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24. Keine Befreiung 1945 = keine Entnazifizierung & Entmilitarisierung von NaZi-Deutschland
= Kein Welt-Frieden = „Zweiter Weltkrieg“ aktiv!

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(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. Soweit Aufwendungen für Kriegsfolgelasten, die in Bundesgesetzen weder geregelt worden sind noch geregelt werden, bis zum 1. Oktober 1965 von den Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder sonstigen Aufgabenträgern, die Aufgaben von Ländern oder Gemeinden erfüllen, erbracht worden sind, ist der Bund zur Übernahme von Aufwendungen dieser Art auch nach diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet. Der Bund trägt die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung mit Einschluß der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe. Die durch diesen Absatz geregelte Verteilung der Kriegsfolgelasten auf Bund und Länder lässt die gesetzliche Regelung von Entschädigungsansprüchen für Kriegsfolgen unberührt.

(2) Die Einnahmen gehen auf den Bund zu demselben Zeitpunkte über, an dem der Bund die Ausgaben übernimmt.

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24.1 Ergebnis; NATO-Ost-Expansion = Barbarossa 2.0 = Der Krieg kommt zurück nach Deutschland?

5. Weltreich Roms = Das koloniale NS-Gleichschaltungsprojekt wird auf die ganze Menschheit ausgedehnt. („Heute gehört uns Deutschland und morgen die ganze Welt“ sangen 1933 triumphierend die SA - Sturmkolonnen)

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Stellvertreterkrieg

Als Stellvertreterkrieg wird ein Krieg bezeichnet, in dem sich zwei oder mehr in Konflikt befindliche Großmächte nicht direkt militärisch auseinandersetzen, sondern diese militärische Auseinandersetzung in einem oder mehreren Drittstaaten austragen. Die Drittstaaten handeln also als Stellvertreter der oft nur im Hintergrund beteiligten Großmächte.

Begriff
Der Begriff „Stellvertreterkrieg“ hat durch den Kalten Krieg den Einzug in die Sprache gefunden (englisch „proxy war“). Er wurde während des Vietnamkrieges erstmals verwendet und in der Literatur und der Politik aufgegriffen. Ursprünglich bezog er sich nur auf die vermehrt nach dem Zweiten Weltkrieg aufkommenden Kriege, in denen die USA und Verbündete auf der einen Seite, sowie die Sowjetunion und Verbündete (der so genannte Ostblock) auf der anderen Seite, ihre geopolitischen und ideologischen Interessenkonflikte in Drittstaaten militärisch austrugen.

Nach dem Zerfall der Sowjetunion wurde der Begriff weiter gefasst und auch auf Kriege anderer Großmächte vor und nach dem „Kalten Krieg“ ausgedehnt.

Nach dem Ende des „Kalten Krieges“ ist der Begriff „Stellvertreterkrieg“ auch als Metapher in den alltäglichen Sprachgebrauch eingezogen.

Charakteristik
Der Stellvertreterkrieg zeichnet sich dadurch aus, dass ein in den Drittstaaten meist bereits bestehender Konflikt, Bürgerkrieg oder Krieg zu den jeweils eigenen Zwecken der involvierten Großmächte instrumentalisiert und, sofern dieses noch nicht der Fall ist, zu einem militärischen Konflikt ausgeweitet wird. Primäres Ziel der Großmächte im Stellvertreterkrieg ist der Erhalt bzw. die Erweiterung der jeweiligen Interessensphäre auf Kosten der anderen Großmächte.

Die Kriegsparteien im Drittstaat erhalten dabei direkte oder indirekte Unterstützung mit dem Ziel, der jeweils geförderten Kriegspartei zum Sieg zu verhelfen. Die Unterstützung kann sowohl militärischer (Militärhilfe) als auch logistischer, finanzieller oder anderweitiger Natur sein. Durch einen Sieg der jeweiligen Kriegspartei wird die Interessensphäre der unterstützenden Großmacht ausgeweitet und gefestigt.

Die Maßnahmen der beteiligten Großmächte für ihre jeweiligen Stellvertreter werden in zwei verschiedene Arten unterteilt:

Indirekte Maßnahmen
Die Stellvertreter werden finanziell, militärisch (z. B. durch Militärberater) oder anderweitig unterstützt.

Direkte Maßnahmen
Es erfolgt ein offizieller militärischer Eingriff durch Soldaten mindestens einer beteiligten Großmacht.

Die Hauptursache für einen Stellvertreterkrieg ist im Allgemeinen der Umstand, dass die beteiligten Großmächte eine direkte militärische Konfrontation nicht wollen. Die Gründe hierfür können vielschichtig sein. Zum einen sollen mögliche Eskalationsstufen zwischen den eigentlichen Kriegsparteien vermieden werden. So hätte beispielsweise ein Krieg zwischen den USA und der UdSSR fast zwangsläufig zu einem atomaren Krieg geführt. Die Stellvertreterkriege ermöglichten dagegen auch im Kalten Krieg die kontrollierte konventionelle Kriegsführung.

Andererseits sind die Bevölkerungen der beteiligten Großmächte nicht die primär Leidtragenden des Konfliktes, sondern hauptsächlich die Bevölkerungen der Drittstaaten, so dass sich die Beteiligung an einem Stellvertreterkrieg gegenüber der eigenen Bevölkerung leichter verantworten oder geheim halten lässt.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Stellvertreterkrieg
(Wikipedia: Dieser Artikel ist nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Angaben ohne ausreichenden Beleg könnten demnächst entfernt werden. Bitte hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst.)

Kleine Auswahl Pressemeldungen zum NATO-Stellvertreterkrieg gegen Russland vom 18.10.2022 bis 20.10. 2022

Sacharowa: EU-Militärhilfe-Mission in Kiew macht EU zur Konfliktpartei in der Ukraine
14:38 Uhr MEZ

Maria Sacharowa Pressestelle des russischen Außenministeriums / Sputnik

Die Entscheidung der EU, eine militärische Unterstützungsmission für das Kiewer Regime einzurichten, erhöht die Beteiligung der EU und macht sie zu einer Partei im Konflikt in der Ukraine. Dies erklärte die Sprecherin des russischen Außenministeriums Maria Sacharowa am Donnerstag bei einem Briefing. Sie betonte:

"Am 17. Oktober haben die EU-Außenminister die Einrichtung einer EU-Militärhilfe-Mission für die Ukraine beschlossen. Diese wird in einem Monat in Betrieb genommen und soll innerhalb von zwei Jahren mehr als 15.000 Soldaten verschiedener Ränge ausbilden. Dieser Schritt geht mit der Lieferung von tödlichen Waffen an das Kiewer Regime einher und erhöht die Beteiligung der Europäischen Union, die dadurch natürlich zu einer Konfliktpartei wird."

Kiew erkennt Beteiligung der NATO am Konflikt in der Ukraine an
18.10.2022 um 8:58 Uhr MEZ

Die russische Armee ist in der Ukraine tatsächlich mit den NATO-Streitkräften konfrontiert, sagte die stellvertretende Ministerpräsidentin der Ukraine, Olga Stefanischina, der Nachrichtenagentur Newsweek.

Sie behauptete, dass Moskau aufgrund der Unentschlossenheit der "demokratischen Welt" immer stärker werde. Der stellvertretenden Ministerpräsidentin zufolge gibt die Spezialoperation in der Ukraine Russland die Erfahrung, tatsächlich gegen die NATO-Armee zu kämpfen, die bereits nach NATO-Standards ausgebildet und mit der neuesten NATO-Ausrüstung ausgestattet wurde. Sie fügte hinzu: "Glauben Sie mir, ihre Dienste sammeln Informationen und Daten."
Stefanischina appellierte auch an die westlichen Politiker, "nicht kurzsichtig zu sein". Sie betonte, dass Kiew nicht mit Moskau verhandeln werde, sofern Moskau weiter "eine militärische Bedrohung" darstelle.
Quelle https://de.rt.com/international/131481-liveticker-ukraine-krieg-erste-zuge/

 

Kriegspropaganda

UN-Zivilpakt

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966 (siehe BGBl. 1973 II 1553)

Artikel 20
(1) Jede Kriegspropaganda wird durch Gesetz verboten.
(2) Jedes Eintreten für nationalen, rassischen oder religiösen Hass, durch das zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt aufgestachelt wird, wird durch Gesetz verboten.
Quelle: https://www.zivilpakt.de/

Kriegspropaganda: Dagegen hilft nur Selbstverteidigung

Von Elena Witzeck  - Aktualisiert am 17.03.2022-10:01

„Russland beginnt keine Kriege. Es beendet sie!“

Was ist Kriegspropaganda? Das weiß nicht einmal die UN-Charta genau. Lässt sich die Propaganda dennoch unterbinden? Fragen an einen Medien- und Völkerrechtler.

Wir unterscheiden zwischen verschiedenen Propagandastufen.
Völkerrechtlich vertretbar und für Staaten tolerierbar ist jene, in der ein Land ein anderes schlicht kritisiert. In Stufe zwei versucht der Staat in die „Domaine Reservée“, ins Innerste des anderen Staates hineinzuregieren und ihm seine Souveränität abzusprechen, etwa durch Aufrufe an die Bevölkerung, die Regierung zu Fall zu bringen. Dieser Verstoß gegen das Interventionsverbot ist in der UN-Charta geregelt.
Stufe drei ist Kriegspropaganda.
Leider ist die Kriegspropaganda völkerrechtlich nicht abschließend definiert.

Quelle:  https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/gegen-kriegspropaganda-hilft-nur-selbstverteidigung-17881946.html

 

Auszug UN-CHARTA

Artikel 39
Der Sicherheitsrat stellt fest, ob eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung vorliegt; er gibt Empfehlungen ab oder beschließt, welche Maßnahmen auf Grund der Artikel 41 und 42 zu treffen sind, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen.

Artikel 40
Um einer Verschärfung der Lage vorzubeugen, kann der Sicherheitsrat, bevor er nach Artikel 39 Empfehlungen abgibt oder Maßnahmen beschließt, die beteiligten Parteien auffordern, den von ihm für notwendig oder erwünscht erachteten vorläufigen Maßnahmen Folge zu leisten. Diese vorläufigen Maßnahmen lassen die Rechte, die Ansprüche und die Stellung der beteiligten Parteien unberührt. Wird den vorläufigen Maßnahmen nicht Folge geleistet, so trägt der Sicherheitsrat diesem Versagen gebührend Rechnung.

Artikel 41
Der Sicherheitsrat kann beschließen, welche Maßnahmen – unter Ausschluß von Waffengewalt – zu ergreifen sind, um seinen Beschlüssen Wirksamkeit zu verleihen; er kann die Mitglieder der Vereinten Nationen auffordern, diese Maßnahmen durchzuführen. Sie können die vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindungen sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen einschließen.

Artikel 42
Ist der Sicherheitsrat der Auffassung, daß die in Artikel 41 vorgesehenen Maßnahmen unzulänglich sein würden oder sich als unzulänglich erwiesen haben, so kann er mit Luft-, See- oder Landstreitkräften die zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen durchführen. Sie können Demonstrationen, Blockaden und sonstige Einsätze der Luft-, See- oder Landstreitkräfte von Mitgliedern der Vereinten Nationen einschließen.

Artikel 43
(1) Alle Mitglieder der Vereinten Nationen verpflichten sich, zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit dadurch beizutragen, daß sie nach Maßgabe eines oder mehrerer Sonderabkommen dem Sicherheitsrat auf sein Ersuchen Streitkräfte zur Verfügung stellen, Beistand leisten und Erleichterungen einschließlich des Durchmarschrechts gewähren, soweit dies zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlich ist.
(2) Diese Abkommen haben die Zahl und Art der Streitkräfte, ihren Bereitschaftsgrad, ihren allgemeinen Standort sowie die Art der Erleichterungen und des Beistands vorzusehen.
(3) Die Abkommen werden auf Veranlassung des Sicherheitsrats so bald wie möglich im Verhandlungswege ausgearbeitet. Sie werden zwischen dem Sicherheitsrat einerseits und Einzelmitgliedern oder Mitgliedergruppen andererseits geschlossen und von den Unterzeichnerstaaten nach Maßgabe ihres Verfassungsrechts ratifiziert.

Artikel 44
Hat der Sicherheitsrat die Anwendung von Gewalt beschlossen, so lädt er ein in ihm nicht vertretenes Mitglied, bevor er es zur Stellung von Streitkräften auf Grund der nach Artikel 43 übernommenen Verpflichtungen auffordert, auf dessen Wunsch ein, an seinen Beschlüssen über den Einsatz von Kontingenten der Streitkräfte dieses Mitglieds teilzunehmen.

Artikel 45
Um die Vereinten Nationen zur Durchführung dringender militärischer Maßnahmen zu befähigen, halten Mitglieder der Organisation Kontingente ihrer Luftstreitkräfte zum sofortigen Einsatz bei gemeinsamen internationalen Zwangsmaßnahmen bereit. Stärke und Bereitschaftsgrad dieser Kontingente sowie die Pläne für ihre gemeinsamen Maßnahmen legt der Sicherheitsrat mit Unterstützung des Generalstabsausschusses im Rahmen der in Artikel 43 erwähnten Sonderabkommen fest.

Artikel 46
Die Pläne für die Anwendung von Waffengewalt werden vom Sicherheitsrat mit Unterstützung des Generalstabsausschusses aufgestellt.

Artikel 47
(1) Es wird ein Generalstabsausschuß eingesetzt, um den Sicherheitsrat in allen Fragen zu beraten und zu unterstützen, die dessen militärische Bedürfnisse zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, den Einsatz und die Führung der dem Sicherheitsrat zur Verfügung gestellten Streitkräfte, die Rüstungsregelung und eine etwaige Abrüstung betreffen.
(2) Der Generalstabsausschuß besteht aus den Generalstabschefs der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats oder ihren Vertretern. Ein nicht ständig im Ausschuß vertretenes Mitglied der Vereinten Nationen wird vom Ausschuß eingeladen, sich ihm zu assoziieren, wenn die Mitarbeit dieses Mitglieds für die wirksame Durchführung der Aufgaben des Ausschusses erforderlich ist.
(3) Der Generalstabsausschuß ist unter der Autorität des Sicherheitsrats für die strategische Leitung aller dem Sicherheitsrat zur Verfügung gestellten Streitkräfte verantwortlich. Die Fragen bezüglich der Führung dieser Streitkräfte werden später geregelt.
(4) Der Generalstabsausschuß kann mit Ermächtigung des Sicherheitsrats nach Konsultation mit geeigneten regionalen Einrichtungen regionale Unterausschüsse einsetzen.

Artikel 48
(1) Die Maßnahmen, die für die Durchführung der Beschlüsse des Sicherheitsrats zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlich sind, werden je nach dem Ermessen des Sicherheitsrats von allen oder von einigen Mitgliedern der Vereinten Nationen getroffen.
(2) Diese Beschlüsse werden von den Mitgliedern der Vereinten Nationen unmittelbar sowie durch Maßnahmen in den geeigneten internationalen Einrichtungen durchgeführt, deren Mitglieder sie sind.

Artikel 49
Bei der Durchführung der vom Sicherheitsrat beschlossenen Maßnahmen leisten die Mitglieder der Vereinten Nationen einander gemeinsam handelnd Beistand.

Artikel 50
Ergreift der Sicherheitsrat gegen einen Staat Vorbeugungs- oder Zwangsmaßnahmen, so kann jeder andere Staat, ob Mitglied der Vereinten Nationen oder nicht, den die Durchführung dieser Maßnahmen vor besondere wirtschaftliche Probleme stellt, den Sicherheitsrat zwecks Lösung dieser Probleme konsultieren.

Artikel 51
Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise dessen auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält
- Quelle: https://unric.org/de/charta/#kapitel7

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UN-Resolutionen zum Ukraine Konflikt

„Vereinte Nationen stimmen für den Frieden Donnerstag, den 03. März 2022
Die UN-Vollversammlung hat mit deutlicher Mehrheit den russischen Einmarsch in die Ukraine verurteilt. In ihrer Rede appellierte Außenministerin Baerbock an die Weltgemeinschaft, dieser Resolution zuzustimmen. Denn: „Die Sicherheit Europas steht auf dem Spiel.“

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Eindringlicher Appell an die Weltgemeinschaft: Bundesaußenministerin Annalena Baerbock spricht vor der Vollversammlung der Vereinten Nationen. Foto: picture alliance / photothek / Florian Gaertner
Die Vollversammlung der Vereinten Nationen ist zu einer Notstands-Sondersitzung zusammengekommen. Sie verurteilte den russischen Angriff auf das Territorium der Ukraine und forderte Russland auf, die Kriegshandlungen einzustellen und seine Truppen aus der Ukraine abzuziehen.
Für eine entsprechende Resolution stimmten bei der Notfallsitzung Anfang März 141 Mitgliedsstaaten. Es enthielten sich 35 Staaten, zwölf stimmten nicht ab.
Neben Russland stimmten nur Belarus, Syrien, Nordkorea und Eritrea gegen die Resolution.
…Die UN-Vollversammlung war zu der erst elften Dringlichkeitssitzung ihrer Geschichte zusammengekommen. Vergangene Woche hatte Russland im UN-Sicherheitsrat mit seinem Veto eine Resolution verhindert, die den Angriff auf die Ukraine verurteilt hätte. In der UN-Vollversammlung hat Russland anders als im Sicherheitsrat kein Veto-Recht.
Entgegen der UN-Sicherheitsratsresolution ist die Resolution der Generalversammlung nicht völkerrechtlich bindend, zeigt aber die gemeinsame Verurteilung der Staatengemeinschaft…“
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/sicherheit-und-verteidigung/un-generalversammlung-russland-2009504

„Vereinte Nationen verurteilen russische Annexion
Ein Zeichen großer Geschlossenheit
Donnerstag, 13. Oktober 2022

Deutschland und weitere 142 der 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen stimmten in ihrer Vollversammlung für eine Resolution, die die Annexion ostukrainischer Gebiete durch Russland verurteilt. Damit demonstrierten sie deutlich ihre Geschlossenheit.
Die Resolution der Vereinten Nationen verurteilt Russlands Annexion und erklärt sie für ungültig.
Foto: IMAGO/Pacific Press Agency/Lev Radin
Deutschland hat die Annexion ostukrainischer Gebiete durch Russland bei der Vollversammlung der Vereinten Nationen (VN) verurteilt: Neben der Bundesrepublik stimmten in der Dringlichkeitssitzung 142 weitere Mitglieder der VN für eine entsprechende Resolution und zeigten damit deutlich ihre Geschlossenheit…

Der Beschluss der VN-Vollversammlung ist völkerrechtlich zwar nicht bindend, zeigt aber die internationale Isolation Russlands. Lediglich fünf Länder sprachen sich gegen die Resolution aus: Neben Russland selbst waren dies Belarus, Syrien, Nicaragua und Nordkorea. 35 der insgesamt 193 Mitgliedstaaten enthielten sich.“
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/resolution-vereinte-nationen-2134070

 

Charta der Vereinten Nationen

Übergangsbestimmungen betreffend die Sicherheit

Artikel 106
Bis das Inkrafttreten von Sonderabkommen der in Artikel 43 bezeichneten
Art den Sicherheitsrat nach seiner Auffassung befähigt,
mit der Ausübung der ihm in Artikel 42 zugewiesenen Verantwortlichkeiten
zu beginnen, konsultieren die Parteien der am
30. Oktober 1943 in Moskau unterzeichneten Viermächte-Erklärung
und Frankreich nach Absatz 5 dieser Erklärung einander und
gegebenenfalls andere Mitglieder der Vereinten Nationen, um
gemeinsam alle etwa erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung
des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit im Namen
der Organisation zu treffen.

Artikel 107
Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen
als Folge des Zweiten Weltkriegs in Bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.

Wertung:

Das Nürnberger Tribunal verurteilte alle Staaten, die gegen die alliierten Siegermächte gekämpft und Völkermord begangen haben, zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit. 
Der größte Völkermord wurde an den Völkern in der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) begangen.
Die Artikel 106 und 107 der UN-Charta geben den alliierten Siegermächten des Zweiten Weltkrieges Russische Föderation als Rechtsnachfolger der UdSSR, den Vereinigten Staaten von Amerika (USA), das Königreich Großbritannien, die Französische Republik und der Volksrepublik China das Recht, gegen die militärisch 1945 besiegten Feindstaaten Deutschland, Italien und Japan und deren Verbündete Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass die Ergebnisse des Zweiten Weltkrieges gemäß des Potsdamer Abkommens (Krim-Deklaration) rückgängig gemacht werden.

In dem Zusammenhang ist auch die Anwendung militärischer Gewalt gegen diese Feindstaaten zulässig. 
Dazu ist keine Zustimmung des Weltsicherheitsrates erforderlich.
Die alliierten Hauptsiegermächte müssen sich dazu nur gegenseitig informieren. 
Die Russische Föderation kann als Rechtsnachfolger der UdSSR nötigenfalls auch militärische Gewalt gegen die Staaten anwenden, welche gegen das Potsdamer Abkommen in Europa verstoßen.
Die alliierten Siegermächte einschließlich die Hauptsiegermacht Russische Föderation (Rechtsnachfolger UdSSR) sind demnach berechtigt, auch mit militärischer Gewalt alle Versuche zu unterbinden, den Nazismus und Militarismus, speziell in dem von der Bundesrepublik Deutschland (BRD) treuhänderisch verwalteten Deutschland = das Deutsche Reich im Rechtszustand von 1937, wiederzubeleben.
Das schließt auch die mit Nazi-Deutschland bis 1945 verbündeten Staaten Italien, Japan, Finnland, Rumänien, Ungarn, Kroatien, Spanien, im weiteren Sinne Belgien, die Niederlande, Dänemark, die Slowakei, Albanien, die Türkei und eventuell weitere auf der Seite Deutschlands kriegsbeteiligte europäische Staaten einschließlich das bis 1945 an Deutschland angeschlossene Österreich mit ein.
Quelle: https://www.un.org/es/about-us/un-charter/chapter-17

Eine Strafbarkeit gemäß Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) § 13 Verbrechen der Aggression wurde zu den genannten Vorgängen zum Ukraine-Konflikt völkerrechtlich nicht bindend festgestellt!

Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) § 13 Verbrechen der Aggression
(1) Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung im Sinne des Absatzes 1 plant, vorbereitet oder einleitet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. Die Tat nach Satz 1 ist nur dann strafbar, wenn1. der Angriffskrieg geführt oder die sonstige Angriffshandlung begangen worden ist oder

2. durch sie die Gefahr eines Angriffskrieges oder einer sonstigen Angriffshandlung für die Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt wird.

(3) Eine Angriffshandlung ist die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat.

(4) Beteiligter einer Tat nach den Absätzen 1 und 2 kann nur sein, wer tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/vstgb/__13.html

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Boomerang-Effekt?

Klatschende Ohrfeige für Baerbock – UN verurteilt Sanktionen als völkerrechtswidrig
17. April 2023 16:30 Uhr - von Gert Ewen Ungar

Der UN-Menschenrechtsrat hat mit großer Mehrheit die einseitigen Sanktionen des Westens verurteilt und auf ihren völkerrechtswidrigen Charakter hingewiesen. Sie verletzen zudem die universellen Menschenrechte. In Deutschland wird das Abwatschen westlicher Politik schlicht verschwiegen.

Der Verweis auf das Völkerrecht und die "regelbasierte Ordnung" gehören zu Baerbocks Standardfloskeln. Das klingt gut und macht einen verbindlichen Eindruck. Es klingt so, als ob sich Deutschland außenpolitisch von einem klaren Wertesystem leiten lassen würde. Das ist natürlich nicht der Fall. Deutsche Außenpolitik unter Baerbock agiert nach Gutdünken und ist nicht von Ethik, sondern von reiner Willkür und transatlantischer Unterwerfung geleitet. Diese absolute Dissonanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit wird in den politischen Debatten in Deutschland obendrein nicht zum Thema gemacht. Allerdings wäre genau das wichtig. Stattdessen aber pflegt man in deutschen Medien einen Personenkult und die Verherrlichung von Baerbock in einer Form, die man in totalitären Staaten erwarten würde.

UN-Menschenrechtsrat: Große Mehrheit fordert Ende der Sanktionspolitik

Um dafür ein ganz konkretes Beispiel zu nennen: Der UN-Menschenrechtsrat hat mit großer Mehrheit eine Resolution verabschiedet, in der das westliche Sanktionsregime verurteilt wird. Der Resolutionstext müsste auch die deutsche Außenministerin aufrütteln. Baerbock fühlt sich der feministischen Außenpolitik verpflichtet und erhebt den Anspruch, unter ihrer Führung würde die deutsche Außenpolitik immer auch die Auswirkungen auf Frauen, sexuelle Minderheiten, Kinder und gesellschaftlich Diskriminierte mit im Blick haben. So die Theorie.

In der Praxis zeigt sich der Menschenrechtsrat der UN nicht nur tief besorgt angesichts der negativen Auswirkungen der einseitigen Maßnahmen auf das Recht zu leben, das Recht auf physische und psychische Unversehrtheit sowie auf andere fundamentale Rechte.  Er zeigt sich auch beunruhigt über die unverhältnismäßigen menschlichen Kosten der einseitigen Sanktionen angesichts ihrer negativen Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung, insbesondere auf Frauen und Kinder in den betroffenen Ländern.

Da fallen im Resolutionstext genau die Schlagworte, die Baerbock immer dann anführt, wenn sie den Begriff der feministischen Außenpolitik zu umreißen versucht. Der UN-Menschenrechtsrat fordert die Staaten auf, das Sanktionsregime zu beenden.

Baerbock bekommt von einem wichtigen Gremium der UN ganz deutlich gesagt, dass sie mit ihrer Politik in Konflikt mit ihren eigenen Grundsätzen steht. Die einseitige westliche Sanktionspolitik trifft die Zivilbevölkerung und dort zunächst die Schwächsten.

Der Menschenrechtsrat verurteilt die Sanktionen zudem als völkerrechtswidrig, denn sie wurden nicht durch die Vereinten Nationen legitimiert. Die EU gab sich vor einigen Jahren selbst das Recht, Sanktionen zu verhängen. Eine echte völkerrechtliche Grundlage gibt es dafür natürlich nicht. Es ist das Recht des Stärkeren, das die EU ausübt.

Noch einmal zusammengefasst: Mit ihrer Sanktionspolitik verstoßen die EU und auch Deutschland gegen das Völkerrecht. Zudem trifft diese Politik die Zivilbevölkerung und besonders hart Frauen und Kinder.

Was passiert daraufhin in Deutschland? Die Antwort ist ganz einfach: nichts.

Quelle: https://de.rt.com/meinung/167894-klatschende-ohrfeige-fuer-baerbock-un/

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Quelle: https://www.rnd.de/panorama/firma-vermietet-streifenwagen-attrappen-UGCD4UXGT3KO22CZ3K2MJBREFE.html

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Siehe Beweis-Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/krieg-in-der-ukraine/lieferungen-ukraine-2054514

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24.3 Gestaltwandler-BRD + EU jetzt eine „Super-Ukraine“?

Kann eine „Transformer-BRD“ problemlos jede Gestalt - auch die einer „Ukraine“ (=Grenzland) annehmen?

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Quelle: https://www.deviantart.com/maverick471/art/Ukrainian-Autobot-912709433

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Machtmissbrauch und Kriegspropaganda

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https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/ukrainekrieg-proteste-101.html

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Quelle: RT https://rtde.podbean.com/e/deutschland-hat-sich-2022-wieder-auf-falsche-seite-der-geschichte-gestellt-%E2%80%93-doch-wen-uberrascht-es/

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Roten Linie seit 1990 überschritten!

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Eskalationsspirale 2023

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10. April 2023 13:17 Uhr

"Gut, Waldemar, gut": Sacharowa kommentiert Selenskijs Pläne für Besuch in Deutschland

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Archivbild: Der ukrainische Präsident Wladimir Selenskij in PolenJakub Porzycki/NurPhoto / Gettyimages.ru
 

Die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, bewertete die Pläne des ukrainischen Präsidenten Wladimir Selenskij, Deutschland zu besuchen. Auf ihrem Telegram-Kanal kommentierte sie: "Er sucht die Nähe der Seinen."

Sacharowa erinnerte daran, dass Selenskij Medienberichten zufolge bei seinem Besuch in Deutschland mit dem Karlspreis ausgezeichnet werden könnte. Weiter hieß es:

"Es wird ein weiteres Jahrhundertfoto geben: Die Deutschen zeichnen den Neonazi Selenskij für das Brudermordmassaker, die Abschaffung alles Russischen, die Zerstörung von Denkmälern für die Sieger über das Dritte Reich, die Verherrlichung von Nazi-Kollaborateuren, die Auslöschung der Orthodoxie und die Umsetzung des tausendjährigen 'Drangs' – die Befreiung des 'Lebensraums' im Osten – aus."

Ferner fügte die Diplomatin hinzu, dass man nun gemeinsam ein neues Europa aufbaue, das nicht "judenfrei", sondern "russenfrei" sein solle. Die Sprecherin beendete ihre Botschaft auf Deutsch:

"Gut, Waldemar, gut …"

Quelle: https://de.rt.com/international/131481-liveticker-ukraine-krieg/

Nahezu tägliche Meldungen zur aktiven Kriegsbeteiligung der BRD 1923

12. April 2023 20:42 Uhr

Bundesverteidigungsministerium dementiert Beteiligung deutscher Militärs am Ukraine-Konflikt
Angehörige der Bundeswehr seien in keiner Weise am Konflikt in der Ukraine beteiligt, behauptete der Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums, Arne Collatz. Bezugnehmend auf Berichte, nach denen sich Angehörige von Spezialtruppen aus NATO-Ländern in der Ukraine befinden, sagte Collatz, dass Bundeswehrsoldaten in den Krieg nicht involviert seien. Zur Beteiligung von deutschen Staatsbürgern am Konflikt konnte der Sprecher des Ministeriums allerdings keine Angaben machen.

20:11 Uhr

Russischer Jet begleitet deutsches Aufklärungsflugzeug über dem Baltikum nahe der Staatsgrenze
Ein russisches Jagdflugzeug vom Typ Su-27 hat ein deutsches Patrouillenflugzeug nahe der russischen Grenze über der Ostsee begleitet. Wie das russische Verteidigungsministerium mitteilte, sei am heutigen Mittwoch ein Luftziel gesichtet worden, das sich der Staatsgrenze näherte. Die Behörde gab weiter bekannt:
"Zur Identifizierung des Luftziels und der Verhinderung einer Verletzung der Staatsgrenze ist ein Jagdflugzeug vom Typ Su-27 vom Luftabwehrwachdienst des Westlichen Wehrkreises gestartet. Die Besatzung des russischen Jägers identifizierte das Luftziel als ein Patrouillenflugzeug vom Typ P-3C Orion im Dienste der deutschen Marine."

Das russische Flugzeug habe eine Verletzung der Staatsgrenze verhindert und sei zu seiner Basis zurückgekehrt, nachdem die deutsche Maschine abgedreht hatte, so die Meldung weiter.

14:39 Uhr

Kreml: Haben Daten über Beteiligung von NATO-Staatsangehörigen an Kampfhandlungen in der Ukraine

Moskau wusste auch ohne die geleakten geheimdienstlichen US-Dokumente über die Verwicklung von NATO-Staaten in die Geschehnisse in der Ukraine Bescheid. Dies teilt Dmitri Peskow, der Pressesprecher des russischen Präsidenten, am Mittwoch mit. Er betont:

"Wie jeder andere auch, wissen wir nicht, wie glaubwürdig diese Dokumente sind.
Aber selbst, wenn wir davon abstrahieren, hatten und haben wir lange vor dem Auftauchen dieser Dokumente Informationen, dass viele Ausbilder und Kämpfer aus NATO-Ländern, darunter Großbritannien, an den Kampfhandlungen teilnehmen."

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17.04.2023 19:20 Uhr

Medien: NATO bereitet sich auf Kämpfe an ihren Grenzen vor

Die NATO bereitet sich nach Angaben der Zeitung The New York Times wegen der Lage in der Ukraine auf Kampfeinsätze an ihren Grenzen vor
Wie die Zeitung erläuterte, gehe das Bündnis von einer Abschreckungsstrategie mit der Androhung eines Vergeltungsschlags zu einer Strategie der Abschreckung durch Hemmung des Gegeners über.
Dies bedeute allerdings mehr Militärpersonal, das ständig an der russischen Grenze stationiert ist, eine stärkere Integration der militärischen Pläne der USA mit denen ihrer Verbündeten, höhere Verteidigungsausgaben und detailliertere Anforderungen an die Verbündeten hinsichtlich der Streitkräfte und Ausrüstung, über die sie verfügen müssten.

Das Ziel der NATO bestehe nun nicht mehr nur darin, ihre Streitkräfte zu aktivieren, sondern auch, sie für Moskau sichtbarer zu machen. In dem Artikel wird betont, dass das Bündnis bereits Truppen aus verschiedenen Ländern in acht Staaten nahe der Grenze zu Russland stationiert hat und nun eine Verstärkung dieser Truppen in Erwägung ziehe. Eine hochrangige NATO-Quelle sagte, dass der jetzige (stets US-amerikanische) Befehlshaber der Gemeinsamen Streitkräfte der Allianz in Europa und des Europäischen Kommandos der US-Streitkräfte (SACEUR) Christopher Cavoli im Rahmen der neuen Pläne zum ersten Mal seit dem Kalten Krieg die militärischen Pläne der Vereinigten Staaten mit denen anderer Verbündeter integrieren werde. Die Quelle fügte hinzu, dass die US-Amerikaner nach Europa "zurückgekehrt" seien und nun "gemeinsam mit der NATO entscheiden, wie genau die USA Europa verteidigen werden".
Quelle: https://de.rt.com/international/131481-liveticker-ukraine-krieg/

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„Denkt nicht an die Zukunft, es gibt keine" - Reagan-Berater warnt vor unvermeidlichem Atomkrieg

6 Apr. 2023 06:30 Uhr

Ein Atomkrieg zwischen Russland und den USA sei unvermeidlich, so Paul Craig Roberts, der ehemalige Berater von Ronald Reagan. Dank der rücksichtslosen Politik Washingtons gebe es für die US-Bürger daher keine Zukunft mehr.
"Genießt euer Leben. Macht euch keine Gedanken über die Zukunft", so der Ex-Mitarbeiter des Weißen Hauses in einem Artikel auf seiner Website. Denn es gebe keine Zukunft mehr für die USA –, weil die Neokonservativen in der US-Regierung dafür gesorgt haben. Paul Craig Roberts, der einst für das Wirtschaftsprogramm der Reagan-Regierung verantwortlich war, ist überzeugt, dass die USA "das Hindernis in Form von Russland" auf dem Weg zu ihrer Welthegemonie zerstören wollen –, was jedoch zu einem Atomkrieg führen wird. Gleichzeitig schieben die "Washingtoner Propagandisten" alles auf Moskau, so Roberts. Er betont, dass die Neokonservativen in Washington völlig realitätsfern – und daher gefährlich – sind. Weil sie die US-Politik völlig beherrschen. In dem Artikel von dem Ex-Politiker heißt es:
"Ich sehe keinen Ausweg aus dieser Situation. Die Neokonservativen haben die Kontrolle über alle wichtigen Regierungsstellen –, den Nationalen Sicherheitsrat, das Pentagon, das Außenministerium. Sie kontrollieren die US-Medien, die Think Tanks und die Stiftungen. Nicht einmal die Republikaner stellen sich ihnen entgegen."
Der Kreml habe die Lage erkannt, so Roberts, und bereite sich darauf vor, "den Feind auszuschalten, der Russland vernichten will". Es gebe also wenig, was man da tun kann, alle möglichen Problemlösungen seien unrealistisch oder werden nicht funktionieren, weil die Situation hoffnungslos sei. Paul Craig Roberts überlegt:
"Was kann getan werden? Der Kreml glaubt oder vertraut Washington nicht mehr, sodass die Russen keine Zusicherungen, dass alles ein Irrtum sei, glauben würden, selbst wenn sie sie geben würden. Vielleicht könnte ein Atomkrieg verhindert werden, wenn alle Neokonservativen aus der Regierung entlassen würden, russophobe Denkfabriken geschlossen würden und der Militär-/Sicherheitskomplex es zuließe, dass ein Präsident gewählt wird, der sofort nach Moskau reist, der Wiederherstellung aller gebrochenen Abkommen zustimmt und die NATO von den russischen Grenzen abzieht." 
Dabei kommt er selbst zu dem Schluss, dass dies ein völlig unrealistisches Szenario für das heutige Washington sei. Es bleibe also nichts anderes übrig, als das Leben zu genießen – und auf einen nuklearen Winter zu warten.
Quelle: https://de.rt.com/international/167034-denkt-nicht-an-zukunft-es/

Auszüge Kriegsbericht 07.04.2023; Die Heiße Phase läuft an…

Der russische Außenminister Lawrow ist zu der Überzeugung gekommen, dass sich Russland und die USA im Kriegszustand befinden. Er konstatierte, dass, bedingt durch die enormen Lieferungen von militärischen Ausrüstungsgütern durch die USA sich Russland und die USA in der „heißen Kriegsphase“ befinden. „Wir befinden uns wirklich in der heißen Phase des Krieges, denn es kämpfen ukrainische Nazis mit vorrangig amerikanischen Waffen“, - so Lawrow. Bei den USA muss man heute auf alles vorbereitet sein. In ihrem hegemonistischen Bestreben haben sie alle Anstandsgrenzen überschritten – diplomatische, ethische und alle anderen beliebigen Grenzen – ergänzte Lawrow.

14:04 Uhr

Moskau: Russland und die USA befinden sich in einer heißen Konfliktphase

Moskau und Washington befinden sich in der Phase eines heißen Konflikts, so der stellvertretende russische Außenminister Sergei Rjabkow gegenüber Radio Sputnik. Er erklärte: "Wir befinden uns jetzt in der Phase eines heißen Konflikts mit den USA. Wir sind Zeugen einer direkten Beteiligung dieses Staates an einem hybriden Krieg mit Russland an verschiedenen Fronten. Einige Formen dieses Krieges sind einfach beispiellos – es gab sie zuvor einfach nicht und konnte es in der Zeit des Kalten Krieges auch nicht geben."
Er stellte fest, dass jetzt "leider viel über die Gefahr eines nuklearen Konflikts gesprochen wird", und fügte hinzu:"Aber die Art und Weise, wie unsere amerikanischen Gegner die Dinge rücksichtslos, provokativ, in vielerlei Hinsicht absolut leichtsinnig weiter auf der Eskalationsleiter vorantreiben, wie verblendet sie von ihrem absolut absurden und durch nichts begründeten Glauben sind, Russland eine strategische Niederlage zufügen zu können, lässt einen an ihren Erkenntnismöglichkeiten, an ihrer Angemessenheit zweifeln. Das ist ein Spiel mit dem Feuer im wahrsten Sinne des Wortes."
Rjabkow zufolge wäre es ein fataler Fehler, wenn die USA die Entschlossenheit Russlands unterschätzen würden, "alle Maßnahmen zu ergreifen und alle Mittel einzusetzen", wenn es um "Eingriffe in die Souveränität, territoriale Integrität und Staatlichkeit Russlands" gehe.

Sprecherin des russischen Außenministeriums: US-Militärhilfe für Ukraine übersteigt 35 Milliarden Dollar
Die Militärhilfe der Vereinigten Staaten für die Ukraine wird nach der Genehmigung eines neuen Militärhilfe-Pakets seit Beginn der Spezialoperation mehr als 35 Milliarden Dollar betragen, sagte die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, am Mittwoch bei der Pressekonferenz. TASS zitierte sie:
"Gestern gab der Pressedienst des Pentagons die Bereitstellung eines neuen Militärhilfe-Pakets in Höhe von 2,6 Milliarden Dollar für die Ukraine bekannt, das Munition für Luftabwehrsysteme, darunter Patriot, NASAMS, sowie Munition für Grad- und HIMARS-Mehrfachraketenwerfer und weitere Munition im NATO-Kaliber umfasst. Somit beläuft sich die US-Militärhilfe für die Ukraine seit Beginn der Spezialoperation auf mehr als 35 Milliarden Dollar, und dies ist nur die Hilfe aus den USA." Damit würden westliche Länder die Ukraine weiterhin mit Waffen vollpumpen und außerdem ausländische Söldner auf der ganzen Welt anwerben. Sie täten alles, was sie könnten, um den Konflikt in der Ukraine so lange und so blutig wie möglich zu gestalten, resümierte Sacharowa.

11:26 Uhr

Drei voneinander unabhängige Quellen: 300.000 NATO-Soldaten befinden sich an den Grenzen Polens und Rumäniens zu Ukraine.
Dumasprecher: Westen hat die Ukraine in einen terroristischen Staat verwandelt

Die Unterstützung der USA und Europas für das Kiewer Regime hat zur Schaffung eines terroristischen Staates in der Ukraine geführt. Darauf weist Dumasprecher Wjatscheslaw Wolodin hin. Er schreibt auf Telegram:
"Infolge eines Terroranschlags des kriminellen Kiewer Regimes wurde der Militärkorrespondent Wladlen Tatarski (Maxim Fomin) getötet und viele Menschen verletzt. Die Unterstützung Washingtons und Brüssels für das Kiewer Regime hat zur Schaffung eines terroristischen Staates in der Mitte Europas geführt."Wolodin betont, es gebe keine Entschuldigung für Terrorismus, dieser werde weltweit mit aller Härte bekämpft:
"Mit Terroristen kann man nicht verhandeln, sie werden vernichtet."

Quelle: https://de.rt.com/international/131481-liveticker-ukraine-krieg/

 

Register: Quellen, Beweise - Rechtsgrundlagen

Wortbedeutung Welt:
Die Welt bedeutet alles, was der Mensch geistig erschafft, gedanklich erfindet und später in die Realität als sein Kunst-Werk auf der Erde aus der geistigen Ebene in die materielle Wirklichkeit überführt.

Wortbedeutung Realität:
Die Realität
bedeutet einfach nur die Original-unverfälschte, echte, wahrhaftige Wirklichkeit:
Als Realität wird im allgemeinen Sprachgebrauch die Gesamtheit des Realen bezeichnet. Als real gilt zum einen etwas, das keine Illusion ist und nicht von den Wünschen oder Überzeugungen einer einzelnen Person abhängig ist. Zum anderen das, was in Wahrheit so ist, wie es erscheint, bzw. dem bestimmte Eigenschaften „robust“ – also nicht nur in einer Hinsicht und nicht nur vorübergehend – zukommen (→ Authentizität). Realität ist in diesem Sinne somit dasjenige, dem „Bestimmtheit“ zugeschrieben werden kann. Ein intentionales Objekt (z. B. eine Überzeugung, eine Einschätzung, eine Beschreibung, ein Bild, ein Film oder Computerspiel) gilt dann als realistisch, wenn es die Eigenschaften der darzustellenden Wirklichkeit in vielerlei Hinsicht und ohne Verzerrungen wiedergibt (→ Realismus).
Der Begriff stammt von lateinisch realitas, ‚Wirklichkeit‘; über res, ‚Sache‘, ‚Ding‘, ‚Wesen‘. Der Plural Realitäten als Synonym oder Sammelbegriff für jemandes Immobilien ist heute überwiegend veraltet. Lediglich in Österreich (und gelegentlich, immer seltener, auch im oberdeutschen Dialektraum Süddeutschlands) findet er noch regelmäßig Anwendung – Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Realit%C3%A4t

Wortbedeutung Erde:

Die Erde ist der Grund und Boden, auf welchen wir leben!

Wortbedeutung Kunst: Kunst ist alles was der Mensch materiell und geistig erschafft.
Friedrich Nietzsche - Zitat: "Kunst kommt von Können, käme es von Wollen hieße es Wunst."
Kunst (lateinisch ars, griechisch téchne[1]) bezeichnet im weitesten Sinne jede entwickelte Tätigkeit von Menschen, die auf Wissen, Übung, Wahrnehmung, Vorstellung und Intuition gegründet ist (Heilkunst,[2] Kunst der freien Rede). Im engeren Sinne werden damit Ergebnisse gezielter menschlicher Tätigkeit benannt, die nicht eindeutig durch Funktionen festgelegt sind.[3] Nach Tasos Zembylas unterliegt der Formationsprozess des Kunstbegriffs einem ständigen Wandel, der sich entlang von dynamischen Diskursen, Praktiken und institutionellen Instanzen entfalte.[4]
Kunst ist ein menschliches Kulturprodukt, das Ergebnis eines kreativen Prozesses.[5] Das Kunstwerk steht meist am Ende dieses Prozesses, kann aber auch der Prozess bzw. das Verfahren selbst sein. So wie die Kunst im gesamten ist das Kunstwerk selbst gekennzeichnet durch das Zusammenwirken von Inhalt und Form.[6] Ausübende der Kunst im engeren Sinne werden Künstler genannt.
Die ursprüngliche Bedeutung des Begriffs Kunst wurde auf alle Produkte menschlicher Arbeit angewandt (vgl. Kunstfertigkeit) als Gegensatz zur Natur, was beispielsweise bei Kunststoff, Künstliche Ernährung, Künstliches Aroma, Künstliche Intelligenz ersichtlich wird -
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kunst

Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin
("Potsdamer Abkommen") vom 2. August 1945
III. Deutschland

„Alliierte Armeen führen die Besetzung von ganz Deutschland durch und das deutsche Volk fängt an, die furchtbaren Verbrechen zu büßen, die es unter der Leitung derer, welche es zur Zeit ihrer Erfolge offen gebilligt und denen es blind gehorcht hat, begangen hat. Auf der Konferenz wurde eine Übereinkunft erzielt über die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Alliierten in Bezug auf das besiegte Deutschland in der Periode der alliierten Kontrolle.
Das Ziel dieser Übereinkunft bildet die Durchführung der Krim-Deklaration über Deutschland.
Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgerottet und die Alliierten treffen nach gegenseitiger Vereinbarung in der Gegenwart und in der Zukunft auch andere Maßnahmen, die notwendig sind, damit Deutschland niemals mehr seine Nachbarn oder die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann.

Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn die eigenen Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.“

A.  P o l i t i s c h e G r u n d s ä t z e

Entmilitarisierung
„3. Die Ziele der Besetzung Deutschlands, durch welche der Kontrollrat sich leiten lassen soll, sind:

(I) Völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands und die Ausschaltung der gesamten deutschen Industrie, welche für eine Kriegsproduktion benutzt werden kann oder deren Überwachung.“

Entnazifizierung:
„4. Alle nazistischen Gesetze, welche die Grundlagen für das Hitlerregime geliefert haben oder eine Diskriminierung auf Grund der Rasse, Religion oder politischer Überzeugung errichteten, müssen abgeschafft werden.

Keine solche Diskriminierung, weder eine rechtliche noch eine administrative oder irgendeiner anderen Art, wird geduldet werden.“
- Quelle:
http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html

 

Alle nationalsozialistischen Gesetze und Rechtsgrundlagen wurden durch die alliierten Siegermächte im rechtsgültigen SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III strafbewehrt verboten und aufgehoben -

SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III
„…Die Auslegung oder Anwendung deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Lehren, gleichgültig wie und wann dieselben kundgemacht wurden, ist verboten!“

Folgen bei Nichterfüllung der Entnazifizierung und Entmilitarisierung Deutschlands:

Im März 1946 wurde das Gesetz zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassen.
Belastete Personen mussten sich, wie auf dieser Aufnahme gezeigt, vor Spruchkammern verantworten.
Für den demokratischen Neubeginn Nachkriegsdeutschlands war die Entnazifizierung von großer Bedeutung.
Die mit der Direktive JCS 1067 auf der Potsdamer Konferenz 1945 bekannt gegebene Absicht der Alliierten war die völlige Ausrottung der nationalsozialistischen Ideologie und deren Urheber, Repräsentanten und Anhänger zur Verantwortung zu ziehen – auf staatlicher, gesellschaftlicher und privatwirtschaftlicher Ebene.
Quelle: Paul Hoser Mainpost Verantwortlicher Walter Röder

Befreiungsgesetz Artikel 139 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und den dahinter stehenden gültigen alliierten Rechtsgrundlagen über Entnazifizierung - Grundgesetz XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146)  Art. 139 - Fortgelten der Vorschriften über Entnazifizierung –
„Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
- Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/139.html

Verfassung des BRD-Landes Hessen vom 1. Dezember 1946 - zum 26.07.2014 aktuelle verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Artikel 159:
„Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für ihre Anordnungen nach Völker- und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschen Recht bleibt unberührt.“
- Quelle: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=170031, 162

 

Verfassung Land Berlin vom 23. November 1995 - Artikel 98

„Die zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus und zur Beseitigung ihrer Folgen erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieser Verfassung nicht berührt.“
– Quelle: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-VerfBEpArt98

Artikel 140 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html

Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“

- Grundsatzrede von Prof. Dr. Carlo Schmidt vor dem parlamentarischen Rat zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland vom 08.09.1948
- Dokumentation Deutscher Bundestag der BRD - wissenschaftlicher Dienst WD 3 – 292/07
- Antwort Auswärtiges Amt der BRD: Auswärtiges/Antwort vom 30.06.2015 – Referenz hib 340/2015)
- Protokolle aus dem Bundeskanzleramt 354 BII vom 17.07.1990- IGH-Urteil: BRD als Rechtsnachfolger der sog. „dritten Reiches“ (des Nationalsozialismus von Adolf Hitler)
- Amtsblatt für Schleswig-Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1

1 BVerfG, Urteil vom 31. Juli 1973, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, 36. Band, 1 (15f.) = Neue Juristische Wochenschrift 1973, 1539. 2 Dolzer in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, 3. Aufl., 2003, Band I, § 13 Rn. 12.

Zum rechtlichen Fortbestand des „Deutschen Reichs“ = „Deutschland“

Dokumentation - © 2007 Deutscher Bundestag WD 3 - 292/07

Das BVerfG hat in seinem Urteil zum Vertrag vom 21. Dezember 1972 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Folgendes festgestellt: Das Grundgesetz geht davon aus, „dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist“. Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern „ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger’ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich’, - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch’, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.“1

Das BVerfG hat diese Rechtsprechung seit der Wiedervereinigung nicht geändert. Mit dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland zum 3. Oktober 1990 ging die Deutsche Demokratische Republik im Rahmen einer sogenannten Staateninkorporation unter.

Das Territorium der Bundesrepublik erweiterte sich um das Gebiet der neuen Bundes-länder. Am Fortbestand des Deutschen Reichs in der Gestalt der Bundesrepublik Deutschland änderte sich durch den Beitritt nichts.2

- SHAEF-Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung in Deutschland - Gesetz Nr. 1 Art. III Abschnitt 4, Gesetz Nr. 52 Art. VII Abschnitt e), Gesetz Nr. 53 Art. VII Abschnitt g), Gesetz Nr. 161/2
- Grundsatzurteil Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 - 2BvF 1/73 zum Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich

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Quellen: https://archive.org/details/SHAEF-Gesetz_1-161
+ https://archive.org/details/ShaefS.h.a.e.fDeutschlandGermanyWorldWar

Deutschland-Deutsches Reich
BuStAG vom 01. Juni 1870 (BGBl. S. 498) Inland
„§1. Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.“

RuStAG 01 vom 22. April 1871 (RGBI. S. 87) Inland
„§1. Die Reichsangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.“

RuStAG 02 vom 22. Juli 1913 (RGBl 1913, S. 583) Inland oder Kolonie
„§1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat Inland/ Heimat
oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.“

Niemandsland Deutschland - Auszug aus Wikipedia - Vollzitat: „Ein Protektorat (von lateinisch protegere ‚schützen‘; zuweilen auch Schutzstaat bzw. Schutzgebiet) ist ein teilsouveränes Gemeinwesen und abhängiges staatliches Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung einem anderen Staat durch einen völkerrechtlichen Vertrag unterstellt sind.“ Siehe dazu auch die NATO-Verträge und sog. „Geheime Zusatzabkommen.“

- Verhaftung der letzten amtierenden Reichsregierung Dönitz am 23. Mai 1945
- US-Dokumentation „Here is Germany“ von 1945
- Grundsatzrede von Prof. Dr. Carlo Schmidt vor dem parlamentarischen Rat zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland vom 08.09.1948
- SHAEF-Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung in Deutschland - Gesetz Nr. 1 Art. III Abschnitt 4, Gesetz Nr. 52 Art. VII Abschnitt e), Gesetz Nr. 53 Art. VII Abschnitt g), Gesetz Nr. 161/2
- Grundsatzurteil Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 - 2BvF 1/73 zum Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich
- Dokumentation Deutscher Bundestag der BRD - wissenschaftlicher Dienst WD 3 – 292/07
- Antwort Auswärtiges Amt der BRD: Auswärtiges/Antwort vom 30.06.2015 – Referenz hib 340/2015)
- Potsdamer Abkommen und die darin enthaltene Krim-Deklaration vom 2. August 1945
- Die von der BRD abgelehnten Friedensvertragsangebote der UdSSR von 1952
- HLKO Artikel 24 „Kriegslisten und die Anwendung der notwendigen Mittel, um sich Nachrichten über den Gegner und das Gelände zu verschaffen, sind erlaubt“
- Protokolle aus dem Bundeskanzleramt 354 BII vom 17.07.1990

Nationalsozialistisches Unrecht in Deutschland:
- sprachliche Einführung der deutschen Staatsangehörigkeit im Gesetz Widerruf von Einbürgerungen und Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit RGBL 28. Juli 1933,
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit RGBI. I S. 85 vom 05.2.1934,
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit Neues Staatsrecht 1934, Seite 54,
- Die deutsche Staatsangehörigkeit: Reichsverordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 Gustav Zeidler - Mauckisch von 1935,
- Staatsangehörigkeit und Reichsbürgerecht von Dr. Bernhard Lösener – Ministerialrat des Innern und Rassereferent im Reichsministerium des Inneren 1. Band, Gruppe 2 Ausgabe 13 von 1934
- Reichsbürgergesetz und Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre - "Nürnberger Gesetze", 15. September 1935 und die beiden ersten Ausführungsbestimmungen, 14. November 1935
-Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935 (RGBl. I S. 1146),
Wilhelm Stuckart, Hans Globke: Kommentar zum Reichsbürgergesetz (1936),
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit im Lande Österreich vom 3. Juli 1938
- Amtsblatt für Schleswig-Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1
- Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich vom 14.Juli 1945, Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Ausweisdokumente mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung „deutsch“ von 1934-1945
- Ausweisdokumente „deutsch“ ab 1934
- Amtsblatt für Schleswig- Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1

Bundespublik Deutschland in Deutschland:
- Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Ausweisdokumente der BRD mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung „DEUTSCH“ 1934
- IGH-Urteil: BRD als Rechtsnachfolger der sog. „dritten Reiches“ (des Nationalsozialismus von Adolf Hitler)
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG 5.2. 1934 - z.Zt. verfälscht 22.07.1913) Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Artikel 16, 116, 120, 127,133, 139, 140 und 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD)
- Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 und das Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1864 08.12.2010
– dazu das Unionsrecht: unmittelbare Unionsangehörigkeit = Mitgliedschaftsverhältnis - Nichtstaatsangehörigkeit und Welt-Bürgerschaft – u. a. Grundlagenwerk *Der Unionsbürger* von Christoph Schönberger

Artikel 16 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.“

Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“

Artikel 127 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, soweit es nach Artikel 124 oder 125 als Bundesrecht fortgilt, innerhalb eines Jahres nach Verkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden, Groß-Berlin, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern in Kraft setzen“

Artikel 133 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat: Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“

Artikel 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
„Grundgesetz XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146)  Art. 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ - Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/146.html

NaZi-Plan „Great Reset – der große Umbruch“ = Volldigitalisierung der menschlichen Gesellschaft- Künstliche Intelligenz- Abschaffung der Volksstämme, deren Kulturen, Traditionen, Sprachen, Moral und Sittlichkeit, Zugang zu Gott – satanische Vernichtung der Schöpfung Gottes!

Siehe COVID-19: Der Große Umbruch (German Edition) Taschenbuch – 25. September 2020
Deutsch Ausgabe von Klaus Schwab (Author), Thierry Malleret (Author)

Zitat: “Mit seinem Erscheinen hat Covid-19 die bisherige Regierungsführung der Länder, unser Zusammenleben und die Weltwirtschaft als Ganzes gehörig durcheinander gebracht. Covid-19: Der große Umbruch ist ein Leitfaden für alle, die verstehen möchten, wie das neuartige Coronavirus so viel Zerstörung und Leid anrichten konnte und welche Änderungen für eine integrativere, robustere und nachhaltigere Welt erforderlich sind. Das Buch bietet eine besorgniserregende, dennoch zuversichtliche Analyse. Covid-19, die größte Gesundheitsbedrohung des Jahrhunderts, hat enorme wirtschaftliche Schäden verursacht und bestehende Ungleichheiten verschlimmert. Die Macht des Menschen liegt jedoch in seinem Weitblick, Einfallsreichtum und - zumindest in einem gewissen Maße - Vermögen, das Schicksal selbst in die Hand zu nehmen und eine bessere Zukunft zu planen. Dieses Buch zeigt uns, wo wir beginnen müssen. Professor Klaus Schwab ist der Gründer und Vorstandsvorsitzende des Weltwirtschaftsforums. Er ist Verfasser verschiedener Bücher, darunter „Die Vierte Industrielle Revolution“ und langjähriger Verfechter des „Stakeholder-Kapitalismus“. Thierry Malleret ist geschäftsführender Partner von Monthly Barometer, einer prägnanten, prädiktiven Analyse. Er ist Autor mehrerer Bücher zu wirtschaftlichen

Allgemeine Hinweise:
Alle Ausführungen auf dieser wissenschaftlichen Kunst-Webseite beruhen auf Annahme öffentlich zugänglicher menschlicher Kunstwerke in Form von Texten, Quellen und beweiskräftigen Dokumente bis gegebenenfalls das Gegenteil in Beweislastumkehr unter uneingeschränkter persönlicher, kommerzieller Haftungsübernahme bewiesen ist.
Es wird sich ausdrücklich auf das Naturrecht der freien Meinungsäußerung, Freiheit der Kunst, Wissenschaft Forschung und der Berichterstattung (Pressefreiheit) berufen –
auch gemäß öffentlichen Recht Artikel 5 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Zitat:
"Artikel 5. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.
- Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

Für die Richtigkeit der menschlichen Kunstwerke in Form von Ausführungen, Quellen und beweiskräftigen Dokumente kann selbstverständlich keiner Gewähr übernommen werden.
Alle Ausführungen gelten als Anregung zum eigenen Nachdenken, forschen und Prüfen.
Ob die Ausführungen so richtig sind, wird sich früher oder später klären.
Alle verantwortungsbewußten Menschen sind daher aufgefordert an der Wahrheitsfindung mitzuwirken!

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Was ist die einheimisch-indigene Minderheit in Deutschland?

Auswahl Filmempfehlungen zur Aktivierung des inneren Zeichens der Erbinformation („genetischer Code“)

 

Heimat-Schulungsfilme:

 

Auswahl aktueller Filmempfehlungen zum Erwachen

 

Heimat-Schulungsfilme:

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