Juristische Vorbereitung der Täuschungsaktion:
Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 mit Inkraftsetzung 01.01.2000.
Der geheime Staatstreich – Staatenlosigkeit der Deutschen & Migranten in Deutschland – was wurde wie gefälscht?
Nach allen bisherigen Erkenntnissen und Informationen wurde das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913 ab dem 05. Februar 1934 manipulativ von der Verordnung über die deutschen Staatangehörigkeit vom 5.02.1934 überlagert. Ab 1945 wurde die nationalsozialistische deutsche Zwangsangehörigkeit im geteilten Deutschland einfach nahtlos weitergeführt.
Ab 1949 wurden die Inhalte der nationalsozialistischen Verordnung über die „deutsche Staatsangehörigkeit“ auf das kaiserliche Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913 übertragen, so dass man von einer nachträglichen Manipulation der RuStAG mit nationalsozialistischem Hintergrund ausgehen müssen.
Der Inhalt vom Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz - RuStAG vom 22. Juli 1913 wurde ab dem Jahr 1999 mit den wesentlichen Inhalten des Staatsangehörigkeitsgesetzes – STAG vom 05. Februar 1934 ausgetauscht.
Zudem wurde am 22. Juli 199 die unmittelbare Reichsangehörigkeit beseitigt, was einer Beseitigung der deutschen Staatsangehörigkeit zur Folge hatte:
Reichsangehörigkeit = Staatsangehörigkeit = Beides ist ein und dasselbe!
Juristischer Ablauf der genialen Aktion zur Perfektionierung der NWO-Kolonie
Mit der Streichung der „Reichsangehörigkeit“ - am 15. Juli 1999 wurde das Staatsangehörigkeitsgesetz der Bundesrepublik Deutschland bereinigt und das neue StAG trat zum 15. Dezember 2010 in Kraft. Im Zuge dessen fiel auch die „unmittelbare Reichsangehörigkeit“ weg, über die sich die deutsche Staatsangehörigkeit seit dem 5. Februar 1934 definierte:
„§ (1) Die Staatsangehörigkeit in den Ländern fällt fort. (2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (unmittelbare Reichs-Angehörigkeit).“
– § 1, Absatz 1 und 2 der Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934
Aufgrund der Tatsache, dass Adolf Hitler die Staats- und Reichsangehörigkeit zusammenlegte, entzog der bundesdeutschen Gesetzgeber dem Staatsangehörigkeitsgesetz mit der Streichung die Gesetzesgrundlage:
„(2) Deutsche Staatsangehörigkeit — Reichsangehörigkeit. Beide Benennungen finden sich im Absatz 2 des § 1 vor und bezeichnen ein und dasselbe. (…) Die beiden Ausdrücke „deutsche Staatsangehörigkeit“ und „Reichsangehörigkeit“ stehen voll nebeneinander. (…) “
– „Neues Staatsrecht“ (1935), II. Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 S. 7
Dieses hat zur Folge, dass de facto völker- wie auch staatsrechtlich seitdem keine deutsche Staatsangehörigkeit mehr besteht.
Damit ist auch die Unionsangehörigkeit der BRD gemäß der Unionsbürgerschaft de jure erloschen, da diese explizit an eine nationale Staatsangehörigkeit bindet. Allerdings wird diese juristische Tatsache von den offiziellen und inoffiziellen deutschen Stellen bewusst ausgeblendet und bestritten.
Diese Täuschung versuchte der bundesdeutsche Gesetzgeber damit zu umgehen, dass er das bundesdeutsche StAG noch immer TÄUSCHEND als das kaiserliche Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913 ausgibt und zurückführt.
Nur kennt das RuStAG von 1913 den nationalsozialistischen Gleichschaltungsterminus „deutscher Staatsangehörigkeit – deutscher Staatsangehöriger“ nicht.
Dort leitet sich die mittelbare Reichsangehörigkeit von der Staatsangehörigkeit in einem deutschen Bundesstaate ab.
Bereits am 28. August 2006 fiel der im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantierte Anspruch auf Wiedererwerb einer Länderzugehörigkeit (Art. 75.8 GG) durch das erste Bereinigungsgesetz weg.
Vielmehr argumentiert der bundesdeutsche Gesetzgeber öffentlich, dass es seit 1934 eine einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit gäbe und daher es der alten Staatsangehörigkeiten der Länder nicht mehr bedürfe:
„Die Bedeutung der Begriffe ‚Reichs- und Staatsangehörigkeit‘ im Sinne dieses G. hat sich geändert. An die Stelle der ‚Reichsangehörigkeit‘ ist gem. § 1 V v. 5.2.1934 102-1, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten. Die die „Reichsangehörigkeit‘ vermittelnde ‚Staatsangehörigkeit‘ in den Bundesstaaten — seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern —ist durch § 1 V v. 5.2.1934 beseitigt worden:
§ 1: Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
§ 2: Deutscher ist, wer die … unmittelbare Rang. besitzt. (weggefallen)“
- Bundesgesetzblatt III, 102-1 vom 8. Dezember 2010
Regelung der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ im Grundgesetz
Die „deutsche Staatsangehörigkeit“ von 1934 wird im Artikel 16, Absatz 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland geregelt:
„(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur aufgrund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betreffenden nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird. (…)“
– Artikel 16, Abs. 1 Grundgesetz
Mit der Bereinigung von Bundesrecht (15. Juli 1999, Inkraftsetzung 8.12.2010) entzog der Bundesgesetzgeber (der Deutsche Bundestag) dem deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz die Gesetzes-Grundlage, indem dort die Reichsangehörigkeit de facto ersatzlos gestrichen wurde.
Damit entzog die BRD den deutschen Staatsangehörigen die deutsche Staatsangehörigkeit und machte diese zu Staat(en)losen.
Der geniale Coup: Bereinigung = Streichung der unmittelbaren Reichsangehörigkeit (RAG) im Staatsangehörigkeitsgesetz (STAG) 15. Juli 1999 - staatenlos ab 01.01.2000 - Inkraftsetzung am 8. Dezember 2010
Vorgeschichte - Grundlage Deutsche Reichsangehörigkeit
Auszug aus: https://geschichte.prepedia.org/wiki/Deutsche_Reichsangeh%C3%B6rigkeit
„Synonym
- Deutsche Reichsbürgerschaft
- Deutsche Staatsangehörigkeit
Etymologie
Der Begriff „deutsche Reichsangehörigkeit“ ist eng mit der Nationalstaatsbildung der Deutschen verbunden.
Er hat seine Wurzeln in der deutschen Bundesangehörigkeit, d. h. in der Angehörigkeit zum Norddeutschen Bund.
Anwendung 1914–1945
Der Begriff deutsche Reichsangehörigkeit ist eng mit dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 verbunden, welches am 1. Jan. 1914 in Kraft trat.
Mittelbarer Reichsangehörigkeit
Die mittelbare Reichsangehörigkeit oder direkte Reichsangehörigkeit wurde über die Staatsangehörigkeit eines deutschen Bundesstaates zumeist über Abstammung erworben. Sie wurde benötigt, dass die einzelnen Gliedstaaten des Deutschen Reiches untereinander nicht als Ausland galten. Auf sie bezieht sich auch § 35 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes:
„Auf die unmittelbare Reichsangehörigkeit finden die Vorschriften dieses Gesetzes über die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate mit Ausnahme der Vorschriften des § 4 Abs. 2, des § 8 Abs. 2, des § 10 Satz 2, des § 11 Satz 2, des § 12 Satz 2 und der §§ 14, 21 mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß an die Stelle der Zentralbehörde des Bundesstaats der Reichskanzler und an die Stelle der höheren Verwaltungsbehörde der Reichskanzler oder die von ihm bezeichnete Behörde treten.“
– § 35 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913
Ferner definierte das RuStAG in § 25:
„[1] Ein Deutscher, der im Inland weder seinen Wohnsitz noch seinen dauernden Aufenthalt hat, verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder den Antrag des Ehemanns oder des gesetzlichen Vertreters erfolgt, die Ehefrau und der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach den §§ 18, 19 die Entlassung beantragt werden könnte.
[2] Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde seines Heimatstaats zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Vor der Erteilung der Genehmigung ist der deutsche Konsul zu hören.
[3] Unter Zustimmung des Bundesrats kann von dem Reichskanzler angeordnet werden, daß Personen, welche die Staatsangehörigkeit in einem bestimmten ausländischen Staate erwerben wollen, die im Abs. 2 vorgesehene Genehmigung nicht erteilt werden darf.“
– § 25 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913
Mit der Einführung des RuStAG wurde der bisherige Usus aufgegeben, dass Reichs- und Staatsangehörigkeit verfielen, wenn der oder die Betreffende sich zehn Jahre außerhalb der Reichsgrenzen aufhielt. Auch waren mit dem Erwerb der Reichsangehörigkeit mit den staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten verbunden.
Im Zuge der nationalsozialistischen Gleichschaltung erklärte Adolf Hitler, Führer der NSDAP und deutscher Reichskanzler, am 30. Jan. 1934 die Länder für aufgehoben, was das III. Reich de facto zu einem Einheitsstaat machte. Bereits am 4. Febr. wurden auch die einzelnen Staatsvölker und deren Staatsangehörigkeit für aufgehoben erklärt und durch den Begriff Deutsches Volk und durch eine Einheitsstaatsangehörigkeit (der unmittelbaren Reichsangehörigkeit) ersetzt.
Unmittelbare Reichsangehörigkeit
Die unmittelbare Reichsangehörigkeit oder indirekte Reichsangehörigkeit wurde im III. Abschnitt des RuStAG in den §§ 33, 34 und in § 35 geregelt:
„§ 33
Die unmittelbare Reichsangehörigkeit kann verliehen werden
1. einem Ausländer, der sich in einem Schutzgebiete niedergelassen hat, oder einem Eingeborenen in einem Schutzgebiete;
2. einem ehemaligen Deutschen, der sich nicht im Inland niedergelassen hat; dem ehemaligen Deutschen steht gleich, wer von ihm abstammt oder an Kindes Statt angenommen ist.
§ 34
Einem Ausländer, der im Reichsdienst angestellt ist und seinen dienstlichen Wohnsitz im Ausland hat, muß auf seinen Antrag die unmittelbare Reichsangehörigkeit verliehen werden, wenn er ein Diensteinkommen aus der Reichskasse bezieht; sie kann ihm verliehen werden, wenn er ein solches Einkommen nicht bezieht.
§ 35
Auf die unmittelbare Reichsangehörigkeit finden die Vorschriften dieses Gesetzes über die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate mit Ausnahme der Vorschriften des § 4 Abs. 2, des § 8 Abs. 2, des § 10 Satz 2, des § 11 Satz 2, des § 12 Satz 2 und der §§ 14, 21 mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß an die Stelle der Zentralbehörde des Bundesstaats der Reichskanzler und an die Stelle der höheren Verwaltungsbehörde der Reichskanzler oder die von ihm bezeichnete Behörde treten.“
– III. Abschnitt „Unmittelbare Reichsangehörigkeit“ des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913
Die unmittelbare Reichsangehörigkeit wurde vom Betreffenden direkt erworben und konnte auch von Amtswegen verliehen werden und wurde, wie bereits erwähnt, in §§ 33 bis 35 RuStAg eindeutig definiert.
Diese konnte nun auch auf Deutschstämmige angewandt werden, die sich nicht im Inland aufhielten. Den Erwerb und Verlust wurde in § 35 RuStAG geregelt. § 2 stellte das Reichsland Elsass-Lothringen den Bundesstaaten gleich, sodass über die fiktive elsaß-lothringische Landeszugehörigkeit der formaljuristische Schein gewahrt wurde, dass Elsaß-Lothringer über eine mittelbare Reichsangehörigkeit verfügten.[1] Die formaljuristische Gleichstellung der Schutzgebiete mit dem Inland verlieh deren Einwohnern die Rechtsstellung eines unmittelbaren Reichsangehörigen. Im Übrigen orientierte sich das RuStAG eng am Staatsangehörigkeitsgesetz des Norddeutschen Bundes. Der bisherige Verlust der Staatsangehörigkeit (nach 10 Jahren außerhalb des Heimatstaates) wurde erschwert, die Wiedereingliederung ehemaliger Deutscher erleichtert.[1]
Die sog. Reichsbürgerbewegung propagiert, dass die Deutschen seit Febr. 1934 formaljuristisch in den Kolonien leben, da Adolf Hitler die unmittelbare Reichsangehörigkeit zur Basis der deutschen Staatsangehörigkeit genommen hatte und die Bundesrepublik Deutschland diese Praxis seit 1949 fortführe. Deutsche, so argumentieren sie weiter, seien daher seit 1934 Staatenlose.
Tatsächlich diente diese Kolonialzugehörigkeit in Form der unmittelbaren Reichsangehörigkeit als Rechtssicherheit der dortigen Wohnbevölkerung, nämlich dass auch ehemalige Deutsche oder Einheimische der Kolonien international den Schutz des Reiches besaßen, wenn sie die Kolonien verließen und ins völkerrechtliche Ausland gingen. Nicht von ungefähr bestimmte der § 2.2 RuStAG, dass „[d]ie Schutzgebiete […] im Sinne dieses Gesetzes als Inland“ galten.
De jure waren Inhaber der unmittelbaren Reichsangehörigkeit den Reichsdeutschen, d. h. den Inhabern der mittelbaren Reichsangehörigkeit, gleichgestellt und wurden außer- und innerhalb des Reiches als Inländer gehandhabt. Doch bis auf wenige Ausnahmen wurde ihnen nicht das Wahlrecht zugestanden.
Am 4. Febr. 1934 wurde über Führererlass die deutsche Staatsangehörigkeit eingeführt, die sich — aus damaliger Sicht — volljuristisch deckten:
„(2) Deutsche Staatsangehörigkeit – Reichsangehörigkeit. Beide Benennungen finden sich im Absatz 2 des § 1 vor und bezeichnen ein und dasselbe. (…) Die beiden Ausdrücke ‚deutsche Staatsangehörigkeit‘ und ‚Reichsangehörigkeit‘ stehen voll nebeneinander. (…)“
– „Neues Staatsrecht“ (1935), II. Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Febr. 1934,S. 7
1945–2010
Nach dem De-facto-Ende des 2. Weltkrieges hielten die Alliierten am Konzept einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit fest und auch die beiden 1949 etablierten Teilstaaten gingen davon aus, dass die deutsche Staatsangehörigkeit den Zusammenbruch des Reiches überdauert habe.
Sowohl der BR Dtschld. als auch der DDR war es bewusst, dass diese deutsche Staatsangehörigkeit de facto mit der unmittelbaren Reichsangehörigkeit identisch war.
Infolge ihrer ideologischen Abgrenzung entschloss sich die DDR 1967 dazu, die deutsche Staatsangehörigkeit durch eine Staatsbürgerschaft der DDR zu ersetzen, die jedoch die deutsche Staatsangehörigkeit juristisch weiterführte.
Im ver. Dtschld. wurde das RuStAG im Zuge mehrerer Reformen reorganisiert und 1999 in Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) umbenannt. Am 8. Dez. 2010 erfolgte unter der Regierung Merkel das III. Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht, welches die unmittelbare Reichsangehörigkeit nun ersatzlos strich.
„Die Bedeutung der Begriffe ,Reichs- und Staatsangehörigkeit’ im Sinne dieses G. hat sich geändert. An die Stelle der Reichsangehörigkeit’ ist gem. § 1 V 5.2.1934 102-1, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten. Die die ,Reichsangehörigkeit ’vermittelnde ,Staatsangehörigkeit’ in den Bundesstaaten – seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern – ist durch § 1 V v. 5.2.1934 beseitigt worden.
§ 1: Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
§ 2: Deutscher ist, wer die … unmittelbare Rang. besitzt. (weggefallen)“
– Bundesgesetzblatt III, 102-1 vom 8. Dez. 2010
Rechtlich bedenklich ist die Tatsache, dass anstelle der weggefallenen unmittelbaren Reichsangehörigkeit keine neue Rechtsgrundlage zur bestehenden deutschen Staatsangehörigkeit (und damit zur deutschen Bundesangehörigkeit) geschaffen wurde; fälschlicherweise verweist das aktuelle StAG der Bundesrepublik weiterhin auf das RuStAG und nimmt für sich in Anspruch, mit diesem vollidentisch zu sein.“
Beweisquelle: https://geschichte.prepedia.org/wiki/Deutsche_Reichsangeh%C3%B6rigkeit
Ablauf der betrügerischen Manipulationen im Staatsangehörigkeitsgesetz
Unionsbürgerschaft = Nichtstaatsangehörigkeit
Mit dem Abschluss des Vertrages von Maastricht (1993) verfügt jeder deutscher Staatsbürger automatisch über die Unionsbürgerschaft, die seine nationale Staatsangehörigkeit ergänzt.
Die rechtliche Grundlage bildet der Vertrag über die Arbeitsweise der EU.
Dieser Vertrag garantiert jedem EU-Bürger das Recht, sich innerhalb des Hoheitsgebiets der EU frei zu bewegen und aufzuhalten, das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunal- und Europawahlen und das Recht auf Schutz durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen eines beliebigen EU‑Mitgliedstaats. Ferner wird jedem EU-Bürger das Recht auf die Einreichung von Petitionen an das Europäische Parlament sowie von Beschwerden an den Europäischen Bürgerbeauftragten zugestanden.
Es ist eine offenkundige Tatsache, dass mit der Streichung der „Reichszugehörigkeit“, die deutsche Staatsangehörigkeit auf der einen und die Unionsbürgerschaft auf der anderen Seite erloschen sind. Erstere definierte sich bis zum Jahresende 2010 über die Reichsangehörigkeit, und Letztere setze bekanntlich eine nationale Staatsangehörigkeit voraus.
Ergebnis:
Mit dem Inkrafttreten ab dem 1. Januar 2000 entstand ein neuer Status aller Deutschen und der eingebürgerten Migranten in der BRD – die Staatlosigkeit:
Folgen: Status Vogelfrei = ausgestoßen, keine Rechte und kein Eigentum mehr besitzend. Vogelfreie Menschen können überall verfolgt und getötet werden.
Definition: Roma und Sinti - Status Vogelfrei:
= ausgestoßen, keine Rechte und kein Eigentum mehr besitzend.
Bedeutungen:
[1] im Mittelalter: als Strafe vom Reichsacht betroffen; ausgestoßen, keine Rechte und kein Eigentum mehr besitzend -
Herkunft:
[1] Zusammengesetzt aus Nomen Vogel und Adjektiv frei. Fälschlicherweise wird diese Kombination oft mit der Redewendung „frei wie ein Vogel sein“ gleichgesetzt, die aber etwas völlig anderes aussagt. Vogelfrei ist so zu verstehen, dass der Ausgestoßene so wie ein Vogel von jedem frei gejagt und getötet werden durfte. Das Wort ist ein feststehender Ausdruck seit dem 16. Jahrhundert.[1]
Sinnverwandte Wörter:
[1] ausgestoßen, geächtet, rechtlos
Beispiele:
[1] Seit er vogelfrei ist, wird er überall verfolgt.
[1] Vogelfreie Menschen konnten ungestraft getötet werden. (Mordacht)
[1] „Und kurz darauf beschließt er, heimzureiten, obwohl er nun vogelfrei ist.“[2]
Beweisquelle: http://de.wiktionary.org/wiki/vogelfrei
Beweise – gesetzliche Grundlagen: Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit RGBI. I S. 85 vom 05.2.1934,
Neues Staatsrecht – Staatsgrundgesetz des III. Reiches von 1934, Seite 54,
Staatsangehörigkeit und Reichsbürgerecht von Dr. Bernhard Lösener – Ministerialrat des Innern und Rassereferent im Reichsministerium des Inneren 1. Band, Gruppe 2 Ausgabe 13 von 1934, Reichsbürgergesetz und Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre["Nürnberger Gesetze"], 15. September 1935, und die beiden ersten Ausführungsbestimmungen, 14. November 1935, Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935 (RGBl. I S. 1146), Wilhelm Stuckart, Hans Globke: Kommentar zum Reichsbürgergesetz (1936),
Die deutsche Staatsangehörigkeit: Reichsverordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 Gustav Zeidler - Mauckisch von 1935,
Verweis Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG 5.2. 1934 (z.Zt. verfälscht 22.07.1913) Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959,
Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 und das Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1864- 08.12.2010
– dazu das Unionsrecht: unmittelbare Unionsangehörigkeit = Mitgliedschaftsverhältnis - Nichtstaatsangehörigkeit und Welt - Bürgerschaft – u. a. Grundlagenwerk *Der Unionsbürger* von Christoph Schönberger
Übersicht zur Veranschaulichung der Täuschung gegen die Deutschen und alle Völker der Welt
1871 BuStAG Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz
§ 1 Die Reichsangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben
1914 RuStAG Reichs- oder Staatsangehörigkeitsgesetz
§ 1 Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat
oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.
1934 R=StAG Reichs- = Staatsangehörigkeitsgesetz
§ 1 (2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit. (Reichsangehörigkeit)
1992 UuR=StAG Unionsbürgerschaft (EU-Staatlosigkeit) Unionsbürgerschaft und R=StAG (BRD-Koloniestaatsangehörigkeit)
2000 R=StAG Reform der Überschrift RuStAG, die Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit BGBl. III Gliederungsnr. 102-2 tritt außer Kraft.
2000 UuNStAG Unionsbürgerschaft und Nicht-Staatsangehörigkeit- BRD-Staatlosigkeit
Unmittelbare Unionsbürgerschaft = doppelte Staatlosigkeit
Die BRD/EU-Staatlosigkeit wurde offenkundig so gesteuert, um das deutsche Volk gezielt zu vernichten.
2004 ZuwG Status Zuwanderungsgesetz in Kraft seit 2005§ 1:
Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Die Wörter „in einem Bundesstaate“ werden gestrichen.
Die deutsche Staatsangehörigkeit trat am 1.Januar 2000 außer Kraft
2007 StAG § 1 Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. getäuschtes Ausfertigungsdatum: 22.07.1913
Es hat 1913 keine nationalsozialistische deutsche Staatsangehörigkeit gegeben.
Es hat 1913 sechsundzwanzig (26) Inland-Staatsangehörigkeiten der deutschen Völker gegeben.
Existenzrecht Status § 1 der Deutschen
1871 - BuStAG
1914 - RuStaG = RoStAG
1934 - R=StAG
2000 - Bereinigung R=StAG = Massenstaatlosigkeit
2005 - ZuwG - (Ru)StAG
2007 - manipulierte RuStAG 1913
2015 - Massenzuwanderung – Völkerwanderung – Kollateralaustausch
2016 - Welt-Krieg oder Deutschlands Erhebung (?)
Konsequenzen:
Durch die Streichung der Reichangehörigkeit im deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz (STAG) wurde das bundesdeutsche Personal hinterlistig STAATLOS gemacht.
Das von Adolf Hitler ab 1934 gleichgeschaltete *DEUTSCHE VOLK* wurde damit vollständig entrechtet und entmachtet, um es für die faschistische Neue Welt Ordnung vernichten zu können.
Das bedeutet Roma – und Sinti - Status Vogelfrei = keine Rechte und kein Eigentum besitzend, vogelfreie Menschen können überall ungestraft verfolgt und getötet werden.
Folgen:
Die Vertreter - Geschäftsführer der Bundesrepublik Deutschland und alle deren Mitarbeiter haben seit dem 01.01.2000 durch Staatlosigkeit ihre Legitimation zum Handeln verloren und sind juristisch gesehen als geschäftsunfähig zu betrachten.
Alle nationalen und internationalen Verträge, die mit der Bundesrepublik Deutschland geschlossen worden sind, sind dadurch auch im Nachhinein als gebrochen und nichtig zu betrachten.
Dieser Zustand wird auch aufgrund bereits wiederholter Beschlüsse zur Staatenlosigkeit von bundesdeutschen Gerichten untermauert.
Durch den damit hervorgerufenen Stillstand der Rechtspflege/ Rechtsbankrott herrschen heute in Deutschland Gesetzlosigkeit und chaotische Zustände!
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich durch die eigene Staatlosigkeit selbst jeglicher Legitimation beraubt und staatrechtlich das Genick gebrochen. Es handelt sich um eine globale Generaltäuschung durch das heutige Deutschland.
Heute existiert in Deutschland ein fast fanatisch- religiöser Glaube an die Gleichschaltungskolonie Glaubhaftmachung/ Vermutung und die „deutsche Staatsangehörigkeit von 1934 mit dem Begriff „DEUTSCH“
Wenn die deutsche Sklavenkolonie des 3. Reiches in das sog. „4. Reich-Projekt“ Europäische Union (EU) endgültig aufgegangen ist, hat der geheime Staatsstreich funktioniert.
Geschätzte 85 Millionen Personalangehörige werden in DEUTSCH-land getäuscht und danach vom NWO-Faschismus existenziell vernichtet.
Das ist Völkermord durch die Marionetten und deren Drahtzieher.
Der Höhepunkt der Integration
in Deutschland ist, wenn ein Ausländer (Migrant) seine kostbare Heimatangehörigkeit aufgibt und dafür über die Unionsbürgerschaft auf verbotenen nationalsozialistischen Recht basierte doppelte STAATENLOSIGKEIT erhält.
Deutschland führt scheinbar bis zum heutigen Tag im Zentrum von Europa die Gleichschaltungskolonie des sog. „dritten Reiches“ unter illegal hinterlistiger Anwendung der Glaubhaftmachung *DEUTSCH* von 1934, der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ rechtlich eingeführt und zwangsverordnet vom 05. Februar 1934 und über 80 weitere Nazi- Gleichschaltungsgesetze/ Nazi- Gesetze weiter.
In den deutschen Einbürgerungsbehörden/ Ordnungsämtern werden immer noch unter Täuschung die Staatsangehörigkeitsausweise mit der verbotenen deutschen Nazi- Staatsangehörigkeit nach dem nationalsozialistischen Einbürgerungsgesetz von 1933 an die Menschen ausgegeben.
Geheimprojekt Staatenlosigkeit im Neuen Weltreich Roms
Das vom BRD-Gesetzgeber manipulierte Reich- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913 mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz (STAG) von 1934
Urkundenfälschung im Gesetz: Es wird im Staatsangehörigkeitsgesetz (STAG) von 1934 vom bundesdeutschen Gesetzgeber das Datum aus dem Reich- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913 täuschend angegeben!
Die seit 1934 vom StAG überlagerte RuStAG des deutschen Kaisers Wilhelm II. wird von der Bundesrepublik Deutschland bis heute NICHT angewendet!
Grundsatz des RuStAG: Im deutschen Kaiserreich galt grundsätzlich das Ius Sangiunis. Denn bereits Paragraf 1 regelte, wer unter dieses Gesetz fiel:
„§ 1: Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.“
– § 1 RuStAG vom 22. Juli 1913
Wie bereits bei den Vorgängern wurde die mittelbare Reichsangehörigkeit über die Staatsangehörigkeit eines Bundesstaates (§ 3 RuStAG) definiert [4]. „Deutscher“ war auch hier, wer Braunschweiger, Preuße, Anhaltiner oder Bayer war.
Folgendes Bild: Auszug aus dem originalen kaiserlichen RuStAG vom 22. Juli 1913:
"Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.
Zur Erinnerung: Der Terminus „Reichsangehörigkeit“ ist eng mit dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 verbunden, welches am 1. Januar 1914 in Kraft trat. Die Reichsangehörigkeit wird zum einen in eine mittelbare und zum anderen in eine unmittelbare unterschieden:
- Mittelbare Reichsangehörigkeit oder direkte Reichsangehörigkeit: Diese wurde über die Staatsangehörigkeit in einem deutschen Bundesstaat erworben und ward benötigt, dass ein Preuße beispielsweise in Bayern nicht zum Ausländer wurde. Da die mittelbare Reichsangehörigkeit seit 1914 nicht mehr nach zehn Jahren Auslandsaufenthalt verfiel, galten auch Kolonialdeutsche als Reichsdeutsche. Als solche besaßen sich alle staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
Zur Zeit der Weimarer Republik war die Länderzugehörigkeit in einem Land der Republik für deren Erwerb der „deutschen Staatsangehörigkeit“ erforderlich war. Am 5. Februar 1934 wurde sie aufgrund einer Führerverfügung Adolf Hitlers zugunsten einer einheitlichen Staatsangehörigkeit gestrichen. - Unmittelbare Reichsangehörigkeit oder indirekte Reichsangehörigkeit: Diese wurde 1913 ins Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz eingeführt und definiert die Staatszugehörigkeit einheimischer Völker der deutschen Schutzgebiete zum Deutschen Reich. Unmittelbare Reichsangehörige unterstanden in einem „Schutzverhältnis“ zum Reich und hatten diesem gegenüber zahlreiche Pflichten, doch besaßen sie nicht das Wahlrecht im Reiche. Im Ausland jedoch besaßen sie den Schutz des Reiches und wurden von diesen dort wie Inländer gehandhabt.
Zur Erinnerung: In der kaiserlichen RuStAG vom 22. Juli 1913 wird konkret unterschieden:
Entweder inländische Heimatangehörigkeit (mittelbare Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat) ODER ausländische Kolonie- Staatsangehörigkeit (unmittelbare Reichsangehörigkeit für Kolonien/ Schutzgebiete, wie z. Bsp. Deutsch Südwestafrika, Deutsch Ostafrika usw.)
Alle in den Ländern des Deutschen Reiches (Deutschland) lebende Bürger sind automatisch (Reichs-) Angehörige des Deutschen Heimatreiches (= Deutschland). Wer die Staatsangehörigkeit durch den Bundesstaat hatte, erhielt automatisch die mittelbare- inländische Reichsangehörigkeit zum Deutschen Heimatreich in Europa.
Beweisquelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rustag/gesamt.pdf
http://www.kraftzeitung.net/images/KZ/upload3/2014/DR/RGBL_1913_1_583-593_gc.pdf
In 6 Akten in die Entrechtung der Staatenlosigkeit
1. Akt
Umwandlung der Bundesstaaten in koloniale Länder - Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 im Artikel 110 (RuStAG verliert den Boden!)
Der Konflikt der Reichsangehörigkeiten in Deutschland:
Die deutschen Bundessaaten werden bereits 1919 zu kolonialen „Ländern“ herabgestuft bzw. überlagert. (Koloniebegriff aus dem Schutzgebiet Deutsch-Ostafrika)
Das RuStAG bleibt in Anwendung. Die in den Ländern des Reiches lebenden Deutschen haben jetzt ihre inländische Heimatangehörigkeit immer noch in den Bundesstaaten, aber jetzt einem kolonialen Land, Freistaat, freie und Hanse Stadt - bleiben aber weiterhin automatisch Angehörige der Bundestaaten des Deutschen Heimatreiches von 1914!
2. Akt
Überlagerung Reich- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) von 22. Juli 1913 durch die Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934
Zur Erinnerung: Im Zuge der nationalsozialistischen Gleichschaltung trat die unmittelbare Reichsangehörigkeit aus den Kolonien am 5. Februar 1934 an die Stelle der bis dahin verwendeten Länderzugehörigkeit und wurde als *Deutsche Staatsangehörigkeit* bezeichnet:
Alle in den bereits 1933 gleichgeschalteten Ländern des damaligen Deutschland lebende Bürger erhalten diese deutsche Kolonieangehörigkeit von Adolf Hitler zwangsverordnet.
Damit sind die Deutschen automatisch unmittelbare Reichsangehörige aus den Kolonien/ Schutzgebieten wie z. B. Deutsch Südwestafrika, Deutsch Ostafrika usw. (Reichsangehörigkeit = Staatsangehörigkeit)
„(2) Deutsche Staatsangehörigkeit – Reichsangehörigkeit. Beide Benennungen finden sich im Absatz 2 des § 1 vor und bezeichnen ein und dasselbe. (…) Die beiden Ausdrücke „deutsche Staatsangehörigkeit“ und „Reichsangehörigkeit“ stehen voll nebeneinander. (…)“
– „Neues Staatsrecht“ (1935), II. Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 S. 7
Die Weimarer Reichsverfassung (WRV) von 1919 wird 1934 vom Staatsgrundgesetz des 3. Reiches *Neues Staatsrecht* überlagert und nicht mehr angewendet. Deutschland wird fortan von der Nazikolonie Adolf Hitlers *deutsch* überlagert. Mit diesem genialen Schachzug haben die Gesetzgeber Adolf Hitlers die endgültige Entrechtung und Entmachtung aller Deutschen als Kolonie- Personal (Angestelltenstatus in einer Firma
Das originale Staatsangehörigkeitsgesetz (STAG) vom 05. Februar 1934
Die unmittelbare Reichsangehörigkeit ist die deutsche Staatsangehörigkeit = beides ist ein und dasselbe!
3. Akt
Dritte Änderung durch das Grundgesetz Artikel 116 von 23. Mai 1949 (Zwangsverordnung der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ von Adolf Hitler)
Die westalliierten Siegermächte USA, Großbritannien und Frankreich führen die deutsche Zwangsangehörigkeit* von Adolf Hitler in ihren Besatzungszonen = später Kolonialverwaltungsorganisation Bundesrepublik Deutschland (BRD) ab 1945 nahtlos weiter. Auch Josef Stalin und der deutsche Wiederstand/ die Kommunisten wurden getäuscht: In der sowjetischen Besatzungszone(SBZ) = Deutsche Demokratischen Republik (DDR) wird wie in der BRD die gleiche *deutsche Staatsangehörigkeit* von Adolf Hitler fortgeführt:
„Artikel 1 der Verfassung der DDR: „…Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit“
„Artikel 116 (1) Grundgesetz für die BRD: Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist (…), wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder dessen Ehegatten oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“ Die weiter gültige Weimarer Reichsverfassung (WRV 1919) wird ab 1949 in den deutschen Teilkolonien Bundesrepublik Deutschland vom zwangsverordneten *Grundgesetz FÜR die BRD* und in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) durch die *Verfassung der DDR* bis heute überlagert.
Die Befreiung Deutschlands aus der Nazi-Kolonie Adolf Hitlers wird durch die Alliierten blockiert.
Keiner bekommt es mit, weil die Täuschung über viele Generationen seit 1933 unerkannt und perfektioniert wird.
Quellverweis: http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl149001.pdf
4. Akt
Vierte Änderung durch das Bundesgesetzblatt Teil III vom 1. August 1959 als stufenweise gesetzliche Vorbereitung
Das BGBL III legt die Weiterführung des. 3. Reiches von Adolf Hitler fest. Das kaiserliche RuStAG vom 22. Juli 1913 wird zur Täuschung einfach mit zitiert…
5. Akt
Fünfte Änderung durch die *Reform* des Staatsangehörigkeitsrechts (STAG)
Der letzte (6.) Akt
Sechste Änderung durch das Gesetz über die weitere *Bereinigung von Bundesrecht* - der geheime Staatsreich in Deutschland
Gesetzliche Vorbereitung: Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 23. Juli 1999
Es wird ein zur Täuschung ein Verwirrspiel getätigt. Ständig wird die nicht angewendete kaiserliche RuStAG von 1913 zitiert, aber das STAG von 1934 angewendet!
Bereinigung im Staatsangehörigkeitsgesetz (STAG 1934) -die unmittelbare Reichsangehörigkeit (= unmittelbare deutschen Staatsangehörigkeit) aus der Kolonien wird ERSATZLOS beseitigt.
Mit diesem kriminellen Akt fällt die deutsche Staatsangehörigkeit ersatzlos weg.
Das Gesetz zur Reform des STAG wird beschlossen, aber noch nicht zur Anwendung gebracht. Beweis-Quelle: http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl199s1618.pdf
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 14. Dezember 2010
Am 8. Dezember 2010 erfolgte das dritte Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht, welches die unmittelbare Reichsangehörigkeit ersatzlos strich: „Die Bedeutung der Begriffe »Reichs- und Staatsangehörigkeit« im Sinne dieses G. hat sich geändert. An die Stelle der »Reichsangehörigkeit« ist gem. § 1 V v. 5.2.1934 102-1, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten. Die die »Reichsangehörigkeit« vermittelnde »Staatsangehörigkeit« in den Bundesstaaten – seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern – ist durch § 1 V v. 5.2.1934 beseitigt worden.
§ 1: Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
§ 2: Deutscher ist, wer die … unmittelbare Rang. besitzt. (weggefallen)“ – Bundesgesetzblatt III, 102-1 vom 8. Dezember 2010
Das Gesetz zur Reform des STAG wird fortan angewendet:
Alle Deutschen und eingebürgerten Migranten sind seitdem offenbar STAATENLOS - VOGELFREI = ROMA und SINTI- STATUS = keine Rechte und kein Eigentum mehr besitzend- können überall ungestraft verfolgt und getötet werden (?)
Beweisquelle: http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav? startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl110s1864.pdf
Wie sieht die Staatenlosigkeit zum Beispiel das Portal WIKI?
Auszug:
„Vorgeschichte - Grundlage Deutsche Reichsangehörigkeit
Auszug aus: https://geschichte.prepedia.org/wiki/Deutsche_Reichsangeh%C3%B6rigkeit
„Synonym
- Deutsche Reichsbürgerschaft
- Deutsche Staatsangehörigkeit
Etymologie
Der Begriff deutsche Reichsangehörigkeit ist eng mit der Nationalstaatsbildung der Deutschen verbunden. Er hat seine Wurzeln in der deutschen Bundesangehörigkeit, d. h. in der Angehörigkeit zum Norddeutschen Bund.
Anwendung
1914–1945
Der Begriff deutsche Reichsangehörigkeit ist eng mit dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 verbunden, welches am 1. Jan. 1914 in Kraft trat.
Mittelbarer Reichsangehörigkeit
Die mittelbare Reichsangehörigkeit oder direkte Reichsangehörigkeit wurde über die Staatsangehörigkeit eines deutschen Bundesstaates zumeist über Abstammung erworben. Sie wurde benötigt, dass die einzelnen Gliedstaaten des Deutschen Reiches untereinander nicht als Ausland galten. Auf sie bezieht sich auch § 35 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes:
„Auf die unmittelbare Reichsangehörigkeit finden die Vorschriften dieses Gesetzes über die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate mit Ausnahme der Vorschriften des § 4 Abs. 2, des § 8 Abs. 2, des § 10 Satz 2, des § 11 Satz 2, des § 12 Satz 2 und der §§ 14, 21 mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß an die Stelle der Zentralbehörde des Bundesstaats der Reichskanzler und an die Stelle der höheren Verwaltungsbehörde der Reichskanzler oder die von ihm bezeichnete Behörde treten.“
– § 35 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913
Ferner definierte das RuStAG in § 25:
„[1] Ein Deutscher, der im Inland weder seinen Wohnsitz noch seinen dauernden Aufenthalt hat, verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder den Antrag des Ehemanns oder des gesetzlichen Vertreters erfolgt, die Ehefrau und der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach den §§ 18, 19 die Entlassung beantragt werden könnte.
[2] Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde seines Heimatstaats zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Vor der Erteilung der Genehmigung ist der deutsche Konsul zu hören.
[3] Unter Zustimmung des Bundesrats kann von dem Reichskanzler angeordnet werden, daß Personen, welche die Staatsangehörigkeit in einem bestimmten ausländischen Staate erwerben wollen, die im Abs. 2 vorgesehene Genehmigung nicht erteilt werden darf.“
– § 25 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913
Mit der Einführung des RuStAG wurde der bisherige Usus aufgegeben, dass Reichs- und Staatsangehörigkeit verfielen, wenn der oder die Betreffende sich zehn Jahre außerhalb der Reichsgrenzen aufhielt. Auch waren mit dem Erwerb der Reichsangehörigkeit mit den staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten verbunden.
Im Zuge der nationalsozialistischen Gleichschaltung erklärte Adolf Hitler, Führer der NSDAP und deutscher Reichskanzler, am 30. Jan. 1934 die Länder für aufgehoben, was das III. Reich de facto zu einem Einheitsstaat machte. Bereits am 4. Febr. wurden auch die einzelnen Staatsvölker und deren Staatsangehörigkeit für aufgehoben erklärt und durch den Begriff Deutsches Volk und durch eine Einheitsstaatsangehörigkeit (der unmittelbaren Reichsangehörigkeit) ersetzt.
Unmittelbare Reichsangehörigkeit
Die unmittelbare Reichsangehörigkeit oder indirekte Reichsangehörigkeit wurde im III. Abschnitt des RuStAG in den §§ 33, 34 und in § 35 geregelt:
„§ 33
Die unmittelbare Reichsangehörigkeit kann verliehen werden
1. einem Ausländer, der sich in einem Schutzgebiete niedergelassen hat, oder einem Eingeborenen in einem Schutzgebiete;
2. einem ehemaligen Deutschen, der sich nicht im Inland niedergelassen hat; dem ehemaligen Deutschen steht gleich, wer von ihm abstammt oder an Kindes Statt angenommen ist.
§ 34
Einem Ausländer, der im Reichsdienst angestellt ist und seinen dienstlichen Wohnsitz im Ausland hat, muß auf seinen Antrag die unmittelbare Reichsangehörigkeit verliehen werden, wenn er ein Diensteinkommen aus der Reichskasse bezieht; sie kann ihm verliehen werden, wenn er ein solches Einkommen nicht bezieht.
§ 35
Auf die unmittelbare Reichsangehörigkeit finden die Vorschriften dieses Gesetzes über die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate mit Ausnahme der Vorschriften des § 4 Abs. 2, des § 8 Abs. 2, des § 10 Satz 2, des § 11 Satz 2, des § 12 Satz 2 und der §§ 14, 21 mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß an die Stelle der Zentralbehörde des Bundesstaats der Reichskanzler und an die Stelle der höheren Verwaltungsbehörde der Reichskanzler oder die von ihm bezeichnete Behörde treten.“
– III. Abschnitt „Unmittelbare Reichsangehörigkeit“ des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913
Die unmittelbare Reichsangehörigkeit wurde vom Betreffenden direkt erworben und konnte auch von Amtswegen verliehen werden und wurde, wie bereits erwähnt, in §§ 33 bis 35 RuStAg eindeutig definiert.
Diese konnte nun auch auf Deutschstämmige angewandt werden, die sich nicht im Inland aufhielten. Den Erwerb und Verlust wurde in § 35 RuStAG geregelt. § 2 stellte das Reichsland Elsaß-Lothringen den Bundesstaaten gleich, sodass über die fiktive elsaß-lothringische Landeszugehörigkeit der formaljuristische Schein gewahrt wurde, dass Elsaß-Lothringer über eine mittelbare Reichsangehörigkeit verfügten.[1] Die formaljuristische Gleichstellung der Schutzgebiete mit dem Inland verlieh deren Einwohnern die Rechtsstellung eines unmittelbaren Reichsangehörigen. Im Übrigen orientierte sich das RuStAG eng am Staatsangehörigkeitsgesetz des Norddeutschen Bundes. Der bisherige Verlust der Staatsangehörigkeit (nach 10 Jahren außerhalb des Heimatstaates) wurde erschwert, die Wiedereingliederung ehemaliger Deutscher erleichtert.[1]
Die sog. Reichsbürgerbewegung propagiert, dass die Deutschen seit Febr. 1934 formaljuristisch in den Kolonien leben, da Adolf Hitler die unmittelbare Reichsangehörigkeit zur Basis der deutschen Staatsangehörigkeit genommen hatte und die Bundesrepublik Deutschland diese Praxis seit 1949 fortführe. Deutsche, so argumentieren sie weiter, seien daher seit 1934 Staatenlose.
Tatsächlich diente diese Kolonialzugehörigkeit in Form der unmittelbaren Reichsangehörigkeit als Rechtssicherheit der dortigen Wohnbevölkerung, nämlich dass auch ehemalige Deutsche oder Einheimische der Kolonien international den Schutz des Reiches besaßen, wenn sie die Kolonien verließen und ins völkerrechtliche Ausland gingen. Nicht von ungefähr bestimmte der § 2.2 RuStAG, dass „[d]ie Schutzgebiete […] im Sinne dieses Gesetzes als Inland“ galten.
De jure waren Inhaber der unmittelbaren Reichsangehörigkeit den Reichsdeutschen, d. h. den Inhabern der mittelbaren Reichsangehörigkeit, gleichgestellt und wurden außer- und innerhalb des Reiches als Inländer gehandhabt. Doch bis auf wenige Ausnahmen wurde ihnen nicht das Wahlrecht zugestanden.
Am 4. Febr. 1934 wurde über Führererlass die deutsche Staatsangehörigkeit eingeführt, die sich — aus damaliger Sicht — volljuristisch deckten:
„(2) Deutsche Staatsangehörigkeit – Reichsangehörigkeit. Beide Benennungen finden sich im Absatz 2 des § 1 vor und bezeichnen ein und dasselbe. (…) Die beiden Ausdrücke ‚deutsche Staatsangehörigkeit‘ und ‚Reichsangehörigkeit‘ stehen voll nebeneinander. (…)“
– „Neues Staatsrecht“ (1935), II. Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Febr. 1934,S. 7
1945–2010
Nach dem De-facto-Ende des 2. Weltkrieges hielten die Alliierten am Konzept einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit fest und auch die beiden 1949 etablierten Teilstaaten gingen davon aus, dass die deutsche Staatsangehörigkeit den Zusammenbruch des Reiches überdauert habe.
Sowohl der BR Dtschld. als auch der DDR war es bewusst, dass diese deutsche Staatsangehörigkeit de facto mit der unmittelbaren Reichsangehörigkeit identisch war.
Infolge ihrer ideologischen Abgrenzung entschloss sich die DDR 1967 dazu, die deutsche Staatsangehörigkeit durch eine Staatsbürgerschaft der DDR zu ersetzen, die jedoch die deutsche Staatsangehörigkeit juristisch weiterführte.
Im ver. Dtschld. wurde das RuStAG im Zuge mehrerer Reformen reorganisiert und 1999 in Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) umbenannt. Am 8. Dez. 2010 erfolgte unter der Regierung Merkel das III. Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht, welches die unmittelbare Reichsangehörigkeit nun ersatzlos strich.
„Die Bedeutung der Begriffe ,Reichs- und Staatsangehörigkeit’ im Sinne dieses G. hat sich geändert. An die Stelle der ,Reichsangehörigkeit’ ist gem. § 1 V 5.2.1934 102-1, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten. Die die ,Reichsangehörigkeit’vermittelnde ,Staatsangehörigkeit’ in den Bundesstaaten – seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern – ist durch § 1 V v. 5.2.1934 beseitigt worden.
§ 1: Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
§ 2: Deutscher ist, wer die … unmittelbare Rang. besitzt. (weggefallen)“
– Bundesgesetzblatt III, 102-1 vom 8. Dez. 2010
Rechtlich bedenklich ist die Tatsache, dass anstelle der weggefallenen unmittelbaren Reichsangehörigkeit keine neue Rechtsgrundlage zur bestehenden deutschen Staatsangehörigkeit (und damit zur deutschen Bundesangehörigkeit) geschaffen wurde; fälschlicherweise verweist das aktuelle StAG der Bundesrepublik weiterhin auf das RuStAG und nimmt für sich in Anspruch, mit diesem vollidentisch zu sein.“
Beweisquelle: https://geschichte.prepedia.org/wiki/Deutsche_Reichsangeh%C3%B6rigkeit
Staatenlos und vogelfrei in eine dystopische Zukunft?
Durch die Streichung der unmittelbaren Reichsangehörigkeit im deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) vom 5. Februar 1934 unter Vortäuschung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAG) vom 22. Juli 1913 wurde das 1933 gleichgeschaltete *deutsche Volk* ab dem 1. Januar 2000 „staat(en)-los“ und damit „vogelfrei“ gemacht.
Der Status Vogelfrei bedeutet Acht und Bann – ausgestoßen sein, völlige Recht- und Schutzlosigkeit, Ächtung, Gesetzlosigkeit, keine Rechte und kein Eigentum besitzend, Vogelfreie können überall verfolgt und getötet werden, dazu bürgerlicher Tod der Deutschen.
Der bürgerliche Tod (französisch mort civile) bedeutet den Verlust der persönlichen Rechtsfähigkeit.
Der bürgerliche Tod war bereits im römischen Recht eine Folge der capitis deminutio maxima, des Verlustes der persönlichen Freiheit bei Gefangennahme oder als Nebenfolge bei Kapitalverbrechen. Auch das gemeine Recht kannte eine direkte Vernichtung der Persönlichkeit (consumtio famae) in der Friedlosigkeit als Folge der Oberacht.
- siehe z. Bsp. Quellen: https://www.wortbedeutung.info/vogelfrei/ + https://de.wikipedia.org/wiki/Vogelfreiheit + https://de.wiktionary.org/wiki/Vogelfreiheit + https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerlicher_Tod
Der staatenlose glaubhaft gemachte Unionsbürger „DEUTSCH“ 1934
„Great Reset“ - „Die 4. industrielle Revolution“ – Die große Transformation
siehe auch Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Georgia_Guidestones
Etappen und das Endziel der internationalen Verschwörung:
z. Bsp. James Paul Warburg (1896 - 1969), Sohn von Paul Warburg, Bankier, Aufsichtsrat der Bank of Manhattan, Finanzberater von Präsident Roosevelt, Mitglied der CFR, sagte vor dem Senatsausschuss für Außenpolitik am 17. Februar 1950 - Zitat:
"Wir werden eine Weltregierung haben, ob wir es gut finden oder nicht. Die Frage ist nur, ob die Weltregierung durch Zustimmung oder Eroberung erreicht wird."
David Rockefeller, geb. 1915, US-amerikanischer Bankier & Politiker-Zitat:
"Wir stehen am Rande einer weltweiten Umbildung. Alles, was wir brauchen ist die richtige, allumfassende Krise und die Nationen werden in die Neue Weltordnung einwilligen.
"Derjenige muss in der Tat blind sein, der nicht sehen kann, dass hier auf Erden ein großes Vorhaben, ein großer Plan ausgeführt wird, an dessen Verwirklichung wir als treue Knechte mitwirken dürfen."
Winston Churchill (1874-1965), Britischer Premierminister
Megaritual („Heilige“) „Corona-Pandemie“ ab Dezember 2019
VIREN sind Gifte oder Stoffe - nicht lebendige Organismen!
Lebendige Mikroorganismen sind Bakterien und Bazillen –
Beweis-Quelle: Medizinisches Taschenwörterbuch von E. Schreiber, 12. Auflage überarbeitet von H. Albrecht 1930- Verlag Gustav Fischer Jena
Bild-Quelle: https://twitter.com/friederikeschi4/status/1254563416171327491
Warum mussten Sklaven Masken tragen? https://de.quora.com/Warum-mussten-manchen-Sklaven-Eisenmasken-tragen
Vorbereitung Zombie-Programm?
Das geistige Wut-Virus ist gewollt!
Beweis-quelle: https://www.deutschlandfunkkultur.de/lakonisch-elegant-kulturpodcast-102.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE
28 Days Later, auch 28 Tage später,[3][4][5][6][7] ist ein 2002 gedrehter britischer Endzeit-Horror-Thriller von Danny Boyle nach einem Drehbuch von Alex Garland. Der Film thematisiert den Zusammenbruch der Gesellschaft durch die Verbreitung eines hochansteckenden und tödlichen Virus im England der Jahrtausendwende und zeigt die Flucht von vier Überlebenden aus dem von Infizierten bevölkerten London. In den deutschen Kinos lief der Film am 5. Juni 2003 an. Die Fortsetzung 28 Weeks Later kam am 30. August 2007 in die Kinos. Beweis-Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/28_Days_Later
US-Soldaten sollen Zombie-Invasion durchspielen
https://www.spiegel.de/politik/ausland/us-militaer-soldaten-muessen-zombie-invasion-durchspielen-a-969485.html
Suchtstoff Adrenalin?
Die satanischen Wesenheiten (Baal, Mammon, Luzifer, Satan usw.) nähren sich von menschlichem Leid, Schmerz und Tränen…
Gentechnik = satanischer Transhumanismus!
MRNA „Der Stoff aus dem die Dämonen sind…“
COVID-19: Der Große Umbruch (German Edition) Taschenbuch – 25. September 2020
Deutsch Ausgabe von Klaus Schwab (Author), Thierry Malleret (Author)
Vorwort: “Mit seinem Erscheinen hat Covid-19 die bisherige Regierungsführung der Länder, unser Zusammenleben und die Weltwirtschaft als Ganzes gehörig durcheinander gebracht. Covid-19: Der große Umbruch ist ein Leitfaden für alle, die verstehen möchten, wie das neuartige Coronavirus so viel Zerstörung und Leid anrichten konnte und welche Änderungen für eine integrativere, robustere und nachhaltigere Welt erforderlich sind. Das Buch bietet eine besorgniserregende, dennoch zuversichtlich Analyse. Covid-19, die größte Gesundheitsbedrohung des Jahrhunderts, hat enorme wirtschaftliche Schäden verursacht und bestehende Ungleichheiten verschlimmert. Die Macht des Menschen liegt jedoch in seinem Weitblick, Einfallsreichtum und – zumindest in einem gewissen Maße - Vermögen, das Schicksal selbst in die Hand zu nehmen und eine bessere Zukunft zu planen.Dieses Buch zeigt uns, wo wir beginnen müssen. Professor Klaus Schwab ist der Gründer und Vorstandsvorsitzende des Weltwirtschaftsforums. Er ist Verfasser verschiedener Bücher, darunter Die 4. Industrielle Revolution, und langjähriger Verfechter des „Stakeholder-Kapitalismus“. Thierry Malleret ist geschäftsführender Partner von Monthly Barometer, einer prägnanten, prädiktiven Analyse. Er ist Autor mehrerer Bücher zu wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Themen und hat vier Romane veröffentlicht.“
Great Reset – Klaus Schwab-WEF- deutsche Ausgabe: https://www.amazon.com/COVID-19-Grosse-Umbruch-Klaus-Schwab/dp/2940631190
The Great Reset - Was wirklich drinsteht
Bild-Quelle: https://www.spektrum.de/kurzgeschichte/die-letzte-frage/1566116
Auszug vom WEF: „Leben im Jahr 2030: Mensch und Maschine
„Die Welt steht auf der Schwelle einer neuen Revolution, angetrieben von neuen Technologien vom Gen-Editieren zur künstlichen Intelligenz und dem 3D-Druck. Wie werden diese Technologien das Leben der nächsten Generation verändern?
Welche Technologien sind wirklich bahnbrechend? Was für moralische, ethische und soziale Bedenken werfen sie auf? Wie werden diese Technologien die Geschäftswelt, das Regierungswesen und die Gesellschaft verändern? Wie können Mensch und Technologie zusammenarbeiten, um bessere Ergebnisse zu erzielen…?“
Quelle: https://www.weforum.org/de/open-forum/event_sessions/life-in-2030-humankind-and-the-machine
Quelle: https://www.spektrum.de/video/digitale-ewigkeit-ki-und-heilsversprechen/1701018
Beispiel der psychologischen Vorbereitung über Hollywood: (deutsch: Zauberstab)
Terminator (Originaltitel: The Terminator; abgeleitet vom englischen Verb to terminate ‚beenden‘) ist ein Science-Fiction-Film des Regisseurs und Drehbuchautors James Cameron aus dem Jahr 1984. Darin verkörpert Arnold Schwarzenegger einen Androiden (im Film als Cyborg bezeichnet), den Terminator, aus der Zukunft, dessen Auftrag lautet, Sarah Connor in der Gegenwart zu töten (zu „terminieren“). Der unerwartet sehr erfolgreiche Autorenfilm ist der erste aus einer Reihe von bislang sechs Kinofilmen sowie einer Fernsehserie.
10.3. Die „Endlösung“ der deutschen Frage
Die faschistische Neue-Welt-Ordnung („New-World-Order“ („NWO“)
Kapitalkommunistische Gleichschaltung zur Kolonie für die totalitäre Welt-Diktatur und
Staatenlosigkeit der Opfer, um mit den versklavten Menschen völlig willkürlich nach Gutdünken verfahren zu können.
Zitat: „Wir werden zu einer Weltregierung kommen, ob Sie dies wollen oder nicht. Mit Ihrer Zustimmung oder nicht. Die Frage ist nur, ob diese Regierungsform freiwillig, oder durch Gewalt erreicht werden muss.“
James Warburg, Senatsausschuss des Amts für Auswärtige Angelegenheiten CFR, am 17. Februar 1950
Ziel: Vollendung der faschistischen Weltherrschaft – 5. Reich.
Der NWO-PLAN des World Economic Forum - Covid Masterplan - die große Transformation“ – Menschheitsreduzierung - digitale Versklavung – Eugenik-Menschenzüchtung?
Ab 2019 Umsetzung „Corona-Covid-Masterplan“ als Megaritual der 4. industriellen Revolution als ein kataklystischer Prozess gegen die Menschheit?
Menschheitsreduzierung, Opferkult und Versklavung der Überlebenden – Seelenfang - satanischer Auftrag erfüllt?
Robe ist nicht Robe??? Alles immer nur „Verschwörungstheorie“? Bild-Quelle: https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/faktenfuchs-die-verschwoerungstheorie-the-great-reset,SY2OK1r
„Wir sind die Guten…“
10.4. Bevölkerungsreduzierung, Eugenik, Versklavung
Der interne Plan BEVÖLKERUNGSREDUKTION
Auch als Agenda „Zukunft ohne Menschen“ bekannt.
Die komplexe, scheinbar unaufhaltsame Zerstörung unserer natürlichen Lebensgrundlagen: der Böden, der Fauna, der Flora, der Luft und des Wassers ist kein Zufall.
Es erfolgt offensichtlich planmäßig.
Quecksilber, Formaldehyd, Nanopartikel, Sqaulen- Kampfstoffe in jeder Impfung, die hochgefährliche Mikrowelle in der Küche, das Nervengift Jod mit Rieselgift im Industriesalz, der Krebs verursachende Radar- Funkmast im Wohnort, die Chemtrails am Himmel, der Haarp- Einsatz auch über Ihren digitalen Stromzähler, die Gasanlage (Biogasanlage) von nebenan, die komplexe Vergiftung und Entwertung unserer Nahrungsmittel, die Verseuchung / Auslaugung der Böden, die Kontamination des Wassers mit Gülle, Bakterien/ EHEC, Chemikalien aller Art, Antibiotika, hochtoxische *Medikamente* sorgen effizient und rasch dafür, dass wir chronisch komplex erkranken, die Kinder unfruchtbar werden, die Menschen rasch ausaltern und ersatzlos sterben!
Ihr Hausarzt ist wie die meisten Menschen nicht über die unmittelbaren Zusammenhänge informiert und kann demzufolge nicht die wahren Ursachen der vielen Krankheiten und des geistigen und körperlichen Siechtums erkennen.
Die Deutschen staatenlos- vogelfrei im Niemandsland Deutschland!
Sollen die deutschen Volksstämme – alle Völker endgültig biologisch und geistig beseitigt werden, um den globalen Universalbetrug der Neuen Welt Ordnung perfekt zu machen? Klares JA!
Dave Foreman, Mitbegründer von Earth First – Zitat:
"Meine drei wichtigsten Ziele sind, die menschliche Population auf 100 Millionen weltweit zu reduzieren, die industrielle Infrastruktur zu zerstören und zuzuschauen, wie die Wildnis mit ihrem kompletten Spektrum an Spezies auf der ganzen Welt zurückkehrt."
Der NaZI -Kollaborateur und Befürworter eines Massengenozids Prinz Philip – Zitat:
„In dem Fall dass ich wiedergeboren werde, würde ich gerne als ein tödlicher Virus zurückkehren um etwas beizutragen für die Lösung [des Problems der] Überbevölkerung.“
Sir Julian Huxley, erster Generaldirektor der UNESCO (1946-1948) – Zitat:
„Obwohl es absolut wahr ist, dass jedwede radikale Eugenik-Politik für viele Jahre politisch und psychologisch unmöglich sein wird, wird es wichtig sein für die UNESCO, dafür zu sorgen, dass das Eugenik-Problem mit der größten Behutsamkeit untersucht wird und dass die Öffentlichkeit über die Probleme informiert wird, damit das, was jetzt noch undenkbar ist, zumindest wieder denkbar wird."
Eugeniker Dr. Henry Kissinger 1978 – Zitat:
„Entvölkerung sollte die höchste Priorität unserer Außenpolitik gegenüber der Dritten Welt sein, weil die US-Wirtschaft große und zunehmende Mengen an Mineralien aus dem Ausland brauchen wird, besonders aus den weniger entwickelten Ländern.“
Thomas Mehner schreibt dazu – Zitat:
„Viel mehr als Reduktion von 7 Milliarden auf 1 Milliarde?
Also nur jeder Zehnte wird auserwählt sein zu überleben? Sind Sie dabei?
Es gibt einen „Wissenschaftlichen Beirat der deutschen Bundesregierung globaler Umweltveränderungen“, (WBGU) als Zusammenfassung für Entscheidungsträger.
Verantwortlich ist ein Prof. Schellnhuber.
Prof. Schellnhuber von der Universität Potsdam in einer Rede:
„Wir haben endlich die Schätzung, wie viele Menschen unser Planet tatsächlich tragen kann: Weniger als eine Milliarde. Welch ein Triumph! Andererseits, wollen wir diese Alternative? Ich denke, wir können viel, viel mehr erreichen!“
"Dekarbonisierung" klingt wie ein Anschlag auf pflanzliches Leben; doch Prof. Schellnhuber will eine Reduktion der Weltbevölkerung erreichen. In dem Traktat mit der Überschrift „Gesellschaftsvertrag für eine große Transformation" werden nichts weniger als Empfehlungen für die Errichtung einer weltweiten Ökodiktatur verfasst, unter dem Vorwand einer zu diesem Zweck erfundenen, vom Menschen gemachten Klimakatastrophe. Die Zeit rennt, denn die "große Transformation" soll bereits im Juni im Gleichschritt von Bundeskabinett, Bundestag und Bundesrat in Gang gesetzt werden.
Die 10 Gebote der Nazi-Eugeniker: Die Steine von Georgia
New World Order Plan to Kill 90% of the Worlds Population
Von wegen Fortschritt! Wir leben in Wirklichkeit in einem satanischen System!
Es soll heute immer noch Menschen geben, die glauben, dass zumindest die Bürger der modernen westlichen Welt in einem System leben, das das Beste unter der Sonne sei.
Indes zeigen die Entwicklungen der vergangenen Monate überdeutlich und vor allem endgültig, dass genau das Gegenteil der Fall ist:
Das herrschende System baut in seinen Grundlagen auf Irreführung, Manipulation, Ausbeutung, Überwachung, Krieg und Naturzerstörung auf – alles eindeutige Zeichen dafür, dass es einen satanischen Charakter hat.
Man muss kein gläubiger Mensch sein, um zu erkennen, dass die so genannten »Eliten« schöpfungsfeindliche Individuen sind, die zwar in Sonntagsreden so tun, als seien sie Lichtgestalten, anhand ihrer Handlungen aber genau als das Gegenteil dessen zu erkennen sind.“
Projekt „Zukunft ohne Menschen“ Green Planet – Co2-Klima-Agenda
Psychologische Vorbereitung über die Medien:
„Deutsche Erstausstrahlung 05.12.2009 History Original-Erstausstrahlung 21.04.2009 (Englisch)TV Movie: Wenn die Natur den Menschen überlebt ...Was wäre, wenn es plötzlich keine Menschen mehr auf der Erde gäbe? Wie muss man sich eine Welt vorstellen, in der die Natur die Macht über unseren Planeten übernähme? Gestützt auf Theorien von Archäologen, Ingenieuren, Biologen, Geologen und Klimaforschern, zeichnet die Dokumentarserie eine Vision von einer Welt ohne menschliches Leben und zeigt, wie die Natur den ehemals vom Menschen besetzten Raum zurückerobern würde. (Text: Sky)“ - Quelle: https://www.fernsehserien.de/zukunft-ohne-menschenUSA 2008–2010 (Life After People) Doku
Schon angelegt? Das Grab für die Bevölkerung in Deutschland
- siehe Quelle: https://www.bundestag.de/besuche/kunst/kuenstler/haacke/haacke-198996
Schluss mit dem Krieg und Terror gegen die Menschheit!
PROBLEM-LÖSUNG als die „Achillesferse“ der satanischen Faschisten:
Die Enttarnung der Rolle der Bundesrepublik Deutschland in Deutschland – die sog. „Deutsche Frage“ ist das Hauptthema, die Achillesferse der Neuen Welt Ordnung:
Darum wird vom System mit allen Tricks versucht, die sog. „deutsche Frage“, vor allem die Lösung Umsetzung Potsdamer Abkommen durch Umsetzung der nicht erfolgten Entnazifizierung der Deutschen Tod zu Schweigen, zu verunglimpfen, ins lächerliche zu ziehen bzw. zu deckeln.
Verweis: 1945 Keine Friedensverträge – zweiter Weltkrieg nicht beendet! = Haager Landkriegsordnung (HLKO) Artikel 24 - Vollzitat: „Kriegslisten und die Anwendung der nothwendigen Mittel, um sich Nachrichten über den Gegner und das Gelände zu verschaffen, sind erlaubt.“
Quelle: https://de.wikisource.org/wiki/Abkommen,_betreffend_die_Gesetze_und_Gebr%C3%A4uche_des_Landkriegs
Der Nürnberg-Code (1+1 = 2)