11. Okkupation der DDR als INSICHGESCHÄFT in PARIS 1990 = Vollendung der Täuschung!
= Der Weg zur Welt-Herrschaft der NaZis ist frei!
11.1 Okkupation der DDR nach dem bewährten Muster der „Farbrevolution“
Die SUPERTÄUSCHUNG „Wieder-Vereinigung!
Die eine Besatzungsverwaltung „Bundesrepublik Deutschland“ okkupiert die andere Besatzungsverwaltung „Deutsche Demokratische Republik!
Der Vorgang ereignet sich auf dem ungeteilten, besetzten bis heute weiter existierenden deutschen Staat „Deutschland“ = „Deutsches Reich“!
1. Ab 3. Oktober 1990: Eingemeindung (sog. „Staaten-in-Korporation“) der DDR in die BRD mit Umwandlung zu einer neuen „Bundesrepublik Deutschland „Deutschland – Handelsmarke „Germany“ u./ o. „Deutschland“
= Aufgehen in die private Interessengemeinschaft der Hochfinanz (FED-EZB) „Europäische Union“ („EU) (s. Artikel 23 GG für die BRD)
- Internationaler Sozialismus durch – Gleichschaltung - Weiterführung des staatsrechtlichen Nationalsozialismus/ Nazifizierung – ab 2000 Staatslosigkeit (Streichung der sog. „unmittelbaren Reichsangehörigkeit“ im Staatsangehörigkeitsgesetz 1934) – Niedergang der deutschen Wirtschaft – Besatzungskosten (s. Artikel 120 GG für die BRD) und Tributzahlungen an die westalliierten Siegermächte und Israel - Aufrüstung über NATO und EU – NATO-Osterweiterung - neuer kalter Krieg
2. Ab 1990: Im Rahmen der Vollprivatisierung der BRD erfolgte auch die Privatisierung des gesamten DDR- Volksvermögens (sog. „Volkseigentum“) über die BRD-Treuhandanstalt (THA, kurz Treuhand) und Nachfolgeunternehmen wie die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH.
Zum 1. Januar 1995 wurde die Treuhandanstalt umbenannt und die verbliebenen Aufgaben auf mehrere Folgegesellschaften verteilt (etwa Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), Treuhandliegenschaftsgesellschaft (heute TLG Immobilien AG), BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (entsprechend Treuhandunternehmensübertragungsverordnung – TreuhUntÜV)) - Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Treuhandanstalt
3. Durch die Streichung der unmittelbaren Reichsangehörigkeit im deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) vom 5. Februar 1934 unter Vortäuschung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAG) vom 22. Juli 1913 wurde das 1933 gleichgeschaltete *deutsche Volk* ab dem 1. Januar 2000
„staat(en)-los“ und damit „vogelfrei“ gemacht.
Status Vogelfrei bedeutet Acht und Bann - völlige Recht- und Schutzlosigkeit, Ächtung, Gesetzlosigkeit, keine Rechte und kein Eigentum besitzend, Vogelfreie können überall verfolgt und getötet werden, dazu bürgerlicher Tod der Deutschen - Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Vogelfreiheit
4. *Nationalsozialistisches Projekt „Europa“ – das 4. Reich - Walter Hallstein. Plan (NS- „Rechtswahrer Bund“)
5. 2019: Umsetzung „Corona-Covid-Masterplan“ - Megaritual 4. industrielle Revolution „die große Transformation“ als satanisch-kataklystischer Prozess gegen die Menschheit
Ab 2021: Vollendung der satanisch-faschistischen Weltherrschaft – 5. Welt-Reich Roms
- Völkermord (Genozid) an den eingeborenen Volkstämmen
- Menschheitsreduzierung
- digitale Versklavung
- Eugenik-Menschenzuchtprogramme-Maschinenmenschen
Detaillierter Verlauf:
Die Geheimdienste organisierten allem Anschein nach im Auftrag der alliierten Siegermächte und der hinter der politischen Schauspiel-Bühne stehende angelsächsische Hochfinanz 1989-1990 den Zusammenschluss der jeweiligen alliierten Treuhandverwaltungen BRD und DDR zu einer neuen Treuhandverwaltung BRD II mit der handelsrechtlichen Bezeichnung “Deutschland” bzw. „Germany“.
Durch diesen Zusammenschluss erfolgte neben der vollständigen Abwicklung der DDR eine erneute Annexion - Okkupation – feindliche Übernahme der Heimat der Deutschen als ein Akt der Piraterie unter einer nahezu perfekt inszenierten Täuschung der Weltöffentlichkeit.
Seitdem firmiert die BRD-Treuhand weiter erfolgreich als Staatssimulation „Deutschland“.
Weiter wurde die BRD ab 1990 komplett privatisiert und das sog. „Staatsfragment“ aufgehoben - siehe zum Beispiel Firmenregister wie: https://www.bisnode.de/
https://www.upik.de/ und https://www.hoppenstedt-firmendatenbank.de/
Völkerrechtswidrige kriminell-illegale Akte aus den Jahren ab 1990 gewährleisten das Weiterbestehen der vollprivatisierten BRD-Okkupationsverwaltung bis zum heutigen Tag.
Der sog. „2+4-Deutschlandvertrag“ war lediglich ein interner Vertrag – ein sog. sittenwidriges „In-sich-Geschäft“ zwischen den Vertretern der alliierten Siegermächte und den Vertretern derer Verwaltungsorganisationen BRD und der DDR für das besetzte Gebiet.
Dazu kommt Täuschung im Rechtsverkehr (strafbarer Betrug § 263 StGB) gegenüber dem deutschen Volk und dem internationalen Völkerbund.
Beweis zur Piraterie: Artikel 134 Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland:
(1) Das Vermögen des Reiches wird grundsätzlich Bundesvermögen.
(2) 1Soweit es nach seiner ursprünglichen Zweckbestimmung überwiegend für Verwaltungsaufgaben bestimmt war, die nach diesem Grundgesetz nicht Verwaltungsaufgaben des Bundes sind, ist es unentgeltlich auf die nunmehr zuständigen Aufgabenträger und, soweit es nach seiner gegenwärtigen, nicht nur vorübergehenden Benutzung Verwaltungsaufgaben dient, die nach diesem Grundgesetze nunmehr von den Ländern zu erfüllen sind, auf die Länder zu übertragen. 2Der Bund kann auch sonstiges Vermögen den Ländern übertragen.
(3) Vermögen, das dem Reich von den Ländern und Gemeinden (Gemeindeverbänden) unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurde, wird wiederum Vermögen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände), soweit es nicht der Bund für eigene Verwaltungsaufgaben benötigt.
(4) Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Die Wortmarke „Deutschland“ wird geboren?
UN - Länderkennzahl für die Wortmarke Deutschland 00
Demzufolge fand 1990 offenkundig keine völkerrechtlich vorgesehene Wiedervereinigung Deutschlands statt.
Der Artikel 23 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland – alte Fassung wurde gemäß Einigungsvertrag bereits am 23. September 1990 aufgehoben.
Dies wurde am 29.September 1990 rechtswirksam und am 16. Oktober 1990 im Bundesanzeiger öffentlich verkündet.
Die in der Präambel aufgeführten neuen Länder sind erst am 14. Oktober 1990 gegründet worden.
Somit war ein Beitritt dieser Länder gemäß Artikel 23 Grundgesetz für die BRD nicht möglich.
Der Einigungsvertrag, der am 31. August 1990 durch Wolfgang Schäuble und Günther Krause unterschrieben wurde, wurde erst am 03. Oktober 1990 rechtswirksam.
Somit konnte auch die DDR dem Grundgesetz der BRD gemäß Artikel 23 GG zum 03. Oktober 1990 NICHT beitreten.
Um dies aber zu ermöglichen, hat man folgenden Trick angewendet:
Die Manipulatoren haben einfach willkürlich den im Gesetz vorgeschriebenen Termin des 14. Oktober 1990 mit dem Einigungsvertrag auf den 3. Oktober vorverlegt, so dass in der Fantasie auch die neuen Länder gleichzeitig mit der deutschen Einigung von 1990 entstanden sein sollen.
Es wird also dazu ein am 22. Juli 1990 rechtsgültig erlassenes Gesetz einfach nachträglich manipuliert, passend gemacht. Das nennt man Manipulation bzw. Täuschung im Rechtsverkehr bzw. ganz einfach nur Betrug!
Durch die beschriebene Datumstäuschung konnte der Einigungsvertrag simulativ „legitimiert“ werden
– siehe Beweisquelle Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik – Quelle: http://www.verfassungen.de/ddr/laendereinfuehrungsgesetz90.htm
Beweis: BGBL II, Seite 885/890, vom 23. September 1990
Es erfolgt 1990 offenbar lediglich ein Zusammenschluss beider alliierter Treuhandverwaltungen BRD und DDR zum vereinigten Wirtschaftsgebiet unter westalliierter Kontrolle gemäß Artikel 127 und Art. 133 Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland.
Beweis: Artikel 127 Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland:
Rechtsangleichung im Vereinigten Wirtschaftsgebiet
Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, soweit es nach Artikel 124 oder 125 als Bundesrecht fortgilt, innerhalb eines Jahres nach Verkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden, Groß-Berlin, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern in Kraft setzen.
Beweis: Einigungsvertrag vom 31. August 1990
Spiegelverkehrt? Trat die alte BRD einfach der DDR bei?
Beide Teile Deutschlands fusionierten scheinbar zur neuen BRD II - mit einer vollprivatisierten Regierungsorganisation mit einer Wortmarke „Deutschland“ – vereintes „Deutschland“ = vereintes Wirtschaftsgebiet. - gemäß Grundgesetz Artikel 133
Beweis: Artikel 133 Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland:
XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146)
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.
So wie es den Eindruck macht, wurde also einfach eine neue Treuhandverwaltung Bundesrepublik mit der Deckbezeichnung „Deutschland“ gegründet - mit einem umfassend geänderten Grundgesetz – engl. Basic Law II
Beweis: Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der originalen Fassung von 1949
„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“
Um diesen Trick zu vertuschen hat der bundesdeutsche Gesetzgeber den Artikel 23 des GG für die BRD am 25.12.1992 verspätet als sog. „Europaartikel“ einfach wiedereingeführt.
Hierbei hat es der Bundesgesetzgeber allerdings *versäumt* den Geltungsbereich des Grund-Gesetzes neu zu definieren.
Das Versäumnis ist in Wahrheit aber kein Versäumnis, weil der Vorgang mit der Vollprivatisierung der BRD und deren Unterstellung unter das internationale See- und Handelsrecht zusammenhängt.
Zudem wurde der Artikel 23 zum sog. “Europa Artikel” modifiziert, welcher aussagt das das alliierte Militär-Grundgesetz für die BRD inhaltlich auf alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union Europa stillschweigend ausgedehnt wird bzw. überall gilt wo die BRD-Niederlassungen betreibt oder politische, militärische bzw. wirtschaftliche Interessen vertritt.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 23 – Vollzitat:
„(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_23.html
Diese neue deutsche Treuhandverwaltung für die Hohe Hand, die BRD II - Deutschland wurde darüber hinaus augenscheinlich ab 1990 vollständig privatisiert und alle reststaatlichen Elemente beseitigt.
Beweis: Artikel 23 Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland Europaangelegenheiten und dazu Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern
- Vollzitat:
„Grundgesetz II. Der Bund und die Länder (Art. 20 – 37) Artikel 23
(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätze und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.
(1a) Der Bundestag und der Bundesrat haben das Recht, wegen Verstoßes eines Gesetzgebungsakts der Europäischen Union gegen das Subsidiaritätsprinzip vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage zu erheben. Der Bundestag ist hierzu auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder verpflichtet. Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für die Wahrnehmung der Rechte, die dem Bundestag und dem Bundesrat in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind, Ausnahmen von Artikel 42 Abs. 2 Satz 1 und Artikel 52 Abs. 3 Satz 1 zugelassen werden.
(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.
(3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.
(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.
(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im Übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.
(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.
(7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.“
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1481), in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt, mit den sich aus Artikel 4 ergebenden Änderungen in Kraft, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist.
Art 4 Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes [2] Artikel 23 wird aufgehoben. Artikel 9 Fortgeltendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik(1) Das im Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrags geltende Recht der Deutschen Demokratischen Republik, das nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes Landesrecht ist, bleibt in Kraft, soweit es mit dem Grundgesetz ohne Berücksichtigung des Artikels 143, mit in dem in Artikel 3 genannten Gebiet in Kraft gesetztem Bundesrecht sowie mit dem unmittelbar geltenden Recht der Europäischen Gemeinschaften vereinbar ist und soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt wird. Recht der Deutschen Demokratischen Republik, das nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes Bundesrecht ist und das nicht bundeseinheitlich geregelte Gegenstände betrifft, gilt unter den Voraussetzungen des Satzes 1 bis zu einer Regelung durch den Bundesgesetzgeber als Landesrecht fort.
Wirksamwerden des Beitritts 3. Oktober 1990 in einer BRD ohne Hoheitsgebiet? Allein damit scheint der Einigungsvertrag offiziell nichtig zu sein.
Artikel 23 GG (vom 23. Mai 1949, letztmalig geändert am 21.12.1983, aufgehoben am 29.09.1990) [1] Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern.
In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Einen wichtigen Hinweis auf die Täuschung beinhaltet auch der Artikel 146 Grund-Gesetz für die BRD:
Vor 1990
Artikel 146 Grundgesetz für die BRD - Zitat:
"Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
nach 1990
Artikel 146 Grundgesetz für die BRD - Zitat:
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Demnach wurde die Einheit und Freiheit Deutschlands NICHT hergestellt und das alliierte Militär-Grund-Gesetz für die BRD gilt nur für einen Teil des deutschen Volkes! Welcher Teil aber soll das sein?
Folgen:
Die Konsequenzen der laufenden Rechtsprechung in Deutschland sind, dass deren Gesetze auf dem Handelsrecht basieren und über einen Status von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) bzw. Satzungsrecht von Vereinen verfügen.
Diese privaten deutschen Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.
Beweis - Bestimmtheitsgebot: Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres rechtlichen Geltungsbereiches“ (BVerfGE I C 74/61 vom 28. 11. 1963 / Bestimmtheitsgebot).
„Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.
Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt hinreichend verstehen“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147 / Gebot der Rechtssicherheit)
Es liegt damit offenkundig Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit vor. (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147) und gegen das Bestimmtheitsgebot (BVerwGE 1 C 74/61 vom 28. 11. 1963; § 37 VwVerfG)
Richtungsweisend zu beachten:
Das alliierte Besatzungsrecht/ alliierte Vorbehalt – insbesondere die Entnazifizierungsvorschriften blieben von den vielen Änderungsvorgängen im Grundgesetz für die BRD unberührt und ist die offizielle, bis heute gesetzlich verankerte, juristische Grundlage zur Befreiung des deutschen Stammesgebietes – dem sog. Völkerrechtsubjekt *Deutsches Reich* aus der Treuhandverwaltung der “Bundesrepublik Deutschland“ – „Deutschland“ bzw. „Germany”.
Beweis Artikel 139 Grundgesetz FÜR die BRD: (vor 1990 auch als Befreiungsartikel bezeichnet)
Fortgelten der Vorschriften über Entnazifizierung aus *SHAEF und SMAD
„Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
Die Deutsche Einheit soll vom Bundesverfassungsgericht bereits 1991 für nichtig erklärt worden sein.
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1991 – BvR 1341/90 – wird die Entscheidungsformel veröffentlicht: Das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands- Einigungsvertragsgesetz- „…unvereinbar und nichtig.“
Nachzulesen im Bundesanzeiger – Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - direkter Link zum PDF-Dokument: https://pravdatvcom.files.wordpress.com/2013/08/media.pdf
Ebenso ist durch die augenscheinliche Vertragstäuschung 1990 die Aufhebung des Artikel 23 GG in der Fassung von 1949 sowie alle Gesetze nachfolgenden Gesetze die dagegen verstoßen (z. B. EU- Gesetze und Verträge) nichtig.
Auch eine völkerrechtlich vorgeschriebene Volksabstimmung/ Referendum zum Beitritt der DDR zur BRD wurde nicht ohne Grund einfach unterschlagen. (Koloniestatus des entmachteten Deutsch-Personals der sog. deutschen Staatsbürger- bürgen für DEUTSCH-Land)
Die zu einfachen Firmen privatisierten deutschen Verwaltungsbehörden und Justizeinrichtungen auf dem Gebiet der DDR fehlen daher heute jegliche rechtsstaatlich-, völkerrechtliche Grundlage zum Handeln.
Es wird offenkundig nur nach eigenen AGBs („Gesetze” als “geltendes Recht“) agiert und die gesamte Bevölkerung in Deutschland und die eingeborenen Stammesdeutschen getäuscht und ausgeplündert.
Weitere Ereignisse und Auswirkungen:
Das Bonner Militär-Grund-Gesetz für die BRD wurde auf die ehemalige DDR- Mitteldeutschland ausgedehnt und in einer Art privatisierter AGBs bzw. Vereinssatzung weitergeführt.
Die Kolonie- „Verfassung“ (Staatsgrundgesetz) der DDR fällt weg.
Die Deutsche (Kolonie-) Staatsangehörigkeit von 1934 wird inhaltlich beibehalten. Deutschland bleibt juristisch gesehen weiter von der Gleichschaltungskolonie des „3. Reiches“ von Adolf Hitler überlagert, welche die Bundesrepublik Deutschland bis heute offensichtlich staatsrechtlich-juristisch weiterführt.
Es werden zwischen Vertretern der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und den alliierten Hauptsiegermächten neue Treuhand-Verträge geschlossen.
Das betrifft den 2+4 Deutschlandvertrag mit den (geheimen) Zusatzvereinbarungen, die Nato-Verträge und die Verträge mit der privaten Interessensgesellschaft „Europäische Union“.
Als einzige Besatzungsmacht zog Russland seine Besatzungstruppen vertragsgemäß aus der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschland ab.
Die westalliierten Siegermächte (insbesondere die USA) halten dagegen ihre Besatzungszonen / Sektoren der sog. „Trizone“ in Deutschland bis heute weiterhin militärisch besetzt.
Die Besatzung wird allerdings unter den NATO-Verträgen und sog. „geheimen Zusatzabkommen“ getarnt geführt und somit geschickt vor der Öffentlichkeit verschleiert.
Das alliierte Besatzungsrecht und die alliierten Vorbehalte bleiben im Bonner Grundgesetz FÜR die nicht souveräne Bundesrepublik Deutschland bestehen und wurden darüber hinaus auch im Rahmen der NATO - (geheime) Zusatzabkommen vertraglich erneuert festgelegt.
Beweise: Artikel 120 Grundgesetz FÜR die BRD
Artikel 120 Grundgesetz FÜR die BRD: Besatzungskosten und Kriegsfolgelasten
"(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. ..."
Artikel 139 Grundgesetz FÜR die BRD: „Befreiungsgesetz“
- „Fortgelten der Entnazifizierungsvorschriften über Entnazifizierung“ aus *SHAEF „Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
11.2 Täuschung bzw. Betrug des Vertragspartners damalige UdSSR bei den 2+4 Verhandlungen in Paris 1990
Die westalliierte Treuhandverwaltung Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist NICHT Deutschland – gibt sich aber als Deutschland aus!
Die BRD wendet weiter inhaltlich die Verordnung über die „Deutsche Staatsangehörigkeit“ vom 05. Februar 1934 gemäß GG-Artikel 116 und im heutigen Staatsangehörigkeitsgesetz (STAG) unter Täuschung im Rechtsverkehr illegal in Deutschland an.
Zur Täuschung wird sich auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913 berufen.
Diese RuStAG wurde zur Täuschung mit dem NS-Staatsrecht der STAG von 1934 modifiziert – gleichgeschaltet bzw. auch umgekehrt.
Die Bundesrepublik Deutschland führt damit logischerweise staatsrechtlich Deutschland = das Deutsche Reich = sog. „Dritte Reich“ von Adolf Hitler, illegal staatsrechtlich entgegen den gültigen alliierten Entnazifizierungsbestimmungen aus dem Potsdamer Abkommen = SHAEF und SMAD hinterlistig nahtlos weiter und verhindert somit auch die Friedensverträge zur endgültigen Beendigung des „Zweiten Welt-Krieges“.
Dazu wird vorgreifend festgestellt:
Dadurch, dass sich die Regierungsverantwortlichen der BRD durch Bereinigung der sog. “unmittelbaren Reichsangehörigkeit” im STAG sich selbst und alle seine Bürgen (Bürger) staatenlos gemacht hat, sind ebenfalls alle Verträge, inklusive 2+4 Deutschlandvertrag nachträglich rückwirkend gebrochen.
Beweis Haager Landkriegsordnung (HLKO) Artikel 24 „…Kriegslisten… sind erlaubt.“
s. Beweise – gesetzliche Grundlagen: Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit RGBI. I S. 85 vom 05.2.1934,
Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit Neues Staatsrecht 1934, Seite 54,
Die deutsche Staatsangehörigkeit: Reichsverordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 Gustav Zeidler - Mauckisch von 1935,
Staatsangehörigkeit und Reichsbürgerrecht von Dr. Bernhard Lösener – Ministerialrat des Innern und Rassereferent im Reichsministerium des Inneren 1. Band, Gruppe 2 Ausgabe 13 von 1934,
Amtsblatt für Schleswig-Holstein 29.06.1946 Nr. 3 Jahrgang 1,
Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich vom 14.Juli 1945,
Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959,
Ausweisdokumente der BRD mit der nationalsozialistischen „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung *DEUTSCH* von 1990 bis zum heutigen Tag,
IGH - Urteil: BRD Rechtsnachfolger der 3. Reiches, Art. 127,133 und 139 des Grundgesetzes für die BRD
Eine gesamtdeutsche Volksabstimmung (Referendum) zum Beitritt der DDR zur BRD war auch daher 1990 in Deutschland von vornherein ausgeschlossen und wurde erfolgreich von der jeweiligen alliierten Treuhandverwaltung vereitelt.
Der juristische Hintergrund: Entmachtetes (deutsches) Kolonie-Personal (Angestelltenstatus einer Firma bzw. Mannschaft auf einem Schiff) hat kein reales Mitbestimmungsrecht.
Es kann und darf somit in der Rechtsrealität der Mitbestimmungseinschränkung keine Referenden tätigen.
Eine der Quellen: https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlrecht_im_Norddeutschen_Bund_und_im_Deutschen_Kaiserreich
Ab 1990 erfolgt in Folge die planmäßige Auflösung der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) und deren gesamten „Warschauer Vertragsverbundes“.
Durch die sog. *Bundesbereinigungsgesetze* wurden in den Jahren 2006 und 2007 offenbar alle staatlichen Gesetze aufgehoben und statusrechtlich zu allgemeinen Firmen - Geschäftsbedingungen (AGB) umgewandelt und wieder auf dem Papier eingeführt - häufig aber nicht mal in Kraft gesetzt!
(AGB- Status nach See- und Handels- Vertragsrecht UCC)
- Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/7965/
Weitere Dokumente zur Okkupation der DDR
Feindliche Übernahme nach Stalins Tod? Der CIA begann nach Stalins Tod ab 1953 Sowjetunion erfolgreich systematisch zu unterwandern…