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11. Okkupation der DDR als INSICHGESCHÄFT in PARIS 1990 = Vollendung der Täuschung!
= Der Weg zur Welt-Herrschaft der NaZis ist frei!

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11.1 Okkupation der DDR nach dem bewährten Muster der „Farbrevolution“

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Die SUPERTÄUSCHUNG „Wieder-Vereinigung!
Die eine Besatzungsverwaltung „Bundesrepublik Deutschland“ okkupiert die andere Besatzungsverwaltung „Deutsche Demokratische Republik!
Der Vorgang ereignet sich auf dem ungeteilten, besetzten bis heute weiter existierenden deutschen Staat „Deutschland“ = „Deutsches Reich“!

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1. Ab 3. Oktober 1990: Eingemeindung (sog. „Staaten-in-Korporation“) der DDR in die BRD mit Umwandlung zu einer neuen „Bundesrepublik Deutschland „Deutschland – Handelsmarke „Germany“ u./ o. „Deutschland“
= Aufgehen in die private Interessengemeinschaft der Hochfinanz (FED-EZB) „Europäische Union“ („EU) (s. Artikel 23 GG für die BRD)
- Internationaler Sozialismus durch – Gleichschaltung - Weiterführung des staatsrechtlichen Nationalsozialismus/ Nazifizierung – ab 2000 Staatslosigkeit (Streichung der sog. „unmittelbaren Reichsangehörigkeit“ im Staatsangehörigkeitsgesetz 1934) – Niedergang der deutschen Wirtschaft  – Besatzungskosten (s. Artikel 120 GG für die BRD) und Tributzahlungen an die westalliierten Siegermächte und Israel - Aufrüstung über NATO und EU – NATO-Osterweiterung - neuer kalter Krieg

2. Ab 1990: Im Rahmen der Vollprivatisierung der BRD erfolgte auch die Privatisierung des gesamten DDR- Volksvermögens (sog. „Volkseigentum“) über die BRD-Treuhandanstalt (THA, kurz Treuhand) und Nachfolgeunternehmen wie die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH.
Zum 1. Januar 1995 wurde die Treuhandanstalt umbenannt und die verbliebenen Aufgaben auf mehrere Folgegesellschaften verteilt (etwa Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), Treuhandliegenschaftsgesellschaft (heute TLG Immobilien AG), BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (entsprechend Treuhandunternehmensübertragungsverordnung – TreuhUntÜV)) - Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Treuhandanstalt

3. Durch die Streichung der unmittelbaren Reichsangehörigkeit im deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) vom 5. Februar 1934 unter Vortäuschung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAG) vom 22. Juli 1913 wurde das 1933 gleichgeschaltete *deutsche Volk* ab dem 1. Januar 2000
„staat(en)-los“ und damit „vogelfrei“ gemacht.
Status Vogelfrei bedeutet Acht und Bann - völlige Recht- und Schutzlosigkeit, Ächtung, Gesetzlosigkeit, keine Rechte und kein Eigentum besitzend, Vogelfreie können überall verfolgt und getötet werden, dazu bürgerlicher Tod der Deutschen - Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Vogelfreiheit

4. *Nationalsozialistisches Projekt „Europa“ – das 4. Reich - Walter Hallstein. Plan (NS- „Rechtswahrer Bund“)

5. 2019: Umsetzung „Corona-Covid-Masterplan“ - Megaritual 4. industrielle Revolution „die große Transformation“ als satanisch-kataklystischer Prozess gegen die Menschheit

Ab 2021: Vollendung der satanisch-faschistischen Weltherrschaft – 5. Welt-Reich Roms

- Völkermord (Genozid) an den eingeborenen Volkstämmen
- Menschheitsreduzierung
- digitale Versklavung
- Eugenik-Menschenzuchtprogramme-Maschinenmenschen

Detaillierter Verlauf:

Die Geheimdienste organisierten allem Anschein nach im Auftrag der alliierten Siegermächte und der hinter der politischen Schauspiel-Bühne stehende angelsächsische Hochfinanz 1989-1990 den Zusammenschluss der jeweiligen alliierten Treuhandverwaltungen BRD und DDR zu einer neuen Treuhandverwaltung BRD II mit der handelsrechtlichen Bezeichnung “Deutschland” bzw. „Germany“.
Durch diesen Zusammenschluss erfolgte neben der vollständigen Abwicklung der DDR eine erneute Annexion - Okkupation – feindliche Übernahme der Heimat der Deutschen als ein Akt der Piraterie unter einer nahezu perfekt inszenierten Täuschung der Weltöffentlichkeit.
Seitdem firmiert die BRD-Treuhand weiter erfolgreich als Staatssimulation „Deutschland“.

Weiter wurde die BRD ab 1990 komplett privatisiert und das sog. „Staatsfragment“ aufgehoben - siehe zum Beispiel Firmenregister wie: https://www.bisnode.de/
https://www.upik.de/ und https://www.hoppenstedt-firmendatenbank.de/

Völkerrechtswidrige kriminell-illegale Akte aus den Jahren ab 1990 gewährleisten das Weiterbestehen der vollprivatisierten BRD-Okkupationsverwaltung bis zum heutigen Tag.
Der sog. „2+4-Deutschlandvertrag“ war lediglich ein interner Vertrag – ein sog. sittenwidriges „In-sich-Geschäft“ zwischen den Vertretern der alliierten Siegermächte und den Vertretern derer Verwaltungsorganisationen BRD und der DDR für das besetzte Gebiet.
Dazu kommt Täuschung im Rechtsverkehr (strafbarer Betrug § 263 StGB) gegenüber dem deutschen Volk und dem internationalen Völkerbund.

Beweis zur Piraterie: Artikel 134 Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland:

(1) Das Vermögen des Reiches wird grundsätzlich Bundesvermögen.

(2) 1Soweit es nach seiner ursprünglichen Zweckbestimmung überwiegend für Verwaltungsaufgaben bestimmt war, die nach diesem Grundgesetz nicht Verwaltungsaufgaben des Bundes sind, ist es unentgeltlich auf die nunmehr zuständigen Aufgabenträger und, soweit es nach seiner gegenwärtigen, nicht nur vorübergehenden Benutzung Verwaltungsaufgaben dient, die nach diesem Grundgesetze nunmehr von den Ländern zu erfüllen sind, auf die Länder zu übertragen. 2Der Bund kann auch sonstiges Vermögen den Ländern übertragen.

(3) Vermögen, das dem Reich von den Ländern und Gemeinden (Gemeindeverbänden) unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurde, wird wiederum Vermögen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände), soweit es nicht der Bund für eigene Verwaltungsaufgaben benötigt.
(4) Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

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Die Wortmarke „Deutschland“ wird geboren?

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UN - Länderkennzahl für die Wortmarke Deutschland 00

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Demzufolge fand 1990 offenkundig keine völkerrechtlich vorgesehene Wiedervereinigung Deutschlands statt.
Der Artikel 23 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland – alte Fassung wurde gemäß Einigungsvertrag bereits am 23. September 1990 aufgehoben.
Dies wurde am 29.September 1990 rechtswirksam und am 16. Oktober 1990 im Bundesanzeiger öffentlich verkündet.
Die in der Präambel aufgeführten neuen Länder sind erst am 14. Oktober 1990 gegründet worden.
Somit war ein Beitritt dieser Länder gemäß Artikel 23 Grundgesetz für die BRD nicht möglich.
Der Einigungsvertrag, der am 31. August 1990 durch Wolfgang Schäuble und Günther Krause unterschrieben wurde, wurde erst am 03. Oktober 1990 rechtswirksam.
Somit konnte auch die DDR dem Grundgesetz der BRD gemäß Artikel 23 GG zum 03. Oktober 1990 NICHT beitreten.
Um dies aber zu ermöglichen, hat man folgenden Trick angewendet:
Die Manipulatoren haben einfach willkürlich den im Gesetz vorgeschriebenen Termin des 14. Oktober 1990 mit dem Einigungsvertrag auf den 3. Oktober vorverlegt, so dass in der  Fantasie auch die neuen Länder gleichzeitig mit der deutschen Einigung von 1990 entstanden sein sollen.
Es wird also dazu ein am 22. Juli 1990 rechtsgültig erlassenes Gesetz einfach nachträglich manipuliert, passend gemacht. Das nennt man Manipulation bzw. Täuschung im Rechtsverkehr bzw. ganz einfach nur Betrug!
Durch die beschriebene Datumstäuschung konnte der Einigungsvertrag simulativ „legitimiert“ werden
– siehe Beweisquelle Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik
– Quelle: http://www.verfassungen.de/ddr/laendereinfuehrungsgesetz90.htm

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Beweis: BGBL II, Seite 885/890, vom 23. September 1990

Es erfolgt 1990 offenbar lediglich ein Zusammenschluss beider alliierter Treuhandverwaltungen BRD und DDR zum vereinigten Wirtschaftsgebiet unter westalliierter Kontrolle gemäß Artikel 127 und Art. 133 Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland.

Beweis: Artikel 127 Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland:
Rechtsangleichung im Vereinigten Wirtschaftsgebiet

Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, soweit es nach Artikel 124 oder 125 als Bundesrecht fortgilt, innerhalb eines Jahres nach Verkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden, Groß-Berlin, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern in Kraft setzen.

Beweis: Einigungsvertrag vom 31. August 1990

Spiegelverkehrt? Trat die alte BRD einfach der DDR bei?
Beide Teile Deutschlands fusionierten scheinbar zur neuen BRD II - mit einer vollprivatisierten Regierungsorganisation mit einer Wortmarke „Deutschland“ – vereintes „Deutschland“ = vereintes Wirtschaftsgebiet. - gemäß Grundgesetz Artikel 133

Beweis: Artikel 133 Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland:
XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146)
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

So wie es den Eindruck macht, wurde also einfach eine neue Treuhandverwaltung Bundesrepublik mit der Deckbezeichnung „Deutschland“ gegründet - mit einem umfassend geänderten Grundgesetz – engl. Basic Law II
Beweis:
Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der originalen Fassung von 1949
„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“

Um diesen Trick zu vertuschen hat der bundesdeutsche Gesetzgeber den Artikel 23 des GG für die BRD am 25.12.1992 verspätet als sog. „Europaartikel“ einfach wiedereingeführt.
Hierbei hat es der Bundesgesetzgeber allerdings *versäumt* den Geltungsbereich des Grund-Gesetzes neu zu definieren.
Das Versäumnis ist in Wahrheit aber kein Versäumnis, weil der Vorgang mit der Vollprivatisierung der BRD und deren Unterstellung unter das internationale See- und Handelsrecht zusammenhängt.
Zudem wurde der Artikel 23 zum sog. “Europa Artikel” modifiziert, welcher aussagt das das alliierte Militär-Grundgesetz für die BRD inhaltlich auf alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union Europa stillschweigend ausgedehnt wird bzw. überall gilt wo die BRD-Niederlassungen betreibt oder politische, militärische bzw. wirtschaftliche Interessen vertritt.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 23 – Vollzitat:
„(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_23.html

Diese neue deutsche Treuhandverwaltung für die Hohe Hand, die BRD II - Deutschland wurde darüber hinaus augenscheinlich ab 1990 vollständig privatisiert und alle reststaatlichen Elemente beseitigt.

Beweis: Artikel 23 Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland Europaangelegenheiten und dazu Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern
- Vollzitat:

„Grundgesetz II. Der Bund und die Länder (Art. 20 – 37) Artikel 23

(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätze und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.

(1a) Der Bundestag und der Bundesrat haben das Recht, wegen Verstoßes eines Gesetzgebungsakts der Europäischen Union gegen das Subsidiaritätsprinzip vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage zu erheben. Der Bundestag ist hierzu auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder verpflichtet. Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für die Wahrnehmung der Rechte, die dem Bundestag und dem Bundesrat in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind, Ausnahmen von Artikel 42 Abs. 2 Satz 1 und Artikel 52 Abs. 3 Satz 1 zugelassen werden.

(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.

(3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.

(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.

(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im Übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.

(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.

(7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.“

Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1481), in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt, mit den sich aus Artikel 4 ergebenden Änderungen in Kraft, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist.

Art 4 Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes [2] Artikel 23 wird aufgehoben. Artikel 9 Fortgeltendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik(1) Das im Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrags geltende Recht der Deutschen Demokratischen Republik, das nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes Landesrecht ist, bleibt in Kraft, soweit es mit dem Grundgesetz ohne Berücksichtigung des Artikels 143, mit in dem in Artikel 3 genannten Gebiet in Kraft gesetztem Bundesrecht sowie mit dem unmittelbar geltenden Recht der Europäischen Gemeinschaften vereinbar ist und soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt wird. Recht der Deutschen Demokratischen Republik, das nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes Bundesrecht ist und das nicht bundeseinheitlich geregelte Gegenstände betrifft, gilt unter den Voraussetzungen des Satzes 1 bis zu einer Regelung durch den Bundesgesetzgeber als Landesrecht fort.

Wirksamwerden des Beitritts 3. Oktober 1990 in einer BRD ohne Hoheitsgebiet? Allein damit scheint der Einigungsvertrag offiziell nichtig zu sein.

Artikel 23 GG (vom 23. Mai 1949, letztmalig geändert am 21.12.1983, aufgehoben am 29.09.1990) [1] Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern.
In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Einen wichtigen Hinweis auf die Täuschung beinhaltet auch der Artikel 146 Grund-Gesetz für die BRD:

Vor 1990
Artikel 146 Grundgesetz für die BRD - Zitat:
"Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

nach 1990
Artikel 146 Grundgesetz für die BRD - Zitat:

"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Demnach wurde die Einheit und Freiheit Deutschlands NICHT hergestellt und das alliierte Militär-Grund-Gesetz für die BRD gilt nur für einen Teil des deutschen Volkes! Welcher Teil aber soll das sein?

Folgen:
Die Konsequenzen der laufenden Rechtsprechung in Deutschland sind, dass deren Gesetze auf dem Handelsrecht basieren und über einen Status von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) bzw. Satzungsrecht von Vereinen verfügen.
Diese privaten deutschen Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.

Beweis - Bestimmtheitsgebot: Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres rechtlichen Geltungsbereiches“ (BVerfGE I C 74/61 vom 28. 11. 1963 / Bestimmtheitsgebot).
„Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.
Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt hinreichend verstehen“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147 / Gebot der Rechtssicherheit)

Es liegt damit offenkundig Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit vor. (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147) und gegen das Bestimmtheitsgebot (BVerwGE 1 C 74/61 vom 28. 11. 1963; § 37 VwVerfG)

Richtungsweisend zu beachten:

Das alliierte Besatzungsrecht/ alliierte Vorbehalt – insbesondere die Entnazifizierungsvorschriften blieben von den vielen Änderungsvorgängen im Grundgesetz für die BRD unberührt und ist die offizielle, bis heute gesetzlich verankerte, juristische Grundlage zur Befreiung des deutschen Stammesgebietes – dem sog. Völkerrechtsubjekt *Deutsches Reich* aus der Treuhandverwaltung der “Bundesrepublik Deutschland“ – „Deutschland“ bzw. „Germany”.

Beweis Artikel 139 Grundgesetz FÜR die BRD: (vor 1990 auch als Befreiungsartikel bezeichnet)
Fortgelten der Vorschriften über Entnazifizierung aus *SHAEF und SMAD
„Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“

Die Deutsche Einheit soll vom Bundesverfassungsgericht bereits 1991 für nichtig erklärt worden sein.
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1991 – BvR 1341/90 – wird die Entscheidungsformel veröffentlicht: Das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands- Einigungsvertragsgesetz- „…unvereinbar und nichtig.“
Nachzulesen im Bundesanzeiger – Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - direkter Link zum PDF-Dokument: https://pravdatvcom.files.wordpress.com/2013/08/media.pdf

Ebenso ist durch die augenscheinliche Vertragstäuschung 1990 die Aufhebung des Artikel 23 GG in der Fassung von 1949 sowie alle Gesetze nachfolgenden Gesetze die dagegen verstoßen (z. B. EU- Gesetze und Verträge) nichtig.

Auch eine völkerrechtlich vorgeschriebene Volksabstimmung/ Referendum zum Beitritt der DDR zur BRD wurde nicht ohne Grund einfach unterschlagen. (Koloniestatus des entmachteten Deutsch-Personals der sog. deutschen Staatsbürger- bürgen für DEUTSCH-Land)

Die zu einfachen Firmen privatisierten deutschen Verwaltungsbehörden und Justizeinrichtungen auf dem Gebiet der DDR fehlen daher heute jegliche rechtsstaatlich-, völkerrechtliche Grundlage zum Handeln.
Es wird offenkundig nur nach eigenen AGBs („Gesetze” als “geltendes Recht“) agiert und die gesamte Bevölkerung in Deutschland und die eingeborenen Stammesdeutschen getäuscht und ausgeplündert.

Weitere Ereignisse und Auswirkungen:

Das Bonner Militär-Grund-Gesetz für die BRD wurde auf die ehemalige DDR- Mitteldeutschland ausgedehnt und in einer Art privatisierter AGBs bzw. Vereinssatzung weitergeführt.
Die Kolonie- „Verfassung“ (Staatsgrundgesetz) der DDR fällt weg.
Die Deutsche (Kolonie-) Staatsangehörigkeit von 1934 wird inhaltlich beibehalten. Deutschland bleibt juristisch gesehen weiter von der Gleichschaltungskolonie des „3. Reiches“ von Adolf Hitler überlagert, welche die Bundesrepublik Deutschland bis heute offensichtlich staatsrechtlich-juristisch weiterführt.

Es werden zwischen Vertretern der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und den alliierten Hauptsiegermächten neue Treuhand-Verträge geschlossen.
Das betrifft den 2+4 Deutschlandvertrag mit den (geheimen) Zusatzvereinbarungen, die Nato-Verträge und die Verträge mit der privaten Interessensgesellschaft „Europäische Union“.

Als einzige Besatzungsmacht zog Russland seine Besatzungstruppen vertragsgemäß aus der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschland ab.
Die westalliierten Siegermächte (insbesondere die USA) halten dagegen ihre Besatzungszonen / Sektoren der sog. „Trizone“ in Deutschland bis heute weiterhin militärisch besetzt.
Die Besatzung wird allerdings unter den NATO-Verträgen und sog. „geheimen Zusatzabkommen“ getarnt geführt und somit geschickt vor der Öffentlichkeit verschleiert.
Das alliierte Besatzungsrecht und die alliierten Vorbehalte bleiben im Bonner Grundgesetz FÜR die nicht souveräne Bundesrepublik Deutschland bestehen und wurden darüber hinaus auch im Rahmen der NATO - (geheime) Zusatzabkommen vertraglich erneuert festgelegt.

Beweise: Artikel 120 Grundgesetz FÜR die BRD
Artikel 120 Grundgesetz FÜR die BRD: Besatzungskosten und Kriegsfolgelasten
"(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. ..."

Artikel 139 Grundgesetz FÜR die BRD: „Befreiungsgesetz“
- „Fortgelten der Entnazifizierungsvorschriften über Entnazifizierung“ aus *SHAEF
„Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“

11.2 Täuschung bzw. Betrug des Vertragspartners damalige UdSSR bei den 2+4 Verhandlungen in Paris 1990

Die westalliierte Treuhandverwaltung Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist NICHT Deutschland – gibt sich aber als Deutschland aus!

Die BRD wendet weiter inhaltlich die Verordnung über die „Deutsche Staatsangehörigkeit“ vom 05. Februar 1934 gemäß GG-Artikel 116 und im heutigen Staatsangehörigkeitsgesetz (STAG) unter Täuschung im Rechtsverkehr illegal in Deutschland an.
Zur Täuschung wird sich auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913 berufen.
Diese RuStAG wurde zur Täuschung mit dem NS-Staatsrecht der STAG von 1934 modifiziert – gleichgeschaltet bzw. auch umgekehrt.
Die Bundesrepublik Deutschland führt damit logischerweise staatsrechtlich Deutschland = das Deutsche Reich = sog. „Dritte Reich“ von Adolf Hitler, illegal staatsrechtlich entgegen den gültigen alliierten Entnazifizierungsbestimmungen aus dem Potsdamer Abkommen = SHAEF und SMAD hinterlistig nahtlos weiter und verhindert somit auch die Friedensverträge zur endgültigen Beendigung des „Zweiten Welt-Krieges“.

Dazu wird vorgreifend festgestellt:
Dadurch, dass sich die Regierungsverantwortlichen der BRD durch Bereinigung der sog. “unmittelbaren Reichsangehörigkeit” im STAG sich selbst und alle seine Bürgen (Bürger) staatenlos gemacht hat, sind ebenfalls alle Verträge, inklusive 2+4 Deutschlandvertrag nachträglich rückwirkend gebrochen.

Beweis Haager Landkriegsordnung (HLKO) Artikel 24 „…Kriegslisten… sind erlaubt.“

s. Beweise – gesetzliche Grundlagen: Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit RGBI. I S. 85 vom 05.2.1934,
Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit Neues Staatsrecht 1934, Seite 54,
Die deutsche Staatsangehörigkeit: Reichsverordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 Gustav Zeidler - Mauckisch von 1935,
Staatsangehörigkeit und Reichsbürgerrecht von Dr. Bernhard Lösener – Ministerialrat des Innern und Rassereferent im Reichsministerium des Inneren 1. Band, Gruppe 2 Ausgabe 13 von 1934,
Amtsblatt für Schleswig-Holstein 29.06.1946 Nr. 3 Jahrgang 1,
Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich vom 14.Juli 1945,
Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959,
Ausweisdokumente der BRD mit der nationalsozialistischen „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung *DEUTSCH* von 1990 bis zum heutigen Tag,
IGH - Urteil: BRD Rechtsnachfolger der 3. Reiches, Art. 127,133 und 139 des Grundgesetzes für die BRD

Eine gesamtdeutsche Volksabstimmung (Referendum) zum Beitritt der DDR zur BRD war auch daher 1990 in Deutschland von vornherein ausgeschlossen und wurde erfolgreich von der jeweiligen alliierten Treuhandverwaltung vereitelt.
Der juristische Hintergrund: Entmachtetes (deutsches) Kolonie-Personal (Angestelltenstatus einer Firma bzw. Mannschaft auf einem Schiff) hat kein reales Mitbestimmungsrecht.
Es kann und darf somit in der Rechtsrealität der Mitbestimmungseinschränkung keine Referenden tätigen.

Eine der Quellen: https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlrecht_im_Norddeutschen_Bund_und_im_Deutschen_Kaiserreich

Ab 1990 erfolgt in Folge die planmäßige Auflösung der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) und deren gesamten „Warschauer Vertragsverbundes“.

Durch die sog. *Bundesbereinigungsgesetze* wurden in den Jahren 2006 und 2007 offenbar alle staatlichen Gesetze aufgehoben und statusrechtlich zu allgemeinen Firmen - Geschäftsbedingungen (AGB) umgewandelt und wieder auf dem Papier eingeführt - häufig aber nicht mal in Kraft gesetzt!
(AGB- Status nach See- und Handels- Vertragsrecht UCC)
- Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/7965/

Weitere Dokumente zur Okkupation der DDR

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Feindliche Übernahme nach Stalins Tod? Der CIA begann nach Stalins Tod ab 1953 Sowjetunion erfolgreich systematisch zu unterwandern…

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Register: Quellen, Beweise - Rechtsgrundlagen

Wortbedeutung Welt:
Die Welt bedeutet alles, was der Mensch geistig erschafft, gedanklich erfindet und später in die Realität als sein Kunst-Werk auf der Erde aus der geistigen Ebene in die materielle Wirklichkeit überführt.

Wortbedeutung Realität:
Die Realität
bedeutet einfach nur die Original-unverfälschte, echte, wahrhaftige Wirklichkeit:
Als Realität wird im allgemeinen Sprachgebrauch die Gesamtheit des Realen bezeichnet. Als real gilt zum einen etwas, das keine Illusion ist und nicht von den Wünschen oder Überzeugungen einer einzelnen Person abhängig ist. Zum anderen das, was in Wahrheit so ist, wie es erscheint, bzw. dem bestimmte Eigenschaften „robust“ – also nicht nur in einer Hinsicht und nicht nur vorübergehend – zukommen (→ Authentizität). Realität ist in diesem Sinne somit dasjenige, dem „Bestimmtheit“ zugeschrieben werden kann. Ein intentionales Objekt (z. B. eine Überzeugung, eine Einschätzung, eine Beschreibung, ein Bild, ein Film oder Computerspiel) gilt dann als realistisch, wenn es die Eigenschaften der darzustellenden Wirklichkeit in vielerlei Hinsicht und ohne Verzerrungen wiedergibt (→ Realismus).
Der Begriff stammt von lateinisch realitas, ‚Wirklichkeit‘; über res, ‚Sache‘, ‚Ding‘, ‚Wesen‘. Der Plural Realitäten als Synonym oder Sammelbegriff für jemandes Immobilien ist heute überwiegend veraltet. Lediglich in Österreich (und gelegentlich, immer seltener, auch im oberdeutschen Dialektraum Süddeutschlands) findet er noch regelmäßig Anwendung – Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Realit%C3%A4t

Wortbedeutung Erde:

Die Erde ist der Grund und Boden, auf welchen wir leben!

Wortbedeutung Kunst: Kunst ist alles was der Mensch materiell und geistig erschafft.
Friedrich Nietzsche - Zitat: "Kunst kommt von Können, käme es von Wollen hieße es Wunst."
Kunst (lateinisch ars, griechisch téchne[1]) bezeichnet im weitesten Sinne jede entwickelte Tätigkeit von Menschen, die auf Wissen, Übung, Wahrnehmung, Vorstellung und Intuition gegründet ist (Heilkunst,[2] Kunst der freien Rede). Im engeren Sinne werden damit Ergebnisse gezielter menschlicher Tätigkeit benannt, die nicht eindeutig durch Funktionen festgelegt sind.[3] Nach Tasos Zembylas unterliegt der Formationsprozess des Kunstbegriffs einem ständigen Wandel, der sich entlang von dynamischen Diskursen, Praktiken und institutionellen Instanzen entfalte.[4]
Kunst ist ein menschliches Kulturprodukt, das Ergebnis eines kreativen Prozesses.[5] Das Kunstwerk steht meist am Ende dieses Prozesses, kann aber auch der Prozess bzw. das Verfahren selbst sein. So wie die Kunst im gesamten ist das Kunstwerk selbst gekennzeichnet durch das Zusammenwirken von Inhalt und Form.[6] Ausübende der Kunst im engeren Sinne werden Künstler genannt.
Die ursprüngliche Bedeutung des Begriffs Kunst wurde auf alle Produkte menschlicher Arbeit angewandt (vgl. Kunstfertigkeit) als Gegensatz zur Natur, was beispielsweise bei Kunststoff, Künstliche Ernährung, Künstliches Aroma, Künstliche Intelligenz ersichtlich wird -
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kunst

Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin
("Potsdamer Abkommen") vom 2. August 1945
III. Deutschland

„Alliierte Armeen führen die Besetzung von ganz Deutschland durch und das deutsche Volk fängt an, die furchtbaren Verbrechen zu büßen, die es unter der Leitung derer, welche es zur Zeit ihrer Erfolge offen gebilligt und denen es blind gehorcht hat, begangen hat. Auf der Konferenz wurde eine Übereinkunft erzielt über die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Alliierten in Bezug auf das besiegte Deutschland in der Periode der alliierten Kontrolle.
Das Ziel dieser Übereinkunft bildet die Durchführung der Krim-Deklaration über Deutschland.
Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgerottet und die Alliierten treffen nach gegenseitiger Vereinbarung in der Gegenwart und in der Zukunft auch andere Maßnahmen, die notwendig sind, damit Deutschland niemals mehr seine Nachbarn oder die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann.

Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn die eigenen Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.“

A.  P o l i t i s c h e G r u n d s ä t z e

Entmilitarisierung
„3. Die Ziele der Besetzung Deutschlands, durch welche der Kontrollrat sich leiten lassen soll, sind:

(I) Völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands und die Ausschaltung der gesamten deutschen Industrie, welche für eine Kriegsproduktion benutzt werden kann oder deren Überwachung.“

Entnazifizierung:
„4. Alle nazistischen Gesetze, welche die Grundlagen für das Hitlerregime geliefert haben oder eine Diskriminierung auf Grund der Rasse, Religion oder politischer Überzeugung errichteten, müssen abgeschafft werden.

Keine solche Diskriminierung, weder eine rechtliche noch eine administrative oder irgendeiner anderen Art, wird geduldet werden.“
- Quelle:
http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html

 

Alle nationalsozialistischen Gesetze und Rechtsgrundlagen wurden durch die alliierten Siegermächte im rechtsgültigen SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III strafbewehrt verboten und aufgehoben -

SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III
„…Die Auslegung oder Anwendung deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Lehren, gleichgültig wie und wann dieselben kundgemacht wurden, ist verboten!“

Folgen bei Nichterfüllung der Entnazifizierung und Entmilitarisierung Deutschlands:

Im März 1946 wurde das Gesetz zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassen.
Belastete Personen mussten sich, wie auf dieser Aufnahme gezeigt, vor Spruchkammern verantworten.
Für den demokratischen Neubeginn Nachkriegsdeutschlands war die Entnazifizierung von großer Bedeutung.
Die mit der Direktive JCS 1067 auf der Potsdamer Konferenz 1945 bekannt gegebene Absicht der Alliierten war die völlige Ausrottung der nationalsozialistischen Ideologie und deren Urheber, Repräsentanten und Anhänger zur Verantwortung zu ziehen – auf staatlicher, gesellschaftlicher und privatwirtschaftlicher Ebene.
Quelle: Paul Hoser Mainpost Verantwortlicher Walter Röder

Befreiungsgesetz Artikel 139 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und den dahinter stehenden gültigen alliierten Rechtsgrundlagen über Entnazifizierung - Grundgesetz XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146)  Art. 139 - Fortgelten der Vorschriften über Entnazifizierung –
„Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
- Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/139.html

Verfassung des BRD-Landes Hessen vom 1. Dezember 1946 - zum 26.07.2014 aktuelle verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Artikel 159:
„Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für ihre Anordnungen nach Völker- und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschen Recht bleibt unberührt.“
- Quelle: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=170031, 162

 

Verfassung Land Berlin vom 23. November 1995 - Artikel 98

„Die zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus und zur Beseitigung ihrer Folgen erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieser Verfassung nicht berührt.“
– Quelle: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-VerfBEpArt98

Artikel 140 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html

Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“

- Grundsatzrede von Prof. Dr. Carlo Schmidt vor dem parlamentarischen Rat zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland vom 08.09.1948
- Dokumentation Deutscher Bundestag der BRD - wissenschaftlicher Dienst WD 3 – 292/07
- Antwort Auswärtiges Amt der BRD: Auswärtiges/Antwort vom 30.06.2015 – Referenz hib 340/2015)
- Protokolle aus dem Bundeskanzleramt 354 BII vom 17.07.1990- IGH-Urteil: BRD als Rechtsnachfolger der sog. „dritten Reiches“ (des Nationalsozialismus von Adolf Hitler)
- Amtsblatt für Schleswig-Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1

1 BVerfG, Urteil vom 31. Juli 1973, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, 36. Band, 1 (15f.) = Neue Juristische Wochenschrift 1973, 1539. 2 Dolzer in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, 3. Aufl., 2003, Band I, § 13 Rn. 12.

Zum rechtlichen Fortbestand des „Deutschen Reichs“ = „Deutschland“

Dokumentation - © 2007 Deutscher Bundestag WD 3 - 292/07

Das BVerfG hat in seinem Urteil zum Vertrag vom 21. Dezember 1972 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Folgendes festgestellt: Das Grundgesetz geht davon aus, „dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist“. Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern „ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger’ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich’, - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch’, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.“1

Das BVerfG hat diese Rechtsprechung seit der Wiedervereinigung nicht geändert. Mit dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland zum 3. Oktober 1990 ging die Deutsche Demokratische Republik im Rahmen einer sogenannten Staateninkorporation unter.

Das Territorium der Bundesrepublik erweiterte sich um das Gebiet der neuen Bundes-länder. Am Fortbestand des Deutschen Reichs in der Gestalt der Bundesrepublik Deutschland änderte sich durch den Beitritt nichts.2

- SHAEF-Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung in Deutschland - Gesetz Nr. 1 Art. III Abschnitt 4, Gesetz Nr. 52 Art. VII Abschnitt e), Gesetz Nr. 53 Art. VII Abschnitt g), Gesetz Nr. 161/2
- Grundsatzurteil Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 - 2BvF 1/73 zum Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich

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Quellen: https://archive.org/details/SHAEF-Gesetz_1-161
+ https://archive.org/details/ShaefS.h.a.e.fDeutschlandGermanyWorldWar

Deutschland-Deutsches Reich
BuStAG vom 01. Juni 1870 (BGBl. S. 498) Inland
„§1. Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.“

RuStAG 01 vom 22. April 1871 (RGBI. S. 87) Inland
„§1. Die Reichsangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.“

RuStAG 02 vom 22. Juli 1913 (RGBl 1913, S. 583) Inland oder Kolonie
„§1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat Inland/ Heimat
oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.“

Niemandsland Deutschland - Auszug aus Wikipedia - Vollzitat: „Ein Protektorat (von lateinisch protegere ‚schützen‘; zuweilen auch Schutzstaat bzw. Schutzgebiet) ist ein teilsouveränes Gemeinwesen und abhängiges staatliches Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung einem anderen Staat durch einen völkerrechtlichen Vertrag unterstellt sind.“ Siehe dazu auch die NATO-Verträge und sog. „Geheime Zusatzabkommen.“

- Verhaftung der letzten amtierenden Reichsregierung Dönitz am 23. Mai 1945
- US-Dokumentation „Here is Germany“ von 1945
- Grundsatzrede von Prof. Dr. Carlo Schmidt vor dem parlamentarischen Rat zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland vom 08.09.1948
- SHAEF-Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung in Deutschland - Gesetz Nr. 1 Art. III Abschnitt 4, Gesetz Nr. 52 Art. VII Abschnitt e), Gesetz Nr. 53 Art. VII Abschnitt g), Gesetz Nr. 161/2
- Grundsatzurteil Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 - 2BvF 1/73 zum Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich
- Dokumentation Deutscher Bundestag der BRD - wissenschaftlicher Dienst WD 3 – 292/07
- Antwort Auswärtiges Amt der BRD: Auswärtiges/Antwort vom 30.06.2015 – Referenz hib 340/2015)
- Potsdamer Abkommen und die darin enthaltene Krim-Deklaration vom 2. August 1945
- Die von der BRD abgelehnten Friedensvertragsangebote der UdSSR von 1952
- HLKO Artikel 24 „Kriegslisten und die Anwendung der notwendigen Mittel, um sich Nachrichten über den Gegner und das Gelände zu verschaffen, sind erlaubt“
- Protokolle aus dem Bundeskanzleramt 354 BII vom 17.07.1990

Nationalsozialistisches Unrecht in Deutschland:
- sprachliche Einführung der deutschen Staatsangehörigkeit im Gesetz Widerruf von Einbürgerungen und Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit RGBL 28. Juli 1933,
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit RGBI. I S. 85 vom 05.2.1934,
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit Neues Staatsrecht 1934, Seite 54,
- Die deutsche Staatsangehörigkeit: Reichsverordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 Gustav Zeidler - Mauckisch von 1935,
- Staatsangehörigkeit und Reichsbürgerecht von Dr. Bernhard Lösener – Ministerialrat des Innern und Rassereferent im Reichsministerium des Inneren 1. Band, Gruppe 2 Ausgabe 13 von 1934
- Reichsbürgergesetz und Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre - "Nürnberger Gesetze", 15. September 1935 und die beiden ersten Ausführungsbestimmungen, 14. November 1935
-Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935 (RGBl. I S. 1146),
Wilhelm Stuckart, Hans Globke: Kommentar zum Reichsbürgergesetz (1936),
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit im Lande Österreich vom 3. Juli 1938
- Amtsblatt für Schleswig-Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1
- Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich vom 14.Juli 1945, Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Ausweisdokumente mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung „deutsch“ von 1934-1945
- Ausweisdokumente „deutsch“ ab 1934
- Amtsblatt für Schleswig- Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1

Bundespublik Deutschland in Deutschland:
- Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Ausweisdokumente der BRD mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung „DEUTSCH“ 1934
- IGH-Urteil: BRD als Rechtsnachfolger der sog. „dritten Reiches“ (des Nationalsozialismus von Adolf Hitler)
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG 5.2. 1934 - z.Zt. verfälscht 22.07.1913) Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Artikel 16, 116, 120, 127,133, 139, 140 und 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD)
- Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 und das Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1864 08.12.2010
– dazu das Unionsrecht: unmittelbare Unionsangehörigkeit = Mitgliedschaftsverhältnis - Nichtstaatsangehörigkeit und Welt-Bürgerschaft – u. a. Grundlagenwerk *Der Unionsbürger* von Christoph Schönberger

Artikel 16 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.“

Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“

Artikel 127 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, soweit es nach Artikel 124 oder 125 als Bundesrecht fortgilt, innerhalb eines Jahres nach Verkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden, Groß-Berlin, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern in Kraft setzen“

Artikel 133 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat: Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“

Artikel 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
„Grundgesetz XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146)  Art. 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ - Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/146.html

NaZi-Plan „Great Reset – der große Umbruch“ = Volldigitalisierung der menschlichen Gesellschaft- Künstliche Intelligenz- Abschaffung der Volksstämme, deren Kulturen, Traditionen, Sprachen, Moral und Sittlichkeit, Zugang zu Gott – satanische Vernichtung der Schöpfung Gottes!

Siehe COVID-19: Der Große Umbruch (German Edition) Taschenbuch – 25. September 2020
Deutsch Ausgabe von Klaus Schwab (Author), Thierry Malleret (Author)

Zitat: “Mit seinem Erscheinen hat Covid-19 die bisherige Regierungsführung der Länder, unser Zusammenleben und die Weltwirtschaft als Ganzes gehörig durcheinander gebracht. Covid-19: Der große Umbruch ist ein Leitfaden für alle, die verstehen möchten, wie das neuartige Coronavirus so viel Zerstörung und Leid anrichten konnte und welche Änderungen für eine integrativere, robustere und nachhaltigere Welt erforderlich sind. Das Buch bietet eine besorgniserregende, dennoch zuversichtliche Analyse. Covid-19, die größte Gesundheitsbedrohung des Jahrhunderts, hat enorme wirtschaftliche Schäden verursacht und bestehende Ungleichheiten verschlimmert. Die Macht des Menschen liegt jedoch in seinem Weitblick, Einfallsreichtum und - zumindest in einem gewissen Maße - Vermögen, das Schicksal selbst in die Hand zu nehmen und eine bessere Zukunft zu planen. Dieses Buch zeigt uns, wo wir beginnen müssen. Professor Klaus Schwab ist der Gründer und Vorstandsvorsitzende des Weltwirtschaftsforums. Er ist Verfasser verschiedener Bücher, darunter „Die Vierte Industrielle Revolution“ und langjähriger Verfechter des „Stakeholder-Kapitalismus“. Thierry Malleret ist geschäftsführender Partner von Monthly Barometer, einer prägnanten, prädiktiven Analyse. Er ist Autor mehrerer Bücher zu wirtschaftlichen

Allgemeine Hinweise:
Alle Ausführungen auf dieser wissenschaftlichen Kunst-Webseite beruhen auf Annahme öffentlich zugänglicher menschlicher Kunstwerke in Form von Texten, Quellen und beweiskräftigen Dokumente bis gegebenenfalls das Gegenteil in Beweislastumkehr unter uneingeschränkter persönlicher, kommerzieller Haftungsübernahme bewiesen ist.
Es wird sich ausdrücklich auf das Naturrecht der freien Meinungsäußerung, Freiheit der Kunst, Wissenschaft Forschung und der Berichterstattung (Pressefreiheit) berufen –
auch gemäß öffentlichen Recht Artikel 5 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Zitat:
"Artikel 5. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.
- Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

Für die Richtigkeit der menschlichen Kunstwerke in Form von Ausführungen, Quellen und beweiskräftigen Dokumente kann selbstverständlich keiner Gewähr übernommen werden.
Alle Ausführungen gelten als Anregung zum eigenen Nachdenken, forschen und Prüfen.
Ob die Ausführungen so richtig sind, wird sich früher oder später klären.
Alle verantwortungsbewußten Menschen sind daher aufgefordert an der Wahrheitsfindung mitzuwirken!

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Was ist die einheimisch-indigene Minderheit in Deutschland?

Auswahl Filmempfehlungen zur Aktivierung des inneren Zeichens der Erbinformation („genetischer Code“)

 

Heimat-Schulungsfilme:

 

Auswahl aktueller Filmempfehlungen zum Erwachen

 

Heimat-Schulungsfilme:

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