Ergebnis des gesteuert faschistischen Putsches in der Ukraine: Barbarossa 2

 

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Ukraine – eine gefälschte Nation gegen die Geschichte?

 

Der Faschismus in Ukraine als die Mutagenese vom Ukrainertum

In Deutsch überarbeitete Version  von СПИЦЫН Евгений 09.10.2014

Schritt-für-Schritt-Anleitung für künstliche Schaffung einer ethnischen Chimäre unter dem Namen „Ukrainer“ durch das österreichische und später polnischen und deutschen Besatzungsregime.

 

Anfang des 20. Jahrhunderts gehörte das Fürstentum Galizien-Wolhynien mit der Hauptstadt in Lemberg (Lwow) der Donaumonarchie. Dazu gehörten außer den ethnischen polnischen Territorien auch die Nordbukowina (heutiges Gebiet Tschernowitz) und Galizien (heutige Gebiete Lwow, Ternopol und Iwano-Frankowsk).

Außerdem gehörte zum Fürstentum Galizien-Wolhynien auch das Territorium von Transkarpatien (Ungarische Rus). Trotz harter nationaler und religiöser Unterdrückung der einheimischen russischen Bevölkerung in diesen Gebieten im Laufe von sechs Jahrhunderten zählt sich die breite Masse des Volkes nach wie vor zu den Russen und den Russinen (Ruthenen). Nicht umsonst schrieb „Slowo“, die größte Zeitung in Lwow, noch im Jahre 1865 offen darüber, dass die einheimischen Russinen und Großrussen ein Volk seien, und die Sprache von Russinen schlicht ein Dialekt der russischen Sprache ist. Natürlich war dieser Umstand den zahlreichen Gegnern von Russland nicht recht.

Auf direkte Anweisung der österreichischen Mächte gründeten 1885 zwei bekannten Vertreter der Volksorganisation „Proswita“ A.K. Wakhnjanin und J.S. Romantschuk die politische Organisation „Volksrada“. Sie begann die Ideen von einen künstlichen  „Ukrainertum“ aktiv voranzutreiben und gegen einheimische Russenfreunde zu kämpfen, die sich um die „Russische Rada“ unter Leitung vom berühmten russischen Schriftsteller und Geistlichen I.G. Naumowitsch vereinten. Später wurden diese Verräter des russischen Volkes im Jahre 1890 zu Abgeordneten des Galizischen Landtages und erklärten dann die Politik der „Neuen Ära“: von Rednerbühne  erklärten sie offen, dass das Volk von Galizien *rassenreine Ukrainer* seien, die nichts mit dem russischen Volk zu tun haben.

Seit diesem Zeitpunkt begannen die österreichische Mächte in Galizien mit der Politik der totalen Ukrainisierung und den Kampf gegen russenfreundliche Parteien und Organisationen, vor allem aber mit der Russischen Volkspartei unter der Leitung von D.A. Markow, W.F. Dudykewitsch und M.F. Gluschkewitsch.
Als Ergebnis wurden die russischen Abgeordneten schon im Jahre 1895 nach neuen Wahlen in den Galizischen Landtag von Anhängern der „ukrainischen Unabhängigkeit“ ersetzt. Der Abgeordnete des Reichstages  und des Galizischen Landtages A.G. Barwinsky, der Gründer von der Universität Lemberg (Lwow), erklärte offen, dass „jeder Ukrainer ein freiwilliger Gendarm sein sollte, um all die Russen zu beobachten und anzuzeigen, die sich nicht zu Ukrainern bekennen wollen“.

Man beschränkte sich aber nicht auf die Anzeigen, und bald wurde die ganze russische Bevölkerung des Donaureiches politischer Verfolgungen und ethnischer Genozide ausgesetzt: dabei wurden auch den russischen Eltern plötzlich „ukrainische“ Kinder zugeschrieben.

Tatsächlich begann damit die Mutation der „ukrainischen Nation“. Dabei handelt es sich nicht um ein neues Volk oder eine Ethnie, sondern eben um einen Mutationsvorgang oder eine Mutagenese, d.h. eine künstliche Schaffung einer  ethnischen Chimäre unter dem Namen „Ukrainer“ durch die österreichischen und später die polnischen Besatzungsmächte. Die offizielle Anerkennung der „Ukrainer“ als eine besondere, antirussische Völkerschaft und als ein politisches antirussisches Projekt, zeugte von der ganz erfolgreichen Realisierung dieses gemeinen Plans, der in Vatikan, Wien, Berlin und Warschau entworfen worden war.

Der Mutationsvorgang war von beschleunigtem Charakter und hatte nur eins zum Ziel: den Russen ihr Gedächtnis von ihrer echten Volkszugehörigkeit zu nehmen und sie vergessen zu lassen, dass sie Russen seien.

Nach dem Beginn des Ersten Weltkrieges (1914-1918) begann in Karpatenrußland echte Genozide gegen die russisch- orthodoxe Bevölkerung, gebilligt von Berlin und Wien bei voller ideologischer Unterstützung von Vatikan. Diese Genozide wurde sowohl durch die österreichischen Mächte als auch durch lokale polnische Administration sowie durch ungarische und ukrainische griechisch-unierte Nationalisten durchgeführt. Das alles begann mit allgemeiner Zerstörung von verschiedenen russischen Organisationen, Anstalten und Gesellschaften, bis zu genossenschaftlichen Betrieben, Kirchen und Kinderheimen. Dazu kamen politisch motivierte Verhaftungen und Hinrichtungen.

Einer der Zeugen von dieser Tragödie des russischen Volkes war der bekannte Aktivist der russischen Bewegung in Galizien J.A. Jaworsky. Er schrieb in seinen zahlreichen Arbeiten, darunter auch in der „Galizischen Golgatha“ (1924):Jedermann wurde wahllos gepackt, der sich als Russe bekannte und einen russischen Namen hatte, der russische Zeitungen oder Bücher, eine Ikone oder Postkarte aus Russland hatte. Jedermann wurde genommen: Intellektuelle und Bauer, Männer und Frauen, Alte und Junge, Gesunde und Kranke. In erster Linie aber die von ihnen verhassten russischen „Popen“, gute Hirten des Volkes, das Salz der galizischen Erde. Sie wurden gepackt, vergewaltigt und gejagt, per Schub in die Gefängnisse befördert, mit Hunger und Durst in Fesseln und Ketten gequält, geschlagen, bis zum Verlust von Gefühlen und Blut gefoltert. Es gab aber auch Hinrichtungen und Erschießungen ohne Ende. Tausende von schuldlosen Opfern, ein Meer von Blut und Waisentränen.“

Diejenigen, die nicht an Ort und Stelle ermordet wurden, kamen in die Internierungslager Thalerhof und Theresienstadt. (Vorläufer der Konzentrationslager)
Es waren die ersten Konzentrationslager in der Menschengeschichte, wohin die Leute nach ihrer Volkszugehörigkeit- und Konfession gerieten. Hier wurde auch erstmals die Politik der systematischen Massenmorde an Zivilbevölkerung erprobt. Die Menschen wurden nur ermordet, weil sie Russen und orthodoxe Christen waren, auf eigenem Boden lebten, welcher  nun von österreichischen und polnischen Mächten begehrt wurde. Gleichzeitig mit den wilden Gräueltaten in Galizien und der Ugrischen Rus wurden in Wien die politischen Gerichtsverfahren gegen die Führer der russischen Bewegung organisiert. Die Verfahren wurden durch das militärische Divisionsgericht durchgeführt. Der Führer der russischen Wiedergeburt Dmitri Anreewitsch Markow und seine Mitkämpfer wurden vom Gericht der Donaumonarchie zur Hinrichtung verurteilt. Die Verurteilten wurden aber vom russischen Imperator Nikolaus II. mit Hilfe des spanischen Königs Alfons XIII. gerettet, indem sie von der Gefängnisstrafe begnadigt wurden.“

Nach dem ersten Weltkrieg, der einen Zerfall der Donaumonarchie zur Folge hatte, wurde auf dem Territorium der Ostgalizien und Bukowina die Westukrainische Volksrepublik von den römisch- faschistischen Nationalisten verkündet. An deren Spitze stellte sich der einheimische Russenhasser Kost Lewyzkyj, Leiter der Allgemeinen Ukrainischen Rada. Um diese Zeit wurde auf dem Territorium des Westgaliziens die  Republika Tarnobrzeska verkündet,an deren Spitzesich der polnische Sozialist T.F. Dombal und der katholische Priester T. Okon stellten.  Jedoch schon in der ersten Hälfte 1919 wurde das ganze Territorium von Galizien, Bukowina und dem Ungarischen Russland durch polnische oder tschechische bzw. rumänische Truppen besetzt.

Während des polnisch-sowjetischen Krieges (1919-1920) wurde zur Zeit der größten Erfolge der Roten Armee die Sowjetische Republik (Juli bis September 1920) verkündet. Sie wurde dann durch das Galizische Revolutionskomitee unter der Leitung von W.P. Zatonsky verwaltet. Nach Niederlage der Westfronttruppen der Roten Arbeiter-und-Bauern-Armee unter dem Kommando von M.N. Tuchatschewski („Wunder an der Weichsel“) wurde sie abgeschafft. Die bevollmächtigten Vertreter der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik, der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik und von Polen setzten sich dann an den Verhandlungstisch, was in die Unterzeichnung des Friedensvertrages von Riga im März 1921 resultierte.

Laut Bedingungen dieses Vertages wurde das ganze Territorium von Galizien, Wolhynien, Westpolesien, Brest, Grodno und Belostok dem polnischen Staat zuteil, der nach dem Vertrag von Versailles hergestellt worden war.

Nach dem Abschluss des Vertrages von Riga wurde das Fachwort „Westukraine“, im engeren Sinne des Wortes, für den Teil vom russischen Boden festgelegt, der in Polen eigentlich als Westgebiete genannt wurden. Dazu gehörten folgende Gebiete: Woiwodschaften Lwow, Stanislaw, Tarnopol, Lutsk und Polesien (Brest) sowie Ujezd Holm der Lubliner Woiwodschaft. Im weiteren Sinn begann man das Fachwort „Westukraine“ für die Territorien verwenden, die unter der Herrschaft von Rumänien und Tschechoslowakei waren, d.h. Nordbukowina (Tschernowitz) und Transkarpaisches Russland (Uschgorod).

Im Laufe von fast 20 Jahren, bis zum Zweiten Weltkrieg wurde inden westlichen Gebieten die kulturelle, sprachliche und religiöse Vernichtung der russischen christlich-orthodoxen Bevölkerung betreiben, wobei man versuchte, die Russen mit allen Mitteln zu polonisieren. Schon 1924 wurde im Kongress der ukrainischen Emigranten in Toronto der Beschluss gefasst, in dem festgelegt wurde, dass „nur in Galizien 682 Volksschulen, 3 Lehrerseminare и 7 private Gymnasien von der polnischen Szlachta geschlossen wurden. In ukrainischen Provinzen Wolhynien und Polesien, wo nur 8% der polnischen Bevölkerung leben, gibt es von 2.694 Schulennur noch 400 ukrainische Schulen, diese werden aber auch gnadenlos polonisiert.“

Nach Angaben von vielen zeitgenössischen Historikern wurden im Laufe der polnischen Besatzung der Westukraine 3.140 russische und ukrainische Schulen vernichtet. Dabei wurde sogar in diesen Schulen die Geschichte und Geographie ausschließlich in polnischer Sprache unterrichtet. Trotz allen Bemühungen der polnischen Mächte und ihrer Helfershelfer seitens der ukrainischen Nationalisten gab dieser Vorgang kein hundertprozentiges Ergebnis. So nannten sich laut der Volkszählung in Galizien, die 1936 von Polen selbst durchgeführt wurde, fast 1 Mio. 197 Tausend Menschen als „Russen“ und 1 Mio. 675 Tausend Menschen als „Ukrainer“. Dabei sei es zu erwähnen, dass in Bedingungen der damaligen polnischen „Demokratie“ einer großen Zivilcourage bedurfte, sich als „Russe“ zu nennen.

Anfang des 20. Jahrhunderts kamen auf dem Territorium der  klein- und neurussischen Gouvernements die ersten illegalen politischen Parteien ukrainischer Nationalesten zustande, insbesondere die Revolutionäre Ukrainische Partei (1900-1905), die Ukrainische Volkspartei (1902-1907), die Ukrainische demokratische Ackerbauerpartei (1917-1919) und andere. Einer der Ideologen von diesen rechtsradikalen und terroristischen Organisationen war der Jurist N.I. Michnowskyj aus Charkov. 1904 hatteer Zehn Gebote der Ukrainischen Volkspartei formuliert, die bis jetzt ein Wegweiser für alle Mitglieder ukrainischer nationalistischer Bewegung sind.

Unter diesen Geboten sind für diese frühen faschistischen Extremisten von besonderem Wert folgende Beschwörungen: 1) Eine, einheitliche, von Karpaten bis zum Kaukasus unteilbare, unabhängige, demokratische Ukraine. 2) Alle Menschen sind deine Brüder, aber Russen, Polen, Ungarn und Juden sind Feinde von unserem Volk. 3) Ukraine für Ukrainer! So jage die fremden Unterdrücker von überall aus der Ukraine weg. 4) Immer und überall benutze die ukrainische Sprache. Weder deine Frau noch deine Kinder sollen dein Zuhause mit der Sprache von fremden Unterdrückern schänden. 5) Nimm sich keine Frau von Fremden, sonst werden deine Kinder zu deinen Feinden, sei nicht befreundet mit den Feinden von unserem Volk, sonst verleihst du ihnen Kraft und Mut, schließe keine Bünde mit unseren Unterdrückern, sonst wirst du zum Verräter.

Später werden die Ideen vom ukrainischen Nationalismus bis zum absoluten Obskurantismus von noch einem Ideologen der ukrainischen Faschisten D.I. Dontsow geführt, der seine politische Karriere auch wie  N.I. Michnowskyj in verschiedenen Strukturen der Sozialrevolutionäre angefangen hatte, die reich an Ideen vom ukrainischen Separatismus und Nationalismus waren. Übrigens im Unterschied zu N.I. Michnowskyj, M.S. Gruschewskyi und S.A. Petlura war D.I. Dontsow selbst von Nirgendheim. In einem seiner Briefe an seinen Gleichgesinnten E.F. Malanjuk hatte geschrieben: “Meine große Familie ist taurisch, das heißt gemischt, mein Großvater lernte bis zum Lebensende nicht auf Russisch zu schreiben, meine Mutter hieß Francisca, meine Tante Polina, und ihr Stiftvater war ein deutscher Kolonist. Die Mutter erzählte, dass meine Urgroßmutter eine Italienerin war, und ich bin erst dank Schewtschenko, Kulisch und Storoschenko zum Ukrainer geworden.”

Als aktiver Teilnehmer der Ersten Russischen Revolution wurde D.I. Dontsow verhaftet und kam ins Gefängnis, jedoch bald wurde er auf Bitten von seinen reichen Verwandten befreit und ging sofort nach Lwow, wo er aus einem Marxisten und Volkstümler zum eifrigen Nationalisten wurde. Sofort nach dem Beginn des Ersten Weltkrieges im August 1914 gründete er auf Weisung der Wiener Administration das „Befreiungsbündnis der Ukraine“ und übernahm seine Leitung, es wurde von den Außenministerien Österreichs und Deutschlands intensiv bevormundet. Zuerst lebte und arbeitete  D.I. Dontsow in Wien und Berlin, und danach zog er nach Bern um, wo er als Redakteur der „Korrespondenz für nationale Angelegenheiten in Russland“ tätig war und dafür ein regelmäßiges Gehalt vom deutschen Botschafter G. Romberg erhalten hatte.
Im Jahre 1918 kam er mit dem Segen der deutschen Behörden nach besetzten Kiew zurück und wurde bald zum Leiter der Ukrainischen Telegrafenagentur in der Regierung von Hetman P.P. Skoropadskyj. Aus objektiven Gründen kam seine Karriere nicht zustande, und Ende 1918 ging er wieder nach Lwow. Da veröffentlichte er 1926 sein berühmtestes Opus „Nationalismus“, welches zur echten Bibel aller modernen ukrainischen Nationalisten wurde. Das Wesen seiner nationalistischen Doktrin beruht auf dem Darwinismus und offenen Rassismus und besten in folgendem: 1) Unabhängigkeit der Ukraine ist nicht der einzige Selbstzweck; 2) das erste und eigentliche Ziel ist das Schaffen einer europäischen ukrainischen Nation durch totale Säuberung des ukrainischen Volkes; 3) der Hauptfeind des ukrainischen Volkes ist das Moskauer-Asiatische Reich, das zu vernichten ist, sonst kann im Gegenfall gar kein unabhängiger Ukrainischer Staat existieren.

Eben der Nationalist D.I. Dontsow mit seiner Theorie des “Integralen Nationalismus” und seinem Willens- und Machtkultus wurde zum wirklichen Ideologen aller ukrainischer Nationalisten, die sich Anfang 1920 an organisatorischen Aufbau ihrer Reihen machten. Schon 1921 wurde auf dem Territorium von Galizien aus Veteranen der Armee von Petlura, die im Bürgerkrieg am Leben geblieben waren, die Ukrainische Militärische Organisation (UVO) unter der Leitung von E.M. Konowalez gegründet. Er brachte es bis zum Rang des Kosaken-Atamans im Dienst der Ukrainischen Volksrepublik und führe die Leibwache vom „Präsidenten“ M.S. Hruschewskyj und dann auch vom Belagerungskorps-Kommandanten des Direktoriums der Ukrainischen Volksrepublik aus.
1926 wurde in Galizien auch der Verband ukrainischer nationalistischer Jugend gegründet, der von halbgebildeten Studenten der ukrainischen philosophischen Fakultät der Universität Lwow O. Bodnarowitsch, I. Gabrusewitsch, B. Krawciw uns S. Lenkawsyj geleitet wurde. In dieser Zeit wurden ähnliche Organisationen auf dem Territorium von Deutschland und der Tschechoslowakei gegründet; Insbesondere die Gruppe ukrainischer nationaler Jugend (J. Wassian), das Ukrainische nationale Bündnis (F. Rewaj), der Verband ukrainischer Faschisten (P. Koschewnikow) und andere, die sich im November 1925 in die Liga ukrainischer Nationalisten  unter der Leitung von N.O. Sciborskyj vereinigten. Im Juni 1927 schaffte das Koordinationsgremium der Gruppe ukrainischer nationaler Jugend und der Liga ukrainischer Nationalisten  ein Koordinierungszentrum - den Verband von Organisationen ukrainischer Nationalisten, der im Januar 1928 auf dem Kongress in Brno zum Verband ukrainischer Nationalisten reorganisiert wurde.

Natürlich schwächte diese Vielfalt von verschiedenen politischen Strukturen den politischen und Kampfpotenzial ukrainischer Nationalisten, darum fand bereits im Januar/Februar 1929 in Wien der erste Kongress ukrainischer Nationalisten statt, der alle diese gemischten Strukturen unter der einheitlichen Organisation ukrainischer Nationalisten (OUN) vereinte. Als führende Struktur der OUN wurde die Leitung ukrainischer Nationalisten (Provod, PUN) unter der Führung von E.M. Konowalez, dem Haupt der Ukrainischen Militärischen Organisation (UVO). Auf diesem Kongress wurde die Entscheidung getroffen, dass die UVO ihre formelle Selbständigkeit aufbewahrt, damit „ihre Kampfarbeit nicht den Ruf der OUN als eine rein politische Organisation schlechtmacht“, obwohl an der Spitze von den beiden Organisationen E.M. Konowalez stand. Aber sein Versuch, aus der OUN eine legale politische Partei zu schaffen, war misslungen, da die junge Generation ukrainischer Nationalisten einer legalen Arbeit feindlich gegenüberstand und darin Indizien von Verrat an der Nation sah. Formell büßte 1932 die Ukrainische Militärische Organisation ihren Status als selbständige Struktur ein und wurde zu einer autonomen militärischen Abteilung der OUN umgestaltet, die Attentate und terroristische Anschläge organisierte.

1934 hat die UVO das Attentat auf B.W. Perazkyj, den polnischen Minister für Inneres, organisiert, was zum Racheakt für Pazifizierungsaktion an ukrainischer Bevölkerung wurde, die von polnischen Mächten in Galizien 1930 durchgeführt wurde. Der Operationsentwurf wurde vom Referenten der Galizischen Abteilung der UVO R.I. Schuchewytsch erarbeitet. Sie wurde dann unter der Leitung von S.A. Bandera durchgeführt, der zu jener Zeit nach Ausbildung in einer deutschen Agentenschule in Danzig als Kommandant der Galizischen Kampfabteilung der OUN-UVO eingesetzt wurde. Für Organisation dieses terroristischen Anschlags wurde S.A. Bandera und seine Mittäter N. Lebed und J. Karpinez vom Warschauer Kreisgericht zur Hinrichtungverurteilt, die dann durch lebenslängliche Haft ersetzt wurde.

Nach den Massenverhaftungen ukrainischer Nationalisten durch polnische Mächte 1934-1935 kamen alle regionale Leiter der OUN in Galizien ins Gefängnis, und viele von untergeordneten Organisationen hörten auf zu existieren. Darum befasste sich die neue Leitung der Galizischen Abteilung der OUN unter der Leitung vom ethnischen Juden L.M. Rebet hauptsächlich mit der Kultur- und Aufklärungstätigkeit und dem Wiederaufbau einer völlig zerstörten Leitungs- und Bindungsstruktur, was im Frühjahr 1938 bereits abgeschlossen wurde.

Durch einen bösen Zufall beseitigte im Mai 1938 der Oberleutnant P.A. Sudoplatow, Mitarbeiter der Auslandsabteilung vom Volkskommissariat für innere Angelegenheiten der UdSSR, den OUN-Führer E.M. Konowalez. Dies führe zwangsläufig zur Spaltung innerhalb der OUN, die durch die deutsche militärische Aufklärung der Nazis unverzüglich ausgenutzt war. Gerade in dieser Zeit eröffnete die Abwehrleitung in Berlin, Rotterdam und Danzig die Sonderkurse für Telegrafiefunker und Militärausbilder und in Krakau ein Fachlabor für Fertigung der Sprengvorrichtungen, um den ukrainischen Nationalisten Fertigkeiten der Terrorismus beizubringen. In Zusammenhang mit Aktivierung von Zersetzungsarbeit stellte sich M.W. Turasch an die Spitze der Westukrainischen OUN-Abteilung auf dem polnischen Territorium. Aber zum neuen OUN-Führer in der Zweiten Großen Versammlung ukrainischer Nationalisten, die im August 1939 in Rom stattgefunden war, wurde A.A. Melnik gewählt.

Der neue OUN-Führer war der deutschen Aufklärung recht, da A.A. Melnik Deutschland immer als strategischen Partner ukrainischer Nationalisten betrachtete, während  sein Hauptopponent S.A. Bandera, der zu dieser Zeit aus dem polnischen Gefängnis von Deutschen entlassen wurde, es nur als Stoßkraft im Kampf mit Feinden des ukrainischen Volkes betrachtete. Anfang 1940 führte der Konflikt in der OUN-Leitung zur deren endgültigen Spaltung in zwei Fraktionen OUN-B und OUN-M, die sich dann offen befeindeten. Im April 1941 beriefen die Unterstützer von Bandera  ihre eigene Zweite Große Versammlung in Krakau ein, wo sie A.A. Melnik aus der OUN-Führung entfernten und neue Gründungspapiere und Symbole der OUN verabschiedeten, darunter auch die bekannte schwarzrote Fahne und den Nazi-Gruß „Heil der Ukraine – Heil den Helden“.

Trotzdem kontaktierten A.A. Melnik und S.A. Bandera ständig mit der Leitung von deutscher Abwehr, wie es aus den Memoiren von J.S. Stezko klar wird, kurz vor dem Krieg trafen sie sich heimlich sogar mit dem Admiral W. Canaris. An der Vorbereitung des Angriffs von Nazideutschland auf die UdSSR nahmen beide OUN-Fraktionen teil, obwohl eben die Bandera-Unterstützer am aktivsten waren. Sie beteiligten sich sehr aktiv an der Aufstellung von zwei Sturmbannern „Nachtigall“ (R. Schuchewitsch) und „Roland“ (E. Pobiguschyj) im Regimentsverband „Brandenburg-800“ durch die deutsche Abwehr. Sie handelten in den ersten Monaten nach dem Angriff von Deutschland auf die UdSSR unter der Abwehrführung. Schon im Juni 1941 machten sich ihre militanten  Aktivisten an die Sabotagetätigkeit im Hinterland der Roten Arbeiter-und-Bauern- Armee. In einigen Städten und Siedlungen organisierten sie bewaffnete Aufstände gegen die sowjetischen Behörden. Die OUN-Marschgruppenmitglieder kamen mit der Durchbruchspitze deutscher Truppen voran und schafften bei Besatzung von Siedlungen ihre eigenen Verwaltungsstrukturen, darunter auch die ukrainische Polizei, die operativ unter Verwaltung der Gestapo vom Distrikt Galizien und Generalbezirk Wolhynien-Podolien stand.

Im Oktober 1941 stellte das deutsche Oberkommando auf der Grundlage von zwei Sturmbannern „Nachtigall“ und „Roland“ die 201. Schutzmannschaft auf, die bis zum Ende 1942 blutige *Strafaktionen* durchführte, darunter auch in Babyn Jar bei Kiew und im weißrussischen Chatyn.
Aber schon im Frühjahr 1943 wurde auf direkte Weisung vom Oberkommando der Wehrmacht die Ukrainische Aufständische Armee (UPA) durch die OUN-B auf dem Territorium von Galizien und Wolhynien gegründet. An der Spitze standen Mörder wie W.Iwachiw, R. Schuchewitsch, W.Kuk und D. Klatschkiwsyj, die das Wolhynien-Massaker und andere *Strafaktionen* geleitet hatten. Gleichzeitig bildeten die OUN-Mitglieder das Rückgrat der Freiwilligen-Division der SS „Galizien“, die sich aktiv an Niederschlagung der antifaschistischen Aufstände im Warschauer Ghetto und inder Slowakei beteiligten.

Nach dem Kriegsende gerieten viele OUN-Führer, darunter auch S. Bandera, N. Lebed, W. Stachiv, S.Lenkawsyj, J. Stetsko, N. Klimischin und andere in besonderen Interessenbereich der westlichen Geheimdienste. Sie wirkten aktiv bei der CIA und Mi-6 mit, u.a. mit dem Radio Liberty, das in der München angesiedelt war.

Anmerkung: Wenn man bedenkt das die Bundesrepublik Deutschland bis heute die Nazikolonie des Dritte Reiches von Adolf Hitler weiterführt, schließt sich hier wieder nur der Zusammenhang  einer lange im voraus strategisch geplanten Entwicklung.         

Quellverweis:
 http://rusvesna.su/recent_opinions/1412809660 Eugeny Spitsyn  

Hinweis: Die Meinung des Autors von diesem Text kann mit der Meinung der Redaktion nicht übereinstimmen.

 

Alte Kameraden! BRD- Deutsche und ukrainische Faschisten Hand in Hand in der Ukraine…

 

Der deutsche NS- Propagandasender  ARD:
Ukrainische Faschisten bereiten sich zur (ethnischen) Säuberung in der Ost-Ukraine vor!

 

Filme sagen mehr als 1000 Worte:

Doku „Noworossia. Wo herrscht der Krieg“

 

Donbass an der Frontlinie

 

Front - Nachrichten aus der Ukraine - Novorussia

 

Aufruf Humanitäre Hilfe für Donbass - ГуманитарнаяпомощьДонбассу

 

Phase 1 Der von den Faschisten der USA und Nazideutschland geplant- organisierte und finanzierte MAIDAN PUTSCH

 

Aufruf an die Völker der Welt! Handlungsanleitung Urkunde 146 International für den Welt – Frieden
Объяснение для освобождения Германии от фашизма =
Отправить документ 146 International мира президенту Путину

 

Deutschland erkennt das Referendum in der Ostukraine an! Berlin Montagsdemo 12.Mai 2014 -
Германия признает референдум в Восточной Украине! Берлин понедельник 12. мая 2014 Демо

 

Deutschland erkennt die faschistische Kiew Regierung - Ukraine wegen illegale Wahlen NICHT an!
Германия признает правительство Киев - в Украину из-за незаконного выбора нет!

 

Friedensdemo für Befreiung vom Faschismus = Heimat und Welt- Frieden in Berlin Brandenburger Tor am 2.Juni 2014 -
Мир Демонстрация за освобождение от фашизма дома и мир во всем мире Берлин Бранденбургские ворота на 2 июня 2014

 

Russisch ukrainische Friedensdemonstration in Berlin am Brandenburger Tor am 25. Mai 2014:
EU- Wahlen - Kommunalwahlen in Landtagswahlen illegal wegen Staatenlosigkeit der NS- Gleichschaltungskolonie Bundesrepublik Deutschland!

Русский Украинский мир демонстрация в Берлине у Бранденбургских ворот 26 мая 2014 года: выборы ЕС - Местные выборы в государственных выборах незаконно, потому что безгражданства от нацистской
Gleichschaltung колонии Федеративной Республики Германия!

 

Освобождение от немецкого ЕС – Фашизм
staatenlos.info - Aufruf an Wladimir Putin - Russische Föderation zur Rettung der Ukraine Kiew Maidan!

 

Der Nazi Putsch der Europäischen Union gegen die Ukraine Нацистская путч Европейского Союза в Украине

 


staatenlos.info - освобождение или лицом без гражданства и преступники в новом мировом порядке фашистов

staatenlos.info - Befreiung oder staatenlos & vogelfrei in die Neue Welt Ordnung der Faschisten


Sondermeldung aus Berlin: Russisch ukrainische Patrioten BERKRUT solidarisieren sich mit staatenlos.info.

Solidarität für die Befreiung vom deutschen Faschismus!

Die Befreiung von der deutschen EU - Faschismus führt in den Welt- Frieden und eine positive Zukunft für alle Völker!

Специальном сообщении от БЕРЛИН: Украинский русских патриотов BERKRUT посещает staatenlos.info бдение в Рейхстага в Берлине! Солидарность за освобождение от фашизма!
Солидарность за освобождение от немецкого фашизма! Освобождение от ЕС - фашизм ведет к миру во всем мире и позитивного будущего для всех народов!
Освобождение от немецкого ЕС - ФашизмКак это уже было в 1941 году с планом «Барбаросса», речь сегодня идет о ставшим явным секретном плане фашистов по уничтожению России и захвате мирового господства.
На наших глазах происходит вероломная стратегическая оккупация России экономическим путём. Страна попадая в экономическую зависимость, попадает тем самым в стратегическое окружение, которое имеет своей целью уничтожение русского народа путем установления нового мирового порядка.
Подтверждение этого – происходящая шаг за шагом аннексия Польши, Болгарии, Словакии, Румынии, Финляндии, прибалтийских государств – Литвы, Латвии и Эстонии и попытка захвата власти на Украине и скрытое военное вторжение в Сирию.
Нацистская колония Федеративная Республика Германия (ФРГ) образовывает основу и начало фашистской оккупации с конечной целью оккупации всего мира.
Конституция за освобождение Германии от фашизма - дома и мир во всем мире = будущее для всех! Русский Федерация взяла на работу!!

 

Phase 2 Barbarossa 2.0

 

Объяснение для освобождения Германии и Украины от фашизма в передней части российского посольства в Берлине 12 июня 2014 -Специальном сообщении от БЕРЛИН: Украинский русских немецкий патриотов  посещает staatenlos.info бдение в Рейхстага в Берлине! Солидарность за освобождение от фашизма!

Aufruf zur Befreiung Deutschlands und der Ukraine vom Faschismus Russische Botschaft Berlin 12.Juni 2014


Russisch ukrainische Friedensdemonstration Berlin 25. Mai 2014 Keine Friedensverträge seit 1945

 

Welt - Frieden ohne Friedensverträge unmöglich! Der 2. Weltkrieg wurde bis heute nicht beendet!
Die BRD- Nazikolonie als Motor des Faschismus und die Deutschen als Zahlmeister für die Krieg & Terror in der Welt:

 

Der Geldregen aus dem Westen / (Herkunft wie immer Zahlmeister die deutsche NAZI-Kolonie) GEGEN die Ukraine!

 

Zeitpunkt

Für intelligente Optimistinnen und Optimisten

Quellverweis: zeitpunkt.ch
http://www.zeitpunkt.ch/news/artikel-einzelansicht/artikel/der-geldregen-aus-dem-westen-fuer-die-ukraine.html

 

Der Geldregen aus dem Westen für die Ukraine

 

Von: Schiller Institut

 

Die folgende Liste vermittelt einen Eindruck, wie westliche Regierungen und private Einrichtungen sich in die inneren Angelegenheiten der Ukraine (wie vieler anderer Länder) einmischen. Die Liste stammt aus dem Jahresbericht 2012 der National Endowment for Democracy (NED), Abschnitt Ukraine, worin angegeben ist, welche Organisationen in dem Jahr wieviel Geld erhalten haben.

Die NED wurde 1983 vom US-Kongreß gegründet und wird von der US-Regierung bezahlt. Wie Wikipedia es formuliert: „Trotz der staatlichen Finanzierung handelt es sich rechtlich um eine private, gemeinnützige Organisation. Das ermöglicht dem Staat die Weitergabe von Haushaltsmitteln an ausländische Organisationen über einen Dritten.“

Ähnliche finanzielle Unterstützung an zahlreiche kleinere und größere Organisationen vergeben u.a. die internationalen Institute der Demokratischen Partei und der Republikanischen Partei oder private Organisationen wie die von George SOROS. Auch die EU hat über Programme für „nichtstaatliche Akteure“, „Demokratieförderung“ u.a. über die letzten Jahre einen zweistelligen Millionenbetrag an ukrainische Gruppen gezahlt.

Die untenstehende Liste ist relativ alt. Zur Zeit fliessen nach Angaben des russischen Präsidentenberaters Sergej Glasjew rund 20 Mio. dollar aus dem Westen an Organisationen der Aufständischen.

 

  • AHALAR Center for Humane Technologies    $35,230
  • ANGO Resource Center    $30,086
  • Association of Ukrainian Law Enforcement Monitors    $44,900
  • Bakhchisarai Center of Regional Development "Top-Kaya"    $15,526
  • Bukovyna Partnership Agency    $48,295
  • Center for International Private Enterprise    $359,945
  • Center for Political Studies and Analysis    $27,940
  • Center for Progressive Young People “Apelsin”    $25,000
  • Center for Research on Social Perspectives in the Donbas    $39,776
  • Center for the Study of Social Processes and Humanitarian Issues    $30,060
  • Center UA    $26,920
  • Cherkasy Committee Voters of Ukraine    $34,993
  • Chernihiv Youth Educational Center "Initiative"    $27,930
  • Chernivtsi Committee of Voters of Ukraine    $29,920
  • "Civic Space" Information and Analytical Center    $31,535
  • Civil Initiative Support Center    $48,486
  • Democratic Initiatives Foundation    $73,464
  • Dniprovsky Center for Social Research (I)    $25,000
  • Dniprovsky Center for Social Research (II)    $25,000
  • Donetsk Press Club    $39,810
  • Donetsk Committee of Voters of Ukraine    $52,930
  • East European Democratic Center (I)    $78,969
  • East European Democratic Center (II)    $41,584
  • Foundation for Promotion of Civil Activity    $27,130
  • Garage Gang Collective    $37,637
  • Human Rights Training Center    $19,370
  • Independent Association of Broadcasters    $39,271
  • Independent Center of Political Researchers and Journalists    $33,611
  • Institute for Euro-Atlantic Cooperation    $48,120
  • Institute of Mass Information    $34,470
  • Institute of Political Education    $47,994
  • Institute of the Republic    $29,990
  • International Republican Institute (I)    $250,000
  • International Republican Institute (II)    $35,000
  • International Republican Institute (III)    $95,000
  • Journal Ji Analytical Center    $34,981
  • Kharkiv Human Rights Protection Group    $47,200
  • Kherson Association of Journalists "South"    $31,675
  • Kherson Association of Journalists "South"    $39,578
  • Kherson Committee of Voters of Ukraine    $40,890
  • Krytyka Journal    $47,000
  • Luhansk Business Club "European Choice"    $32,000
  • Lutsk Center for Political Analysis and Electoral Consulting    $26,523
  • "Moloda Cherkaschyna" Coalition of Cherkassy Youth NGOs    $31,855
  • National Democratic Institute for International Affairs    $345,000
  • Odesa Committee of Voters of Ukraine    $41,851
  • Our House - Svatovschina    $21,945
  • Policy Association for an Open Society    $39,934
  • Polissya Foundation for International and Regional Research    $25,000
  • "Postup" Human Rights Center    $24,030
  • Razumkov Center for Economic and Political Research    $39,990
  • School for Policy Analysis of the Kyiv-Mohyla Academy    $52,750
  • Smoloskyp    $36,294
  • Spilnyi Prostir Association    $50,000
  • Sumy Regional Committee of Youth Organizations    $56,260
  • Sumy Regional Organization "Bureau of Political Analysis"    $31,293
  • "Tamarisk" Center for Support of Civic and Cultural Initiatives    $30,890
  • Telekritika    $69,800
  • Ukrainian Catholic University    $35,000
  • Ukrainian Center for Independent Political Research    $56,950
  • Ukrainian Helsinki Human Rights Union    $47,994
  • Ukrainian Youth Association of Ukraine    $42,900
  • Vinnitsa Youth Organization "Nashe Podillya"    $52,046
  • Volyn Resource Center    $16,170
  • Youth Alternative    $42,143

 

Donnerstag, 13. Februar 2014

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Register: Quellen, Beweise - Rechtsgrundlagen

Wortbedeutung Welt:
Die Welt bedeutet alles, was der Mensch geistig erschafft, gedanklich erfindet und später in die Realität als sein Kunst-Werk auf der Erde aus der geistigen Ebene in die materielle Wirklichkeit überführt.

Wortbedeutung Realität:
Die Realität
bedeutet einfach nur die Original-unverfälschte, echte, wahrhaftige Wirklichkeit:
Als Realität wird im allgemeinen Sprachgebrauch die Gesamtheit des Realen bezeichnet. Als real gilt zum einen etwas, das keine Illusion ist und nicht von den Wünschen oder Überzeugungen einer einzelnen Person abhängig ist. Zum anderen das, was in Wahrheit so ist, wie es erscheint, bzw. dem bestimmte Eigenschaften „robust“ - also nicht nur in einer Hinsicht und nicht nur vorübergehend - zukommen (Authentizität). Realität ist in diesem Sinne somit dasjenige, dem „Bestimmtheit“ zugeschrieben werden kann. Ein intentionales Objekt (z.B. eine Überzeugung, eine Einschätzung, eine Beschreibung, ein Bild, ein Film oder Computerspiel) gilt dann als realistisch, wenn es die Eigenschaften der darzustellenden Wirklichkeit in vielerlei Hinsicht und ohne Verzerrungen wiedergibt (Realismus).
Der Begriff stammt von lateinisch realitas, ‚Wirklichkeit‘; über res, ‚Sache‘, ‚Ding‘, ‚Wesen‘. Der Plural Realitäten als Synonym oder Sammelbegriff für jemandes Immobilien ist heute überwiegend veraltet. Lediglich in Österreich (und gelegentlich, immer seltener, auch im oberdeutschen Dialektraum Süddeutschlands) findet er noch regelmäßig Anwendung – Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Realit%C3%A4t

Wortbedeutung Erde:
Die Erde ist der Grund und Boden, auf welchem wir leben!

Wortbedeutung Kunst: Kunst ist alles was der Mensch materiell und geistig erschafft.
Friedrich Nietzsche - Zitat: "Kunst kommt von Können, käme es von Wollen hieße es Wunst."

Kunst (lateinisch ars, griechisch téchne[1]) bezeichnet im weitesten Sinne jede entwickelte Tätigkeit von Menschen, die auf Wissen, Übung, Wahrnehmung, Vorstellung und Intuition gegründet ist (Heilkunst,[2] Kunst der freien Rede). Im engeren Sinne werden damit Ergebnisse gezielter menschlicher Tätigkeit benannt, die nicht eindeutig durch Funktionen festgelegt sind.[3] Nach Tasos Zembylas unterliegt der Formationsprozess des Kunstbegriffs einem ständigen Wandel, der sich entlang von dynamischen Diskursen, Praktiken und institutionellen Instanzen entfalte.[4]
Kunst ist ein menschliches Kulturprodukt, das Ergebnis eines kreativen Prozesses.[5] Das Kunstwerk steht meist am Ende dieses Prozesses, kann aber auch der Prozess bzw. das Verfahren selbst sein. So wie die Kunst im gesamten ist das Kunstwerk selbst gekennzeichnet durch das Zusammenwirken von Inhalt und Form.[6] Ausübende der Kunst im engeren Sinne werden Künstler genannt.
Die ursprüngliche Bedeutung des Begriffs Kunst wurde auf alle Produkte menschlicher Arbeit angewandt (vgl. Kunstfertigkeit) als Gegensatz zur Natur, was beispielsweise bei Kunststoff, Künstliche Ernährung, Künstliches Aroma, Künstliche Intelligenz ersichtlich wird -
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kunst

Wortbedeutung Besatzungsmacht:
Besatzungsmacht bezeichnet einen Staat, der einen anderen Staat oder einen Teil davon besetzt hält.
Die Besatzungsmacht, als in der Regel militärische Verwaltung (Militärregierung), übernimmt in den meisten Fällen laut Besatzungsrecht auch große Bereiche der Exekutive im besetzten Gebiet und schränkt damit die Souveränität des betroffenen Landes erheblich ein. Nach den Genfer Konventionen haben Besatzungsmächte besondere Pflichten gegenüber der Bevölkerung im besetzten Gebiet.
Wortbedeutung Besatzungsregime:
Die von einer Besatzungsmacht ausgeübte Herrschaft wird als Besatzungsregime bezeichnet. Einzelne Vertreter einer Besatzungsmacht oder die Angehörigen in ihrer Gesamtheit werden auch Okkupanten (Besatzer) genannt. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Besatzungsmacht

Wortbedeutung Völkermord oder Genozid:
Ein Völkermord oder Genozid[1] ist seit der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 ein Straftatbestand im Völkerstrafrecht, der durch die Absicht gekennzeichnet ist, auf direkte oder indirekte Weise „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“; er unterliegt nicht der Verjährung. Die auf Raphael Lemkin zurückgehende rechtliche Definition dient auch in der Wissenschaft als Definition des Begriffs Völkermord.
Völkermord wird oft als besonders negativ bewertet und etwa als „Verbrechen der Verbrechen“ (englisch „crime of crimes“) [2] oder „das schlimmste Verbrechen im Völkerstrafrecht.[3] umschrieben. Seit dem Beschluss durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen 1948 wurde die Bestrafung für Völkermord in verschiedenen nationalen Rechtsordnungen ausdrücklich verankert. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkermord

Im Zweifel liegt die Erkenntnis!

Grundregel:
Die sog. „Geschichte“ (Aufgeschichtete Erzählungen, Märchen, Sagen, Fabeln) wurde immer im Auftrag der jeweiligen Machthaber geschrieben!
Man kann davon ausgehen, dass alle großen Persönlichkeiten der Vergangenheit gesteuert waren!

Falschinformationen = sog. „Fake-News“ gab es schon im Mittelalter.
Und das zeigt: Erkenntnis gibt es nur, wo der Zweifel am Anfang steht. Wer Nachrichten verbreitet, will etwas erreichen.
Hinter jedem Menschenwerk kann auch ein Versuch lauern, Menschen zu beeinflussen.
Dagegen gibt es nur einen Schutz: Außer an Gott nichts glauben!
Stets alles menschlich Erschaffene hinterfragen und prüfen!
Quelle: https://www.nzz.ch/feuilleton/fake-news-gab-es-schon-im-mittelalter-und-das-zeigt-erkenntnis-gibt-es-nur-wo-der-zweifel-am-anfang-steht-ld.1439596?reduced=true

Es geht zusammengefasst bei fast allen Organisationen immer um primitiv niederes gewinnorientiertes Geschäftsdenken zum eigenen Vorteil, um narzisstische Selbstdarstellung bzw. Schauspielerei und um Machtgehabe.
Durch den Geschäftsdienst am Mammon-Götzen sind die meisten Menschen dem Satanismus mehr oder weniger unbewusst verfallen.

Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin
("Potsdamer Abkommen") vom 2. August 1945
III. Deutschland

„Alliierte Armeen führen die Besetzung von ganz Deutschland durch und das deutsche Volk fängt an, die furchtbaren Verbrechen zu büßen, die es unter der Leitung derer, welche es zur Zeit ihrer Erfolge offen gebilligt und denen es blind gehorcht hat, begangen hat. Auf der Konferenz wurde eine Übereinkunft erzielt über die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Alliierten in Bezug auf das besiegte Deutschland in der Periode der alliierten Kontrolle.
Das Ziel dieser Übereinkunft bildet die Durchführung der Krim-Deklaration über Deutschland.
Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgerottet und die Alliierten treffen nach gegenseitiger Vereinbarung in der Gegenwart und in der Zukunft auch andere Maßnahmen, die notwendig sind, damit Deutschland niemals mehr seine Nachbarn oder die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann.

Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn die eigenen Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.“


A. Po l i t i s c h e G r u n d s ä t z e

Entmilitarisierung
„3. Die Ziele der Besetzung Deutschlands, durch welche der Kontrollrat sich leiten lassen soll, sind:

(I) Völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands und die Ausschaltung der gesamten deutschen Industrie, welche für eine Kriegsproduktion benutzt werden kann oder deren Überwachung.“

Entnazifizierung:
„4. Alle nazistischen Gesetze, welche die Grundlagen für das Hitlerregime geliefert haben oder eine Diskriminierung auf Grund der Rasse, Religion oder politischer Überzeugung errichteten, müssen abgeschafft werden.

Keine solche Diskriminierung, weder eine rechtliche noch eine administrative oder irgendeiner anderen Art, wird geduldet werden.“
- Quelle:
http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html

Alle nationalsozialistischen Gesetze und Rechtsgrundlagen wurden durch die alliierten Siegermächte im rechtsgültigen SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III strafbewehrt verboten und aufgehoben -

SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III
„…Die Auslegung oder Anwendung deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Lehren - gleichgültig wie und wann dieselben kundgemacht wurden - ist verboten!“

Folgen bei Nichterfüllung der Entnazifizierung und Entmilitarisierung Deutschlands:
Im März 1946 wurde das Gesetz zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassen.
Belastete Personen mussten sich, wie auf dieser Aufnahme gezeigt, vor Spruchkammern verantworten.
Für den demokratischen Neubeginn Nachkriegsdeutschlands war die Entnazifizierung von großer Bedeutung.
Die mit der Direktive JCS 1067 auf der Potsdamer Konferenz 1945 bekannt gegebene Absicht der Alliierten war die völlige Ausrottung der nationalsozialistischen Ideologie und deren Urheber, Repräsentanten und Anhänger zur Verantwortung zu ziehen - auf staatlicher, gesellschaftlicher und privatwirtschaftlicher Ebene.
Quelle: Paul Hoser Mainpost Verantwortlicher Walter Röder

Befreiungsgesetz Artikel 139 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und den dahinter stehenden gültigen alliierten Rechtsgrundlagen über Entnazifizierung - Grundgesetz XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146) Art. 139 - Fortgelten der Vorschriften über Entnazifizierung -
„Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
- Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/139.html

Verfassung des BRD-Landes Hessen vom 1. Dezember 1946 - zum 26.07.2014 aktuelle verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Artikel 159:
„Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für ihre Anordnungen nach Völker- und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschen Recht bleibt unberührt.“
- Quelle: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=170031,162

Verfassung Land Berlin vom 23. November 1995 - Artikel 98
„Die zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus und zur Beseitigung ihrer Folgen erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieser Verfassung nicht berührt.“
- Quelle: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-VerfBEpArt98

Artikel 140 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html

Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“

- Grundsatzrede von Prof. Dr. Carlo Schmidt vor dem parlamentarischen Rat zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland vom 08.09.1948
- Dokumentation Deutscher Bundestag der BRD - wissenschaftlicher Dienst WD 3 - 292/07
- Antwort Auswärtiges Amt der BRD: Auswärtiges/Antwort vom 30.06.2015 - Referenz hib 340/2015)
- Protokolle aus dem Bundeskanzleramt 354 BII vom 17.07.1990
- IGH-Urteil: BRD als Rechtsnachfolger der sog. „dritten Reiches“ (des Nationalsozialismus von Adolf Hitler)
- Amtsblatt für Schleswig-Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1

1 BVerfG, Urteil vom 31. Juli 1973, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, 36. Band, 1 (15f.) = Neue Juristische Wochenschrift 1973, 1539. 2 Dolzer in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, 3. Aufl., 2003, Band I, § 13 Rn. 12.

Zum rechtlichen Fortbestand des „Deutschen Reichs“ = „Deutschland“

Dokumentation - © 2007 Deutscher Bundestag WD 3 - 292/07

Das BVerfG hat in seinem Urteil zum Vertrag vom 21. Dezember 1972 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Folgendes festgestellt: Das Grundgesetz geht davon aus, „dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist“. Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern „ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger’ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich’, - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch’, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.“1

Das BVerfG hat diese Rechtsprechung seit der Wiedervereinigung nicht geändert. Mit dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland zum 3. Oktober 1990 ging die Deutsche Demokratische Republik im Rahmen einer sogenannten Staateninkorporation unter.

Das Territorium der Bundesrepublik erweiterte sich um das Gebiet der neuen Bundes-länder. Am Fortbestand des Deutschen Reichs in der Gestalt der Bundesrepublik Deutschland änderte sich durch den Beitritt nichts.2
- SHAEF-Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung in Deutschland - Gesetz Nr. 1 Art. III Abschnitt 4, Gesetz Nr. 52 Art. VII Abschnitt e), Gesetz Nr. 53 Art. VII Abschnitt g), Gesetz Nr. 161/2
- Grundsatzurteil Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 - 2BvF 1/73 zum Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich

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Quellen: https://archive.org/details/SHAEF-Gesetz_1-161
+ https://archive.org/details/ShaefS.h.a.e.fDeutschlandGermanyWorldWar

Deutschland-Deutsches Reich
BuStAG vom 01. Juni 1870 (BGBl. S. 498) Inland
„§1. Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.“

RuStAG 01 vom 22. April 1871 (RGBI. S. 87) Inland
„§1. Die Reichsangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.“

RuStAG 02 vom 22. Juli 1913 (RGBl 1913, S. 583) Inland oder Kolonie
„§1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat Inland/ Heimat
oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.“

Niemandsland Deutschland - Auszug aus Wikipedia - Vollzitat: „Ein Protektorat (von lateinisch protegere ‚schützen‘; zuweilen auch Schutzstaat bzw. Schutzgebiet) ist ein teilsouveränes Gemeinwesen und abhängiges staatliches Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung einem anderen Staat durch einen völkerrechtlichen Vertrag unterstellt sind.“ Siehe dazu auch die NATO-Verträge und sog. „Geheime Zusatzabkommen.“

- Verhaftung der letzten amtierenden Reichsregierung Dönitz am 23. Mai 1945
- US-Dokumentation „Here is Germany“ von 1945
- Grundsatzrede von Prof. Dr. Carlo Schmidt vor dem parlamentarischen Rat zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland vom 08.09.1948
- SHAEF-Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung in Deutschland - Gesetz Nr. 1 Art. III Abschnitt 4, Gesetz Nr. 52 Art. VII Abschnitt e), Gesetz Nr. 53 Art. VII Abschnitt g), Gesetz Nr. 161/2
- Grundsatzurteil Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 - 2BvF 1/73 zum Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich
- Dokumentation Deutscher Bundestag der BRD - wissenschaftlicher Dienst WD 3 - 292/07
- Antwort Auswärtiges Amt der BRD: Auswärtiges/Antwort vom 30.06.2015 - Referenz hib 340/2015)
- Potsdamer Abkommen und die darin enthaltene Krim-Deklaration vom 2. August 1945
- Die von der BRD abgelehnten Friedensvertragsangebote der UdSSR von 1952
- HLKO Artikel 24 „Kriegslisten und die Anwendung der notwendigen Mittel, um sich Nachrichten über den Gegner und das Gelände zu verschaffen, sind erlaubt“
- Sefton Delmer (1904-1979) - bedeutender englischer Journalist:
"Jeder Griff ist erlaubt. Je übler, umso besser. Lügen, Betrug - alles" Quelle: Die Deutschen und ich, Hamburg 1963, S. 590
- Protokolle aus dem Bundeskanzleramt 354 BII vom 17.07.1990

Nationalsozialistisches Unrecht in Deutschland:
- sprachliche Einführung der deutschen Staatsangehörigkeit im Gesetz Widerruf von Einbürgerungen und Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit RGBL 28. Juli 1933,
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit RGBI. I S. 85 vom 05.2.1934,
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit Neues Staatsrecht 1934, Seite 54,
- Die deutsche Staatsangehörigkeit: Reichsverordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 Gustav Zeidler - Mauckisch von 1935,
- Staatsangehörigkeit und Reichsbürgerecht von Dr. Bernhard Lösener – Ministerialrat des Innern und Rassereferent im Reichsministerium des Inneren 1. Band, Gruppe 2 Ausgabe 13 von 1934
- Reichsbürgergesetz und Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre - "Nürnberger Gesetze", 15. September 1935 und die beiden ersten Ausführungsbestimmungen, 14. November 1935
-Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935 (RGBl. I S. 1146),
Wilhelm Stuckart, Hans Globke: Kommentar zum Reichsbürgergesetz (1936),
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit im Lande Österreich vom 3. Juli 1938
- Amtsblatt für Schleswig-Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1
- Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich vom 14.Juli 1945, Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Ausweisdokumente mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung „deutsch“ von 1934-1945
- Ausweisdokumente „deutsch“ ab 1934
- Amtsblatt für Schleswig- Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1

Bundespublik Deutschland in Deutschland:
- Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Ausweisdokumente der BRD mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung „DEUTSCH“ 1934
- IGH-Urteil: BRD als Rechtsnachfolger der sog. „dritten Reiches“ (des Nationalsozialismus von Adolf Hitler)
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG 5.2. 1934 - z.Zt. verfälscht 22.07.1913) Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Artikel 16, 116, 120, 127,133, 139, 140 und 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD)
- Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 und das Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1864 08.12.2010
- dazu das Unionsrecht: unmittelbare Unionsangehörigkeit = Mitgliedschaftsverhältnis - Nichtstaatsangehörigkeit und Welt-Bürgerschaft - u. a. Grundlagenwerk *Der Unionsbürger* von Christoph Schönberger

Artikel 16 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.“

Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“

Artikel 127 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, soweit es nach Artikel 124 oder 125 als Bundesrecht fort gilt, innerhalb eines Jahres nach Verkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden, Groß-Berlin, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern in Kraft setzen“

Artikel 133 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat: Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“

Artikel 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
„Grundgesetz XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146)  Art. 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ - Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/146.html

Nazi-Plan „Great Reset - der große Umbruch“ = Volldigitalisierung der menschlichen Gesellschaft- Künstliche Intelligenz- Abschaffung der Volksstämme, deren Kulturen, Traditionen, Sprachen, Moral und Sittlichkeit, Zugang zu Gott - satanische Vernichtung der Schöpfung Gottes!

Siehe COVID-19: Der Große Umbruch (German Edition) Taschenbuch - 25. September 2020
Deutsch Ausgabe von Klaus Schwab (Author), Thierry Malleret (Author)

Zitat: “Mit seinem Erscheinen hat Covid-19 die bisherige Regierungsführung der Länder, unser Zusammenleben und die Weltwirtschaft als Ganzes gehörig durcheinandergebracht. Covid-19: Der große Umbruch ist ein Leitfaden für alle, die verstehen möchten, wie das neuartige Coronavirus so viel Zerstörung und Leid anrichten konnte und welche Änderungen für eine integrativere, robustere und nachhaltigere Welt erforderlich sind. Das Buch bietet eine besorgniserregende, dennoch zuversichtliche Analyse. Covid-19, die größte Gesundheitsbedrohung des Jahrhunderts, hat enorme wirtschaftliche Schäden verursacht und bestehende Ungleichheiten verschlimmert. Die Macht des Menschen liegt jedoch in seinem Weitblick, Einfallsreichtum und - zumindest in einem gewissen Maße - Vermögen, das Schicksal selbst in die Hand zu nehmen und eine bessere Zukunft zu planen. Dieses Buch zeigt uns, wo wir beginnen müssen. Professor Klaus Schwab ist der Gründer und Vorstandsvorsitzende des Weltwirtschaftsforums. Er ist Verfasser verschiedener Bücher, darunter „Die Vierte industrielle Revolution“ und langjähriger Verfechter des „Stakeholder-Kapitalismus“. Thierry Malleret ist geschäftsführender Partner von Monthly Barometer, einer prägnanten, prädiktiven Analyse. Er ist Autor mehrerer Bücher zu wirtschaftlichen

Allgemeine Hinweise:
Alle Ausführungen auf dieser wissenschaftlichen Kunst-Webseite beruhen auf Annahme öffentlich zugänglicher menschlicher Kunstwerke in Form von Texten, Quellen und beweiskräftigen Dokumente bis gegebenenfalls das Gegenteil in Beweislastumkehr unter uneingeschränkter persönlicher, kommerzieller Haftungsübernahme bewiesen ist.
Es wird sich ausdrücklich auf das Naturrecht der freien Meinungsäußerung, Freiheit der Kunst, Wissenschaft Forschung und der Berichterstattung (Pressefreiheit) berufen -
auch gemäß öffentlichen Recht Artikel 5 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Zitat:
"Artikel 5. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.
- Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

Für die Richtigkeit der menschlichen Kunstwerke in Form von Ausführungen, Quellen und beweiskräftigen Dokumenten kann selbstverständlich keine Gewähr übernommen werden.
Alle Ausführungen gelten als Anregung zum eigenen Nachdenken, Forschen und Prüfen.
Ob die Ausführungen so richtig sind, wird sich früher oder später klären.
Alle verantwortungsbewussten Menschen sind daher aufgefordert, an der Wahrheitsfindung mitzuwirken!

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Quelle: https://www.wikiwand.com/de/Liste_der_r%C3%B6misch-deutschen_Herrscher
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Heiliges_R%C3%B6misches_Reich
Quelle: http://www.verfassungen.de/de/de67-18/rustag13.htm
Quellbeweis: http://de.wiktionary.org/wiki/vogelfrei

Aschkenasim/ Ashkenazi Jews und Kohanim
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Ashkenazi_Jews
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Aschkenasim
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kohen
Quelle: https://www.juedische-allgemeine.de/religion/geistige-elite/
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kohen#Kohen_als_moderner_Familienname

 

Was ist die einheimisch-indigene Minderheit in Deutschland?

Auswahl Filmempfehlungen zur Aktivierung des inneren Zeichens der Erbinformation („genetischer Code“):

Heimat-Schulungsfilme:

Heimat-Filmkanäle:

Webseiten:

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