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Völkerrecht:

Offizielle, rechtsoffenkundige Faktenlage zum völkerrechtlichen Staat Deutschland, der Bundesrepublik Deutschland („BRD“) und der Deutschen Demokratischen Republik („DDR“) gemäß der nationalen und internationalen Rechtslage:

Rechtsgrundsatz: Das Völkerrecht geht dem BRD-Bundesrecht vor!
Siehe dazu Artikel 25 Grundgesetz für die BRD:
Zitat: „Art 25. Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“
- Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_25.html

International völkerrechtliche Ausgangslage seit dem 2. August 1945:

  1. Was ist der völkerrechtliche Nationalstaat „Deutschland“?

    „Deutschland“ ist der völkerrechtliche Staat „Deutsches Reich“ im Rechts- und Gebietszustand vom 31. Dezember 1937. Dieses Völkerrechtssubjekt besteht bis heute völkerrechtlich fort.

    Rechtsprechung zum offenkundigen Fortbestand des „Deutschen Reiches“ (Deutschland) im Rechts- und Gebietszustand vom 31. Dezember 1937:


    30.06.2015 Auswärtiges Amt der BRD:
    - Zitat: „Antwort - hib 340/2015 Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ Berlin: (hib/AHE)
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen (…) ist.“
    Quelle: https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2015_06/380964-380964

    § 185 - Bundesbeamtengesetzes in der bis zum 11. Februar 2009 geltenden Fassung (BBG):
    - Zitat: „Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.“
    Quelle: https://www.buzer.de/gesetz/885/a12049.htm

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG der BRD)
    - Zitat: „In seinem Urteil von 1973 über den Grundlagenvertrag (...) stellte auch das Bundesverfassungsgericht (…) fest: Das Grundgesetz (…) geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; (…)
    Das Deutsche Reich existiert fort […], besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.“
    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtslage_Deutschlands_nach_1945

    SHEAF-Gesetz Nr. 52 Artikel VII 9. „e) "Deutschland" bedeutet das Deutsche Reich, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.“

    „SHEAF-Gesetz Nr. 53 Artikel VII „g) Der Ausdruck "Deutschland" bedeutet das Gebiet, aus welchem am 31. Dezember das "Deutsche Reich" bestand.“

    SHEAF-Gesetz Nr. 161 „2. Der Ausdruck "Grenzen des Deutschen Reiches" der in diesem Gesetz gebraucht wird, bedeutet die Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1937 bestanden haben.“
    Quelle: https://archive.org/details/SHAEF-Gesetz_1-161

    Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    - Zitat: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (Ergänzung: vom 05.02.1934 von Adolf Hitler) oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
    Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html

  2. Was ist die „Bundesrepublik Deutschland“ („BRD“)?

    Die 1949 errichtete „Bundesrepublik Deutschland“ ist aus Sicht des Völkerrechts nicht der seit 1945 besetzte Staat „Deutschland“ (1.) oder dessen Rechtsnachfolger.
    Die „Bundesrepublik Deutschland“ („BRD“) ist die von den westalliierten Besatzungsmächten 1949 installierte Besatzungsverwaltung („Besatzungsregime“) unter falscher Flagge in der sog. „Trizone“ auf dem handlungsunfähig nicht untergegangenen Nationalstaat „Deutschland“ = das sog. „Deutsche Reich“ von 1937.

    Begründung:
    Im Rahmen der Haager Landkriegsordnung wurden auf der Grundlage des Potsdamer Abkommens vom 2. August 1945 Besatzungsverwaltungen in den jeweiligen Besatzungszonen errichtet.
    Als höchste zwingende Norm des allgemeinen Völkerrechts wurde im Potsdamer Abkommen die Besetzung Deutschlands mit den politischen Grundsätzen der Entnazifizierung und Entmilitarisierung des besiegten Feindstaates Deutschland völkerrechtlich festgelegt.
    Zur Täuschung der internationalen Weltgemeinschaft wurde die „BRD“ aus niederen Beweggründen von Anfang an in Form einer „Deutschland“-Staatssimulation errichtet. Auf dem besetzten Staat Deutschland, konnten 1949 keine neuen völkerrechtlichen Staaten gegründet werden.
    Die westalliierte Besatzungsverwaltung erhielt die irreführende staatsähnliche Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland“ und wurde mit der Flagge „schwarz-rot-gold“ des besetzten Deutschlands getarnt.
    Durch die Errichtung einer Besatzungsverwaltung als Staatssimulation konnten die angloamerikanischen West-Mächte eine dauerhafte Gebietshoheit im Zentrum von Europa „unter falscher Flagge“ etablieren.
    Damit wird das angloamerikanische BRD-Besatzungsregime, was im Völkerrecht nur ein Instrument zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung ist, bis heute als Staatssimulation missbraucht.

    Beweisführung:
    Haager Landkriegsordnung:
    Zitat: „Militärische Gewalt auf besetzten feindlichen Gebieten.
    Artikel 42. Ein Gebiet gilt als besetzt, wenn es sich tatsächlich in der Gewalt des feindlichen Heeres befindet. Die Besetzung erstreckt sich nur auf die Gebiete, wo diese Gewalt hergestellt ist und ausgeübt werden kann.
    Artikel 43. Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.
    Artikel 55. Der besetzende Staat hat sich nur als Verwalter und Nutznießer der öffentlichen Gebäude, Liegenschaften, Wälder und landwirtschaftlichen Betriebe zu betrachten, die dem feindlichen Staate gehören und sich in dem besetzten Gebiet befinden. Er soll den Bestand dieser Güter erhalten und sie nach den Regeln des Nießbrauchs verwalten.“ - Quelle: https://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0201_haa&object=translation&l=de

    Zitat: „Besatzungsmacht bezeichnet einen Staat, der einen anderen Staat oder einen Teil davon besetzt hält. (…). Nach den Genfer Konventionen haben Besatzungsmächte besondere Pflichten gegenüber der Bevölkerung im besetzten Gebiet. Die von einer Besatzungsmacht ausgeübte Herrschaft wird als Besatzungsregime bezeichnet. Einzelne Vertreter einer Besatzungsmacht oder die Angehörigen in ihrer Gesamtheit werden auch Okkupanten (Besatzer) genannt.“ Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Besatzungsmacht

    Gemäß dem Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 und der Haager Landkriegsordnung ist Deutschland in seiner Staatlichkeit nicht vernichtet worden, sondern wird bis zur Erfüllung der Beschlüsse aus Teil II und Teil III besetzt gehalten.

    Original-Wortlaut - Zitat:
    Teil II Rat der Außenminister der alliierten Mächte
    „Die Einrichtung eines Rates der Außenminister
    Die Konferenz erreichte eine Einigung über die Errichtung eines Rates der Außenminister, welche die fünf Hauptmächte vertreten zur Fortsetzung der notwendigen vorbereitenden Arbeit zur friedlichen Regelung (…). Der Text der Übereinkunft über die Errichtung des Rates der Außenminister lautet
    1. Es ist ein Rat zu errichten, bestehend aus den Außenministern des Vereinigten Königreiches, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Chinas, Frankreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (…).
    3. (I) Als eine vordringliche und wichtige Aufgabe des Rates wird ihm aufgetragen, Friedensverträge für Italien, Rumänien, Bulgarien, Ungarn und Finnland aufzusetzen (…).
    Der Rat wird zur Vorbereitung einer friedlichen Regelung für Deutschland benutzt werden, damit das entsprechende Dokument durch die für diesen Zweck geeignete Regierung Deutschlands angenommen werden kann, nachdem eine solche Regierung gebildet sein wird.“
    Quelle: https://www.1000dokumente.de/pdf/dok_0011_pot_de.pdf

  3. Was ist juristisch ein Nationalsozialist - ein sog. „Nazi“?

    Ein Nazi ist, wer die „Deutsche Staatsangehörigkeit“ - Glaubhaftmachung „DEUTSCH“ - der NSDAP von Adolf Hitler vom 5. Februar 1934 besitzt! Diese Person ist damit Staatsangehöriger zu dem völkerrechtlich weiter existierenden nationalsozialistischen Deutschland von 1937 (1.).

    Beweisführung:
    Zitat: „Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934
    Aufgrund des Artikels 5 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I. S. 75) wird folgendes verordnet:
    § 1. (1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort.
    (2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit).“
    Quelle: https://www.verfassungen.de/de33-45/staatsangehoerigkeit34.htm

    Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) der BRD: „§ 1
    Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“
    Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__30.html

    Seit 1934 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt erhalten in der BRD auch die „eingebürgerten“ Migranten die „Deutsche Staatsangehörigkeit“ der NSDAP von Adolf Hitler und werden damit juristisch nazifiziert!

    Die BRD bietet den heutigen, modernen Nazis als „Deutschland“-Staatssimulation eine perfekte Organisationsplattform und versucht auch die völkerrechtlichen Beschlüsse von 1945 zu kapern.

    Rechtlicher Status der Deutschen:
    Die Deutschen werden bis heute von den westalliierten Siegermächten des „Zweiten Weltkrieges“ als entwaffnete und entrechtete Feinde („Disarmed Enemy Forces“) mit der gleichgeschalteten „Deutschen Staatsangehörigkeit“ vom 5. Februar 1934 der NSDAP von Adolf Hitler geführt!

    Direktive an den Oberbefehlshaber der US-Besatzungstruppen in Deutschland (JCS 1067) (April 1945):
    „Deutschland wird nicht besetzt zum Zwecke seiner Befreiung, sondern als ein besiegter Feindstaat. Ihr Ziel ist nicht die Unterdrückung, sondern die Besetzung Deutschlands, um gewisse wichtige alliierte Absichten zu verwirklichen.“
    Quelle: https://ghdi.ghi-dc.org/sub_document.cfm?document_id=2297&language=german

    „Alliierte Armeen führen die Besetzung von ganz Deutschland durch und das deutsche Volk fängt an, die furchtbaren Verbrechen zu büßen, die unter der Leitung derer, welche es zurzeit ihrer Erfolge offen gebilligt hat und denen es blind gehorcht hat, begangen wurden. (…) Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgerottet und die Alliierten treffen nach gegenseitiger Vereinbarung in der Gegenwart und in der Zukunft auch andere Maßnahmen, die notwendig sind, damit Deutschland niemals mehr seine Nachbarn oder die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann. (…) Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn die eigenen Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.“
    Quelle: https://www.1000dokumente.de/pdf/dok_0011_pot_de.pdf

    Artikel 139 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat: „Fortgelten der Vorschriften über Entnazifizierung: Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“ - Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_139.html

    Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus:
    Zitat: (…) „Gruppen der Verantwortlichen
    Artikel 4. Zur gerechten Beurteilung der Verantwortlichkeit und zur Heranziehung zu Sühnemaßnahmen werden folgende Gruppen gebildet:
    1. Hauptschuldige
    2. Belastete (Aktivisten, Militaristen, Nutznießer)
    3. Minderbelastete (Bewährungsgruppe)
    4. Mitläufer
    5. Entlastete.
    (…)“ - Quelle: https://www.verfassungen.de/bw/wuerttemberg-baden/befreiungsgesetz46.htm

    Alle „deutschen Staatsangehörigen“, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, befinden sich gemäß der Kontrollratsdirektiven zur Entnazifizierung „automatisch“ in den Schuldkategorien 1 bis 4.

     

  4. Warum herrscht auf der Erde ein andauernder Welt-Kriegszustand?

    (Aktuell der Ukraine-Konflikt, Nahost-Palästina-Konflikt, Konflikte in Afrika, CIA-Farbrevolutionen in Venezuela, Bangladesch, Georgien, Ungarn usw.)

    Der „Zweite Weltkrieg“ wurde bis heute durch den nicht erfolgten Abschluss von Friedensverträgen mit damals 54 kriegsbeteiligten Nationen - heute 193 Mitgliedsstaaten im UN-Feindstaatenbündnis gegen Deutschland - offiziell nicht beendet!

    Beweisführung:
    Auf der Grundlage der bedingungslosen Kapitulation der „deutschen Wehrmacht“ in der Nacht vom 8. zum 9. Mai 1945 wurde der Zustand der sog. „Debellatio“ herbeigeführt.
    Eine militärische Kapitulation räumt dem Sieger völkerrechtliche Rechte und Pflichten ein.

    Zitat: “Mit Debellatio bzw. Debellation (…) bezeichnet man das durch vollständige Zerstörung und militärische Niederringung eines feindlichen Staates herbeigeführte Ende eines Krieges.“ -
    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Debellatio


    Durch die militärische Kapitulation der deutschen Wehrmacht wurde der allgemeine Kriegszustand nicht beendet.
    Die alliierten Siegermächte müssen von dem Zustand der sog. „Debellatio“ Gebrauch machen, um den Kriegszustand zu beenden.
    Die alliierten Siegermächte UdSSR, USA, Großbritannien hätten nach der bedingungslosen Kapitulation der „deutschen Wehrmacht“ die Möglichkeit gehabt, Deutschland in seiner Existenz aufzulösen.

    Dieser Vorgang hätte 1945 den allgemeinen Kriegszustand offiziell beendet.
    Die Alliierten haben aber stattdessen beschlossen, den Staat Deutschland nicht aufzulösen.

    Eine andere völkerrechtliche Möglichkeit zur Beendigung des andauernden internationalen Kriegszustandes nach einer militärischen Kapitulation ist der Abschluss von Friedensverträgen.
    Auch dies wurde von den alliierten Siegermächten unterlassen!
    Die letzte Reichsregierung unter Karl Dönitz wurde am 23. Mai 1945 einfach ersatzlos verhaftet und damit der Staat Deutschland handlungsunfähig gemacht.
    Seitdem befindet sich die gesamte Menschheit in einem dauerhaften Kriegszustand mit all seinen vernichtenden Folgen!


    Statt einer sofortigen Beendigung des Kriegszustandes wurde im Potsdamer Abkommen am 2. August 1945 folgendes verbindlich beschlossen:

    Teil III: Für das bis heute handlungsunfähige und besetzte sog. „Nazi-Deutschland“ wurden die politischen Grundsätze der Entnazifizierung und Entmilitarisierung vereinbart!
    Teil II: Zu gegebener Zeit soll eine Regierung für ganz Deutschland gebildet werden, die Friedensverträge annehmen und unterzeichnen kann, um den Kriegszustand zu beenden!

    Beispielquelle - Zitat „Welt-Nachrichtensender“ vom 19.09.2012: „Seit 1945 unverändert - Deutschland für UN noch "Feindstaat" Laut einer Klausel in der UN-Charta ist Deutschland seit 67 Jahren ein Feindstaat"

image2Quelle: https://www.welt.de/geschichte/article160307764/Deutschland-fuer-UN-noch-Feindstaat.html

 

General-Betrug „Deutsche Einheit“ von 1990:

Das propagierte "vereinte Deutschland" ist in Wirklichkeit nur eine irreführende Bezeichnung für das auf das Gebiet der DDR ausgedehnte „Bundesrecht“ der angloamerikanische Besatzungsverwaltung „Bundesrepublik Deutschland“.
Die Deutsche Demokratische Republik ist am 3. Oktober 1990 ausdrücklich nicht der BRD oder dem Geltungsbereich Artikel 23 des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“ beigetreten.
Statt einem öffentlich propagierten Beitritt von den neuen Ländern der DDR zur BRD, wurde der betreffende Artikel 23 des Grundgesetztes einfach aufgehoben.
Die Verwaltungstätigkeit der „Bundesrepublik Deutschland“ durch "Überleitung von Bundesrecht“ auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik ist durch Betrug  und eklatante Verfassungsverstöße ab dem 3. Oktober 1990 illegal bzw. vollkommen rechtwidrig „erwirkt“ worden.
Mittels der gewaltigen Medien-Propaganda einer sog. „Deutschen Einheit“ wurde 1990 der gesamten Menschheit ein „Beitritt“ der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland im Rahmen einer juristisch unmöglichen „Wieder-Vereinigung“ des sog. „Deutschen Reiches“ = Deutschlands vorgegaukelt.


Beweisführung:

Diesem Betrug vorausgegangen war u. a. ein wegen Formmangels nichtiger Volkskammerbeschluss zum Beitritt der DDR zum Geltungsbereich Artikel 23 Grundgesetzes für die BRD in der Nacht vom 22. zum 23. August 1990 durch eine offenkundig begangene und bezeugte Urkundenfälschung.

1. Offenkundige nachträglich begangene Urkundenfälschung beim Volkskammerbeschluss zum sog. „Beitritt“:

Feststellung:

Der Beschluss der DDR-Volkskammer zum Beitritt der DDR zum Geltungsbereich Artikel 23 des „Grundgesetzes für die BRD“ ist nichtig durch Formmangel!
Dies ist mittels einer betrügerischen Urkundenfälschung durch den Vizepräsidenten der DDR-Volkskammer Reinhard Höppner beim entsprechenden Volkskammerbeschluss begründet.

Zitat: „Offizielle und offenkundige Urkundenfälschung im entsprechenden Volkskammerbeschluss durch handschriftlich-nachträgliche Ergänzung durch Vizepräsidenten der DDR-Volkskammer Reinhard Höppner „der Deutschen Demokratischen Republik.“ Zeuge: Dr. Gregor Gysi Rede 93. Sitzung Deutscher Bundestag 18.03.2015 - Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=3NqSrSCfjJE  und https://dserver.bundestag.de/btp/18/18093.pdf

Auszug aus dem Protokoll der DDR-Volkskammer-Sitzung 30. Tagung der 10. Wahlperiode (Sondertagung) in der Nacht vom 22. zum 23. August 1990. Protokoll-Auszug - Zitat: Beginn der Tagung: 22. August 1990 21.10 Uhr
Zitat: „Die Volkskammer erklärt den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit der Wirkung vom 3. Oktober 1990." Das liegt Ihnen in der Drucksache Nr. 201 vor. Abgegeben wurden 363 Stimmen. Davon ist keine ungültige Stimme abgegeben worden. Mit Ja haben 294 Abgeordnete gestimmt. (Starker Beifall der CDU/DA, DSU, F.D.P., teilweise der SPD - die Abgeordneten der genannten Fraktionen erheben sich von den Plätzen) Mit Nein haben 62 Abgeordnete gestimmt, und sieben Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Meine Damen und Herren, ich glaube, das ist ein wirklich historisches Ereignis. Wir haben uns die Entscheidung alle sicher nicht leicht gemacht, aber wir haben sie heute in Verantwortung vor den Bürgern der DDR in der Folge ihres Wählerwillens getroffen. Ich danke allen, die dieses Ergebnis im Konsens über Parteiengrenzen hinweg ermöglicht haben.“ „Ende der Tagung: 03.00 Uhr“ (23. August 1990) - Quelle: http://volkskammer.bundestag.de/dokumente/protokolle/1030.pdf

Der Zeuge Gregor Gysi tätigte am 18. März 2015 im BRD-Bundestag öffentlich folgende Aussage - Zitat: "Daraufhin beging Reinhard Höppner in gewisser Sicht eine kleine von ihm später eingestandene Urkundenfälschung, indem er nach dem Wort "Beitritt" handschriftlich „der Deutschen Demokratischen Republik" einfügte, so dass dann Volkskammer-Präsidentin Frau Pohl den Text als beschlossen verlas, der so aber gar nicht beschlossen wurde. Mit anderen Worten: Der Beitritt und damit die Einheit sind formal-rechtlich nicht wirklich von der Volkskammer beschlossen worden.“ - Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=3NqSrSCfjJE

Damit liegt ein Verstoß gegen das gültige Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) § 125 (Nichtigkeit wegen Formmangels)
Zitat: „Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.“ - Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__125.html

2. Löschung des Geltungsbereichs der BRD zwecks „Überleitung des Bundesrechts":

Der „Einigungsvertrag“ vom 31. August 1990 hob den Geltungsbereich des „Grundgesetzes für die BRD“ auf und ermöglichte dadurch handelsrechtlich die Einführung bzw. „Überleitung des Bundesrechtes“ auch außerhalb der westalliierten „Trizone“.
Zitat – „Einigungsvertrag“ Artikel 3 und 4:
„Art 3 Inkrafttreten des Grundgesetzes
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1481), in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt, mit den sich aus Artikel 4 ergebenden Änderungen in Kraft, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist.

Artikel 4 Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird wie folgt geändert: (…)
2. Artikel 23 wird aufgehoben. (…)“ - Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/BJNR208890990.html

Anstatt einer Aufnahme der neuen DDR-Länder in den Geltungsbereich Artikel 23 Grundgesetz für die BRD - ist der betroffene Artikel durch den Artikel 4 des „Einigungsvertrages“ am 3. Oktober 1990 ersatzlos gelöscht worden!
Seit dem 3. Oktober 1990 hat das Grundgesetz für die „Bundesrepublik Deutschland“ keinen Geltungsbereich mehr und ist seitdem maximal nur noch im Handelsrecht gültig!
In der Praxis bzw. Rechtsrealität hat es mit der planmäßigen Bildung der Länder in der DDR (vgl. „Oblaste“, „Provinzen“) ab dem 14. Oktober 1990 gemäß dem Ländereinführungsgesetz der DDR-Volkskammer vom 22. Juli 1990 in der Deutschen Demokratischen Republik nur eine schrittweise Verwaltungs-Okkupation der BRD auf dem DDR-Gebiet gegeben.
Aus dem zweiten Satz im Artikel 1 des Einigungsvertrages geht eindeutig hervor, dass die Länder gemäß dem am 22. Juli 1990 durch die Volkskammer verabschiedete Ländereinführungsgesetz gebildet wurden! Die Länder wurden gemäß dem „Einigungsvertrag“ Artikel 1 bzw. auf das darin verwiesene Ländereinführungsgesetz offiziell erst ab dem 14. Oktober 1990 gebildet und konnten demnach nicht am 3. Oktober 1990 dem gleichzeitig gelöschten Geltungsbereich - Artikel 23 des Grundgesetzes für die BRD beigetreten sein.
Zitat: „Art 1 Länder
(1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland. Für die Bildung und die Grenzen dieser Länder untereinander sind die Bestimmungen des Verfassungsgesetzes zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 22. Juli 1990 - Ländereinführungsgesetz - (GBl. I Nr. 51 S. 955) gemäß Anlage II maßgebend.“ - Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/BJNR208890990.html

Zitat: „Für die Bildung und die Grenzen dieser Länder untereinander sind die Bestimmungen des Verfassungsgesetzes zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 22. Juli 1990 - Ländereinführungsgesetz - (GBl. I Nr. 51 S. 955) gemäß Anlage II maßgebend.“ Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/BJNR208890990.html

Zitat: "Das am 22. Juli 1990 durch die Volkskammer verabschiedete Ländereinführungsgesetz stellte in der Deutschen Demokratischen Republik die Länder wieder her, die mit der Verwaltungsreform von 1952 abgeschafft worden waren. (...) Ursprünglich sollte das Gesetz erst am 14. Oktober in Kraft treten, (…)" - Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%A4ndereinf%C3%BChrungsgesetz

Es wurde also am 22. Juli 1990 von der DDR-Volkskammer beschlossen, dass die Länder am 14. Oktober gebildet werden. So wurde es auch verwirklicht!
Das Ländereinführungsgesetz: Zitat: „Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik - Ländereinführungsgesetz - vom 22. Juli 1990

Territoriale Gliederung
§ 1. (1) Mit Wirkung vom 14. Oktober 1990 werden in der DDR folgende Länder gebildet:
- Mecklenburg-Vorpommern (…)
- Brandenburg (…)
- Sachsen-Anhalt (…)
- Sachsen (…)
- Thüringen (…)“ - Quelle: https://www.verfassungen.de/ddr/laendereinfuehrungsgesetz90.htm


Feststellung:
Am 3. Oktober 1990 waren die besagten neuen Länder noch nicht gebildet, sodass diese nicht vorhanden Länder keinem BRD-Geltungsbereich beitreten konnten.
Die „Länder“ wurden gemäß Ländereinführungsgesetz vom 22. Juli 1990 offiziell erst ab dem 14. Oktober über Wahlen von Parteien gebildet und verwaltungs- und regierungstechnisch eingerichtet.
Obendrein wurde der Geltungsbereich Artikel 23 im Grundgesetz für die BRD irrwitziger Weise aufgehoben, obwohl der Beitritt der neuen DDR-Länder zu diesem Artikel die Grundlage des propagierten "Beitritts" gewesen ist.

Land „Mecklenburg-Vorpommern“:
"Die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern 1990 war die erste Wahl des Landtags seit der Wiederbegründung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (...). Sie fand am 14. Oktober 1990 statt. Die erste freie und demokratische Wahl des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern, wie auch die am selben Tag stattfindenden Landtagswahlen in den übrigen neuen Bundesländern, wurde auf der Grundlage des von der Volkskammer am 22. Juli 1990 verabschiedeten Gesetzes über die Wahlen zu den Landtagen in der Deutschen Demokratischen Republik gewählt. Dieses orientierte sich am Bundeswahlgesetz und wies ebenfalls eine personalisierte Verhältniswahl mit Erst- und Zweitstimme auf, mit denen jeweils zur Hälfte Direkt- und Listenkandidaten gewählt wurden."
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Landtagswahl_in_Mecklenburg-Vorpommern_1990
Zitat: „Landtagswahl am 14. Oktober 1990 in Mecklenburg-Vorpommern Wahlberechtigte 1 417 861 Wähler/Wahlbeteiligung 64.8 %“ Quelle: https://www.laiv-mv.de/Wahlen/Landtagswahlen/1990/

Land „Brandenburg“:
Zitat: „Landtagswahl in Brandenburg 1990
Am 14. Oktober 1990 wählten die Brandenburger bei einer Wahlbeteiligung von 67,07 % die SPD als stärkste Kraft in den Landtag. Die konstituierende Sitzung fand am 26. Oktober 1990 statt.
Für die SPD kandidierte der ehemalige Konsistorialpräsident Manfred Stolpe, für die CDU Peter-Michael Diestel. Brandenburg war das einzige neue Bundesland, bei dessen Wahl sich die SPD an diesem Tag als stärkste Kraft durchsetzen konnte, in den anderen vier neuen Bundesländern musste sie Niederlagen einstecken. Stolpe bildete eine Ampelkoalition aus SPD, FDP und Bündnis 90 und wurde am 1. November 1990 zum Ministerpräsidenten gewählt.“ Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Landtagswahlen_in_Brandenburg#1._Wahlperiode_(1990%E2%80%931994)

Land „Sachsen“:
Zitat: „Wahl zum 1. Sächsischen Landtag 14. Oktober 1990
Zur Landtagswahl 1990 war das Gebiet des Freistaates Sachsen in 60 Wahlkreise unterteilt. Auf Leipzig entfielen die acht Landtagswahlkreise 5 bis 12. Sie wurden von einem gemeinsamen Wahlausschuß unter Leitung des Leipziger Wahlleiters betreut. Wählerbeteiligung am 14. Oktober 1990 in der Stadt Leipzig und im Freistaat Sachsen (Listenstimmen) (...) 72,8 %“
Quelle: https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/wahlen-in-leipzig/landtagswahlen/ergebnisse-der-landtagswahlen/ergebnisse-der-landtagswahlen-1990

Land „Sachsen-Anhalt“:
Zitat: „Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt 1990 war die erste Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt seit der Rekonstituierung des Landes Sachsen-Anhalt nach der Wiedervereinigung Deutschlands (Einwand vom Verfasser: „Irreführung“). Sie fand am 14. Oktober 1990 statt. Es waren 2.234.994 Einwohner wahlberechtigt; die Wahlbeteiligung lag bei 65,1 %.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Landtagswahl_in_Sachsen-Anhalt_1990

Land "Thüringen":
Zitat: “Die Landtagswahl in Thüringen 1990 war die erste Wahl zum Thüringer Landtag seit der Wende. Sie fand am 14. Oktober 1990 gemeinsam mit den Landtagswahlen der anderen neuen Länder statt.“ - Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Landtagswahl_in_Th%C3%BCringen_1990


3. Bruch der Verfassung vor dem 9. November 1989 in der Deutschen Demokratischen Republik:

Die kriminelle Vorbereitung des geschilderten Generalbetruges wurde im Rahmen einer geheimdienstlich organisiert-gesteuerten CIA-Farbrevolution („Wir sind das Volk“ mit dem Reichsbanner „Schwarz-Rot-Gold“) 1989 vollzogen.
Auf dieser Grundlage erfolgte der Putsch im Zentralkomitee der SED gegen den DDR-Staatspräsidenten Erich Honecker: Nach der Absetzung Erich Honeckers wurde eine neue DDR-Regierung eingerichtet, welche zielgerichtet Beschlüsse und Gesetze zur Vorbereitung einer feindlichen übernähme der DDR durch die BRD-NATO erließ.
Eine dieser frühen wesentlichen Verfassungsbrüche war die handelsrechtlich- feindliche Übernahme des DDR Gebiets durch die BRD über den „Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“.

Beweisführung zum geplant-organisierten Umsturz - der sog. „Mauerfall“ am 9.11.1989:

Gene-Sharp-Methoden zu organisierten "gewaltfreien Umstürzen" sind gemäß öffentlich zugänglichen Beweisquellen an den Brennpunkten der „friedlichen Revolution“ in Leipzig, Dresden und Berlin in der DDR durch den CIA und den BND der BRD angewendet worden.

Zitat: "Petra Kelly hatte The Politics of Nonviolent Action in die DDR geschmuggelt und Gerd Poppe übergeben. Der Band II wurde Anfang 1989 in der Demokratischen Initiative in Leipzig rezipiert."
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gene_Sharp

Die Putschisten Egon Krenz und Günter Schabowski haben ihre Täterschaft beim Sturz Erich Honeckers und ihr Mitwirken an den Ereignissen des 9. November 1989 offen im Rahmen sog. "Zeitzeugen-Berichte" eingestanden!
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=HIxKrYqo0B4&list=PL8PfC-KfIblcS913ypSrnGONo6-cfJGPX&index=12 Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=JUaDFiyRm7w + https://www.youtube.com/watch?v=tlFPYBr2HV0

Zeuge Günter Schabowski: Zitat: „Natürlich war die Öffnung der Grenze unser Ziel, deswegen ist Honecker abgesetzt worden (…) deswegen ist die Reiseregelung zustande gekommen.“
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=v7GExyp6T-g&list=PL8PfC-KfIblcS913ypSrnGONo6-cfJGPX

Beteiligung des mutmaßlichen BRD-Agenten und verurteilten Betrügers Ralph Thomas Niemeier:
Zitat: „Die "Saarbrücker Zeitung" (Freitagausgabe) hat jetzt ein historisches Rätsel über den Mauerfall gelöst. Bisher war strittig, wer am Abend des 9. November 1989 in der Pressekonferenz von SED-Politbüromitglied Günter Schabowksi die entscheidende Frage stellte: "Ab wann gilt das?“
Zitat: „Bekanntlich antwortete Schabowski mit: "Das tritt nach meiner Kenntnis… ist das sofort, unverzüglich…"
Das löste noch am gleichen Abend den Ansturm auf die Grenze aus. Das Blatt machte jetzt dem nähe Heidelberg lebenden Journalisten Ralph T. Niemeyer als den entscheidenden Fragesteller ausfindig. Niemeyer, der von 1997 bis 2013 mit der Linken Spitzenpolitikerin Sahra Wagenknecht verheiratet war, bestätigte der Zeitung den Sachverhalt.“ Quelle: https://www.saarbruecker-zeitung.de/nachrichten/politik/inland/wagenknechts-ex-mann-niemeyer-stellte-bei-schabowskis-mauerfall-pressekonferenz-1989-die-entscheidende-frage_aid-1366703

Der BRD-Propagandasender „ARD“ unterstützte die geheimdienstliche Operation des CIA und dessen BND. Es wurde im Nachhinein öffentlich zugegeben, dass die „ARD-Tagesthemen“ falsche Tatsachen behaupteten, welche Teile der ahnungslosen Bevölkerung in Ost und West mittels eingebettete westliche „Agent-Provokateure“ an die Sektorengrenze „Mauer" mobilisierte.

Zitat: „22.42 Uhr Moderator Hanns Joachim Friedrichs eröffnet die ARD-Tagesthemen mit folgenden Worten: „Guten Abend, meine Damen und Herren. Im Umgang mit Superlativen ist Vorsicht geboten, sie nutzen sich leicht ab, aber heute Abend darf man einen riskieren: Dieser neunte November ist ein historischer Tag: die DDR hat mitgeteilt, daß ihre Grenzen ab sofort für jedermann geöffnet sind, die Tore in der Mauer stehen weit offen." Eine Liveschaltung zum Grenzübergang Invalidenstraße zeigt das Gegenteil - er ist noch geschlossen. Doch nach den Tagesthemen setzt ein Massenansturm auf die Grenzübergänge ein. Eine von den Medien verbreitete Fiktion ergreift die Massen - und wird dadurch zur Realität."
Quelle: https://www.chronik-der-mauer.de/chronik/_year1989/_month11/?month=11&year=1989&opennid=181758&moc=1

Damit war die angebliche „friedliche Revolution“ in der DDR im Jahr 1989 nichts weiter als ein organisiert- verfassungswidriger Umsturz gegen die völkerrechtlich legitime DDR-Regierung durch die westlichen Geheimdienste CIA und dessen BND der BRD mit dem Ziel der feindlichen Übernahme der DDR.
In der Realität wurde damit die DDR-Regierung nur unter Täuschung bzw. Heimtücke desorganisiert.
Die Gebietshoheit der DDR gilt formalrechtlich weiter fort und ist einzig und ist aus der übergeordneten Sicht des Völkerrechts weiterhin die Angelegenheit der DDR-Bürger!

 

4. Die verfassungswidrige Währungs- und Wirtschaftsunion vom 18. Mai 1990:

Auf der Grundlage dieses Ereignisses wurde die handelsrechtliche Gleichschaltung am 18.05.1990 durch den „Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“ (Inkraft gem. Bek. v. 17.7.1990 II 700 mWv 30.6.1990) zuwege gebracht.
Aus dem Vorwort des „Vertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“ werden die Ereignisse vom 9.11.1990 ausdrücklich als Grundlage für den Verfassungsbruch niedergeschrieben.
Zitat: „Die Hohen Vertragschließenden Seiten - dank der Tatsache, daß in der Deutschen Demokratischen Republik im Herbst 1989 eine friedliche und demokratische Revolution stattgefunden hat, entschlossen, in Freiheit die Einheit Deutschlands in einer europäischen Friedensordnung alsbald zu vollenden, in dem gemeinsamen Willen, die Soziale Marktwirtschaft als Grundlage für die weitere wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung mit sozialem Ausgleich und sozialer Absicherung und Verantwortung gegenüber der Umwelt auch in der Deutschen Demokratischen Republik einzuführen und hierdurch die Lebens- und Beschäftigungsbedingungen ihrer Bevölkerung stetig zu verbessern, ausgehend von dem beiderseitigen Wunsch, durch die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion einen ersten bedeutsamen Schritt in Richtung auf die Herstellung der staatlichen Einheit nach Artikel 23 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland als Beitrag zur europäischen Einigung (…)

Die handelsrechtliche Gleichschaltung des DDR-Gebietes mit dem BRD-Gebiet zu einer einheitlichen Wirtschafts- und Währungsunion durch den „Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“ (Ausfertigungsdatum: 18.05.1990) war die absolute Vorstufe der Überleitung des Verwaltungsrechtes bzw. des Bundesrechtes der BRD auf das DDR-Gebiet.

Auszug aus dem „Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“

Zitat: „Art 1 Gegenstand des Vertrags
(1) Die Vertragsparteien errichten eine Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion.
(2) Die Vertragsparteien bilden beginnend mit dem 1. Juli 1990 eine Währungsunion mit einem einheitlichen
Währungsgebiet und der Deutschen Mark als gemeinsamer Währung. Die Deutsche Bundesbank ist die Währungs- und Notenbank dieses Währungsgebiets. Die auf Mark der Deutschen Demokratischen Republik lautenden Verbindlichkeiten und Forderungen werden nach Maßgabe dieses Vertrags auf Deutsche Mark umgestellt.
(3) Grundlage der Wirtschaftsunion ist die Soziale Marktwirtschaft als gemeinsame Wirtschaftsordnung
beider Vertragsparteien. Sie wird insbesondere bestimmt durch Privateigentum, Leistungswettbewerb, freie
Preisbildung und grundsätzlich volle Freizügigkeit von Arbeit, Kapital, Gütern und Dienstleistungen
; hierdurch
wird die gesetzliche Zulassung besonderer Eigentumsformen für die Beteiligung der öffentlichen Hand oder
anderer Rechtsträger am Wirtschaftsverkehr nicht ausgeschlossen, soweit private Rechtsträger dadurch nicht
diskriminiert werden. Sie trägt den Erfordernissen des Umweltschutzes Rechnung.
(4) Die Sozialunion bildet mit der Währungs- und Wirtschaftsunion eine Einheit. Sie wird insbesondere bestimmt
durch eine der Sozialen Marktwirtschaft
entsprechende Arbeitsrechtsordnung und ein auf den Prinzipien der
Leistungsgerechtigkeit und des sozialen Ausgleichs beruhendes umfassendes System der sozialen Sicherung.“

Der „Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“ insbesondere Artikel 1, Absatz (3) und (4) verstoß gegen die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik 

Der Artikel 9 und 10 legt das sozialistische Eigentum als Wirtschaftsgrundlage fest. In diesen Artikel wird dies als Ergebnis des Kampfes gegen das aggressive monopolkapitalistische Wirtschaftssystem extra gewürdigt. Zusätzlich wird die sozialistische Planwirtschaft in der DDR-Verfassung vorgeschrieben.

Zitat: „Artikel 9
(1) Die Volkswirtschaft der Deutsche Demokratische Republik beruht auf dem sozialistischen Eigentum an den Produktionsmitteln. Sie entwickelt sich gemäß den ökonomischen Gesetzen des Sozialismus auf der Grundlage der sozialistischen Produktionsverhältnisse. Die sozialistischen Produktionsverhältnisse entstanden als Ergebnis des Kampfes gegen das monopolkapitalistische Wirtschaftssystem, dessen aggressive und abenteuerliche Politik der deutschen Nation bisher nur Unglück gebracht hat.
Durch die Entmachtung der Monopole und Großgrundbesitzer, durch die Abschaffung der kapitalistischen Profitwirtschaft wurde die Quelle der Kriegspolitik und der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen beseitigt. Das sozialistische Eigentum hat sich bewährt. (2) Die Volkswirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik dient der Stärkung der sozialistischen Ordnung, der ständig besseren Befriedung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger, der Entfaltung der Persönlichkeit und ihrer sozialistischen gesellschaftlichen Beziehungen.
(3) In der Deutschen Demokratischen Republik gilt der Grundsatz der Planung und Leitung der Volkswirtschaft sowie aller anderen gesellschaftlichen Bereiche. Die Volkswirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik ist sozialistische Planwirtschaft. Das ökonomische System des Sozialismus verbindet die zentrale staatliche Planung und Leitung der Grundfragen der gesellschaftlichen Entwicklung mit der Eigenverantwortung der sozialistischen Warenproduzenten und der örtlichen Staatsorgane.

(4) Die Festlegung des Währungs- und Finanzsystems ist Sache des sozialistischen Staates. Abgaben und Steuern werden auf der Grundlage von Gesetzen erhoben.

(5) Die Außenwirtschaft einschließlich des Außenhandels und der Valutawirtschaft ist staatliches Monopol.

Artikel 10

(1) Das sozialistische Eigentum besteht

als gesamtgesellschaftliches Volkseigentum, als genossenschaftliches Gemeineigentum werktätiger Kollektive sowie als Eigentum gesellschaftlicher Organisationen der Bürger.

(2) Das sozialistische Eigentum zu schützen und zu mehren ist Pflicht des sozialistischen Staates und seiner Bürger.“

Die Einführung der kapitalistischen Marktwirtschaft, bestimmt durch Leistungswettbewerb und Privateigentum, ist verfassungswidrig und nur durch kriminellen Machtmissbrauch der neuen DDR-Regierung ermöglicht worden.

Feststellung:
Demnach basieren die juristischen Betrügereien des „Einigungsvertrages“ zwischen der BRD und DDR vom 31. August 1990 im Vorfeld auf von den USA und der BRD inszenierten Putsch und mehrfachen Bruch der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik.
Zudem gab es offiziell keinen Beitritt der DDR-Länder zur BRD am 3. Oktober 1990.
Stattdessen wurde ab dem 14. Oktober in den „neuen Ländern“ der DDR nur das BRD- „Bundesrecht" schrittweise übergeleitet.
Alle Verwaltungs- und Regierungsstrukturen einschließlich der bewaffneten Organe der DDR wurde mit Hilfe von BRD-Verwaltungsführungsagenten vor den Augen einer getäuschten Welt-Öffentlichkeit einfach zu BRD-Verwaltungs- und Regierungseinrichtungen umgewandelt bzw. aufgelöst.
Zudem wurden neue BRD-Einrichtungen wie z. Bps. die Verwaltungsgerichte geschaffen.
Die bandenmäßig, privat organisierte Unterschlagung (kapitalistische „Verwertung“) des DDR-Volkseigentums wurde über eine dafür extra eingerichtete BRD-Treuhandanstalt verwirklicht.
Deren Nachfolgerorganisation ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben der BRD -

Webpräsenz: https://www.bundesimmobilien.de/
Diese illegale völkerrechtlich Okkupation der DDR konnte nur auf der kriminellen Grundlage von arglistigen Täuschungen, Rechtsbrüchen, inszenierten Feierlichkeiten und Propaganda zwecks Beeinflussung der „öffentlichen Meinung“ vollzogen werden.
Aus Sicht des übergeordneten Völkerrechts ist durch Betrug und arglistige Täuschung im „Einigungsvertrag“ und zusätzlich durch die Nichtigkeit des sog. „2+4-Vertrages“ die ausgeübte Gewalt-Herrschaft von BRD-Gebietskörperschaften auf dem Gebiet der DDR von Rechtswegen unbegründet.
Das Recht und die Gebietshoheit der Deutschen Demokratischen Republik in der aktuellen Fassung ist offiziell fortgeltend.
Wie bereits erwähnt ist die Organisation der Ausübung der Gebietshoheit völkerrechtliche Angelegenheit der DDR-Bürger selbst.

 

5. Offiziell fortgeltendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik:

Mit der Aufhebung des Geltungsbereiches im Artikel 23 Grundgesetz für die BRD und im Artikel 4 des Einigungsvertrages wird die Illegalität und Absurdität der „juristischen Vorgänge“ in den Artikeln 8 und 9 des „Einigungsvertrages“ durch den festgehaltenen Fortbestand der DDR bestätigt.
Das verfassungsmäßige Recht der handlungsunfähigen Deutschen Demokratischen Republik existiert bis heute offiziell als paralleles Rechtskonstrukt weiter!


Siehe „Überleitung des Bundesrechtes“ in die Länder der bis heute weiter bestehenden Deutschen Demokratischen Republik:

Artikel 8 und 9 des „Einigungsvertrages“:
Zitat: „Art 8 Überleitung von Bundesrecht
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt in dem in Artikel 3 genannten Gebiet Bundesrecht in Kraft, soweit es nicht in seinem Geltungsbereich auf bestimmte Länder oder Landesteile der Bundesrepublik Deutschland beschränkt ist und soweit durch diesen Vertrag, insbesondere dessen Anlage I, nichts anderes bestimmt wird.

Art 9 Fortgeltendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik
(1) Das im Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrags geltende Recht der Deutschen Demokratischen Republik, das nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes Landesrecht ist, bleibt in Kraft, soweit es mit dem Grundgesetz ohne Berücksichtigung des Artikels 143, mit in dem in Artikel 3 genannten Gebiet in Kraft gesetztem Bundesrecht sowie mit dem unmittelbar geltenden Recht der Europäischen Gemeinschaften vereinbar ist und soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt wird. Recht der Deutschen Demokratischen Republik, das nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes Bundesrecht ist und das nicht bundeseinheitlich geregelte Gegenstände betrifft, gilt unter den Voraussetzungen des Satzes 1 bis zu einer Regelung durch den Bundesgesetzgeber als Landesrecht fort.
(2) Das in Anlage II aufgeführte Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit den dort genannten Maßgaben in Kraft, soweit es mit dem Grundgesetz unter Berücksichtigung dieses Vertrags sowie mit dem unmittelbar geltenden Recht der Europäischen Gemeinschaften vereinbar ist.
(3) Nach Unterzeichnung dieses Vertrags erlassenes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt in Kraft, sofern es zwischen den Vertragsparteien vereinbart wird. Absatz 2 bleibt unberührt.
(4) Soweit nach den Absätzen 2 und 3 fortgeltendes Recht Gegenstände der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes betrifft, gilt es als Bundesrecht fort. Soweit es Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung oder der Rahmengesetzgebung betrifft, gilt es als Bundesrecht fort, wenn und soweit es sich auf Sachgebiete bezieht, die im übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes bundesrechtlich geregelt sind.
(5) Das gemäß Anlage II von der Deutschen Demokratischen Republik erlassene Kirchensteuerrecht gilt in den in Artikel 1 Abs. 1 genannten Ländern als Landesrecht fort.“
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/BJNR208890990.html

Ergebnis:

In der Rechtsrealität existiert die „Bundesrepublik Deutschland“
seit dem 3. Oktober 1990 als eine vollprivatisierte angloamerikanische Besatzungsverwaltung in Selbstverwaltung ohne Geltungsbereich AUF deutschem Boden - einschließlich auf dem Gebiet der handlungsunfähig weiter existierenden DDR!

Zitat: „Die mit dem Bund verbunden Unternehmen: Auch Gebietskörperschaften wie der Bund sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Unternehmen i. S. d. § 15 Aktiengesetz (AktG) anzusehen. Für Unternehmensbeteiligungen des Bundes gelten daher grundsätzlich die aktienrechtlichen Vorschriften über verbundene Unternehmen. Mit dem Bund verbundene Unternehmen, gegenüber denen der Bund als herrschendes Unternehmen anzusehen ist, unterliegen damit bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen der Berichtspflicht nach § 312 AktG.“ - Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Bundesvermoegen/Privatisierungs_und_Beteiligungspolitik/Beteiligungspolitik/Beteiligungsberichte/liste-mit-bund-verbundene-unternehmen.html

 

6. Der sog. „2+4“-Vertrag vom 12. September 1990 ist nichtig und ohne Rechtsfolgen:

Der Vollzug des mehrstufig-komplexen Generalbetruges „Deutsche Einheit“ wurde den Bonner alten und neuen Nazis einschließlich den DDR-Putschisten nur durch Teilnahme an den „2+4“-Verhandlungen und am sog. „Vertrag vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ ermöglicht.
Dieser Vertrag ist aufgrund seines Verstoßes gegen den Artikel 53 der „Wiener Vertragsrechtskonvention“ nichtig und ohne Rechtsfolgen!

Die Tatbeteiligten beim sog. „2+4-Vertrag“:
Für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland: Douglas Hurd
Für die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken: Eduard Schewardnadse
Für die Französische Republik: Roland Dumas
Für die Vereinigten Staaten von Amerika: James Baker
Für die Deutsche Demokratische Republik: Lothar de Maizière
Für die Bundesrepublik Deutschland:
Hans-Dietrich Genscher - NSDAP-Mitgliedsnummer 10.123.636 (20. April 1944)
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_NSDAP-Parteimitgliedsnummern

Die Verträge zwischen den alliierten Siegermächten und deren hauseigenen Besatzungsverwaltungen BRD und DDR sind alliierte „In-Sich-Vereinbarungen“ und haben nichts mit den indigenen Deutschen zu tun!
Weder die Regierungen der BRD noch die der DDR waren und sind deutsche Regierungen im Sinne des Staats- und Völkerrechts gemäß dem Potsdamer Abkommen Teil II vom 2. August 1945! Der völkerrechtliche Rechtstitel für die ethnischen Deutschen mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ vom 5. Februar 1934 zur Erfüllung des Potsdamer Abkommens bleibt daher bis heute vollumfänglich bestehen.

VERTRAG ÜBER DIE ABSCHLIESSENDE REGELUNG IN BEZUG AUF DEUTSCHLAND

Zitat: „Die Bundesrepublik Deutschland, die Deutsche Demokratische Republik, die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika - (…) VERTRETEN durch ihre Außenminister, die entsprechend der Erklärung von Ottawa vom 13. Februar 1990 am 5. Mai 1990 in Bonn, am 22. Juni 1990 in Berlin, am 17. Juli 1990 in Paris unter Beteiligung des Außenministers der Republik Polen und am 12. September 1990 in Moskau zusammengetroffen sind - sind wie folgt übereingekommen: (…)

ARTIKEL 4
(1) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken erklären, daß das vereinte Deutschland und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken in vertraglicher Form die Bedingungen und die Dauer des Aufenthalts der sowjetischen Streitkräfte auf dem Gebiet der heutigen Deutschen Demokratischen Republik und Berlins sowie die Abwicklung des Abzugs dieser Streitkräfte regeln werden, der bis zum Ende des Jahres 1994 im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Verpflichtungen der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik, auf die sich Absatz 2 des Artikels 3 dieses Vertrags bezieht, vollzogen sein wird.
(2) Die Regierungen der Französischen Republik, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika nehmen diese Erklärung zur Kenntnis. (…)

ARTIKEL 7
(1) Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten. (…) ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten, hierzu gehörig Bevollmächtigten diesen Vertrag unterschrieben. GESCHEHEN in Moskau am 12. September 1990“ - Quelle: https://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0046_zwe&object=translation&st=&l=de

Vollständiger Verstoß gegen die Bestimmungen des Potsdamer Abkommens Teil II und Teil III in Bezug auf Deutschland!

Die Friedensregelung zur Beendigung des Kriegszustandes in Bezug auf Deutschland ist das Potsdamer Abkommens Teil II vom 2. August 1945!
Der Wortlaut der verbindlichen Übereinkunft über die Errichtung des Rates der Außenminister - Zitat:
„Es ist ein Rat zu errichten, bestehend aus den Außenministern des Vereinigten Königreiches, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Chinas, Frankreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika. (…) Der Rat wird zur Vorbereitung einer friedlichen Regelung für Deutschland benutzt werden, damit das entsprechende Dokument durch die für diesen Zweck geeignete Regierung Deutschlands angenommen werden kann, nachdem eine solche Regierung gebildet sein wird.“
Quelle: https://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0011_pot&l=de

Zitat H.D.-Genscher: „Friedensvertrag bzw. Friedensregelung nicht beabsichtigt“
Protokoll-Auszug: Drittes Treffen der Außenminister der Zwei plus Vier 17.07.1990 Anlage Protokoll des französischen Vorsitzenden. Hans-Dietrich Genscher (20. April 1944) mit der NSDAP-Mitgliedsnummer 10.123.636
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_NSDAP-Parteimitgliedsnummern

Aussage des Tatbeteiligten und Zeugen Hans Dietrich Genscher:
„Der Außenminister der Bundesrepublik Deutschland weist darauf hin, dass er zur Kenntnis genommen hat, dass diese Erklärung für die polnische Regierung keine Grenzgarantie darstellt. Die BRD stimmt der Erklärung der vier Mächte zu und unterstreicht, dass die in dieser Erklärung erwähnten Ereignisse oder Umstände nicht eintreten werden, d.h., dass ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind.“
Quellen dazu: „Deutsche Einheit“ Sonderedition aus den Akten des Bundeskanzleramtes 1989/90 Oldenbourg Verlag https://wiedervereinigung.bundesarchiv.de/dokumente.html

Feststellung:
Der trickbetrügerischen Gesamtvorgang „Deutsche Einheit“ von 1990 steht im absoluten Widerspruch zur völkerrechtlichen Verpflichtung vom 2. August 1945.
Die völkerrechtlichen Beschlüsse des Potsdamer Abkommens wurden wieder vollständig ignoriert:
Es wurde keine geeignete Regierung für den handlungsunfähigen Staat Deutschland zum Abschluss von Friedensverträgen mit allen kriegsbeteiligten Nationen eingesetzt.
Auch die völkerrechtlich verbindliche, zwingend notwendige Entnazifizierung und Entmilitarisierung des „Deutschen Volkes“ wurde unterlassen.

Die Volksrepublik Polen hat weiterhin keine Garantie in Bezug auf ihre Westgrenze.
Die neue Staatsgrenze zwischen Polen und dem Staat „Deutschland“ kann offiziell erst mit der Erfüllung des Potsdamer Abkommens endgültig festgelegt werden.
Die heutigen Grenzen sind lediglich die Grenzen der verschiedenen Verwaltungsgebiete auf dem Staatsgebiet des weiter existierenden Staates Deutschland von 1937.

Original-Wortlaut - Potsdamer Abkommen Teil IX (Teil 9):
„Bezüglich der Westgrenze Polens wurde folgendes Abkommen erzielt:
Die Häupter der drei Regierung bekräftigen ihre Auffassung, dass die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zur Friedenskonferenz zurückgestellt werden soll.“
Quelle: http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html

Ergebnis:
Der völkerrechtliche Zustand von Deutschland ist nach wie vor seit dem 2. August 1945 offenkundig und unverändert!
Die alliierten Siegermächte des „Zweiten Weltkrieges“ können nicht von ihren „Rechten und Verantwortlichkeiten in Bezug auf „Deutschland als Ganzes“ zurücktreten.
Nur der Rat der Außenminister dieser hohen Mächte (die sog. „Hohe Hand“) kann eine geeignete Regierung für Deutschland anerkennen und ermächtigen, Friedensverträge mit allen am Krieg beteiligten Nationen abzuschließen.
Mit diesem Vorgang sind die politischen Grundsätze der Entnazifizierung und Entmilitarisierung von Deutschland untrennbar verbunden!
Nur aus diesem übergeordneten Recht kann die endgültige Ausrottung des teuflischen deutschen Nazismus und Militarismus erfolgreich durchgeführt werden!

Beweisführung zur Nichtigkeit des „Vertrags vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ - sog. „2+4-Vertrag“:

Übergeordnete völkerrechtliche Faktenlage seit 1945:

Das Potsdamer Abkommen ist „ius cogens“
Zitat: „Unter ius cogens (lateinisch für zwingendes Recht, auch jus cogens geschrieben) versteht man den Teil der Rechtsordnung, der nicht abbedungen (durch andere Vereinbarungen oder Erklärungen geändert) werden darf. Neben dem Privatrecht wird der Begriff vor allem im Völkerrecht verwendet.“
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ius_cogens

Die komplexen völkerrechtlichen Beschlüsse des Potsdamer Abkommens sind eine solche „zwingende Norm“ („ius cogens“) des allgemeinen Völkerrechts!
Das Potsdamer Abkommen ist am 2. August 1945 von den drei alliierten Hauptsiegermächten des „Zweiten Weltkrieges“ - die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und die Vereinigten Staaten von Amerika auf der höchsten Schicksalsebene für alle Nationen für alle Zeiten rechtsverbindlich beschlossen worden.
Es regelt insbesondere die ab 1945 weitere Vorgehensweise mit dem militärisch niedergeworfenen Feindstaat Deutschland (das sog. „Deutsche Reich“), um zu gegebener Zeit der internationale Kriegszustand des „Zweiten Weltkrieges zu beenden.
Der völkerrechtliche Staat Deutschland besteht bis heute im Rechts- und Gebietszustand vom 31. Dezember 1937 völkerrechtlich offiziell weiter fort!
Dieser Staat „Deutschland“ ist seit der Verhaftung der „Reichregierung“ von Karl Dönitz am 23. Mai 1945 bis heute ohne eine eigene, handlungsfähige Regierung.
Die Handlungsunfähigkeit des Staates Deutschland kann gemäß dem Potsdamer Abkommen Teil II nur durch die anerkannten Einsatz einer neuen deutschen Regierung aus geeigneten Deutschen beendet werden!
In den jeweiligen alliierten Besatzungszonen ist neben dem Abschluss der Friedensverträge zur endgültigen und dauerhaften Beendigung des „Zweiten Weltkrieges“ die Entnazifizierung der gesamten nazifizierten BRD-Bevölkerung gemäß den Bestimmungen des Potsdamer Abkommens Teil III und dem „Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus“ mit diesen dafür geeigneten Deutschen durchzuführen!

Rechtsgrundsatz:
Diese Rechtsprechung ist eine absolut zwingende Norm des allgemeinen Völkerrechts und wurde von der internationalen Staatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit 1945 vorbehaltlos angenommen und uneingeschränkt anerkannt.
Damit ist des Potsdamer Abkommen eine völkerrechtlich- zwingende höchste Rechtsnorm, von der nicht abgewichen werden darf!

Zusammenfassende Feststellung:
In der Rechtsrealität gibt es keinen gültigen oder geltenden „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ mit entsprechenden Rechtsfolgen, weil der sog. „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ aufgrund des Widerspruchs zur „zwingenden Norm“ des völkerrechtlichen Potsdamer Abkommen tatsächlich völkerrechtlich nichtig ist und keinerlei Rechtsfolgen entfalten kann!

1. Der Artikel 7 des „Zwei+Vier“-Vertrages widerspricht der zwingenden Norm vom 2. August 1945, auf welche sich die Staatengemeinschaft vollumfänglich geeinigt hat.

2. Weder die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland noch die der Deutsche Demokratische Republik sind deutsche Regierungen im Sinne des Staats- und Völkerrechts gemäß dem Potsdamer Abkommen Teil II vom 2. August 1945 und den dahinter liegenden Rechtsvorschriften zur Entnazifizierung.

3. Der völkerrechtliche Rechtstitel für die Deutschen mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ vom 5. Februar 1934 zur Erfüllung des Potsdamer Abkommens bleibt bestehen.
Diese übergeordnete Rechtsprechung und zwingende Norm des allgemeinen Völkerrechts werden im Artikel 25 und im Artikel 139 Grundgesetz für die BRD zweifelsfrei wiedergegeben.

4. Die Gründung der angloamerikanischen Besatzungsverwaltung „Bundesrepublik Deutschland“ im Jahr 1949 war von Anfang an eine „Operation unter falscher Flagge“.
Die angloamerikanischen Mächte haben für ihre BRD-Tarnorganisation die Reichsflagge Schwarz-Rot-Gold des „Deutschen Reiches“ („Deutschland“) verwendet. Durch die Errichtung dieser Staatssimulation bzw. Tarnorganisation haben die angloamerikanischen Westmächte einen heimtückischen „Deutschland“-Identitätsdiebstahl begannen, um im Zentrum von Europa eine eigene nichtstaatliche Verwaltungsorganisation bzw. römische Provinz dauerhaft zu betreiben.

 

5. Die in der BRD ab 1949 reorganisierten Alt-Nazis und deren Nachfolger täuschten ab 1990 eine angebliche „Wiedervereinigung“ Deutschlands vor, obwohl der Nationalstaat Deutschland völkerrechtlich als Ganzes im Rechts- und Gebietszustand vom 31.12.1937 (!) bis heute ununterbrochen weiter existiert!
Wie bereits festgestellt gab es zudem keinen Beitritt der DDR zur BRD, sondern lediglich nur eine Überleitung des BRD-„Bundesrechtes“ auf das Gebiet der illegal von der BRD okkupierten und ausgeplünderten DDR.

Beweis:
Insbesondere durch den absurden Artikel 7 des „Zwei+Vier“-Vertrages wird der Widerspruch zur zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts ausgelöst:

Zitat: „Artikel 7
(1) Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.“

Die alliierten Siegermächte können "ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes" nicht rechtswirksam für beendet erklären, wenn diese verbrieften zwingend notwendigen Verantwortlichkeiten nicht erfüllt wurden!
Außerdem kann die Souveränität Deutschlands ausschließlich nur durch die konkrete Erfüllung des Potsdamer Abkommens Teil II wiederhegestellt werden und nicht anders!
(„zwingende Norm“ des allgemeinen Völkerrechts „ius cogens“)

Damit ist dieser Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 ein völkerrechtlich- illegaler und nichtiger Generalbetrug unter Beteiligung des NSDAP-Mitgliedes Genscher und der Schewardnadse-Gorbatschow Regierung der alliierten Hauptsiegermacht UdSSR!
Siehe dazu u.a. Artikel 53 der „Wiener Vertragsrechtskonvention“ vom 23. Mai 1969
bezüglich Verträge im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts.

Artikel 53 der „Wiener Vertragsrechtskonvention“
Zitat: “Ein Vertrag ist nichtig, wenn er im Zeitpunkt seines Abschlusses im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts steht. Im Sinne dieses Übereinkommens ist eine zwingende Norm des allgemeinen Völkerrechts eine Norm, die von der internationalen Staatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit angenommen und anerkannt wird als eine Norm, von der nicht abgewichen werden darf und die nur durch eine spätere Norm des allgemeinen Völkerrechts derselben Rechtsnatur geändert werden kann.“ - Quelle: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1990/1112_1112_1112/de

"Nichtigkeit steht für:  Unwirksamkeit, Rechtsbegriff" Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Nichtigkeit

„Der Rechtsbegriff Unwirksamkeit bedeutet, dass ein Vertrag oder eine seiner Klauseln oder die dem Vertrag zugrundeliegenden Willenserklärungen keine Rechtsfolgen entfalten.“
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Unwirksamkeit

Ergebnis:
Der „
Vertrag vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ - sog. „2+4-Vertrag“ ist gemäß Artikel 53 der „Wiener Vertragsrechtskonvention“ vom 23. Mai 1969 nichtig und damit ohne Rechtswirkung!
Alle Tätigkeiten und Verwaltungsakte von BRD-Verwaltungen und „Regierungsinstitutionen“ auf dem Gebiet der DDR sind daher rückwirkend seit 1990 illegal, nichtig und ebenfalls ohne Rechtswirkung.
Alle Erscheinungen auf der politischen Verwaltungsoberfläche auf deutschem Boden seit 1949 haben nichts mit einer deutschen Regierung zu tun.
Das Potsdamer Abkommen Teil II und III Deutschland ist bis heute als höchste internationale völkerrechtliche Rechtsnorm bedingungslos zu erfüllen!

 

Das Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 als ewig gültige, höchste völkerrechtliche Rechtsnorm auf der gesamten Erde!

Der völkerrechtliche Staat Deutschland (1.) ist seit dem 23. Mai 1945 bis zur Erfüllung des Potsdamer Abkommens Teil II handlungsunfähig.

Teil II Rat der Außenminister der alliierten Mächte
Original-Wortlaut - Zitat:
„Die Einrichtung eines Rates der Außenminister
Die Konferenz erreichte eine Einigung über die Errichtung eines Rates der Außenminister, welche die fünf Hauptmächte vertreten zur Fortsetzung der notwendigen vorbereitenden Arbeit zur friedlichen Regelung (…). Der Text der Übereinkunft über die Errichtung des Rates der Außenminister lautet
1. Es ist ein Rat zu errichten, bestehend aus den Außenministern des Vereinigten Königreiches, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Chinas, Frankreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (…).
3. (I) Als eine vordringliche und wichtige Aufgabe des Rates wird ihm aufgetragen, Friedensverträge für Italien, Rumänien, Bulgarien, Ungarn und Finnland aufzusetzen (…).
Der Rat wird zur Vorbereitung einer friedlichen Regelung für Deutschland benutzt werden, damit das entsprechende Dokument durch die für diesen Zweck geeignete Regierung Deutschlands angenommen werden kann, nachdem eine solche Regierung gebildet sein wird.“
Quelle: https://www.1000dokumente.de/pdf/dok_0011_pot_de.pdf

Zur völkerrechtlichen Bedeutung der Entnazifizierung:

Die völkerrechtliche Bedeutung der Entnazifizierung ist ein Vorgang in Bezug auf den Staat Deutschland und ein verbindlicher „politischer Grundsatz“:
Zitat: „Alle nazistischen Gesetze, welche die Grundlagen für das Hitlerregime geliefert haben oder eine Diskriminierung auf Grund der Rasse, Religion oder politischer Überzeugung errichteten, müssen abgeschafft werden. Keine solche Diskriminierung, weder eine rechtliche noch eine administrative oder irgendeiner anderen Art, wird geduldet werden.“
Quelle: https://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0011_pot&l=de

Entnazifizierung bedeutet die vollständige Ausrottung des Nationalsozialismus auf allen Ebenen, insbesondere staatsrechtlich-juristisch!

SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III
Zitat:„…Die Auslegung oder Anwendung deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Lehren, gleichgültig wie und wann dieselben kundgemacht wurden, ist verboten!“
Quelle: https://archive.org/details/SHAEF-Gesetz_1-161

Original-Auszug aus dem Potsdamer Abkommen Teil III Deutschland
Zitat: „Alliierte Armeen führen die Besetzung von ganz Deutschland durch und das deutsche Volk fängt an, die furchtbaren Verbrechen zu büßen, die unter der Leitung derer, welche es zurzeit ihrer Erfolge offen gebilligt hat und denen es blind gehorcht hat, begangen wurden. Auf der Konferenz wurde eine Übereinkunft erzielt über die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Alliierten in Bezug auf das besiegte Deutschland in der Periode der alliierten Kontrolle.
Das Ziel dieser Übereinkunft bildet die Durchführung der Krim-Deklaration über Deutschland.
Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgerottet und die Alliierten treffen nach gegenseitiger Vereinbarung in der Gegenwart und in der Zukunft auch andere Maßnahmen, die notwendig sind, damit Deutschland niemals mehr seine Nachbarn oder die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann.
(…) Entsprechend der Übereinkunft über das Kontrollsystem in Deutschland wird die höchste Regierungsgewalt in Deutschland durch die Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Französischen Republik nach den Weisungen ihrer entsprechenden Regierungen ausgeübt - und zwar von jedem in seiner Besatzungszone - sowie gemeinsam in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Kontrollrates in den Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen. (…)“
„Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen.
Wenn die eigenen Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.“ -
Quelle: https://www.1000dokumente.de/pdf/dok_0011_pot_de.pdf

Weitere Auszüge aus dem Potsdamer Abkommen Teil III Deutschland (Original-Wortlaut)

Zitat: „Die Ziele der Besetzung Deutschlands, durch welche der Kontrollrat sich leiten lassen soll, sind:
(I) Völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands und die Ausschaltung der gesamten deutschen Industrie, welche für eine Kriegsproduktion benutzt werden kann, oder deren Überwachung.

Zu diesem Zweck:
(…)
b) müssen sich alle Waffen, Munition und Kriegsgerät und alle Spezial-mittel zu deren Herstellung in der Gewalt der Alliierten befinden oder vernichtet werden. Der Unterhaltung und Herstellung aller Flugzeuge und aller Waffen, Ausrüstung und Kriegsgeräte wird vorgebeugt werden.


(II) Das deutsche Volk muss überzeugt werden, dass es eine totale militärische Niederlage erlitten hat und dass es sich nicht der Verantwortung entziehen kann für das, was es selbst dadurch auf sich geladen hat, dass seine eigene mitleidlose Kriegführung und der fanatische Widerstand der Nazis die deutsche Wirtschaft zerstört und Chaos und Elend unvermeidlich gemacht haben.

(III) Die Nationalsozialistische Partei mit ihren angeschlossenen Gliederungen und Unterorganisationen ist zu vernichten; alle nationalsozialistischen Ämter sind aufzulösen; es sind Sicherheiten dafür zu schaffen, dass sie in keiner Form wieder auferstehen können; jeder nazistischen und militaristischen Betätigung und Propaganda ist vorzubeugen.


(IV) Die endgültige Umgestaltung des deutschen politischen Lebens auf demokratischer Grundlage und eine eventuelle friedliche Mitarbeit Deutschlands am internationalen Leben sind vorzubereiten.

4. Alle nazistischen Gesetze, welche die Grundlagen für das Hitlerregime geliefert haben oder eine Diskriminierung auf Grund der Rasse, Religion oder politischer Überzeugung errichteten, müssen abgeschafft werden. Keine solche Diskriminierung, weder eine rechtliche noch eine administrative oder irgendeiner anderen Art, wird geduldet werden. (…)“
Quelle: https://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0011_pot&l=de


Kontrollratsdirektive Nr. 38 zur Entnazifizierung der Deutschen:

Zitat: „Kontrollratsdirektive Nr. 38
Verhaftung und Bestrafung von Kriegsverbrechern, Nationalsozialisten und Militaristen und Internierung, Kontrolle und Überwachung von möglicherweise gefährlichen Deutschen
vom 12. Oktober 1946

Der Kontrollrat erläßt folgende Direktive:

Abschnitt I
1. Zweck.
Der Zweck dieser Direktive ist es, für ganz Deutschland gemeinsame Richtlinien zu schaffen betreffend:
a) die Bestrafung von Kriegsverbrechern, Nationalsozialisten, Militaristen und Industriellen, welche das nationalsozialistische Regime gefördert und gestützt haben;
b) die vollständige und endgültige Vernichtung des Nationalsozialismus und des Militarismus durch Gefangensetzung oder Tätigkeitsbeschränkung von bedeutenden Teilnehmern oder Anhängern dieser Lehren;
c) die Internierung von Deutschen, welche, ohne bestimmter Verbrechen schuldig zu sein, als für die Ziele der Alliierten gefährlich zu betrachten sind, sowie die Kontrolle und Überwachung von Deutschen, die möglicherweise gefährlich werden können.

2. Verweisungen:
a) Potsdamer Abkommen, Art. III, § 3 (I) a;
b) Potsdamer Abkommen, Art. III, § 3 (III);
c) Potsdamer Abkommen, Art. 111, §5;
d) Direktive Nr. 24 des Kontrollrats;
e) Kontrollratsgesetz Nr. 10, Art. II. § 3 und Art. III, § 1 und 2.

3. Das Problem und die allgemeinen Grundsätze.
Zwecks Durchführung der in Potsdam aufgestellten Grundsätze wird es für notwendig erachtet, Kriegsverbrecher und Personen, die möglicherweise gefährlich werden können, in fünf Hauptgruppen einzuteilen und einer jeden Gruppe angemessene Strafen und Sühnemaßnahmen festzusetzen. (…)

Abschnitt II
Artikel 1. Gruppen der Verantwortlichen.
Zur gerechten Beurteilung der Verantwortlichkeit und zur Heranziehung zu Sühnemaßnahmen (ausgenommen in dem unten folgenden Falle 5) werden folgende Gruppen gebildet:
l. Hauptschuldige;
2. Belastete (Aktivisten, Militaristen und Nutznießer);
3. Minderbelastete (Bewährungsgruppe);
4. Mitläufer;
5. Entlastete (Personen der vorstehenden Gruppen, welche vor einer Spruchkammer nachweisen können, daß sie nicht schuldig sind).
(…)“
- Quelle: https://www.verfassungen.de/de45-49/kr-direktive38.htm

Die Entnazifizierung und die Maßnahmen, jeden einzelnen Deutschen in der jeweiligen Besatzungszone in die Verantwortung zu ziehen, wurde in der westalliierten „Trizone“ ab 1949 vorsätzlich abgebrochen bzw. nicht eingeleitet!
Ab 1955 wurden die Maßnahmen zur Entnazifizierung in den vier Besatzungszonen lediglich „außer Wirkung“ gesetzt, aber nicht aufgehoben!
Zitat: „Kontrollratsdirektive Nr. 38 vom 12. Oktober 1946
für die Bundesrepublik Deutschland außer Wirkung gesetzt durch Artikel 2 des Gesetzes Nr. A-37 der Alliierten Hohen Kommission vom 5. Mai 1955 (ABl. AHK S. 3268)
für die DDR außer Wirkung gesetzt durch Beschluß des Ministerrats der UdSSR über die Auflösung der Hohen Kommission der Sowjetunion in Deutschland vom 20. September 1955 (…)“
- Quelle: https://www.verfassungen.de/de45-49/kr-direktive38.htm


Ergebnis:


Zwingende Notwendigkeit der Entnazifizierung des „Deutschen Volkes“:
Wer die „Deutsche Staatsangehörigkeit“ bzw. die entsprechende Glaubhaftmachung „DEUTSCH“ der NSDAP von Adolf Hitler gemäß dem „Reichsgesetzblatt Nr.14“ vom 5. Februar 1934 besitzt, ist juristisch nazifiziert und muss gemäß dem Potsdamer Abkommen zwingend notwendig entnazifiziert werden!

Zwingende Notwendigkeit der Entmilitarisierung des „Deutschen Volkes“:
Die Remilitarisierung auf deutschem Boden ab 1955 mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ der NSDAP vom 5. Februar 1934, u.a. durch die Airbus Societas Europaea, Rheinmetall Aktiengesellschaft, Thyssenkrupp Aktiengesellschaft, KMW (Kraus-Maffei Wegmann, zu KNDS), Diehl Stiftung & Co. Kommanditgesellschaft, MTU Aero Engines Aktiengesellschaft, MBDA S.A.S., Jenoptik Aktiengesellschaft, Heckler & Koch GmbH, Rohde & Schwarz Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft, Siemens Aktiengesellschaft, MAN Societas Europaea - Traton Societas Europaea, Kühne & Nagel International Aktiengesellschaft, BASF Societas Europaea, Bayer Aktiengesellschaft und weiterer monopolkapitalistischer NS-Rüstungskonzerne einschließlich bewaffneter Gruppierungen von der BRD-„Bundeswehr“ bis zum Schützenverein erfordert die erneute völlige Entmilitarisierung dieses sog. „Deutschen Volkes“!

Auszug aus dem Potsdamer Abkommen Teil III:
„Die Ziele der Besetzung Deutschlands, durch welche der Kontrollrat sich leiten lassen soll, sind:

(I) Völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands und die Ausschaltung der gesamten deutschen Industrie, welche für eine Kriegsproduktion benutzt werden kann, oder deren Überwachung. Zu diesem Zweck:
(…)
b) müssen sich alle Waffen, Munition und Kriegsgerät und alle Spezial-mittel zu deren Herstellung in der Gewalt der Alliierten befinden oder vernichtet werden. Der Unterhaltung und Herstellung aller Flugzeuge und aller Waffen, Ausrüstung und Kriegsgeräte wird vorgebeugt werden.
(II) Das deutsche Volk muss überzeugt werden, dass es eine totale militärische Niederlage erlitten hat und dass es sich nicht der Verantwortung entziehen kann für das, was es selbst dadurch auf sich geladen hat, dass seine eigene mitleidlose Kriegführung und der fanatische Widerstand der Nazis die deutsche Wirtschaft zerstört und Chaos und Elend unvermeidlich gemacht haben.
(…)
4. Alle nazistischen Gesetze, welche die Grundlagen für das Hitlerregime geliefert haben oder eine Diskriminierung auf Grund der Rasse, Religion oder politischer Überzeugung errichteten, müssen abgeschafft werden. Keine solche Diskriminierung, weder eine rechtliche noch eine administrative oder irgendeiner anderen Art, wird geduldet werden.“
Quelle: https://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0011_pot&l=de

 

Das dem Völkerrecht untergeordnet-niederrangige Handelsrecht:

Fehlende Unterschriften in der BRD:
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) der BRD

§ 37 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes; Rechtsbehelfsbelehrung

(1) Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein.

(2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt. Ein elektronischer Verwaltungsakt ist unter denselben Voraussetzungen schriftlich zu bestätigen; § 3a Abs. 2 findet insoweit keine Anwendung.

(3) Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten. Wird für einen Verwaltungsakt, für den durch Rechtsvorschrift die Schriftform angeordnet ist, die elektronische Form verwendet, muss auch das der Signatur zugrunde liegende qualifizierte Zertifikat oder ein zugehöriges qualifiziertes Attributzertifikat die erlassende Behörde erkennen lassen.
Im Fall des § 3a Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 muss die Bestätigung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes die erlassende Behörde als Nutzer des De-Mail-Kontos erkennen lassen.

(4) Für einen Verwaltungsakt kann für die nach § 3a Abs. 2 erforderliche Signatur durch Rechtsvorschrift die dauerhafte Überprüfbarkeit vorgeschrieben werden.

(5) Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen. Zur Inhaltsangabe können Schlüsselzeichen verwendet werden, wenn derjenige, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, auf Grund der dazu gegebenen Erläuterungen den Inhalt des Verwaltungsaktes eindeutig erkennen kann.

(6) Einem schriftlichen oder elektronischen Verwaltungsakt, der der Anfechtung unterliegt, ist eine Erklärung beizufügen, durch die der Beteiligte über den Rechtsbehelf, der gegen den Verwaltungsakt gegeben ist, über die Behörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf einzulegen ist, den Sitz und über die einzuhaltende Frist belehrt wird (Rechtsbehelfsbelehrung). Die Rechtsbehelfsbelehrung ist auch der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung eines Verwaltungsaktes und der Bescheinigung nach § 42a Absatz 3 beizufügen.

- Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html

Ständig eklatanter Bruch auch des allgemein international gültigen Handelsrechts durch die Verantwortlichen der BRD und ihrer Ausführungsorgane auf dem Gebiet der DDR:
- Verstoß gegen international allgemein gültige handelsrechtliche Rechtsnorm durch fehlende persönliche Unterschriften der BRD-Verwaltungsbediensteten, damit keine persönliche Haftungsübernahme und keinerlei Rechtskraft bei betreffenden Verwaltungsakten!

Artikel 34:  "Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht"

Eine sog. „Staatshaftung“ existiert in der Rechtsrealität mangels Handlungsfähigkeit des völkerrechtlichen Nationalstaates „Deutschland“ nicht und findet in der Rechtsrealität keinerlei Beachtung.
Durch eine fehlende Unterschrift der BRD-Verwaltungskräfte kann die zuständige BRD-Gebietskörperschaft (zum Beispiel das „Amt Wittenburg“) im Schadensfall nicht haften.
Aus diesem Grund ist die gut leserliche Unterschrift mit Vor- und Zunamen einer natürlichen Person im Dienst der entsprechenden Körperschaft bei einem Verwaltungsakt zwingend notwendig.
Ohne diese Unterschrift ist das betreffende Schreiben gegenstandslos oder ein unverbindliches privat-kommerzielles Angebot.