Alliierte Rechtsgrundlagen / SHAEF / SMAD

 

8 mai 2011 befreiung gelsenkirchenBilder 5SHAEF SMAD

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Dazu die Gültigkeit der SHAEF und SMAD-Gesetze der Alliierten in Deutschland

 

Das Grundgesetz ist keine Verfassung.

Das Grundgesetz ist das Gesetz für die Verwaltung, Organisation und Rechtspflege in den Kolonien. (Beweis Deutsches Koloniallexikon 1920 Band III)

Das Grundgesetz wurde 1949 von den westalliierten Siegermächten für die Bundesrepublik Deutschland zwangsverordnet.

Das alliierte Militär- Grundgesetz ist die gültige höchste Rechtsnorm für die nicht souveräne Bundesrepublik Deutschland.

Grundgesetz Artikel 139, Artikel 120 und die Verfassung des Landes Hessen Artikel 159 zeigen auf, dass alliiertes Recht der alliierten Militärregierung bis heute höherrangig gegenüber den deutschen Gesetzen ist.

 

Seit dem 23. Mai 1945 haben die Alliierten die Macht in Deutschland übernommen. Die Alliierten haben zuerst selbst die Verwaltung in Deutschland aufgrund Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung vorgenommen. Parallel dazu begann die Umerziehung und die Kontrolle über die Kultur, Bildung und die Medien/ Presse des seit 1934 gleichgeschalteten Deutschen Volkes. Durch das bis heute gültige Kontrollratsgesetz Nr. 2 zensieren und beeinflussen besonders die westlichen Alliierten (USA) das alltägliche Leben in Deutschland. Es wird bis heute in Deutschland im alliierten Auftrag durch die Verwaltungsorganisation *Bundesrepublik Deutschland* die Zensur und Propaganda ausgeübt.

Von 1945 – 1949 praktizierten die Besatzungsmächte die Kontrolle und Steuerung in Deutschland selbst. Es ist aber wesentlich effizienter wenn sich das Kolonie-Personal selber im Fremdinteresse kontrolliert und steuert. Das Projekt funktioniert perfekt mit den Deutschen.

Ab 1949 schufen die alliierten Siegermächte jeweils die deutschen Teilkolonien *Deutsche Demokratische Republik* und die *Bundesrepublik Deutschland* IN Deutschland.
Beide Kolonieblöcke wurden 1990 vereinigt. (Beweis: Einigungsvertrag von 1990)

Bis heute unterliegen die Deutschen der alliierten Fremdbestimmung. Die extrem pflichtbewußten deutschen Befehlsempfänger vernichten sich mustergültig selbst und dehnen eifrig das faschistische Kolonieprojekt über die Europäische Union auf ganz Europa aus. (4. Reich)


Das alliierte Besatzungsrecht gilt bis heute. Dieses Besatzungs- und Bestimmungsrecht ist höherrangiges Recht gegenüber allen Deutschen Bestimmungen.

 

Beweis:

Befreiungs- Artikel 139 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146)

 

Artikel 139:

„Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“

 

Artikel 120 Besatzungskosten und Kriegsfolgelasten:

„(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. Soweit Aufwendungen für Kriegsfolgelasten, die in Bundesgesetzen weder geregelt worden sind noch geregelt werden, bis zum 1. Oktober 1965 von den Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder sonstigen Aufgabenträgern, die Aufgaben von Ländern oder Gemeinden erfüllen, erbracht worden sind, ist der Bund zur Übernahme von Aufwendungen dieser Art auch nach diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet. Der Bund trägt die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung mit Einschluß der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe. Die durch diesen Absatz geregelte Verteilung der Kriegsfolgelasten auf Bund und Länder läßt die gesetzliche Regelung von Entschädigungsansprüchen für Kriegsfolgen unberührt.

(2) Die Einnahmen gehen auf den Bund zu demselben Zeitpunkte über, an dem der Bund die Ausgaben übernimmt.“

 

Beweis:

Das wurde den die USA auch in der Hessischen Landesverfassung bestätigt.
In der Verfassung des Landes Hessen wird die Nachrangigkeit des Deutschen Rechtes ebenfalls korrekt nach Völkerrecht beschrieben:

 

Verfassung des Landes Hessen

Vom 1. Dezember 1946

Zum 26.07.2014 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

 

Artikel 159:

„Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für ihre Anordnungen nach Völker- und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschem Recht bleibt unberührt.“


Beweis die Banken AGB:

„…Die Finanzagentur haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt,…Verfügung von Hoher Hand in In- und Ausland eintreten.“

 

Schluss - Artikel 146 Geltungsdauer- Laufzeit Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland:

“Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.”

 

SHAEF ist die Abkürzung für Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces (Expeditionary = schnell, rasch, prompt, eine Expedition betreffend), das Oberkommando der Alliierten Streitkräfte im Zweiten Weltkrieg. Die SHAEF-Gesetzgebung wurde nach Aussage der amerikanischen Botschaft, uns gegenüber, am 14. Juli 1945 aufgelöst und durch die Militärgesetzgebung abgelöst.

 

Kurzer Geschichtsabriß:
SHAEF wurde Mitte Februar 1944 durch Zusammenfassung des COSSAC (Chief of Staff Supreme Allied Commander, unter General Morgan) und AFHQ (Allied Force Headquarters) gegründet. SHAEF unterstand dem Oberbefehlshaber Dwight. D. Eisenhower. Zunächst war SHAEF für die Planung der Landung in der Normandie verantwortlich, danach leitete, koordinierte und organisierte SHAEF den Vormarsch der im September 1944 3.1 Millionen Mann starken alliierten Streitkräfte auf dem Kontinent. Dafür verfügte SHAEF im Februar 1945 über 16.000 Mann Personal (zwei Drittel davon waren Amerikaner) in Versailles und Reims. SHAEF wurde dann, während der Potsdamer Konferenz (17. Juli bis 2. August 1945) am 14. Juli 1945 aufgelöst. Am 30. Juli 1945 trat dann die Allied Control Commission (ACC), der Militärische Kontrollrat, im Berliner Kammergericht zum ersten Mal zusammen.
SHAEF war Vorbild späterer gemeinsamer Stäbe u.a. in der NATO.

 

B E S A T Z U N G S R E C H T

 

KURZFASSUNG DES BESATZUNGSRECHTS:

 

Wissen Sie schon, daß mancher nicht weiß was er wissen soll, obwohl er schon viel weiß und es selbst unbewußt nicht gewußt hat?

 

Verweis: Fortgelten der Entnazifizierungsvorschriften (SHAEF, SMAD)

 

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

 

XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 - 146)

 

Artikel 139
Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

 

Grundgesetz

 

XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 - 146)

 

Artikel 120

 

(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. Soweit Aufwendungen für Kriegsfolgelasten, die in Bundesgesetzen weder geregelt worden sind noch geregelt werden, bis zum 1. Oktober 1965 von den Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder sonstigen Aufgabenträgern, die Aufgaben von Ländern oder Gemeinden erfüllen, erbracht worden sind, ist der Bund zur Übernahme von Aufwendungen dieser Art auch nach diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet. Der Bund trägt die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung mit Einschluß der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe. Die durch diesen Absatz geregelte Verteilung der Kriegsfolgelasten auf Bund und Länder läßt die gesetzliche Regelung von Entschädigungsansprüchen für Kriegsfolgen unberührt.

 

(2) Die Einnahmen gehen auf den Bund zu demselben Zeitpunkte über, an dem der Bund die Ausgaben übernimmt.

Auszug aus der: Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 187 vom 28. September 1961 vorhanden in der Hauptbibliothek der Freien Universität Berlin Signatur 4 ZA 117, kann für den Lesesaal bestellt werden.

 

Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 1390

 

Bekanntmachung der Vereinbarungen vom 25. September 1990 zu dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland Vom 8. Oktober 1990

 

Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 1386

 

Bekanntmachung der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)
Vom 8. Oktober 1990

 

Der verfassungsrechtlich Besondere Status von Berlin

 

SAMMLUNG der Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung - Deutschland

 

Vorlage der SHAEF-Gesetze in Original von Eisenhower

 

SHAEF in Verfassung des Landes Hessen Artikel 159

 

Weiterer Beweis für Gültigkeit der SHAEF- Gesetze/ SMAD:

 

Alexander Schalck-Golodkowski

„…Das Ermittlungsverfahren wegen „Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz“ wurde 1992 und das Verfahren wegen „Veruntreuung“ von Milliardenbeträgen der DDR-Regierung durch Überweisungen ins Ausland 1993 eingestellt. Zum Prozess kam es jedoch 1995 wegen des Vorwurfs der Abwicklung illegaler Waffengeschäfte. Als Ergebnis wurde Schalck-Golodkowski im Januar 1996 (wegen des Verstoßes gegen das Militärregierungsgesetz der Alliierten) zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Eine Revision gegen das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof verworfen.[2] Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Im Juli 1996 kam es zu einer weiteren Anklageerhebung wegen Embargovergehen. 1998 wurde der Beschuldigte wegen seines Krebsleidens für verhandlungsunfähig erklärt und musste zunächst nicht mehr vor Gericht erscheinen. Dennoch wurde er im Juli 1998 zu einer erneuten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Wiederum wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Sein Verteidiger war der Berliner Anwalt und heutige SPD-Bundestagsabgeordnete Peter Danckert, der auch weitere Stasi-Offiziere vertrat….“

 

Quellverweis Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Alexander_Schalck-Golodkowski

 

SCHALK

 

Weitere SHAEF-Gesetze, die in Nazikolonie der Bundesrepublik Deutschland für deren verwaltete Bewohner (Art. 25 Grundgesetz) weiterhin gültig sind.

 

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Art 25 Grundgesetz

„Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“

 

Rechtsgrundlage für die Besatzungsmächte:

 

Haager Landkriegsordnung Artikel 43:

Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.

Die Alliierten haben daraufhin zur Aufrechterhaltung der Ordnung Gesetze erlassen, unter anderem die SHAEF-Gesetzgebung. Sie haben eine Verwaltung die Bundesrepublik Treuhandverwaltung alt und seit 1990 die Bundesrepublik Deutschland neu gebildet, die für die Alliierten arbeitet zum Wohle der Alliierten nicht des deutschen Volkes!:

Rechtsgrundlage Artikel 48 der Haager Landkriegsordnung:

Erhebt der Besetzende in dem besetzten Gebiete die zugunsten des Staates bestehenden Abgaben, Zölle und Gebühren, so soll er es möglichst nach Maßgabe der für die Ansetzung und Verteilung geltenden Vorschriften tun; es erwächst damit für ihn die Verpflichtung, die Kosten der Verwaltung des besetzten Gebietes in dem Umfange zu tragen, wie die gesetzmäßige Regierung hierzu verpflichtet war.

VERTRAG ZUR REGELUNG AUS KRIEG UND BESATZUNG ENTSTANDENER FRAGEN

(in der gemäß Liste IV zu dem am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland geänderten Fassung)

(Auszug der fortgeltenden alliierten Bestimmungen)

Die Bundesrepublik Deutschland, die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Französische Republik sind wie folgt übereingekommen:

 

Erster Teil

Artikel 2

(1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.

Hier ein Auszug aus dem gültigen Gesetzeswerk:

Militärregierung – Deutschland

Kontrollgebiet des obersten Befehlshabers

Gesetz Nr. 52

Sperre und Beaufsichtigung von Vermögen

 

Artikel VIII – Strafen

10. Jeder Verstoß gegen die Vorschriften dieses Gesetzes wird nach

Schuldigsprechung des Täters durch ein Gericht der Militärregierung nach dessen

Ermessen mit jeder gesetzlich zulässigen Strafe, einschließlich der Todesstrafe geahndet.

 

Artikel IX — Inkrafttreten

11. Dieses Gesetz tritt in dem besetzten Gebiet Deutschlands am Tage der

Verkündung in Kraft.

Im Auftrage der Militärregierung

Hier können Sie das gesamte Gesetzeswerk abrufen.

Und die Bundesrepublik Deutschland bedient sich der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH

[Kernsatz: Die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH (im folgenden Finanzagentur) ist der zentrale Dienstleister für die Kreditaufnahme und das Schuldenmanagement des Bundes. Die Gesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen, ist, erfüllt Aufgaben bei der Haushalts- und Kassenfinanzierung des Bundes. ]

und mehrerer weiterer Firmen (u.a. Bundestag [Impressum - Deutscher Bundestag - Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland - Platz der Republik 1 - 11011 Berlin

 

Gesetzlicher Vertreter

Prof. Dr. Norbert Lammert, Präsident des Deutschen Bundestages USt-IdNr. DE 122119035 [Firma!])

 

ahkbestaEtigung besatzungsrechtbrbg 2007

Potsdamer Abkommen 1

Potsdamer Abkommen 2

 

 

SMAD Nachschlagewerk:

SMAD_NACHSCHLAGWERK.pdf

SMAD und religiöse Konvessionen:

SMAD_UND_RELIGIOSE_KONFESSIONEN.pdf

SMAD mit Deutschen Verwaltungsorganen:

SMAD_UND_DEUTSCHE_ORGANE.pdf

Kontrollratsdirektive Nr 24:

Kontrollratsdirektive Nr 24.pdf

Kontrollratsgesetz Nr 10:

Kontrollratsgesetz Nr 10.pdf

SBZ-Handbuch:

SBZ HANDBUCH.pdf

Kontrollratsdirektive Nr 38:

Kontrollratsdirektive Nr 38.pdf

Militärgesetze:

SHAEF_Militaergesetze.pdf
  SHAEF Militaergesetze komplett.pdf
 

SHAEF52.pdf

 

SMAD-Befehle-Auszug.pdf

 

Potsdamer Abkommen.pdf

Russisches Archiv:

http://statearchive.ru/427

 

shaef gesetz Nr1 1

 

Haager Landkriegsordnung (HLKO)

Abkommen betreffend die Gesetze und Gebraeuche des Landkriegs

 

SHAEF Bürgerservice Bayern

SHEAF buergerservice bayern

 

 

Die berühmte Stalin Note zum Friedensvertrag mit Deutschland

 

Note an die Weltmaechte

Friedensvertag Stalin Note Verteiler

Friedensvertag Stalin Note

 

1952 - die UdSSR bietet einen Friedensvertrag für Deutschland an = BRD Nazikolonie lehnt im Auftrag sofort kategorisch ab!

 

Downloads

Eisenhower-SHAEF-original   SHAEF_Berlin
BES_RECHT__AUSZUG_BA_Beilage_187__1961   BES_RECHT__Bekanntmachung_d_Vereinb_v_250990_Ausl_Streitkraefte

BES_RECHT__KURZFASSUNG

   

 

2 + 4 Vetrag Deutschland (BRD- Nazikolonie)

Geheimes Zusatzabkommen zum 2 + 4 Deutschlandvertrag

vertragstext 2+4 zusatzabkommen streng geheim
2+4-Vetrag-Vertragstext - Original  
   

Verlust Kopie Nr. 4 Geheimer Staatsvertrag 21.05.1949

Besatzungsstatut in den deutschen Banken AGBs
kanzlerakte Verlust banken agb besatzungsstatut

 

Ländereinführungsgesetz DDR- Volkskammer

Laendereinfuehrungsgesetz der DDR Seite 1

Laendereinfuehrungsgesetz der DDR Seite 2

Download: Ländereinführungsgesetz der DDR.pdf

 

 

Antwort Auswärtiges Amt der BRD: 2+ 4 Vertrag beinhaltet keinen Friedensvertrag!

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02

Download: Antwort - Auswärtiges Amt zum 2+4-Vertrag2.pdf

 

 

Vom Krieg in den Frieden - von der staatlosen Nazikolonie in die Heimat

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 - 146)


Artikel 146 – Verfassungsauftrag - Geltungsdauer des Grundgesetzes

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 - 146)

Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Verweis: Fortgelten der Entnazifizierungsvorschriften (SHAEF, SMAD)

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 - 146)

Artikel 139
Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

Artikel 116 GG verstößt gegen Artikel 139 GG

Verweis: Fortgelten der Weimarer Reichsverfassung (WRV) von 1919

Grundgesetz

XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 - 146)

Artikel 140

Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.

 

 

Die Generallösung zur endgültigen BEFREIUNG von Deutschland und Europa aus der faschistischen Kolonie

 

Die Gefahr für die gesamte Menschheit kann jetzt sofort gebannt werden. Die Generallösung dafür ergibt sich aus dem Grundgesetz für die BRD - Nazikolonie.

Der wirtschaftliche, finanzielle und militärische Motor des Faschismus ist die BRD.

Die Faschisten können sofort nur über die bis heute im besetzten, nicht unabhängigen Deutschland gültige alliierte Gesetzgebung gestoppt werden.

Die Umsetzung dieser gesetzlichen Kombination zwischen den Artikel 139 und Artikel 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) bedeutet den tatsächlich endgültigen Sieg über die Faschisten und deren Kolonialismus weltweit!

Das von Adolf Hitler ab 1934 gleichgeschaltete *DEUTSCHE VOLK* kann insbesondere ohne die Hilfe Russland das Ziel der Befreiung vom Faschismus nicht erreichen.

Wird Deutschland nicht vom Faschismus befreit, wird letztendlich die ganze Welt/ Menschheit und insbesondere auch Russland und alle weiteren Widerstandsnationen vernichtet.

Wird Deutschland endgültig vom Faschismus befreit, kann sofort der II. Weltkrieg beendet und die gesamte Menschheit und natürlich jede kriegsbetroffene Nation gerettet werden.

Rechtsgrundlagen für die Befreiung ist die bis heute volle Gültigkeit des alliierten Besatzungsrechts/ Besatzungsstatuts in Deutschland:

 

Artikel 139 Grundgesetz FÜR die BRD:

Fortgelten der Entnazifizierungsvorschriften aus *SHAEF – SMAD:

„Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“

 

Alle nationalsozialistischen Gesetze und Rechtsgrundlagen wurden durch die Alliierten im rechtsgültigen SHAEF- Gesetz Nr. 1 Artikel III strafbewehrt verboten und aufgehoben:

„…Die Auslegung oder Anwendung deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Lehren, gleichgültig wie und wann dieselben kundgemacht wurden, ist verboten….“

 

Verweis Haager Landkriegsordnung - HLKO:

Auflösung der öffentlichen Ordnung durch Rechtsbankrott, totalitäre Justiz- und Behördenwillkür, Gewalt, Chaos und Gesetzlosigkeit, Plünderungen an Privateigentum der Bevölkerung durch die Faschisten in Deutschland gebieten ebenfalls den notwendigen Durchgriff:

im Artikel 42 bis 56 sind Regelungen zum Verhalten einer Besatzungsmacht auf besetztem feindlichem Gebiet festgelegt. Ein Besatzer ist unter anderem verpflichtet, die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten (Artikel 43). Einziehung von Privateigentum ist ebenso verboten wie Plünderungen. (Artikel 46 und 47)

 

Das bedeutet:

Aktivierung nicht angewendeter Gesetze!

Das bis heute rechtsgültigen alliierten SHAEF- Gesetze und SMAD- Befehle stehen ÜBER dem Grundgesetz FÜR die nicht souveräne Bundesrepublik Deutschland!

Das Grundgesetz ist die höchste Rechtsnorm FÜR die BRD.

Das Grundgesetz wurde 1949 von den Alliierten FÜR die BRD verordnet.

Die Russische Föderation ist bis heute komplett für Deutschland zuständig.

 

Kombination mit:

Artikel 146 Grundgesetz FÜR die BRD:

“Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.”

 

Das bedeutet:

  1. Entnazifizierung aller deutschen Bundesbürger aus der deutschen Nazi- Zwangsangehörigkeit, restlose und endgültige Beseitigung aller verbotenen nationalsozialistischen Gesetze und Rechtsgrundlagen sowie deren Auslegungen und Bestandteile in Deutschland.
  2. Befreiung der rechtsgültigen Weimarer Reichsverfassung von 1919 vom kolonialen Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland
  3. Danach Reformierung der Verfassung durch Volksabstimmung in Deutschland

 

Notwendige Schritte zur Befreiung Deutschlands und Europas vom Faschismus und Nazismus:

  1. Nürnberg 2 bedeutet die endgültige Befreiung Deutschlands vom Faschismus über Einrichtung eines SHAEF- SMAD- Gerichtes mit internationaler Strafverfolgung für alle Nazi- und Kriegsverbrecher durch die zuständige alliierte Hohe Hand.
    Dazu erfolgt die
    formelle Reaktivierung auch der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland zum Schutz der deutschen Bevölkerung, der Arbeit der Übergangsregierung, zur endgültigen Entnazifizierung der Deutschen, Befreiung der WRV 1919 vom GG FÜR die BRD, Rückführung der Deutschen in ihre Heimat, Wiederherstellung der Heimatländer/Bundesstaaten.
    Staatenlos.info/Kommission -146 Deutschland - Rüdiger Hoffmann und Helmut Buschujew erheben Klage und Strafanzeige gegen die Bundesrepublik Deutschland und deren hauptverantwortliche Personenkreise wegen Nazi-und Kriegsverbrechen und Völkermord.
  1. Berlin- Karlshorst 2: Bedingungslose Kapitulation des 3. Reiches durch Frau Angela Merkel als letztes Glied in der Kette. Damit sofortige Abschaltung der deutschen Nazi-Kolonie *Bundesrepublik Deutschland* als wirtschaftlicher, politischer und finanzieller Motor des internationalen Faschismus. (Projekt 4. und 5. Reich)
    Der friedliche Wandel und die Auflösung der BRD – Nazikolonie erfolgt ähnlich wie 1990 die Abwicklung der *Deutschen Demokratischen Republik*.
  1. Zur Sicherstellung der entnazifizierten Verwaltung und des schrittweisen Wiederaufbaus Deutschlands zeitgleiche Einrichtung einer militärischen Übergangsregierung mit Genehmigung und Auftrag der zuständigen alliierten Hohen Hand.
  1. Konferenz von Jalta 2 bedeutet umgehende Einrichtung einer Welt- Friedenskonferenz mit Beteiligung von staatenlos.info - Kommission 146 als Vertreter Deutschlands zum Abschluß der Friedensverträge mit allen beteiligten Nationen
  1. Abzug der Alliierten Besatzungsmächte aus Deutschland.
    Die Übergangsregierung stellt sich weiterhin unter den Schutz der Russischen Föderation bis der Faschismus weltweit endgültig beseitigt ist.
  1. Die Arbeit der Übergangsregierung:
    Reformierung der Weimarer Reichsverfassung (WRV) 1919 durch eine verfassungsgebende Kommission.
    Abstimmungen der Entwürfe über Referenden.
    Schrittweise Umsetzung des staatenlos.info Heimat- und Friedensprogramms als globales Modellprojekt.
    Die Übergangsregierung wird gebildet mit der Abstimmung der Siegermächte/ Russische Föderation durch die Organisation staatenlos.info/ Kommission -146 Deutschland
  1. Gemeinsame Wiederherstellung der Heimat- Achse Deutschland- Preußen– Russland als Garant für den Weltfrieden, Wohlstand und Zukunft für alle Völker der Welt. (als ewiger Bruderbund
  1. Aufbau einer gemeinsamen Eurasischen Union freier und unabhängiger Nationalstaaten mit Rückkehr zu den vielfältigen ethnischen Kulturen und ethisch- moralischen Werten.
    Alle Nationen und Völker sind zum Beitritt in dieses ewige Freundschafts- und Friedensbündnis eingeladen – neues Weltbündnis!

 

Ziel:

Die Weltordnung des Friedens und der Harmonie unter Einhaltung der natürlichen und göttlichen Ordnung.

 

Maßnahmen aller kriegsbetroffener Nationen und deren Völker wie z. B. die Syrisch Arabische Republik, Islamische Republik Iran, Republik Irak, Islamische Republik Afghanistan, Volksrepublik Donezk, Demokratische Volksrepublik Korea, Volksrepublik China, Palästina, Republik Kuba, Republik Guatemala und viele weitere Nationen:

  1. Antrag auf Dringlichkeitssitzung des Weltsicherheitsrates und der UNO
  2. Klageerhebung bei dem zuständigen Hauptmilitärstaatsanwalt (HMSTA) / Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation
  3. Klageerhebung an den Internationalen Strafgerichtshöfen in Den Haag und Malaysia
  4. Mobilisierung der eigenen Bevölkerung:
    Handlungsanleitung Urkunde International für Menschen anderer Nationen zur Unterstützung der Befreiung: Handlungsanleitung International

 

Solidarisierung der Deutschen und Migranten zur Befreiung Deutschland/ Europas und der Welt vom Faschismus:

  1. Das letztendlich einfache deutsch europäische Kernthema: staatenlos in der BRD EU Nazikolonie und die gesetzliche Generallösung zur Rückkehr in die Heimat und den Welt-Frieden Artikel 139 – Artikel146 Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland erfassen und verstehen
  2. Heimatrehabilitation/ Entnazifizierung an die zuständige Hohe Hand nach Moskau
  3. Gegenseitige E Mail- Vernetzung (Kontaktformular auf staatenlos.info nutzen) und zielgerichtete Weiterverbreitung des Themas auf allen Ebenen (Weitergabe staatenlos.info - Flyer, Internet, Facebook, Twitter, Presse/ Medien, Veranstaltungen etc. pp.)
  4. Teilnahme an den staatenlos.info Veranstaltungen in Berlin und anderen Orten
  5. (regelmäßige) finanzielle Unterstützung der staatenlos.info / NOD- Befreiungsbewegung- jeder €uro zählt!
  6. Ihre Heimat Staatsangehörigkeit erhalten sie nach der Befreiung von den Heimatbehörden ausgestellt. Bitte dazu die Handlungsanleitung genau beachten und befolgen: Handlungsanleitung - Heimatpaket

 

Rüdiger Hoffmann

Präsident staatenlos.info e. V. – Kommission 146 Deutschland

 

*SHAEF= Gesetze der Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces
*SMAD - Befehle der Sowjetischen Militär Administration i
n Deutschland

 

 

Aktueller Beweis der Zuständigkeit der zur Entnazifizierung! Artikel 139 Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland


Quellverweis: http://de.ria.ru/politics/20141111/269980081.html

 

Deutsche Anträge auf Rehabilitation: Moskau warnt vor NS-Rechtfertigung

 

© RIA Novosti. Alexander Natruskin
16:16 11/11/2014


MOSKAU, 11. November (Stimme Russlands / RIA Novosti).

mehr zum Thema:

Russland erhält aus Deutschland immer mehr Anträge auf Rehabilitation einstiger Kriegsverbrecher. Das sagte der russische Chefmilitärstaatsanwalt Sergej Fridinski im Interview mit der „Rossijskaja Gaseta“. Er berichtete ausführlich über die Akte eines in der Sowjetunion verurteilten Stabsoffiziers der deutschen Abwehr und warnte vor Versuchen, das NS-Regime zu rechtfertigen.

Fridinski sagte in dem am Dienstag veröffentlichten Interview, von Januar bis September 2014 habe die russische Militärstaatsanwaltschaft insgesamt 117 Anträge auf Rehabilitation aus Deutschland erhalten. Das zuständige Bezirksmilitärgericht habe in diesem Zeitraum mindestens 24 Fälle ins Visier genommen. Unter den Antragstellern gebe es sowohl Zivilisten als auch ehemalige SS-Leute und Wehrmachtsoldaten, denen Kriegsverbrechen vorgeworfen worden waren. Das Gericht habe allerdings keinen dieser Menschen rehabilitiert. Generell nehme die Zahl solcher Anträge auf Rehabilitation mit jedem Jahr zu.

„Viele Anträge betrachten wir als Versuch, die Narben der Vergangenheit zu glätten. Manchmal geht es aber um einen unverhohlenen Wunsch, das NS-Regime zu rechtfertigen. Dieser Trend ist leider mancherorts im Westen zu beobachten. Solche Anträge gehen aus unserer Sicht darauf zurück, dass man entweder die wahren Umstände der Nazi-Gräueltaten nicht kennt oder versucht, die Kriegsverbrecher als einfache Vollzieher eines fremden Willens zu präsentieren“, so Fridinski.


© Photo Public Domain

Hans Piekenbrock

 

Ein deutscher Staatsbürger von der Stiftung Sächsische Gedenkstätten habe beispielsweise die Rehabilitierung von Hans Piekenbrock, dem einstigen Chef der Abteilung I der Abwehr, beantragt. Dieser Antrag sei jedoch abgelehnt worden. Russlands Militärstaatanwaltschaft habe entschieden, dass Piekenbrocks strafrechtliche Verfolgung in der UdSSR begründet gewesen sei. Laut Gesetz unterliege Piekenbrock in Russland keiner Rehabilitation. Dieser Beschluss sei dem militärischen Ressort des Obersten Gerichts Russlands vorgelegt worden, hieß es.
Fridinski argumentierte, die von Piekenbrock geleitete Abteilung der Abwehr sei für die Auslandsspionage zuständig gewesen und habe eine maßgebliche Rolle bei deutschen Operationen an der Ostfront gespielt. Piekenbrock habe insbesondere an entsprechenden Desinformationen gearbeitet. Seine Abteilung habe nicht nur Daten gesammelt, sondern auch subversive und Sabotage-Aktivitäten gegen die Sowjetunion betrieben: „Ein Wort von Piekenbrock reichte, um über das Schicksal von Tausenden Menschen zu entscheiden.“
Piekenbrock habe mit dem Unternehmen Barbarossa unmittelbar zu tun gehabt. Die gesammelten Spionage-Daten hätten zur Vorbereitung des Angriffs auf die Sowjetunion beigetragen. Piekenbrock habe „eine ganze Armee“ von Spionen und Saboteuren aufgestellt und manche Befehle direkt von Adolf Hitler erhalten. Die Führung des Dritten Reiches habe ihn hoch geschätzt. Zu Beginn des Krieges habe er mehrmals die besetzten sowjetischen Gebiete inspiziert und Anweisungen dort erteilt, sagte Fridinski und bezeichnete Piekenbrock als „hoffnungslosen Übeltäter“ und „Mörder“.
Im Jahr 1952 habe ein zuständiges sowjetisches Gericht den gefangengenommenen Piekenbrock wegen Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit zu 25 Jahren Haft verurteilt. „Drei Jahre später wurde er jedoch nach Westdeutschland ausgeliefert und dort als Held geehrt, weil er ‚Stalinsche Lager‘ hinter sich hatte. Von der deutschen Regierung bekam er sogar eine große Entschädigung und eine Pension als General. Piekenbrock starb mit 66, ohne seine verdiente Strafe abgebüßt zu haben“, so Fridinski.
Er mahnte: „Diese Straflosigkeit und Loyalität gegenüber NS-Verbrechern hat mit dazu beigetragen, was wir derzeit in manchen europäischen Ländern beobachten – darunter auch in der Ukraine, wo die faschistische Ideologie eigentlich zur Staatspolitik wird.“


(§ Verweise: Artikel 139 Militär Grund Gesetz mit den nachfolgenden Rechtsvorschriften - SHAEF Gesetz (52) + SMAD in Verbindung mit Artikel 16 + 116GG + 139GG + 146 GG + 20 GG + DriG § 9 und § 18)

GG Quellverweise: http://dejure.org/gesetze/GG/120.html

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.htm

Register: Quellen, Beweise - Rechtsgrundlagen

Wortbedeutung Welt:
Die Welt bedeutet alles, was der Mensch geistig erschafft, gedanklich erfindet und später in die Realität als sein Kunst-Werk auf der Erde aus der geistigen Ebene in die materielle Wirklichkeit überführt.

Wortbedeutung Realität:
Die Realität
bedeutet einfach nur die Original-unverfälschte, echte, wahrhaftige Wirklichkeit:
Als Realität wird im allgemeinen Sprachgebrauch die Gesamtheit des Realen bezeichnet. Als real gilt zum einen etwas, das keine Illusion ist und nicht von den Wünschen oder Überzeugungen einer einzelnen Person abhängig ist. Zum anderen das, was in Wahrheit so ist, wie es erscheint, bzw. dem bestimmte Eigenschaften „robust“ – also nicht nur in einer Hinsicht und nicht nur vorübergehend – zukommen (→ Authentizität). Realität ist in diesem Sinne somit dasjenige, dem „Bestimmtheit“ zugeschrieben werden kann. Ein intentionales Objekt (z. B. eine Überzeugung, eine Einschätzung, eine Beschreibung, ein Bild, ein Film oder Computerspiel) gilt dann als realistisch, wenn es die Eigenschaften der darzustellenden Wirklichkeit in vielerlei Hinsicht und ohne Verzerrungen wiedergibt (→ Realismus).
Der Begriff stammt von lateinisch realitas, ‚Wirklichkeit‘; über res, ‚Sache‘, ‚Ding‘, ‚Wesen‘. Der Plural Realitäten als Synonym oder Sammelbegriff für jemandes Immobilien ist heute überwiegend veraltet. Lediglich in Österreich (und gelegentlich, immer seltener, auch im oberdeutschen Dialektraum Süddeutschlands) findet er noch regelmäßig Anwendung – Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Realit%C3%A4t

Wortbedeutung Erde:

Die Erde ist der Grund und Boden, auf welchen wir leben!

Wortbedeutung Kunst: Kunst ist alles was der Mensch materiell und geistig erschafft.
Friedrich Nietzsche - Zitat: "Kunst kommt von Können, käme es von Wollen hieße es Wunst."
Kunst (lateinisch ars, griechisch téchne[1]) bezeichnet im weitesten Sinne jede entwickelte Tätigkeit von Menschen, die auf Wissen, Übung, Wahrnehmung, Vorstellung und Intuition gegründet ist (Heilkunst,[2] Kunst der freien Rede). Im engeren Sinne werden damit Ergebnisse gezielter menschlicher Tätigkeit benannt, die nicht eindeutig durch Funktionen festgelegt sind.[3] Nach Tasos Zembylas unterliegt der Formationsprozess des Kunstbegriffs einem ständigen Wandel, der sich entlang von dynamischen Diskursen, Praktiken und institutionellen Instanzen entfalte.[4]
Kunst ist ein menschliches Kulturprodukt, das Ergebnis eines kreativen Prozesses.[5] Das Kunstwerk steht meist am Ende dieses Prozesses, kann aber auch der Prozess bzw. das Verfahren selbst sein. So wie die Kunst im gesamten ist das Kunstwerk selbst gekennzeichnet durch das Zusammenwirken von Inhalt und Form.[6] Ausübende der Kunst im engeren Sinne werden Künstler genannt.
Die ursprüngliche Bedeutung des Begriffs Kunst wurde auf alle Produkte menschlicher Arbeit angewandt (vgl. Kunstfertigkeit) als Gegensatz zur Natur, was beispielsweise bei Kunststoff, Künstliche Ernährung, Künstliches Aroma, Künstliche Intelligenz ersichtlich wird -
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kunst

Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin
("Potsdamer Abkommen") vom 2. August 1945
III. Deutschland

„Alliierte Armeen führen die Besetzung von ganz Deutschland durch und das deutsche Volk fängt an, die furchtbaren Verbrechen zu büßen, die es unter der Leitung derer, welche es zur Zeit ihrer Erfolge offen gebilligt und denen es blind gehorcht hat, begangen hat. Auf der Konferenz wurde eine Übereinkunft erzielt über die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Alliierten in Bezug auf das besiegte Deutschland in der Periode der alliierten Kontrolle.
Das Ziel dieser Übereinkunft bildet die Durchführung der Krim-Deklaration über Deutschland.
Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgerottet und die Alliierten treffen nach gegenseitiger Vereinbarung in der Gegenwart und in der Zukunft auch andere Maßnahmen, die notwendig sind, damit Deutschland niemals mehr seine Nachbarn oder die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann.

Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn die eigenen Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.“

A.  P o l i t i s c h e G r u n d s ä t z e

Entmilitarisierung
„3. Die Ziele der Besetzung Deutschlands, durch welche der Kontrollrat sich leiten lassen soll, sind:

(I) Völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands und die Ausschaltung der gesamten deutschen Industrie, welche für eine Kriegsproduktion benutzt werden kann oder deren Überwachung.“

Entnazifizierung:
„4. Alle nazistischen Gesetze, welche die Grundlagen für das Hitlerregime geliefert haben oder eine Diskriminierung auf Grund der Rasse, Religion oder politischer Überzeugung errichteten, müssen abgeschafft werden.

Keine solche Diskriminierung, weder eine rechtliche noch eine administrative oder irgendeiner anderen Art, wird geduldet werden.“
- Quelle:
http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html

 

Alle nationalsozialistischen Gesetze und Rechtsgrundlagen wurden durch die alliierten Siegermächte im rechtsgültigen SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III strafbewehrt verboten und aufgehoben -

SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III
„…Die Auslegung oder Anwendung deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Lehren, gleichgültig wie und wann dieselben kundgemacht wurden, ist verboten!“

Folgen bei Nichterfüllung der Entnazifizierung und Entmilitarisierung Deutschlands:

Im März 1946 wurde das Gesetz zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassen.
Belastete Personen mussten sich, wie auf dieser Aufnahme gezeigt, vor Spruchkammern verantworten.
Für den demokratischen Neubeginn Nachkriegsdeutschlands war die Entnazifizierung von großer Bedeutung.
Die mit der Direktive JCS 1067 auf der Potsdamer Konferenz 1945 bekannt gegebene Absicht der Alliierten war die völlige Ausrottung der nationalsozialistischen Ideologie und deren Urheber, Repräsentanten und Anhänger zur Verantwortung zu ziehen – auf staatlicher, gesellschaftlicher und privatwirtschaftlicher Ebene.
Quelle: Paul Hoser Mainpost Verantwortlicher Walter Röder

Befreiungsgesetz Artikel 139 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und den dahinter stehenden gültigen alliierten Rechtsgrundlagen über Entnazifizierung - Grundgesetz XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146)  Art. 139 - Fortgelten der Vorschriften über Entnazifizierung –
„Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
- Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/139.html

Verfassung des BRD-Landes Hessen vom 1. Dezember 1946 - zum 26.07.2014 aktuelle verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Artikel 159:
„Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für ihre Anordnungen nach Völker- und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschen Recht bleibt unberührt.“
- Quelle: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=170031, 162

 

Verfassung Land Berlin vom 23. November 1995 - Artikel 98

„Die zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus und zur Beseitigung ihrer Folgen erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieser Verfassung nicht berührt.“
– Quelle: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-VerfBEpArt98

Artikel 140 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html

Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“

- Grundsatzrede von Prof. Dr. Carlo Schmidt vor dem parlamentarischen Rat zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland vom 08.09.1948
- Dokumentation Deutscher Bundestag der BRD - wissenschaftlicher Dienst WD 3 – 292/07
- Antwort Auswärtiges Amt der BRD: Auswärtiges/Antwort vom 30.06.2015 – Referenz hib 340/2015)
- Protokolle aus dem Bundeskanzleramt 354 BII vom 17.07.1990- IGH-Urteil: BRD als Rechtsnachfolger der sog. „dritten Reiches“ (des Nationalsozialismus von Adolf Hitler)
- Amtsblatt für Schleswig-Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1

1 BVerfG, Urteil vom 31. Juli 1973, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, 36. Band, 1 (15f.) = Neue Juristische Wochenschrift 1973, 1539. 2 Dolzer in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, 3. Aufl., 2003, Band I, § 13 Rn. 12.

Zum rechtlichen Fortbestand des „Deutschen Reichs“ = „Deutschland“

Dokumentation - © 2007 Deutscher Bundestag WD 3 - 292/07

Das BVerfG hat in seinem Urteil zum Vertrag vom 21. Dezember 1972 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Folgendes festgestellt: Das Grundgesetz geht davon aus, „dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist“. Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern „ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger’ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich’, - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch’, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.“1

Das BVerfG hat diese Rechtsprechung seit der Wiedervereinigung nicht geändert. Mit dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland zum 3. Oktober 1990 ging die Deutsche Demokratische Republik im Rahmen einer sogenannten Staateninkorporation unter.

Das Territorium der Bundesrepublik erweiterte sich um das Gebiet der neuen Bundes-länder. Am Fortbestand des Deutschen Reichs in der Gestalt der Bundesrepublik Deutschland änderte sich durch den Beitritt nichts.2

- SHAEF-Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung in Deutschland - Gesetz Nr. 1 Art. III Abschnitt 4, Gesetz Nr. 52 Art. VII Abschnitt e), Gesetz Nr. 53 Art. VII Abschnitt g), Gesetz Nr. 161/2
- Grundsatzurteil Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 - 2BvF 1/73 zum Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich

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Quellen: https://archive.org/details/SHAEF-Gesetz_1-161
+ https://archive.org/details/ShaefS.h.a.e.fDeutschlandGermanyWorldWar

Deutschland-Deutsches Reich
BuStAG vom 01. Juni 1870 (BGBl. S. 498) Inland
„§1. Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.“

RuStAG 01 vom 22. April 1871 (RGBI. S. 87) Inland
„§1. Die Reichsangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.“

RuStAG 02 vom 22. Juli 1913 (RGBl 1913, S. 583) Inland oder Kolonie
„§1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat Inland/ Heimat
oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.“

Niemandsland Deutschland - Auszug aus Wikipedia - Vollzitat: „Ein Protektorat (von lateinisch protegere ‚schützen‘; zuweilen auch Schutzstaat bzw. Schutzgebiet) ist ein teilsouveränes Gemeinwesen und abhängiges staatliches Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung einem anderen Staat durch einen völkerrechtlichen Vertrag unterstellt sind.“ Siehe dazu auch die NATO-Verträge und sog. „Geheime Zusatzabkommen.“

- Verhaftung der letzten amtierenden Reichsregierung Dönitz am 23. Mai 1945
- US-Dokumentation „Here is Germany“ von 1945
- Grundsatzrede von Prof. Dr. Carlo Schmidt vor dem parlamentarischen Rat zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland vom 08.09.1948
- SHAEF-Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung in Deutschland - Gesetz Nr. 1 Art. III Abschnitt 4, Gesetz Nr. 52 Art. VII Abschnitt e), Gesetz Nr. 53 Art. VII Abschnitt g), Gesetz Nr. 161/2
- Grundsatzurteil Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 - 2BvF 1/73 zum Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich
- Dokumentation Deutscher Bundestag der BRD - wissenschaftlicher Dienst WD 3 – 292/07
- Antwort Auswärtiges Amt der BRD: Auswärtiges/Antwort vom 30.06.2015 – Referenz hib 340/2015)
- Potsdamer Abkommen und die darin enthaltene Krim-Deklaration vom 2. August 1945
- Die von der BRD abgelehnten Friedensvertragsangebote der UdSSR von 1952
- HLKO Artikel 24 „Kriegslisten und die Anwendung der notwendigen Mittel, um sich Nachrichten über den Gegner und das Gelände zu verschaffen, sind erlaubt“
- Protokolle aus dem Bundeskanzleramt 354 BII vom 17.07.1990

Nationalsozialistisches Unrecht in Deutschland:
- sprachliche Einführung der deutschen Staatsangehörigkeit im Gesetz Widerruf von Einbürgerungen und Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit RGBL 28. Juli 1933,
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit RGBI. I S. 85 vom 05.2.1934,
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit Neues Staatsrecht 1934, Seite 54,
- Die deutsche Staatsangehörigkeit: Reichsverordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 Gustav Zeidler - Mauckisch von 1935,
- Staatsangehörigkeit und Reichsbürgerecht von Dr. Bernhard Lösener – Ministerialrat des Innern und Rassereferent im Reichsministerium des Inneren 1. Band, Gruppe 2 Ausgabe 13 von 1934
- Reichsbürgergesetz und Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre - "Nürnberger Gesetze", 15. September 1935 und die beiden ersten Ausführungsbestimmungen, 14. November 1935
-Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935 (RGBl. I S. 1146),
Wilhelm Stuckart, Hans Globke: Kommentar zum Reichsbürgergesetz (1936),
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit im Lande Österreich vom 3. Juli 1938
- Amtsblatt für Schleswig-Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1
- Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich vom 14.Juli 1945, Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Ausweisdokumente mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung „deutsch“ von 1934-1945
- Ausweisdokumente „deutsch“ ab 1934
- Amtsblatt für Schleswig- Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1

Bundespublik Deutschland in Deutschland:
- Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Ausweisdokumente der BRD mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung „DEUTSCH“ 1934
- IGH-Urteil: BRD als Rechtsnachfolger der sog. „dritten Reiches“ (des Nationalsozialismus von Adolf Hitler)
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG 5.2. 1934 - z.Zt. verfälscht 22.07.1913) Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Artikel 16, 116, 120, 127,133, 139, 140 und 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD)
- Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 und das Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1864 08.12.2010
– dazu das Unionsrecht: unmittelbare Unionsangehörigkeit = Mitgliedschaftsverhältnis - Nichtstaatsangehörigkeit und Welt-Bürgerschaft – u. a. Grundlagenwerk *Der Unionsbürger* von Christoph Schönberger

Artikel 16 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.“

Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“

Artikel 127 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, soweit es nach Artikel 124 oder 125 als Bundesrecht fortgilt, innerhalb eines Jahres nach Verkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden, Groß-Berlin, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern in Kraft setzen“

Artikel 133 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat: Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“

Artikel 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
„Grundgesetz XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146)  Art. 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ - Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/146.html

NaZi-Plan „Great Reset – der große Umbruch“ = Volldigitalisierung der menschlichen Gesellschaft- Künstliche Intelligenz- Abschaffung der Volksstämme, deren Kulturen, Traditionen, Sprachen, Moral und Sittlichkeit, Zugang zu Gott – satanische Vernichtung der Schöpfung Gottes!

Siehe COVID-19: Der Große Umbruch (German Edition) Taschenbuch – 25. September 2020
Deutsch Ausgabe von Klaus Schwab (Author), Thierry Malleret (Author)

Zitat: “Mit seinem Erscheinen hat Covid-19 die bisherige Regierungsführung der Länder, unser Zusammenleben und die Weltwirtschaft als Ganzes gehörig durcheinander gebracht. Covid-19: Der große Umbruch ist ein Leitfaden für alle, die verstehen möchten, wie das neuartige Coronavirus so viel Zerstörung und Leid anrichten konnte und welche Änderungen für eine integrativere, robustere und nachhaltigere Welt erforderlich sind. Das Buch bietet eine besorgniserregende, dennoch zuversichtliche Analyse. Covid-19, die größte Gesundheitsbedrohung des Jahrhunderts, hat enorme wirtschaftliche Schäden verursacht und bestehende Ungleichheiten verschlimmert. Die Macht des Menschen liegt jedoch in seinem Weitblick, Einfallsreichtum und - zumindest in einem gewissen Maße - Vermögen, das Schicksal selbst in die Hand zu nehmen und eine bessere Zukunft zu planen. Dieses Buch zeigt uns, wo wir beginnen müssen. Professor Klaus Schwab ist der Gründer und Vorstandsvorsitzende des Weltwirtschaftsforums. Er ist Verfasser verschiedener Bücher, darunter „Die Vierte Industrielle Revolution“ und langjähriger Verfechter des „Stakeholder-Kapitalismus“. Thierry Malleret ist geschäftsführender Partner von Monthly Barometer, einer prägnanten, prädiktiven Analyse. Er ist Autor mehrerer Bücher zu wirtschaftlichen

Allgemeine Hinweise:
Alle Ausführungen auf dieser wissenschaftlichen Kunst-Webseite beruhen auf Annahme öffentlich zugänglicher menschlicher Kunstwerke in Form von Texten, Quellen und beweiskräftigen Dokumente bis gegebenenfalls das Gegenteil in Beweislastumkehr unter uneingeschränkter persönlicher, kommerzieller Haftungsübernahme bewiesen ist.
Es wird sich ausdrücklich auf das Naturrecht der freien Meinungsäußerung, Freiheit der Kunst, Wissenschaft Forschung und der Berichterstattung (Pressefreiheit) berufen –
auch gemäß öffentlichen Recht Artikel 5 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Zitat:
"Artikel 5. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.
- Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

Für die Richtigkeit der menschlichen Kunstwerke in Form von Ausführungen, Quellen und beweiskräftigen Dokumente kann selbstverständlich keiner Gewähr übernommen werden.
Alle Ausführungen gelten als Anregung zum eigenen Nachdenken, forschen und Prüfen.
Ob die Ausführungen so richtig sind, wird sich früher oder später klären.
Alle verantwortungsbewußten Menschen sind daher aufgefordert an der Wahrheitsfindung mitzuwirken!

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Was ist die einheimisch-indigene Minderheit in Deutschland?

Auswahl Filmempfehlungen zur Aktivierung des inneren Zeichens der Erbinformation („genetischer Code“)

 

Heimat-Schulungsfilme:

 

Auswahl aktueller Filmempfehlungen zum Erwachen

 

Heimat-Schulungsfilme:

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