Varianten der notwendigen Entnazifizierung von Deutschland

Rechtliche Voraussetzungen und Feststellungen in Bezug auf Deutschland:

Erstens:

Der völkerrechtliche Vollstaat „Deutschland“ = das „Deutsche Reich“ unterliegt weiterhin der sog. „Feindstaatenklausel“ (Artikel 53 der UN-Charta) und befindet sich noch immer im Kriegszustand mit über 54 kriegsbeteiligten Nationen.
Dies führt in Bezug auf dieses „Deutschland“ automatisch zur Anwendung des „humanitären Völkerrechts“ (Kriegsvölkerrecht) und damit für alle eingeborenen Deutschen und eingebürgerten Migranten zur Anwendung des Artikels 24 der Haager Landkriegsordnung von 1907.

Haager Landkriegsordnung (HLKO) - Artikel 24 Kriegslisten sind erlaubt – Zitat:

Kriegslisten und die Anwendung der notwendigen Mittel, um sich Nachrichten über den Gegner und das Gelände zu verschaffen, sind erlaubt.
Beweis-Quelle: https://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0201_haa&object=translation&l=de

Die Anwendungen von Lug und Trug, Täuschungen, Tarnungen (falscher Anschein), Glaubhaftmachungen, Scheinstellungen, Attrappen, irreführende Falschinformationen im Rahmen der psychologischen Kampfführung, um den Gegner zu unvorsichtigen Handlungen zu veranlassen, Ängste zu schüren oder falsche Hoffnungen zu wecken u.s.w. gelten allesamt als erlaubte Kriegslisten bei der fortgesetzten Kriegsführung gegen die Deutschen, eingebürgerte Migranten und die gesamte internationale Weltgemeinschaft.

  1. irreführende Falschinformation/ Lüge:
    „Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist der bis heute weiter existierende völkerrechtlich Staat Deutschland = das Deutsche Reich.“

    Die Wahrheit: Die „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD) wurde am 23. Mai 1949 im Rahmen des Besatzungsstatutes der westalliierten Siegermächte auf westdeutschem Boden (sog. „Trizone“) gegründet.
    Die provisorische angloamerikanische Treuhandverwaltung BRD ist NICHT der völkerrechtliche Vollstaat Deutschland!
    „Deutschland“ ist der völkerrechtliche Vollstaat „Deutsches Reich“ im Gebiets- und Rechtsstand vom 31.12.1937 = beide Begriffe bedeuten ein und dasselbe – siehe dazu u. a. die SHAEF Gesetze Nr. 52, 53 und 161.

    Tarnung, Scheinstellung und irreführende Information als angewendete Kriegslisten: Die irreführende Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland“ täuscht der internationalen Weltgemeinschaft vor, dass die angloamerikanische Besatzungs-Treuhandverwaltung „Bundesrepublik Deutschland“ der deutsche Vollstaat Deutschland = das Deutsche Reich sei.
    Zwecks dieser Täuschung werden auch staatliche Symbole und Hoheitszeichen, wie z. Bsp. die Schwarz-Rot-Goldene Staatsflagge und Hoheitsadler des Deutschen Reiches = Deutschland mißbräuchlich eingesetzt.

  2. irreführende Falschinformation/ Lüge:

    „Die Europäische Union ist Europa und ein völkerrechtlicher Staat.“

    Wahrheit: Die private Interessensgemeinschaft „Europäische Union“, das NSDAP-Projekt Walter Hallstein-Plan „Europa“, ist nicht der Kontinent „Europa“, sondern befindet sich nur auf demselben. Das private Konstrukt „Europäische Union“ – NS-Projekt „Europa“ ist und wird kein völkerrechtlicher Vollstaat.

  3. irreführende Falschinformation/ Lüge:

    „Dritter Weltkrieg“

    Wahrheit: Der Zweite Weltkrieg wurde offenkundig wegen fehlender Friedensverträge mit über 54 kriegsbeteiligten Staaten bzw. Nationen NICHT beendet!
    Heute sind es 193 Staaten als Mitglieder der „Vereinten Nationen – UN“, die als Feindstaatenbündnis gegen Deutschland gegründet wurde!
    Der „Zweite Welt-Krieg“ läuft bis heute als sog. „kalter Krieg“ mit partiell „heißen“ Kriegsschauplätzen weiter!

    Sefton Delmer (1904-1979) – bedeutender englischer Journalist:
    "Jeder
    Griff ist erlaubt. Je übler, um so besser. Lügen, Betrug – alles."
    Quelle: Die Deutschen und ich, Hamburg 1963, S. 590

Zweitens:

Ein Staatsvolk ist die Summe aller Staatsangehörigen.

„Ein Staatsangehöriger eines Staates oder einer Regierung bedeutet ein Untertan oder Staatsbürger sowie eine Personengesellschaft, Handelsgesellschaft, Körperschaft oder sonstige juristische Person, die auf Grund der Gesetze eines derartigen Staates oder einer derartigen Regierung besteht oder in dem Gebiet eines derartigen Staates oder einer derartigen Regierung eine Hauptniederlassung hat;“ - SHAEF-Gesetz Nr.52 VII Begriffsbestimmung 9d und Beschluss der Alliierten Militärregierung: Gesetz Nr. 52 „Sperre und Beaufsichtigung von Vermögen“ Artikel VII Begriffsbestimmungen

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Beweis-Quellen: https://archive.org/details/SHAEF-Gesetz_1-161 + https://archive.org/details/ShaefS.h.a.e.fDeutschlandGermanyWorldWar

Der Begriff „Deutschland“ und „Deutsches Reich“ sind im Sinne des Staatsbegriffs ein und dasselbe!

 

Drittens:

Das Deutsche Reich existiert im nationalsozialistischen Zustand - im Gebiets- und Rechtszustand vom 31. Dezember 1937 - weiter fort. Es ist seit dem 23. Mai 1945 handlungsunfähig und wird von der angloamerikanischen Treuhandverwaltung „Bundesrepublik Deutschland“ verwaltet und das Vermögen verwertet.
Das sog. Staatsvolk wurde als „entwaffnete Feinde“ entrechtet und entmachtet.

Die Hoheitsgewalt ist in Treuhänderschaft bzw. an die Besatzungsmächte übergegangen:

 

  1. Haager Landkriegsordnung Artikel 43.
    Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.

    Artikel 55.
    Der besetzende Staat hat sich nur als Verwalter und Nutznießer der öffentlichen Gebäude, Liegenschaften, Wälder und landwirtschaftlichen Betriebe zu betrachten, die dem feindlichen Staate gehören und sich in dem besetzten Gebiete befinden. Er soll den Bestand dieser Güter erhalten und sie nach den Regeln des Nießbrauchs verwalten.

  2. UN-Charta

    KAPITEL XII (römisch 12)

    DAS INTERNATIONALE TREUHANDSYSTEM

    Artikel 75
    Die Vereinten Nationen errichten unter ihrer Autorität ein internationales Treuhandsystem für die Verwaltung und Beaufsichtigung der Hoheitsgebiete, die aufgrund späterer Einzelabkommen in dieses System einbezogen werden. Diese Hoheitsgebiete werden im Folgenden als Treuhandgebiete bezeichnet.

Artikel 76
Im Einklang mit den in Artikel 1 dieser Charta dargelegten Zielen der Vereinten Nationen dient das Treuhandsystem hauptsächlich folgenden Zwecken:

  1. den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu festigen;

  2. den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und erzieherischen Fortschritt der Einwohner der Treuhandgebiete und ihre fortschreitende Entwicklung zur Selbstregierung oder Unabhängigkeit so zu fördern, wie es den besonderen Verhältnissen eines jeden dieser Hoheitsgebiete und seiner Bevölkerung sowie deren frei geäußerten Wünschen entspricht und in dem diesbezüglichen Treuhandabkommen vorgesehen ist;

    Gemäß diesen Vorgaben liegt die Hoheitsgewalt für den handlungsunfähigen Staat „Deutschland“ bei der Besatzungs- und Treuhandverwaltung der westalliierten Siegermächte.
    Diese angloamerikanische Treuhand- und Besatzungsorganisation trägt die (irreführende) eigenständige Bezeichnung: „Bundesrepublik Deutschland“.

 

Viertens:

Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin ("Potsdamer Abkommen") vom 2. August 1945 III. Deutschland

„Alliierte Armeen führen die Besetzung von ganz Deutschland durch und das deutsche Volk fängt an, die furchtbaren Verbrechen zu büßen, die es unter der Leitung derer, welche es zur Zeit ihrer Erfolge offen gebilligt und denen es blind gehorcht hat, begangen hat. Auf der Konferenz wurde eine Übereinkunft erzielt über die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Alliierten in Bezug auf das besiegte Deutschland in der Periode der alliierten Kontrolle.
Das Ziel dieser Übereinkunft bildet die Durchführung der Krim-Deklaration über Deutschland.
Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgerottet und die Alliierten treffen nach gegenseitiger Vereinbarung in der Gegenwart und in der Zukunft auch andere Maßnahmen, die notwendig sind, damit Deutschland niemals mehr seine Nachbarn oder die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann.

Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn die eigenen Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.“

 

A. P o l i t i s c h e G r u n d s ä t z e

Entmilitarisierung
„3. Die Ziele der Besetzung Deutschlands, durch welche der Kontrollrat sich leiten lassen soll, sind:

(I) Völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands und die Ausschaltung der gesamten deutschen Industrie, welche für eine Kriegsproduktion benutzt werden kann oder deren Überwachung.“

Entnazifizierung:
„4. Alle nazistischen Gesetze, welche die Grundlagen für das Hitlerregime geliefert haben oder eine Diskriminierung auf Grund der Rasse, Religion oder politischer Überzeugung errichteten, müssen abgeschafft werden.

Keine solche Diskriminierung, weder eine rechtliche noch eine administrative oder irgendeiner anderen Art, wird geduldet werden.“
- Quelle: http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html

Alle nationalsozialistischen Gesetze und Rechtsgrundlagen wurden durch die alliierten Siegermächte im rechtsgültigen SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III strafbewehrt verboten und aufgehoben -
SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III
„…Die Auslegung oder Anwendung deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Lehren, gleichgültig wie und wann dieselben kundgemacht wurden, ist verboten!“

 

Folgen bei Nichterfüllung der Entnazifizierung und Entmilitarisierung Deutschlands:

Das Gesetz Nr. 104
„Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus“ vom 05.03.1946 enthält zahlreiche Rechtsvorschriften.

1. Nationalsozialismus und Militarismus haben in Deutschland zwölf Jahre die Gewaltherrschaft ausgeübt, schwerste Verbrechen gegen das deutsche Volk und die Welt begangen, Deutschland in Not und Elend gestürzt und das Deutsche Reich zerstört. Die Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus ist eine unerläßliche Vorbedingung für den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Wiederaufbau…

3. Der Kontrollrat hat am 12. Januar 1946 für ganz Deutschland Richtlinien für diese Entfernung und den Ausschluß in der Anweisung Nr. 24 aufgestellt, die für die deutschen Regierungen und für das deutsche Volk verbindlich sind…“

Die mit dem Befreiungsgesetz vom Nationalsozialismus und Militarismus verbundene Kontrollratsdirektive Nr. 24, die die „Entfernung von Nationalsozialisten und Personen, die den Bestrebungen der Alliierten feindlich gegenüberstehen, aus Ämtern und verantwortlichen Stellungen“ vom 12. Januar 1946 vorsah, wurde in der BRD am 05. Mai 1955 und in der DDR am 20. September 1955 außer Wirkung gesetzt.

Die Vorschriften über Entnazifizierung sind offenbar bis heute weiter uneingeschränkt gültig:

Artikel 139 Grundgesetz für die BRD: Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

Quellen:
https://www.verfassungen.de/de45-49/kr-direktive24.htm
https://www.verfassungen.de/bw/wuerttemberg-baden/befreiungsgesetz46.htm

Im März 1946 wurde das Gesetz zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassen.
Belastete Personen mussten sich, wie auf dieser Aufnahme gezeigt, vor Spruchkammern verantworten.
Für den demokratischen Neubeginn Nachkriegsdeutschlands war die Entnazifizierung von großer Bedeutung.
Die mit der Direktive JCS 1067 auf der Potsdamer Konferenz 1945 bekannt gegebene Absicht der Alliierten war die völlige Ausrottung der nationalsozialistischen Ideologie und deren Urheber, Repräsentanten und Anhänger zur Verantwortung zu ziehen – auf staatlicher, gesellschaftlicher und privatwirtschaftlicher Ebene -
Quelle: Paul Hoser Mainpost Verantwortlicher Walter Röder

Die alliierten Siegermächte haben am 02.08.1945 in Potsdam erklärt, dass sie das militärisch niedergeworfene Deutschland weder vernichten noch das Staatsvolk versklaven wollen:
Als Vorgehensweise wurden die Beschlüsse des Potsdamer Abkommens („…Teil III Deutschland“ usw.) die völkerrechtlich bindende Vereinbarung, die die vollständige Entnazifizierung und Entmilitarisierung Deutschlands mit einschließt.

 

Fünftens:

Umsetzung Potsdamer Abkommen

Sobald das Deutsche Reich im Rahmen der Erfüllung des Potsdamer Abkommens durch die indigenen berechtigten Deutschen unter Alliierter Aufsicht /Kontrolle/Absprache wieder handlungsfähig wird, tritt das „Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland“ automatisch außer Kraft, weil die Hoheitsgewalt Deutschlands ab diesem Moment bei der neu eingesetzten Regierung Deutschlands liegen würde und nicht mehr treuhänderisch von der Bundesrepublik Deutschland organisiert werden müsste. Zu diesem Zeitpunkt würde sich Deutschland weiterhin im Zustand vom 31. Dezember 1937 befinden.

1937 war die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.08.1919 die gesetzgebende Verfassung.
Diese Verfassung wurde allerdings von der nationalsozialistischen Gesetzgebung Adolf Hitlers NSDAP - dem Staatsgrundgesetz (sog. „Neuen Staatsrecht“) überlagert.

Nach dem Abschluss von Friedensverträgen mit allen UN-Mitgliedstaaten beginnt sofort die Entnazifizierung:

Erster Schritt:
Sofortige Bereinigung des Staates von allen nationalsozialistischen Rechtsinhalten, Verordnungen und Gesetzen insbesondere den Ersatz der „deutschen Staatsangehörigkeit“ vom 05.02.1934 mit der zu vorigen Staatsangehörigkeit!
Dadurch wird automatisch die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.08.1919 reaktiviert.

Das Deutsche Reich ist in diesem Zustand ein einziger Gesamtstaat, mit der Handelsflagge Schwarz-Rot-Gold als Nationalflagge und ein Bündnis, bestehend aus 26 Bundesländern Zuvor waren es die 26 Bundes-Staaten im Deutschen Reich, das vor 1919 noch ein Staatenbund aus 26 Einzel-Staaten war!
Diese Bundes-Staaten wurden in der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.08.1919 zu Bundes-Ländern herabgestuft.

Siehe dazu: Gesetz betreffend die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871

 

Artikel 1 Das Bundesgebiet besteht aus den Staaten Preußen mit Lauenburg, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Koburg-Gotha, Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen und Hamburg.“

„Verfassung des Deutschen Reiches“ vom 11. August 1919:
Artikel 2 Das Reichsgebiet besteht aus den Gebieten der deutschen Länder. Andere Gebiete können durch Reichsgesetz in das Reich aufgenommen werden, wenn es ihre Bevölkerung kraft des Selbstbestimmungsrechts begehrt.

Das größte Land war Preußen, dann folgten Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Thüringen und Hessen. Zu den Kleinstaaten gehörten Oldenburg, Braunschweig, Anhalt, Hamburg, Bremen, Lippe, Lübeck, Waldeck (ab 1929 zu Preußen), Schaumburg-Lippe, Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz - Quelle: https://www.zeitklicks.de/weimarer-republik/politik/typisch-weimar/die-laender-der-republik

Mit den Ergebnissen des ersten Weltkrieges, dem Versailler Vertrag, der Gründung des Völkerbundes am 10. Januar 1920 und der Aufnahme „Deutschlands“ in diesen Völkerbund am 8. September 1926 wurde dem ehemaligen Staatenbund „Deutsches Reich“ in Gestalt der „Weimarer Republik“ die Eigenschaft eines nationalen Gesamtstaats verliehen.

Regelung der Staatsangehörigkeit in der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919:

Artikel 110
Die Staatsangehörigkeit im Reiche und in den Ländern wird nach den Bestimmungen eines Reichsgesetzes erworben und verloren.

Jeder Angehörige eines Landes ist zugleich Reichsangehöriger.

Jeder Deutsche hat in jedem Lande des Reichs die gleichen Rechte und Pflichten

wie die Angehörigen des Landes selbst.

Da für den Artikel 110 das umsetzende Gesetz offenbar fehlt (?) müsste

ein Übergangsgesetz bzgl. der Staatsangehörigkeit hergestellt werden.
(Hinweis: Die sog. „unmittelbare“ bzw. „mittelbare Reichsangehörigkeit“ ist keine eigenständige Staatsangehörigkeit.)

Provisorische Regelung zum Erwerb der Staatsangehörigkeit in Deutschland bis zum endgültigen Abschluss der Entnazifizierung und Entmilitarisierung durch entsprechende Abänderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913:

$ 1 „Deutscher ist, wer die Angehörigkeit in einem Bundesland besitzt.
Die Angehörigkeit in einem Bundesland führt automatisch zum Besitz der Staatsangehörigkeit in Deutschland.“

Die Oder-Funktion „unmittelbare Reichsangehörigkeit“ entfällt gemäß Artikel 119 des Vertrags von Versailles (RGBl. I. S. 687), da Deutschland auf die deutschen Kolonien bzw. Schutzgebiete ab 1919 verzichtet hat und von der deutschen Minderheit auch nicht gewollt sind.

$ 2. Die Angehörigkeit in einem Bundesland wird erworben:
1. durch Geburt
2. durch Legitimation
3. durch Eheschließung
4. für einen Auslandsdeutschen durch Aufnahme
5. für einen Ausländer durch Einbürgerung über Ehrenbürgerschaft und durch Eheschließung

Eventuell mögliche Alternative:

Die indigenen Deutschen dürfen in Abstimmung mit den alliierten Siegermächten sofort die Reform der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 durch Einführung des Stammesrechts im Sinne der Staatsangehörigkeit zum Heimatreich der Deutschen als der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, gemäß dem internationalen Völkerrecht einschließlich des Minderheitenrechts.
Siehe dazu: „Sechstens: Die Reformation von Staatsaufbau und Staatsangehörigkeit (...)“
Siehe bisherige Entwicklung der Staatsangehörigkeit mit allen Bestimmungen – Stand 18.12.2022 – Quelle http://www.verfassungen.de/de67-18/rustag13.htm

 

Sechstens:

Reformation von Staatsaufbau und Staatsangehörigkeit durch die deutsche Minderheit

Allgemeine Erklärung zur Rechtslage und dem künftigen Staat auf deutschem Boden:
Zum erfolgreichen und unumkehrbaren Abschluss der Entnazifizierung und Entmilitarisierung Deutschlands, der Umsetzung der Beschlüsse von Potsdamer und der Krim-Deklaration, einschließlich der Ergebnisse des Nürnberger Tribunals sind folgende Punkte umzusetzen:

1. Zum Schutz der deutschen Minderheit, deren Kulturen, Traditionen, Sprache, Moral und Sittlichkeit und Religion, ist es zwingend notwendig die veraltete, von Mängeln und Defekten belastete „Verfassung des Deutschen Reiches“ vom 11. August 1919 entsprechend den Erfordernissen des künftigen gesellschaftlichen Zusammenlebens vollständig zu reformieren.

2. Die Entnazifizierung von Deutschland bedeutet in Folge ein völlig neues Staats- und Gesellschaftssystem.
Deutschland = das Deutsche Reich ist 1926 als völkerrechtlicher Staat in den damaligen Völkerbund aufgenommen worden und wurde ab 1933 durch Adolf Hitlers NSDAP schrittweise in den gleichgeschalteten, souveränen Nationalstaat „Deutschland“ = Deutsches Reich überführt.
Aktuell ist dieser Staat „Deutschland“ = das Deutsche Reich, handlungsunfähig und wird von der angloamerikanischen Treuhandverwaltung und Verwertungsgesellschaft „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD) im Rechtszustand vom 31.12.1937 haftend weitergeführt.

3. Die Entnazifizierung von Deutschland bedeutet die komplette Beseitigung des gesamten verbotenen nationalsozialistischen Rechts und der gesamten unzulässigen NS-Staatsstruktur.
Damit bedeutet die Entnazifizierung von Deutschland auch den konkreten Ersatz des nationalsozialistischen Führungsstaates durch ein neues staatliches Gebilde in Rechtsnachfolge Deutschlands = dem Deutschen Reich.
Dieser Rechtsnachfolger trägt künftig die Bezeichnung „Heimatreich der Deutschen“.
Das Heimatreich der Deutschen ist ein föderativer Verbund der traditionellen deutschen Volksstämme und deren Heimatgebiete.
Daraus folgt, dass sich das künftige Staatsgebiet auf der Basis der natürlich-göttlichen Ordnung heraus entwickeln wird.

4. Im formellen Rahmen der „Vorschriften über Entnazifizierung“ wird das Staatsgebiet des Heimatreichs der Deutschen zunächst übergangsweise so bestehen, wie „Deutschland“ am 31.12.1937 bestanden hat, ohne dass die stammesdeutsche Minderheit Gebietsansprüche gegenüber den europäischen Nachbarvölkern erheben will und wird.
Das künftige Staatsgebiet des Heimatreichs der Deutschen entwickelt sich im Sinne der Völkerverständigung aus den deutschen Stämmen und deren Heimat-Stammesgebieten, welche dem Heimatreich der Deutschen zugehörig sein wollen.

 

 

1. Reform Staatsaufbau

Das griechisch-römische Demokratieprinzip wird durch die direkte Volksherrschaft mittels der Stammesversammlung (Thing) und der königlich- alt-germanischen Leistungsführung ersetzt.

Gesellschaftliche Naturregel:
Nur die weisesten und klügsten Führungspersönlichkeiten mit allumfassender Weitsicht auf allen Ebenen führen die gesamte Stammesgesellschaft und das Heimatreich der Deutschen!

Das Heimatreich der Deutschen ist als Gesamtstaat ein fester Stammesverbund mit einer gesamtdeutschen Verfassung, einer königlichen Gesamtführung und einem Bundesrat der einzelnen deutschen Volksstämme.

Der Bundesrat besteht aus den Führern der einzelnen deutschen Volksstämme,auf der Ebene der einzelnen Stammesgebiete den Stammesführern und den Stammesräten,auf der Ebene der Dörfer und Städte den Ortsführern mit den Ortsräten.

Der reformierte Staat der Deutschen ist ein föderativer Stammesverbund mit der Angehörigkeit der einzelnen deutschen Volksstämme im Heimatreich der Deutschen.
Dieser Stammesverbund gestaltet sich in dem Maße föderativ, dass jeder deutsche Stamm dem Heimatreich der Deutschen zugehörig und der gemeinsamen Verfassung des Heimatreichs der Deutschen verpflichtet ist.

Das Heimatreich der Deutschen wird demzufolge eine gemeinsame Verfassung als verbindliches Rechtsfundament haben, welches in allen Stammesgebieten im Heimatreich der Deutschen gleichermaßen das allgemeine Fundament allen Tuns und Handelns ist.
Das Heimatreich der Deutschen dient ausschließlich dem Schutz, der Sicherheit und der Stabilität der deutschen Stämme, deren Kulturen, Sprachen, Traditionen, Moral und Sittlichkeit, der Religion – dem geistigen Zugang zu Gott und der natürlich-göttlichen Ordnung.

2. Reform Staatsangehörigkeit

Die Staatsangehörigen im Heimatreich der Deutschen sind demnach die sog. Stammesdeutschen in ihren jeweiligen Heimat-Stammesgebieten.
Das nicht gleichgeschaltete „Staatsvolk als Ganzes“ im Heimatreich der Deutschen besteht demnach aus den Angehörigen bzw. Volkszugehörigen, die sich in ihrer Heimat zu ihrem eigenen traditionellen Volkstum bekannt haben und die Abstammung in dem jeweiligen deutschen Stamm und damit in ihren Heimat-Stammesgebiet innehaben.

§ 1 unveränderliche Staatsangehörigkeit:
Die Staatsangehörigkeit im Heimatreich der Deutschen wird ausschließlich über die Stammesangehörigkeit in einem der neudeutschen Stämme erworben:
Stammesdeutscher ist, wer die Zugehörigkeit in einem der neudeutschen Stämme besitzt.

§ 2 Die Stammesangehörigkeit wird verbindlich erworben:

  1. durch Geburt in einem der neudeutschen Stämme
  2. für einem im Ausland befindlichen Stammesdeutschen durch Aufnahme
  3. Die Angehörigkeit ergibt sich auch für den einzelnen Menschen mit dem seelisch-geistigen Zugehörigkeitsgefühl zu einem der neudeutschen Stämme mit Hinweis auf Zeichen der Erbinformation.
    Es bedarf zum Erwerb der Stammesangehörigkeit die uneingeschränkte Erfüllung aller zuvor aufgeführten Voraussetzungen.

§ 3 Stammesbürgerschaft
Eheschließung mit einem Ausländer, Ehrenzugehörigkeit:
Der Ausländer kann eine Stammesbürgerschaft und zeitgleich ein unbefristetes Aufenthaltsrecht erhalten.
Ein eingeheirateter Ausländer bürgt für die bedingungslose Einhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung des deutschen Heimatreiches.

Die Stammesangehörigkeit bedeutet zudem auch die Angehörigkeit zum Heimatreich der Deutschen - indirekte Reichsangehörigkeit.

Neudeutsche Stämme:

Friesen

Holsteiner

Flamen

Niederfranken

Rheinländer

Luxemburger

Lothringer

Elsässer

Deutschschweizer

Schwaben

Pfälzer

Mosel

Rheinländer

Westfalen

Ostfalen

Niedersachsen

Mecklenburger

Brandenburger

Pommern

Preußen

Thüringer

Hessen

Franken

Oberpfälzer

Baiern

Tiroler

Kämtner

Steirer

Österreicher

Sudeten-deutsche

Nordsudetendeutsche = Erzgebirgler

Obersachsen

Schlesier

Altdeutsche Stämme:

Baiern

Schwaben

Franken

Sachsen

Thüringer

Friesen

 

3. Reform der menschlichen Gesellschaft in allen Bereichen und Ebenen des Lebens:

Siehe dazu das Heimat- und Friedensprogramm – das Reform-Programm für Deutschland, welches Bestandteil der reformierten Vollverfassung sein wird
Quelle: https://staatenlos.info/heimat-friedensprogramm

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Dieses völlig neue Heimat-Reich der Deutschen wird zusammen mit Russland und allen europäischen Nachbarvölkern ein Sicherheits- und Stabilitätsgarant in einem gemeinsamen Europa freier Nationen in der sog. „multipolaren Welt-Ordnung“ sein.
Nur so kann auch ein Zukunftsprojekt wie zum Beispiel eine „Eurasische Union“ im Sinne der göttlichen Ordnung Wirklichkeit werden.

 

3. Historische Beispiele traditioneller Gebiete deutscher Volksstämme:

Deutsche Neustämme in Deutschland ca. um 1100-1200 römische Zeitrechnung

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Übergang Alt-Stämme zu Neu-Stämme ca. um 1200 römische Zeitrechnung

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Historische Entwicklung Alt-Stämme zu Neu-Stämme ca. ab 1000 – 1600 römische Zeitrechnung

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Deutsche Altstämme in Deutschland ca. um 962 römische Zeitrechnung

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Register: Quellen, Beweise - Rechtsgrundlagen

Wortbedeutung Welt:
Die Welt bedeutet alles, was der Mensch geistig erschafft, gedanklich erfindet und später in die Realität als sein Kunst-Werk auf der Erde aus der geistigen Ebene in die materielle Wirklichkeit überführt.

Wortbedeutung Realität:
Die Realität
bedeutet einfach nur die Original-unverfälschte, echte, wahrhaftige Wirklichkeit:
Als Realität wird im allgemeinen Sprachgebrauch die Gesamtheit des Realen bezeichnet. Als real gilt zum einen etwas, das keine Illusion ist und nicht von den Wünschen oder Überzeugungen einer einzelnen Person abhängig ist. Zum anderen das, was in Wahrheit so ist, wie es erscheint, bzw. dem bestimmte Eigenschaften „robust“ - also nicht nur in einer Hinsicht und nicht nur vorübergehend - zukommen (Authentizität). Realität ist in diesem Sinne somit dasjenige, dem „Bestimmtheit“ zugeschrieben werden kann. Ein intentionales Objekt (z.B. eine Überzeugung, eine Einschätzung, eine Beschreibung, ein Bild, ein Film oder Computerspiel) gilt dann als realistisch, wenn es die Eigenschaften der darzustellenden Wirklichkeit in vielerlei Hinsicht und ohne Verzerrungen wiedergibt (Realismus).
Der Begriff stammt von lateinisch realitas, ‚Wirklichkeit‘; über res, ‚Sache‘, ‚Ding‘, ‚Wesen‘. Der Plural Realitäten als Synonym oder Sammelbegriff für jemandes Immobilien ist heute überwiegend veraltet. Lediglich in Österreich (und gelegentlich, immer seltener, auch im oberdeutschen Dialektraum Süddeutschlands) findet er noch regelmäßig Anwendung – Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Realit%C3%A4t

Wortbedeutung Erde:
Die Erde ist der Grund und Boden, auf welchem wir leben!

Wortbedeutung Kunst: Kunst ist alles was der Mensch materiell und geistig erschafft.
Friedrich Nietzsche - Zitat: "Kunst kommt von Können, käme es von Wollen hieße es Wunst."

Kunst (lateinisch ars, griechisch téchne[1]) bezeichnet im weitesten Sinne jede entwickelte Tätigkeit von Menschen, die auf Wissen, Übung, Wahrnehmung, Vorstellung und Intuition gegründet ist (Heilkunst,[2] Kunst der freien Rede). Im engeren Sinne werden damit Ergebnisse gezielter menschlicher Tätigkeit benannt, die nicht eindeutig durch Funktionen festgelegt sind.[3] Nach Tasos Zembylas unterliegt der Formationsprozess des Kunstbegriffs einem ständigen Wandel, der sich entlang von dynamischen Diskursen, Praktiken und institutionellen Instanzen entfalte.[4]
Kunst ist ein menschliches Kulturprodukt, das Ergebnis eines kreativen Prozesses.[5] Das Kunstwerk steht meist am Ende dieses Prozesses, kann aber auch der Prozess bzw. das Verfahren selbst sein. So wie die Kunst im gesamten ist das Kunstwerk selbst gekennzeichnet durch das Zusammenwirken von Inhalt und Form.[6] Ausübende der Kunst im engeren Sinne werden Künstler genannt.
Die ursprüngliche Bedeutung des Begriffs Kunst wurde auf alle Produkte menschlicher Arbeit angewandt (vgl. Kunstfertigkeit) als Gegensatz zur Natur, was beispielsweise bei Kunststoff, Künstliche Ernährung, Künstliches Aroma, Künstliche Intelligenz ersichtlich wird -
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kunst

Wortbedeutung Besatzungsmacht:
Besatzungsmacht bezeichnet einen Staat, der einen anderen Staat oder einen Teil davon besetzt hält.
Die Besatzungsmacht, als in der Regel militärische Verwaltung (Militärregierung), übernimmt in den meisten Fällen laut Besatzungsrecht auch große Bereiche der Exekutive im besetzten Gebiet und schränkt damit die Souveränität des betroffenen Landes erheblich ein. Nach den Genfer Konventionen haben Besatzungsmächte besondere Pflichten gegenüber der Bevölkerung im besetzten Gebiet.
Wortbedeutung Besatzungsregime:
Die von einer Besatzungsmacht ausgeübte Herrschaft wird als Besatzungsregime bezeichnet. Einzelne Vertreter einer Besatzungsmacht oder die Angehörigen in ihrer Gesamtheit werden auch Okkupanten (Besatzer) genannt. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Besatzungsmacht

Wortbedeutung Völkermord oder Genozid:
Ein Völkermord oder Genozid[1] ist seit der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 ein Straftatbestand im Völkerstrafrecht, der durch die Absicht gekennzeichnet ist, auf direkte oder indirekte Weise „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“; er unterliegt nicht der Verjährung. Die auf Raphael Lemkin zurückgehende rechtliche Definition dient auch in der Wissenschaft als Definition des Begriffs Völkermord.
Völkermord wird oft als besonders negativ bewertet und etwa als „Verbrechen der Verbrechen“ (englisch „crime of crimes“) [2] oder „das schlimmste Verbrechen im Völkerstrafrecht.[3] umschrieben. Seit dem Beschluss durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen 1948 wurde die Bestrafung für Völkermord in verschiedenen nationalen Rechtsordnungen ausdrücklich verankert. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkermord

Im Zweifel liegt die Erkenntnis!

Grundregel:
Die sog. „Geschichte“ (Aufgeschichtete Erzählungen, Märchen, Sagen, Fabeln) wurde immer im Auftrag der jeweiligen Machthaber geschrieben!
Man kann davon ausgehen, dass alle großen Persönlichkeiten der Vergangenheit gesteuert waren!

Falschinformationen = sog. „Fake-News“ gab es schon im Mittelalter.
Und das zeigt: Erkenntnis gibt es nur, wo der Zweifel am Anfang steht. Wer Nachrichten verbreitet, will etwas erreichen.
Hinter jedem Menschenwerk kann auch ein Versuch lauern, Menschen zu beeinflussen.
Dagegen gibt es nur einen Schutz: Außer an Gott nichts glauben!
Stets alles menschlich Erschaffene hinterfragen und prüfen!
Quelle: https://www.nzz.ch/feuilleton/fake-news-gab-es-schon-im-mittelalter-und-das-zeigt-erkenntnis-gibt-es-nur-wo-der-zweifel-am-anfang-steht-ld.1439596?reduced=true

Es geht zusammengefasst bei fast allen Organisationen immer um primitiv niederes gewinnorientiertes Geschäftsdenken zum eigenen Vorteil, um narzisstische Selbstdarstellung bzw. Schauspielerei und um Machtgehabe.
Durch den Geschäftsdienst am Mammon-Götzen sind die meisten Menschen dem Satanismus mehr oder weniger unbewusst verfallen.

Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin
("Potsdamer Abkommen") vom 2. August 1945
III. Deutschland

„Alliierte Armeen führen die Besetzung von ganz Deutschland durch und das deutsche Volk fängt an, die furchtbaren Verbrechen zu büßen, die es unter der Leitung derer, welche es zur Zeit ihrer Erfolge offen gebilligt und denen es blind gehorcht hat, begangen hat. Auf der Konferenz wurde eine Übereinkunft erzielt über die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Alliierten in Bezug auf das besiegte Deutschland in der Periode der alliierten Kontrolle.
Das Ziel dieser Übereinkunft bildet die Durchführung der Krim-Deklaration über Deutschland.
Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgerottet und die Alliierten treffen nach gegenseitiger Vereinbarung in der Gegenwart und in der Zukunft auch andere Maßnahmen, die notwendig sind, damit Deutschland niemals mehr seine Nachbarn oder die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann.

Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn die eigenen Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.“


A. Po l i t i s c h e G r u n d s ä t z e

Entmilitarisierung
„3. Die Ziele der Besetzung Deutschlands, durch welche der Kontrollrat sich leiten lassen soll, sind:

(I) Völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands und die Ausschaltung der gesamten deutschen Industrie, welche für eine Kriegsproduktion benutzt werden kann oder deren Überwachung.“

Entnazifizierung:
„4. Alle nazistischen Gesetze, welche die Grundlagen für das Hitlerregime geliefert haben oder eine Diskriminierung auf Grund der Rasse, Religion oder politischer Überzeugung errichteten, müssen abgeschafft werden.

Keine solche Diskriminierung, weder eine rechtliche noch eine administrative oder irgendeiner anderen Art, wird geduldet werden.“
- Quelle:
http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html

Alle nationalsozialistischen Gesetze und Rechtsgrundlagen wurden durch die alliierten Siegermächte im rechtsgültigen SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III strafbewehrt verboten und aufgehoben -

SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III
„…Die Auslegung oder Anwendung deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Lehren - gleichgültig wie und wann dieselben kundgemacht wurden - ist verboten!“

Folgen bei Nichterfüllung der Entnazifizierung und Entmilitarisierung Deutschlands:
Im März 1946 wurde das Gesetz zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassen.
Belastete Personen mussten sich, wie auf dieser Aufnahme gezeigt, vor Spruchkammern verantworten.
Für den demokratischen Neubeginn Nachkriegsdeutschlands war die Entnazifizierung von großer Bedeutung.
Die mit der Direktive JCS 1067 auf der Potsdamer Konferenz 1945 bekannt gegebene Absicht der Alliierten war die völlige Ausrottung der nationalsozialistischen Ideologie und deren Urheber, Repräsentanten und Anhänger zur Verantwortung zu ziehen - auf staatlicher, gesellschaftlicher und privatwirtschaftlicher Ebene.
Quelle: Paul Hoser Mainpost Verantwortlicher Walter Röder

Befreiungsgesetz Artikel 139 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und den dahinter stehenden gültigen alliierten Rechtsgrundlagen über Entnazifizierung - Grundgesetz XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146) Art. 139 - Fortgelten der Vorschriften über Entnazifizierung -
„Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
- Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/139.html

Verfassung des BRD-Landes Hessen vom 1. Dezember 1946 - zum 26.07.2014 aktuelle verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Artikel 159:
„Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für ihre Anordnungen nach Völker- und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschen Recht bleibt unberührt.“
- Quelle: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=170031,162

Verfassung Land Berlin vom 23. November 1995 - Artikel 98
„Die zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus und zur Beseitigung ihrer Folgen erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieser Verfassung nicht berührt.“
- Quelle: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-VerfBEpArt98

Artikel 140 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html

Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“

- Grundsatzrede von Prof. Dr. Carlo Schmidt vor dem parlamentarischen Rat zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland vom 08.09.1948
- Dokumentation Deutscher Bundestag der BRD - wissenschaftlicher Dienst WD 3 - 292/07
- Antwort Auswärtiges Amt der BRD: Auswärtiges/Antwort vom 30.06.2015 - Referenz hib 340/2015)
- Protokolle aus dem Bundeskanzleramt 354 BII vom 17.07.1990
- IGH-Urteil: BRD als Rechtsnachfolger der sog. „dritten Reiches“ (des Nationalsozialismus von Adolf Hitler)
- Amtsblatt für Schleswig-Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1

1 BVerfG, Urteil vom 31. Juli 1973, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, 36. Band, 1 (15f.) = Neue Juristische Wochenschrift 1973, 1539. 2 Dolzer in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, 3. Aufl., 2003, Band I, § 13 Rn. 12.

Zum rechtlichen Fortbestand des „Deutschen Reichs“ = „Deutschland“

Dokumentation - © 2007 Deutscher Bundestag WD 3 - 292/07

Das BVerfG hat in seinem Urteil zum Vertrag vom 21. Dezember 1972 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Folgendes festgestellt: Das Grundgesetz geht davon aus, „dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist“. Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern „ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger’ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich’, - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch’, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.“1

Das BVerfG hat diese Rechtsprechung seit der Wiedervereinigung nicht geändert. Mit dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland zum 3. Oktober 1990 ging die Deutsche Demokratische Republik im Rahmen einer sogenannten Staateninkorporation unter.

Das Territorium der Bundesrepublik erweiterte sich um das Gebiet der neuen Bundes-länder. Am Fortbestand des Deutschen Reichs in der Gestalt der Bundesrepublik Deutschland änderte sich durch den Beitritt nichts.2
- SHAEF-Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung in Deutschland - Gesetz Nr. 1 Art. III Abschnitt 4, Gesetz Nr. 52 Art. VII Abschnitt e), Gesetz Nr. 53 Art. VII Abschnitt g), Gesetz Nr. 161/2
- Grundsatzurteil Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 - 2BvF 1/73 zum Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich

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Quellen: https://archive.org/details/SHAEF-Gesetz_1-161
+ https://archive.org/details/ShaefS.h.a.e.fDeutschlandGermanyWorldWar

Deutschland-Deutsches Reich
BuStAG vom 01. Juni 1870 (BGBl. S. 498) Inland
„§1. Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.“

RuStAG 01 vom 22. April 1871 (RGBI. S. 87) Inland
„§1. Die Reichsangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.“

RuStAG 02 vom 22. Juli 1913 (RGBl 1913, S. 583) Inland oder Kolonie
„§1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat Inland/ Heimat
oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.“

Niemandsland Deutschland - Auszug aus Wikipedia - Vollzitat: „Ein Protektorat (von lateinisch protegere ‚schützen‘; zuweilen auch Schutzstaat bzw. Schutzgebiet) ist ein teilsouveränes Gemeinwesen und abhängiges staatliches Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung einem anderen Staat durch einen völkerrechtlichen Vertrag unterstellt sind.“ Siehe dazu auch die NATO-Verträge und sog. „Geheime Zusatzabkommen.“

- Verhaftung der letzten amtierenden Reichsregierung Dönitz am 23. Mai 1945
- US-Dokumentation „Here is Germany“ von 1945
- Grundsatzrede von Prof. Dr. Carlo Schmidt vor dem parlamentarischen Rat zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland vom 08.09.1948
- SHAEF-Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung in Deutschland - Gesetz Nr. 1 Art. III Abschnitt 4, Gesetz Nr. 52 Art. VII Abschnitt e), Gesetz Nr. 53 Art. VII Abschnitt g), Gesetz Nr. 161/2
- Grundsatzurteil Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 - 2BvF 1/73 zum Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich
- Dokumentation Deutscher Bundestag der BRD - wissenschaftlicher Dienst WD 3 - 292/07
- Antwort Auswärtiges Amt der BRD: Auswärtiges/Antwort vom 30.06.2015 - Referenz hib 340/2015)
- Potsdamer Abkommen und die darin enthaltene Krim-Deklaration vom 2. August 1945
- Die von der BRD abgelehnten Friedensvertragsangebote der UdSSR von 1952
- HLKO Artikel 24 „Kriegslisten und die Anwendung der notwendigen Mittel, um sich Nachrichten über den Gegner und das Gelände zu verschaffen, sind erlaubt“
- Sefton Delmer (1904-1979) - bedeutender englischer Journalist:
"Jeder Griff ist erlaubt. Je übler, umso besser. Lügen, Betrug - alles" Quelle: Die Deutschen und ich, Hamburg 1963, S. 590
- Protokolle aus dem Bundeskanzleramt 354 BII vom 17.07.1990

Nationalsozialistisches Unrecht in Deutschland:
- sprachliche Einführung der deutschen Staatsangehörigkeit im Gesetz Widerruf von Einbürgerungen und Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit RGBL 28. Juli 1933,
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit RGBI. I S. 85 vom 05.2.1934,
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit Neues Staatsrecht 1934, Seite 54,
- Die deutsche Staatsangehörigkeit: Reichsverordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 Gustav Zeidler - Mauckisch von 1935,
- Staatsangehörigkeit und Reichsbürgerecht von Dr. Bernhard Lösener – Ministerialrat des Innern und Rassereferent im Reichsministerium des Inneren 1. Band, Gruppe 2 Ausgabe 13 von 1934
- Reichsbürgergesetz und Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre - "Nürnberger Gesetze", 15. September 1935 und die beiden ersten Ausführungsbestimmungen, 14. November 1935
-Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935 (RGBl. I S. 1146),
Wilhelm Stuckart, Hans Globke: Kommentar zum Reichsbürgergesetz (1936),
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit im Lande Österreich vom 3. Juli 1938
- Amtsblatt für Schleswig-Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1
- Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich vom 14.Juli 1945, Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Ausweisdokumente mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung „deutsch“ von 1934-1945
- Ausweisdokumente „deutsch“ ab 1934
- Amtsblatt für Schleswig- Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1

Bundespublik Deutschland in Deutschland:
- Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Ausweisdokumente der BRD mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung „DEUTSCH“ 1934
- IGH-Urteil: BRD als Rechtsnachfolger der sog. „dritten Reiches“ (des Nationalsozialismus von Adolf Hitler)
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG 5.2. 1934 - z.Zt. verfälscht 22.07.1913) Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Artikel 16, 116, 120, 127,133, 139, 140 und 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD)
- Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 und das Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1864 08.12.2010
- dazu das Unionsrecht: unmittelbare Unionsangehörigkeit = Mitgliedschaftsverhältnis - Nichtstaatsangehörigkeit und Welt-Bürgerschaft - u. a. Grundlagenwerk *Der Unionsbürger* von Christoph Schönberger

Artikel 16 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.“

Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“

Artikel 127 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, soweit es nach Artikel 124 oder 125 als Bundesrecht fort gilt, innerhalb eines Jahres nach Verkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden, Groß-Berlin, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern in Kraft setzen“

Artikel 133 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat: Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“

Artikel 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
„Grundgesetz XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146)  Art. 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ - Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/146.html

Nazi-Plan „Great Reset - der große Umbruch“ = Volldigitalisierung der menschlichen Gesellschaft- Künstliche Intelligenz- Abschaffung der Volksstämme, deren Kulturen, Traditionen, Sprachen, Moral und Sittlichkeit, Zugang zu Gott - satanische Vernichtung der Schöpfung Gottes!

Siehe COVID-19: Der Große Umbruch (German Edition) Taschenbuch - 25. September 2020
Deutsch Ausgabe von Klaus Schwab (Author), Thierry Malleret (Author)

Zitat: “Mit seinem Erscheinen hat Covid-19 die bisherige Regierungsführung der Länder, unser Zusammenleben und die Weltwirtschaft als Ganzes gehörig durcheinandergebracht. Covid-19: Der große Umbruch ist ein Leitfaden für alle, die verstehen möchten, wie das neuartige Coronavirus so viel Zerstörung und Leid anrichten konnte und welche Änderungen für eine integrativere, robustere und nachhaltigere Welt erforderlich sind. Das Buch bietet eine besorgniserregende, dennoch zuversichtliche Analyse. Covid-19, die größte Gesundheitsbedrohung des Jahrhunderts, hat enorme wirtschaftliche Schäden verursacht und bestehende Ungleichheiten verschlimmert. Die Macht des Menschen liegt jedoch in seinem Weitblick, Einfallsreichtum und - zumindest in einem gewissen Maße - Vermögen, das Schicksal selbst in die Hand zu nehmen und eine bessere Zukunft zu planen. Dieses Buch zeigt uns, wo wir beginnen müssen. Professor Klaus Schwab ist der Gründer und Vorstandsvorsitzende des Weltwirtschaftsforums. Er ist Verfasser verschiedener Bücher, darunter „Die Vierte industrielle Revolution“ und langjähriger Verfechter des „Stakeholder-Kapitalismus“. Thierry Malleret ist geschäftsführender Partner von Monthly Barometer, einer prägnanten, prädiktiven Analyse. Er ist Autor mehrerer Bücher zu wirtschaftlichen

Allgemeine Hinweise:
Alle Ausführungen auf dieser wissenschaftlichen Kunst-Webseite beruhen auf Annahme öffentlich zugänglicher menschlicher Kunstwerke in Form von Texten, Quellen und beweiskräftigen Dokumente bis gegebenenfalls das Gegenteil in Beweislastumkehr unter uneingeschränkter persönlicher, kommerzieller Haftungsübernahme bewiesen ist.
Es wird sich ausdrücklich auf das Naturrecht der freien Meinungsäußerung, Freiheit der Kunst, Wissenschaft Forschung und der Berichterstattung (Pressefreiheit) berufen -
auch gemäß öffentlichen Recht Artikel 5 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Zitat:
"Artikel 5. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.
- Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

Für die Richtigkeit der menschlichen Kunstwerke in Form von Ausführungen, Quellen und beweiskräftigen Dokumenten kann selbstverständlich keine Gewähr übernommen werden.
Alle Ausführungen gelten als Anregung zum eigenen Nachdenken, Forschen und Prüfen.
Ob die Ausführungen so richtig sind, wird sich früher oder später klären.
Alle verantwortungsbewussten Menschen sind daher aufgefordert, an der Wahrheitsfindung mitzuwirken!

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Quelle: https://www.wikiwand.com/de/Liste_der_r%C3%B6misch-deutschen_Herrscher
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Heiliges_R%C3%B6misches_Reich
Quelle: http://www.verfassungen.de/de/de67-18/rustag13.htm
Quellbeweis: http://de.wiktionary.org/wiki/vogelfrei

Aschkenasim/ Ashkenazi Jews und Kohanim
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Ashkenazi_Jews
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Aschkenasim
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kohen
Quelle: https://www.juedische-allgemeine.de/religion/geistige-elite/
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kohen#Kohen_als_moderner_Familienname

 

Was ist die einheimisch-indigene Minderheit in Deutschland?

Auswahl Filmempfehlungen zur Aktivierung des inneren Zeichens der Erbinformation („genetischer Code“):

Heimat-Schulungsfilme:

Heimat-Filmkanäle:

Webseiten:

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