Alliierte Zuständigkeit im Grund Gesetz

 

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Die Deutsche Nazi- Kolonie

Grundgesetz Artikel 139, Artikel 120 und die Verfassung des Landes Hessen Artikel 159 zeigen auf, dass alliiertes Recht der Militärregierung bis heute höherrangig gegenüber Deutschen Gesetzen ist.

 

Seit dem 23. Mai 1945 haben die Alliierten die Macht in Deutschland übernommen.
Bis heute unterliegen die Deutschen der alliierten Fremdbestimmung.

 

Die Alliierten haben zuerst neue Verwaltungseinheiten in Ihrem Sinne aufgrund des Artikel43 der Haager Landkriegsordnung vorgenommen:

 

Parallel dazu begann die Umerziehung und die Kontrolle über die Kultur, Bildung und die Medien des seit 1934 gleichgeschalteten Deutschen Volkes.

 

Durch das bis heute gültige Kontrollratsgesetz Nr. 2 zensieren und beeinflussen besonders die westlichen Alliierten (USA) das alltägliche Leben in Deutschland. Es wird seit 68 Jahren intensiv Zensur und Propaganda ausgeübt.
Von 1945 – 1949 praktizierten die Besatzungsmächte die Kontrolle und Steuerung in Deutschland selbst.
Ab 1949 schufen die Alliierten Mächte jeweils die deutschen Teilkolonien *Deutsche Demokratische Republik* und die *Bundesrepublik Deutschland* IN Deutschland.
Wie schon an den amerikanischen Ureinwohnern getestet ist wesentlich effizienter wenn sich das Kolonie-Personal selber kontrolliert und amerikanisiert!
Das Projekt funktioniert perfekt mit den Deutschen. Der deutschen Befehlsempfänger vernichten sich ethnisch mustergültig selbst und dehnt das faschistische Kolonieprojekt über die Europäische Union auf ganz Europa aus. (4. Reich)

 


Das alliierte Besatzungsrecht gilt u. a. über die NATO – Verträge bis heute.

 

Dieses Besatzungs- und Bestimmungsrecht ist höherrangiges Recht gegenüber allen Deutschen Bestimmungen.

Verweis:
Artikel 139 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:

 

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

 

XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 - 146)

 

Artikel 139
„Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“

 

Artikel 120

 

„(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. Soweit Aufwendungen für Kriegsfolgelasten, die in Bundesgesetzen weder geregelt worden sind noch geregelt werden, bis zum 1. Oktober 1965 von den Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder sonstigen Aufgabenträgern, die Aufgaben von Ländern oder Gemeinden erfüllen, erbracht worden sind, ist der Bund zur Übernahme von Aufwendungen dieser Art auch nach diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet. Der Bund trägt die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung mit Einschluß der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe. Die durch diesen Absatz geregelte Verteilung der Kriegsfolgelasten auf Bund und Länder läßt die gesetzliche Regelung von Entschädigungsansprüchen für Kriegsfolgen unberührt.

 

(2) Die Einnahmen gehen auf den Bund zu demselben Zeitpunkte über, an dem der Bund die Ausgaben übernimmt.“

Verweis:
Das wurde den die USA auch in der Hessischen Landesverfassung bestätigt.
In der Verfassung des Landes Hessen wird die Nachrangigkeit des Deutschen Rechtes ebenfalls korrekt nach Völkerrecht beschrieben:

 

Verfassung des Landes Hessen

 

Vom 1. Dezember 1946

 

Zum 26.07.2014 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

 

Artikel 159

 


„Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für ihre Anordnungen nach Völker- und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschem Recht bleibt unberührt.“

 

01

 

Die Zuständigkeit der Alliierten ergibt sich aus folgenden gültigen Rechtsgrundlagen:

 

Staatenlos, Heimat, Nazifizierung > *DEUTSCH* *deutsche-r Staatsangehörige-r*Art. 16, 116 ./. 139 Bonner Militär Grund Gesetz GG ebenso DRiG § 9. u. 18 ./. in Verbindung mit Artikel 139 GG
GG ist gültig: Beweis BMI 2. Mai 2012 Az. V I 1-110 010/1 II

Art. 16 GG
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden [???]. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.

(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.

Art. 116 GG
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland [gemeint ist nicht die BRD] genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.


Art. 139
GG
Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

Artikel 146 GG
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
(Heimat- Verfassung 1919 nie aufgehoben = rechtsgültig -
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.

Fußnote
Die aufgeführten Artikel der deutschen Verfassung vom 11.8.1919 – ebenfalls abgedruckt unter der FNA Nr. 100-2 (siehe juris-Abk: WRV)
Mahrenholz – Plädoyer für ein Plebiszit über das erneuerte Grundgesetz – KEINE NEUE VERFASSUNG Mahrenholz Das Volk, abgewickelt Plädoyer für ein Plebiszit über...

Art. 116 Grundgesetz verstößt gegen Art. 139 Grundgesetz Art. 116 GG verstößt gegen Art. 139 GG Art...
Grundgesetz 2 (Basic Law 2)

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts existiert erst dann ein vollständiger Staat, wenn der Bundesrepublik die anderen Teile des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 angehören.
Eine neue Verfassung hebt Deutschlands Verwaltungszonen nicht auf.
Die deutschen Völker sind seit 1934 rechtlos und erhalten mit dem GG
Art. 146 ihre Rechte mit der deutschen Verfassung von 1919 zurück.
Ernst Gottfried Mahrenholz Vizepräsident Bundesverfassungsgericht
„Von einer neuen Verfassung spricht der Artikel 146 auch gar nicht.
Er spricht von einer Verfassung, die das Grundgesetz ablöst
“.
Beweis: Der Spiegel 14/1994

Moskauer Vertrag 1970 Willy Brandt / Deutsch-polnischer Grenzvertrag 1991 Genscher.
Verwei
s Dokumente aus dem Kanzleramt ISBN 3-486-56360-2 Seite 106
+ Seite 117

Akten Bundeskanzleramt, Dokumente Deutschlandpolitik 1989/1990
+ Protokoll franz. Vorsitzender Nr. 354 B, Anlage 2 – Paris, den 17. Juli 1990
+ Artikel 116 GG

Art. 139 GG hat Bindewirkung für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen

1. 1945 Alliierte Streitkräfte SHAEF Gesetz Nr. 1 Artikel 1

1) Die folgenden nationalsozialistischen Grundgesetze, die seit 30. Januar 1933

eingeführt wurden, sowie sämtliche Ergänzungs- und Ausführungsgesetze,

Vorschriften und Bestimmungen, verlieren hiermit ihre Wirksamkeit …

2. Kontrollratsgesetz Nr. 1 Ausrottung der Nazigesetze vom 20. Sept. 1945

3. Das Urteil Tribunal General 06.01.1947 ist für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen bindend.

Die Verordnung vom 05. II. 1934 über die deutsche Staatsangehörigkeit R=StAG ist mit der milit. Kapitulation des III. Reiches nicht ersatzlos untergegangen.

Neues Staatsrecht (Verfassung 1934) Auflage 1936 - Seite 54 –

Die deutsche Staatsangehörigkeit 1934 wurde unter Zwang verliehen.
Beweis: Anlage Amtsblatt für SH 1946 S.23 und Neues Staatsrecht Auflage 1936 Seite - 54 -

Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht vom 23.11.2007 Art. 4 § 3 bleiben von der Aufhebung unberührt und bestehen fort. 26. Mai 1952

Gemäß Art. 139 GG sind der Bundesgesetzgeber, die Bundesbehörden und die Gerichte einschließlich des BundesGrundGesetzGerichtes auf Dauer gehindert, die Auflagen der Alliierten zu ändern oder aufzuheben.

Der Artikel 116 GG verstößt gegen Artikel 139 GG.

Die Rechtslage für die BRD hat sich am 08.12.2010 durch Beseitigung der Reichsangehörigkeit v. 1934 geändert.

Jeder Deutsche ist in der BRD seit dem 08.12.2010 staatenlos und durch die unmittelbare Unionsbürgerschaft doppelt staatenlos!

Der Artikel 16 GG wurde am 08.12.2010 durch täuschen beseitigt.

Nur die Verfassung von 1919 hat den Status, das aufzuheben.

Der
staatenlose Statusdeutsche ist nach dem Artikel 139 GG für die BRD verpflichtet sich von den Gleichschaltungsgesetzen zu befreien!

SAMMLUNG der Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung - Deutschland
(Englischer und deutscher Text )

Authorized for Publishing by Military Government
Druck von Albert Höntges Söhne, Krefeld, Petersstraße 63

Zu beziehen durch:
Verlag Albert Höntges Krefeld, Petersstraße 63 und durch den Buchhandel

Auszug deutscher Text:
Militärregierung – Deutschland
Kontrollgebiet des obersten Befehlshabers


Gesetz Nr. 1
Aufhebung Nationalsozialistischer Gesetze
Um die Grundsätze und Lehren der NSDAP aus dem deutschen Recht
und der Verwaltung innerhalb des besetzten Gebietes auszurotten, um für
das deutsche Volk Recht und Gerechtigkeit wieder herzustellen und den
Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz wieder einzuführen, wird
folgendes verordnet.

Artikel l
1. Die folgenden nationalsozialistischen Grundgesetze, die seit 30.
Januar 1933 eingeführt wurden
, sowie sämtliche Ergänzungs- und
Ausführungsgesetze, Vorschriften und Bestimmungen, verlieren hiermit ihre
Wirksamkeit innerhalb des besetzten Gebietes!

a) Gesetz zum Schutze der nationalen Symbole vom 19. Mai 1933,
RGBl 1/285.
b) Gesetz gegen die Neubildung von Parteien vom 14. Juli 1933/ RGBl
1/479.
c) Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 1.
Dezember 1933, RGBl I/l016.
d) Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum
Schutze der Parteiuniformen vom 20. Dezember, 1934, RGBl 1/1269.
e) Reichsflaggengesetz vom 15. September 1935, RGBl 1/1145.
f) Hitlerjugendgesetz vom 1. Dezember 1936, RGBl 1/993.
g) Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre
vom 15. September 1935, RGBl 1/1146.
h) Erlaß des Führers betreffend die Rechtsstellung der NSDAP vom 12.
Dezember 1942, RGBl 1/733.
i) Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935, RGBl 1/1146.
2.
Weitere nationalsozialistische Gesetze werden durch die
Militärregierung
zu dem in der Einleitung genannten Zweck außer Kraft
gesetzt werden.

Artikel II - Nichtanwendung von Rechtssätzen
3. Kein deutscher Rechtssatz, gleichgültig wie und wann erlassen
oder verkündet, darf durch die Gerichte oder die Verwaltung innerhalb des
besetzten Gebietes angewendet werden, falls solche Anwendung im
Einzelfalle Ungerechtigkeit und Ungleichheit verursachen würde
, indem
entweder (a) jemand wegen seiner Beziehungen zur NSDAP, zu deren
Gliederungen
, angeschlossenen Verbänden oder betreuten Organisationen
begünstigt wird, oder (b) jemandem wegen seiner Rasse,
Staatsangehörigkeit, seines Glaubensbekenntnissesoder seiner
Gegnerschaft zur
NSDAP und deren Lehren Nachteile zugefügt werden.


Artikel III - allgemeine Auslegungsvorschriften

4. Die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechtes nach
nationalsozialistischen Grundsätzen
, gleichgültig wann und wo dieselben
kundgemacht wurden, ist verboten.
5. Entscheidungen der deutschen Gerichte, deutscher Amts- stellen
und Beamten, oder juristische Aufsätze, die nationalsozialistische Ziele oder
Lehren erklären oder anwenden
, dürfen in Zukunft nicht mehr als Quelle für
die Auslegung oder Anwendung deutschen Rechtes zitiert oder befolgt
werden.
6. Deutsches Recht, das nach dem 3o. Januar 1933 in Kraft trat und in
Kraft bleibt, ist so auszulegen und anzuwenden, wie es seinem einfachen
Wortlaut entspricht. Der Gesetzeszweck und Auslegungen, die in
Vorsprüchen oder anderen Erklärungen enthalten sind, bleiben bei der
Auslegung außer Betracht.

Artikel IV - Beschränkung von Strafen
7. Anklage darf nur erhoben, Urteile dürfen nur verhängt und
Strafen vollstreckt werden, falls die Tat zur Zeit ihrer Begehung
ausdrücklich gesetzlich für strafbar erklärt war. Ahndung von strafbaren
Handlungen unter Anwendung von Analogie oder wegen angeblich
„gesunden Volksempfindens“
ist verboten.
8. Keine grausame oder übermäßig hohe Strafe darf verhängt werden.
Die Todesstrafe ist abgeschafft für alle Verbrechen, die nicht bereits vor
dem 30. Januar 1933 gesetzlich mit dem Tode bestraft wurden, es sei
denn, daß die Militärregierung die Zustimmung zu deren Verhängung
gegeben hat.
9. Die Verhängung der Haft über Personen, die nicht wegen einer
bestimmten strafbaren Handlung angeklagt sind
und die Bestrafung von
Personen ohne gesetzlich vorgeschriebene Strafverhandlung und
Verurteilung, sind verboten.

10. Alle Strafen, welche vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes
verhängt wurden und im Widerspruche hierzu stehen und noch nicht
vollstreckt sind, müssen abgeändert werden, um den Vorschriften dieses
Gesetzes zu entsprechen, oder sind aufzuheben.

Artikel V - Strafen
11. Jeder Verstoß gegen die Vorschriften dieses Gesetzes soll nach
Schuldigsprechung des Täters durch ein Gericht der Militärregierung nach
dessen Ermessen mit allen gesetzlich zulässigen Strafen, und im Falle des
Artikels IV mit Todesstrafe geahndet werden.


Artikel VI - Inkrafttreten
12. Dieses Gesetz tritt am Tage der ersten Verkündung in Kraft.
Im Auftrage der Militärregierung

Militärregierung – Deutschland
Kontrollgebiet des 0bersten Befehlshabers

Gesetz Nr. 2
Deutsche Gerichte
Es wird hiermit verordnet:

Artikel l - Zeitweilige Schließung von Ordentlichen- und Verwaltungsgerichten
1. Im besetzten Gebiete werden die folgenden Gerichte hiermit geschlossen und ihrer
Amtsgewalt für verlustig erklärt
, und zwar solange bis sie ermächtigt werden, ihre Tätigkeit wieder aufzunehmen: (a) Die Oberlandesgerichte und alle Gerichte, über welche die erstgenannten Gerichte Rechtsmittel- oder Aufsichtsinstanz sind
;
(b) Alle unteren Gerichte, über welche das Reichsverwaltungsgericht Rechtsmittel- oder
Aufsichtsinstanz ist
; (c) Alle anderen Gerichte, die nicht in Artikel II abgeschafft werden.
2. Das Reichsgericht und das Reichsverwaltungsgericht haben im besetzten Gebiet bis auf
weiteres keine Amtsgewalt über Gerichte oder sonstwie.
[Das zum Thema Reichsgericht !!!]
3. Entscheidungen, Urteile, Beschlüsse, Verfügungen oder Anordnungen, welche von diesen
Gerichten nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes und während der einstweiligen Schließung
erlassen werden, sind innerhalb des besetzten Gebietes nichtig
.

Artikel II - Abschaffung der Sonder- und Parteigerichte
4. Die Zuständigkeit und Amtsgewalt der folgenden Gerichte im besetzten Gebiet werden
hiermit abgeschafft
: (a) Volksgerichtshof, (b) Sondergerichte,
c) Alle Gerichte der NSDAP, ihrer Gliederungen, Organisationen und angegliederten
Verbände.


Artikel III - Ermächtigung Für Wiederaufnahme der Tätigkeit seitens der ordentlichen Zivil- und Strafgerichte
5. Alle Oberlandesgerichte, Landgerichte und Amtsgerichte im besetzten Gebiet dürfen ihre
Tätigkeit nur wieder aufnehmen, wenn und soweit dies in schriftlichen Anordnungen der
Militärregierung bestimmt wird.

6. Vorbehaltlich anderweitiger Regelung in diesen schriftlichen Anordnungen, haben diese
Gerichte nach Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit folgenden Sachen in der angegebenen
Gruppenordnung Vorrang zwecks Verhandlung und Erledigung einzuräumen:

(a) Strafsachen, die in der Zeit vom Inkrafttreten dieses Gesetzes bis zur
Wiederaufnahme der Tätigkeit des Gerichts anhängig geworden sind;
(b) Strafsachen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes anhängig geworden sind;
(c) Strafsachen, die anhängig geworden sind, nachdem das Gericht seine Tätigkeit wieder aufgenommen hat;
(d) Zivilsachen der streitigen und freiwilligen Gerichtsbarkeit, die anhängig geworden sind,
bevor oder nachdem das Gericht seine Tätigkeit wieder aufnahm, betreffend:
(1) Familienrecht,
(2) Personenstand,
(3) Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, der Freiheit oder des Körpers,
jedoch nicht wegen Beleidigung,
(4) sonstige Schadensersatzansprüche und sonstige Zivilsachen, deren Streitwert nicht höher
als fünfhundert Mark (RM 500) ist,
(5) sonstige Zivilsachen.

Artikel IVWiederaufnahme der Tätigkeit seitens der Verwaltungs- und anderen zeitweilig geschlossenen Gerichte
7. Diese Gerichte sollen ihre Tätigkeit wieder aufnehmen, wenn und soweit
dies in schriftlichen Anordnungen der Militärregierung bestimmt wird.


Artikel V - Befähigung der Richter, Staatsanwälte, Notare und Rechtsanwälte
8. Niemand ist befähigt als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt zu amtieren bis er den folgenden Eid leistet:
Eid
Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen, daß ich die Gesetze jederzeit zu niemandes
Vorteil und zu niemandes Nachteil, mit Gerechtigkeit und Billigkeit gegenüber
jedermann, ohne Rücksicht auf Religion, Rasse, Abstammung oder politische
Überzeugung, anwenden und handhaben werde; daß ich die deutschen Gesetze und alle
Rechtsvorschriften der Militärregierung sowohl ihrem Wortlaute als auch ihrem Sinne
befolgen werde; und daß ich stets mein Bestes tun werde, um die Gleichheit aller vor dem
Gesetze zu wahren. So wahr mir Gott helfe!

Wer diesen Eid schwört, ist nicht mehr an früher von ihm geleistete Diensteide
gebunden.

9.Niemand kann als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt amtieren, falls er nicht seine
Zulassung von der Militärregierung erhalten hat.


Artikel VI - Beschränkung der Zuständigkeit
10. Mit Ausnahme von Fällen, die von der Militärregierung besonders bestimmt werden, sind die
deutschen Gerichte in dem besetzten Gebiet in den folgenden Sachen nicht zuständig
:
(a) Sachen, welche die Flotte, das Heer oder Luftstreitkräfte einer der Vereinigten Nationen, oder
Einzelpersonen, die in ihnen dienen oder sie begleiten, betreffen,
(b) Sachen gegen eine der Vereinigten Nationen oder gegen einen ihrer Staatsangehörigen;
(c) Sachen, die sich auf deutsche Gesetze stützen, welche von der Militärregierung zeitweilig
oder dauernd aufgehoben worden sind;
(d)Sachen betreffend die Zuwiderhandlung gegen Befehle, die von den Alliierten Streitkräften
erlassen worden sind, oder gegen Rechtsvorschriften der Militärregierung, oder Sachen, die die
Auslegung oder Gültigkeit solcher Befehle oder Rechtsvorschriften zum Gegenstand haben
;
(e) Sachen, in denen sich ein Militärgericht für zuständig erklärt hat;
(f) Sachen oder Gruppen von Sachen, welche die Militärregierung der ausschließlichen
Zuständigkeit der Gerichte der Militärregierung übertragen hat;
(g) Sachen, betreffend Geldansprüche gegen die deutsche Regierung oder
eine andere Körperschaft des öffentlichen Rechts.

11. Verfahren vor einem deutschen Gericht oder dessen Entscheidungen in Sachen, für die das Gericht
nach Inkrafttreten dieses Gesetzes seine Zuständigkeit verloren hat, sind nichtig.


Artikel VII - Rechte der Militärregierung
12. Die folgenden Kontroll- und Aufsichtsrechte sind nicht ausschließlich; zusätzliche und andere
Rechte können außerdem von der Militärregierung ausgeübt werden. Die Militärregierung ist
befugt:

(a) alle deutschen Richter, Staatsanwälte oder andere Gerichtsbeamte zu entlassen oder zu
suspendieren und Notaren und Rechtsanwälten die Praxis zu untersagen
;
(b) die Verfahren vor allen Gerichten zu beaufsichtigen, an öffentlichen und unter Ausschluß
der Öffentlichkeit stattfindenden Verhandlungen teilzunehmen, alle Akten und Bücher der
Gerichte und Akten in den einzelnen Sachen einzusehen
;
(c) im Verwaltungswege alle Entscheidungen deutscher Gerichte, der ersten und
Rechtsmittelinstanzen zu überprüfen, für nichtig zu erklären, aufzuheben, umzuwandeln
oder sonstwie die getroffenen Feststellungen, Urteile oder Erkenntnisse irgend eines
Gerichtes abzuändern
;
(d) Sachen oder Gruppen von Sachen der Zuständigkeit der Gerichte der Militärregierung zu
übertragen
;
(e) die Verwaltung, den Haushalt und das Personal aller deutschen Gerichte, die ermächtigt
sind ihre Tätigkeit auszuüben, zu kontrollieren und zu beaufsichtigen.

13. Die Todesstrafe darf ohne die Genehmigung der Militärregierung nicht vollstreckt werden.
14. Kein Mitglied der Alliierten Streitkräfte und kein Angestellter der Militärregierung,
gleichgültig welcher Staatsangehörigkeit, kann als Zeuge vor einem deutschen Gericht weder
vorgeladen noch zugelassen werden, es sei denn daß die Zustimmung der Militärregierung
eingeholt worden ist.


Artikel VIII - Verjährung und Ersitzung
15. In Sachen, in denen die Verzögerung in der Geltendmachung eines Rechts durch Klage oder durch
andere Rechtshandlungen vor einem deutschen Gericht zur Folge hat, daß Ansprüche
uneintreibbar werden oder Rechte erlöschen, ist die Zeit, während deren solche Klagen oder
andere Rechtshandlungen durch die Schließung der deutschen Gerichte oder die in diesem
Gesetze enthaltenen Beschränkungen unmöglich gemacht wurden, von der Berechnung der
Verjährungs- oder Ersitzungsfristen auszuschließen.


Militärregierung – Deutschland
Kontrollgebiet des Obersten Befehlshaber

Gesetz Nr. 3
Begriffsbestimmung des Ausdrucks „United Nations" (Vereinigte Nationen)
1. Der Ausdruck „United Nations" (Vereinigte Nationen), wie er in Proklamationen,
Gesetzen, Verordnungen; Bekanntmachungen und Verfügungen der Militärregierung gebraucht
wird, bedeutet, vorbehaltlich einer abweichenden Bestimmung, Nationen, welche die „Erklärung
der Vereinigte Nationen" vom 1. Januar 1942 unterzeichnet haben, und Staaten, welche mit
diesen Nationen in diesem Kriege verbunden sind

1. Australien
2. Belgien
3. Bolivien
4. Brasilien
5. Kanada
6. Chile
1. China
8. Kolumbien
9. Costa-Rica
10. Kuba
11. Tschechoslowakei
12. Dänemark
13. Dominikanische Republik
14. Ecuador
15. Egypten
16. Abessinien
17. Frankreich
18. Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland
19. Griechenland
20. Guatemala
21. Haiti
22. Honduras
23. Island
24. Indien
25. Persien
26. Irak
27. Liberia
28. Luxemburg
29. Mexiko
30. Holland
31. Neuseeland
32. Nicaragua
33. Norwegen
34. Panama
35. Paraguay
36. Peru
37. Philippinen
38. Polen
39. Salvador
40. Südafrikanische Union
41. Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
42. Vereinigten Staaten von Amerika
43. Uruguay
44. Venezuela
45. Jugoslavien
2. Die Bezugnahme in diesen Proklamationen, Gesetzen, Verordnungen,
Bekanntmachungen und Verfassungen der Militärregierung auf Regierungen oder Vertreter einer
der Vereinigten Nationen bedeutet, vorbehaltlich einer abweichenden Bestimmung, Staats- oder
sonstige Behörden und Vertreter dieser Nationen, vorausgesetzt, daß sie als solche von dem
Obersten Befehlshaber oder den Regierungen, gegenüber denen dieser verantwortlich ist,
behandelt werden.
3. Dieses Gesetz tritt mit der Besetzung in Kraft.
Im Auftrage der Militärregierung


DRiG
Ausfertigungsdatum: 08.09.1961
Vollzitat:
"Deutsches Richtergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972 (BGBl. I
S. 713), zuletzt geändert durch § 62 Abs. 9 des Gesetzes vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S.
1010)"
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 19. 4.1972 I 713,
zuletzt geändert durch § 62 Abs. 9 G v. 17.6.2008I 1010 [??? Legalität ist zu überprüfen !!!]
Fußnote
Textnachweis Geltung ab: 16.9.1981
Maßgaben aufgrund EinigVtr vgl. DRiG Anhang EV;


DRiG
§ 9 Voraussetzungen für die Berufungen
In das Richterverhältnis darf nur berufen werden, wer
1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist,
2. die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
3. die Befähigung zum Richteramt besitzt (§§ 5 bis 7) und
4. über die erforderliche soziale Kompetenz verfügt.

§ 18 Nichtigkeit der Ernennung
(1) Eine Ernennung ist nichtig, wenn sie von einer sachlich unzuständigen Behörde
ausgesprochen wurde.
Die Ernennung kann nicht rückwirkend bestätigt werden.
(2) Eine Ernennung ist ferner nichtig, wenn der Ernannte im Zeitpunkt der Ernennung
1. nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes war oder

2.
3. nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter hatte.
(3) Die Nichtigkeit einer Ernennung zum Richter auf Lebenszeit oder zum Richter
auf Zeit kann erst geltend gemacht werden, nachdem ein Gericht sie rechtskräftig
festgestellt hat.


pd_fr_21.pdf:
§ 21
Der gesetzliche Richter (Art. 101 GG)

1. Warum wird Art. 101 GG als „Justizgrundrecht“ bezeichnet?
Es handelt sich um ein Grundrecht, das eine thematische Beziehung zur Rechtsprechung
aufweist und (deshalb) im IX. Abschnitt erscheint. An der Grundrechtsqualität besteht jedoch
kein Zweifel.
(Staatsrecht II, Rdnr. 896)

2. Wer ist Grundrechtsträger des Grundrechts aus Art. 101 GG?
Jedermann, nämlich natürliche und juristische Personen. Auch juristische Personen des
öffentlichen Rechts sind Grundrechtsträger, weil auch sie einen Anspruch auf den
gesetzlichen Richter haben.

(Staatsrecht II, Rdnr. 897 f.)

3. Was versteht man unter der „instanziellen Zuständigkeit“ der Gerichte?
Sie ist eine Sonderform der sachlichen Zuständigkeit, betrifft aber die Frage, welche
Gerichtsstufe (Instanz) innerhalb eines Gerichtes zuständig ist.
(Staatsrecht II, Rdnr. 900)

4. Wodurch wird der gesetzliche Richter im Einzelnen gewährleistet?
In erster Linie durch die unterschiedlichen Prozessordnungen bzw. das
Gerichtsverfassungsgesetz. Die Gerichtsbezirke werden auch durch Rechtsverordnungen
festgelegt. Die Zuständigkeiten innerhalb eines Gerichts und innerhalb der Spruchkörper
werden durch Geschäftsverteilungspläne bestimmt.
(Staatsrecht II, Rdnr. 900 ff.)

5. Welche Schutzrichtung hat Art. 101 GG?
Es handelt sich um ein Grundrecht des status positivus, nicht nur um die Abwehr des
nichtgesetzlichen Richters.
Wäre letzteres anzunehmen, entstünde eine Lücke, die den
Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG in Frage stellte.

(Staatsrecht II, Rdnr. 906)

6. Gibt es Einschränkungen des Grundrechts aus Art. 101 GG?
Nein. In jedem Fall muß der gesetzliche Richter tätig werden.
(Staatsrecht II, Rdnr. 907)

Der staatenlose Statusdeutsche ist nach dem Artikel 139 GG für die BRD verpflichtet sich von den Gleichschaltungsgesetzen zu befreien!

Vom Krieg in den Frieden - von der staatlosen Nazikolonie in die Heimat

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 - 146)

 

Artikel 146 – Verfassungsauftrag - Geltungsdauer des Grundgesetzes

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 - 146)

Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Verweis: Fortgelten der Entnazifizierungsvorschriften (SHAEF, SMAD)

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 - 146)

Artikel 139
Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

Artikel 116 GG verstößt gegen Artikel 139 GG

Verweis: Fortgelten der Weimarer Reichsverfassung (WRV) von 1919

Grundgesetz

XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 - 146)

Artikel 140

Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.

 

 

Die Generallösung zur endgültigen BEFREIUNG von Deutschland und Europa aus der faschistischen Kolonie

 

Die Gefahr für die gesamte Menschheit kann jetzt sofort gebannt werden. Die Generallösung dafür ergibt sich aus dem Grundgesetz für die BRD - Nazikolonie.
Der wirtschaftliche, finanzielle und militärische  Motor des Faschismus ist die BRD.
Die Faschisten können  sofort nur über die bis heute im besetzten, nicht unabhängigen  Deutschland gültige alliierte Gesetzgebung gestoppt werden.
Die Umsetzung dieser gesetzlichen Kombination zwischen den Artikel 139 und Artikel 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) bedeutet den tatsächlich endgültigen Sieg über die Faschisten und deren Kolonialismus weltweit!
Das von Adolf Hitler ab 1934 gleichgeschaltete *DEUTSCHE VOLK*  kann insbesondere ohne die Hilfe Russland das Ziel der Befreiung vom Faschismus nicht erreichen.

Wird Deutschland nicht vom Faschismus befreit, wird letztendlich die ganze Welt/ Menschheit und insbesondere auch Russland und alle weiteren Widerstandsnationen vernichtet.

Wird Deutschland endgültig vom Faschismus befreit, kann sofort der II. Weltkrieg beendet und die gesamte Menschheit und natürlich jede kriegsbetroffene Nation gerettet werden.

Rechtsgrundlagen für die Befreiung ist die bis heute volle Gültigkeit des alliierten Besatzungsrechts/ Besatzungsstatuts in Deutschland:


Artikel 139 Grundgesetz FÜR die BRD:

Fortgelten der Entnazifizierungsvorschriften aus *SHAEF – SMAD:

„Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“

 

Verfassung des BRD- Landes Hessen vom 1. Dezember 1946 -
zum 26.07.2014 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Artikel 159:
„Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für ihre Anordnungen nach Völker- und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschem Recht bleibt unberührt.“

Beweis die Banken AGB:
„…Die Finanzagentur haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt,…Verfügung von Hoher Hand in In- und Ausland eintreten.“

Alle nationalsozialistischen Gesetze und Rechtsgrundlagen wurden durch die Alliierten im rechtsgültigen SHAEF- Gesetz Nr. 1 Artikel III strafbewehrt verboten und aufgehoben:
„…Die Auslegung oder Anwendung deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Lehren, gleichgültig wie und wann dieselben kundgemacht wurden, ist verboten….“

Schluss - Artikel 146 Geltungsdauer- Laufzeit alliiertes Militär- Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland:
“Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.”


Alle nationalsozialistischen Gesetze und Rechtsgrundlagen wurden durch die Alliierten im rechtsgültigen SHAEF- Gesetz Nr. 1 Artikel III strafbewehrt verboten und aufgehoben:
„…Die Auslegung oder Anwendung deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Lehren, gleichgültig wie und wann dieselben kundgemacht wurden, ist verboten….“


Verweis Haager Landkriegsordnung - HLKO:

Auflösung der öffentlichen Ordnung durch Rechtsbankrott, totalitäre Justiz- und Behördenwillkür, Gewalt, Chaos und Gesetzlosigkeit, Plünderungen an Privateigentum der Bevölkerung durch die Faschisten in Deutschland gebieten ebenfalls den notwendigen Durchgriff:
im Artikel 42 bis 56 sind Regelungen zum Verhalten einer Besatzungsmacht auf besetztem feindlichen Gebiet festgelegt. Ein Besatzer ist unter anderem verpflichtet, die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten (Artikel 43). Einziehung von Privateigentum ist ebenso verboten wie Plünderungen. (Artikel 46 und 47)

 

Das bedeutet:

Aktivierung nicht angewendeter Gesetze!
Das bis heute rechtsgültigen alliierten SHAEF- Gesetze und SMAD- Befehle stehen ÜBER dem Grundgesetz FÜR die nicht souveräne Bundesrepublik Deutschland!
Das Grundgesetz ist die höchste Rechtsnorm FÜR die BRD.
Das Grundgesetz wurde 1949 von den Alliierten FÜR die BRD verordnet.
Die Russische Föderation ist bis heute komplett für Deutschland zuständig.

 

Kombination mit:

Artikel 146 Grundgesetz FÜR die BRD:

“Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.”



Das bedeutet:

  1. Entnazifizierung aller deutschen Bundesbürger aus der deutschen Nazi- Zwangsangehörigkeit, restlose und endgültige Beseitigung aller verbotenen nationalsozialistischen Gesetze und Rechtsgrundlagen sowie deren Auslegungen und Bestandteile in Deutschland.
  2. Befreiung der rechtsgültigen Weimarer Reichsverfassung von 1919 vom kolonialen Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland
  3. Danach Reformierung der Verfassung durch Volksabstimmung in Deutschland

 

Notwendige Schritte zur Befreiung Deutschlands und Europas vom Faschismus und Nazismus:

  1. Nürnberg 2 bedeutet die endgültige Befreiung Deutschlands vom Faschismus über Einrichtung eines SHAEF- SMAD- Gerichtes mit internationaler Strafverfolgung für alle Nazi- und Kriegsverbrecher durch die zuständige alliierte Hohe Hand.
    Dazu erfolgt die
    formelle Reaktivierung auch der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland zum Schutz der deutschen Bevölkerung, der Arbeit der Übergangsregierung, zur endgültigen Entnazifizierung der Deutschen, Befreiung der WRV 1919 vom GG FÜR die BRD, Rückführung der Deutschen in ihre Heimat, Wiederherstellung der Heimatländer/Bundesstaaten.
    Staatenlos.info/Kommission -146 Deutschland - Rüdiger Hoffmann und Helmut Buschujew erheben Klage und Strafanzeige gegen die Bundesrepublik Deutschland und deren hauptverantwortliche Personenkreise wegen Nazi-und Kriegsverbrechen und Völkermord.
  2. Berlin- Karlshorst 2: Bedingungslose Kapitulation des 3. Reiches durch Frau Angela Merkel als letztes Glied in der Kette.
    Damit s
    ofortige Abschaltung der deutschen Nazi-Kolonie *Bundesrepublik Deutschland* als wirtschaftlicher, politischer und finanzieller Motor des internationalen Faschismus. (Projekt 4. und 5. Reich)
    Der friedliche Wandel und die Auflösung der BRD – Nazikolonie erfolgt ähnlich wie 1990 die Abwicklung der *Deutschen Demokratischen Republik*.
  3. Zur Sicherstellung der entnazifizierten Verwaltung und des schrittweisen Wiederaufbaus Deutschlands zeitgleiche Einrichtung einer militärischen Übergangsregierung mit Genehmigung und Auftrag der zuständigen alliierten Hohen Hand.
  4. Konferenz von Jalta 2 bedeutet umgehende Einrichtung einer Welt- Friedenskonferenz mit Beteiligung von staatenlos.info - Kommission 146 als Vertreter Deutschlands zum Abschluß der Friedensverträge mit allen beteiligten Nationen – Löschung der UN- Feindstataenklausel
  5. Abzug der Alliierten Besatzungsmächte aus Deutschland.
    Die Übergangsregierung stellt sich weiterhin unter den Schutz der Russischen Föderation bis der Faschismus weltweit endgültig beseitigt ist.
  6. Die Arbeit der Übergangsregierung:
    Reformierung der Weimarer Reichsverfassung (WRV) 1919 durch eine verfassungsgebende Kommission.
    Abstimmungen der Entwürfe über Referenden.
    Schrittweise Umsetzung des staatenlos.info Heimat- und Friedensprogramms als globales Modellprojekt.

    Die Übergangsregierung wird gebildet mit der Abstimmung der Siegermächte/ Russische Föderation durch die Organisation staatenlos.info/ Kommission -146 Deutschland
  7. Gemeinsame Wiederherstellung der Heimat- Achse Deutschland- Preußen– Russland als Garant für den Weltfrieden, Wohlstand und Zukunft für alle Völker der Welt. (als ewiger Bruderbund)
  8. Aufbau einer gemeinsamen Eurasischen Union freier und unabhängiger Nationalstaaten mit Rückkehr zu den vielfältigen ethnischen Kulturen und ethisch- moralischen Werten.
    Darüber hinaus Reformierung der Weltgemeinschaft als ewiges Freundschafts- und Friedensbündnis freier, souveräner Nationen und Völker!

    Ziel: Die Weltordnung des Friedens und der Harmonie unter Einhaltung der natürlichen und göttlichen Ordnung.

 

Maßnahmen aller kriegsbetroffener Nationen und deren Völker wie z. B.:

Syrisch Arabische Republik, Islamische Republik Iran, Libanesische Republik, Republik Irak, Islamische Republik Afghanistan, Volksrepublik Donezk, Demokratische Volksrepublik Korea, Volksrepublik China, Palästina, Republik Kuba, Republik Guatemala, Indien, Bolivarische Republik Venezuela, Brasilien, Republik Serbien, Transnistrien/ Republik Moldau, Republik Tschetschenien, Ägypten, Hellenische Republik Griechenland, Königreich Spanien, Republik Portugal, Italien, Zypern, Ungarn und viele weitere Nationen

 

  1. Schutz der ausländischen Bürger und Migranten, die in der Bundesrepublik Deutschland migriert leben und arbeiten:
    Diese Personen sind durch Täuschung Ihrer Staatsangehörigkeit beraubt, in dem sie die Staatsangehörigkeit *DEUTSCH* / Deutsche Staatsangehörigkeit* von 1934 – Adolf Hitler erhalten haben. Weiter wurden diese russischen Menschen durch die BRD ab dem 8.12.2010 staatenlos gemacht und total entrechtet. (Siehe Beweisanlagen dazu)
    Alle Ausländer sind in der BRD durch willkürliche Übergriffe der deutschen Faschisten (Behörden und Justiz usw.) in ihrer persönlichen Sicherheit akut gefährdet.
    Die deutschen Faschisten wenden dazu illegal verbotene Nazigesetze an.
    Die deutschen Faschisten wenden dazu illegal verbotene Nazigesetze an. Dazu zählen die vielen Geld- Erpressungen im Kraftfahrzeugbereich, insbesondere aber auch die Nazisteuergesetzgebung von 1937 mit Anwendung nationalsozialistischer Zwangsgesetze (Justizbeitreibungsverordnung vom 11.März 1937) von Adolf Hitler usw.
  2. Anträge aller betroffenen Nationen auf Dringlichkeitssitzung des Weltsicherheitsrates und der UNO
  3. Klageerhebung aller betroffenen Nationen bei dem zuständigen Hauptmilitärstaatsanwalt (HMSTA) / Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation
  4. Klageerhebung aller betroffenen Nationen an den Internationalen Strafgerichtshöfen in Den Haag und Malaysia
  5. Die bundesdeutschen Organisationen und Firmen im Ausland dienen als verdeckte Operationsbasen zur Zerstörung der jeweiligen Nation.
    Sie gehören zum Nazi- Projekt Barbarossa 2.
    Dazu zählen auch alle politischen Organisationen, Parteien und Verbände der BRD.
    Diese Organisationen sind zu verbieten und deren Vermögen zu beschlagnahmen.
    In die betroffenen Staaten, einreisende Agenten und politische und wirtschaftliche Aktivisten (Geschäftsleute) der Faschisten (Nazis) sind vorsorglich festzunehmen und der zuständigen Justiz zuzuführen. Schädigende Unternehmungen dieser global agierenden Personenkreise müssen sofort gestoppt werden.
  6. Mobilisierung der eigenen Bevölkerung der betroffenen Nationen:
    Handlungsanleitung Urkunde International für Menschen anderer Nationen zur Unterstützung der Befreiung:
    http://staatenlos.info/index.php/loesung-urkunde-146-menu/urkunde-international/handlungsanleitung-urkunde-international.html

 

Solidarisierung der Deutschen und Menschen anderer Nationen zur Befreiung Deutschland/ Europas und der Welt vom Faschismus:

  1. das letztendlich einfache deutsch europäische Kernthema: staatenlos in der BRD EU Nazikolonie und die gesetzliche Generallösung zur Rückkehr in die Heimat und den Welt-Frieden Artikel 139 – Artikel146 Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland erfassen und verstehen

  2. Heimatrehabilitation/ Entnazifizierung an die zuständige Hohe Hand nach Moskau

  3. Gegenseitige E Mail- Vernetzung (Kontaktformular auf staatenlos.info nutzen) und zielgerichtete Weiterverbreitung des Themas auf allen Ebenen (Weitergabe staatenlos.info - Flyer, Internet, Facebook, Twitter, Presse/ Medien, Veranstaltungen etc. pp.)

  4. Teilnahme an den staatenlos.info Veranstaltungen in Berlin und anderen Orten

  5. (regelmäßige) finanzielle Unterstützung der staatenlos.info / NOD- Befreiungsbewegung- jeder €uro zählt!

  6. Ihre Heimat Staatsangehörigkeit erhalten sie nach der Befreiung von den Heimatbehörden ausgestellt. Bitte dazu die Handlungsanleitung genau beachten und befolgen: http://staatenlos.info/index.php/loesung-urkunde-146-menu/handlungsanleitung-heimatpaket.html



Rüdiger Hoffmann
Präsident staatenlos.info e. V. – Kommission 146 Deutschland


*SHAEF= Gesetze der Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces
*SMAD - Befehle der Sowjetischen Militär Administration in Deutschland

 

 

Aktueller Beweis der Zuständigkeit der zur Entnazifizierung! Artikel 139 Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland

 

Quellverweis: http://de.ria.ru/politics/20141111/269980081.html

 

Deutsche Anträge auf Rehabilitation: Moskau warnt vor NS-Rechtfertigung

 

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© RIA Novosti. Alexander Natruskin
16:16 11/11/2014


MOSKAU, 11. November (Stimme Russlands / RIA Novosti).

mehr zum Thema:

Russland erhält aus Deutschland immer mehr Anträge auf Rehabilitation einstiger Kriegsverbrecher. Das sagte der russische Chefmilitärstaatsanwalt Sergej Fridinski im Interview mit der „Rossijskaja Gaseta“. Er berichtete ausführlich über die Akte eines in der Sowjetunion verurteilten Stabsoffiziers der deutschen Abwehr und warnte vor Versuchen, das NS-Regime zu rechtfertigen.

Fridinski sagte in dem am Dienstag veröffentlichten Interview, von Januar bis September 2014 habe die russische Militärstaatsanwaltschaft insgesamt 117 Anträge auf Rehabilitation aus Deutschland erhalten. Das zuständige Bezirksmilitärgericht habe in diesem Zeitraum mindestens 24 Fälle ins Visier genommen. Unter den Antragstellern gebe es sowohl Zivilisten als auch ehemalige SS-Leute und Wehrmachtsoldaten, denen Kriegsverbrechen vorgeworfen worden waren. Das Gericht habe allerdings keinen dieser Menschen rehabilitiert. Generell nehme die Zahl solcher Anträge auf Rehabilitation mit jedem Jahr zu.

„Viele Anträge betrachten wir als Versuch, die Narben der Vergangenheit zu glätten. Manchmal geht es aber um einen unverhohlenen Wunsch, das NS-Regime zu rechtfertigen. Dieser Trend ist leider mancherorts im Westen zu beobachten. Solche Anträge gehen aus unserer Sicht darauf zurück, dass man entweder die wahren Umstände der Nazi-Gräueltaten nicht kennt oder versucht, die Kriegsverbrecher als einfache Vollzieher eines fremden Willens zu präsentieren“, so Fridinski.

02© Photo Public Domain

Hans Piekenbrock

 

Ein deutscher Staatsbürger von der Stiftung Sächsische Gedenkstätten habe beispielsweise die Rehabilitierung von Hans Piekenbrock, dem einstigen Chef der Abteilung I der Abwehr, beantragt. Dieser Antrag sei jedoch abgelehnt worden. Russlands Militärstaatanwaltschaft habe entschieden, dass Piekenbrocks strafrechtliche Verfolgung in der UdSSR begründet gewesen sei. Laut Gesetz unterliege Piekenbrock in Russland keiner Rehabilitation. Dieser Beschluss sei dem militärischen Ressort des Obersten Gerichts Russlands vorgelegt worden, hieß es.
Fridinski argumentierte, die von Piekenbrock geleitete Abteilung der Abwehr sei für die Auslandsspionage zuständig gewesen und habe eine maßgebliche Rolle bei deutschen Operationen an der Ostfront gespielt. Piekenbrock habe insbesondere an entsprechenden Desinformationen gearbeitet. Seine Abteilung habe nicht nur Daten gesammelt, sondern auch subversive und Sabotage-Aktivitäten gegen die Sowjetunion betrieben: „Ein Wort von Piekenbrock reichte, um über das Schicksal von Tausenden Menschen zu entscheiden.“
Piekenbrock habe mit dem Unternehmen Barbarossa unmittelbar zu tun gehabt. Die gesammelten Spionage-Daten hätten zur Vorbereitung des Angriffs auf die Sowjetunion beigetragen. Piekenbrock habe „eine ganze Armee“ von Spionen und Saboteuren aufgestellt und manche Befehle direkt von Adolf Hitler erhalten. Die Führung des Dritten Reiches habe ihn hoch geschätzt. Zu Beginn des Krieges habe er mehrmals die besetzten sowjetischen Gebiete inspiziert und Anweisungen dort erteilt, sagte Fridinski und bezeichnete Piekenbrock als „hoffnungslosen Übeltäter“ und „Mörder“.
Im Jahr 1952 habe ein zuständiges sowjetisches Gericht den gefangengenommenen Piekenbrock wegen Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit zu 25 Jahren Haft verurteilt. „Drei Jahre später wurde er jedoch nach Westdeutschland ausgeliefert und dort als Held geehrt, weil er ‚Stalinsche Lager‘ hinter sich hatte. Von der deutschen Regierung bekam er sogar eine große Entschädigung und eine Pension als General. Piekenbrock starb mit 66, ohne seine verdiente Strafe abgebüßt zu haben“, so Fridinski.
Er mahnte: „Diese Straflosigkeit und Loyalität gegenüber NS-Verbrechern hat mit dazu beigetragen, was wir derzeit in manchen europäischen Ländern beobachten – darunter auch in der Ukraine, wo die faschistische Ideologie eigentlich zur Staatspolitik wird.“

 


(§ Verweise: Artikel 139 Militär Grund Gesetz mit den nachfolgenden Rechtsvorschriften - SHAEF Gesetz (52) + SMAD in Verbindung mit Artikel 16 + 116GG + 139GG + 146 GG + 20 GG + DriG § 9 und § 18)

GG Quellverweise: http://dejure.org/gesetze/GG/120.html

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html

 

Internationale Staaten- Koalition gegen den Faschismus und Nazismus

 

01
Quellverweis: http://de.sputniknews.com/politik/20150709/303175246.html#ixzz3fPA72jsN

Register: Quellen, Beweise - Rechtsgrundlagen

Wortbedeutung Welt:
Die Welt bedeutet alles, was der Mensch geistig erschafft, gedanklich erfindet und später in die Realität als sein Kunst-Werk auf der Erde aus der geistigen Ebene in die materielle Wirklichkeit überführt.

Wortbedeutung Realität:
Die Realität
bedeutet einfach nur die Original-unverfälschte, echte, wahrhaftige Wirklichkeit:
Als Realität wird im allgemeinen Sprachgebrauch die Gesamtheit des Realen bezeichnet. Als real gilt zum einen etwas, das keine Illusion ist und nicht von den Wünschen oder Überzeugungen einer einzelnen Person abhängig ist. Zum anderen das, was in Wahrheit so ist, wie es erscheint, bzw. dem bestimmte Eigenschaften „robust“ – also nicht nur in einer Hinsicht und nicht nur vorübergehend – zukommen (→ Authentizität). Realität ist in diesem Sinne somit dasjenige, dem „Bestimmtheit“ zugeschrieben werden kann. Ein intentionales Objekt (z. B. eine Überzeugung, eine Einschätzung, eine Beschreibung, ein Bild, ein Film oder Computerspiel) gilt dann als realistisch, wenn es die Eigenschaften der darzustellenden Wirklichkeit in vielerlei Hinsicht und ohne Verzerrungen wiedergibt (→ Realismus).
Der Begriff stammt von lateinisch realitas, ‚Wirklichkeit‘; über res, ‚Sache‘, ‚Ding‘, ‚Wesen‘. Der Plural Realitäten als Synonym oder Sammelbegriff für jemandes Immobilien ist heute überwiegend veraltet. Lediglich in Österreich (und gelegentlich, immer seltener, auch im oberdeutschen Dialektraum Süddeutschlands) findet er noch regelmäßig Anwendung – Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Realit%C3%A4t

Wortbedeutung Erde:

Die Erde ist der Grund und Boden, auf welchen wir leben!

Wortbedeutung Kunst: Kunst ist alles was der Mensch materiell und geistig erschafft.
Friedrich Nietzsche - Zitat: "Kunst kommt von Können, käme es von Wollen hieße es Wunst."
Kunst (lateinisch ars, griechisch téchne[1]) bezeichnet im weitesten Sinne jede entwickelte Tätigkeit von Menschen, die auf Wissen, Übung, Wahrnehmung, Vorstellung und Intuition gegründet ist (Heilkunst,[2] Kunst der freien Rede). Im engeren Sinne werden damit Ergebnisse gezielter menschlicher Tätigkeit benannt, die nicht eindeutig durch Funktionen festgelegt sind.[3] Nach Tasos Zembylas unterliegt der Formationsprozess des Kunstbegriffs einem ständigen Wandel, der sich entlang von dynamischen Diskursen, Praktiken und institutionellen Instanzen entfalte.[4]
Kunst ist ein menschliches Kulturprodukt, das Ergebnis eines kreativen Prozesses.[5] Das Kunstwerk steht meist am Ende dieses Prozesses, kann aber auch der Prozess bzw. das Verfahren selbst sein. So wie die Kunst im gesamten ist das Kunstwerk selbst gekennzeichnet durch das Zusammenwirken von Inhalt und Form.[6] Ausübende der Kunst im engeren Sinne werden Künstler genannt.
Die ursprüngliche Bedeutung des Begriffs Kunst wurde auf alle Produkte menschlicher Arbeit angewandt (vgl. Kunstfertigkeit) als Gegensatz zur Natur, was beispielsweise bei Kunststoff, Künstliche Ernährung, Künstliches Aroma, Künstliche Intelligenz ersichtlich wird -
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kunst

Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin
("Potsdamer Abkommen") vom 2. August 1945
III. Deutschland

„Alliierte Armeen führen die Besetzung von ganz Deutschland durch und das deutsche Volk fängt an, die furchtbaren Verbrechen zu büßen, die es unter der Leitung derer, welche es zur Zeit ihrer Erfolge offen gebilligt und denen es blind gehorcht hat, begangen hat. Auf der Konferenz wurde eine Übereinkunft erzielt über die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Alliierten in Bezug auf das besiegte Deutschland in der Periode der alliierten Kontrolle.
Das Ziel dieser Übereinkunft bildet die Durchführung der Krim-Deklaration über Deutschland.
Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgerottet und die Alliierten treffen nach gegenseitiger Vereinbarung in der Gegenwart und in der Zukunft auch andere Maßnahmen, die notwendig sind, damit Deutschland niemals mehr seine Nachbarn oder die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann.

Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn die eigenen Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.“

A.  P o l i t i s c h e G r u n d s ä t z e

Entmilitarisierung
„3. Die Ziele der Besetzung Deutschlands, durch welche der Kontrollrat sich leiten lassen soll, sind:

(I) Völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands und die Ausschaltung der gesamten deutschen Industrie, welche für eine Kriegsproduktion benutzt werden kann oder deren Überwachung.“

Entnazifizierung:
„4. Alle nazistischen Gesetze, welche die Grundlagen für das Hitlerregime geliefert haben oder eine Diskriminierung auf Grund der Rasse, Religion oder politischer Überzeugung errichteten, müssen abgeschafft werden.

Keine solche Diskriminierung, weder eine rechtliche noch eine administrative oder irgendeiner anderen Art, wird geduldet werden.“
- Quelle:
http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html

 

Alle nationalsozialistischen Gesetze und Rechtsgrundlagen wurden durch die alliierten Siegermächte im rechtsgültigen SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III strafbewehrt verboten und aufgehoben -

SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III
„…Die Auslegung oder Anwendung deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Lehren, gleichgültig wie und wann dieselben kundgemacht wurden, ist verboten!“

Folgen bei Nichterfüllung der Entnazifizierung und Entmilitarisierung Deutschlands:

Im März 1946 wurde das Gesetz zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassen.
Belastete Personen mussten sich, wie auf dieser Aufnahme gezeigt, vor Spruchkammern verantworten.
Für den demokratischen Neubeginn Nachkriegsdeutschlands war die Entnazifizierung von großer Bedeutung.
Die mit der Direktive JCS 1067 auf der Potsdamer Konferenz 1945 bekannt gegebene Absicht der Alliierten war die völlige Ausrottung der nationalsozialistischen Ideologie und deren Urheber, Repräsentanten und Anhänger zur Verantwortung zu ziehen – auf staatlicher, gesellschaftlicher und privatwirtschaftlicher Ebene.
Quelle: Paul Hoser Mainpost Verantwortlicher Walter Röder

Befreiungsgesetz Artikel 139 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und den dahinter stehenden gültigen alliierten Rechtsgrundlagen über Entnazifizierung - Grundgesetz XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146)  Art. 139 - Fortgelten der Vorschriften über Entnazifizierung –
„Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
- Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/139.html

Verfassung des BRD-Landes Hessen vom 1. Dezember 1946 - zum 26.07.2014 aktuelle verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Artikel 159:
„Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für ihre Anordnungen nach Völker- und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschen Recht bleibt unberührt.“
- Quelle: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=170031, 162

 

Verfassung Land Berlin vom 23. November 1995 - Artikel 98

„Die zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus und zur Beseitigung ihrer Folgen erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieser Verfassung nicht berührt.“
– Quelle: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-VerfBEpArt98

Artikel 140 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html

Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“

- Grundsatzrede von Prof. Dr. Carlo Schmidt vor dem parlamentarischen Rat zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland vom 08.09.1948
- Dokumentation Deutscher Bundestag der BRD - wissenschaftlicher Dienst WD 3 – 292/07
- Antwort Auswärtiges Amt der BRD: Auswärtiges/Antwort vom 30.06.2015 – Referenz hib 340/2015)
- Protokolle aus dem Bundeskanzleramt 354 BII vom 17.07.1990- IGH-Urteil: BRD als Rechtsnachfolger der sog. „dritten Reiches“ (des Nationalsozialismus von Adolf Hitler)
- Amtsblatt für Schleswig-Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1

1 BVerfG, Urteil vom 31. Juli 1973, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, 36. Band, 1 (15f.) = Neue Juristische Wochenschrift 1973, 1539. 2 Dolzer in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, 3. Aufl., 2003, Band I, § 13 Rn. 12.

Zum rechtlichen Fortbestand des „Deutschen Reichs“ = „Deutschland“

Dokumentation - © 2007 Deutscher Bundestag WD 3 - 292/07

Das BVerfG hat in seinem Urteil zum Vertrag vom 21. Dezember 1972 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Folgendes festgestellt: Das Grundgesetz geht davon aus, „dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist“. Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern „ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger’ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich’, - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch’, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.“1

Das BVerfG hat diese Rechtsprechung seit der Wiedervereinigung nicht geändert. Mit dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland zum 3. Oktober 1990 ging die Deutsche Demokratische Republik im Rahmen einer sogenannten Staateninkorporation unter.

Das Territorium der Bundesrepublik erweiterte sich um das Gebiet der neuen Bundes-länder. Am Fortbestand des Deutschen Reichs in der Gestalt der Bundesrepublik Deutschland änderte sich durch den Beitritt nichts.2

- SHAEF-Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung in Deutschland - Gesetz Nr. 1 Art. III Abschnitt 4, Gesetz Nr. 52 Art. VII Abschnitt e), Gesetz Nr. 53 Art. VII Abschnitt g), Gesetz Nr. 161/2
- Grundsatzurteil Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 - 2BvF 1/73 zum Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich

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Quellen: https://archive.org/details/SHAEF-Gesetz_1-161
+ https://archive.org/details/ShaefS.h.a.e.fDeutschlandGermanyWorldWar

Deutschland-Deutsches Reich
BuStAG vom 01. Juni 1870 (BGBl. S. 498) Inland
„§1. Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.“

RuStAG 01 vom 22. April 1871 (RGBI. S. 87) Inland
„§1. Die Reichsangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.“

RuStAG 02 vom 22. Juli 1913 (RGBl 1913, S. 583) Inland oder Kolonie
„§1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat Inland/ Heimat
oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.“

Niemandsland Deutschland - Auszug aus Wikipedia - Vollzitat: „Ein Protektorat (von lateinisch protegere ‚schützen‘; zuweilen auch Schutzstaat bzw. Schutzgebiet) ist ein teilsouveränes Gemeinwesen und abhängiges staatliches Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung einem anderen Staat durch einen völkerrechtlichen Vertrag unterstellt sind.“ Siehe dazu auch die NATO-Verträge und sog. „Geheime Zusatzabkommen.“

- Verhaftung der letzten amtierenden Reichsregierung Dönitz am 23. Mai 1945
- US-Dokumentation „Here is Germany“ von 1945
- Grundsatzrede von Prof. Dr. Carlo Schmidt vor dem parlamentarischen Rat zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland vom 08.09.1948
- SHAEF-Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung in Deutschland - Gesetz Nr. 1 Art. III Abschnitt 4, Gesetz Nr. 52 Art. VII Abschnitt e), Gesetz Nr. 53 Art. VII Abschnitt g), Gesetz Nr. 161/2
- Grundsatzurteil Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 - 2BvF 1/73 zum Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich
- Dokumentation Deutscher Bundestag der BRD - wissenschaftlicher Dienst WD 3 – 292/07
- Antwort Auswärtiges Amt der BRD: Auswärtiges/Antwort vom 30.06.2015 – Referenz hib 340/2015)
- Potsdamer Abkommen und die darin enthaltene Krim-Deklaration vom 2. August 1945
- Die von der BRD abgelehnten Friedensvertragsangebote der UdSSR von 1952
- HLKO Artikel 24 „Kriegslisten und die Anwendung der notwendigen Mittel, um sich Nachrichten über den Gegner und das Gelände zu verschaffen, sind erlaubt“
- Protokolle aus dem Bundeskanzleramt 354 BII vom 17.07.1990

Nationalsozialistisches Unrecht in Deutschland:
- sprachliche Einführung der deutschen Staatsangehörigkeit im Gesetz Widerruf von Einbürgerungen und Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit RGBL 28. Juli 1933,
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit RGBI. I S. 85 vom 05.2.1934,
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit Neues Staatsrecht 1934, Seite 54,
- Die deutsche Staatsangehörigkeit: Reichsverordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 Gustav Zeidler - Mauckisch von 1935,
- Staatsangehörigkeit und Reichsbürgerecht von Dr. Bernhard Lösener – Ministerialrat des Innern und Rassereferent im Reichsministerium des Inneren 1. Band, Gruppe 2 Ausgabe 13 von 1934
- Reichsbürgergesetz und Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre - "Nürnberger Gesetze", 15. September 1935 und die beiden ersten Ausführungsbestimmungen, 14. November 1935
-Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935 (RGBl. I S. 1146),
Wilhelm Stuckart, Hans Globke: Kommentar zum Reichsbürgergesetz (1936),
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit im Lande Österreich vom 3. Juli 1938
- Amtsblatt für Schleswig-Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1
- Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich vom 14.Juli 1945, Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Ausweisdokumente mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung „deutsch“ von 1934-1945
- Ausweisdokumente „deutsch“ ab 1934
- Amtsblatt für Schleswig- Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1

Bundespublik Deutschland in Deutschland:
- Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Ausweisdokumente der BRD mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung „DEUTSCH“ 1934
- IGH-Urteil: BRD als Rechtsnachfolger der sog. „dritten Reiches“ (des Nationalsozialismus von Adolf Hitler)
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG 5.2. 1934 - z.Zt. verfälscht 22.07.1913) Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Artikel 16, 116, 120, 127,133, 139, 140 und 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD)
- Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 und das Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1864 08.12.2010
– dazu das Unionsrecht: unmittelbare Unionsangehörigkeit = Mitgliedschaftsverhältnis - Nichtstaatsangehörigkeit und Welt-Bürgerschaft – u. a. Grundlagenwerk *Der Unionsbürger* von Christoph Schönberger

Artikel 16 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.“

Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“

Artikel 127 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, soweit es nach Artikel 124 oder 125 als Bundesrecht fortgilt, innerhalb eines Jahres nach Verkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden, Groß-Berlin, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern in Kraft setzen“

Artikel 133 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat: Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“

Artikel 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
„Grundgesetz XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146)  Art. 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ - Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/146.html

NaZi-Plan „Great Reset – der große Umbruch“ = Volldigitalisierung der menschlichen Gesellschaft- Künstliche Intelligenz- Abschaffung der Volksstämme, deren Kulturen, Traditionen, Sprachen, Moral und Sittlichkeit, Zugang zu Gott – satanische Vernichtung der Schöpfung Gottes!

Siehe COVID-19: Der Große Umbruch (German Edition) Taschenbuch – 25. September 2020
Deutsch Ausgabe von Klaus Schwab (Author), Thierry Malleret (Author)

Zitat: “Mit seinem Erscheinen hat Covid-19 die bisherige Regierungsführung der Länder, unser Zusammenleben und die Weltwirtschaft als Ganzes gehörig durcheinander gebracht. Covid-19: Der große Umbruch ist ein Leitfaden für alle, die verstehen möchten, wie das neuartige Coronavirus so viel Zerstörung und Leid anrichten konnte und welche Änderungen für eine integrativere, robustere und nachhaltigere Welt erforderlich sind. Das Buch bietet eine besorgniserregende, dennoch zuversichtliche Analyse. Covid-19, die größte Gesundheitsbedrohung des Jahrhunderts, hat enorme wirtschaftliche Schäden verursacht und bestehende Ungleichheiten verschlimmert. Die Macht des Menschen liegt jedoch in seinem Weitblick, Einfallsreichtum und - zumindest in einem gewissen Maße - Vermögen, das Schicksal selbst in die Hand zu nehmen und eine bessere Zukunft zu planen. Dieses Buch zeigt uns, wo wir beginnen müssen. Professor Klaus Schwab ist der Gründer und Vorstandsvorsitzende des Weltwirtschaftsforums. Er ist Verfasser verschiedener Bücher, darunter „Die Vierte Industrielle Revolution“ und langjähriger Verfechter des „Stakeholder-Kapitalismus“. Thierry Malleret ist geschäftsführender Partner von Monthly Barometer, einer prägnanten, prädiktiven Analyse. Er ist Autor mehrerer Bücher zu wirtschaftlichen

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auch gemäß öffentlichen Recht Artikel 5 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Zitat:
"Artikel 5. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.
- Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

Für die Richtigkeit der menschlichen Kunstwerke in Form von Ausführungen, Quellen und beweiskräftigen Dokumente kann selbstverständlich keiner Gewähr übernommen werden.
Alle Ausführungen gelten als Anregung zum eigenen Nachdenken, forschen und Prüfen.
Ob die Ausführungen so richtig sind, wird sich früher oder später klären.
Alle verantwortungsbewußten Menschen sind daher aufgefordert an der Wahrheitsfindung mitzuwirken!

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Was ist die einheimisch-indigene Minderheit in Deutschland?

Auswahl Filmempfehlungen zur Aktivierung des inneren Zeichens der Erbinformation („genetischer Code“)

 

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