Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Staatsangehörigkeit aus dem Dritten Reich:

 

Eine Staatsangehörigkeit der BRD gibt es nicht!

 

Antwortschreiben Landkreis Demmin an Antragstellerin auf Einbürgerung vom 01.März 2006, Aktenzeichen: 33.30.20:

 Auszug:

"Eine Grundvoraussetzung für eine Antragstellung auf Einbürgerung ist, dass der Antragsteller Ausländer ist...

Sie geben an, Staatsbürgerin der DDR zu sein und die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland erwerben zu wollen...

Personen, die die Staatsangehörigkeit der ehemaligen DDR besaßen, waren aber auch deutsche Staatsangehörige. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 21. Oktober 1987
 -2BvR 373/83 – BverfGE 77, 137 Ausführungen zum Fortbestand der einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit gemacht. Daraus ergibt sich, dass der Erwerb der Staatsbürgerschaft der DDR  zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit geführt hat. Grundsätzlich sind alle Personen, die bis zum Ablauf des 2. Oktober 1990 die Staatsbürgerschaft der DDR besessen haben, mit der Herstellung der Einheit Deutschlands – in den Grenzen des ordre public – deutsche Staatsangehörige geblieben. Die BRD hatte am Fortbestand einer für alle Deutschen geltenden gemeinsamen deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAG jetzt StAG) von 1913 stets festgehalten. Aus dem Grundsatz des Fortbestandes des deutschen Staatsvolkes folgt, dass es eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland, deren Erwerb Sie anstreben, nicht gibt."

demmin

Ein Antrag auf Einbürgerung kann nur ein Ausländer stellen, also eine Person, die nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist.

Sprachliche Einführung der deutschen Staatsangehörigkeit im Dritten Reich 1933.

Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und
die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit     v. 14. Juli 1933. RGBl. I  S. 480 

 

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes
über den Widerruf von Einbürgerungen und
die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit    v. 26. Juli 1933. RGBl. I  S. 538 / 539 

In einer Grundsatzentscheidung stellte das BVG Ende der 60er Jahre fest, daß Verfolgte, denen zwischen 1933 und 1945 die deutsche Staatsangehörigkeit faktisch entzogen war, diese dadurch rechtlich nicht verloren haben. Einmal gesetztes Unrecht werde auch nicht dadurch zu Recht, indem es angewendet und befolgt werde.

Art. 116 Abs. 2 GG   Wiederannahme der deutschen Staatsbürgerschaft

Verfassungsnorm als „staatsangehörigkeitsrechtliche Wiedergutmachung“ durch die BRD ?

Die rechtlichen Fakten belegen, daß die deutsche Staatsangehörigkeit erst ab dem  05.02.1934 verordnet und unter Zwang verliehen wurde. Zwischen 1933 und 1934 ist die deutsche Staatsangehörigkeit nur sprachlich eingeführt. In diesem rechtsfreien Raum wurden Bürger von ihrer Heimatangehörigkeit ausgeschlossen und rechtlich exekutiert. Die deutsche Staatsange-hörigkeit zeigt durch die erste Ausbürgerungsliste im Reichsanzeiger am 23. August brutalste Wirklichkeit.

amtliches

Einmal gesetztes Unrecht werde auch nicht dadurch zu Recht, indem es angewendet und befolgt werde.
Der Staatsfeind in Deutschland, die illegale deutsche Staatsangehörigkeit der Faschisten, täuschte arglistig eine Staatsangehörigkeit vor, obwohl das RuStAG von 1913 zwei getrennte Staatsangehörigkeiten kannte und noch in Funktion war. Die ausgebürgerten Menschen wurden von ihrer Landesangehörigkeit oder der unmittelbaren Reichsangehörigkeit aberkannt, obwohl das NaZi-Gesetz, Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit, erst am 05.02.1934 eingeführt wurde.

Einmal gesetztes Unrecht werde auch nicht dadurch zu Recht, indem es angewendet und befolgt werde.
 Wiedergutmachung beseitigt nicht den Fluch der deutschen Staatsangehörigkeit

Das gleichgeschaltete deutsche Volk war im Führerrausch und ahnte nicht, mit welchen   ideologischen, rassistischen, diktatorischen und menschenverachtende Methoden die deutsche Staatsangehörigkeit sprachlich eingeführt wurde. Menschen wurden gesetzlos und mit brutalster Gewalt vernichtete, die heute schon vergessen sind. Die Ausgebürgerten konnten sich unter der Diktatur nicht wehren, weil der Widerruf – die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit - nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden konnte.

Einmal gesetztes Unrecht werde auch nicht dadurch zu Recht, indem es angewendet und befolgt werde.

Wiedergutmachung beseitigt nicht den Fluch der deutschen Staatsangehörigkeit

Die deutsche NaZi- Staatsangehörigkeit hat zwischen 1934 und 1955 Millionen von Menschen getötet,  daß eine Wiedergutmachung nach Artikel 116 Abs. 2 GG gegen den Artikel 139 GG  verstößt. An der deutschen Staatsangehörigkeit klebt so viel Blut, daß eine Wiedergutmachung durch ihren Verursacher - den Fluch der deutschen Staatsangehörigkeit - nicht beseitigt.

Einmal gesetztes Unrecht werde auch nicht dadurch zu Recht, indem es angewendet und befolgt werde.

Der Verlust der Staatsangehörigkeit                                    Zeitzeuge Dr. Max Bahrfeldt 1903

Die Heimatangehörigkeit besteht somit unabhängig, ob die Staatsgewalt legitim ist oder nicht.

 

18 Heimatländer

 

In den o.a. Gesetzen wurden die Heimatländer aus der Weimarer Zeit oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgetauscht und gleichgeschaltet.

Die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit wurde 1933 durch die Faschisten sprachlich eingeführt. Der Begriff deutsche Staatsangehörigkeit gab es im RuStAG von 1913 im § 1 nicht.

Die deutsche Staatsangehörigkeit wurde für die Verordnung R = StAG eingeführt, das ein Jahr später Gesetz wurde. Aberkannte der deutschen Staatsangehörigkeit waren entrechtet, verfolgt, das Vermögen beschlagnahmt und der Staatenlosigkeit preisgegeben. Auf diesem rechtlosen Weg verloren am Anfang 40.000 Menschen ihre Staatsangehörigkeit aus den Heimatländern. Ab 1936 setzte eine Massenausbürgerung ein, die ihren Höhepunkt mit der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz 1941eine neue Dimension wegen der deutschen Staatsangehörigkeit erreichte.

Die zwei getrennten Staatsangehörigkeiten, Landesangehörigkeit oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit wird im NaZi-Gesetz 1933 RGBl. I S. 480 sprachlich zur Kolonie-angehörigkeit gleichgeschaltet.

Die Heimatländer wurden durch die deutsche StANG. sprachlich vernichtet. Im faschistischen Einheitsstaat Deutschlands wurde 1933 die Reichsangehörigkeit mit der deutschen Staatsangehörigkeit sprachlich zusammengeschweißt (gleichgeschaltet). Die Reichsangehörigkeit ist die unmittelbare deutsche Staatsangehörigkeit. Mit der  R = StA  wurde Deutschland zur Kolonie und der eigenen Vernichtung preisgegeben.

Bevor Braunschild 1945 die Flucht antrat, sagte er: „Wenn Deutschland den Krieg verliert, ist auch das deutsche Volk verloren. Hitler war kein Hellseher. Er war der Erfüllungsgehilfe von Tothschild und hatte seinen Auftrag, die deutschen Heimatländer nach Plan zu vernichten. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist bis heute das Kernproblem der deutschen Völker. Das gleichgeschaltete deutsche Volk fängt gerade an, sich mit dem Thema zu befassen.
Wer hätte schon gedacht, daß die deutsche Staatsangehörigkeit die Heimatländer der deutschen Völker vernichtet hat, eine faschistische Vergangenheit besitzt und das deutsche Volk am 08.12.2010 durch den geheimen BRD-Staatsstreich in die Staatenlosigkeit entlässt. Das deutsche Volk ist machtlos, heimatlos und staatenlos. Die Faschisten haben das deutsche Volk bis heute kopfgesteuert.

Auszüge aus den o.a. Gesetzen
Der Widerruf liegt den Landesbehörden, bei unmittelbaren Reichsangehörigen dem zuständigen Reichsminister ob.                        Zwei getrennte Staatsangehörigkeiten

 

Die Entscheidung trifft der Reichsminister des Inneren im Einvernehmen mit dem Reichs-minister des Auswärtigen …                            Gleichschaltung der Reichsminister


Die Aberkennung der Staatsangehörigkeit (NaZi-Angehörigkeit) wird mit der Verkündung der Entscheidung im Reichsanzeiger wirksam.      Gleichschaltung

 

Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit nach rassischen, politischen, ideologischen, diktatorischen und menschenverachtenen Gesichtspunkten.

 

Der Widerruf (Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit) kann nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden.                                         Das ist Diktatur pur.

Die Landesangehörigkeit wurde durch die deutsche Staatsangehörigkeit sprachlich vernichtet.

 

Mit dem Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit schaltete das NaZi-Regime Menschen aus.

Berlin den  23. August 1933  Amtliches Bekanntmachung / Reichsanzeiger

 

… folgende Reichsangehörige der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig, …

hier wird die Gleichschaltung  R = StAG  sprachlich eingeführt

 

Verfolgt, enteignet, staatenlos im NS-Staat

Menschenschicksale: Kurt Tucholsky, Lion Feuchtwanger, Philipp Scheidemann. Die erste Ausbürgerungsliste liest sich wie ein Who-is-Who der intellektuellen Opposition gegen das Nazi-Regime. Insgesamt werden am 25. August 1933 im Reichsanzeiger 33 Menschen ausgebürgert. Sie haben von nun an keine politischen Rechte mehr und sind ohne diplomatischen Schutz. Wer keine andere Staatsbürgerschaft besitzt wird staatenlos.

Die Ausstellung "Menschenschicksale" zeigt noch bis Ende September im Innenministerium in Berlin wie das Staatsangehörigkeitsrecht den nationalsozialistischen Verbrechen diente.  Hierzu hat das heute für die Wiedereinbürgerung zuständige Bundesverwaltungsamt (BVA) zahlreiche Originaldokumente zusammengestellt. Die Ausstellung erzählt von Prominenten und Unbekannten, die ihre rechtliche Zugehörigkeit zu einem Staat verlieren, der sie nicht länger schützt, sondern systematisch verfolgt.

Das Vermögen, das die Ausgebürgerten zurücklassen, beschlagnahmen die Behörden. Schaltzentrale für das ganze Deutsche Reich ist das Finanzamt Berlin Moabit-West in der Luisenstraße. Von hier aus arbeitet die Behörde eng mit der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) zusammen und schlägt sogar selbst einzelne Bürger für eine Ausbürgerung vor, um an deren Vermögen zu gelangen.

Schrittweise Entrechtung missliebiger Personen

Die formale Rechtsgrundlage für die Ausbürgerungen bildet dabei das Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933. Nach § 1 können Einbürgerungen "widerrufen werden, falls die Einbürgerung als nicht erwünscht anzusehen ist." Auf diesem Weg verlieren 40.000 Menschen ihre Staatsangehörigkeit. Darunter sind alleine mehr als 100 ehemalige Reichstagsabgeordnete.

Für viele Verfolgte beginnt ein Leben im Exil. Philipp Scheidemann muss über Prag, die Schweiz, Frankreich und die USA letztendlich nach Dänemark fliehen, wo er fortan unter Pseudonym publiziert. Kurt Tucholsky verschlägt es nach Göteborg, wo er 1935 schließlich Selbstmord begeht. Herbert Ernst Karl Frahm flieht 1933 nach Norwegen und nennt sich von nun an Willy Brandt. Damit kommt er, wie viele andere, seiner Ausbürgerung zuvor, von der er 1938 durch eine Ankündigung im Reichsanzeiger erfährt.

Stehen zunächst vor allem Prominente aus Politik, Wissenschaft und Kultur auf den Ausbürgerungslisten, setzt ab 1936 eine Massenausbürgerung ein. Viele werden gleich ohne Verwaltungsakt deportiert. Die Ausbürgerung der jüdischen Bevölkerung erreicht mit der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz 1941 eine neue Dimension. Danach verlieren alle über die Reichsgrenzen, und damit vor allem in die Vernichtungslager nach Osten deportierten Juden die deutsche Staatsangehörigkeit.

Auch während des Krieges geht die Ausbürgerung weiter: Die letzte Ausbürgerungsliste erscheint erst am 7. April 1945 – nur einen Monat vor der Befreiung durch die Alliierten.

Das Grundgesetz und Wiedereinbürgerungen nach 1945

Heute verbietet es Art. 16 Abs. 1 GG grundsätzlich, einem deutschen Staatsbürger seine Staatsbürgerschaft zu entziehen. Nur noch in wenigen Ausnahmefällen ist ein Verlust denkbar. So zum Beispiel nach § 35 Staatsangehörigkeitsgesetz wenn die Einbürgerung durch Täuschung oder Bestechung erlangt ist.

In einer Grundsatzentscheidung stellte das Bundesverfassungsgericht Ende der 60er Jahre fest, dass Verfolgte, denen zwischen 1933 und 1945 die deutsche Staatsangehörigkeit faktisch entzogen worden war, diese dadurch rechtlich nicht verloren haben. Einmal gesetztes Unrecht werde auch nicht dadurch zu Recht, indem es angewendet und befolgt werde. Um aber die freie Entscheidung der Verfolgten zu respektieren, erfolgt die Wiedereinbürgerung nicht automatisch.

Gleichwohl haben sich seit 1949 laut BVA über 160.000 Menschen gemäß Art. 116 Abs. 2 GG für die Wiederannahme der deutschen Staatsbürgerschaft entschieden. Die Ausstellung weist beinahe kleinlaut auf die Verfassungsnorm als "staatsangehörigkeitsrechtliche Wiedergutmachung" durch die Bundesrepublik hin. Die nüchterne Sperrigkeit des Begriffs zeigt vielleicht am besten die Symbolwirkung dieser Selbstverständlichkeit.

Deutsches Verwaltungsunrecht vor Brunnen und Palmen

Willy Brandt ist auch seiner Wiedereinbürgerung durch die Bundesrepublik zuvorgekommen. Am 1. Juli 1948 und damit schon ein Jahr vor Gründung der BRD ist er wieder deutscher Staatsbürger. Weil es aber weder rechtliche Regelungen, noch entsprechende Vordrucke gibt, bekommt er eine Urkunde mit aufgedrucktem Reichsadler. Das Hakenkreuz ist mit Tinte geschwärzt.

Hätte dieses beschämende Kapitel deutscher Verwaltungsgeschichte doch einen besonderen, einen sensiblen Ort verdient, fällt der Besuch der Ausstellung umso ernüchternder aus. Die Bildträger sind im Foyer des Bundesministeriums des Innern untergebracht, das den Charme eines Kongresshotels hat. Im Hintergrund plätschert irritierend ein beleuchteter Brunnen, Rolltreppen summen, Drehtüren drehen sich vor Palmen.

Statt der Originaldokumente gibt es nur laminierte Bildtafeln zu sehen. Teile der Ausstellungstexte sind wortgetreu aus dem Internet kopiert. So geraten die Schicksale der Menschen in ihrer Darstellung gefährlich nah ans Anekdotenhafte. Das Unrecht und seine Verwaltung bleiben dabei auf Abstand.

Markus Sehl ist Student der Rechtswissenschaften an der HU-Berlin und freier Journalist.

Die Ausstellung "Menschenschicksale – Die deutsche Staatsangehörigkeit im Dritten Reich" kann noch bis zum 30. September 2012 von Montag bis Freitag in der Zeit von 10-20 Uhr im Rondell des Bundesinnenministeriums, Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin besichtigt werden.

anzeiger

Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger, Nr. 282 vom 3. Dezember 1936

 

Der Deutsche Reichsanzeiger war die amtliche Zeitung des Deutschen Reichs, in der Personalangelegenheiten und Verwaltungsverordnungen des Reiches sowie auch kurze Berichte aus der Arbeit des Parlaments veröffentlicht wurden. Der Reichsanzeiger übernahm die Funktion des bereits seit Januar 1819 unter dem Titel Allgemeine Preußische Staatszeitung erscheinenden Verkündungsblatts.

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NAZI AUSWEIS DOKU 4

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Register: Quellen, Beweise - Rechtsgrundlagen

Wortbedeutung Welt:
Die Welt bedeutet alles, was der Mensch geistig erschafft, gedanklich erfindet und später in die Realität als sein Kunst-Werk auf der Erde aus der geistigen Ebene in die materielle Wirklichkeit überführt.

Wortbedeutung Realität:
Die Realität
bedeutet einfach nur die Original-unverfälschte, echte, wahrhaftige Wirklichkeit:
Als Realität wird im allgemeinen Sprachgebrauch die Gesamtheit des Realen bezeichnet. Als real gilt zum einen etwas, das keine Illusion ist und nicht von den Wünschen oder Überzeugungen einer einzelnen Person abhängig ist. Zum anderen das, was in Wahrheit so ist, wie es erscheint, bzw. dem bestimmte Eigenschaften „robust“ – also nicht nur in einer Hinsicht und nicht nur vorübergehend – zukommen (→ Authentizität). Realität ist in diesem Sinne somit dasjenige, dem „Bestimmtheit“ zugeschrieben werden kann. Ein intentionales Objekt (z. B. eine Überzeugung, eine Einschätzung, eine Beschreibung, ein Bild, ein Film oder Computerspiel) gilt dann als realistisch, wenn es die Eigenschaften der darzustellenden Wirklichkeit in vielerlei Hinsicht und ohne Verzerrungen wiedergibt (→ Realismus).
Der Begriff stammt von lateinisch realitas, ‚Wirklichkeit‘; über res, ‚Sache‘, ‚Ding‘, ‚Wesen‘. Der Plural Realitäten als Synonym oder Sammelbegriff für jemandes Immobilien ist heute überwiegend veraltet. Lediglich in Österreich (und gelegentlich, immer seltener, auch im oberdeutschen Dialektraum Süddeutschlands) findet er noch regelmäßig Anwendung – Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Realit%C3%A4t

Wortbedeutung Erde:

Die Erde ist der Grund und Boden, auf welchen wir leben!

Wortbedeutung Kunst: Kunst ist alles was der Mensch materiell und geistig erschafft.
Friedrich Nietzsche - Zitat: "Kunst kommt von Können, käme es von Wollen hieße es Wunst."
Kunst (lateinisch ars, griechisch téchne[1]) bezeichnet im weitesten Sinne jede entwickelte Tätigkeit von Menschen, die auf Wissen, Übung, Wahrnehmung, Vorstellung und Intuition gegründet ist (Heilkunst,[2] Kunst der freien Rede). Im engeren Sinne werden damit Ergebnisse gezielter menschlicher Tätigkeit benannt, die nicht eindeutig durch Funktionen festgelegt sind.[3] Nach Tasos Zembylas unterliegt der Formationsprozess des Kunstbegriffs einem ständigen Wandel, der sich entlang von dynamischen Diskursen, Praktiken und institutionellen Instanzen entfalte.[4]
Kunst ist ein menschliches Kulturprodukt, das Ergebnis eines kreativen Prozesses.[5] Das Kunstwerk steht meist am Ende dieses Prozesses, kann aber auch der Prozess bzw. das Verfahren selbst sein. So wie die Kunst im gesamten ist das Kunstwerk selbst gekennzeichnet durch das Zusammenwirken von Inhalt und Form.[6] Ausübende der Kunst im engeren Sinne werden Künstler genannt.
Die ursprüngliche Bedeutung des Begriffs Kunst wurde auf alle Produkte menschlicher Arbeit angewandt (vgl. Kunstfertigkeit) als Gegensatz zur Natur, was beispielsweise bei Kunststoff, Künstliche Ernährung, Künstliches Aroma, Künstliche Intelligenz ersichtlich wird -
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kunst

Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin
("Potsdamer Abkommen") vom 2. August 1945
III. Deutschland

„Alliierte Armeen führen die Besetzung von ganz Deutschland durch und das deutsche Volk fängt an, die furchtbaren Verbrechen zu büßen, die es unter der Leitung derer, welche es zur Zeit ihrer Erfolge offen gebilligt und denen es blind gehorcht hat, begangen hat. Auf der Konferenz wurde eine Übereinkunft erzielt über die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Alliierten in Bezug auf das besiegte Deutschland in der Periode der alliierten Kontrolle.
Das Ziel dieser Übereinkunft bildet die Durchführung der Krim-Deklaration über Deutschland.
Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgerottet und die Alliierten treffen nach gegenseitiger Vereinbarung in der Gegenwart und in der Zukunft auch andere Maßnahmen, die notwendig sind, damit Deutschland niemals mehr seine Nachbarn oder die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann.

Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn die eigenen Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.“

A.  P o l i t i s c h e G r u n d s ä t z e

Entmilitarisierung
„3. Die Ziele der Besetzung Deutschlands, durch welche der Kontrollrat sich leiten lassen soll, sind:

(I) Völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands und die Ausschaltung der gesamten deutschen Industrie, welche für eine Kriegsproduktion benutzt werden kann oder deren Überwachung.“

Entnazifizierung:
„4. Alle nazistischen Gesetze, welche die Grundlagen für das Hitlerregime geliefert haben oder eine Diskriminierung auf Grund der Rasse, Religion oder politischer Überzeugung errichteten, müssen abgeschafft werden.

Keine solche Diskriminierung, weder eine rechtliche noch eine administrative oder irgendeiner anderen Art, wird geduldet werden.“
- Quelle:
http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html

 

Alle nationalsozialistischen Gesetze und Rechtsgrundlagen wurden durch die alliierten Siegermächte im rechtsgültigen SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III strafbewehrt verboten und aufgehoben -

SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III
„…Die Auslegung oder Anwendung deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Lehren, gleichgültig wie und wann dieselben kundgemacht wurden, ist verboten!“

Folgen bei Nichterfüllung der Entnazifizierung und Entmilitarisierung Deutschlands:

Im März 1946 wurde das Gesetz zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassen.
Belastete Personen mussten sich, wie auf dieser Aufnahme gezeigt, vor Spruchkammern verantworten.
Für den demokratischen Neubeginn Nachkriegsdeutschlands war die Entnazifizierung von großer Bedeutung.
Die mit der Direktive JCS 1067 auf der Potsdamer Konferenz 1945 bekannt gegebene Absicht der Alliierten war die völlige Ausrottung der nationalsozialistischen Ideologie und deren Urheber, Repräsentanten und Anhänger zur Verantwortung zu ziehen – auf staatlicher, gesellschaftlicher und privatwirtschaftlicher Ebene.
Quelle: Paul Hoser Mainpost Verantwortlicher Walter Röder

Befreiungsgesetz Artikel 139 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und den dahinter stehenden gültigen alliierten Rechtsgrundlagen über Entnazifizierung - Grundgesetz XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146)  Art. 139 - Fortgelten der Vorschriften über Entnazifizierung –
„Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
- Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/139.html

Verfassung des BRD-Landes Hessen vom 1. Dezember 1946 - zum 26.07.2014 aktuelle verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Artikel 159:
„Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für ihre Anordnungen nach Völker- und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschen Recht bleibt unberührt.“
- Quelle: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=170031, 162

 

Verfassung Land Berlin vom 23. November 1995 - Artikel 98

„Die zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus und zur Beseitigung ihrer Folgen erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieser Verfassung nicht berührt.“
– Quelle: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-VerfBEpArt98

Artikel 140 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html

Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“

- Grundsatzrede von Prof. Dr. Carlo Schmidt vor dem parlamentarischen Rat zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland vom 08.09.1948
- Dokumentation Deutscher Bundestag der BRD - wissenschaftlicher Dienst WD 3 – 292/07
- Antwort Auswärtiges Amt der BRD: Auswärtiges/Antwort vom 30.06.2015 – Referenz hib 340/2015)
- Protokolle aus dem Bundeskanzleramt 354 BII vom 17.07.1990- IGH-Urteil: BRD als Rechtsnachfolger der sog. „dritten Reiches“ (des Nationalsozialismus von Adolf Hitler)
- Amtsblatt für Schleswig-Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1

1 BVerfG, Urteil vom 31. Juli 1973, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, 36. Band, 1 (15f.) = Neue Juristische Wochenschrift 1973, 1539. 2 Dolzer in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, 3. Aufl., 2003, Band I, § 13 Rn. 12.

Zum rechtlichen Fortbestand des „Deutschen Reichs“ = „Deutschland“

Dokumentation - © 2007 Deutscher Bundestag WD 3 - 292/07

Das BVerfG hat in seinem Urteil zum Vertrag vom 21. Dezember 1972 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Folgendes festgestellt: Das Grundgesetz geht davon aus, „dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist“. Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern „ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger’ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich’, - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch’, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.“1

Das BVerfG hat diese Rechtsprechung seit der Wiedervereinigung nicht geändert. Mit dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland zum 3. Oktober 1990 ging die Deutsche Demokratische Republik im Rahmen einer sogenannten Staateninkorporation unter.

Das Territorium der Bundesrepublik erweiterte sich um das Gebiet der neuen Bundes-länder. Am Fortbestand des Deutschen Reichs in der Gestalt der Bundesrepublik Deutschland änderte sich durch den Beitritt nichts.2

- SHAEF-Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung in Deutschland - Gesetz Nr. 1 Art. III Abschnitt 4, Gesetz Nr. 52 Art. VII Abschnitt e), Gesetz Nr. 53 Art. VII Abschnitt g), Gesetz Nr. 161/2
- Grundsatzurteil Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 - 2BvF 1/73 zum Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich

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Quellen: https://archive.org/details/SHAEF-Gesetz_1-161
+ https://archive.org/details/ShaefS.h.a.e.fDeutschlandGermanyWorldWar

Deutschland-Deutsches Reich
BuStAG vom 01. Juni 1870 (BGBl. S. 498) Inland
„§1. Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.“

RuStAG 01 vom 22. April 1871 (RGBI. S. 87) Inland
„§1. Die Reichsangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.“

RuStAG 02 vom 22. Juli 1913 (RGBl 1913, S. 583) Inland oder Kolonie
„§1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat Inland/ Heimat
oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.“

Niemandsland Deutschland - Auszug aus Wikipedia - Vollzitat: „Ein Protektorat (von lateinisch protegere ‚schützen‘; zuweilen auch Schutzstaat bzw. Schutzgebiet) ist ein teilsouveränes Gemeinwesen und abhängiges staatliches Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung einem anderen Staat durch einen völkerrechtlichen Vertrag unterstellt sind.“ Siehe dazu auch die NATO-Verträge und sog. „Geheime Zusatzabkommen.“

- Verhaftung der letzten amtierenden Reichsregierung Dönitz am 23. Mai 1945
- US-Dokumentation „Here is Germany“ von 1945
- Grundsatzrede von Prof. Dr. Carlo Schmidt vor dem parlamentarischen Rat zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland vom 08.09.1948
- SHAEF-Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung in Deutschland - Gesetz Nr. 1 Art. III Abschnitt 4, Gesetz Nr. 52 Art. VII Abschnitt e), Gesetz Nr. 53 Art. VII Abschnitt g), Gesetz Nr. 161/2
- Grundsatzurteil Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 - 2BvF 1/73 zum Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich
- Dokumentation Deutscher Bundestag der BRD - wissenschaftlicher Dienst WD 3 – 292/07
- Antwort Auswärtiges Amt der BRD: Auswärtiges/Antwort vom 30.06.2015 – Referenz hib 340/2015)
- Potsdamer Abkommen und die darin enthaltene Krim-Deklaration vom 2. August 1945
- Die von der BRD abgelehnten Friedensvertragsangebote der UdSSR von 1952
- HLKO Artikel 24 „Kriegslisten und die Anwendung der notwendigen Mittel, um sich Nachrichten über den Gegner und das Gelände zu verschaffen, sind erlaubt“
- Protokolle aus dem Bundeskanzleramt 354 BII vom 17.07.1990

Nationalsozialistisches Unrecht in Deutschland:
- sprachliche Einführung der deutschen Staatsangehörigkeit im Gesetz Widerruf von Einbürgerungen und Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit RGBL 28. Juli 1933,
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit RGBI. I S. 85 vom 05.2.1934,
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit Neues Staatsrecht 1934, Seite 54,
- Die deutsche Staatsangehörigkeit: Reichsverordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 Gustav Zeidler - Mauckisch von 1935,
- Staatsangehörigkeit und Reichsbürgerecht von Dr. Bernhard Lösener – Ministerialrat des Innern und Rassereferent im Reichsministerium des Inneren 1. Band, Gruppe 2 Ausgabe 13 von 1934
- Reichsbürgergesetz und Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre - "Nürnberger Gesetze", 15. September 1935 und die beiden ersten Ausführungsbestimmungen, 14. November 1935
-Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935 (RGBl. I S. 1146),
Wilhelm Stuckart, Hans Globke: Kommentar zum Reichsbürgergesetz (1936),
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit im Lande Österreich vom 3. Juli 1938
- Amtsblatt für Schleswig-Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1
- Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich vom 14.Juli 1945, Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Ausweisdokumente mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung „deutsch“ von 1934-1945
- Ausweisdokumente „deutsch“ ab 1934
- Amtsblatt für Schleswig- Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1

Bundespublik Deutschland in Deutschland:
- Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Ausweisdokumente der BRD mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung „DEUTSCH“ 1934
- IGH-Urteil: BRD als Rechtsnachfolger der sog. „dritten Reiches“ (des Nationalsozialismus von Adolf Hitler)
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG 5.2. 1934 - z.Zt. verfälscht 22.07.1913) Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Artikel 16, 116, 120, 127,133, 139, 140 und 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD)
- Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 und das Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1864 08.12.2010
– dazu das Unionsrecht: unmittelbare Unionsangehörigkeit = Mitgliedschaftsverhältnis - Nichtstaatsangehörigkeit und Welt-Bürgerschaft – u. a. Grundlagenwerk *Der Unionsbürger* von Christoph Schönberger

Artikel 16 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.“

Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“

Artikel 127 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, soweit es nach Artikel 124 oder 125 als Bundesrecht fortgilt, innerhalb eines Jahres nach Verkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden, Groß-Berlin, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern in Kraft setzen“

Artikel 133 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat: Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“

Artikel 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
„Grundgesetz XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146)  Art. 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ - Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/146.html

NaZi-Plan „Great Reset – der große Umbruch“ = Volldigitalisierung der menschlichen Gesellschaft- Künstliche Intelligenz- Abschaffung der Volksstämme, deren Kulturen, Traditionen, Sprachen, Moral und Sittlichkeit, Zugang zu Gott – satanische Vernichtung der Schöpfung Gottes!

Siehe COVID-19: Der Große Umbruch (German Edition) Taschenbuch – 25. September 2020
Deutsch Ausgabe von Klaus Schwab (Author), Thierry Malleret (Author)

Zitat: “Mit seinem Erscheinen hat Covid-19 die bisherige Regierungsführung der Länder, unser Zusammenleben und die Weltwirtschaft als Ganzes gehörig durcheinander gebracht. Covid-19: Der große Umbruch ist ein Leitfaden für alle, die verstehen möchten, wie das neuartige Coronavirus so viel Zerstörung und Leid anrichten konnte und welche Änderungen für eine integrativere, robustere und nachhaltigere Welt erforderlich sind. Das Buch bietet eine besorgniserregende, dennoch zuversichtliche Analyse. Covid-19, die größte Gesundheitsbedrohung des Jahrhunderts, hat enorme wirtschaftliche Schäden verursacht und bestehende Ungleichheiten verschlimmert. Die Macht des Menschen liegt jedoch in seinem Weitblick, Einfallsreichtum und - zumindest in einem gewissen Maße - Vermögen, das Schicksal selbst in die Hand zu nehmen und eine bessere Zukunft zu planen. Dieses Buch zeigt uns, wo wir beginnen müssen. Professor Klaus Schwab ist der Gründer und Vorstandsvorsitzende des Weltwirtschaftsforums. Er ist Verfasser verschiedener Bücher, darunter „Die Vierte Industrielle Revolution“ und langjähriger Verfechter des „Stakeholder-Kapitalismus“. Thierry Malleret ist geschäftsführender Partner von Monthly Barometer, einer prägnanten, prädiktiven Analyse. Er ist Autor mehrerer Bücher zu wirtschaftlichen

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auch gemäß öffentlichen Recht Artikel 5 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Zitat:
"Artikel 5. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.
- Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

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Was ist die einheimisch-indigene Minderheit in Deutschland?

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