Vollendung der Kolonie in Deutschland

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Was ab 1919 die Putschisten in Deutschland vorbereitet hatten vollendet die Juristen von Adolf Hitler in zwei einfachen Schritten:

23. Januar 1933: Nach dem inszenierten Reichstagsbrand erfolgt die Machtergreifung von Adolf Hitler mit Ermächtigungsgesetz.

  1. Einführung der nationalsozialistischen Gleichschaltung, Gleichschaltung der Länder mit Schaffung von Großbezirken/ Gauen, sprachliche Einführung der *deutschen Staatsangehörigkeit* und *deutsch*- sein in der Begrifflichkeit.
    (z. Bsp. Deutsche Reichspost, Deutsche Reichsbahn, Deutsche Bank +++)
    Mit der Gleichschaltung der Länder 1933 durch Adolf Hitler und seiner Reichsregierung, was eine gewisse Identität zur Heimat durch die Länder (Vorstufe der Kolonisierung) auflöste.
    Damit wurden in Deutschland sämtliche Einzel-Kolonien- Länder in einer gleichgeschalteten Kolonie „Deutsches Reich“ zusammengefasst.

  2. Am 05.02.1934 erfolgt Eiführung einer weiteren juristischen Fiktion- die gesetzliche Zwangsverordnung über die unmittelbare deutsche Staatsangehörigkeit als Kolonieangehörigkeit. (R=StAG)

    Im Zuge der nationalsozialistischen Gleichschaltung trat die unmittelbare Reichsangehörigkeit aus den Kolonien am 5. Februar 1934 an die Stelle der bis dahin verwendeten Bundesstaatenzugehörigkeit und wurde als *Deutsche Staatsangehörigkeit* bezeichnet:

    Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RoStAG) von 1913 wird also fortan in der Anwendung von der „Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit“ abgelöst.

    Die Heimat- Staatsangehörigkeit im Deutschen Reich wird unter dieser Zwangsverordnung durch die unmittelbare deutsche Kolonieangehörigkeit ersetzt. (R=StAG)

    Alle in den bereits 1933 gleichgeschalteten Ländern des damaligen Deutschlands lebende Deutsche erhalten diese deutsche Kolonieangehörigkeit von Adolf Hitler zwangsverordnet.

    Damit wurden die Deutschen zu unmittelbaren Reichsangehörigen aus den Kolonien/ Schutzgebieten wie z. Bsp. Deutsch Südwestafrika, Deutsch Ostafrika usw. (Reichsangehörigkeit = Staatsangehörigkeit) gemacht.
    „(2) Deutsche Staatsangehörigkeit – Reichsangehörigkeit. Beide Benennungen finden sich im Absatz 2 des § 1 vor und bezeichnen ein und dasselbe. (…) Die beiden Ausdrücke „deutsche Staatsangehörigkeit“ und „Reichsangehörigkeit“ stehen voll nebeneinander. (…)
    Beweis: „Neues Staatsrecht“ (1935), II. Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 S. 7

    1934 Einführung Staatsgrundgesetz *Neues Staatsrecht* von Adolf Hitler als fortan höchste Rechtsnorm für die Organisation, Verwaltung und die Rechtspflege für die neue Nazi-Kolonie Deutschland angewendet.

    Das nationalsozialistische Staatsgrundgesetz *Neues Staatsrecht* für die Kolonie des sog. „3. Reiches“ überlagert in der Anwendung fortan die nicht aufgelöste Weimarer Reichsverfassung von 1919.

Fazit: Das Zentrum von Europa - das Deutsche Reich - Deutschland wird damit ab 1933 offenkundig endgültig selbst zur Kolonie bzw. Schutzgebiet!

 

Rückblick: Kolonieangehörigkeit gegen Staatsangehörigkeit 1919 bis 1933

Beweis: Einführung des Artikel 2 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung - Beitritt der Länder:
"(1) Das Reichsgebiet besteht aus den Gebieten der deutschen Länder."

Artikel 110 der Weimarer Reichsverfassung:
"(1) Die Staatsangehörigkeit im Reiche und in den Ländern wird nach den Bestimmungen eines Reichsgesetzes erworben und verloren. Jeder Angehörige eines Landes ist zugleich Reichsangehöriger."

Kolonieangehörigkeit als unmittelbare deutsche Staatsangehörigkeit
= Entmachtung der Menschen als Kolonie- Personal mit der Glaubhaftmachung *deutsch* 1934.

Beweisquelle: Auf Grund des Artikels 5 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I. S. 75) wird folgendes verordnet:

$ 1. (1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort.
(2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit).

Zu Abs. (1): Welche Staatsangehörigkeit in den Ländern? Deutsche Länder sind keine Bundesstaaten gemäß der RuStAG vom 22. Juli 1913.

Beweis: Auszug Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913:
„Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:
Erster Abschnitt.
Allgemein Vorschriften.
§ 1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.“

Damit wird es offenkundig: Länder im Deutschen Reich - Deutschland sind juristisch exterritorial zu den Bundesstaaten und können deshalb nur die unmittelbare Reichsangehörigkeit der Kolonien repräsentieren, welche aber die Stammesdeutschen gemäß weiter angewendeten RuStAG vom 22. Juli 1913 urkundlich bis 1933 noch nicht inne hatten!

Weil das RuStAG definitiv keine Landesstaatsangehörigkeit beinhaltet, bleiben die Deutschen gemäß der rechtsgültig- weiter angewendeten RuStAG vom 22. Juli 1913 weiterhin nicht Status geminderte Bundesstaatsangehörige in diesen Ländern der Weimarer Republik!

§ 1.  Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.“

Damit existierte von 1919 bis 1933 in Deutschland ein erheblicher staatsrechtlicher Widerspruch – ein Vakuum der Staatsangehörigkeit.

Erst mit der nationalsozialistischen Zwangsverordnung der „unmittelbaren Reichsangehörigkeit“ in Form der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ aus den Schutzgebieten wurde diesem staatsrechtlichen Widerspruch abgeholfen und damit die Kolonisierung in Deutschland ab 1934 erfolgreich vollendet.

 

Die „deutsche Staatsangehörigkeit“ - „DEUTSCH“ - „deutsch“-  „Deutsches Reich“

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Ab dem 05. Februar 1934 stand unter Staatsangehörigkeit im Pass: „Deutsches Reich“ oder auch „deutsch“. Dies auch als Anmerkung für die „Pass“-Inhaber diverser Organisationen / Geschäftsmodellen. „Deutsches Reich“ präsentiert in der Begrifflichkeit nur die „unmittelbare Reichsangehörigkeit - Deutsche Staatsangehörigkeit“ in der Kolonie/ Schutzgebiet.
Die Begrifflichkeit „deutsch“/ „DEUTSCH“ ist dagegen nur eine Vermutung zum Besitz der „Deutschen Staatsangehörigkeit“, was sogar auch Staatlosigkeit bedeuten kann!
Das kann sogar eine weitere Statusminderung in Richtung „Vogelfreiheit - Reichsacht“ nach sich ziehen.

 

Statusminderung ab 1933 in der nationalsozialistischen Kolonie Deutsch-land

Mit der Gleichschaltung schoben die nationalsozialistischen Staatsrechtler den Deutschen eine erhebliche Statusminderung unter.
Die Einführung der Identität „Name“ auf den Ausweisen des Dritten Reiches, minderte den Status der Menschen in einen Firmenstatus, die damit mit glaubhaft gemachten „deutsch“- Puppen versehen wurden
Diese maximale Statusminderung „capitis deminutio maxima“ (vergleichbar Rechtsstand von unfreien Sklaven im Römischen Reich) haben wir Adolf Hitler und dessen Staatsrechtlern seines 3. Reiches zu verdanken.
Beweis: Identität „Name“ ist die Grundlage im § 17 Handelsgesetzbuch (HGB).
„§ 17 (1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.“

Praxisbeweise sind öffentliche Gerichtsverhandlung im heutigen Deutschland.
Es wird grundsätzlich „in Sachen“ verhandelt.
Sind frei beseelte Lebewesen wie Menschen sind aber keine tote „Sachen“ - Gegenstände.
Menschen werden aber heute juristisch als tote Puppen geführt behandelt, weil sie sich mit der Identität einer (natürlichen) Person(a)= Maske als tote Puppe zu erkennen geben, indem sie behaupten sie wären identisch mit der personalisierten toten Maske/ Puppe auf ihrem Personal-Ausweis oder Reisepaß „um eine Rolle zu spielen“.

Beweise: „…Fest steht, dass es im 13. Jahrhundert als person(e) aus lat. persona „Maske des Schauspielers“ ins Deutsche übernommen wurde. Einer anderen und von den meisten Etymologen und Philologen heute für wahrscheinlicher gehaltenen Theorie zufolge[3] stammt er jedoch vom etruskischen Wort phersu für ‚Maske‘. Die Ableitung aus dem Etruskischen wird bereits seit Jahren als einzige Version von der Duden-Redaktion vertreten.[4] Phersu war der Eigenname einer Gestalt aus der Unterwelt, die bei Leichenspielen auftrat und sich in einer für sie typischen Verkleidung zu erkennen gab.[2]“
Beweisquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Person

„Herkunft: mittelhochdeutsch persōn(e) < lateinisch persona = Maske (1a); die durch diese Maske dargestellte Rolle; Charakter; Mensch“
Beweisquelle: http://www.duden.de/rechtschreibung/Person

Dieses perverse juristische Rollenspiel/ Schauspiel wird seit 1934 erfolgreich angewendet.

Sind also deutsche Gerichte nur Arenen für (juristische) Gladiatorenkämpfe und der Richter (Maximus) macht den Daumen rauf oder runter?

Die Rechtsfähigkeit einer toten Person- Maske- Puppe ist grundsätzlich gemindert. Eine (juristische oder natürlich) Person kann kaufen, verkaufen, erben und vererben, klagen und verklagt werden.
Beweis: § 90 BGB – Sache:
„Sachen im Sinne dieses Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.“

 

Ergebnisse bis in die Gegenwart:

Am 08. Mai 1945 wurde das erweiterte „Großdeutsche Reich“ von den Siegermächten durch Entnazifizierung der Österreicher aufgelöst und es erfolgte ein Rückfall in das III. Deutsche Reich in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.

Die koloniale Schutzmacht (Wehrmacht) des III. Reiches kapitulierte. Die neue Schutzmacht der alliierten Siegermächte beschlagnahmte alles Vermögen, einschließlich aller Firmen (Humankapital), siehe auch SHAEF Gesetz Nr. 52. Artikel I (b).

Mit dem Kolonie- Sklavenstatus der „unmittelbaren Reichsangehörigkeit“ hatten die Deutschen keinen Schutz der Haager Landkriegsordnung - HLKO und der Genfer Konvention (GFK).

Die grausame Konsequenz jener Veränderung trugen z.Bsp. die deutschen Soldaten der Wehrmacht als Kriegsgefangene auf den Rheinwiesen.
Beweise: http://www.rheinwiesenlager.de/

Eisenhower erklärte dem Roten Kreuz, dass es sich bei den Lagerinsassen nicht um Kriegsgefangene „Prisoners of War“ handelte, sondern um „Disarmed Enemy Forces“ entwaffnete feindliche Truppen.
Diese Deutschen, lautete sein Befehl, stünden nicht unter dem Schutz der Genfer Konvention und besäßen kein Recht auf Nahrung oder Wasser oder auf medizinische Versorgung.
Beweise: https://www.youtube.com/watch?v=aLqU_IW7jYQ&index=26&list=PLBxjKg7h5gGjMSF-fN9GXD3OudV-6oA6U
- siehe auch Morgenthau-, Kaufmann-, und Hooton Plan zur Vernichtung der deutschen Völker

Jene Statusminderung zu einem Kolonie- Sklaven/ auch als „Verbraucher“ bezeichnet der stammesdeutschen Ureinwohner wird in Deutschland bis zur Gegenwart im Verwaltungsauftrag der westalliierten Besatzungsmächte/ Hohe Hand fortgeführt.
Beweis: siehe „Name“ (Firma statt Familienname) und Vermutung einer Staatsangehörigkeit mit dem Begriff „DEUTSCH“ auf dem Bundes-Personalausweis oder Reisepaß.
DEUTSCH-land = III. Deutsches Reich in den Grenzen vom 31.12.1937, siehe SHAEF-Gesetz Nr. 52 Artikel VII 9. (e).

Dazu kommt als wesentliche Einschränkung das Kolonie-Personal nicht wahlberechtigt ist, was ab 1934 vollständig umgesetzt worden ist.

Seitdem gibt es in Deutschland keine staatstragenden Wahlen / Referenden mehr.

Ab 1949 wurden allerdings im geteilten und später „vereinten Deutschland“ in einer Art Staatssimulation (Staatsfragment - Prof. Dr. Carlo Schmidt) simulierte Scheinwahlen aber auch örtlich begrenzte Referenden organisiert.
Darum können die Deutschen seit über 70 Jahren keinerlei Veränderung zu ihren Gunsten in der Politik erreichen.
Dazu kommen ungültige Stimmzettel und Wählerlisten - schon allein aus den Umstand das die Staatsangehörigkeit bei den meisten Einwohnern in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) nur über den Begriff „DEUTSCH“ vermutet - glaubhaft gemacht wird.
Das steht im krassen Widerspruch zum Artikel 116a Grundgesetz für die BRD:
"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 116 (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat."
Beweisquelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html

Unabhängige, realistische landesweite Volksabstimmungen /Referenden sind bis zum heutigen Tage in Deutschland völlig ausgeschlossen.

- z. Bsp.  Beweis: Umsetzung Artikel 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Beweisquelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_146.html

 

Hotelregistrierung des seit 1925 staatlosen Adolf Hitler vom 26. Februar 1932: staatenlos

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26. Februar 1932 Ausweisbetrug des staatlosen Adolf Hitler:
ergaunerte Heimat- Staatsangehörigkeit „Braunschweig“

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Gleichschaltung als die Eroberungswaffe der Faschisten

Gleichschaltung ist ein Begriff, welcher der nationalsozialistischen Terminologie entstammt. Das Wort entstand 1933, als der Prozess der Vereinheitlichung des gesamten gesellschaftlichen und politischen Lebens also des öffentlichen und privaten Lebens. In der Machteroberungsphase in Deutschland eingeleitet wurde. Ziel war es, bis 1934 den als Zerrissenheit verstandenen Pluralismus in Staat und Gesellschaft aufzuheben.

Mit der Gleichschaltung strebte man an, die Aktivitäten der Völker in großen gemeinsamen Organisationen zusammenzufassen, die zugleich dem nationalsozialistischen Verständnis des Volkswillens entsprechen sollten.

Praktisch bedeutete die Gleichschaltung die Überführung von Organisationen in die bestehenden NS-Organisationen. Entweder erfolgte die Gleichschaltung auf Anweisung oder in vorauseilendem Gehorsam durch sogenannte Selbstgleichschaltung. Andere Verbände und Organisationen reagierten auf den Druck mit der ersatzlosen Auflösung und Beendigung ihrer Tätigkeit. Allgemein betrachtet war damit die Einschränkung oder der Verlust der individuellen Persönlichkeit, der Unabhängigkeit, Mündigkeit und Freiheit eines Menschen durch Regeln und Gesetze sowie sonstige Maßnahmen der Gleichsetzung und Vereinheitlichung der Massen verbunden.

Wichtige Schritte der Gleichschaltung: Ausgangspunkt waren die zwei Gleichschaltungsgesetze vom 31. März 1933 und vom 7. April 1933, mit denen zuerst die Länder ihrer relativen Souveränität beraubt wurden und später die Entsendung von Reichsstatthaltern beschlossen wurde. Mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 wurde der Entzug der Hoheitsrechte der Länder vollendet. Die Regelung der Staatsangehörigkeit wurde jetzt Angelegenheit des Zentralstaats, so dass laut Verordnung vom 5. Februar 1934 der Eintrag in den Standesregistern auf die deutsche Staatsangehörigkeit vereinheitlicht wurde. Bis dahin verliehen die Länder ihre jeweilige Staatsangehörigkeit, so dass es in Deutschland Bayern, Braunschweiger, Badener, Preußen, Sachsen usw. gab, aber trotz des seit 1871 bestehenden deutschen Nationalstaates noch keine als Deutsche ausgewiesenen Staatsbürger.
Der Abschluss der .Gleichschaltung der Länder kann auf den 14. Februar 1934 mit der Auflösung des Reichsrates und der Übernahme der Landesjustizverwaltungen datiert werden. Legalisiert wurde die Gleichschaltung der Länder über § 2 der Reichstagsbrandverordnung, wonach die Reichsregierung in die Kompetenzen der Länder eingreifen konnte, sofern diese nicht für Ordnung und Sicherheit sorgen konnten.
Die Gleichschaltung von Partei und Staat. erfolgte am 1. August 1934 mit der Auflösung aller Parteien und der Erklärung der NSDAP zur Körperschaft öffentlichen Rechts.
Zudem wurde das Amt des Reichspräsidenten mit dem des Reichskanzlers verschmolzen.
Weitere bedeutende Maßnahmen der Gleichschaltung war die Beseitigung der pluralen Gesellschaft mit der Auflösung der Gewerkschaften in die Deutsche Arbeitsfront und der Zwangsvereinigung der Agrarverbände in den Reichsnährstand. Mit der Ernennung von Joseph Goebbels zum Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda am 13. März 1933 wurde zudem mit der Errichtung der Reichskulturkammer die Gleichschaltung des kulturellen Lebens begonnen.
Die entscheidende Voraussetzung für die Maßnahmen war das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933, das Hitler gesetzgeberische und vertragliche Vollmachten verschaffte, die er dann zur weiteren Beseitigung des Pluralismus und der Demokratie einsetzte.
Auf die Gleichschaltung reagierten die betroffenen Vereine und Organisationen oftmals mit einer nachgiebigen Position, um einem Verbot und der Auflösung zu entgehen, was natürlich erfolglos blieb. Beispiele dafür sind z. B. der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund oder die Organisationen der Arbeiterkultur.

 

Weitere juristische Waffe der Faschisten: TÄUSCHUNG
durch sprachliche Einführung und Entzug einer nur vorgetäuschten „Deutschen Staatsangehörigkeit“ (Staatenlosigkeit)


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Der Zwangsentzug der vorgetäuschten Staatsangehörigkeit kann nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden. (Da in der Rechtsrealität nicht existent)

Gesetzliche Zwangsverordnung der Kolonieangehörigkeit „Deutsche Staatsangehörigkeit“ in Deutschland


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Neues Staatsrecht = das Staatsgrundgesetz des 3. Reiches (R= STAG)

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Die unmittelbare Reichsangehörigkeit ist die deutsche Staatsangehörigkeit = beides ist ein und dasselbe!


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Das nationalsozialistische (NS-Rasse) Reichsbürger-Recht

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Waffe Staatsangehörigkeit


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Die Reichsangehörigkeit aus den Kolonien ist die deutsche Staatsangehörigkeit: „unmittelbare Reichsangehörigkeit“ = „deutsche Staatsangehörigkeit“ = Vermutung/ Glaube „deutsch“ =„DEUTSCH"


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Zum Vergleich

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NS-Staatsangehörigkeitsausweise: deutsche Staatsangehörigkeit 1934


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Nationalsozialistische Vermutung/ Glaubhaftmachung *deutsch* auf Ausweisen 1934- 1945


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NS- Kennkarten = Vorläufer für Massenausgabe der Personalausweise


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Auch der „größte Führer aller Zeiten“ ? war nur ein Personalangehöriger (leitender Dienst-Angestellter) in der NS-Kolonie *Deutsch-land*

 

Der Reichsbürger 2000

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Register: Quellen, Beweise - Rechtsgrundlagen

Wortbedeutung Welt:
Die Welt bedeutet alles, was der Mensch geistig erschafft, gedanklich erfindet und später in die Realität als sein Kunst-Werk auf der Erde aus der geistigen Ebene in die materielle Wirklichkeit überführt.

Wortbedeutung Realität:
Die Realität
bedeutet einfach nur die Original-unverfälschte, echte, wahrhaftige Wirklichkeit:
Als Realität wird im allgemeinen Sprachgebrauch die Gesamtheit des Realen bezeichnet. Als real gilt zum einen etwas, das keine Illusion ist und nicht von den Wünschen oder Überzeugungen einer einzelnen Person abhängig ist. Zum anderen das, was in Wahrheit so ist, wie es erscheint, bzw. dem bestimmte Eigenschaften „robust“ – also nicht nur in einer Hinsicht und nicht nur vorübergehend – zukommen (→ Authentizität). Realität ist in diesem Sinne somit dasjenige, dem „Bestimmtheit“ zugeschrieben werden kann. Ein intentionales Objekt (z. B. eine Überzeugung, eine Einschätzung, eine Beschreibung, ein Bild, ein Film oder Computerspiel) gilt dann als realistisch, wenn es die Eigenschaften der darzustellenden Wirklichkeit in vielerlei Hinsicht und ohne Verzerrungen wiedergibt (→ Realismus).
Der Begriff stammt von lateinisch realitas, ‚Wirklichkeit‘; über res, ‚Sache‘, ‚Ding‘, ‚Wesen‘. Der Plural Realitäten als Synonym oder Sammelbegriff für jemandes Immobilien ist heute überwiegend veraltet. Lediglich in Österreich (und gelegentlich, immer seltener, auch im oberdeutschen Dialektraum Süddeutschlands) findet er noch regelmäßig Anwendung – Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Realit%C3%A4t

Wortbedeutung Erde:

Die Erde ist der Grund und Boden, auf welchen wir leben!

Wortbedeutung Kunst: Kunst ist alles was der Mensch materiell und geistig erschafft.
Friedrich Nietzsche - Zitat: "Kunst kommt von Können, käme es von Wollen hieße es Wunst."
Kunst (lateinisch ars, griechisch téchne[1]) bezeichnet im weitesten Sinne jede entwickelte Tätigkeit von Menschen, die auf Wissen, Übung, Wahrnehmung, Vorstellung und Intuition gegründet ist (Heilkunst,[2] Kunst der freien Rede). Im engeren Sinne werden damit Ergebnisse gezielter menschlicher Tätigkeit benannt, die nicht eindeutig durch Funktionen festgelegt sind.[3] Nach Tasos Zembylas unterliegt der Formationsprozess des Kunstbegriffs einem ständigen Wandel, der sich entlang von dynamischen Diskursen, Praktiken und institutionellen Instanzen entfalte.[4]
Kunst ist ein menschliches Kulturprodukt, das Ergebnis eines kreativen Prozesses.[5] Das Kunstwerk steht meist am Ende dieses Prozesses, kann aber auch der Prozess bzw. das Verfahren selbst sein. So wie die Kunst im gesamten ist das Kunstwerk selbst gekennzeichnet durch das Zusammenwirken von Inhalt und Form.[6] Ausübende der Kunst im engeren Sinne werden Künstler genannt.
Die ursprüngliche Bedeutung des Begriffs Kunst wurde auf alle Produkte menschlicher Arbeit angewandt (vgl. Kunstfertigkeit) als Gegensatz zur Natur, was beispielsweise bei Kunststoff, Künstliche Ernährung, Künstliches Aroma, Künstliche Intelligenz ersichtlich wird -
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kunst

Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin
("Potsdamer Abkommen") vom 2. August 1945
III. Deutschland

„Alliierte Armeen führen die Besetzung von ganz Deutschland durch und das deutsche Volk fängt an, die furchtbaren Verbrechen zu büßen, die es unter der Leitung derer, welche es zur Zeit ihrer Erfolge offen gebilligt und denen es blind gehorcht hat, begangen hat. Auf der Konferenz wurde eine Übereinkunft erzielt über die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Alliierten in Bezug auf das besiegte Deutschland in der Periode der alliierten Kontrolle.
Das Ziel dieser Übereinkunft bildet die Durchführung der Krim-Deklaration über Deutschland.
Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgerottet und die Alliierten treffen nach gegenseitiger Vereinbarung in der Gegenwart und in der Zukunft auch andere Maßnahmen, die notwendig sind, damit Deutschland niemals mehr seine Nachbarn oder die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann.

Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn die eigenen Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.“

A.  P o l i t i s c h e G r u n d s ä t z e

Entmilitarisierung
„3. Die Ziele der Besetzung Deutschlands, durch welche der Kontrollrat sich leiten lassen soll, sind:

(I) Völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands und die Ausschaltung der gesamten deutschen Industrie, welche für eine Kriegsproduktion benutzt werden kann oder deren Überwachung.“

Entnazifizierung:
„4. Alle nazistischen Gesetze, welche die Grundlagen für das Hitlerregime geliefert haben oder eine Diskriminierung auf Grund der Rasse, Religion oder politischer Überzeugung errichteten, müssen abgeschafft werden.

Keine solche Diskriminierung, weder eine rechtliche noch eine administrative oder irgendeiner anderen Art, wird geduldet werden.“
- Quelle:
http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html

 

Alle nationalsozialistischen Gesetze und Rechtsgrundlagen wurden durch die alliierten Siegermächte im rechtsgültigen SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III strafbewehrt verboten und aufgehoben -

SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III
„…Die Auslegung oder Anwendung deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Lehren, gleichgültig wie und wann dieselben kundgemacht wurden, ist verboten!“

Folgen bei Nichterfüllung der Entnazifizierung und Entmilitarisierung Deutschlands:

Im März 1946 wurde das Gesetz zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassen.
Belastete Personen mussten sich, wie auf dieser Aufnahme gezeigt, vor Spruchkammern verantworten.
Für den demokratischen Neubeginn Nachkriegsdeutschlands war die Entnazifizierung von großer Bedeutung.
Die mit der Direktive JCS 1067 auf der Potsdamer Konferenz 1945 bekannt gegebene Absicht der Alliierten war die völlige Ausrottung der nationalsozialistischen Ideologie und deren Urheber, Repräsentanten und Anhänger zur Verantwortung zu ziehen – auf staatlicher, gesellschaftlicher und privatwirtschaftlicher Ebene.
Quelle: Paul Hoser Mainpost Verantwortlicher Walter Röder

Befreiungsgesetz Artikel 139 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und den dahinter stehenden gültigen alliierten Rechtsgrundlagen über Entnazifizierung - Grundgesetz XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146)  Art. 139 - Fortgelten der Vorschriften über Entnazifizierung –
„Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
- Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/139.html

Verfassung des BRD-Landes Hessen vom 1. Dezember 1946 - zum 26.07.2014 aktuelle verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Artikel 159:
„Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für ihre Anordnungen nach Völker- und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschen Recht bleibt unberührt.“
- Quelle: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=170031, 162

 

Verfassung Land Berlin vom 23. November 1995 - Artikel 98

„Die zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus und zur Beseitigung ihrer Folgen erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieser Verfassung nicht berührt.“
– Quelle: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-VerfBEpArt98

Artikel 140 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html

Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“

- Grundsatzrede von Prof. Dr. Carlo Schmidt vor dem parlamentarischen Rat zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland vom 08.09.1948
- Dokumentation Deutscher Bundestag der BRD - wissenschaftlicher Dienst WD 3 – 292/07
- Antwort Auswärtiges Amt der BRD: Auswärtiges/Antwort vom 30.06.2015 – Referenz hib 340/2015)
- Protokolle aus dem Bundeskanzleramt 354 BII vom 17.07.1990- IGH-Urteil: BRD als Rechtsnachfolger der sog. „dritten Reiches“ (des Nationalsozialismus von Adolf Hitler)
- Amtsblatt für Schleswig-Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1

1 BVerfG, Urteil vom 31. Juli 1973, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, 36. Band, 1 (15f.) = Neue Juristische Wochenschrift 1973, 1539. 2 Dolzer in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, 3. Aufl., 2003, Band I, § 13 Rn. 12.

Zum rechtlichen Fortbestand des „Deutschen Reichs“ = „Deutschland“

Dokumentation - © 2007 Deutscher Bundestag WD 3 - 292/07

Das BVerfG hat in seinem Urteil zum Vertrag vom 21. Dezember 1972 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Folgendes festgestellt: Das Grundgesetz geht davon aus, „dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist“. Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern „ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger’ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich’, - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch’, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.“1

Das BVerfG hat diese Rechtsprechung seit der Wiedervereinigung nicht geändert. Mit dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland zum 3. Oktober 1990 ging die Deutsche Demokratische Republik im Rahmen einer sogenannten Staateninkorporation unter.

Das Territorium der Bundesrepublik erweiterte sich um das Gebiet der neuen Bundes-länder. Am Fortbestand des Deutschen Reichs in der Gestalt der Bundesrepublik Deutschland änderte sich durch den Beitritt nichts.2

- SHAEF-Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung in Deutschland - Gesetz Nr. 1 Art. III Abschnitt 4, Gesetz Nr. 52 Art. VII Abschnitt e), Gesetz Nr. 53 Art. VII Abschnitt g), Gesetz Nr. 161/2
- Grundsatzurteil Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 - 2BvF 1/73 zum Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich

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Quellen: https://archive.org/details/SHAEF-Gesetz_1-161
+ https://archive.org/details/ShaefS.h.a.e.fDeutschlandGermanyWorldWar

Deutschland-Deutsches Reich
BuStAG vom 01. Juni 1870 (BGBl. S. 498) Inland
„§1. Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.“

RuStAG 01 vom 22. April 1871 (RGBI. S. 87) Inland
„§1. Die Reichsangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.“

RuStAG 02 vom 22. Juli 1913 (RGBl 1913, S. 583) Inland oder Kolonie
„§1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat Inland/ Heimat
oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.“

Niemandsland Deutschland - Auszug aus Wikipedia - Vollzitat: „Ein Protektorat (von lateinisch protegere ‚schützen‘; zuweilen auch Schutzstaat bzw. Schutzgebiet) ist ein teilsouveränes Gemeinwesen und abhängiges staatliches Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung einem anderen Staat durch einen völkerrechtlichen Vertrag unterstellt sind.“ Siehe dazu auch die NATO-Verträge und sog. „Geheime Zusatzabkommen.“

- Verhaftung der letzten amtierenden Reichsregierung Dönitz am 23. Mai 1945
- US-Dokumentation „Here is Germany“ von 1945
- Grundsatzrede von Prof. Dr. Carlo Schmidt vor dem parlamentarischen Rat zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland vom 08.09.1948
- SHAEF-Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung in Deutschland - Gesetz Nr. 1 Art. III Abschnitt 4, Gesetz Nr. 52 Art. VII Abschnitt e), Gesetz Nr. 53 Art. VII Abschnitt g), Gesetz Nr. 161/2
- Grundsatzurteil Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 - 2BvF 1/73 zum Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich
- Dokumentation Deutscher Bundestag der BRD - wissenschaftlicher Dienst WD 3 – 292/07
- Antwort Auswärtiges Amt der BRD: Auswärtiges/Antwort vom 30.06.2015 – Referenz hib 340/2015)
- Potsdamer Abkommen und die darin enthaltene Krim-Deklaration vom 2. August 1945
- Die von der BRD abgelehnten Friedensvertragsangebote der UdSSR von 1952
- HLKO Artikel 24 „Kriegslisten und die Anwendung der notwendigen Mittel, um sich Nachrichten über den Gegner und das Gelände zu verschaffen, sind erlaubt“
- Protokolle aus dem Bundeskanzleramt 354 BII vom 17.07.1990

Nationalsozialistisches Unrecht in Deutschland:
- sprachliche Einführung der deutschen Staatsangehörigkeit im Gesetz Widerruf von Einbürgerungen und Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit RGBL 28. Juli 1933,
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit RGBI. I S. 85 vom 05.2.1934,
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit Neues Staatsrecht 1934, Seite 54,
- Die deutsche Staatsangehörigkeit: Reichsverordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 Gustav Zeidler - Mauckisch von 1935,
- Staatsangehörigkeit und Reichsbürgerecht von Dr. Bernhard Lösener – Ministerialrat des Innern und Rassereferent im Reichsministerium des Inneren 1. Band, Gruppe 2 Ausgabe 13 von 1934
- Reichsbürgergesetz und Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre - "Nürnberger Gesetze", 15. September 1935 und die beiden ersten Ausführungsbestimmungen, 14. November 1935
-Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935 (RGBl. I S. 1146),
Wilhelm Stuckart, Hans Globke: Kommentar zum Reichsbürgergesetz (1936),
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit im Lande Österreich vom 3. Juli 1938
- Amtsblatt für Schleswig-Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1
- Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich vom 14.Juli 1945, Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Ausweisdokumente mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung „deutsch“ von 1934-1945
- Ausweisdokumente „deutsch“ ab 1934
- Amtsblatt für Schleswig- Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1

Bundespublik Deutschland in Deutschland:
- Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Ausweisdokumente der BRD mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung „DEUTSCH“ 1934
- IGH-Urteil: BRD als Rechtsnachfolger der sog. „dritten Reiches“ (des Nationalsozialismus von Adolf Hitler)
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG 5.2. 1934 - z.Zt. verfälscht 22.07.1913) Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Artikel 16, 116, 120, 127,133, 139, 140 und 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD)
- Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 und das Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1864 08.12.2010
– dazu das Unionsrecht: unmittelbare Unionsangehörigkeit = Mitgliedschaftsverhältnis - Nichtstaatsangehörigkeit und Welt-Bürgerschaft – u. a. Grundlagenwerk *Der Unionsbürger* von Christoph Schönberger

Artikel 16 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.“

Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“

Artikel 127 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, soweit es nach Artikel 124 oder 125 als Bundesrecht fortgilt, innerhalb eines Jahres nach Verkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden, Groß-Berlin, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern in Kraft setzen“

Artikel 133 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat: Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“

Artikel 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
„Grundgesetz XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146)  Art. 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ - Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/146.html

NaZi-Plan „Great Reset – der große Umbruch“ = Volldigitalisierung der menschlichen Gesellschaft- Künstliche Intelligenz- Abschaffung der Volksstämme, deren Kulturen, Traditionen, Sprachen, Moral und Sittlichkeit, Zugang zu Gott – satanische Vernichtung der Schöpfung Gottes!

Siehe COVID-19: Der Große Umbruch (German Edition) Taschenbuch – 25. September 2020
Deutsch Ausgabe von Klaus Schwab (Author), Thierry Malleret (Author)

Zitat: “Mit seinem Erscheinen hat Covid-19 die bisherige Regierungsführung der Länder, unser Zusammenleben und die Weltwirtschaft als Ganzes gehörig durcheinander gebracht. Covid-19: Der große Umbruch ist ein Leitfaden für alle, die verstehen möchten, wie das neuartige Coronavirus so viel Zerstörung und Leid anrichten konnte und welche Änderungen für eine integrativere, robustere und nachhaltigere Welt erforderlich sind. Das Buch bietet eine besorgniserregende, dennoch zuversichtliche Analyse. Covid-19, die größte Gesundheitsbedrohung des Jahrhunderts, hat enorme wirtschaftliche Schäden verursacht und bestehende Ungleichheiten verschlimmert. Die Macht des Menschen liegt jedoch in seinem Weitblick, Einfallsreichtum und - zumindest in einem gewissen Maße - Vermögen, das Schicksal selbst in die Hand zu nehmen und eine bessere Zukunft zu planen. Dieses Buch zeigt uns, wo wir beginnen müssen. Professor Klaus Schwab ist der Gründer und Vorstandsvorsitzende des Weltwirtschaftsforums. Er ist Verfasser verschiedener Bücher, darunter „Die Vierte Industrielle Revolution“ und langjähriger Verfechter des „Stakeholder-Kapitalismus“. Thierry Malleret ist geschäftsführender Partner von Monthly Barometer, einer prägnanten, prädiktiven Analyse. Er ist Autor mehrerer Bücher zu wirtschaftlichen

Allgemeine Hinweise:
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Es wird sich ausdrücklich auf das Naturrecht der freien Meinungsäußerung, Freiheit der Kunst, Wissenschaft Forschung und der Berichterstattung (Pressefreiheit) berufen –
auch gemäß öffentlichen Recht Artikel 5 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Zitat:
"Artikel 5. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.
- Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

Für die Richtigkeit der menschlichen Kunstwerke in Form von Ausführungen, Quellen und beweiskräftigen Dokumente kann selbstverständlich keiner Gewähr übernommen werden.
Alle Ausführungen gelten als Anregung zum eigenen Nachdenken, forschen und Prüfen.
Ob die Ausführungen so richtig sind, wird sich früher oder später klären.
Alle verantwortungsbewußten Menschen sind daher aufgefordert an der Wahrheitsfindung mitzuwirken!

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Was ist die einheimisch-indigene Minderheit in Deutschland?

Auswahl Filmempfehlungen zur Aktivierung des inneren Zeichens der Erbinformation („genetischer Code“)

 

Heimat-Schulungsfilme:

 

Auswahl aktueller Filmempfehlungen zum Erwachen

 

Heimat-Schulungsfilme:

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