Vollendung der Kolonie in Deutschland
Was ab 1919 die Putschisten in Deutschland vorbereitet hatten vollendet die Juristen von Adolf Hitler in zwei einfachen Schritten:
23. Januar 1933: Nach dem inszenierten Reichstagsbrand erfolgt die Machtergreifung von Adolf Hitler mit Ermächtigungsgesetz.
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Einführung der nationalsozialistischen Gleichschaltung, Gleichschaltung der Länder mit Schaffung von Großbezirken/ Gauen, sprachliche Einführung der *deutschen Staatsangehörigkeit* und *deutsch*- sein in der Begrifflichkeit.
(z. Bsp. Deutsche Reichspost, Deutsche Reichsbahn, Deutsche Bank +++)
Mit der Gleichschaltung der Länder 1933 durch Adolf Hitler und seiner Reichsregierung, was eine gewisse Identität zur Heimat durch die Länder (Vorstufe der Kolonisierung) auflöste.
Damit wurden in Deutschland sämtliche Einzel-Kolonien- Länder in einer gleichgeschalteten Kolonie „Deutsches Reich“ zusammengefasst. -
Am 05.02.1934 erfolgt Eiführung einer weiteren juristischen Fiktion- die gesetzliche Zwangsverordnung über die unmittelbare deutsche Staatsangehörigkeit als Kolonieangehörigkeit. (R=StAG)
Im Zuge der nationalsozialistischen Gleichschaltung trat die unmittelbare Reichsangehörigkeit aus den Kolonien am 5. Februar 1934 an die Stelle der bis dahin verwendeten Bundesstaatenzugehörigkeit und wurde als *Deutsche Staatsangehörigkeit* bezeichnet:
Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RoStAG) von 1913 wird also fortan in der Anwendung von der „Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit“ abgelöst.
Die Heimat- Staatsangehörigkeit im Deutschen Reich wird unter dieser Zwangsverordnung durch die unmittelbare deutsche Kolonieangehörigkeit ersetzt. (R=StAG)
Alle in den bereits 1933 gleichgeschalteten Ländern des damaligen Deutschlands lebende Deutsche erhalten diese deutsche Kolonieangehörigkeit von Adolf Hitler zwangsverordnet.
Damit wurden die Deutschen zu unmittelbaren Reichsangehörigen aus den Kolonien/ Schutzgebieten wie z. Bsp. Deutsch Südwestafrika, Deutsch Ostafrika usw. (Reichsangehörigkeit = Staatsangehörigkeit) gemacht.
„(2) Deutsche Staatsangehörigkeit – Reichsangehörigkeit. Beide Benennungen finden sich im Absatz 2 des § 1 vor und bezeichnen ein und dasselbe. (…) Die beiden Ausdrücke „deutsche Staatsangehörigkeit“ und „Reichsangehörigkeit“ stehen voll nebeneinander. (…)
Beweis: „Neues Staatsrecht“ (1935), II. Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 S. 7
1934 Einführung Staatsgrundgesetz *Neues Staatsrecht* von Adolf Hitler als fortan höchste Rechtsnorm für die Organisation, Verwaltung und die Rechtspflege für die neue Nazi-Kolonie Deutschland angewendet.
Das nationalsozialistische Staatsgrundgesetz *Neues Staatsrecht* für die Kolonie des sog. „3. Reiches“ überlagert in der Anwendung fortan die nicht aufgelöste Weimarer Reichsverfassung von 1919.
Fazit: Das Zentrum von Europa - das Deutsche Reich - Deutschland wird damit ab 1933 offenkundig endgültig selbst zur Kolonie bzw. Schutzgebiet!
Rückblick: Kolonieangehörigkeit gegen Staatsangehörigkeit 1919 bis 1933
Beweis: Einführung des Artikel 2 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung - Beitritt der Länder:
"(1) Das Reichsgebiet besteht aus den Gebieten der deutschen Länder."
Artikel 110 der Weimarer Reichsverfassung:
"(1) Die Staatsangehörigkeit im Reiche und in den Ländern wird nach den Bestimmungen eines Reichsgesetzes erworben und verloren. Jeder Angehörige eines Landes ist zugleich Reichsangehöriger."
Kolonieangehörigkeit als unmittelbare deutsche Staatsangehörigkeit
= Entmachtung der Menschen als Kolonie- Personal mit der Glaubhaftmachung *deutsch* 1934.
Beweisquelle: Auf Grund des Artikels 5 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I. S. 75) wird folgendes verordnet:
$ 1. (1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort.
(2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit).
Zu Abs. (1): Welche Staatsangehörigkeit in den Ländern? Deutsche Länder sind keine Bundesstaaten gemäß der RuStAG vom 22. Juli 1913.
Beweis: Auszug Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913:
„Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:
Erster Abschnitt.
Allgemein Vorschriften.
§ 1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.“
Damit wird es offenkundig: Länder im Deutschen Reich - Deutschland sind juristisch exterritorial zu den Bundesstaaten und können deshalb nur die unmittelbare Reichsangehörigkeit der Kolonien repräsentieren, welche aber die Stammesdeutschen gemäß weiter angewendeten RuStAG vom 22. Juli 1913 urkundlich bis 1933 noch nicht inne hatten!
Weil das RuStAG definitiv keine Landesstaatsangehörigkeit beinhaltet, bleiben die Deutschen gemäß der rechtsgültig- weiter angewendeten RuStAG vom 22. Juli 1913 weiterhin nicht Status geminderte Bundesstaatsangehörige in diesen Ländern der Weimarer Republik!
§ 1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.“
Damit existierte von 1919 bis 1933 in Deutschland ein erheblicher staatsrechtlicher Widerspruch – ein Vakuum der Staatsangehörigkeit.
Erst mit der nationalsozialistischen Zwangsverordnung der „unmittelbaren Reichsangehörigkeit“ in Form der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ aus den Schutzgebieten wurde diesem staatsrechtlichen Widerspruch abgeholfen und damit die Kolonisierung in Deutschland ab 1934 erfolgreich vollendet.
Die „deutsche Staatsangehörigkeit“ - „DEUTSCH“ - „deutsch“- „Deutsches Reich“
Ab dem 05. Februar 1934 stand unter Staatsangehörigkeit im Pass: „Deutsches Reich“ oder auch „deutsch“. Dies auch als Anmerkung für die „Pass“-Inhaber diverser Organisationen / Geschäftsmodellen. „Deutsches Reich“ präsentiert in der Begrifflichkeit nur die „unmittelbare Reichsangehörigkeit - Deutsche Staatsangehörigkeit“ in der Kolonie/ Schutzgebiet.
Die Begrifflichkeit „deutsch“/ „DEUTSCH“ ist dagegen nur eine Vermutung zum Besitz der „Deutschen Staatsangehörigkeit“, was sogar auch Staatlosigkeit bedeuten kann!
Das kann sogar eine weitere Statusminderung in Richtung „Vogelfreiheit - Reichsacht“ nach sich ziehen.
Statusminderung ab 1933 in der nationalsozialistischen Kolonie Deutsch-land
Mit der Gleichschaltung schoben die nationalsozialistischen Staatsrechtler den Deutschen eine erhebliche Statusminderung unter.
Die Einführung der Identität „Name“ auf den Ausweisen des Dritten Reiches, minderte den Status der Menschen in einen Firmenstatus, die damit mit glaubhaft gemachten „deutsch“- Puppen versehen wurden
Diese maximale Statusminderung „capitis deminutio maxima“ (vergleichbar Rechtsstand von unfreien Sklaven im Römischen Reich) haben wir Adolf Hitler und dessen Staatsrechtlern seines 3. Reiches zu verdanken.
Beweis: Identität „Name“ ist die Grundlage im § 17 Handelsgesetzbuch (HGB).
„§ 17 (1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.“
Praxisbeweise sind öffentliche Gerichtsverhandlung im heutigen Deutschland.
Es wird grundsätzlich „in Sachen“ verhandelt.
Sind frei beseelte Lebewesen wie Menschen sind aber keine tote „Sachen“ - Gegenstände.
Menschen werden aber heute juristisch als tote Puppen geführt behandelt, weil sie sich mit der Identität einer (natürlichen) Person(a)= Maske als tote Puppe zu erkennen geben, indem sie behaupten sie wären identisch mit der personalisierten toten Maske/ Puppe auf ihrem Personal-Ausweis oder Reisepaß „um eine Rolle zu spielen“.
Beweise: „…Fest steht, dass es im 13. Jahrhundert als person(e) aus lat. persona „Maske des Schauspielers“ ins Deutsche übernommen wurde. Einer anderen und von den meisten Etymologen und Philologen heute für wahrscheinlicher gehaltenen Theorie zufolge[3] stammt er jedoch vom etruskischen Wort phersu für ‚Maske‘. Die Ableitung aus dem Etruskischen wird bereits seit Jahren als einzige Version von der Duden-Redaktion vertreten.[4] Phersu war der Eigenname einer Gestalt aus der Unterwelt, die bei Leichenspielen auftrat und sich in einer für sie typischen Verkleidung zu erkennen gab.[2]“
Beweisquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Person
„Herkunft: mittelhochdeutsch persōn(e) < lateinisch persona = Maske (1a); die durch diese Maske dargestellte Rolle; Charakter; Mensch“
Beweisquelle: http://www.duden.de/rechtschreibung/Person
Dieses perverse juristische Rollenspiel/ Schauspiel wird seit 1934 erfolgreich angewendet.
Sind also deutsche Gerichte nur Arenen für (juristische) Gladiatorenkämpfe und der Richter (Maximus) macht den Daumen rauf oder runter?
Die Rechtsfähigkeit einer toten Person- Maske- Puppe ist grundsätzlich gemindert. Eine (juristische oder natürlich) Person kann kaufen, verkaufen, erben und vererben, klagen und verklagt werden.
Beweis: § 90 BGB – Sache:
„Sachen im Sinne dieses Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.“
Ergebnisse bis in die Gegenwart:
Am 08. Mai 1945 wurde das erweiterte „Großdeutsche Reich“ von den Siegermächten durch Entnazifizierung der Österreicher aufgelöst und es erfolgte ein Rückfall in das III. Deutsche Reich in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.
Die koloniale Schutzmacht (Wehrmacht) des III. Reiches kapitulierte. Die neue Schutzmacht der alliierten Siegermächte beschlagnahmte alles Vermögen, einschließlich aller Firmen (Humankapital), siehe auch SHAEF Gesetz Nr. 52. Artikel I (b).
Mit dem Kolonie- Sklavenstatus der „unmittelbaren Reichsangehörigkeit“ hatten die Deutschen keinen Schutz der Haager Landkriegsordnung - HLKO und der Genfer Konvention (GFK).
Die grausame Konsequenz jener Veränderung trugen z.Bsp. die deutschen Soldaten der Wehrmacht als Kriegsgefangene auf den Rheinwiesen.
Beweise: http://www.rheinwiesenlager.de/
Eisenhower erklärte dem Roten Kreuz, dass es sich bei den Lagerinsassen nicht um Kriegsgefangene „Prisoners of War“ handelte, sondern um „Disarmed Enemy Forces“ entwaffnete feindliche Truppen.
Diese Deutschen, lautete sein Befehl, stünden nicht unter dem Schutz der Genfer Konvention und besäßen kein Recht auf Nahrung oder Wasser oder auf medizinische Versorgung.
Beweise: https://www.youtube.com/watch?v=aLqU_IW7jYQ&index=26&list=PLBxjKg7h5gGjMSF-fN9GXD3OudV-6oA6U
- siehe auch Morgenthau-, Kaufmann-, und Hooton Plan zur Vernichtung der deutschen Völker
Jene Statusminderung zu einem Kolonie- Sklaven/ auch als „Verbraucher“ bezeichnet der stammesdeutschen Ureinwohner wird in Deutschland bis zur Gegenwart im Verwaltungsauftrag der westalliierten Besatzungsmächte/ Hohe Hand fortgeführt.
Beweis: siehe „Name“ (Firma statt Familienname) und Vermutung einer Staatsangehörigkeit mit dem Begriff „DEUTSCH“ auf dem Bundes-Personalausweis oder Reisepaß.
DEUTSCH-land = III. Deutsches Reich in den Grenzen vom 31.12.1937, siehe SHAEF-Gesetz Nr. 52 Artikel VII 9. (e).
Dazu kommt als wesentliche Einschränkung das Kolonie-Personal nicht wahlberechtigt ist, was ab 1934 vollständig umgesetzt worden ist.
Seitdem gibt es in Deutschland keine staatstragenden Wahlen / Referenden mehr.
Ab 1949 wurden allerdings im geteilten und später „vereinten Deutschland“ in einer Art Staatssimulation (Staatsfragment - Prof. Dr. Carlo Schmidt) simulierte Scheinwahlen aber auch örtlich begrenzte Referenden organisiert.
Darum können die Deutschen seit über 70 Jahren keinerlei Veränderung zu ihren Gunsten in der Politik erreichen.
Dazu kommen ungültige Stimmzettel und Wählerlisten - schon allein aus den Umstand das die Staatsangehörigkeit bei den meisten Einwohnern in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) nur über den Begriff „DEUTSCH“ vermutet - glaubhaft gemacht wird.
Das steht im krassen Widerspruch zum Artikel 116a Grundgesetz für die BRD:
"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 116 (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat."
Beweisquelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html
Unabhängige, realistische landesweite Volksabstimmungen /Referenden sind bis zum heutigen Tage in Deutschland völlig ausgeschlossen.
- z. Bsp. Beweis: Umsetzung Artikel 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Beweisquelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_146.html
Hotelregistrierung des seit 1925 staatlosen Adolf Hitler vom 26. Februar 1932: staatenlos
26. Februar 1932 Ausweisbetrug des staatlosen Adolf Hitler:
ergaunerte Heimat- Staatsangehörigkeit „Braunschweig“
Gleichschaltung als die Eroberungswaffe der Faschisten
Gleichschaltung ist ein Begriff, welcher der nationalsozialistischen Terminologie entstammt. Das Wort entstand 1933, als der Prozess der Vereinheitlichung des gesamten gesellschaftlichen und politischen Lebens also des öffentlichen und privaten Lebens. In der Machteroberungsphase in Deutschland eingeleitet wurde. Ziel war es, bis 1934 den als Zerrissenheit verstandenen Pluralismus in Staat und Gesellschaft aufzuheben.
Mit der Gleichschaltung strebte man an, die Aktivitäten der Völker in großen gemeinsamen Organisationen zusammenzufassen, die zugleich dem nationalsozialistischen Verständnis des Volkswillens entsprechen sollten.
Praktisch bedeutete die Gleichschaltung die Überführung von Organisationen in die bestehenden NS-Organisationen. Entweder erfolgte die Gleichschaltung auf Anweisung oder in vorauseilendem Gehorsam durch sogenannte Selbstgleichschaltung. Andere Verbände und Organisationen reagierten auf den Druck mit der ersatzlosen Auflösung und Beendigung ihrer Tätigkeit. Allgemein betrachtet war damit die Einschränkung oder der Verlust der individuellen Persönlichkeit, der Unabhängigkeit, Mündigkeit und Freiheit eines Menschen durch Regeln und Gesetze sowie sonstige Maßnahmen der Gleichsetzung und Vereinheitlichung der Massen verbunden.
Wichtige Schritte der Gleichschaltung: Ausgangspunkt waren die zwei Gleichschaltungsgesetze vom 31. März 1933 und vom 7. April 1933, mit denen zuerst die Länder ihrer relativen Souveränität beraubt wurden und später die Entsendung von Reichsstatthaltern beschlossen wurde. Mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 wurde der Entzug der Hoheitsrechte der Länder vollendet. Die Regelung der Staatsangehörigkeit wurde jetzt Angelegenheit des Zentralstaats, so dass laut Verordnung vom 5. Februar 1934 der Eintrag in den Standesregistern auf die deutsche Staatsangehörigkeit vereinheitlicht wurde. Bis dahin verliehen die Länder ihre jeweilige Staatsangehörigkeit, so dass es in Deutschland Bayern, Braunschweiger, Badener, Preußen, Sachsen usw. gab, aber trotz des seit 1871 bestehenden deutschen Nationalstaates noch keine als Deutsche ausgewiesenen Staatsbürger.
Der Abschluss der .Gleichschaltung der Länder kann auf den 14. Februar 1934 mit der Auflösung des Reichsrates und der Übernahme der Landesjustizverwaltungen datiert werden. Legalisiert wurde die Gleichschaltung der Länder über § 2 der Reichstagsbrandverordnung, wonach die Reichsregierung in die Kompetenzen der Länder eingreifen konnte, sofern diese nicht für Ordnung und Sicherheit sorgen konnten.
Die Gleichschaltung von Partei und Staat. erfolgte am 1. August 1934 mit der Auflösung aller Parteien und der Erklärung der NSDAP zur Körperschaft öffentlichen Rechts.
Zudem wurde das Amt des Reichspräsidenten mit dem des Reichskanzlers verschmolzen.
Weitere bedeutende Maßnahmen der Gleichschaltung war die Beseitigung der pluralen Gesellschaft mit der Auflösung der Gewerkschaften in die Deutsche Arbeitsfront und der Zwangsvereinigung der Agrarverbände in den Reichsnährstand. Mit der Ernennung von Joseph Goebbels zum Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda am 13. März 1933 wurde zudem mit der Errichtung der Reichskulturkammer die Gleichschaltung des kulturellen Lebens begonnen.
Die entscheidende Voraussetzung für die Maßnahmen war das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933, das Hitler gesetzgeberische und vertragliche Vollmachten verschaffte, die er dann zur weiteren Beseitigung des Pluralismus und der Demokratie einsetzte.
Auf die Gleichschaltung reagierten die betroffenen Vereine und Organisationen oftmals mit einer nachgiebigen Position, um einem Verbot und der Auflösung zu entgehen, was natürlich erfolglos blieb. Beispiele dafür sind z. B. der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund oder die Organisationen der Arbeiterkultur.
Weitere juristische Waffe der Faschisten: TÄUSCHUNG
durch sprachliche Einführung und Entzug einer nur vorgetäuschten „Deutschen Staatsangehörigkeit“ (Staatenlosigkeit)
Der Zwangsentzug der vorgetäuschten Staatsangehörigkeit kann nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden. (Da in der Rechtsrealität nicht existent)
Gesetzliche Zwangsverordnung der Kolonieangehörigkeit „Deutsche Staatsangehörigkeit“ in Deutschland
Neues Staatsrecht = das Staatsgrundgesetz des 3. Reiches (R= STAG)
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Die unmittelbare Reichsangehörigkeit ist die deutsche Staatsangehörigkeit = beides ist ein und dasselbe!
Das nationalsozialistische (NS-Rasse) Reichsbürger-Recht
Waffe Staatsangehörigkeit
Die Reichsangehörigkeit aus den Kolonien ist die deutsche Staatsangehörigkeit: „unmittelbare Reichsangehörigkeit“ = „deutsche Staatsangehörigkeit“ = Vermutung/ Glaube „deutsch“ =„DEUTSCH"
Zum Vergleich
NS-Staatsangehörigkeitsausweise: deutsche Staatsangehörigkeit 1934
Nationalsozialistische Vermutung/ Glaubhaftmachung *deutsch* auf Ausweisen 1934- 1945
NS- Kennkarten = Vorläufer für Massenausgabe der Personalausweise
Auch der „größte Führer aller Zeiten“ ? war nur ein Personalangehöriger (leitender Dienst-Angestellter) in der NS-Kolonie *Deutsch-land*
Der Reichsbürger 2000