Register: Quellen, Beweise - Rechtsgrundlagen
Zur gültigen Rechtsprechung zum fortbestehenden völkerrechtlichen Staat „Deutschland“ - „Deutsches Reich“ - Auszüge:
SHEAF-Gesetze;
SHEAF-Gesetz Nr. 52 Artikel VII 9. e) "Deutschland" bedeutet das Deutsche Reich, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.
SHEAF-Gesetz Nr. 53 Artikel VII g) Der Ausdruck "Deutschland" bedeutet das Gebiet, aus welchem am 31. Dezember das "Deutsche Reich" bestand.
SHEAF-Gesetz Nr. 161 2. Der Ausdruck "Grenzen des Deutschen Reiches" der in diesem Gesetz gebraucht wird, bedeutet die Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1937 bestanden haben.
Quelle: https://archive.org/details/SHAEF-Gesetz_1-161
Das Bundesverfassungsgericht der BRD (BVerfG der „BRD“)
Zitat: „Urteil zum Vertrag vom 21. Dezember 1972 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik: „In seinem Urteil von 1973 über den Grundlagenvertrag (...) stellte auch das Bundesverfassungsgericht unter Kombination verschiedener Fortbestandstheorien fest: Das Grundgesetz (…) geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; (…) Das Deutsche Reich existiert fort […], besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.“
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtslage_Deutschlands_nach_1945
30.06.2015 Auswärtiges - Antwort - hib 340/2015 Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ Berlin: (hib/AHE)
Zitat: „Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen (…) ist.“
Quelle: https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2015_06/380964-380964
Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Zitat: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (Ergänzung: vom 05.02.1934 von Adolf Hitler) oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html
§ 185 - Bundesbeamtengesetzes in der bis zum 11. Februar 2009 geltenden Fassung (BBG)
Zitat: „Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.“
Quelle: https://www.buzer.de/gesetz/885/a12049.htm
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 22.12.2022 - 13 K 2736/19Z
Tenor: „Es wird festgestellt, dass die Äußerung des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Bezug auf den Kläger "[Er] versteigt sich zu der Aussage, dass das „Deutsche Reich“ 1945 nicht untergegangen sei." rechtswidrig war.“
Quelle: https://openjur.de/u/2461088.html
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