„Hotel Royal Bundesrepublik Deutschland“ („BRD“)
Die jüngere deutsche Geschichte in Metaphern;
„Außerirdische“ haben ein Hotel Royal „BRD“ "mit guten Absichten" entwickelt.
Das Hotel Royal ist eine „Schein-Welt“ für die zerbrechlichen Menschen - nach einem Schund-Roman der Rothschilds.
Die „außerirdische“ Scheinwelt Hotel Royal „BRD“ wurde AUF dem fremden Grund und Boden der Deutschen ab 1949 errichtet! Siehe dazu "Londoner Empfehlungen" von 1948 zur Errichtung eines Besatzungsregimes auf dem 1945 nicht untergegangenen „Nazi-Deutschland“ im Rechts- und Gebietszustand von 1937!
Die niederen Grundbedürfnisse der Menschen (Nahrung, Kleidung, Unterbringung, Vergnügen) werden im Hotel Royal „BRD“ vollumfänglich befriedigt.
1990 wurde das Hotel Royal „BRD“ durch den Anschluss der sowjetischen Verwaltungs-Datscha „DDR“ unter völkerrechtlichem Betrug erweitert und an ausländische Investoren verkauft („Handelsrecht“).
Die ausländischen Investoren übergaben die Verwaltung deren „Hotel“-Managern - z. Bsp. die gegenwärtige sog. „Bundesregierung“ - „Bundeskanzler“ Olaf Scholz.
Film - & Bildquelle: „Hotel Royale“ https://memory-alpha.fandom.com/de/wiki/Hotel_Royale_(Episode)
+ YouTube: https://youtu.be/vxu2jf77elk?si=kZmT0AmR_poEXrBT
Ankunft der „ausländischen Investoren“ im Club-Hotel Royal „BRD“:
„Gutmenschen“ - die freundlich-distanzierte Hotel-Verwaltung der BRD.
KEINER der „Personen“ im Hotel Royal „BRD“ sendet ein Lebenszeichen!
In der Spielhölle Hotel Royal „BRD“ kann sich jeder gut „amüsieren“.
Gefangen im Hotel Royal BRD; die Drehtür in der BRD-Endlosschleife!
Der letzte Zeitzeuge von 1945:
Heute interessiert sich kaum noch jemand für die völkerrechtlichen Hintergründe von Deutschland und warum „die Außerirdischen“ das Hotel Royal „BRD“ 1949 ursprünglich gebaut hatten!
Ein Rothschild-Schund-Roman „Hotel Royal“ ist das Drehbuch FÜR die „BRD“…?
Artikel 139 des Rothschild-Romans und sog. Grundgesetz für die angloamerikanische Besatzungsverwaltung „Bundesrepublik Deutschland“ Hotel Royal „BRD“:
„Fortgelten der Vorschriften über Entnazifizierung:
Die zur „Befreiung des Deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
Das bedeutet die notwendige, bedingungslose Umsetzung des Artikels GG139 - Potsdamer Abkommen - Entnazifizierung und Entmilitarisierung von dem sog. „Nazi-Deutschland“ 1937!
Das Völkerrecht steht über den Verträgen mit den „ausländischen Investoren“ und dem niederrangigen Krämer- bzw. Handelsrecht.
Die deutsche Minderheit hat mit dem Hotel Royal „BRD“ nichts zu tun und hat auch keinerlei Rechte am und in dem Hotel.
Die deutsche Minderheit hat selbstverständlich auch kein Interesse an der BRD-Hotel-Körperschaft.
Das 1949 von „den Außerirdischen“ errichtete und 1990 von „ausländischen Investoren“ gekaufte Hotel-Royal steht auf dem Grund und Boden der Deutschen!
Die Nationale Befreiungsbewegung Deutschland - staatenlos.info (NBB Deutschland) verlangt daher die umgehende Räumung der BRD-Hotel-Körperschaft von ihrem Heimatboden!
Auswahl völkerrechtlicher Grundlagen:
Gesetz Nr. 52 Artikel VII 9. e)
"Deutschland" bedeutet das Deutsche Reich, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.
Gesetz Nr. 53 Artikel VII g) Der Ausdruck "Deutschland" bedeutet das Gebiet, aus welchem am 31. Dezember das "Deutsche Reich" bestand.
Gesetz Nr. 161
2. Der Ausdruck "Grenzen des Deutschen Reiches" der in diesem Gesetz gebraucht wird, bedeutet die Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1937 bestanden haben.
Quelle: https://archive.org/details/SHAEF-Gesetz_1-161
30.06.2015 Auswärtiges - Antwort - hib 340/2015 Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ Berlin: (hib/AHE)
Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen (…) ist.
Quelle: https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2015_06/380964-380964
Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (Ergänzung: vom 05.02.1934 von Adolf Hitler) oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
§ 185 - Bundesbeamtengesetzes in der bis zum 11. Februar 2009 geltenden Fassung (BBG)
Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.
Quelle: https://www.buzer.de/gesetz/885/a12049.htm
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 22.12.2022 - 13 K 2736/19Z Tenor: Es wird festgestellt, dass die Äußerung des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Bezug auf den Kläger "[Er] versteigt sich zu der Aussage, dass das „Deutsche Reich“ 1945 nicht untergegangen sei." rechtswidrig war.
Quelle: https://openjur.de/u/2461088.html
Das Völkerrecht hat Vorrang vor dem sog. „Bundesrecht“!
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 25
„Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“
SHAEF-Gesetz Nr.1 Artikel III 4.
„Die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechtes nach nationalsozialistischen Grundsätzen, gleichgültig wann und wo dieselben kundgemacht wurden, ist verboten.“
Artikel 139 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Fortgelten der Vorschriften über Entnazifizierung:
„Die zur Befreiung des Deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
Gesetz Nr. 104 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus
vom 5. März 1946
(…)
Die amerikanische Militärregierung hat nunmehr entschieden, dass das deutsche Volk die Verantwortung für die Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus auf allen Gebieten mitübernehmen kann. Der Erfüllung der damit dem deutschen Volk übertragenen Aufgabe dient dieses Gesetz, das sich im Rahmen der Anweisung Nr. 24 des Kontrollrates hält.
Artikel 1.
(1) Zur Befreiung unseres Volkes von Nationalsozialismus und Militarismus und zur Sicherung dauernder Grundlagen eines deutschen demokratischen Staatslebens im Frieden mit der Welt werden alle, die die nationalsozialistische Gewaltherrschaft aktiv unterstützt oder sich durch Verstöße gegen die Grundsätze der Gerechtigkeit und Menschlichkeit oder durch eigensüchtige Ausnutzung der dadurch geschaffenen Zustände verantwortlich gemacht haben, von der Einflussnahme auf das öffentliche, wirtschaftliche und kulturelle Leben ausgeschlossen und zur Wiedergutmachung verpflichtet.
(2) Wer verantwortlich ist, wird zur Rechenschaft gezogen. Zugleich wird Jedem Gelegenheit zur Rechtfertigung gegeben.
(…)
Artikel 4. Zur gerechten Beurteilung der Verantwortlichkeit und zur Heranziehung zu Sühnemaßnahmen werden folgende Gruppen gebildet:
1. Hauptschuldige
2. Belastete (Aktivisten, Militaristen, Nutznießer)
3. Minderbelastete (Bewährungsgruppe)
4. Mitläufer
5. Entlastete.
Quelle: https://www.verfassungen.de/bw/wuerttemberg-baden/befreiungsgesetz46.htm
Weitergehende beweiskräftige Informationen:
Das Potsdamer Abkommen ist ein komplexes völkerrechtlich-verbindliches Vertragswerk zwischen den Alliierten Mächten Groß-Britannien, den Vereinigten Staaten von Amerika und der UdSSR - heute als Rechtsnachfolger die Russische Föderation zur Ausrottung des Nazismus und Militarismus in den Besatzungszonen und der Beendigung des Kriegszustandes zwischen allen kriegsbeteiligten Nationen und Völkern.
In Bezug auf Deutschland gilt seither völkerrechtlich folgendes:
Der deutsche Nazismus und Militarismus müssen ausgerottet werden (Teil III). Dies soll in den Besatzungszonen vollzogen werden. Alle nationalsozialistischen Gesetze sollen aufgehoben und die Urheber, Repräsentanten und Anhänger zur Verantwortung gezogen werden.
Von Deutschland soll nie wieder eine Gefahr für die freien Völker und den Welt-Frieden ausgehen. Dies wurden völkerrechtlich-verbindliche Vereinbarungen, die in den jeweiligen Besatzungszonen hätten vollzogen werden müssen.
Zu gegebener Zeit soll schließlich eine geeignete Regierung für ganz Deutschland eingesetzt werden mit dem Ziel der Entgegenahme und Zeichnung von Friedensverträgen zur Beendigung des Kriegszustandes (Teil II).
Zur völkerrechtlichen Umsetzung der Potsdamer Beschlüsse aus Teil III wurden die indigenen Deutschen und deren Nachfahren auch nach dem 08. Mai 1945 bis heute in diesen völkerrechtlichen Prozess rechtsverbindlich eingebunden:
Die Deutschen wurden in ihrer Gesamtheit für den blinden Gehorsam und die offene Billigung der nationalsozialistischen Herrschaft und deren Verbrechen mitverantwortlich gemacht (Teil III).
Ihre völkerrechtlich-auferlegte Aufgabe ist es, unablässig ihren Willen auf die Erreichung der Ziele des Potsdamer Abkommens auszurichten.
Erfüllung der völkerrechtlichen Verantwortung der Vertragsparteien -
die Deutschen betreffend:
Teil III Deutschland (Original-Wortlaut)
„Alliierte Armeen führen die Besetzung von ganz Deutschland durch und das deutsche Volk fängt an, die furchtbaren Verbrechen zu büßen, die unter der Leitung derer, welche es zurzeit ihrer Erfolge offen gebilligt hat und denen es blind gehorcht hat, begangen wurden. Auf der Konferenz wurde eine Übereinkunft erzielt über die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Alliierten in Bezug auf das besiegte Deutschland in der Periode der alliierten Kontrolle.
Das Ziel dieser Übereinkunft bildet die Durchführung der Krim-Deklaration über Deutschland.
Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgerottet, und die Alliierten treffen nach gegenseitiger Vereinbarung in der Gegenwart und in der Zukunft auch andere Maßnahmen, die notwendig sind, damit Deutschland niemals mehr seine Nachbarn oder die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann.
(…)Entsprechend der Übereinkunft über das Kontrollsystem in Deutschland wird die höchste Regierungsgewalt in Deutschland durch die Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Französischen Republik nach den Weisungen ihrer entsprechenden Regie-rungen ausgeübt und zwar von jedem in seiner Besatzungszone sowie gemeinsam in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Kontrollrates in den Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen. (…)“
„Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen.
Wenn die eigenen Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.“
Die Umsetzung der beschlossenen politischen Grundsätze der Entnazifizierung und Entmilitarisierung Deutschlands ist somit völkerrechtliche Pflicht und Verantwortung der Alliierten Mächte und auch für die indigenen Deutschen geworden.
Dazu wurden Entnazifizierungsvorschriften völkerrechtlich-verbindlich erlassen wie zum Beispiel das umfangreiche „Gesetz Nr. 104 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus“. Diese Beschlüsse gelten bis heute weiter fort!
Durch diesen unveränderten völkerrechtlichen Zustand sind die indigenen Deutschen auch heute noch völkerrechtlich-verbindlich aufgefordert und verpflichtet, unablässig ihren friedfertigen und freiheitlichen Willen zur Abkehr vom Nationalsozialismus/ Nazismus, Militarismus zwecks Erfüllung des Potsdamer Abkommens zu zeigen!
Dieser Verpflichtung kommt die Nationale Befreiungsbewegung Deutschland - staatenlos.info als deutsche Minderheit mit aller Entschlossenheit unablässig nach.
Die alliierten Siegermächte USA, Großbritannien und die Russische Föderation als Rechtsnachfolger der UdSSR sind gemäß diesem völkerrechtlichen Sachstand zur Umsetzung der politischen Grundsätze (Teil III) verpflichtet und darüber hinaus auch dazu verpflichtet (Teil II und Teil III), die unablässigen Bemühungen dieser deutschen Minderheit völkerrechtlich anzuerkennen!
Erfüllung der völkerrechtlichen Verantwortung der Vertragsparteien -
Die insgesamt fünf Alliierten Mächte betreffend:
„Teil II: Die Einrichtung eines Rates der Außenminister (originaler Wortlaut)
Die Konferenz erreichte eine Einigung über die Errichtung eines Rates der
Außenminister, welche die fünf Hauptmächte vertreten zur Fortsetzung der notwendigen vorbereitenden Arbeit zur friedlichen Regelung und zur Beratung anderer Fragen, welche nach Übereinstimmung zwischen den Teilnehmern in dem Rat der Regierungen von Zeit zu Zeit an den Rat übertragen werden können.
Der Text der Übereinkunft über die Errichtung des Rates der Außenminister lautet:
1. Es ist ein Rat zu errichten, bestehend aus den Außenministern des Vereinigten Königreiches, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Chinas, Frankreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (…).
3. (I) Als eine vordringliche und wichtige Aufgabe des Rates wird ihm aufgetragen, Friedensverträge für Italien, Rumänien, Bulgarien, Ungarn und Finnland aufzusetzen, um sie den Vereinten Nationen vorzulegen und Vorschläge zur Regelung der ungelösten territorialen Fragen, die in Verbindung mit der Beendigung des Krieges in Europa entstehen, auszuarbeiten.
Der Rat wird zur Vorbereitung einer friedlichen Regelung für Deutschland benutzt werden, damit das entsprechende Dokument durch die für diesen Zweck geeignete Regierung Deutschlands angenommen werden kann, nachdem eine solche Regierung gebildet sein wird.“
Quelle: https://www.1000dokumente.de/pdf/dok_0011_pot_de.pdf
Die Erlösung von dem Bösen!
Die Beendigung des Problems erfolgt durch die konsequente Durchsetzung des Potsdamer Abkommens mit einer entsprechend geeigneten Regierung der Deutschen. In dem Zuge wird die Ausrottung des imperialistisch-satanischen Kapitalismus und die Befreiung aller Nationen vom Nazismus und Militarismus sofort eingeleitet!
Ohne die Erfüllung des Potsdamer Abkommens- die Entnazifizierung und Entmilitarisierung Deutschlands ist die Menschheit verloren!
Russland steht daher in der göttlichen Verantwortung sich selbst und die gesamte Menschheit durch die konsequente Erfüllung der höchsten völkerrechtlichen Norm des Potsdamer Abkommen“ zu retten!
Die indigenen Deutschen können das Potsdamer Abkommen NICHT ohne die Hilfe der Russischen Föderation als Rechtsnachfolger der alliierten Hauptsiegermacht UdSSR umsetzen!
Unter Ausnutzung des seit 1939 andauernden Kriegszustandes im Kriegsvölkerrecht zwischen dem handlungsunfähigen Deutschland und allen kriegsbeteiligten Nationen, haben die UN-Sonderorganisationen IWF und Weltbank alle Nationen/ Staaten auf handelsrechtlicher Ebene abhängig gemacht.
Alle Schieflagen sind die Auswirkungen des Kriegszustandes im Kriegsvölkerrecht mit dem handlungsunfähigen Deutschland bis zum heutigen Tage und können nicht durch Bündnisse oder Verträge auf handelsrechtlicher Grundlage gelöst werden!
Das Potsdamer Abkommen ist die völkerrechtlich-verbindliche Festlegung zur Beendigung des fortwährenden Kriegszustandes für die drei Siegermächte!
Damit ist das Potsdamer Abkommen auch völkerrechtlich-verbindlich für die „Russische Föderation“ als Rechtsnachfolger der UdSSR!
Die Umsetzung des Potsdamer Abkommens würde durch die Beendigung des dauerhaften Kriegszustandes den herrschenden Kreisen der satanischen Macht-Eliten die Grundlage für deren Welt-Herrschaft entziehen!
Wenn die indigenen Deutschen endgültig ausgerottet sind, sind alle europäischen Staaten und die gesamte Menschheit in einem ewigen Weltkrieg und in der satanischen Verdammnis für immer verloren!
In Teil II der völkerrechtlichen Bestimmungen des Potsdamer Abkommens ist vorgesehen, dass zu gegebener Zeit eine Regierung für den Staat Deutschland gebildet werden muss, welcher bis zum heutigen Tage handlungsunfähig im Rechts- und Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 fortbesteht.
Auch gemäß den Bestimmungen des humanitären Völkerrechts, dem Minderheitenrecht und der Rechte von eingeborenen Völkern haben die letzten Deutschen auf ihrem Heimatboden ihre völkerrechtlich-verbrieften Rechte zur Durchführung der Entnazifizierung zwecks Rückerlangung ihrer Freiheit, Selbstbestimmung und zur Wiederherstellung des Welt-Friedens wahrzunehmen.
Den letzten, überlebenden indigenen Deutschen muss bei Ihren Bemühungen, das Potsdamer Abkommen Teil III ihrerseits umzusetzen, umgehend geholfen werden, bevor die heutigen Nazi-Teufel ihr mörderisches Vernichtungswerk mittels des forstbestehenden „dritten Reiches“ - „Nazi-Deutschlands“ vollendet haben!
Quelle: http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html
Das Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945
1. Einsatz einer geeigneten Regierung für den handlungsunfähigen Staat Deutschland:
Original-Wortlaut - Zitat:
Teil II Rat der Außenminister der alliierten Mächte
„Die Einrichtung eines Rates der Außenminister
Die Konferenz erreichte eine Einigung über die Errichtung eines Rates der Außenminister, welche die fünf Hauptmächte vertreten zur Fortsetzung der notwendigen vorbereitenden Arbeit zur friedlichen Regelung (…). Der Text der Übereinkunft über die Errichtung des Rates der Außenminister lautet
1. Es ist ein Rat zu errichten, bestehend aus den Außenministern des Vereinigten Königreiches, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Chinas, Frankreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (…).
3. (I) Als eine vordringliche und wichtige Aufgabe des Rates wird ihm aufgetragen, Friedensverträge für Italien, Rumänien, Bulgarien, Ungarn und Finnland aufzusetzen (…).
Der Rat wird zur Vorbereitung einer friedlichen Regelung für Deutschland benutzt werden, damit das entsprechende Dokument durch die für diesen Zweck geeignete Regierung Deutschlands angenommen werden kann, nachdem eine solche Regierung gebildet sein wird.“
Quelle: https://www.1000dokumente.de/pdf/dok_0011_pot_de.pdf
Teil IX (Teil 9):
„Bezüglich der Westgrenze Polens wurde folgendes Abkommen erzielt:
Die Häupter der drei Regierung bekräftigen ihre Auffassung, dass die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zur Friedenskonferenz zurückgestellt werden soll.“
Quelle: http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html
2. Die völkerrechtliche Bedeutung der Entnazifizierung:
Die hohen Ziele der Beschlüsse vom 2. August 1945 und die damit verbundene Beendigung des Kriegszustandes mit „Nazi-Deutschland“ sind bis heute in Vergessenheit geraten!
Zitat: „Das Potsdamer Abkommen enthielt als verbindliche Festlegungen vor allem: völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands, Verbot jeglicher nazistischer Tätigkeit und Propaganda, Säuberung des gesamten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens von Naziaktivisten und Kriegsschuldigen, Bestrafung der Kriegsverbrecher, Zerschlagung der Macht des Monopolkapitals als des Hauptschuldigen an der Errichtung der faschistischen Diktatur und der Entfesselung des Aggressionskrieges (…)
Die konsequente Erfüllung des Potsdamer Abkommens entsprach voll und ganz den Lebensinteressen aller Völker, darunter auch des deutschen Volkes selbst.
Die konkrete Verwirklichung der Forderungen, die es mit völkerrechtlicher Verbindlichkeit gestellt hatte, musste dabei Aufgabe des deutschen Volkes selbst sein. In der bürgerlichen Geschichtsschreibung wird vielfach die Ansicht vertreten, die weitere Entwicklung, die in der sowjetischen Besatzungszone und in den drei westlichen Besatzungszonen diametral verlaufen ist, wäre 1945 bereits vorausbestimmt gewesen. Diese These hält jedoch einer Überprüfung nicht stand. So gab es in der ersten Zeit bis hin zum Jahre 1947 eine ganze Reihe von Gesetzen und Beschlüssen des Alliierten Kontrollrates, die auf die Verwirklichung des Potsdamer Abkommens hinzielten und den Weg zu einer antifaschistisch-demokratischen Entwicklung förderten.“
Quelle: © 1975 by Staatsverlag der DDR, Berlin 3., durchgesehene Auflage 1980 VLN 610 DDR LSV 0436 Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) Bestell-Nr. 771 312 0 EVP
Quelle: https://ulis-buecherecke.ch/pdf_neben_dem_krieg/potsdamer_abkommen.pdf
Entnazifizierung bedeutet die vollständige Ausrottung des Nationalsozialismus auf allen Ebenen, insbesondere staatsrechtlich-juristisch!
SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III
Zitat:„…Die Auslegung oder Anwendung deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Lehren, gleichgültig wie und wann dieselben kundgemacht wurden, ist verboten!“
Quelle: https://archive.org/details/SHAEF-Gesetz_1-161
Die alliierten Siegermächte des „Zweiten Weltkrieges“ einschließlich die Russische Föderation als Rechtsnachfolger der alliierten Hauptsiegermacht UdSSR sind gemäß dem gültigen Potsdamer Abkommen Teil 1 bis 3 Deutschland verpflichtet, die Entnazifizierung der Deutschen durchzuführen!
Die völkerrechtliche Bedeutung der Entnazifizierung ist ein Vorgang in Bezug auf den Staat Deutschland und ein verbindlicher „politischer Grundsatz“:
Verweis Zitat: „Alle nazistischen Gesetze, welche die Grundlagen für das Hitlerregime geliefert haben oder eine Diskriminierung auf Grund der Rasse, Religion oder politischer Überzeugung errichteten, müssen abgeschafft werden. Keine solche Diskriminierung, weder eine rechtliche noch eine administrative oder irgendeiner anderen Art, wird geduldet werden.“
Quelle: https://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0011_pot&l=de
Original-Auszug aus dem Potsdamer Abkommen Teil III Deutschland
Zitat: „Alliierte Armeen führen die Besetzung von ganz Deutschland durch und das deutsche Volk fängt an, die furchtbaren Verbrechen zu büßen, die unter der Leitung derer, welche es zurzeit ihrer Erfolge offen gebilligt hat und denen es blind gehorcht hat, begangen wurden. Auf der Konferenz wurde eine Übereinkunft erzielt über die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Alliierten in Bezug auf das besiegte Deutschland in der Periode der alliierten Kontrolle.
Das Ziel dieser Übereinkunft bildet die Durchführung der Krim-Deklaration über Deutschland.
Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgerottet und die Alliierten treffen nach gegenseitiger Vereinbarung in der Gegenwart und in der Zukunft auch andere Maßnahmen, die notwendig sind, damit Deutschland niemals mehr seine Nachbarn oder die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann.
(…)Entsprechend der Übereinkunft über das Kontrollsystem in Deutschland wird die höchste Regierungsgewalt in Deutschland durch die Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Französischen Republik nach den Weisungen ihrer entsprechenden Regierungen ausgeübt - und zwar von jedem in seiner Besatzungszone - sowie gemeinsam in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Kontrollrates in den Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen. (…)“
„Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen.
Wenn die eigenen Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.“
Quelle: https://www.1000dokumente.de/pdf/dok_0011_pot_de.pdf
Weitere Auszüge aus dem Potsdamer Abkommen Teil III Deutschland (Original-Wortlaut)
Zitat: „Die Ziele der Besetzung Deutschlands, durch welche der Kontrollrat sich leiten lassen soll, sind:
(I) Völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands und die Ausschaltung der gesamten deutschen Industrie, welche für eine Kriegsproduktion benutzt werden kann, oder deren Überwachung.
Zu diesem Zweck:
(…)
b) müssen sich alle Waffen, Munition und Kriegsgerät und alle Spezial-mittel zu deren Herstellung in der Gewalt der Alliierten befinden oder vernichtet werden. Der Unterhaltung und Herstellung aller Flugzeuge und aller Waffen, Ausrüstung und Kriegsgeräte wird vorgebeugt werden.
(II) Das deutsche Volk muss überzeugt werden, dass es eine totale militärische Niederlage erlitten hat und dass es sich nicht der Verantwortung entziehen kann für das, was es selbst dadurch auf sich geladen hat, dass seine eigene mitleidlose Kriegführung und der fanatische Widerstand der Nazis die deutsche Wirtschaft zerstört und Chaos und Elend unvermeidlich gemacht haben.
(III) Die Nationalsozialistische Partei mit ihren angeschlossenen Gliederungen und Unterorganisationen ist zu vernichten; alle nationalsozialistischen Ämter sind aufzulösen; es sind Sicherheiten dafür zu schaffen, dass sie in keiner Form wieder auferstehen können; jeder nazistischen und militaristischen Betätigung und Propaganda ist vorzubeugen.
(IV) Die endgültige Umgestaltung des deutschen politischen Lebens auf demokratischer Grundlage und eine eventuelle friedliche Mitarbeit Deutschlands am internationalen Leben sind vorzubereiten.
4. Alle nazistischen Gesetze, welche die Grundlagen für das Hitlerregime geliefert haben oder eine Diskriminierung auf Grund der Rasse, Religion oder politischer Überzeugung errichteten, müssen abgeschafft werden. Keine solche Diskriminierung, weder eine rechtliche noch eine administrative oder irgendeiner anderen Art, wird geduldet werden. (…)“
Quelle: https://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0011_pot&l=de
Kontrollratsdirektive Nr. 38 zur Entnazifizierung der Deutschen:
Zitat: „Kontrollratsdirektive Nr. 38
Verhaftung und Bestrafung von Kriegsverbrechern, Nationalsozialisten und Militaristen und Internierung, Kontrolle und Überwachung von möglicherweise gefährlichen Deutschen
vom 12. Oktober 1946
Der Kontrollrat erläßt folgende Direktive:
Abschnitt I
1. Zweck.
Der Zweck dieser Direktive ist es, für ganz Deutschland gemeinsame Richtlinien zu schaffen betreffend:
a) die Bestrafung von Kriegsverbrechern, Nationalsozialisten, Militaristen und Industriellen, welche das nationalsozialistische Regime gefördert und gestützt haben;
b) die vollständige und endgültige Vernichtung des Nationalsozialismus und des Militarismus durch Gefangensetzung oder Tätigkeitsbeschränkung von bedeutenden Teilnehmern oder Anhängern dieser Lehren;
c) die Internierung von Deutschen, welche, ohne bestimmter Verbrechen schuldig zu sein, als für die Ziele der Alliierten gefährlich zu betrachten sind, sowie die Kontrolle und Überwachung von Deutschen, die möglicherweise gefährlich werden können.
2. Verweisungen:
a) Potsdamer Abkommen, Art. III, § 3 (I) a;
b) Potsdamer Abkommen, Art. III, § 3 (III);
c) Potsdamer Abkommen, Art. 111, §5;
d) Direktive Nr. 24 des Kontrollrats;
e) Kontrollratsgesetz Nr. 10, Art. II. § 3 und Art. III, § 1 und 2.
3. Das Problem und die allgemeinen Grundsätze.
Zwecks Durchführung der in Potsdam aufgestellten Grundsätze wird es für notwendig erachtet, Kriegsverbrecher und Personen, die möglicherweise gefährlich werden können, in fünf Hauptgruppen einzuteilen und einer jeden Gruppe angemessene Strafen und Sühnemaßnahmen festzusetzen. (…)
Abschnitt II
Artikel 1. Gruppen der Verantwortlichen. Zur gerechten Beurteilung der Verantwortlichkeit und zur Heranziehung zu Sühnemaßnahmen (ausgenommen in dem unten folgenden Falle 5) werden folgende Gruppen gebildet:
1. Hauptschuldige;
2. Belastete (Aktivisten, Militaristen und Nutznießer);
3. Minderbelastete (Bewährungsgruppe);
4. Mitläufer;
5. Entlastete (Personen der vorstehenden Gruppen, welche vor einer Spruchkammer nachweisen können, daß sie nicht schuldig sind). (…)“
Quelle: https://www.verfassungen.de/de45-49/kr-direktive38.htm
Die Entnazifizierung und die Maßnahmen, jeden einzelnen Deutschen in der jeweiligen Besatzungszone in die Verantwortung zu ziehen, wurde in der westalliierten „Trizone“ ab 1949 vorsätzlich abgebrochen bzw. nicht eingeleitet!
Ab 1955 wurden die Maßnahmen zur Entnazifizierung in den vier Besatzungszonen lediglich „außer Wirkung“ gesetzt, aber nicht aufgehoben!
Zitat: „Kontrollratsdirektive Nr. 38 vom 12. Oktober 1946
für die Bundesrepublik Deutschland außer Wirkung gesetzt durch Artikel 2 des Gesetzes Nr. A-37 der Alliierten Hohen Kommission vom 5. Mai 1955 (ABl. AHK S. 3268)
für die DDR außer Wirkung gesetzt durch Beschluß des Ministerrats der UdSSR über die Auflösung der Hohen Kommission der Sowjetunion in Deutschland vom 20. September 1955 (…)“
Quelle: https://www.verfassungen.de/de45-49/kr-direktive38.htm
In der Praxis hat sich gezeigt, dass die angloamerikanischen Mächte stets ihre eigenen imperialen Interessen verfolgen.
Die UdSSR hat ihrerseits auf ihren endgültigen Sieg über den teuflischen Nationalsozialismus verzichtet.
Die gleichgeschaltete „deutsche“ Nazi-Bevölkerung wurde nicht durch die beschlossenen Sühnemaßnahmen geläutert und die Sowjetarmee ist 1990 unverrichteter Dinge abgezogen.
Durch das Ausbleiben der Sühnemaßnahmen im Sinne der Bestrafung hat sich keine Lehre des „Zweiten Weltkrieges“ in das kollektive Gedächtnis des sog. „Deutschen Volkes“ verankern können.
Somit konnte aus der Vergangenheit nicht gelernt werden und der Nazismus, Militarismus und Satanismus triumphieren mitten in Europa.
Wer die „Deutsche Staatsangehörigkeit“ bzw. die entsprechende Glaubhaftmachung „DEUTSCH“ der NSDAP von Adolf Hitler gemäß dem „Reichsgesetzblatt Nr.14“ vom 5. Februar 1934 besitzt, ist juristisch nazifiziert und muss gemäß dem Potsdamer Abkommen zwingend notwendig entnazifiziert werden!
Artikel 139 Grundgesetz für die „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD)
Zitat: „Fortgelten der Vorschriften über Entnazifizierung: Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes
nicht berührt.“
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_139.html
Alle „deutschen Staatsangehörigen“, die dieser absoluten Verpflichtung nicht nachkommen, befinden sich gemäß der Kontrollratsdirektiven zur Entnazifizierung „automatisch“ in den Schuldkategorien 1 bis 4.
Die Nationale Befreiungsbewegung Deutschland - staatenlos.info ist durch über 15-jährige gesellschaftspolitische Öffentlichkeitsarbeit, Feldbeobachtung und wissenschaftliche Forschung zur praktischen Übernahme der vollumfänglichen Verantwortung für Deutschland und die internationale Weltgemeinschaft vollumfänglich geeignet und einsatzbereit!
Erkenne einfach die offenkundigen Fakten!
Was ist das NICHTS?
Frage sich jeder selbst: WO IST MEINE FANTASIE GEBLIEBEN?
Wer nicht erkennen und handeln will, den wird das Nichts verschlingen!
Erkenne Dich selbst!
Es zählt nur DEIN mächtiger Wille!
Abdankung der provisorischen BRD-Treuhand-Diktatur nach über 80 Jahren Fremdbestimmung - Volksherrschaft - Heimat & Welt-Frieden = Zukunft für alle Menschen der Erde - JETZT!
Das Schicksal der Deutschen ist das Schicksal der gesamten Menschheit!
Der große Schicksalskampf um die Schöpfung Gottes!
BEFREIUNG 2.0!
Die Zukunft Deutschland und Europas!
Dabei ist zu den Deutschen absolut folgende naturgesetzliche Regel jederzeit uneingeschränkt zu beachten:
Die Deutschen sind vergleichbar mit den Bienen ungemein fleißig und geistig im höchsten Maße erfinderisch und einfallsreich.
Werden sie von einem guten Imker gehütet ist dies ein Segen für Gottes Schöpfung!
Wehe dem, wenn sich aber ein falscher Imker der Deutschen bemächtigt!
Dann werden diese göttlichen deutschen Bienen zu satanischen „Mörderbienen“!
Damit verkehrt sich dieser Segen in einen wahren Fluch mit der Folge, dass die gesamte Schöpfung der Vernichtung anheimfällt!
Genau das lehrt Euch die Vergangenheit!
Darum merket gut: ACHTET STETS AUF DEM IMKER!
Führe die Deutschen in die natürliche Ordnung Gottes, gebe Ihnen gemütliche Heimstätten mit großzügigen Gärten, schaffe einen freien Nährstand, ein familiäres Manufakturwesen und lass alles zum Guten gedeihen!
Beseitigt gründlich den Kapitalismus mit der Wurzel allen Übels; dem dämonischen Geld, „Edelmetallen“ und „Edelstein“-Fantasie.
Bringt alle Rohstoffe aus Gottes Natur in einen gleichen Wert und der Menschheit entsteht ein Paradies auf Erden!
Beachtet Ihr dies nicht, wird jeden Einzelnen von Euch das Nichts verschlingen und Eure Seele ist dahin!
Diese Dokumentation basiert auf dem neusten Forschungsstand!
Ergänzungen und Korrekturen sind auf Grund der dynamischen Prozesse und fehlender Informationen ausdrücklich vorbehalten!
Forschungsstand: 7. Januar 2025