„Vertrag vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“
Inhaltsverzeichnis
Vorwort: S. 4
Das Pamphlet der „Wissenschaftlichen Dienste“ der „BRD“ vom 8. Februar 2024 zum „2+4“-Vertrag und die psychologische Kriegsführung dahinter! S. 5 - 7
- 1. Auszug aus der BRD-Analyse:
- 2. Auszug aus der BRD-Analyse:
- 3. Auszug aus der BRD- Analyse:
Ergebnis: S. 8
Die Verschlagenheit der Nazi-Teufel zeichnet sich immer wieder dadurch aus, dass sie
Beweisführung: S. 9 - 10
Die Erlösung von dem Bösen! S. 11 - 35
- Das perfekte Imperium!
- Was ist das NICHTS?
- Erkenne Dich selbst!
- Das Schicksal der Deutschen ist das Schicksal der gesamten Menschheit!
- BEFREIUNG 2.0!
- Ergebnis
Vorwort:
Mit nationalsozialistischen Terrorbanditen bzw. Nazi- und Kriegsverbrechern darf gemäß der höchsten völkerrechtlichen Rechtsnorm "Potsdamer Abkommen" weder diskutiert noch verhandelt werden.
Deren Worte sind wie Gift! Sie kennen nur Lug, Betrug, Heimtücke, Arglistigkeit, Täuschung, Verrat, Krieg und Terror und ihren niederen Monopol- Kapitalistischen Profit! Im Kampf gegen deren satanischen Lügen-Geist ist eine dauerhafte Aufklärung notwendig, weil die Nazi-Teufel alles unternehmen, um den seit 1945 fortbestehenden völkerrechtlichen Zustand Deutschlands zu verhüllen!
Die übergeordnete völkerrechtliche Faktenlage seit 1945 bis heute:
Das Potsdamer Abkommen ist „ius cogens“
Zitat: „Unter ius cogens (lateinisch für zwingendes Recht, auch jus cogens geschrieben) versteht man den Teil der Rechtsordnung, der nicht abbedungen (durch andere Vereinbarungen oder Erklärungen geändert) werden darf. Neben dem Privatrecht wird der Begriff vor allem im Völkerrecht verwendet.“ - Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ius_cogens
Die komplexen völkerrechtlichen Beschlüsse des Potsdamer Abkommens sind eine solche „zwingende Norm“ („ius cogens“) des allgemeinen Völkerrechts!
Das Potsdamer Abkommen ist am 2. August 1945 von den drei alliierten Hauptsiegermächten des „Zweiten Weltkrieges“ - die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und die Vereinigten Staaten von Amerika auf der höchsten Schicksalsebene für alle Nationen für alle Zeiten rechtsverbindlich beschlossen worden.
Es regelt insbesondere die ab 1945 weitere Vorgehensweise mit dem militärisch niedergeworfenen Feindstaat Deutschland (das sog. „Deutsche Reich“), um zu gegebener Zeit der internationale Kriegszustand des „Zweiten Weltkrieges zu beenden.
Der völkerrechtliche Staat Deutschland besteht bis heute im Rechts- und Gebietszustand vom 31. Dezember 1937 völkerrechtlich offiziell weiter fort!
Dieser Staat „Deutschland“ ist seit der Verhaftung der „Reichregierung“ von Karl Dönitz am 23. Mai 1945 bis heute ohne eine eigene, handlungsfähige Regierung.
Die Handlungsunfähigkeit des Staates Deutschland kann gemäß dem Potsdamer Abkommen Teil II nur durch die anerkannten Einsatz einer neuen deutschen Regierung aus geeigneten Deutschen beendet werden!
In den jeweiligen alliierten Besatzungszonen ist neben dem Abschluss der Friedensverträge zur endgültigen und dauerhaften Beendigung des „Zweiten Weltkrieges“ die Entnazifizierung der gesamten nazifizierten BRD-Bevölkerung gemäß den Bestimmungen des Potsdamer Abkommens Teil III und dem „Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus“ mit diesen dafür geeigneten Deutschen durchzuführen!
Grundsatz: Diese Rechtsprechung ist eine absolut zwingende Norm des allgemeinen Völkerrechts und wurde von der internationalen Staatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit 1945 vorbehaltlos angenommen und uneingeschränkt anerkannt.
Damit ist des Potsdamer Abkommen eine völkerrechtlich- zwingende höchste Rechtsnorm, von der nicht abgewichen werden darf!
Die Nazi-Teufel unternehmen seit 1945 alles, um die Erfüllung der konkreten Beschlüsse des Potsdamer Abkommens zu sabotieren und vollständig aus den Gedanken wichtiger alliierter Entscheidungsträger fernzuhalten bzw. zu löschen!
Das Pamphlet der „Wissenschaftlichen Dienste“ der „BRD“ vom 8. Februar 2024 zum „2+4“-Vertrag und die psychologische Kriegsführung dahinter!
Der Fachbereich „WD 2: Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe“ geht in einem gewaltigen Pamphlet der Frage nach, ob und inwieweit eine Kündigung des Vertrags vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (sogenannter „Zwei-plus-Vier-Vertrag“) völkerrechtlich möglich ist.
Für die Russische Föderation gilt die sog. „Wiener Vertragsrechtskonvention“
bzw. das „Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge“ vom 23. Mai 1969
Zitat: „Das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (WÜRV) vom 23. Mai 1969 (…) regelt den Abschluss, das Inkrafttreten, die Anwendung, die Auslegung, die Änderung sowie die Anfechtung und Beendigung von Verträgen zwischen Staaten.“
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_%C3%9Cbereinkommen_%C3%BCber_das_Recht_der_Vertr%C3%A4ge
Die Wiener Vertragsrechtskonvention (WVRK) vom 23. Mai 1969 enthält insgesamt 85 Artikel und ist am 29. April 1986 von der UdSSR (heute Russische Föderation) ratifiziert worden.
Die sog. „Wissenschaftlichen Dienste“ der Tarnorganisation „BRD“ haben zielgerichtet jene rechtsverbindlichen Artikel aus dem Wiener Übereinkommen vom 23. Mai 1969 herangezogen, welche die Unmöglichkeit eines Rücktritts, Kündigung, Beendigung oder Suspendierung einer Vertragspartei bezüglich des “2+4“-Vertrages begründen sollen.
Die beliebigen Ausführungen der „Wissenschaftlichen Dienste“ der „BRD“ erscheinen ohne nähere Überprüfung logisch und nachvollziehbar! Ohne eine nähere Untersuchung fällt der oberflächliche Leser auf die Kriegslist der „Wissenschaftlichen BRD-Dienste“ hinein!
Nicht ohne Grund unterschlagen die „Wissenschaftlichen Dienste“ der „BRD“ in ihren Pamphlet den entscheidenden Artikel 53 aus dem Wiener Übereinkommen bezüglich „Verträge im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts“!
Artikel 53 der Wiener Vertragsrechtskonvention (WVRK) vom 23. Mai 1969:
Zitat: „Ein Vertrag ist nichtig, wenn er im Zeitpunkt seines Abschlusses im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts steht. Im Sinne dieses Übereinkommens ist eine zwingende Norm des allgemeinen Völkerrechts eine Norm, die von der internationalen Staatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit angenommen und anerkannt wird als eine Norm, von der nicht abgewichen werden darf und die nur durch eine spätere Norm des allgemeinen Völkerrechts derselben Rechtsnatur geändert werden kann.“
Quelle: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1990/1112_1112_1112/de
Damit ist in der Wirklichkeit der gesamte „2+4“-Vertrag als nichtig und ohne jegliche Rechtsfolgen aufzuheben, wenn das Potsdamer Abkommen Deutschland Teil II erfüllt wird!
Die arglistige, trickbetrügerische Arbeitsweise zeigt sich in den Auszügen aus dem Pamphlet der „Wissenschaftlichen Dienste“ des sog. „Deutschen Bundestages“!
1. Auszug aus der BRD-Analyse:
„Zur Loslösung von völkerrechtlichen Verträgen –Untertitel: am Beispiel des Zwei-plus-Vier-Vertrags“
Zitat: „Möglichkeiten für eine Loslösung von völkerrechtlichen Verträgen
Gegenstand des vorliegenden Sachstandes ist die Frage, ob und inwieweit eine Kündigung des Vertrags vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (sogenannter „Zwei-plus-Vier-Vertrag“) völkerrechtlich möglich ist. (…)
Bei dem Zwei-plus-Vier-Vertrag handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag i.S.v. Art. 59 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG.2 Die Wiener Vertragsrechtskonvention (folgend: WVRK) regelt das zwischenstaatliche Recht der Verträge inklusive der – untechnisch gesprochen – temporären oder endgültigen Loslösung von Verträgen. Grundsätzlich binden Verträge nur jene Staaten, die sie ratifiziert haben. Von den Parteien des Zwei-plus-Vier-Vertrags haben die Sowjetunion als Vorgängerstaat der Russischen Föderation, die Bundesrepublik Deutschland, Großbritannien (und die DDR4) die WVRK ratifiziert. Die USA haben sie unterschrieben, jedoch nicht ratifiziert. Frankreich hat die WVRK weder unterzeichnet noch ratifiziert. Jedoch stellt die WVRK größtenteils Völkerrechtsgewohnheitsrecht dar, sodass nahezu sämtliche Regelungen der Konvention inklusive der Regelungen über die Kündigung oder den Rücktritt von Verträgen für alle Staaten rechtsverbindlich sind.“ - Quelle:
https://www.bundestag.de/resource/blob/994502/45c7c30f0e77c87864fb899413cf67fa/WD-2-008-24-pdf.pdf
2. Auszug aus der BRD-Analyse:
Zitat: „Im Folgenden soll untersucht werden, ob eine Möglichkeit für eine Vertragspartei besteht, sich vom Zwei-plus-Vier-Vertrag zu lösen.
1.1. Beendigung, Kündigung oder Rücktritt
Art. 54 WVRK regelt die Beendigung eines Vertrags und den Rücktritt von einem Vertrag aufgrund von Bestimmungen im Vertrag oder bei Vorliegen eines Einvernehmens zwischen den beiden Vertragsparteien.
Die Norm lautet in der deutschen Übersetzung:
„Die Beendigung eines Vertrags oder der Rücktritt einer Vertragspartei vom Vertrag können erfolgen
a) nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen oder
b) jederzeit durch Einvernehmen zwischen allen Vertragsparteien nach Konsultierung der anderen Vertragsstaaten.“
Im Zwei-plus-Vier-Vertrag besteht keine Möglichkeit, das Abkommen nach Maßgabe spezieller Vertragsbestimmungen, wie von Art. 54 a) WVRK vorgesehen, zu kündigen. Eine Kündigung im Einvernehmen aller Vertragsparteien (vgl. Art. 54 b) kommt in der Praxis kaum vor.
Art. 56 WVRK enthält Regelungen für den Fall, dass eine Kündigung, eine Beendigung oder ein Rücktritt beabsichtigt werden, obwohl der Vertrag keine diesbezüglichen Regelungen enthält:
„(1) Ein Vertrag, der keine Bestimmung über seine Beendigung enthält und eine Kündigung oder einen Rücktritt nicht vorsieht, unterliegt weder der Kündigung noch dem Rücktritt, sofern a) nicht feststeht, daß die Vertragsparteien die Möglichkeit einer Kündigung oder eines Rücktritts zuzulassen beabsichtigten, oder
b) ein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht sich nicht aus der Natur des Vertrags herleiten läßt.
(2) Eine Vertragspartei hat ihre Absicht, nach Absatz 1 einen Vertrag zu kündigen oder von einem Vertrag zurückzutreten, mindestens zwölf Monate im Voraus zu notifizieren.“
Enthält der Vertrag keine Regelungen über die Loslösung vom Vertrag, so gilt also grundsätzlich, dass Kündigung oder Rücktritt nicht möglich sind.
Eine Loslösung vom Vertrag ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen von Art. 56 Abs. 1 a) oder Abs. 1 b) WVRK erfüllt sind. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag enthält aber keine Formulierungen, die implizite Kündigungs-, Beendigungs- oder Rücktrittsmöglichkeiten suggerieren. Im Gegenteil wird an vielen verschiedenen Stellen – u.a. bereits im Titel des Vertrags – von dem „abschließenden“ Charakter der Regelungen des Vertrags gesprochen. Dies spricht dafür, dass gerade keine impliziten Kündigungs-, Beendigungs- oder Rücktrittsmöglichkeiten gewollt waren. Somit scheidet eine Anwendung von Art. 56 WVRK aus.
1.2. Suspendierung
Art. 57 WVRK regelt den Fall der Suspendierung eines Vertrags aufgrund von Bestimmungen im Vertrag oder bei Vorliegen eines Einvernehmens zwischen den beiden Vertragsparteien. Art. 57 WVRK lautet in seiner deutschen Übersetzung:
„Ein Vertrag kann gegenüber allen oder einzelnen Vertragsparteien suspendiert werden a) nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen oder b) jederzeit durch Einvernehmen zwischen allen Vertragsparteien nach Konsultierung der anderen Vertragsstaaten.“
Da der Zwei-plus-Vier-Vertrag keine Regelung zur Suspendierung enthält, ist eine einseitige Suspendierung – gleich aus welchen Gründen – gem. Art. 57 a) WVRK nicht möglich.
usw. (…) usw. (…) Ferner kann ein Vertrag gem. Art. 59 WVRK durch den Abschluss eines neuen Vertrags suspendiert oder beendet werden. Dies setzt jedoch ein allseitiges Einverständnis voraus. (…) usw. (…)“ - Quelle:
https://www.bundestag.de/resource/blob/994502/45c7c30f0e77c87864fb899413cf67fa/WD-2-008-24-pdf.pdf
3. Auszug aus der BRD- Analyse:
„Fazit und Ausblick“
Zitat: „Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass eine einseitige vertragliche Loslösung vom Zwei-plus-Vier-Vertrag lediglich mit Zustimmung der anderen Vertragsparteien möglich sein dürfte. Eine solche Einigung mit den anderen Vertragsparteien zu erzielen, erscheint (weil politisch gar nicht gewollt) so gut wie ausgeschlossen.
Im Zwei-plus-Vier-Vertrag selbst ist keine explizite Möglichkeit zur Beendigung des Vertrags vorgesehen. Aufgrund der Tatsache, dass im Zwei-plus-Vier-Vertrag wiederholt – u.a. im Titel des Vertrags – auf den „abschließenden“ Charakter der Regelungen verwiesen wird, liegt es nahe, dass die Vertragsparteien keine Kündigungsmöglichkeiten intendieren wollten. Rechtlich eher abwegig erscheint es auch, dass sich eine Vertragspartei von dem Zwei-plus-Vier-Vertrag aufgrund einer erheblichen Vertragsverletzung einer anderen Vertragspartei (Art. 60 WVRK) oder wegen der grundlegenden Änderung von externen und objektiven Umständen (Art. 62 WVRK) lösen könnte.
Zudem ist nicht ersichtlich, dass eine Suspendierung oder Beendigung des Zwei-plus-Vier-Vertrags für die ehemaligen Siegermächte des Zweiten Weltkrieges (als Vertragsparteien des Zwei-plus-Vier-Vertrags) – und insbesondere für die Russische Föderation als Fortsetzerstaat der ehemaligen Sowjetunion – rechtlich greifbare Konsequenzen hätte. Gem. Art. 70 WVRK bewirkt eine Beendigung des Vertrags lediglich, dass die Vertragsparteien ihre Pflichten nicht weiterhin erfüllen müssen. Die Beendigung und gem. Art. 72 WVRK auch die Suspendierung eines Vertrags haben also nur ex-nunc Wirkung für die Gegenwart und Zukunft, aber keine Rückwirkung.
Wie bereits erwähnt (s.o. 1.3.), sind die vertraglichen Verpflichtungen der ehemaligen Siegermächte des Zweiten Weltkrieges aus Art. 5 und 7 des Zwei-plus-Vier-Vertrags – mit Ausnahme des Verbots einer Stationierung von Atomwaffen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR – mittlerweile obsolet* bzw. haben sich faktisch „erledigt“.“ Quelle:
https://www.bundestag.de/resource/blob/994502/45c7c30f0e77c87864fb899413cf67fa/WD-2-008-24-pdf.pdf
Feststellungen:
*Das Wort „Obsolet“ bedeutet nur weggelegt bzw. veraltet und berührt dessen Gültigkeit nicht! Mit der Formulierung „ehemaligen Siegermächte“ stellt der „Wissenschaftliche Dienst“ der „BRD“ dreist den militärischen Sieg der alliierten Siegermachte und damit die Ergebnisse des „Zweiten Weltkrieges“ in Frage!
Ergebnis:
Die Verschlagenheit der Nazi-Teufel zeichnet sich immer wieder dadurch aus, dass sie ihre Argumentation und Beweisführung auf einer falschen Annahme aufbauen!
Es kann gemäß der wissenschaftlichen „Aussagenlogik“ aus einer falschen Annahme heraus, keine Wahrheit hergeleitet werden!
Siehe dazu den Leitspruch der Aussagenlogik: „Ex falso quodlibet“ („aus Falschem folgt Beliebiges“)
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ex_falso_quodlibet
Die falsche Annahme der „Wissenschaftlichen Dienste“ der „BRD“ ist, dass es einen gültigen und rechtswirksamen „2+4-Vertrag“ gäbe!
Feststellung:
In der Rechtsrealität ist der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ nichtig und hat keinerlei Rechtsfolgen!
Aus der Sichtweise des Völkerrechts gibt es keinen gültigen oder geltenden „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ mit Rechtsfolgen, weil der sog. „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ aufgrund des Widerspruchs zur „zwingenden Norm“ des völkerrechtlichen Potsdamer Abkommen tatsächlich völkerrechtlich nichtig ist!
1. Der Artikel 7 des „Zwei+Vier“-Vertrages widerspricht der zwingenden Norm vom 2. August 1945, auf welche sich die Staatengemeinschaft vollumfänglich geeinigt hat.
2. Weder die Regierungen der BRD noch die der DDR sind deutsche Regierungen im Sinne des Staats- und Völkerrechts gemäß dem Potsdamer Abkommen Teil II vom 2. August 1945!
3. Der völkerrechtliche Rechtstitel für die Deutschen mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ vom 5. Februar 1934 zur Erfüllung des Potsdamer Abkommens bleibt bestehen.
Diese übergeordnete Rechtsprechung und zwingende Norm des allgemeinen Völkerrechts werden im Artikel 25 und im Artikel 139 „Grundgesetz für die BRD“ wiedergegeben.
4. Die Gründung der angloamerikanischen Besatzungsverwaltung „BRD“ im Jahr 1949 war von Anfang an eine „Operation unter falscher Flagge“!
Die angloamerikanischen Mächte haben für ihre Tarnorganisation „BRD“ die Reichsflagge Schwarz-Rot-Gold des „Deutschen Reiches“ („Deutschland“) verwendet. Durch die Errichtung dieser Staatssimulation bzw. Tranorganisation haben die angloamerikanischen Westmächte einen heimtückischen „Deutschland“-Identitätsdiebstahl begannen, um im Zentrum von Europa eine eigene nichtstaatliche Verwaltungsorganisation bzw. römische Provinz dauerhaft zu betreiben.
5. Die in der „BRD“ reorganisierten Nazis täuschten ab 1990 eine angebliche „Wiedervereinigung“ Deutschlands vor, obwohl Deutschland völkerrechtlich als Ganzes im Rechts- und Gebietszustand vom 31.12.1937 (!) bis heute ununterbrochen weiter existiert!
Zudem gab es nie einen Beitritt der DDR zur „BRD“, sondern nur eine Überleitung des BRD-„Bundesrechtes“ auf das Gebiet der illegal von der „BRD“ okkupierten und ausgeplünderten DDR!
Beweisführung:
Insbesondere durch den absurden Artikel 7 des „Zwei+Vier“-Vertrages wird der Widerspruch zur zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts ausgelöst:
Zitat: „Artikel 7
(1) Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.“
Die alliierten Siegermächte können "ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes" nicht rechtswirksam für beendet erklären, wenn diese verbrieften zwingend notwendigen Verantwortlichkeiten nicht erfüllt wurden!
Außerdem kann die Souveränität Deutschlands ausschließlich nur durch die konkrete Erfüllung des Potsdamer Abkommens Teil II wiederhegestellt werden und nicht anders!
(„zwingende Norm“ des allgemeinen Völkerrechts „ius cogens“)
Damit ist dieser Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 ein völkerrechtlich- illegaler und nichtiger Generalbetrug unter Beteiligung des NSDAP-Mitgliedes Genscher und der Schewardnadse-Gorbatschow Regierung der alliierten Hauptsiegermacht UdSSR!
Siehe dazu u.a. Artikel 53 der „Wiener Vertragsrechtskonvention“ vom 23. Mai 1969
bezüglich Verträge im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts.
Zitat: “Ein Vertrag ist nichtig, wenn er im Zeitpunkt seines Abschlusses im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts steht. Im Sinne dieses Übereinkommens ist eine zwingende Norm des allgemeinen Völkerrechts eine Norm, die von der internationalen Staatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit angenommen und anerkannt wird als eine Norm, von der nicht abgewichen werden darf und die nur durch eine spätere Norm des allgemeinen Völkerrechts derselben Rechtsnatur geändert werden kann.“
Quelle: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1990/1112_1112_1112/de
"Nichtigkeit steht für: Unwirksamkeit, Rechtsbegriff"
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Nichtigkeit
„Der Rechtsbegriff Unwirksamkeit bedeutet, dass ein Vertrag oder eine seiner Klauseln oder die dem Vertrag zugrundeliegenden Willenserklärungen keine Rechtsfolgen entfalten.“
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Unwirksamkeit
Der Versuch durch den „2+4“-Vertrag den Nazismus, Militarismus, Krieg und Terror zu schützen:
Für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland: Douglas Hurd
Für die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken: Eduard Schewardnadse
Für die Französische Republik: Roland Dumas
Für die Vereinigten Staaten von Amerika: Baker
Für die Deutsche Demokratische Republik: Lothar de Maizière
Für die Bundesrepublik Deutschland: Hans-Dietrich Genscher
NSDAP-Mitgliedsnummer 10.123.636 (20. April 1944)
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_NSDAP-Parteimitgliedsnummern
Wenn man einmal die Vorgehensweise der Trickbetrüger durchschaut hat, sind deren satanisch- arglistigen Betrugsmanöver (Verdrehen, Verspiegeln) leicht zu durchschauen!
Zum vorläufigen Abschluss der 4. Auszug aus der BRD-Analyse:
Zitat: „Eine Beendigung / Kündigung des Zwei-plus-Vier-Vertrags würde also weder die Vorrechte der Alliierten in Bezug auf Berlin wiederaufleben oder die untergegangene DDR „wiederauferstehen“ lassen noch Russland das Recht geben, erneut Truppen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu stationieren.“
Diese Aussage ist wahr. Der Trick bei diesem Auszug ist die arglistige Formulierung vom Teil einer Wahrheit, aber das gezielte Verschweigen des Ganzen:
1. Ein nichtiger Vertrag muss nicht beendet oder gekündigt werden! Ein nichtiger Vertrag hat keine Rechtsfolgen und kann aufgrund des Widerspruchs zur geltenden Rechtsnorm problemlos angefochten werden.
2. Die Vorrechte der Alliierten oder die „DDR“ müssen auch gar nicht „wiederaufleben“ oder „wiederauferstehen“, weil beides seit 1945 ununterbrochen lebendig vorhanden ist! Ein nichtiger Vertrag hat keine Rechtsfolgen!
3. Auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland darf Russland keine Truppen stationieren, weil das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aus der übergeordneten völkerrechtlichen Sicht die sog. „Trizone“ ist, mit Hauptsitz in Bonn.
Es gab juristisch keine „Deutsche Einheit“ im Sinne eines „Beitritts der DDR zur BRD“, weil unter arglistiger Täuschung einfach das nazifizierte BRD-„Bundesrecht“ auf das weiter bestehende DDR-Gebiet „übergeleitet“ wurde.
Der Betrug zum „Einigungsvertrag“ vom 31. August 1990 zwischen der „BRD“ und DDR unter zahlreichen Rechtsbrüchen und juristischen Unmöglichkeiten ist offenkundig!
Die Erlösung von dem Bösen!
Die Beendigung des Problems erfolgt durch die konsequente Durchsetzung des Potsdamer Abkommens mit einer entsprechend geeigneten Regierung der Deutschen. In dem Zuge wird die Ausrottung des imperialistisch-satanischen Kapitalismus und die Befreiung aller Nationen vom Nazismus und Militarismus sofort eingeleitet!
Ohne die Erfüllung des Potsdamer Abkommens- die Entnazifizierung und Entmilitarisierung Deutschlands ist die Menschheit verloren!
Russland steht daher in der göttlichen Verantwortung sich selbst und die gesamte Menschheit durch die konsequente Erfüllung der höchsten völkerrechtlichen Norm des Potsdamer Abkommen“ zu retten!
Die indigenen Deutschen können das Potsdamer Abkommen NICHT ohne die Hilfe der Russischen Föderation als Rechtsnachfolger der alliierten Hauptsiegermacht UdSSR umsetzen!
Unter Ausnutzung des seit 1939 andauernden Kriegszustandes im Kriegsvölkerrecht zwischen dem handlungsunfähigen Deutschland und allen kriegsbeteiligten Nationen, haben die UN-Sonderorganisationen IWF und Weltbank alle Nationen/ Staaten auf handelsrechtlicher Ebene abhängig gemacht.
Alle Schieflagen sind die Auswirkungen des Kriegszustandes im Kriegsvölkerrecht mit dem handlungsunfähigen Deutschland bis zum heutigen Tage und können nicht durch Bündnisse oder Verträge auf handelsrechtlicher Grundlage gelöst werden!
Das Potsdamer Abkommen ist die völkerrechtlich-verbindliche Festlegung zur Beendigung des fortwährenden Kriegszustandes für die drei Siegermächte!
Damit ist das Potsdamer Abkommen auch völkerrechtlich-verbindlich für die „Russische Föderation“ als Rechtsnachfolger der UdSSR!
Die Umsetzung des Potsdamer Abkommens würde durch die Beendigung des dauerhaften Kriegszustandes den herrschenden Kreisen der satanischen Macht-Eliten die Grundlage für deren Welt-Herrschaft entziehen!
Wenn die indigenen Deutschen endgültig ausgerottet sind, sind alle europäischen Staaten und die gesamte Menschheit in einem ewigen Weltkrieg und in der satanischen Verdammnis für immer verloren!
In Teil II der völkerrechtlichen Bestimmungen des Potsdamer Abkommens ist vorgesehen, dass zu gegebener Zeit eine Regierung für den Staat Deutschland gebildet werden muss, welcher bis zum heutigen Tage handlungsunfähig im Rechts- und Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 fortbesteht.
Auch gemäß den Bestimmungen des humanitären Völkerrechts, dem Minderheitenrecht und der Rechte von eingeborenen Völkern haben die letzten Deutschen auf ihrem Heimatboden ihre völkerrechtlich-verbrieften Rechte zur Durchführung der Entnazifizierung zwecks Rückerlangung ihrer Freiheit, Selbstbestimmung und zur Wiederherstellung des Welt-Friedens wahrzunehmen.
Den letzten, überlebenden indigenen Deutschen muss bei Ihren Bemühungen, das Potsdamer Abkommen Teil III ihrerseits umzusetzen, umgehend geholfen werden, bevor die heutigen Nazi-Teufel ihr mörderisches Vernichtungswerk mittels des forstbestehenden „dritten Reiches“ - „Nazi-Deutschlands“ vollendet haben!
Quelle: http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html
Das Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945
1. Einsatz einer geeigneten Regierung für den handlungsunfähigen Staat Deutschland:
Original-Wortlaut - Zitat:
Teil II Rat der Außenminister der alliierten Mächte
„Die Einrichtung eines Rates der Außenminister
Die Konferenz erreichte eine Einigung über die Errichtung eines Rates der Außenminister, welche die fünf Hauptmächte vertreten zur Fortsetzung der notwendigen vorbereitenden Arbeit zur friedlichen Regelung (…). Der Text der Übereinkunft über die Errichtung des Rates der Außenminister lautet
1. Es ist ein Rat zu errichten, bestehend aus den Außenministern des Vereinigten Königreiches, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Chinas, Frankreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (…).
3. (I) Als eine vordringliche und wichtige Aufgabe des Rates wird ihm aufgetragen, Friedensverträge für Italien, Rumänien, Bulgarien, Ungarn und Finnland aufzusetzen (…).
Der Rat wird zur Vorbereitung einer friedlichen Regelung für Deutschland benutzt werden, damit das entsprechende Dokument durch die für diesen Zweck geeignete Regierung Deutschlands angenommen werden kann, nachdem eine solche Regierung gebildet sein wird.“
Quelle: https://www.1000dokumente.de/pdf/dok_0011_pot_de.pdf
Teil IX (Teil 9):
„Bezüglich der Westgrenze Polens wurde folgendes Abkommen erzielt:
Die Häupter der drei Regierung bekräftigen ihre Auffassung, dass die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zur Friedenskonferenz zurückgestellt werden soll.“
Quelle: http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html
2. Die völkerrechtliche Bedeutung der Entnazifizierung:
Die hohen Ziele der Beschlüsse vom 2. August 1945 und die damit verbundene Beendigung des Kriegszustandes mit „Nazi-Deutschland“ sind bis heute in Vergessenheit geraten!
Zitat: „Das Potsdamer Abkommen enthielt als verbindliche Festlegungen vor allem: völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands, Verbot jeglicher nazistischer Tätigkeit und Propaganda, Säuberung des gesamten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens von Naziaktivisten und Kriegsschuldigen, Bestrafung der Kriegsverbrecher, Zerschlagung der Macht des Monopolkapitals als des Hauptschuldigen an der Errichtung der faschistischen Diktatur und der Entfesselung des Aggressionskrieges (…)
Die konsequente Erfüllung des Potsdamer Abkommens entsprach voll und ganz den Lebensinteressen aller Völker, darunter auch des deutschen Volkes selbst.
Die konkrete Verwirklichung der Forderungen, die es mit völkerrechtlicher Verbindlichkeit gestellt hatte, musste dabei Aufgabe des deutschen Volkes selbst sein. In der bürgerlichen Geschichtsschreibung wird vielfach die Ansicht vertreten, die weitere Entwicklung, die in der sowjetischen Besatzungszone und in den drei westlichen Besatzungszonen diametral verlaufen ist, wäre 1945 bereits vorausbestimmt gewesen. Diese These hält jedoch einer Überprüfung nicht stand. So gab es in der ersten Zeit bis hin zum Jahre 1947 eine ganze Reihe von Gesetzen und Beschlüssen des Alliierten Kontrollrates, die auf die Verwirklichung des Potsdamer Abkommens hinzielten und den Weg zu einer antifaschistisch-demokratischen Entwicklung förderten.“
Quelle: © 1975 by Staatsverlag der DDR, Berlin 3., durchgesehene Auflage 1980 VLN 610 DDR LSV 0436 Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) Bestell-Nr. 771 312 0 EVP
Quelle: https://ulis-buecherecke.ch/pdf_neben_dem_krieg/potsdamer_abkommen.pdf
Entnazifizierung bedeutet die vollständige Ausrottung des Nationalsozialismus auf allen Ebenen, insbesondere staatsrechtlich-juristisch!
SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III
Zitat:„…Die Auslegung oder Anwendung deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Lehren, gleichgültig wie und wann dieselben kundgemacht wurden, ist verboten!“
Quelle: https://archive.org/details/SHAEF-Gesetz_1-161
Die alliierten Siegermächte des „Zweiten Weltkrieges“ einschließlich die Russische Föderation als Rechtsnachfolger der alliierten Hauptsiegermacht UdSSR sind gemäß dem gültigen Potsdamer Abkommen Teil 1 bis 3 Deutschland verpflichtet, die Entnazifizierung der Deutschen durchzuführen!
Die völkerrechtliche Bedeutung der Entnazifizierung ist ein Vorgang in Bezug auf den Staat Deutschland und ein verbindlicher „politischer Grundsatz“:
Verweis Zitat: „Alle nazistischen Gesetze, welche die Grundlagen für das Hitlerregime geliefert haben oder eine Diskriminierung auf Grund der Rasse, Religion oder politischer Überzeugung errichteten, müssen abgeschafft werden. Keine solche Diskriminierung, weder eine rechtliche noch eine administrative oder irgendeiner anderen Art, wird geduldet werden.“
Quelle: https://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0011_pot&l=de
Original-Auszug aus dem Potsdamer Abkommen Teil III Deutschland
Zitat: „Alliierte Armeen führen die Besetzung von ganz Deutschland durch und das deutsche Volk fängt an, die furchtbaren Verbrechen zu büßen, die unter der Leitung derer, welche es zurzeit ihrer Erfolge offen gebilligt hat und denen es blind gehorcht hat, begangen wurden. Auf der Konferenz wurde eine Übereinkunft erzielt über die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Alliierten in Bezug auf das besiegte Deutschland in der Periode der alliierten Kontrolle.
Das Ziel dieser Übereinkunft bildet die Durchführung der Krim-Deklaration über Deutschland.
Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgerottet und die Alliierten treffen nach gegenseitiger Vereinbarung in der Gegenwart und in der Zukunft auch andere Maßnahmen, die notwendig sind, damit Deutschland niemals mehr seine Nachbarn oder die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann.
(…)Entsprechend der Übereinkunft über das Kontrollsystem in Deutschland wird die höchste Regierungsgewalt in Deutschland durch die Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Französischen Republik nach den Weisungen ihrer entsprechenden Regierungen ausgeübt - und zwar von jedem in seiner Besatzungszone - sowie gemeinsam in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Kontrollrates in den Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen. (…)“
„Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen.
Wenn die eigenen Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.“
Quelle: https://www.1000dokumente.de/pdf/dok_0011_pot_de.pdf
Weitere Auszüge aus dem Potsdamer Abkommen Teil III Deutschland (Original-Wortlaut)
Zitat: „Die Ziele der Besetzung Deutschlands, durch welche der Kontrollrat sich leiten lassen soll, sind:
(I) Völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands und die Ausschaltung der gesamten deutschen Industrie, welche für eine Kriegsproduktion benutzt werden kann, oder deren Überwachung.
Zu diesem Zweck:
(…)
b) müssen sich alle Waffen, Munition und Kriegsgerät und alle Spezial-mittel zu deren Herstellung in der Gewalt der Alliierten befinden oder vernichtet werden. Der Unterhaltung und Herstellung aller Flugzeuge und aller Waffen, Ausrüstung und Kriegsgeräte wird vorgebeugt werden.
(II) Das deutsche Volk muss überzeugt werden, dass es eine totale militärische Niederlage erlitten hat und dass es sich nicht der Verantwortung entziehen kann für das, was es selbst dadurch auf sich geladen hat, dass seine eigene mitleidlose Kriegführung und der fanatische Widerstand der Nazis die deutsche Wirtschaft zerstört und Chaos und Elend unvermeidlich gemacht haben.
(III) Die Nationalsozialistische Partei mit ihren angeschlossenen Gliederungen und Unterorganisationen ist zu vernichten; alle nationalsozialistischen Ämter sind aufzulösen; es sind Sicherheiten dafür zu schaffen, dass sie in keiner Form wieder auferstehen können; jeder nazistischen und militaristischen Betätigung und Propaganda ist vorzubeugen.
(IV) Die endgültige Umgestaltung des deutschen politischen Lebens auf demokratischer Grundlage und eine eventuelle friedliche Mitarbeit Deutschlands am internationalen Leben sind vorzubereiten.
4. Alle nazistischen Gesetze, welche die Grundlagen für das Hitlerregime geliefert haben oder eine Diskriminierung auf Grund der Rasse, Religion oder politischer Überzeugung errichteten, müssen abgeschafft werden. Keine solche Diskriminierung, weder eine rechtliche noch eine administrative oder irgendeiner anderen Art, wird geduldet werden. (…)“
Quelle: https://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0011_pot&l=de
Kontrollratsdirektive Nr. 38 zur Entnazifizierung der Deutschen:
Zitat: „Kontrollratsdirektive Nr. 38
Verhaftung und Bestrafung von Kriegsverbrechern, Nationalsozialisten und Militaristen und Internierung, Kontrolle und Überwachung von möglicherweise gefährlichen Deutschen
vom 12. Oktober 1946
Der Kontrollrat erläßt folgende Direktive:
Abschnitt I
1. Zweck.
Der Zweck dieser Direktive ist es, für ganz Deutschland gemeinsame Richtlinien zu schaffen betreffend:
a) die Bestrafung von Kriegsverbrechern, Nationalsozialisten, Militaristen und Industriellen, welche das nationalsozialistische Regime gefördert und gestützt haben;
b) die vollständige und endgültige Vernichtung des Nationalsozialismus und des Militarismus durch Gefangensetzung oder Tätigkeitsbeschränkung von bedeutenden Teilnehmern oder Anhängern dieser Lehren;
c) die Internierung von Deutschen, welche, ohne bestimmter Verbrechen schuldig zu sein, als für die Ziele der Alliierten gefährlich zu betrachten sind, sowie die Kontrolle und Überwachung von Deutschen, die möglicherweise gefährlich werden können.
2. Verweisungen:
a) Potsdamer Abkommen, Art. III, § 3 (I) a;
b) Potsdamer Abkommen, Art. III, § 3 (III);
c) Potsdamer Abkommen, Art. 111, §5;
d) Direktive Nr. 24 des Kontrollrats;
e) Kontrollratsgesetz Nr. 10, Art. II. § 3 und Art. III, § 1 und 2.
3. Das Problem und die allgemeinen Grundsätze.
Zwecks Durchführung der in Potsdam aufgestellten Grundsätze wird es für notwendig erachtet, Kriegsverbrecher und Personen, die möglicherweise gefährlich werden können, in fünf Hauptgruppen einzuteilen und einer jeden Gruppe angemessene Strafen und Sühnemaßnahmen festzusetzen. (…)
Abschnitt II
Artikel 1. Gruppen der Verantwortlichen. Zur gerechten Beurteilung der Verantwortlichkeit und zur Heranziehung zu Sühnemaßnahmen (ausgenommen in dem unten folgenden Falle 5) werden folgende Gruppen gebildet:
1. Hauptschuldige;
2. Belastete (Aktivisten, Militaristen und Nutznießer);
3. Minderbelastete (Bewährungsgruppe);
4. Mitläufer;
5. Entlastete (Personen der vorstehenden Gruppen, welche vor einer Spruchkammer nachweisen können, daß sie nicht schuldig sind). (…)“
Quelle: https://www.verfassungen.de/de45-49/kr-direktive38.htm
Die Entnazifizierung und die Maßnahmen, jeden einzelnen Deutschen in der jeweiligen Besatzungszone in die Verantwortung zu ziehen, wurde in der westalliierten „Trizone“ ab 1949 vorsätzlich abgebrochen bzw. nicht eingeleitet!
Ab 1955 wurden die Maßnahmen zur Entnazifizierung in den vier Besatzungszonen lediglich „außer Wirkung“ gesetzt, aber nicht aufgehoben!
Zitat: „Kontrollratsdirektive Nr. 38 vom 12. Oktober 1946
für die Bundesrepublik Deutschland außer Wirkung gesetzt durch Artikel 2 des Gesetzes Nr. A-37 der Alliierten Hohen Kommission vom 5. Mai 1955 (ABl. AHK S. 3268)
für die DDR außer Wirkung gesetzt durch Beschluß des Ministerrats der UdSSR über die Auflösung der Hohen Kommission der Sowjetunion in Deutschland vom 20. September 1955 (…)“
Quelle: https://www.verfassungen.de/de45-49/kr-direktive38.htm
In der Praxis hat sich gezeigt, dass die angloamerikanischen Mächte stets ihre eigenen imperialen Interessen verfolgen.
Die UdSSR hat ihrerseits auf ihren endgültigen Sieg über den teuflischen Nationalsozialismus verzichtet.
Die gleichgeschaltete „deutsche“ Nazi-Bevölkerung wurde nicht durch die beschlossenen Sühnemaßnahmen geläutert und die Sowjetarmee ist 1990 unverrichteter Dinge abgezogen.
Durch das Ausbleiben der Sühnemaßnahmen im Sinne der Bestrafung hat sich keine Lehre des „Zweiten Weltkrieges“ in das kollektive Gedächtnis des sog. „Deutschen Volkes“ verankern können.
Somit konnte aus der Vergangenheit nicht gelernt werden und der Nazismus, Militarismus und Satanismus triumphieren mitten in Europa.
Wer die „Deutsche Staatsangehörigkeit“ bzw. die entsprechende Glaubhaftmachung „DEUTSCH“ der NSDAP von Adolf Hitler gemäß dem „Reichsgesetzblatt Nr.14“ vom 5. Februar 1934 besitzt, ist juristisch nazifiziert und muss gemäß dem Potsdamer Abkommen zwingend notwendig entnazifiziert werden!
Artikel 139 Grundgesetz für die „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD)
Zitat: „Fortgelten der Vorschriften über Entnazifizierung: Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes
nicht berührt.“
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_139.html
Alle „deutschen Staatsangehörigen“, die dieser absoluten Verpflichtung nicht nachkommen, befinden sich gemäß der Kontrollratsdirektiven zur Entnazifizierung „automatisch“ in den Schuldkategorien 1 bis 4.
Die Nationale Befreiungsbewegung Deutschland - staatenlos.info ist durch über 15-jährige gesellschaftspolitische Öffentlichkeitsarbeit, Feldbeobachtung und wissenschaftliche Forschung zur praktischen Übernahme der vollumfänglichen Verantwortung für Deutschland und die internationale Weltgemeinschaft vollumfänglich geeignet und einsatzbereit!
Erkenne einfach die offenkundigen Fakten!
Was ist das NICHTS?
Frage sich jeder selbst: WO IST MEINE FANTASIE GEBLIEBEN?
Wer nicht erkennen und handeln will, den wird das Nichts verschlingen!
Erkenne Dich selbst!
Es zählt nur DEIN mächtiger Wille!
Abdankung der provisorischen BRD-Treuhand-Diktatur nach über 80 Jahren Fremdbestimmung - Volksherrschaft - Heimat & Welt-Frieden = Zukunft für alle Menschen der Erde - JETZT!
Das Schicksal der Deutschen ist das Schicksal der gesamten Menschheit!
Der große Schicksalskampf um die Schöpfung Gottes!
Die Zukunft Deutschland und Europas!
Dabei ist zu den Deutschen absolut folgende naturgesetzliche Regel jederzeit uneingeschränkt zu beachten:
Die Deutschen sind vergleichbar mit den Bienen ungemein fleißig und geistig im höchsten Maße erfinderisch und einfallsreich.
Werden sie von einem guten Imker gehütet ist dies ein Segen für Gottes Schöpfung!
Wehe dem, wenn sich aber ein falscher Imker der Deutschen bemächtigt!
Dann werden diese göttlichen deutschen Bienen zu satanischen „Mörderbienen“!
Damit verkehrt sich dieser Segen in einen wahren Fluch mit der Folge, dass die gesamte Schöpfung der Vernichtung anheimfällt!
Genau das lehrt Euch die Vergangenheit!
Darum merket gut: ACHTET STETS AUF DEM IMKER!
Führe die Deutschen in die natürliche Ordnung Gottes, gebe Ihnen gemütliche Heimstätten mit großzügigen Gärten, schaffe einen freien Nährstand, ein familiäres Manufakturwesen und lass alles zum Guten gedeihen!
Beseitigt gründlich den Kapitalismus mit der Wurzel allen Übels; dem dämonischen Geld, „Edelmetallen“ und „Edelstein“-Fantasie.
Bringt alle Rohstoffe aus Gottes Natur in einen gleichen Wert und der Menschheit entsteht ein Paradies auf Erden!
Beachtet Ihr dies nicht, wird jeden Einzelnen von Euch das Nichts verschlingen und Eure Seele ist dahin!
Diese Dokumentation basiert auf dem neusten Forschungsstand!
Ergänzungen und Korrekturen sind auf Grund der dynamischen Prozesse und fehlender Informationen ausdrücklich vorbehalten!
Forschungsstand: 7. Januar 2025