Register: Quellen, Beweise - Rechtsgrundlagen

Zur gültigen Rechtsprechung zum fortbestehenden völkerrechtlichen Staat „Deutschland“ - „Deutsches Reich“ - Auszüge:

 

SHEAF-Gesetze;
SHEAF-Gesetz Nr. 52 Artikel VII 9. e) "Deutschland" bedeutet das Deutsche Reich, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.

SHEAF-Gesetz Nr. 53 Artikel VII g) Der Ausdruck "Deutschland" bedeutet das Gebiet, aus welchem am 31. Dezember das "Deutsche Reich" bestand.

SHEAF-Gesetz Nr. 161 2. Der Ausdruck "Grenzen des Deutschen Reiches" der in diesem Gesetz gebraucht wird, bedeutet die Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1937 bestanden haben.
Quelle:
https://archive.org/details/SHAEF-Gesetz_1-161


Das Bundesverfassungsgericht der BRD (BVerfG der „BRD“)
Zitat: „Urteil zum Vertrag vom 21. Dezember 1972 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik: „In seinem Urteil von 1973 über den Grundlagenvertrag (...) stellte auch das Bundesverfassungsgericht unter Kombination verschiedener Fortbestandstheorien fest: Das Grundgesetz (…) geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; (…) Das Deutsche Reich existiert fort […], besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.“
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtslage_Deutschlands_nach_1945


30.06.2015 Auswärtiges - Antwort - hib 340/2015 Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ Berlin: (hib/AHE)
Zitat: „Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen (…) ist.“
Quelle:
https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2015_06/380964-380964


Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Zitat: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (Ergänzung: vom 05.02.1934 von Adolf Hitler) oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html


§ 185 - Bundesbeamtengesetzes in der bis zum 11. Februar 2009 geltenden Fassung (BBG)
Zitat: „Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.“
Quelle:
https://www.buzer.de/gesetz/885/a12049.htm


Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 22.12.2022 - 13 K 2736/19Z
Tenor: „Es wird festgestellt, dass die Äußerung des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Bezug auf den Kläger "[Er] versteigt sich zu der Aussage, dass das „Deutsche Reich“ 1945 nicht untergegangen sei." rechtswidrig war.“
Quelle:
https://openjur.de/u/2461088.html


Waffe Staatsangehörigkeit!

Das „Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz“ als Waffe gegen die Deutschen und die gesamte Menschheit!

Die nazifizierte, koloniale „unmittelbare Reichsangehörigkeit“:
Die „unmittelbare Reichsangehörigkeit“ vom 22. Juli 1913 wurde bzw. wird ab 1934 als ultimative juristische Nazi-Waffe zur Vernichtung der Deutschen und der gesamten Menschheit eingesetzt!

Zitat: „Das Schutzgebietsgesetz (SchGG) vom 17. April 1886 war ein Gesetz über die Rechtsverhältnisse in den deutschen Kolonien (Kolonialrecht). Es regelte die allgemeine Straf- und Zivilgerichtsbarkeit, im Besonderen das Arbeitsrecht, das Vermögensrecht, Fragen der Staatsangehörigkeit, der „Mischehe“, Verwaltungsfragen, Strafvorschriften, die Anwendbarkeit deutschen Rechts sowie Bergbau- und Schürfrechte.“
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzgebietsgesetz


Feststellung:
Ab dem 22. Juli 1913 wurden indigene Stammesangehörige
(Personal der Kolonialverwaltungen) in den deutschen „Schutzgebieten“ - Kolonien Deutsch-Ostafrika,  Deutsch-Südwestafrika, Deutsch-Westafrika, Togo, Kamerun, Kiautschou, Deutsch-Neuguinea, Samoa per Gesetz durch den Erwerb der „unmittelbaren Reichsangehörigkeit“ zu juristischen Deutschen!

Das Gesetz zur Regelung der Staatsangehörigkeit fundiert bis zum heutigen Tage auf dem „Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913“:
Zitat: „§ 1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.“
Quelle:
http://www.documentarchiv.de/ksr/1913/reichs-staatsangehoerigkeitsgesetz.html

Wortbedeutungunmittelbare Reichsangehörigkeit“:

Die „unmittelbare Reichsangehörigkeit“ für Ausländer in den Schutzgebieten (Kolonien) sind gesetzlich definiert!

§ 33

Zitat: „Die unmittelbare Reichsangehörigkeit kann verliehen werden
einem Ausländer, der sich in einem Schutzgebiete niedergelassen hat, oder einem Eingeborenen in einem Schutzgebiete;
einem ehemaligen Deutschen, der sich nicht im Inland niedergelassen hat; dem ehemaligen Deutschen steht gleich, wer von ihm abstammt oder an Kindes statt angenommen ist.


§ 34.

Einem Ausländer, der im Reichsdienst angestellt ist und seinen dienstlichen Wohnsitz im Ausland hat, muß auf seinen Antrag die unmittelbare Reichsangehörigkeit verliehen werden, wenn er ein Diensteinkommen aus der Reichskasse bezieht; sie kann ihm verliehen werden, wenn er ein solches Einkommen nicht bezieht.“
Quelle: http://www.documentarchiv.de/ksr/1913/reichs-staatsangehoerigkeitsgesetz.html

Wortbedeutung
Kolonie:
Zitat: „Das Wort bedeutet:
Ein Land erobert Gebiete in einem anderen Land. Meistens liegt das eroberte Land in einem anderen Teil der Welt.Und die Menschen dort haben eine andere Lebens-Weise als die Eroberer.“
Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/675966/002defe9211e3ec0ce3fb6bc2e74ca54/beilage_kolonialismus_06_01_20-data.pdf

Ein Ergebnis des „Ersten Weltkrieges“: Staatenlosigkeit, Kolonie und der einheitliche Nationalstaat „Deutschland“ als Startbasis für die NSDAP-Adolf Hitler!

„Der Friedensvertrag von Versailles (auch Versailler Vertrag, Friede von Versailles) wurde am 28. Juni 1919 zwischen dem Deutschen Reich einerseits sowie Frankreich, Großbritannien, den Vereinigten Staaten und ihren Verbündeten andererseits geschlossen und beendete den Ersten Weltkrieg auf völkerrechtlicher Ebene.“ Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Friedensvertrag_von_Versailles

Feststellung: Die westalliierten Siegermächte des „Ersten Weltkrieges“ - die sog. „Entente“ haben die Staatsangehörigkeit der Deutschen neu geregelt!
Die Deutschen wurden von den 26 einzelnen Bundesstaaten „entbunden“ und waren fortan nur noch "Reichsangehörige". Ab 1919 wurde an Stelle der 26 Bundesstaaten einfach 17 „Länder“ in einem einheitlichen Staat Deutschland errichtet. Die „Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat“ hatte seitdem keine Grundlage mehr und die Deutschen wurden gemäß Friedensvertrag von Versailles - Artikel 278 davon entbunden!

Friedensvertrag von Versailles - Artikel 278

Zitat: „Deutschland verpflichtet sich, die neue Staatsangehörigkeit, die von seinen Angehörigen gemäß den Gesetzen der alliierten und assoziierten Mächte und gemäß den Entscheidungen der zuständigen Behörden dieser Mächte, sei es auf dem Wege der Einbürgerung, sei es auf Grund einer Vertragsbestimmung etwa erworben ist oder erworben wird, anzuerkennen und auf Grund der neuerworbenen Staatsangehörigkeit dieses Reichsangehörigen in jeder Richtung von jeder Pflicht gegenüber ihrem Heimatstaate zu entbinden.“ Quelle: http://www.documentarchiv.de/wr/vv10.html


Feststellung: Fortan wurden ohne gesetzliche Grundlage einfach verschiedene Ausweisdokumente mit Staatsangehörigkeiten in den neuen „Ländern“ ausgegeben!


Artikel 110 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919:

Zitat: Die Staatsangehörigkeit im Reiche und in den Ländern wird nach den Bestimmungen eines Reichsgesetzes erworben und verloren. Jeder Angehörige eines Landes ist zugleich Reichsangehöriger. Jeder Deutsche hat in jedem Lande des Reichs die gleichen Rechte und Pflichten wie die Angehörigen des Landes selbst.“
Quelle:
https://www.verfassungen.de/de19-33/verf19-i.htm


Feststellung:
Aufgrund des Friedensvertrages von Versailles Artikel 278 und des Artikels 110 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 hätte das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 zur Regelung der Staatsangehörigkeit der Deutschen entsprechend angepasst werden müssen.
Dazu muss eine entsprechende gesetzliche Regelung zur Landesangehörigkeit erlassen werden, damit die „mittelbare Staatsangehörigkeit" (damals „mittelbare Reichsangehörigkeit“) für die ethnischen Deutschen greifen kann.
Dies wurde vom damaligen Gesetzgeber grob-fahrlässig unterlassen!
Mangels gesetzlicher Festlegung der Angehörigkeit zu einem der 17 neuen deutschen Länder im Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 wurden die Deutschen schon damals staatenlos gemacht und in einen Kolonie-Status überführt!
Die „deutschen Schutzgebiete“ - Kolonien wurden mit dem Abschluss des Friedensvertrages von Versailles an die westalliierten Siegermächte ("Entente") des „Ersten Weltkrieges“  abgegeben.
Die "unmittelbare Reichsangehörigkeit" aus diesen Schutzgebieten - „Kolonien“ blieb im unveränderten  Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 bestehen.
Adolf Hitler hat die "unmittelbare Reichsangehörigkeit" (Kolonieangehörigkeit!) als juristische Grundlage für die Installation der gleichgeschalteten, nationalsozialistischen "Deutschen Staatsangehörigkeit" verwendet. So wurde der Staat Deutschland offiziell vor den bis heute offenbar blinden Augen der Weltöffentlichkeit zu einer echten Nazi-Kolonie verwandelt.

Die Staatsangehörigkeit vor der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten:

Ab 1919 wurden die Deutschen von der „Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat “entbunden“:
Zitat: „§ 1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (Heimatangehörigkeit) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (Kolonieangehörigkeit) besitzt.“
Quelle:
http://www.documentarchiv.de/ksr/1913/reichs-staatsangehoerigkeitsgesetz.html

Artikel 110 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919:
Zitat: Die Staatsangehörigkeit im Reiche und in den Ländern wird nach den Bestimmungen eines Reichsgesetzes erworben und verloren. Jeder Angehörige eines Landes ist zugleich Reichsangehöriger. Jeder Deutsche hat in jedem Lande des Reichs die gleichen Rechte und Pflichten wie die Angehörigen des Landes selbst.“
Quelle:
https://www.verfassungen.de/de19-33/verf19-i.htm


Feststellung:
Zusammengefasst haben die westalliierten Siegermächte („Entente“) 1919 den Deutschen einfach nur einen neuen Staat verordnet, in dem es gesetzlich nur noch eine Kolonie-Angehörigkeit („unmittelbare Reichsangehörigkeit“) gab!
Dieser neue Staat war die Startbasis und Nährboden des Nationalsozialismus von Adolf Hitler!


Die Staatsangehörigkeit nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten:

Zwangsverordnung der „deutschen Staatsangehörigkeit“ vom 5. Februar 1934 als „unmittelbare Reichsangehörigkeit“ der deutschen Schutzgebiete - Kolonien!

Zitat: „Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934

Auf Grund des Artikels 5 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I. S. 75) wird folgendes verordnet:
§ 1. (1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort.
(2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit).“
Quelle:
https://www.verfassungen.de/de33-45/staatsangehoerigkeit34.htm


Erläuterung von C. Schaeffer, „Oberlandesgerichtsrat“ 1936:

Zitat: „Die Reichsangehörigkeit wird fortab nicht mehr mittelbar durch zuvorigen Erwerb der Landesangehörigkeit, sondern unmittelbar als „deutsche Staatsangehörigkeit“ erworben.“
Quelle: „Neues Staatsrecht“ Auflage 1936 Seite 54 Verlag W. Kohlhammer Abteilung Schaeffer Heft 13-1 / Link:
https://www.abebooks.com/book-search/author/stuckart-wilhelm/

Ergänzungen dazu:
- sprachliche Einführung der deutschen Staatsangehörigkeit im Gesetz Widerruf von Einbürgerungen und Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit RGBL 28. Juli 1933,
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit RGBI. I S. 85 vom 05.2.1934,
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit Neues Staatsrecht 1934, Seite 54,
- Die deutsche Staatsangehörigkeit: Reichsverordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 Gustav Zeidler - Mauckisch von 1935,
- Staatsangehörigkeit und Reichsbürgerecht von Dr. Bernhard Lösener – Ministerialrat des Innern und Rassereferent im Reichsministerium des Inneren 1. Band, Gruppe 2 Ausgabe 13 von 1934
- Reichsbürgergesetz und Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre - "Nürnberger Gesetze", 15. September 1935 und die beiden ersten Ausführungsbestimmungen, 14. November 1935
-Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935 (RGBl. I S. 1146),
Wilhelm Stuckart, Hans Globke: Kommentar zum Reichsbürgergesetz (1936),

Das 1945 durch die Alliierten verbotene Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935:

Zitat:
„Der Reichstag hat einstimmig das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird.

§ 1
(1) Staatsangehöriger ist, wer dem Schutzverband des Deutschen Reiches angehört und ihm dafür besonders verpflichtet ist.
(2) Die Staatsangehörigkeit wird nach den Vorschriften des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben.

§ 2
(1) Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, daß er gewillt und geeignet ist, in Treue dem deutschen Volk und Reich zu dienen.
(2) Das Reichsbürgerrecht wird durch Verleihung des Reichsbürgerbriefes erworben.
(3) Der Reichsbürger ist der alleinige Träger der vollen politischen Rechte nach Maßgabe der Gesetze.

§ 3
Der Reichsminister des Innern erläßt im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers die zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Nürnberg, den 15. September 1935, am Reichsparteitag der Freiheit.

Der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler
Der Reichsminister des Inneren Frick
Reichsgesetzblatt, 1935, Nr. 100, S. 1146.“
Quelle:
https://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0007_nue&object=translation&l=de


Die „Deutsche Staatsangehörigkeit“ der NSDAP vom 5. Februar 1934 zur Vernichtung der Deutschen und als Waffe gegen die gesamte Menschheit!

Waffe Gleichschaltung:
Zitat: „Gleichschaltung bezeichnet die erzwungene Eingliederung aller sozialen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Kräfte in die einheitliche Organisation einer
Diktatur, die sie ideologisch vereinnahmt und kontrolliert. Seit den 1930er Jahren bezeichnet das Wort den Prozess der Abschaffung des Föderalismus und der Vereinheitlichung des gesamten gesellschaftlichen und politischen Lebens in der Machteroberungsphase der Zeit des Nationalsozialismus. (…)
Beseitigung demokratischer Strukturen zugunsten des ‚
Führerprinzips‘, (…) Entweder erfolgte die Gleichschaltung auf Anweisung oder in vorauseilendem Gehorsam (sogenannte Selbstgleichschaltung, z. B. Deutscher Hochschulverband, Deutscher Richterbund etc.).(…)
Grundsätzlich war damit die Einschränkung oder der Verlust der individuellen Persönlichkeit beziehungsweise der Unabhängigkeit,
Mündigkeit und Freiheit eines Menschen durch Regeln und Gesetze sowie sonstige Maßnahmen der Gleichsetzung und Vereinheitlichung der Massen verbunden.[2] (…) Erstmalige gesetzliche Verwendung erfuhr der Begriff am 31. März 1933. An diesem Tag trat das sogenannte erste Gleichschaltungsgesetz in Kraft, mit dem die Entstaatlichung der deutschen Länder eingeleitet wurde. Mit diesem Gesetz wurde der Begriff vor allem zu einem Synonym für die Maßnahmen der nationalsozialistischen Führung gegen Opposition,(…) Ausgangspunkt waren die zwei Gleichschaltungsgesetze: Mit dem Vorläufigen Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich vom 31. März 1933 und dem Zweiten Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich vom 7. April 1933 wurden die Länder ihrer politischen Selbständigkeit beraubt. Das Gesetz vom 31. März ermächtigte die Landesregierungen, selber Gesetze zu erlassen, auch solche, die gegen die jeweilige Landesverfassung verstießen. (…)
Mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 wurde der Entzug der Hoheitsrechte der Länder vollendet. (…) „Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit)“, hieß es in der Verordnung vom 5. Februar 1934
.[12] Dadurch wurde die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit vereinheitlicht. Nach Dieter Gosewinkel mündete die „Zentralisierung der Staatsangehörigkeitspolitik“ in einer „Gleichschaltung der Staatsangehörigkeit“, indem die Länderstaatsangehörigkeiten „von der zentralisierenden Diktatur des nationalsozialistischen Staates beseitigt […] für eine einheitliche, durchgreifende Änderung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts im Dienste der rasseideologischen Zielsetzungen des Regimes“ wurden.[13
(…) Mit der Gleichschaltung wurden auch an sich unpolitische Bereiche, z. B. die im ADAC organisierten Kraftfahrer im gleichgeschalteten Nationalsozialistischen Kraftfahrer-Korps (NSKK), erfasst und ideologisch beeinflusst. (…) 
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Gleichschaltung der Massenmedien, insbesondere der Zeitungen und Zeitschriften, und die Aufhebung der Pressefreiheit.“

Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichschaltung

NS-Verwaltungsjurist Dr. Bernhard Lösener zur Waffe „Staatsangehörigkeit“:
Zitat: „Bernhard Lösener (…) von 1920 bis 1927 gehörte er einer Freimaurerloge an.
Am 2. September 1930, also noch vor der Reichstagswahl, trat er dort der NSDAP (Mitgliedsnummer 370.777) Als „Rassereferent“ wurde er in der Nacht zum 14. September 1935 nach Nürnberg beordert, um dort gemeinsam mit seinem Abteilungsleiter Wilhelm Stuckart und Personenstandsreferent Hans Globke eilends die Nürnberger Gesetze zu formulieren. Lösener war auch an der Ausformung der Durchführungsverordnungen beteiligt und Mitverfasser eines 1937 erschienenen weiteren Kommentars zu den Rassegesetzen.“
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bernhard_L%C3%B6sener

Auszug: „Staatsangehörigkeit und Reichsbürgerrecht von Dr. Bernhard Lösener

Grundlagen, Aufbau und Wirtschaftsordnung des nationalsozialistischen Staates
Verlag: Berlin, Industrieverlag Spaeth & Linde, 1936
Zitat: Das wichtigste dieser Grundpfeiler des Staates ist das Volk. (…) Schwindet aber einmal das Staatsvolk dahin, so ist der Staat dem hoffnungslosen Untergang geweiht. (…) In welcher Weise dann ein Staat auch die Staatsangehörigkeit zu einem Werkzeug der Bevölkerungspolitik, ja zu einer politischen Waffe gestalten kann (…)
Durch Art. 2 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reiches vom 30.1.1934 sind die Hoheitsrechte der Länder auf das Reich übergegangen. Nachdem die eigene Staatshoheit der deutschen Gliedstaaten aufgehört hat zu bestehen, ist auch die besondere Landesangehörigkeit als staatsrechtlicher Begriff gegenstandslos geworden (…) Seit dem 30.1.1934 gibt es nur noch eine unmittelbare Reichsangehörigkeit.“
Quelle:
https://www.abebooks.de/erstausgabe/Staatsangeh%C3%B6rigkeit-Reichsb%C3%BCrgerrecht-Buch-wird-uns-nur/31610283045/bd

Rechtsgrundsatz: Die Reichsangehörigkeit ist die „Deutsche Staatsangehörigkeit“! Beides ist ein und dasselbe!

Auszug: „Die deutsche Staatsangehörigkeit in der gegenwärtigen Fassung der Gesetze mit Erläuterungen bearbeitet von Gustav Zeidler, Bürgermeister i. R. Freiberg 1935 - Mauckisch“:

Zitat: „Deutsche Staatsangehörigkeit – Reichsangehörigkeit. Beide Benennungen finden sich in Absatz 2 des § 1 vor und bezeichnen ein und dasselbe.“(!)

Weiterführung der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ vom 5. Februar 1934 in der „BRD“ auf dem völkerrechtlich fortbestehenden Staat Deutschland im Rechts- und Gebietszustand vom 31. Dezember 1937!


Reichsgesetzblatt der NSDAP über die Verordnung der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ am 5. Februar 1934 vom damaligen „Reichsminister des Innern“ Wilhelm Frick
Quelle: RGBl_1934_I_85_VO_Staatsangehoerigkeit
https://www.servat.unibe.ch/dns/RGBl_1934_I_85_VO_Staatsangehoerigkeit.pdf

Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934

Zitat: „Auf Grund des Artikels 5 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I. S. 75) wird folgendes verordnet:
§ 1.
(1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort.
(2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit).“
Quelle:
https://www.verfassungen.de/de33-45/staatsangehoerigkeit34.htm

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) der „BRD“

Zitat: „§ 1 Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__30.html

Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html


Hinweis auf die Notwendigkeit der Entnazifizierung der Staatsangehörigkeit in Deutschland:

Zitat: „4. Alle nazistischen Gesetze, welche die Grundlagen für das Hitlerregime geliefert haben oder eine Diskriminierung auf Grund der Rasse, Religion oder politischer Überzeugung errichteten, müssen abgeschafft werden.

Keine solche Diskriminierung, weder eine rechtliche noch eine administrative oder irgendeiner anderen Art, wird geduldet werden.“
Quelle:
http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html

Zitat: „SHAEF-Gesetz Nr.1 Artikel III Allgemeine Auslegungsvorschriften 4. Die Auslegung oder Anwendung Deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Grundsätzen, gleichgültig wo oder wann dieselben kundgemacht ist verboten!“
Quellen: https://idcards.me/client/sections/downloads/shaef/SHAEF%20Milit%C3%A4rgesetze.pdf
+ https://archive.org/details/SHAEF-Gesetz_1-161
https://archive.org/details/ShaefS.h.a.e.fDeutschlandGermanyWorldWar

Ergebnis:

Wer die „Deutsche Staatsangehörigkeit“ bzw. die entsprechende Glaubhaftmachung „DEUTSCH“ der NSDAP von Adolf Hitler gemäß dem „Reichsgesetzblatt Nr.14“ vom 5. Februar 1934 besitzt, ist personell juristisch nazifiziert und muss gemäß Potsdamer Abkommen - Artikel 139 Grundgesetz für die BRD entnazifiziert werden!

 

Politische Grundsätze der völkerrechtlich-verbindlichen Maßnahmen in Bezug auf den Staat Deutschland vom 2. August 1945:

Entmilitarisierung:
Zitat: „3. Die Ziele der Besetzung Deutschlands, durch welche der Kontrollrat sich leiten lassen soll, sind: (I) Völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands und die Ausschaltung der gesamten deutschen Industrie, welche für eine Kriegsproduktion benutzt werden kann oder deren Überwachung.“

 

Entnazifizierung:
Zitat: „4. Alle nazistischen Gesetze, welche die Grundlagen für das Hitlerregime geliefert haben oder eine Diskriminierung auf Grund der Rasse, Religion oder politischer Überzeugung errichteten, müssen abgeschafft werden.

Keine solche Diskriminierung, weder eine rechtliche noch eine administrative oder irgendeiner anderen Art, wird geduldet werden.“
Quelle:
http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html

Zitat: „SHAEF-Gesetz Nr.1 Artikel III Allgemeine Auslegungsvorschriften 4. Die Auslegung oder Anwendung Deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Grundsätzen, gleichgültig wo oder wann dieselben kundgemacht ist verboten!“
Quellen: https://idcards.me/client/sections/downloads/shaef/SHAEF%20Milit%C3%A4rgesetze.pdf
+ https://archive.org/details/SHAEF-Gesetz_1-161
https://archive.org/details/ShaefS.h.a.e.fDeutschlandGermanyWorldWar


Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 139

Fortgelten der Vorschriften über Entnazifizierung

Zitat: „Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_139.html

Kontrollratsdirektive Nr. 38 zur völkerrechtlichen Entnazifizierung der Deutschen:

„Die Kontrollratsdirektive Nr. 38 war eine vom Alliierten Kontrollrat am 12. Oktober 1946 erlassene Direktive zur Entnazifizierung in Deutschland.“
Zitat: (...) In der amerikanischen Besatzungszone galt bereits seit dem 5. März 1946 das Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus (Befreiungsgesetz). Die Direktive Nr. 38 sollte nun einem einheitlichen Vorgehen in den vier Besatzungszonen dienen, insbesondere bei den Spruchkammerverfahren. Im Kern ging es darum, die im Befreiungsgesetz vorgenommene Einteilung der „Verantwortlichen“ in fünf Gruppen für alle Besatzungszonen allgemeinverbindlich zu machen.“
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kontrollratsdirektive_Nr._38

Kontrollratsdirektive Nr. 38

Zitat: „Verhaftung und Bestrafung von Kriegsverbrechern, Nationalsozialisten und Militaristen und Internierung, Kontrolle und Überwachung von möglicherweise gefährlichen Deutschen

vom 12. Oktober 1946.

Der Kontrollrat erläßt folgende Direktive:

Abschnitt I
1. Zweck.

Der Zweck dieser Direktive ist es, für ganz Deutschland gemeinsame Richtlinien zu schaffen betreffend:

a) die Bestrafung von Kriegsverbrechern, Nationalsozialisten, Militaristen und Industriellen, welche das nationalsozialistische Regime gefördert und gestützt haben;

b) die vollständige und endgültige Vernichtung des Nationalsozialismus und des Militarismus durch Gefangensetzung oder Tätigkeitsbeschränkung von bedeutenden Teilnehmern oder Anhängern dieser Lehren;
c) die Internierung von Deutschen, welche, ohne bestimmter Verbrechen schuldig zu sein, als für die Ziele der Alliierten gefährlich zu betrachten sind, sowie die Kontrolle und Überwachung von Deutschen, die möglicherweise gefährlich werden können.

2. Verweisungen:

a) Potsdamer Abkommen, Art. III, § 3 (I) a;

b) Potsdamer Abkommen, Art. III, § 3 (III);

c) Potsdamer Abkommen, Art. 111, §5;

d) Direktive Nr. 24 des Kontrollrats;

e) Kontrollratsgesetz Nr. 10, Art. II. § 3 und Art. III, § 1 und 2.

3. Das Problem und die allgemeinen Grundsätze.

Zwecks Durchführung der in Potsdam aufgestellten Grundsätze wird es für notwendig erachtet, Kriegsverbrecher und Personen, die möglicherweise gefährlich werden können, in fünf Hauptgruppen einzuteilen und einer jeden Gruppe angemessene Strafen und Sühnemaßnahmen festzusetzen. (…)

Abschnitt II
Artikel 1. Gruppen der Verantwortlichen. Zur gerechten Beurteilung der Verantwortlichkeit und zur Heranziehung zu Sühnemaßnahmen (ausgenommen in dem unten folgenden Falle 5) werden folgende Gruppen gebildet:

l. Hauptschuldige;
2. Belastete (Aktivisten, Militaristen und Nutznießer);
3. Minderbelastete (Bewährungsgruppe);
4. Mitläufer;
5. Entlastete (Personen der vorstehenden Gruppen, welche vor einer Spruchkammer nachweisen können, daß sie nicht schuldig sind). (…)“

Quelle: https://www.verfassungen.de/de45-49/kr-direktive38.htm


Die ethnischen Deutschen sind für ihren blinden Gehorsam bis heute in die völkerrechtliche Verantwortung genommen worden, diesen völkerrechtlichen Bestimmungen nachzukommen.
Zu dieser Verwirklichung wurde das Gesetz Nr. 104 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 erlassen.
Siehe dazu - Quelle: https://www.verfassungen.de/bw/wuerttemberg-baden/befreiungsgesetz46.htm

Weitere Hinweise zum Fortgelten der Entnazifizierungsvorschriften:

Verfassung des BRD-Landes Hessen vom 1. Dezember 1946 - zum 26.07.2014 aktuelle verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Artikel 159:
Zitat: „Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für ihre Anordnungen nach Völker- und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschen Recht bleibt unberührt.“
Quelle: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=170031,162

Verfassung Land Berlin vom 23. November 1995 - Artikel 98

Zitat: „Die zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus und zur Beseitigung ihrer Folgen erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieser Verfassung nicht berührt.“
Quelle: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-VerfBEpArt98


Folgen bei Nichterfüllung der Entnazifizierung und Entmilitarisierung Deutschlands:


Im März 1946 wurde das Gesetz zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassen.
Belastete Personen mussten sich, wie auf dieser Aufnahme gezeigt, vor Spruchkammern verantworten. Für den demokratischen Neubeginn Nachkriegsdeutschlands war die Entnazifizierung von großer Bedeutung.
Die mit der Direktive JCS 1067 auf der Potsdamer Konferenz 1945 bekannt gegebene Absicht der Alliierten war die völlige Ausrottung der nationalsozialistischen Ideologie und deren Urheber, Repräsentanten und Anhänger zur Verantwortung zu ziehen - auf staatlicher, gesellschaftlicher und privatwirtschaftlicher Ebene.
Quelle: Paul Hoser Mainpost Verantwortlicher Walter Röder und Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/JCS_1067

Teil III Deutschland (Original-Wortlaut) aus dem rechtverbindlichen Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945

Zitat: „Alliierte Armeen führen die Besetzung von ganz Deutschland durch und das deutsche Volk fängt an, die furchtbaren Verbrechen zu büßen, die unter der Leitung derer, welche es zurzeit ihrer Erfolge offen gebilligt hat und denen es blind gehorcht hat, begangen wurden. Auf der Konferenz wurde eine Übereinkunft erzielt über die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Alliierten in Bezug auf das besiegte Deutschland in der Periode der alliierten Kontrolle.


Das Ziel dieser Übereinkunft bildet die Durchführung der Krim-Deklaration über Deutschland. Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgerottet, und die Alliierten treffen nach gegenseitiger Vereinbarung in der Gegenwart und in der Zukunft auch andere Maßnahmen, die notwendig sind, damit Deutschland niemals mehr seine Nachbarn oder die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann.(…)


Entsprechend der Übereinkunft über das Kontrollsystem in Deutschland wird die höchste Regierungsgewalt in Deutschland durch die Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Französischen Republik nach den Weisungen ihrer entsprechenden Regie-rungen ausgeübt und zwar von jedem in seiner Besatzungszone sowie gemeinsam in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Kontrollrates in den Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen. (…)“

Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn die eigenen Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen. (…)

Die Ziele der Besetzung Deutschlands, durch welche der Kontrollrat sich leiten lassen soll, sind:

(I) Völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands und die Ausschaltung der gesamten deutschen Industrie, welche für eine Kriegsproduktion benutzt werden kann, oder deren Überwachung. Zu diesem Zweck:(…)

b) müssen sich alle Waffen, Munition und Kriegsgerät und alle Spezial-mittel zu deren Herstellung in der Gewalt der Alliierten befinden oder vernichtet werden. Der Unterhaltung und Herstellung aller Flugzeuge und aller Waffen, Ausrüstung und Kriegsgeräte wird vorgebeugt werden.

(II) Das deutsche Volk muss überzeugt werden, dass es eine totale militärische Niederlage erlitten hat und dass es sich nicht der Verantwortung entziehen kann für das, was es selbst dadurch auf sich geladen hat, dass seine eigene mitleidlose Kriegführung und der fanatische Widerstand der Nazis die deutsche Wirtschaft zerstört und Chaos und Elend unvermeidlich gemacht haben.

(III) Die Nationalsozialistische Partei mit ihren angeschlossenen Gliederungen und Unterorganisationen ist zu vernichten; alle nationalsozialistischen Ämter sind aufzulösen; es sind Sicherheiten dafür zu schaffen, dass sie in keiner Form wieder auferstehen können; jeder nazistischen und militaristischen Betätigung und Propaganda ist vorzubeugen.

(IV) Die endgültige Umgestaltung des deutschen politischen Lebens auf demokratischer Grundlage und eine eventuelle friedliche Mitarbeit Deutschlands am internationalen Leben sind vorzubereiten.


4. Alle nazistischen Gesetze, welche die Grundlagen für das Hitlerregime geliefert haben oder eine Diskriminierung auf Grund der Rasse, Religion oder politischer Überzeugung errichteten, müssen abgeschafft werden. Keine solche Diskriminierung, weder eine rechtliche noch eine administrative oder irgendeiner anderen Art, wird geduldet werden.
(…)“
Quelle: https://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0011_pot&l=de


Die notwendige Reform des „Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes“ im Prozess der Entnazifizierung von Deutschland:

Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 (RGBl 1913, S. 583) ist seit dem 22. Juli 1913 bis heute offiziell die gesetzliche Rechtsgrundlage zur Regelung der Staatsangehörigkeit der Deutschen.
Beweis: Ausfertigungsdatum des Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in der Besatzungsverwaltung „BRD“ auf dem völkerrechtlich fortbestehendem Staat Deutschland:

Zitat: „Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Ausfertigungsdatum: 22.07.1913
Vollzitat: "Staatsangehörigkeitsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 104) geändert worden ist"
§ 1
Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit (= die unmittelbare Reichsangehörigkeit; zwangsverordnet als „deutsche Staatsangehörigkeit“ vom 5. Februar 1934) besitzt.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stag/BJNR005830913.html

Begründung der zwingend notwendigen Reform:

Zitat: „Das deutsche Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913 knüpfte an die gliedstaatliche Staatsangehörigkeit an. Deutscher war, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (die sogenannte mittelbare Reichsangehörigkeit) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besaß.“ Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit

Die Formulierung „Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat“ (= mittelbare Reichsangehörigkeit) im Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 findet durch den Friedensvertrag von Versailles am 28. Juni 1919 und die Gründung des einheitlichen Nationalstaates Deutschlands am 11. August 1919 keine Anwendung mehr.

Die alliierten Westmächte („Entente“) haben die Staatsangehörigkeit im einheitlichen Nationalstaat Deutschland = Deutsches Reich mit der Verfassung vom 11. August 1919 neu festgelegt!
Friedensvertrag von Versailles am 28. Juni 1919 - Artikel 278:
Zitat: „Deutschland verpflichtet sich, die neue Staatsangehörigkeit (…) anzuerkennen und auf Grund der neuerworbenen Staatsangehörigkeit dieses Reichsangehörigen in jeder Richtung von jeder Pflicht gegenüber ihrem Heimatstaate zu entbinden.
Quelle: http://www.documentarchiv.de/wr/vv10.html

Es gab ab 1919 keine vermittelnde Staatsangehörigkeit der 26 Bundesstaaten mehr, sondern nur noch die „mittelbare Reichsangehörigkeit“ für die Deutschen in Deutschland.

Die „Reichsangehörigkeit“ als maskierte Staatenlosigkeit und damit Nährboden für den Nazismus:

Für die Angehörigkeit der deutschen Länder gab und gibt es bis heute keine gesetzliche Regelung in der damaligen RuStaG und dem heutigen Staatsangehörigkeitsgesetz!

Artikel 110 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919:

Zitat: „Die Staatsangehörigkeit im Reiche und in den Ländern wird nach den Bestimmungen eines Reichsgesetzes erworben und verloren. Jeder Angehörige eines Landes ist zugleich Reichsangehöriger. Jeder Deutsche hat in jedem Lande des Reichs die gleichen Rechte und Pflichten wie die Angehörigen des Landes selbst.“
Quelle:
https://www.verfassungen.de/de19-33/verf19-i.htm
Es gibt bis zum heutigen Tage keine gesetzliche Regelung einer Landesangehörigkeit (Vergleichbar „Oblaste“) im einheitlichen Nationalstaat Deutschland, der am 11. August 1919 als Ergebnis des ersten Weltkrieges entstanden ist.
Original-Wortlaut des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStaG) vom 22. Juli 1913:
Zitat: „§ 1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat oder unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.“
Quelle:
http://www.documentarchiv.de/ksr/1913/reichs-staatsangehoerigkeitsgesetz.html

Ergebnis:
Die Staatsangehörigkeit vor der Machtergreifung von Adolf Hitler ist immer noch das unveränderte Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStaG) vom 22. Juli 1913. (RGBl 1913, S. 583)
Das RuStaG vom 22. Juli 1913 wurde ab 1919 gemäß Artikel 110 der „Verfassung des Deutschen Reiches“ und den praktisch eingeführten „Ländern“ nicht angepasst!
Aus dem Grunde herrscht aus Sicht der Staatsangehörigkeit für die ethnischen Deutschen seit 1919 völkerrechtlich-staatsrechtlicher Notstand.
Es ist zwingend notwendig, dass die im Rahmen der Entnazifizierung die „unmittelbare Reichsangehörigkeit“ in Form der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ vom 5. Februar 1934 ersatzlos abgeschafft wird!
Stattdessen erhalten die ethnischen Deutschen in Deutschland eine völkerrechtlich korrekte Staatsangehörigkeit!


Dazu die zwingend notwendige Regelung der Staatsangehörigkeit:


Gemäß den Rechtsvorschriften der Entnazifizierung und Artikel 110 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 ergibt sich die zwingende Notwendigkeit dieses Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz entsprechend zu reformieren!

„§ 1. Deutscher ist, wer die Angehörigkeit in einem der deutschen Länder besitzt.
Die Angehörigkeit in einem der deutschen Länder vermittelt die Staatsangehörigkeit zum Staat Deutschland!“

Völkerrechtlicher Zwischenschritt gemäß gültigem alliiertem Besatzungsrecht: 

„§ 1. Deutscher ist, wer die Angehörigkeit in einem der deutschen Länder besitzt.“
Die Angehörigkeit in einem der deutschen Länder vermittelt bis zur endgültigen Einheit und Freiheit der Deutschen die Angehörigkeit zur Deutschen Demokratischen Republik (DDR)!


Nationalsozialistisches Recht in Deutschland:
- sprachliche Einführung der deutschen Staatsangehörigkeit im Gesetz Widerruf von Einbürgerungen und Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit RGBL 28. Juli 1933,
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit RGBI. I S. 85 vom 05.2.1934,
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit Neues Staatsrecht 1934, Seite 54,
- Die deutsche Staatsangehörigkeit: Reichsverordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 Gustav Zeidler - Mauckisch von 1935,
- Staatsangehörigkeit und Reichsbürgerecht von Dr. Bernhard Lösener – Ministerialrat des Innern und Rassereferent im Reichsministerium des Inneren 1. Band, Gruppe 2 Ausgabe 13 von 1934
- Reichsbürgergesetz und Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre - "Nürnberger Gesetze", 15. September 1935 und die beiden ersten Ausführungsbestimmungen, 14. November 1935
-Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935 (RGBl. I S. 1146),
Wilhelm Stuckart, Hans Globke: Kommentar zum Reichsbürgergesetz (1936),
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit im Lande Österreich vom 3. Juli 1938
- Amtsblatt für Schleswig-Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1
- Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich vom 14.Juli 1945, Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Ausweisdokumente mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung „deutsch“ von 1934-1945
- Ausweisdokumente „deutsch“ ab 1934
- Amtsblatt für Schleswig- Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1

Feststellung:
Darüber hinaus gilt für die mit der „deutschen Staatsangehörigkeit“ der NSDAP nazifizierte „BRD“-Bürger seit dem 1. Januar 2000 die vollständige Staatenlosigkeit = „Vogelfrei“:
Die Reichsangehörigkeit wurde ab 01.01.2000 durch den BRD-Gesetzgeber illegal- ersatzlos beseitigt und damit Staatenlosigkeit in der BRD hervorgerufen!
Die Reichsangehörigkeit = deutsche Staatsangehörigkeit – Beides bedeutet ein und dasselbe!
Siehe dazu als Beweis das Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 und das Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1864 08.12.2010) - Quelle: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl199s1618.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl199s1618.pdf%27%5D__1716195220129

Wortbedeutung „Vogelfrei“:
Zitat „Bedeutungen: im Mittelalter: als Strafe von der Reichsacht betroffen; ausgestoßen, keine Rechte und kein Eigentum mehr besitzend

Herkunft: Zusammengesetzt aus Nomen Vogel und Adjektiv frei. Ursprünglich bedeutete das Wort „vogelfrei“ lediglich „frei wie ein Vogel, ungebunden“. So wird das Wort in den älteren Quellen verwendet. Auch Luther und Zwingli verwendeten das Wort noch in seiner ursprünglichen Bedeutung. Viel später kam es zu der Verknüpfung mit der Ächtung.

Sinnverwandte Wörter: ausgestoßen, geächtet, rechtlos

Beispiele: Seit er vogelfrei ist, wird er überall verfolgt.
Vogelfreie Menschen konnten ungestraft getötet werden.
„Und kurz darauf beschließt er, heimzureiten, obwohl er nun vogelfrei ist.“

„Und da zwei Landesverweisungen einer Rechtlosigkeit gleichkommen, solle das Thing Thorstein für vogelfrei erklären.“
„Einige der Vorfälle gegen die für vogelfrei erklärten Zigeuner werden nicht vergessen.“

Quelle: http://de.wiktionary.org/wiki/vogelfrei

"Das Wort vogelfrei oder auch wolfsfrei bezeichnet eine Person, über die die Strafe der Acht (Ächtung) verhängt worden ist. Diese negative Bedeutung setzte im 16. Jahrhundert ein. Sie hat sich später über die Barockdichtung und die Erklärung in Jacob Grimms Deutscher Grammatik (1819) allgemein durchgesetzt.
Siehe auch: Friedlosigkeit Gesetzloser Bann (Recht) Proskription Reichsacht Bürgerlicher Tod Geschichte des Antiziganismus"
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Vogelfreiheit


Die „Bundespublik Deutschland“ AUF dem völkerrechtlichen Staat Deutschland:
- Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Ausweisdokumente der BRD mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung „DEUTSCH“ 1934
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG 5.2. 1934 - z.Zt. verfälscht 22.07.1913) Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Artikel 16, 116, 120, 127,133, 139, 140 und 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD)
- NS-Justizbeitreibungsgesetz (JBeitrG) JBeitrG Ausfertigungsdatum: 11.03.1937 Justizbeitreibungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1926), das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 14 des Gesetzes vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882) geändert worden ist
- Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 und das Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1864 08.12.2010
- dazu das Unionsrecht: unmittelbare Unionsangehörigkeit = Mitgliedschaftsverhältnis - Nichtstaatsangehörigkeit und Welt-Bürgerschaft - u. a. Grundlagenwerk *Der Unionsbürger* von Christoph Schönberger

Grundsatzrede von Prof. Dr. Carlo Schmidt vor dem parlamentarischen Rat zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland vom 08.09.1948:

Der Zeitzeuge und Mitglied des „Parlamentarischen Rates“ Carlo Schmid erklärt in einer öffentlichen Rundfunkansprache am 11. März 1948 zur Gründung der „BRD“:
Das Grundgesetz ist im Rahmen des Besatzungsstatuts der West-Mächte und auf der Grundlage der Bestimmungen der „Londoner Empfehlungen“ erlassen worden.
Zitate von Carlo Schmid, einem Gründungsmitglied der provisorischen Besatzungsverwaltung in der Trizone auf der Grundlage der Bestimmungen der Londoner Empfehlungen:


Zitate Prof. Dr. Carlo Schmidt:
„Die durch das Grundgesetz zu schaffende Ordnung der deutschen Hoheitsbefugnisse wird sich nur in dem Rahmen auswirken können, den ihr das Besatzungsstatut lässt.
Dies kommt auch zum Ausdruck in den Bestimmungen der „Londoner Empfehlungen“, wonach die Besatzungsmächte das Besatzungsstatut gerade deswegen vor den Abstimmungen in den Ländern über das Grundgesetz erlassen wollen, damit - wie es heißt - das deutsche Volk wisse, in welchem Rahmen das Grundgesetz gelten soll.“

- „Soll das Provisorium, das wir hier zu Errichten haben, einen Namen bekommen oder nicht? Namen bringen zum Ausdruck, was eigentlich entstehen soll. Nun stellt sich die Frage, ob sich ein Name überhaupt verträgt mit einem Provisorium.“
(Später entstand die irreführende Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland“)
- „Wir haben keinen Staat zu errichten!“
- „Deutschland existiert als staatliches Gebilde noch. Es ist rechtsfähig. Es ist aber nicht mehr geschäftsfähig.“
- „Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder West-Deutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten!“
-„Es gibt kein westdeutsches Staatsvolk und es wird keines geben. Nur das gesamte deutsche Volk kann volkssouverän handeln.“
- „Wenn man einen solchen Zustand nicht will, dann muss man dagegen handeln wollen.
Das wäre aber dann Sache des deutschen Volkes selbst und nicht die Sache sog. „staatlicher Organe“, die sich ihre Akte jeweils vorher genehmigen lassen müssen.“
Quellen: 1948-11-03-Carlo Schmid Rundfunkansprache und 09.08.1948
Grundsatzansprache im sog. „Parlamentarischen Rat“

- Dokumentation Deutscher Bundestag der BRD - wissenschaftlicher Dienst WD 3 - 292/07
- Antwort Auswärtiges Amt der BRD: Auswärtiges/Antwort vom 30.06.2015 - Referenz hib 340/2015)

- Protokolle aus dem Bundeskanzleramt 354 BII vom 17.07.1990
- Amtsblatt für Schleswig-Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1
- Verhaftung der letzten amtierenden Reichsregierung Dönitz am 23. Mai 1945
- US-Dokumentation „Here is Germany“ von 1945
- Grundsatzrede von Prof. Dr. Carlo Schmidt vor dem parlamentarischen Rat zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland vom 08.09.1948
- SHAEF-Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung in Deutschland - Gesetz Nr. 1 Art. III Abschnitt 4, Gesetz Nr. 52 Art. VII Abschnitt e), Gesetz Nr. 53 Art. VII Abschnitt g), Gesetz Nr. 161/2
- Grundsatzurteil Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 - 2BvF 1/73 zum
Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich
- Dokumentation Deutscher Bundestag der BRD - wissenschaftlicher Dienst WD 3 - 292/07
- Antwort Auswärtiges Amt der BRD: Auswärtiges/Antwort vom 30.06.2015 - Referenz hib 340/2015)

- Potsdamer Abkommen und die darin enthaltene Krim-Deklaration vom 2. August 1945
- Die von der Besatzungsverwaltung „BRD“ abgelehnten Friedensvertragsangebote der UdSSR von 1952
- HLKO Artikel 24 „Kriegslisten und die Anwendung der notwendigen Mittel, um sich Nachrichten über den Gegner und das Gelände zu verschaffen, sind erlaubt“
- Sefton Delmer (1904-1979) - bedeutender englischer Journalist:
"Jeder Griff ist erlaubt. Je übler, umso besser. Lügen, Betrug - alles" Quelle: Die Deutschen und ich, Hamburg 1963, S. 590
- Protokolle aus dem Bundeskanzleramt 354 BII vom 17.07.1990


Okkupation von Deutschland durch die angloamerikanische Besatzungsverwaltung  „BRD“!

Wortlaut des Bundesgesetzblattes Nr.49 vom 27. November 1950:

Zitat: „§3 Bei der Anwendung der in § 2 bezeichneten Vorschriften treten an die Stelle
a) des Reiches, die Bundesrepublik Deutschland;
b) der Organe und Einrichtungen des Reiches die entsprechenden Organe und Einrichtungen des Bundes; insbesondere treten an die Stelle
1. des Reichpräsidenten: der Bundespräsident,
2. des Reichstages: der Bundestag,
3. des Reichsrates: der Bundesrat,
4. der Reichskanzler: der Bundeskanzler,
5. Der Reichsregierung: die Bundesregierung,
6. der Reichsminister: die Bundesminister,
7. Des Reichsministers der Finanzen: der Bundesminister der Finanzen,
8. Des Rechnungshofes des Deutschen Reiches oder seines Präsidenten: der Bundesrechnungshof oder sein Präsident.“
Quelle:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F%2A%5B%40attr_id%3D%27I_1950_49_inhaltsverz%27%5D&fbclid=IwAR1FKx2Vn10es_cJZRbVQTsKH7kvww5MTrO9FxdcAoOuDRzFFxtL-HqjtXw#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl150049.pdf%27%5D__1711891277661

Artikel 127 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Zitat: „Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, soweit es nach Artikel 124 oder 125 als Bundesrecht fort gilt, innerhalb eines Jahres nach Verkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden, Groß-Berlin, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern in Kraft setzen“

Artikel 133 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Zitat: „
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“

Artikel 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Zitat: „Grundgesetz XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146)  Art. 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Quelle:
https://dejure.org/gesetze/GG/146.html


Die illegale Okkupation der DDR!


Feststellung:
Die Deutsche Demokratische Republik ist am 3. Oktober 1990 ausdrücklich nicht der „BRD“ oder dem Geltungsbereich Artikel 23 des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“ beigetreten. Dem vorausgegangen war u.a. ein wegen Formmangels nichtiger DDR-Volkskammerbeschluss in der Nacht vom 22. zum 23. August 1990 durch eine offenkundig begangene und bezeugte Urkundenfälschung. Die am 3. Oktober 1990 noch nicht gebildeten „Länder“ konnten gemäß Artikel 23 Grundgesetz für die „Bundesrepublik Deutschland“ keinem „BRD“-Geltungsbereich beitreten, weil diese Länder zu diesem Zeitpunkt weder organisiert („gebildet“) noch handlungsfähig waren.
Zusätzlich konnten diese bis dahin rein fiktiven Länder am 3. Oktober 1990 keinem „BRD“-Geltungsbereich beitreten, weil dieser Artikel 23 im „Grundgesetz für die BRD“ am selben Tag ersatzlos gelöscht („aufgehoben“) worden ist!
Mittels einer gewaltigen Medien-Propaganda einer sog. „Deutschen Einheit“ wurde 1990 der gesamten Menschheit ein „Beitritt“ der Deutschen Demokratischen Republik zur „BRD“ im Rahmen einer völkerrechtlich völlig unmöglichen „Wieder-Vereinigung“ Deutschlands vorgegaukelt!
Es gab offiziell keinen Beitritt der DDR zur „BRD“ am 3. Oktober 1990 (!), sondern dass „BRD“-„Bundesrecht" wurde einfach ab dem 14. Oktober in den „neuen Ländern“ der DDR auf Grundlage vorangegangener, arglistiger Täuschungen und Rechtsbrüche angenommen! In der Praxis bzw. Rechtsrealität hat es mit der planmäßigen Bildung der Länder ab dem 14. Oktober 1990 gemäß dem Ländereinführungsgesetz der Volkskammer vom 22. Juli 1990 in der Deutschen Demokratischen Republik nur eine schrittweise Verwaltungs-Okkupation der „BRD“ auf dem DDR-Gebiet gegeben! Die Verwaltungstätigkeit der "BRD" auf dem Gebiet der DDR hat sich nur durch arglistige Täuschung der Bevölkerung, juristische Unmöglichkeiten, Betrügerei und verbotene Heimtücke im Bewusstsein der Menschen etablieren können. Währenddessen besteht die Deutsche Demokratische Republik als Rechtssubjekt desorganisiert einschließlich dessen fortgeltendem Recht bis heute weiter! Die Verwaltungstätigkeit der „Bundesrepublik Deutschland“ auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik ist demnach durch Betrug, „juristische Unmöglichkeiten“ und Rechtsverstöße ab dem 3. Oktober 1990 illegal bzw. vollkommen rechtwidrig „erwirkt“ worden.
Die kriminellen Rechtsbrüche auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik sind völkerrechtlich und moralisch weder akzeptabel noch in irgendeiner Art und Weise zu billigen bzw. blind zu gehorchen! Die Beteiligung an „BRD“-Wahlen stellt im gesamten Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik aufgrund der offenkundigen völkerrechtlichen Bestimmungen und der offenkundigen Rechtsverstöße im Rahmen der Ereignisse um den 3. Oktobers 1990 ein Verbrechen bzw. den „Versuch der Beteiligung“ auch gemäß § 30 Strafgesetzbuch (StGB) in der Rechtsordnung der „Bundesrepublik Deutschland“ dar!

In diesem Zusammenhang:
§ 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Zitat: „(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.“ Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__123.html

Zitat: „§ 30 Versuch der Beteiligung
(1) Wer einen anderen zu bestimmen versucht, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften, wird nach den Vorschriften über den Versuch des Verbrechens bestraft. Jedoch ist die Strafe nach § 49 Abs. 1 zu mildern. § 23 Abs. 3 gilt entsprechend.(2) Ebenso wird bestraft, wer sich bereit erklärt, wer das Erbieten eines anderen annimmt oder wer mit einem anderen verabredet, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften.“

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__30.html

Es folgt eine Auswahl gerichtsverwertbarer Beweise, offenkundiger Tatsachen und offizielle Feststellungen, welche den "Beitritt" der Deutschen Demokratischen Republik zur "BRD" am 3. Oktober 1990 zweifelsfrei widerlegen!

I. Erste offenkundige Tatsache und juristische Unmöglichkeit:


Feststellung: Der Beschluss der DDR-Volkskammer zum Beitritt der DDR zum Geltungsbereich Artikel 23 des „Grundgesetzes für die BRD“ ist „nichtig durch Formmangel“!
Urkundenfälschung beim entsprechenden Volkskammerbeschluss - damit Betrug und „Nichtigkeit wegen Formmangels“!

Zitat: „Offizielle und offenkundige Urkundenfälschung im entsprechenden Volkskammerbeschluss durch handschriftlich-nachträgliche Ergänzung durch Vizepräsidenten der DDR-Volkskammer Reinhard Höppner „der Deutschen Demokratischen Republik.“ Zeuge: Dr. Gregor Gysi Rede 93. Sitzung Deutscher Bundestag 18.03.2015
Quelle:
https://www.youtube.com/watch?v=3NqSrSCfjJE  und https://dserver.bundestag.de/btp/18/18093.pdf

Auszug aus dem Protokoll der DDR-Volkskammer-Sitzung 30. Tagung der 10. Wahlperiode (Sondertagung) in der Nacht vom 22. zum 23. August 1990. Protokoll-Auszug - Zitat: Beginn der Tagung: 22. August 1990 21.10 Uhr
Zitat: „Die Volkskammer erklärt den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit der Wirkung vom 3. Oktober 1990." Das liegt Ihnen in der Drucksache Nr. 201 vor. Abgegeben wurden 363 Stimmen. Davon ist keine ungültige Stimme abgegeben worden. Mit Ja haben 294 Abgeordnete gestimmt. (Starker Beifall der CDU/DA, DSU, F.D.P., teilweise der SPD - die Abgeordneten der genannten Fraktionen erheben sich von den Plätzen) Mit Nein haben 62 Abgeordnete gestimmt, und sieben Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Meine Damen und Herren, ich glaube, das ist ein wirklich historisches Ereignis. Wir haben uns die Entscheidung alle sicher nicht leicht gemacht, aber wir haben sie heute in Verantwortung vor den Bürgern der DDR in der Folge ihres Wählerwillens getroffen. Ich danke allen, die dieses Ergebnis im Konsens über Parteiengrenzen hinweg ermöglicht haben.“ „Ende der Tagung: 03.00 Uhr“ (23. August 1990)
Quelle:
http://volkskammer.bundestag.de/dokumente/protokolle/1030.pdf

Der Zeuge Gregor Gysi tätigte am 18. März 2015 im „BRD“-Bundestag öffentlich folgende Aussage - Zitat:
"Daraufhin beging Reinhard Höppner in gewisser Sicht eine kleine von ihm später eingestandene Urkundenfälschung, indem er nach dem Wort "Beitritt" handschriftlich „der Deutschen Demokratischen Republik" einfügte, so dass dann Volkskammer-Präsidentin Frau Pohl den Text als beschlossen verlas, der so aber gar nicht beschlossen wurde. Mit anderen Worten: Der Beitritt und damit die Einheit sind formal-rechtlich nicht wirklich von der Volkskammer beschlossen worden.“ Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=3NqSrSCfjJE

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 125 Nichtigkeit wegen Formmangels
„Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.“
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__125.html

Feststellung:
Der nichtige Volkskammerbeschluss verstößt zusätzlich gegen den Artikel 65 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik wegen nicht erfolgter rechtsverbindlicher zwingend-notwendiger Unterbreitung und fehlender Volksdiskussion (Volksabstimmung/ Referendum)!


Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968
(in der Fassung vom 7. Oktober 1974)
Artikel 65 Absatz 3: Zitat: „Entwürfe grundlegender Gesetze werden vor ihrer Verabschiedung der Bevölkerung zur Erörterung unterbreitet. Die Ergebnisse der Volksdiskussion sind bei der endgültigen Fassung auszuwerten.“ Quelle: http://www.documentarchiv.de/ddr/verfddr.html

Feststellung:
Der „Formmangel durch Nichtigkeit“ des entsprechenden Volkskammerbeschlusses und der DDR-Verfassungsbruch machen den "Beitritt" der Deutschen Demokratischen Republik zur „Bundesrepublik Deutschland“ in den nachfolgenden Artikeln des „Einigungsvertrages“ („Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands“) vom 31. August 1990 rechtlich unwirksam!

Zitat: „Art 1 Länder
(1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland. Für die Bildung und die Grenzen dieser Länder untereinander sind die Bestimmungen des Verfassungsgesetzes zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 22. Juli 1990 - Ländereinführungsgesetz - (GBl. I Nr. 51 S. 955) gemäß Anlage II maßgebend. Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/EinigVtr.pdf

Der Satz (1) im Artikel 1 stellt eine juristische Unmöglichkeit dar: Aufgrund der genannten Urkundenfälschung beim entsprechenden Volkskammerbeschlusses und dem DDR-Verfassungsbruch ist ein „Beitritt“ von noch nicht bestehenden „Ländern“ zum Artikel 23 Geltungsbereich des „Grundgesetzes für die BRD“ rechtlich unwirksam.
Es hat demnach kein „Beitritt“ der Deutschen Demokratischen Republik am 3. Oktober 1990 zum Geltungsbereich des „Grundgesetzes für die BRD“ gegeben!

Art 3 Inkrafttreten des Grundgesetzes
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1481), in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt, mit den sich aus Artikel 4 ergebenden Änderungen in Kraft, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist.
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/EinigVtr.pdf
Die Unwirksamkeit dieses Schein-„Beitritts“ zum Artikel 23 des „BRD“-Grundgesetzes ergibt sich aus dem Artikel 4 des „Einigungsvertrages“ durch die gleichzeige vollständige Löschung (Aufhebung) des Artikel 23 im Grundgesetz für die „Bundesrepublik Deutschland“!
Zitat: „Artikel 4 Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird wie folgt geändert:(…)
2. Artikel 23 wird aufgehoben.“ Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/EinigVtr.pdf

II. Zweite offenkundige Tatsache und juristische Unmöglichkeit:

Feststellung:
Aus dem zweiten Satz im Artikel 1 des Einigungsvertrages geht eindeutig hervor, dass die Länder gemäß dem am 22. Juli 1990 durch die Volkskammer verabschiedete Ländereinführungsgesetz gebildet wurden! Die Länder wurden gemäß dem „Einigungsvertrag“ Artikel 1 bzw. auf das darin verwiesene Ländereinführungsgesetz offiziell erst ab dem 14. Oktober 1990 gebildet und konnten demnach nicht am 3. Oktober 1990 dem gleichzeitig gelöschten Geltungsbereich - Artikel 23 des Grundgesetzes für die „BRD“ beigetreten sein.

Art 1 Länder
(1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland. Für die Bildung und die Grenzen dieser Länder untereinander sind die Bestimmungen des Verfassungsgesetzes zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 22. Juli 1990 - Ländereinführungsgesetz - (GBl. I Nr. 51 S. 955) gemäß Anlage II maßgebend.“ Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/BJNR208890990.html

Zitat-Wiederholung: „Für die Bildung und die Grenzen dieser Länder untereinander sind die Bestimmungen des Verfassungsgesetzes zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 22. Juli 1990 - Ländereinführungsgesetz - (GBl. I Nr. 51 S. 955) gemäß Anlage II maßgebend.“
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/BJNR208890990.html

Zitat: "Das am 22. Juli 1990 durch die Volkskammer verabschiedete Ländereinführungsgesetz stellte in der Deutschen Demokratischen Republik die Länder wieder her, die mit der Verwaltungsreform von 1952 abgeschafft worden waren. (...) Ursprünglich sollte das Gesetz erst am 14. Oktober in Kraft treten, (…)"  Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%A4ndereinf%C3%BChrungsgesetz

Es wurde also am 22. Juli 1990 von der DDR-Volkskammer beschlossen, dass die Länder am 14. Oktober gebildet werden. So wurde es auch verwirklicht!
Das Ländereinführungsgesetz:
Zitat: „Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik - Ländereinführungsgesetz - vom 22. Juli 1990
Territoriale Gliederung
§ 1. (1) Mit Wirkung vom 14. Oktober 1990 werden in der DDR folgende Länder gebildet:
- Mecklenburg-Vorpommern (…)
- Brandenburg (…)
- Sachsen-Anhalt (…)
- Sachsen (…)
- Thüringen (…)“
Quelle:
https://www.verfassungen.de/ddr/laendereinfuehrungsgesetz90.htm

Feststellung: Am 3. Oktober 1990 waren die besagten Länder noch nicht gebildet, sodass sie keinem „BRD“-Geltungsbereich beitreten konnten, der obendrein gelöscht bzw. aufgehoben wurde. Die „Länder“ wurden gemäß Ländereinführungsgesetz vom 22. Juli 1990 offiziell erst am 14. Oktober über Wahlen von „BRD“-Parteien gebildet!

Land „Mecklenburg-Vorpommern“:

"Die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern 1990 war die erste Wahl des Landtags seit der Wiederbegründung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (...). Sie fand am 14. Oktober 1990 statt. Die erste freie und demokratische Wahl des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern, wie auch die am selben Tag stattfindenden Landtagswahlen in den übrigen neuen Bundesländern, wurde auf der Grundlage des von der Volkskammer am 22. Juli 1990 verabschiedeten Gesetzes über die Wahlen zu den Landtagen in der Deutschen Demokratischen Republik gewählt. Dieses orientierte sich am Bundeswahlgesetz und wies ebenfalls eine personalisierte Verhältniswahl mit Erst- und Zweitstimme auf, mit denen jeweils zur Hälfte Direkt- und Listenkandidaten gewählt wurden."
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Landtagswahl_in_Mecklenburg-Vorpommern_1990
Zitat: „Landtagswahl am 14. Oktober 1990 in Mecklenburg-Vorpommern Wahlberechtigte 1 417 861 Wähler/Wahlbeteiligung 64.8 %“ Quelle: https://www.laiv-mv.de/Wahlen/Landtagswahlen/1990/

Land „Brandenburg“:
Zitat: „Landtagswahl in Brandenburg 1990
Am 14. Oktober 1990 wählten die Brandenburger bei einer Wahlbeteiligung von 67,07 %
die SPD als stärkste Kraft in den Landtag. Die konstituierende Sitzung fand am 26. Oktober 1990 statt.
Für die SPD kandidierte der ehemalige Konsistorialpräsident Manfred Stolpe, für die CDU Peter-Michael Diestel. Brandenburg war das einzige neue Bundesland, bei dessen Wahl sich die SPD an diesem Tag als stärkste Kraft durchsetzen konnte, in den anderen vier neuen Bundesländern musste sie Niederlagen einstecken. Stolpe bildete eine Ampelkoalition aus SPD, FDP und Bündnis 90 und wurde am 1. November 1990 zum Ministerpräsidenten gewählt.“ Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Landtagswahlen_in_Brandenburg#1._Wahlperiode_(1990%E2%80%931994)

Land „Sachsen“:
Zitat: „Wahl zum 1. Sächsischen Landtag 14. Oktober 1990
Zur Landtagswahl 1990 war das Gebiet des Freistaates Sachsen in 60 Wahlkreise unterteilt. Auf Leipzig entfielen die acht Landtagswahlkreise 5 bis 12. Sie wurden von einem gemeinsamen Wahlausschuß unter Leitung des Leipziger Wahlleiters betreut. Wählerbeteiligung am 14. Oktober 1990 in der Stadt Leipzig und im Freistaat Sachsen (Listenstimmen) (...) 72,8 %“
Quelle:
https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/wahlen-in-leipzig/landtagswahlen/ergebnisse-der-landtagswahlen/ergebnisse-der-landtagswahlen-1990

Land „Sachsen-Anhalt“:
Zitat: „Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt 1990 war die erste Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt seit der Rekonstituierung des Landes Sachsen-Anhalt nach der Wiedervereinigung Deutschlands (Einwand vom Verfasser: „Irreführung“). Sie fand am 14. Oktober 1990 statt. Es waren 2.234.994 Einwohner wahlberechtigt; die Wahlbeteiligung lag bei 65,1 %.“ Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Landtagswahl_in_Sachsen-Anhalt_1990

Land "Thüringen":
Zitat: “Die Landtagswahl in Thüringen 1990 war die erste Wahl zum Thüringer Landtag seit der Wende. Sie fand am 14. Oktober 1990 gemeinsam mit den Landtagswahlen der anderen neuen Länder statt.“ Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Landtagswahl_in_Th%C3%BCringen_1990

Beispiele für den Zeitpunkt der vollendeten „Verfassung“ (Konstitution) für das „Land Mecklenburg-Vorpommern“:

Zitat: „Die einzige bisher in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführte Volksabstimmung fand am 12. Juni 1994 statt. Dabei handelte es sich um ein von der Landesregierung und dem Landtag initiiertes Referendum, mit dem die Landesverfassung des neu gegründeten Bundeslandes angenommen wurde.“Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Volksentscheid_%C3%BCber_die_Gerichtsstrukturreform_in_Mecklenburg-Vorpommern#Volksentscheid

Zitat: „Volksentscheid am 12. Juni 1994 in Mecklenburg-Vorpommern über die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Der Volksentscheid über die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern fand zusammen mit den Kommunalwahlen und der Europawahl am 12. Juni 1994 statt. Dabei wurde den Bürgern des Landes folgende Frage zur Abstimmung gestellt: „Stimmen Sie der vom Landtag beschlossenen Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Mai 1993 zu?“.
Unter der Abstimmungsfrage befanden sich die Worte „Ja“ und „Nein“ mit jeweils einem Kreis für die Stimmabgabe. Die Verfassung ist durch den Volksentscheid angenommen, wenn im Land mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen mit „Ja“ abgegeben wurden. Diese Regelung gilt unabhängig von der Höhe der Wahlbeteiligung.“
Quelle:
https://www.laiv-mv.de/Wahlen/Volksabstimmungen/Volksentscheide/1994/Methodik-und-Begriffe/

Zitat: „Volksentscheid über die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern am 12.Juni 1994
Ja: 60,1
Nein: 39,9“
Quelle:
https://web.archive.org/web/20160304142833/http://sisonline.statistik.m-v.de/sachgebiete/B714501K_Volksentscheid_ueber_die_Verfassung_des_Landes_MV

Feststellung:
Erst am 12. Juni 1994 wurde die Bevölkerung das erste und einzige Mal direkt per Volksabstimmung bzw. Referendum befragt.
Dem voraus gegangen waren eine gewaltigen Medien-Propaganda einer sog. „Deutschen Einheit“, die es offenkundig so nicht gab. Nur so konnte sich am 12. Juni 1994 das Bundesrecht auf dem Gebiet der DDR etablieren, wobei immerhin rund 40% der Landes-Bevölkerung dagegen waren.


Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern
„Artikel 4
(Bindung an Gesetz und Recht)
Die Gesetzgebung ist an das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und an die Landesverfassung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Artikel 6
(Datenschutz, Informationsrechte)
(2) Jeder hat das Recht auf Auskunft über ihn betreffende Daten, soweit nicht Bundesrecht, rechtlich geschützte Interessen Dritter oder überwiegende Interessen der Allgemeinheit entgegenstehen.“
Quelle: VERFASSUNG DES LANDES MECKLENBURG-VORPOMMERN Herausgeber: Landtag Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Parlamentarische Dienste Schloss, Lennéstraße 1, 19053 Schwerin

III. Dritte offenkundige Tatsache und juristische Unmöglichkeit:

Feststellung: Auf der Grundlage von Betrug, Heimtücke und arglistiger Täuschung wurde für die fünf (5) neuen „Länder“ in der DDR das „BRD“-„Bundesrecht“ angenommen, während das verfassungsmäßige Recht der handlungsunfähigen Deutschen Demokratischen Republik parallel unbeachtet bis heute weiter fortbesteht!

Sieh „Überleitung des Bundesrechtes“ in die Länder der bis heute weiter bestehenden Deutschen Demokratischen Republik:

Artikel 8 und 9 des „Einigungsvertrages“:

Zitat: „Art 8 Überleitung von Bundesrecht

Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt in dem in Artikel 3 genannten Gebiet Bundesrecht in Kraft, soweit es nicht in seinem Geltungsbereich auf bestimmte Länder oder Landesteile der Bundesrepublik Deutschland beschränkt ist und soweit durch diesen Vertrag, insbesondere dessen Anlage I, nichts anderes bestimmt wird.

Art 9 Fortgeltendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik
(1) Das im Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrags geltende Recht der Deutschen Demokratischen Republik, das nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes Landesrecht ist, bleibt in Kraft, soweit es mit dem Grundgesetz ohne Berücksichtigung des Artikels 143, mit in dem in Artikel 3 genannten Gebiet in Kraft gesetztem Bundesrecht sowie mit dem unmittelbar geltenden Recht der Europäischen Gemeinschaften vereinbar ist und soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt wird. Recht der Deutschen Demokratischen Republik, das nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes Bundesrecht ist und das nicht bundeseinheitlich geregelte Gegenstände betrifft, gilt unter den Voraussetzungen des Satzes 1 bis zu einer Regelung durch den Bundesgesetzgeber als Landesrecht fort.

(2) Das in Anlage II aufgeführte Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit den dort genannten Maßgaben in Kraft, soweit es mit dem Grundgesetz unter Berücksichtigung dieses Vertrags sowie mit dem unmittelbar geltenden Recht der Europäischen Gemeinschaften vereinbar ist.

(3) Nach Unterzeichnung dieses Vertrags erlassenes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt in Kraft, sofern es zwischen den Vertragsparteien vereinbart wird. Absatz 2 bleibt unberührt.

(4) Soweit nach den Absätzen 2 und 3 fortgeltendes Recht Gegenstände der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes betrifft, gilt es als Bundesrecht fort. Soweit es Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung oder der Rahmengesetzgebung betrifft, gilt es als Bundesrecht fort, wenn und soweit es sich auf Sachgebiete bezieht, die im übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes bundesrechtlich geregelt sind.

(5) Das gemäß Anlage II von der Deutschen Demokratischen Republik erlassene Kirchensteuerrecht gilt in den in Artikel 1 Abs. 1 genannten Ländern als Landesrecht fort.“
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/BJNR208890990.html

Löschung des Geltungsbereichs der BRD zur "Überleitung des Bundesrechts":
Der „Einigungsvertrag“ vom 31. August 1990 hob den Geltungsbereich des „Grundgesetzes für die BRD“ auf und ermöglichte dadurch handelsrechtlich die Einführung bzw. „Überleitung des Bundesrechtes“ auch außerhalb der westalliierten „Trizone“.

Zitat – „Einigungsvertrag“ Artikel 3 und 4:
„Art 3 Inkrafttreten des Grundgesetzes
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1481), in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt, mit den sich aus Artikel 4 ergebenden Änderungen in Kraft, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist.

Artikel 4 Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird wie folgt geändert: (…)
2. Artikel 23 wird aufgehoben. (…)“
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/BJNR208890990.html

Seit dem 3. Oktober 1990 bis heute hat das Grundgesetz für die „Bundesrepublik Deutschland“ keinen Geltungsbereich mehr und ist seitdem maximal nur noch im Handelsrecht gültig!

Weitere öffentliche und offenkundige Verweise auf den Fortbestand der Deutschen Demokratischen Republik:

Die DDR wird heute durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Cottbus vertreten:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Adresse: Karl-Liebknecht-Straße 36, 03046 Cottbus
Telefon: +49 (0) 355 35740 Quelle:
https://www.bundesimmobilien.de/
Das Amtsgericht Bernau bei Berlin verkündete am 12.10.2015 im Rahmen eines Erbrechts-Verfahrens, dass die Deutsche Demokratische Republik durch die Nebenstelle der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in 03046-Cottbus, Karl-Liebknecht-Straße 36, vertreten wird!

Die „Bundesgesetzblätter“ der „BRD“ werden weiterhin „zu Bonn“ ausgegeben.
Quelle:
https://www.recht.bund.de/bgbl/2/2024/65/VO.html?nn=55640

„Art 9 Fortgeltendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik“
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/BJNR208890990.html

Bekannte Presse-Meldungen dazu:
„Hier existiert die DDR-Staatsbürgerschaft auch heute noch“
Zitat: „Die DDR-Staatsbürgerschaft scheint noch zu existieren, wenn man einem US-Visaportal Glauben schenken mag. Vor mittlerweile 34 Jahren wurden die DDR und die „BRD“ wiedervereinigt. Doch das scheint nicht überall angekommen zu sein. Auch weitere ungewöhnliche Angaben möglich:
Laut einem Beitrag auf der Internetplattform "Reddit" kann auf der Homepage des US Departement of Homeland Security bei der Zahlung für Visagebühren die Staatsangehörigkeit „German Democratic Republic“ (Deutsche Demokratische Republik) ausgewählt werden.“
Quelle:
https://www.nordkurier.de/panorama/hier-existiert-die-ddr-staatsbuergerschaft-auch-heute-noch-2447142

IV. Vierte offenkundige Tatsache und juristische Unmöglichkeit:

Feststellung: Bei den juristischen Vorgängen bzgl. der „Deutschen Einheit“ kam es zu völkerrechtlichem Bruch und zu fatalen Folgen auf allen Ebenen für die ethnischen Deutschen und die gesamte Menschheit!
Nicht nur die Löschung (sog. „Aufhebung“) des Artikel 23 - Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist völkerrechtlich illegal, sondern auch das schrittweise übergeleitete „Bundesrecht“ ist aufgrund von heimtückischer Täuschung rechtwidrig.
Der gesamte „juristische Vorgang“ einer „Überleitung von Bundesrecht“ in den gebildeten Ländern der Deutschen Demokratischen Republik erfolgte aus den genannten zahlreichen Rechtsbrüchen, arglistige Täuschungen, juristischen Unmöglichkeiten im Zusammenhang des 3. Oktober 1990 und der heimtückischen Meinungsbildung in der Öffentlichkeit.
Wie (in III.) beschrieben, wurden die ersten völkerrechtlichen und demokratischen Volksabstimmungen bzw. Referenden in den neuen Ländern erst 1994 zur Annahme der Landesverfassung bzw. die darin enthaltene Annahme des Bundesrechtes abgehalten!
Der eilig zuwege gebrachte Einigungsvertrag wurde ohne völkerrechtlich korrekte Beteiligung der DDR-Bevölkerung einfach zu Wege gebracht, ähnlich dem vorangegangenem Volkskammerbeschluss am 22. August mit besagter Urkundenfälschung.

Fünf von Lothar de Maizière ernannte „Landessprecher“ konnten gemäß Völkerrecht nicht für die fünft Länder völkerrechtlich tätig sein.
Zitat: "Landessprecher war der Titel der designierten kommissarischen Regierungschefs der neuen Bundesländer kurz nach der deutschen Wiedervereinigung. Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung trat die Deutsche Demokratische Republik am 3. Oktober 1990 als fünf neue Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland bei. Die Landtagswahlen dieser neuen Bundesländer fanden jedoch erst am 14. Oktober statt und die Wahl der Ministerpräsidenten durch die neu gewählten Landtage geschah von Ende Oktober bis Anfang November.
Bis dahin fungierten Landessprecher als die kommissarischen Regierungschefs der jeweiligen Länder. Sie wurden am 3. August von dem Ministerpräsidenten der DDR Lothar de Maizière ernannt, teils mit politischer Kontroverse unter den Bezirken.
Die Landessprecher, in dieser Funktion ab 3. Oktober Landesbevollmächtigte genannt, übernahmen wie im Einigungsvertrag vorgeschrieben die Funktion der Regierungschefs. Zudem bestand die Aufgabe der Landessprecher in dem Aufbau der Verwaltung, insbesondere der Zusammenführung der Verwaltung der ehemaligen Bezirke."
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Landessprecher

Feststellung: Der getäuschten DDR-Bevölkerung und der internationalen Öffentlichkeit wurde ein „Beitritt“ der DDR einfach glaubhaft gemacht, obwohl juristisch lediglich eine „Überleitung von Bundesrecht“ in den neuen Ländern schrittweise verwirklicht wurde. Aus diesem Grund liegt zusätzlich die völkerrechtlich verbotene „Heimtücke“ vor. Die „BRD“-Wahlen und die Annahme des Bundesrechtes in den Ländern der DDR erfolgten unter arglistiger Täuschung und unter der Anwendung von völkerrechtlich verbotener Heimtücke durch Missbrauch des Vertrauens der getäuschten deutschen Bevölkerung!
Zitat: „Heimtücke bedeutet in der deutschen Sprache eine hinterlistige Bösartigkeit (...) Ähnliche Begriffe sind Tücke, List, Arglist, Hinterlist, Hinterhalt, Täuschung und Überlistung sowie heimlich, klammheimlich und klandestin.“ Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Heimt%C3%BCcke

Völkerrechtlich verbotene Heimtücke:
Zitat: „Als Heimtücke (oder Perfidie, perfide Kriegshandlung) gelten Handlungen, durch die ein Gegner in der Absicht, sein Vertrauen zu missbrauchen, verleitet wird, darauf zu vertrauen, dass er nach den Regeln des in bewaffneten Konflikten anwendbaren Völkerrechts Anspruch auf Schutz hat oder verpflichtet ist, Schutz zu gewähren. Beispiele für heimtückische Handlungen sind: Das Vortäuschen der Absicht, unter einer Parlamentärflagge zu verhandeln oder sich zu ergeben, das Vortäuschen von Kampfunfähigkeit infolge Verwundung oder Krankheit, das Vortäuschen eines zivilen oder Nichtkombattantenstatus sowie das Vortäuschen eines geschützten Status durch Benutzung von Abzeichen, Emblemen oder Uniformen der Vereinten Nationen oder neutraler oder anderer nicht am Konflikt beteiligter Staaten. Kriegslisten sind anders als Heimtücke nicht völkerrechtlich verboten, sondern erlaubt. Kriegslisten sind Handlungen, die einen Gegner irreführen oder ihn zu unvorsichtigen Handlungen veranlassen sollen, die aber keine Regel des in bewaffneten Konflikten anwendbaren Völkerrechts verletzen und nicht heimtückisch sind, weil sie den Gegner auch nicht verleiten sollen, auf den sich aus diesem Recht ergebenden Schutz zu vertrauen. Folgende Beispiele für erlaubte Kriegslisten werden im Völkerrecht ausdrücklich genannt: Tarnung, Scheinstellungen, Scheinoperationen und irreführende Informationen. Als erlaubte Kriegslisten gelten ferner die Benutzung der Funkschlüssel des Gegners, das Einschleusen falscher Befehle sowie psychologische Kampfführung.“ Quelle: https://www.bmvg.de/de/themen/friedenssicherung/humanitaeres-voelkerrecht

Konkreter Bruch des Völkerrechts bezüglich des Potsdamer Abkommens in Bezug auf Deutschland:
Feststellung:
Die Überleitung des „Bundesrechtes“ auf das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik verstößt gegen das völkerrechtlich- verbindliche Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 in Bezug auf Deutschland! Die illegal-eroberte Verwaltungstätigkeit der „BRD“ auf dem Gebiet der DDR stellt einen groben Verstoß gegen die politischen Grundsätze der völkerrechtlich-verbindlichen Maßnahmen in Bezug auf den völkerrechtlichen Staat „Deutschland“ vom 2. August 1945 dar.

Illegale Weiterführung Nationalsozialistisches Recht bzw. Unrecht in der „BRD“:
Feststellung: Verstoß durch illegale Anwendung und Fortführung des Nazismus durch nazifiziertes „Bundesrecht“ in Form der aktiven Anwendung der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ vom 5. Februar 1934 der NSDAP - Adolf Hitler auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik und weiterer nazistischer Gesetzgebung ( Beispiel: NS-Justizbeitreibungsgesetz (JBeitrG) „JBeitrG Ausfertigungsdatum: 11.03.1937“
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/jbeitro/BJNR002980937.html

Verstoß gegen die völkerrechtlichen Grundsätze der Entnazifizierung:

Zitat aus dem rechtsverbindlichen Beschluss vom 2. August 1945 in Bezug auf Deutschland:
„4. Alle nazistischen Gesetze, welche die Grundlagen für das Hitlerregime geliefert haben oder eine Diskriminierung auf Grund der Rasse, Religion oder politischer Überzeugung errichteten, müssen abgeschafft werden. Keine solche Diskriminierung, weder eine rechtliche noch eine administrative oder irgendeiner anderen Art, wird geduldet werden.
Quelle:
http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html

Zitat: „Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934
Auf Grund des Artikels 5 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I. S. 75) wird folgendes verordnet:
§ 1. (1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort.
(2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit).“
Quelle:
https://www.verfassungen.de/de33-45/staatsangehoerigkeit34.htm

Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Zitat: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (Ergänzung: vom 05.02.1934 von Adolf Hitler) oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“ Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html

Reichsgesetzblatt der NSDAP über die Verordnung der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ am 5. Februar 1934 vom damaligen „Reichsminister des Innern“ Wilhelm Frick Quelle: RGBl_1934_I_85_VO_Staatsangehoerigkeit
https://www.servat.unibe.ch/dns/RGBl_1934_I_85_VO_Staatsangehoerigkeit.pdf

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) der „BRD“
Zitat: „§ 1 Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__30.html

„Gesetze aus der NS-Zeit, die bis heute gelten – Wo Adolf noch regiert!“ https://taz.de/Gesetze-aus-der-NS-Zeit-die-bis-heute-gelten/!5068958/ Siehe dazu auch: http://ns-quellen.at/gesetze_anzeigen.php

Die Re-Nazifizierung auf deutschem Boden durch die „BRD“ auf juristischer Ebene:

Ab 1949 wurde die Entnazifizierung gestoppt und der Aufbau der „BRD“ mit über Fünfzigtausend (50.000!) Nationalsozialisten vorgenommen!
Hinweis: Beweis und Quelle: ARD-Dokumentarfilm: „Akte D - Das Versagen der Nachkriegsjustiz“
Quelle:
https://www.youtube.com/watch?v=Xulim0aJqps

Reaktivierung der NS-Beamten und deren Nachfolger im BRD-Verwaltungssystem: Zitat: „Das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen war ein Bundesgesetz zur Ausführung des Regelungsauftrags in Art. 131 GG aus dem Jahr 1951. Es regelte die Rechtsverhältnisse von Beamten in der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland, die vor dem 8. Mai 1945 in das Beamtenverhältnis berufen wurden und danach ausgeschieden waren, ohne seitdem wiederverwendet oder versorgt worden zu sein. Der durch das Gesetz begünstigte Personenkreis wurde umgangssprachlich 131er genannt. Zu den „verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und aufgelöster Dienststellen“ gehörten gem. § 1 bis 4 des Gesetzes u. a. Beamte, Hochschullehrer und Richter aus den Vertreibungsgebieten, Beamte in nicht mehr existierenden Verwaltungen und Berufssoldaten sowie alle Personen, die wegen ihrer Betätigung im Deutschen Reich 1933 bis 1945 nach dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus zunächst nicht oder nicht ihrer früheren Stellung entsprechend verwendet wurden und keine entsprechende Versorgung mehr erhielten. Dazu gehörten auch Angestellte und Arbeiter sowie ihre Hinterbliebenen.“ Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Regelung_der_Rechtsverh%C3%A4ltnisse_der_unter_Artikel_131_des_Grundgesetzes_fallenden_Personen

Die bekanntesten Beispiele der Rekrutierung von ideologisierten hochrangigen Nazis in den höchsten und wichtigsten Posten in der BRD-Besatzungsverwaltung sind der NS-Jurist Hans Maria Globke und der NS-Geheimdienstchef der „Fremde Heere Ost“ Reinhard Gehlen im Bundesnachrichtendienst der „BRD“.  Dem angloamerikanischen Besatzungsregime „BRD“ wurden über Fünfzigtausend (50.000!) NS-Beamte für eine Reorganisation der NS-Struktur zur Verfügung gestellt!

Siehe dazu Beweise und Quellen:
ARD-Dokumentarfilm: „Akte D - Das Versagen der Nachkriegsjustiz“

Quellen:
https://www.youtube.com/watch?v=Xulim0aJqps
+ https://de.wikipedia.org/wiki/Organisation_Gehlen
und:
https://taz.de/NS-Kontinuitaeten-im-Bundeskanzleramt/!5739735/

Liste NSDAP-Mitglieder, die nach 1945 in der BRD völkerrechtswidrig tätig waren
:
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_ehemaliger_NSDAP-Mitglieder,_die_nach_Mai_1945_politisch_t%C3%A4tig_waren

Völkerrechtlich-verbotene Heimtücke und Machtmissbrauch der 1990 aktiven Alt-Nazis als Regierungsvertreter der „BRD“-Regierung
z. Bsp. durch den „BRD“-Außenminister Hans-Dietrich Genscher der verbotenen NSDAP-Partei.
Hans-Dietrich Genscher NSDAP-Mitgliedsnummer 10.123.636 20. April 1944. 
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_NSDAP-Parteimitgliedsnummern

Gemäß der Rechtsprechung der „Bundesrepublik Deutschland“ („BRD“), insbesondere gemäß dem Artikel 25 Grundgesetz für die „BRD“, gehen die Gesetze des Völkerrechts dem „Bundesrecht“ vor. Damit einher geht die völkerrechtlich-verbindlichen fortgeltenden Entnazifizierungsvorschriften gemäß Artikel 139 Grundgesetz für die „BRD“, aus denen die fortgeltende Gültigkeit der völkerrechtlichen Beschlüsse vom 2. August 1945 – Potsdamer Abkommen – hervorgeht.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 139
„Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_139.html

Re-Militarisierung auf deutschem Boden!

Verstoß gegen den völkerrechtlichen verbindlichen Grundsatz der Entmilitarisierung in Bezug auf Deutschland:
Zitat: „3. Die Ziele der Besetzung Deutschlands, durch welche der Kontrollrat sich leiten lassen soll, sind: (I) Völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands und die Ausschaltung der gesamten deutschen Industrie, welche für eine Kriegsproduktion benutzt werden kann oder deren Überwachung.“
Quelle:
http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html

Völkerrechtswidrig illegale Wiederbewaffnung der BRD: https://de.wikipedia.org/wiki/Wiederbewaffnung


Beispiele von militärischer Beteiligung der "BRD" an völkerrechtlich illegalen Angriffskriegen:

Illegale militärische Beteiligung der „BRD“ am illegalen NATO-Krieg in Jugoslawien im Jahr 1999:
Zitat: „Der NATO-Luftkrieg gegen Jugoslawien
Die westlichen Staaten entschlossen sich aufgrund der fortschreitenden Eskalation durch die jugoslawische Führung im März 1999 zum Luftkrieg gegen Jugoslawien und seine Truppen im Kosovo, um es zum Einlenken zu zwingen. Die Bundeswehr bekämpfte dabei die jugoslawische Luftverteidigung, überwiegend mit ECRElectronic Combat Reconnaissance-Tornados. Es war der erste Kampfauftrag für die Armee im Einsatz. Doch ein Mandat der Vereinten Nationen lag nicht vor.“
Quelle:
https://www.bundeswehr.de/de/ueber-die-bundeswehr/geschichte-bundeswehr/armee-einsatz

Illegale Beteiligung der BRD am NATO-Krieg in Libyen im Jahr 2011: Das zugehörige UN-Mandat wurde von der NATO missbräuchlich überschritten, um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Staat Libyen zu führen. Siehe u.a. folgende Beweis-Quellen:
- https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Milit%C3%A4reinsatz_in_Libyen_2011
-
https://www.sueddeutsche.de/politik/nato-einsatz-in-libyen-offene-unterstuetzung-und-heimliche-hilfe-1.1135552
-
https://www.spiegel.de/politik/ausland/libyen-einsatz-und-voelkerrecht-glueckwunsch-nato-aber-bitte-leise-jubeln-a-783548.html
-
https://www.derstandard.at/story/2000125060104/als-die-nato-in-libyen-die-sache-in-die-hand
-
https://www.siper.ch/frieden/infografiken/illegale-kriege-der-nato-l%C3%A4nder.html
- https://www.siper.ch/frieden/infografiken/illegale-kriege-der-nato-l%C3%A4nder.html

Völkerrechtswidrige militärische Unterstützungsleistung der BRD für die Kriegsparteien NATO/ Ukraine gegen die alliierte Hauptsiegermacht Russische Föderation auf Kosten und zum Nachteil der Deutschen und aller Völker - in Folge Völkermord durch Krieg, Militarismus und Nazismus! Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/krieg-in-der-ukraine/lieferungen-ukraine-2054514

„NATO 75 Jahre - Langzeitkrieg gegen Russland!“
Zitat: Vor 75 Jahren wurde das westliche Kriegsbündnis gegründet.“
Quelle:
https://www.jungewelt.de/artikel/472615.nato-75-jahre-langzeitkrieg-gegen-russland.html

Illegale Kriegsführung der „BRD“ gegen Russland:

Zitat: "Insgesamt hat Deutschland (BRD!) inzwischen Militärhilfen in Höhe von etwa 28 Milliarden Euro für die Unterstützung der Ukraine zur Verfügung beziehungsweise für die kommenden Jahre bereitgestellt." Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/krieg-in-der-ukraine/lieferungen-ukraine-2054514

Verwaltungstechnischer Machtmissbrauch auf dem völkerrechtlich nicht untergangenem "Nazi-Deutschland" / Deutsches Reich:

Ergebnis:
Alle Aktivitäten von zivilen und militärischen BRD-Organisationen/ Verwaltungen aller Art, Einzelpersonen der BRD einschließlich deren gesamten nazifizierten „Deutschen Wirtschaft“, der Nazi-Rüstungskonzerne auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sind aus den zuvor genannten, schwerwiegenden Gründen als völkerrechtlich illegal zu bewerten!

Kein nachweislich-bekennender DDR-Bürger ist demnach und insgesamt gezwungen das Bundesrecht der „BRD“ anzuerkennen, wenn der betreffende Mensch fortgeführte Verbrechen wie den deutschen Nazismus, Militarismus, Kriegstreiberei, Beteiligung an völkerrechtlich illegalen militärischen Aktionen/ Interventionen (Angriffskriegen), Nazi- und Kriegsverbrechen, Völkermord, Versklavung, Ausplünderung und Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen, Vernichtung der göttlichen Schöpfung, arglistige Täuschung/ Betrug, Korruption usw. ablehnt und seine Beteiligung verweigert!
Gemäß den internationalen und nationalen Rechtsgrundlagen und den offenkundigen Tatsachen besteht in Bezug auf die DDR die Möglichkeit durch Anwendung des Notstandsrechtes die Handlungsfähigkeit der DDR wiederherzustellen!


Zitat: „Der übergesetzliche Notstand ist in der deutschen Rechtswissenschaft ein Argumentationsansatz für einen Rechtfertigungs-, Entschuldigungs- oder Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgrund bei einer Straftat, der nicht gesetzlich geregelt ist. „Übergesetzlich“ meint Gründe, die im Gesetz nicht normiert sind, sich jedoch aus Rechtsprinzipien von gleichem oder höherem Gewicht herleiten lassen (vgl. auch Naturrecht, Rechtspositivismus). Dieser Notstand soll auf ganz außergewöhnliche und unauflösbare Gewissenskollisionen beschränkt sein. Voraussetzungen, Wesen und Rechtsfolgen des übergesetzlichen Notstands sind diffus geblieben.
Diese Rechtsfigur ist jedoch weitgehend in Rechtsprechung und Literatur anerkannt; das Bundesverfassungsgericht musste jedoch bisher nie darüber entscheiden.“
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__30.html

 

Friedensverträge sind nicht beabsichtigt!

Zitat: „Friedensvertrag bzw. Friedensregelung nicht beabsichtigt
Protokoll-Auszug: Drittes Treffen der Außenminister der Zwei plus Vier 17.07.1990 Anlage Protokoll des französischen Vorsitzenden.
Hans-Dietrich Genscher (20. April 1944) mit der NSDAP-Mitgliedsnummer 10.123.636
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_NSDAP-Parteimitgliedsnummern

Aussage des Tatbeteiligten und Zeugen Hans Dietrich Genscher:
„Der Außenminister der Bundesrepublik Deutschland weist darauf hin, dass er zur Kenntnis genommen hat, dass diese Erklärung für die polnische Regierung keine Grenzgarantie darstellt. Die „BRD“ stimmt der Erklärung der vier Mächte zu und unterstreicht, dass die in dieser Erklärung erwähnten Ereignisse oder Umstände nicht eintreten werden, d.h., dass ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind.“
Quellen dazu: „Deutsche Einheit“ Sonderedition aus den Akten des Bundeskanzleramtes 1989/90 Oldenbourg Verlag https://wiedervereinigung.bundesarchiv.de/dokumente.html

Feststellung: Die Volksrepublik Polen hat bis heute keine völkerrechtliche Garantie in Bezug auf ihre Westgrenze. Die neue Staatsgrenze zwischen Polen und dem Staat „Deutschland“ kann offiziell erst mit der Erfüllung des Potsdamer Abkommens völkerrechtlich endgültig festgelegt werden! Die heutigen Grenzen sind lediglich die Grenzen der verschiedenen Verwaltungsgebiete auf dem Staatsgebiet des weiter existierenden Staates Deutschland von 1937.

Original-Wortlaut - Potsdamer Abkommen Teil IX (Teil 9):
„Bezüglich der Westgrenze Polens wurde folgendes Abkommen erzielt:
Die Häupter der drei Regierung bekräftigen ihre Auffassung, dass die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zur Friedenskonferenz zurückgestellt werden soll.“
Quelle: http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html

Die völkerrechtliche Friedensregelung zur völkerrechtlichen Beendigung des Kriegszustandes in Bezug auf Deutschland ist die des Potsdamer Abkommens Teil II vom 02. August 1945! Der Wortlaut der völkerrechtlich-verbindlichen Übereinkunft über die Errichtung des Rates der Außenminister - Zitat:
„Es ist ein Rat zu errichten, bestehend aus den Außenministern des Vereinigten Königreiches, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Chinas, Frankreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika. (…) Der Rat wird zur Vorbereitung einer friedlichen Regelung für Deutschland benutzt werden, damit das entsprechende Dokument durch die für diesen Zweck geeignete Regierung Deutschlands angenommen werden kann, nachdem eine solche Regierung gebildet sein wird.“
Quelle: https://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0011_pot&l=de


Die handelsrechtlich- privatisierte Verwaltungsstruktur der „BRD“ auf deutschem Boden!

Zitat: „Die Bundesebene (auch Bund genannt) ist in der „BRD“ die oberste Ebene in der Hierarchie des Verwaltungssystem.“ Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesebene_(Deutschland)

Zitat: „Die mit dem Bund verbunden Unternehmen: Auch Gebietskörperschaften wie der Bund sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Unternehmen i. S. d. § 15 Aktiengesetz (AktG) anzusehen. Für Unternehmensbeteiligungen des Bundes gelten daher grundsätzlich die aktienrechtlichen Vorschriften über verbundene Unternehmen.
Mit dem Bund verbundene Unternehmen, gegenüber denen der Bund als herrschendes Unternehmen anzusehen ist, unterliegen damit bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen der Berichtspflicht nach § 312 AktG. Zur Erleichterung der Erfüllung einer etwaigen Berichtspflicht nach § 312 AktG ist hier eine alphabetische Zusammenstellung der mit dem Bund im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen und rechtlich unselbstständigen Einrichtungen eingestellt.“
Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Bundesvermoegen/Privatisierungs_und_Beteiligungspolitik/Beteiligungspolitik/Beteiligungsberichte/liste-mit-bund-verbundene-unternehmen.html

Zitat: „Die einzelnen Bundesländer besitzen zwar eine eigene Landesregierung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit, ihre Kompetenzen leiten sich jedoch vom Bund ab, dem die Kompetenz-Kompetenz zugestanden wird.“ Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesebene_(Deutschland)

Zitat: „Als Kompetenz-Kompetenz (auch Kompetenzkompetenz) wird in den Staatswissenschaften die Kompetenz verstanden, sich selbstständig neue Entscheidungskompetenzen zu geben. Ausgehend von dem Begriff der Kompetenz als der Fähigkeit und der Befugnis sozialer Akteure, durch eigene Handlungen bestehende normative Verhältnisse zu ändern, bedeutet Kompetenz-Kompetenz - so viel wie die Rechtsmacht und die Legitimation zur Begründung eigener Kompetenzen.“
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kompetenz-Kompetenz

Zitat: „Verwertungsgesellschaften sind private Einrichtungen, denen zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben in vielen Ländern eine gesetzliche Monopolstellung zugewiesen wurde. Ihr Geschäftsmodell liegt zwischen der quasi-gewerkschaftlichen Funktion einer Solidargemeinschaft des ihr angeschlossenen Kollektivs an Urhebern gegenüber den wirtschaftlich stärkeren Rechteverwertern und einer quasi-amtlichen Funktion, die Einhaltung der Meldepflicht bei der Nutzung von Werken, z. B. bei öffentlichen Aufführungen, Vervielfältigungen, Rundfunk- und Fernsehausstrahlungen sowie Verbreitung im Internet, zu kontrollieren.“
Beweis-Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verwertungsgesellschaft

„Die Gemeinde (oder Kommune) ist im politischen System der Bundesrepublik Deutschland als Gebietskörperschaft die unterste Stufe des Verwaltungsaufbaus und Verwaltungsträgerin der kommunalen Selbstverwaltung. Städte sind (zumeist einwohnerstarke) Gemeinden mit Stadtrecht.
Stand Januar 2024 gibt es 10.753 Gemeinden (…)“
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinde_(Deutschland)

Zitat: „Eine Gebietskörperschaft ist eine
Körperschaft, deren Zuständigkeit und Mitgliedschaft territorial bestimmt sind. Ihre Gebietshoheit ist jeweils auf einen räumlich abgegrenzten Teil des Staatsgebietes beschränkt. Sie grenzt sich dadurch von solchen Körperschaften ab, deren Mitgliedschaft durch persönliche Eigenschaften bestimmt wird.“ Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gebietsk%C3%B6rperschaft

Firma Gemeinde Wittendörp D-U-N-S® Nummer: 314274967
Unternehmensadresse: Molkereistr. 4 19243 Wittenburg
Quelle:
https://www.dnb.com/de-de/upik.html

Firma Amt Wittenburg D-U-N-S® Nummer: 312898874
Unternehmensadresse: Molkereistr. 4 19243 Wittenburg
Quelle:
https://www.dnb.com/de-de/upik.html

Nazi-Plan zur perfekten Versklavung der Menschheit: „Great Reset - der große Umbruch“:

- Abschaffung aller ethnischen Volksstämme, deren Kulturen, Traditionen, Sprachen, Moral und Sittlichkeit, Zugang zu Gott durch nationalsozialistische Gleichschaltung!
- Volldigitalisierung zur kapitalistischen Versklavung der menschlichen Gesellschaft!
- Künstliche Intelligenz der Kapitalisten zur Kontrolle und Steuerung ihrer Sklaven!
- Letztendlich satanische Vernichtung der Schöpfung Gottes durch die kapitalistischen Naziteufel! („Mammon-Jünger“)


Kapitalismus:
Zitat: „Kapitalismus bezeichnet zum einen eine spezifische Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, als historisches „Weltsystem“ (...) Allgemein wird unter (modernem) Kapitalismus eine Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung verstanden, die auf Privateigentum an den Produktionsmitteln und einer Steuerung von Produktion und Konsum über den Markt (Marktwirtschaft) beruht. (…)
Einschlägige Lexika der Soziologie definieren den Kapitalismus als Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung mit den Merkmalen: Güterproduktion unter Bedingungen des Privateigentums an den Produktionsmitteln, über das eine Minderheit verfügt, während die Mehrheit ein Lohnarbeitsverhältnis eingehen muss. Triebkraft der wirtschaftlichen Prozesse ist das Interesse der Produktionsmittelbesitzer an der Vermehrung des eingesetzten Kapitals, d. h. an Profitmaximierung und Akkumulation.“ Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalismus

Mammon:
Zitat: „Mammon ist ein aus dem Aramäischen entlehnter Begriff, der ursprünglich „Besitz“ oder „Vermögen“ bedeutet. Das Wort wird in der Bibel von Jesus Christus verwendet und wird dort unter dem Aspekt der Unwahrheit und Lüge betrachtet. Heute wird mit dem Begriff abschätzig das Geld im Allgemeinen bezeichnet („schnöder Mammon“), da es zum Herrscher über die Menschen wurde. (...) Daraus resultierte, dass Mammon in Volksglauben und der Literatur als personifizierter Reichtum zu einem Dämon wurde, der den Menschen zu Geiz und Habgier verführt.
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Mammon

Siehe dazu auch den internationalen Feldversuch „Corona“ bzw. „COVID-19“:
„Der Große Umbruch (German Edition) Taschenbuch - 25. September 2020“:

Deutsche Ausgabe von Klaus Schwab (Author), Thierry Malleret (Autor)“ Zitat: “Mit seinem Erscheinen hat Covid-19 die bisherige Regierungsführung der Länder, unser Zusammenleben und die Weltwirtschaft als Ganzes gehörig durcheinandergebracht. Covid-19: Der große Umbruch ist ein Leitfaden für alle, die verstehen möchten, wie das neuartige Coronavirus so viel Zerstörung und Leid anrichten konnte und welche Änderungen für eine integrativere, robustere und nachhaltigere Welt erforderlich sind. Das Buch bietet eine besorgniserregende, dennoch zuversichtliche Analyse. Covid-19, die größte Gesundheitsbedrohung des Jahrhunderts, hat enorme wirtschaftliche Schäden verursacht und bestehende Ungleichheiten verschlimmert. Die Macht des Menschen liegt jedoch in seinem Weitblick, Einfallsreichtum und - zumindest in einem gewissen Maße - Vermögen, das Schicksal selbst in die Hand zu nehmen und eine bessere Zukunft zu planen. Dieses Buch zeigt uns, wo wir beginnen müssen. Professor Klaus Schwab ist der Gründer und Vorstandsvorsitzende des Weltwirtschaftsforums. Er ist Verfasser verschiedener Bücher, darunter „Die Vierte industrielle Revolution“ und langjähriger Verfechter des „Stakeholder-Kapitalismus“. Thierry Malleret ist geschäftsführender Partner von Monthly Barometer, einer prägnanten, prädiktiven Analyse.“
Quelle: https://www.amazon.de/COVID-19-Grosse-Umbruch-Klaus-Schwab-ebook/dp/B08K3V1Y6K

Generallösung: Rückkehr zur göttlich-natürlichen Ordnung!

Anerkenntnisgrundlagen für eine indigene, deutsche Minderheit wie die Nationale Befreiungsbewegung Deutschland - staatenlos.info gemäß folgenden internationalen Rechtsgrundlagen:

Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (kurz UN-Rassendiskriminierungskonvention; internationale Abkürzung ICERD)
Quelle:
https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/1995/1164_1164_1164/20191104/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-1995-1164_1164_1164-20191104-de-pdf-a.pdf

Der Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (kurz UN-Sozialpakt
)
Quelle: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICESCR/ICESCR_Pakt.pdf

Übereinkommen über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern, 1989
Quelle:
https://www.ilo.org/sites/default/files/wcmsp5/groups/public/@ed_norm/@normes/documents/publication/wcms_100900.pdf

Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker vom 13. September 2007
Quelle:
http://www.humanitaeres-voelkerrecht.de/ERiV.pdf

Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Quelle:
https://www.humanrights.ch/de/ipf/grundlagen/rechtsquellen-instrumente/aemr/

"Kopenhagener Abschlussdokument über die menschliche Dimension" der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) vom 29. Juni 1990
Quelle:
https://www.vr-elibrary.de/doi/abs/10.7767/dnrm.19891990.30.1.7?download=true&journalCode=dedo

Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten
Quelle:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/minderheiten/minderheitenrecht/minderheitenrecht-node.html

Artikel 14 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Quelle:
https://dejure.org/gesetze/MRK

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 25, Art 3 Abs. 3 Satz 1
Allgemeine Hinweise zum Minderheitenschutzrecht im Völkerrecht
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Minderheitenschutz

Weitere Hinweise:

Artikel 140 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 139

Fortgelten der Vorschriften über Entnazifizierung

„Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_139.html

Direktive an den Oberbefehlshaber der US-Besatzungstruppen in Deutschland (JCS 1067) (April 1945):
Zitat: „Deutschland wird nicht besetzt zum Zwecke seiner Befreiung, sondern als ein besiegter Feindstaat. Ihr Ziel ist nicht die Unterdrückung, sondern die Besetzung Deutschlands, um gewisse wichtige alliierte Absichten zu verwirklichen.“
Quelle: https://ghdi.ghi-dc.org/sub_document.cfm?document_id=2297&language=german

Wortbedeutung Besatzungsmacht:
„Besatzungsmacht bezeichnet einen Staat, der einen anderen Staat oder einen Teil davon besetzt hält. Die Besatzungsmacht, als in der Regel militärische Verwaltung (Militärregierung), übernimmt in den meisten Fällen laut Besatzungsrecht auch große Bereiche der Exekutive im besetzten Gebiet und schränkt damit die Souveränität des betroffenen Landes erheblich ein. Nach den Genfer Konventionen haben Besatzungsmächte besondere Pflichten gegenüber der Bevölkerung im besetzten Gebiet.“

Wortbedeutung
Besatzungsregime:
„Die von einer Besatzungsmacht ausgeübte Herrschaft wird als Besatzungsregime bezeichnet. Einzelne Vertreter einer Besatzungsmacht oder die Angehörigen in ihrer Gesamtheit werden auch Okkupanten (Besatzer) genannt.“
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Besatzungsmacht

Wortbedeutung Völkermord oder Genozid:
„Ein Völkermord oder Genozid ist seit der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 ein Straftatbestand im Völkerstrafrecht, der durch die Absicht gekennzeichnet ist, auf direkte oder indirekte Weise „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“; er unterliegt nicht der Verjährung. Die auf Raphael Lemkin zurückgehende rechtliche Definition dient auch in der Wissenschaft als Definition des Begriffs Völkermord.
Völkermord wird oft als besonders negativ bewertet und etwa als „Verbrechen der Verbrechen“ (englisch „crime of crimes“) oder „das schlimmste Verbrechen im Völkerstrafrecht. umschrieben. Seit dem Beschluss durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen 1948 wurde die Bestrafung für Völkermord in verschiedenen nationalen Rechtsordnungen ausdrücklich verankert.“ Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkermord

Wortbedeutung „Welt“:
Die Welt bedeutet alles, was der Mensch geistig erschafft, gedanklich erfindet und später in die Realität als sein Kunst-Werk auf der Erde aus der geistigen Ebene in die materielle Wirklichkeit überführt!

Wortbedeutung „Realität“:
Die Realität bedeutet einfach nur die Original-unverfälschte, echte, wahrhaftige Wirklichkeit!

Zitat: „Als Realität wird im allgemeinen Sprachgebrauch die Gesamtheit des Realen bezeichnet. Als real gilt zum einen etwas, das keine Illusion ist und nicht von den Wünschen oder Überzeugungen einer einzelnen Person abhängig ist. Zum anderen das, was in Wahrheit so ist, wie es erscheint, bzw. dem bestimmte Eigenschaften „robust“ - also nicht nur in einer Hinsicht und nicht nur vorübergehend - zukommen (→ Authentizität). Realität ist in diesem Sinne somit dasjenige, dem „Bestimmtheit“ zugeschrieben werden kann. Ein intentionales Objekt (z. B. eine Überzeugung, eine Einschätzung, eine Beschreibung, ein Bild, ein Film oder Computerspiel) gilt dann als realistisch, wenn es die Eigenschaften der darzustellenden Wirklichkeit in vielerlei Hinsicht und ohne Verzerrungen wiedergibt (→ Realismus).
Der Begriff stammt von lateinisch
realitas, ‚Wirklichkeit‘; über res, ‚Sache‘, ‚Ding‘, ‚Wesen‘. Der Plural Realitäten als Synonym oder Sammelbegriff für jemandes Immobilien ist heute überwiegend veraltet. Lediglich in Österreich (und gelegentlich, immer seltener, auch im oberdeutschen Dialektraum Süddeutschlands) findet er noch regelmäßig Anwendung“
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Realit%C3%A4t
Wortbedeutung „Erde“:
Die Erde ist der Grund und Boden, auf oder in welcher alle Geschöpfe leben!

Wortbedeutung Kunst:
Kunst ist alles, was der Mensch geistig und materiell erschafft!

Siehe z. Bsp. Friedrich Nietzsche - Zitat:
"Kunst kommt von Können, käme es von Wollen hieße es Wunst."

Zitat: „Kunst (lateinisch ars, griechisch téchne
[1] bezeichnet im weitesten Sinne jede entwickelte Tätigkeit von Menschen, die auf Wissen, Übung, Wahrnehmung, Vorstellung und Intuition gegründet ist (Heilkunst,[2] Kunst der freien Rede). Im engeren Sinne werden damit Ergebnisse gezielter menschlicher Tätigkeit benannt, die nicht eindeutig durch Funktionen festgelegt sind.[3] Nach Tasos Zembylas unterliegt der Formationsprozess des Kunstbegriffs einem ständigen Wandel, der sich entlang von dynamischen Diskursen, Praktiken und institutionellen Instanzen entfalte.[4]
Kunst ist ein menschliches
Kulturprodukt, das Ergebnis eines kreativen Prozesses.[5] Das Kunstwerk steht meist am Ende dieses Prozesses, kann aber auch der Prozess bzw. das Verfahren selbst sein. So wie die Kunst im gesamten ist das Kunstwerk selbst gekennzeichnet durch das Zusammenwirken von Inhalt und Form.[6] Ausübende der Kunst im engeren Sinne werden Künstler genannt.
Die ursprüngliche Bedeutung des Begriffs Kunst wurde auf alle Produkte menschlicher
Arbeit angewandt (vgl. Kunstfertigkeit) als Gegensatz zur Natur, was beispielsweise bei Kunststoff, Künstliche Ernährung, Künstliches Aroma, Künstliche Intelligenz ersichtlich wird“
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kunst

Wortbedeutung „Geschichte“:
Die „Geschichte“ (Aufgeschichtete Erzählungen, Märchen, Sagen, Fabeln) wurde immer im Auftrag der jeweiligen Machthaber geschrieben!
Man kann davon ausgehen, dass alle großen Persönlichkeiten der Vergangenheit gesteuert waren!
Falschinformationen = engl. „Fake-News“ gab es schon viel früher.
„Fake News gab es schon im Mittelalter“
Quelle:
https://www.nzz.ch/feuilleton/fake-news-gab-es-schon-im-mittelalter-und-das-zeigt-erkenntnis-gibt-es-nur-wo-der-zweifel-am-anfang-steht-ld.1439596?reduced=true

Erkenntnis gibt es nur, wo der Zweifel am Anfang steht. Wer Nachrichten verbreitet, will etwas damit bezwecken bzw. erreichen.
Hinter jedem Menschenwerk kann auch ein Versuch lauern, Menschen nachteilig zu beeinflussen.
Dagegen gibt es nur einen Schutz:
Außer an Gott und dessen natürliche Ordnung nichts ungeprüft glauben!
Stets alles menschlich Erschaffene hinterfragen und selbst überprüfen!

Feststellung:
Im Zweifel liegt die Erkenntnis!
Es geht zusammengefasst bei fast allen BRD-Organisationen und Einzelprotagonisten immer um primitiv niederes gewinnorientiertes Geschäftsdenken zum eigenen Vorteil, narzisstische Selbstdarstellung, Schauspielerei und Machtgehabe.
Durch das Geschäftsdenken bzw. Vorteilsdenken sind die meisten Menschen dem „Mammon“ und damit dem Satanismus mehr oder weniger unbewusst verfallen.
Darum prüfe stets jedes Menschenwerk!

Wortbedeutung Mammon:
Zitat: „Mammon ist ein hochrangiger Dämon der Hölle, welcher in Gestalt eines alten Mannes erscheint. Er hat einen absolut hinterlistigen Charakter und soll es gewesen sein, der den Menschen einst lehrte, wie man das Herz der Erde aufbrechen kann, um verborgene Schätze zu erlangen. Mammon wird außerdem manchmal als „Dämon des Reichtums“ bezeichnet, verkörpert die Todsünde der Habgier und verleitet seine Opfer mit Freuden dazu, diese Sünde zu begehen.“
Quelle:
https://engelpedia.fandom.com/de/wiki/Mammon
Zitat: „Unter Mammonmæmən/ wird im Neuen Testament allgemein angenommen, dass es sich um Geld, materiellen Reichtum oder irgendetwas anderes handelt, das Reichtum verspricht, und wird mit dem gierigen Streben nach Gewinn in Verbindung gebracht. Sowohl das Matthäusevangelium als auch das Lukasevangelium zitieren Jesus und verwenden das Wort in einer Phrase, die im Englischen oft mit „Man kann nicht sowohl Gott als auch dem Mammon dienen“ wiedergegeben wird. Im Mittelalter wurde es oft personifiziert und manchmal zu den sieben Fürsten der Hölle gezählt. Mammon bedeutet auf Hebräisch (ממון) „Geld“. Das Wort wurde ins moderne Hebräisch übernommen und bedeutet Reichtum.“ Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Mammon

Wortbedeutung Satanismus:
Zitat: „Unter den Begriff Satanismus werden verschiedene Bewegungen zusammengefasst, die sich positiv auf Satan bzw. auf das gesellschaftlich als das Böse angesehene beziehen. Sie stehen nicht unbedingt miteinander in Verbindung. Als literarische Strömung ist Satanismus seit dem 17., als religiöse Bewegung seit dem frühen 18. Jahrhundert belegt. Man unterscheidet in der Regel zwei Richtungen des Satanismus. Der „traditionelle“ (theistische) Satanismus beinhaltet das Verehren von Gottheiten. Darin gilt das Kriterium, dass die Figur Satans mehr oder weniger im Mittelpunkt steht. Beim „modernen“ Satanismus hingegen wird ein atheistischer und rationalistischer Standpunkt vertreten. Kleinster gemeinsamer Nenner zahlreicher Richtungen des modernen Satanismus ist hierbei der Anthropozentrismus, im Besonderen die Betonung der Freiheit des Menschen. Damit steht der Satanismus vor allem im Gegensatz zu religiösen Strömungen, die die Vorherbestimmung und Unvollkommenheit des Menschen betonen.“ Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Satanismus


Allgemeine Hinweise:

Alle Ausführungen auf dieser wissenschaftlichen Kunst-Webseite beruhen auf Annahme öffentlich zugänglicher menschlicher Kunstwerke in Form von Texten, Quellen und beweiskräftigen Dokumente bis gegebenenfalls das Gegenteil in Beweislastumkehr unter uneingeschränkter persönlicher, kommerzieller Haftungsübernahme bewiesen ist.
Es wird sich ausdrücklich auf das Naturrecht der freien Meinungsäußerung, Freiheit der Kunst, Wissenschaft Forschung und der Berichterstattung (Pressefreiheit) berufen -
auch gemäß öffentlichen Recht Artikel 5 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.
Zitat: "Artikel 5. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

Für die Richtigkeit der menschlichen Kunstwerke in Form von Ausführungen, Quellen und beweiskräftigen Dokumenten kann selbstverständlich keine Gewähr übernommen werden.
Alle Ausführungen gelten als Anregung zum eigenen Nachdenken, Forschen und Prüfen
.
Ob Ausführungen richtig sind, wird sich früher oder später klären.
Alle verantwortungsbewussten Menschen sind daher aufgefordert, sich gemäß den Erfordernissen des Potsdamer Abkommens und dessen Vorschriften an der Wahrheitsfindung und persönlichen Verantwortungsübernahme zu beteiligen!


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Über 1200 Jahre Fremdbestimmung der Deutschen!

Die ursprünglichen Deutschen sind durch die feindliche Übernahme ihrer Stammesgebiete in die „monströse Verfassungsordnung“ des „Heiligen Römischen Reiches“ geraten!
Quelle:
https://www.flickr.com/photos/94791180@N06/9994131633
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_St%C3%A4mme
Quelle: Die Deutschen Stämme - ein Exkurs: https://youtu.be/e8WHWDG5IhI Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_deutscher_Mundarten
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Heiliges_R%C3%B6misches_Reich
Quelle: https://tanguay.info/learntracker/page/lectureNotesItems?idCode=sachsenreich Die Grundfarben dieses römischen Imperiums waren und sind die heraldischen Farben Schwarz (schwarzer Adler), Rot (rote Waffen-Klauen) auf Goldenem Grund: Schwarz-Rot-Gold
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Flagge_Deutschlands
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Hieronymus_Bosch
Quelle: http://bauernkriege.de/tabor.html
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Drei%C3%9Figj%C3%A4hriger_Krieg
„Die Goldene Bulle ist ein in Urkundenform verfasstes kaiserliches Gesetzbuch, das von 1356 an das wichtigste der „Grundgesetze“ des Heiligen Römischen Reiches war. Es regelte vor allem die Modalitäten der Wahl und der Krönung der römisch-deutschen Könige und Kaiser durch die Kurfürsten bis zum Ende des Alten Reiches 1806.“
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Goldene_Bulle
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Codex_Maximilianeus_Bavaricus_Civilis
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Heiliges_R%C3%B6misches_Reich
Der Deutsche Bund – als funktionaler Ersatz für das Heilige Römische Reich deutscher Nation. „Gleichwohl wurde die Suche nach einem funktionalen Ersatz für die 41 deutschen Staaten und freien Städte eine der zentralen Fragen des Kongresses.“
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_Kongress
Quelle: https://www.wikiwand.com/de/Liste_der_r%C3%B6misch-deutschen_Herrscher
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Heiliges_R%C3%B6misches_Reich
Direktive an den Oberbefehlshaber der US-Besatzungstruppen in Deutschland (JCS 1067) (April 1945): Zitat: „Deutschland wird nicht besetzt zum Zwecke seiner Befreiung, sondern als ein besiegter Feindstaat. Ihr Ziel ist nicht die Unterdrückung, sondern die Besetzung Deutschlands, um gewisse wichtige alliierte Absichten zu verwirklichen.“
Quelle:
https://ghdi.ghi-dc.org/sub_document.cfm?document_id=2297&language=german

Glaubensgemeinschaft „Judentum“ Aschkenasim/ Ashkenazi Jews und Kohanim:

„Unter Judentum (Übersetzung von griechisch ἰουδαϊσμός ioudaismos; hebräisch יהדות jahadut) versteht man einerseits die Religion, die Traditionen und Lebensweise, die Philosophie und meist auch die Kulturen der Juden (Judaismus) und andererseits die Gesamtheit der Juden. Letztere wird auch Judenheit genannt.“
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Judentum
Quelle:
https://en.wikipedia.org/wiki/Ashkenazi_Jews
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kohen
Quelle:
https://www.welt.de/reise/article3775809/Villa-Rothschild-die-Wiege-der-Bundesrepublik.html
„Ebenfalls vom Herkunftsort abgeleitet sind die typisch aschkenasischen Familiennamen Oppenheim, Warburg, Guggenheim, Frankfurter, Landauer, Feuchtwanger, Kissinger, Spira und ähnlich (von Speyer), Dreyfuss (von französisch Trèves für Trier) und Mintz (von Mainz). Zum Teil wurden Familiennamen von einzelnen Häusern abgeleitet. Bekannt sind die Ableitungen Rothschild – vom „Haus zum Rothen Schild“ von Häusern der Frankfurter Judengasse“. Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Aschkenasim
Quelle:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/bulletin/rede-von-bundeskanzlerin-dr-angela-merkel-796170
Zitat: „Viele Menschen glauben, dass die Familie Rothschild nicht wirklich jüdisch ist, diese Leute verstecken sich einfach im Schatten der Juden und nutzen ihn als Schutzschirm.“
Quelle:
https://baophapluat.vn/gia-toc-quyen-luc-rothschild-ky-4-the-luc-nao-dung-sau-trum-phat-xit-hitler-post397660.html
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Balfour-Deklaration
Quelle: https://www.juedische-allgemeine.de/religion/geistige-elite/
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kohen#Kohen_als_moderner_Familienname

Die ethnisch-indigene Minderheit der Deutschen:

 

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Auswahl Filmempfehlungen zur Aktivierung des inneren Zeichens der Erbinformation („genetischer Code“):

Der geheime Krieg gegen die Deutschen und seine historischen Wurzeln = Auf zur #Freiheit & #Frieden
https://youtu.be/Acf40E3BUOE

Herr der Ringe: Die Rückkehr des Königs https://youtu.be/p6IjSLFExiw
Matrix https://youtu.be/ETvkaFGs6d4

Die unendliche Geschichte - Kinofilm digital überarbeitet HD
https://youtu.be/M1DT-PKWPZY


Heimat-Schulungsfilme:


Grün kaputt - Landschaft und Gärten der Deutschen https://youtu.be/pB_qhO2gVjU

Unser Dorf soll hässlich werden Ein Film von Dieter Wieland
https://youtu.be/6oawhi5uPLs

"Typisch Deutsch" Das saubere Dorf - Beobachtungen von Dieter Wieland (1989)
https://youtu.be/GMWiKOWFFTw

Topographie Bauen auf dem Lande (1995)
https://youtu.be/oAhBWcR9O-w

Dinkelsbühl – Stadtbaukunst des Mittelalters 1983
https://youtu.be/Os5NqHokQmw

Topographie Der Garten
https://youtu.be/7_nNVTUVjos

Topographie Der Zaun
https://youtu.be/5Gd-UBymK-A

Bauen und bewahren Begrünte Wände
https://youtu.be/d0wFRI_675g
Topographie – Bauerngärten
https://youtu.be/kdWHopQ3bJs

Beispiel: Topographie Haßberge
https://youtu.be/Lr3jXtFTJc8

Topographie Rundlingsdörfer in Niedersachsen
https://youtu.be/qLcS84eneaA

Topographie Dorflinden Dieter Wieland
https://youtu.be/Fpta-WQDXA0

Topographie -- Südtiroler Urwege (1981)
https://youtu.be/WFEotU4s8dQ

Topographie Der letzte Garten - das Grab
https://youtu.be/kB_kDyr6Zbw

Topographie (1982) Die Farbe
https://youtu.be/uxVWQnOa09A

Topographie Die Tür
https://youtu.be/19F20fUipPk

Topographie Das Fenster https://youtu.be/_swm10B7tMI

Topographie Die Gartenstadt Piesteritz
https://youtu.be/OnV5db-3QN4

Topographie - Heckenlandschaften (Dieter Wieland, 1993)
https://youtu.be/WagBTjy4jNU

Bauen und bewahren - Alte Apfelbäume
https://youtu.be/kFVCe60LXY0


Topographie Der Hausbaum https://youtu.be/W1PBem0xjQs

Topographie (1980) Das Dach https://youtu.be/lqcp_q37txY


Die Dorfstraße in Bayersoien (von Dieter Wieland)
https://youtu.be/B9CSWkA41Ew


Übersicht staatenlos.info-Filmkanäle:

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https://odysee.com/@staatenlos.info-NOD:7

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