Der völkerrechtliche Zustand von Deutschland in der Wirklichkeit!
Gültige Rechtsprechung zum fortbestehenden völkerrechtlichen Staat „Deutschland“ - „Deutsches Reich“:
SHEAF-Gesetz Nr. 52 Artikel VII 9. e) "Deutschland" bedeutet das Deutsche Reich, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.“
SHEAF-Gesetz Nr. 53 Artikel VII g) „Der Ausdruck "Deutschland" bedeutet das Gebiet, aus welchem am 31. Dezember das "Deutsche Reich" bestand.“
SHEAF-Gesetz Nr. 161 2. „Der Ausdruck "Grenzen des Deutschen Reiches" der in diesem Gesetz gebraucht wird, bedeutet die Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1937 bestanden haben.“ Quelle: https://archive.org/details/SHAEF-Gesetz_1-161
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG der BRD):
„Urteil zum Vertrag vom 21. Dezember 1972 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik: „In seinem Urteil von 1973 über den Grundlagenvertrag (...) stellte auch das Bundesverfassungsgericht unter Kombination verschiedener Fortbestandstheorien fest: Das Grundgesetz (…) geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; (…) Das Deutsche Reich existiert fort […], besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.“
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtslage_Deutschlands_nach_1945
30.06.2015 Auswärtiges - Antwort - hib 340/2015 Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ Berlin: (hib/AHE) „Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen (…) ist.“
Quelle: https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2015_06/380964-380964
Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:
„Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (Ergänzung: vom 05.02.1934 von Adolf Hitler) oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html
§ 185 - Bundesbeamtengesetzes in der bis zum 11. Februar 2009 geltenden Fassung (BBG) „Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.“
Quelle: https://www.buzer.de/gesetz/885/a12049.htm
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 22.12.2022 - 13 K 2736/19Z Tenor:
„Es wird festgestellt, dass die Äußerung des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Bezug auf den Kläger "[Er] versteigt sich zu der Aussage, dass das „Deutsche Reich“ 1945 nicht untergegangen sei." rechtswidrig war.“
Quelle: https://openjur.de/u/2461088.html
Die endgültige Erlösung von dem Bösen!
Die Beendigung des Problems erfolgt durch die konsequente Durchsetzung des Potsdamer Abkommens mit einer entsprechenden Regierung aus entnazifiziert- entlasteten, geeigneten Deutschen. In dem Zuge wird die Ausrottung des imperialistisch-satanischen Kapitalismus und die Befreiung aller Nationen vom Nazismus und Militarismus sofort eingeleitet!
Ohne die Erfüllung des Potsdamer Abkommens - die Entnazifizierung und Entmilitarisierung Deutschlands - ist die gesamte Menschheit dem Untergang geweiht!
Russland steht daher in der göttlichen Verantwortung sich selbst und die gesamte Menschheit durch die konsequente Erfüllung der höchsten völkerrechtlichen Norm des Potsdamer Abkommen zu retten!
Die indigenen Deutschen können das Potsdamer Abkommen NICHT ohne die Hilfe der Russischen Föderation als Rechtsnachfolger der alliierten Hauptsiegermacht UdSSR umsetzen!
Unter Ausnutzung des seit 1939 andauernden Kriegszustandes im Kriegsvölkerrecht zwischen dem handlungsunfähigen Deutschland und allen kriegsbeteiligten Nationen, haben die UN-Sonderorganisationen IWF und Weltbank alle Nationen/ Staaten auf handelsrechtlicher Ebene abhängig gemacht.
Alle Schieflagen sind die Auswirkungen des Kriegszustandes im Kriegsvölkerrecht mit dem handlungsunfähigen Deutschland bis zum heutigen Tage und können nicht durch Bündnisse oder Verträge auf handelsrechtlicher Grundlage gelöst werden!
Das Potsdamer Abkommen ist die völkerrechtlich-verbindliche Festlegung zur Beendigung des fortwährenden Kriegszustandes für die drei Siegermächte!
Damit ist das Potsdamer Abkommen auch völkerrechtlich-verbindlich für die „Russische Föderation“ als Rechtsnachfolger der UdSSR!
Die Umsetzung des Potsdamer Abkommens würde durch die Beendigung des dauerhaften Kriegszustandes den herrschenden Kreisen der satanischen Macht-Eliten die Grundlage für deren Welt-Herrschaft entziehen!
Wenn die indigenen Deutschen endgültig ausgerottet sind, sind alle europäischen Staaten und die gesamte Menschheit in einem ewigen Weltkrieg und in der satanischen Verdammnis für immer verloren!
In Teil II der völkerrechtlichen Bestimmungen des Potsdamer Abkommens ist vorgesehen, dass zu gegebener Zeit eine Regierung für den Staat Deutschland gebildet werden muss, welcher bis zum heutigen Tage handlungsunfähig im Rechts- und Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 fortbesteht.
Auch gemäß den Bestimmungen des humanitären Völkerrechts, dem Minderheitenrecht und der Rechte von eingeborenen Völkern haben die letzten Deutschen auf ihrem Heimatboden ihre völkerrechtlich-verbrieften Rechte zur Durchführung der Entnazifizierung zwecks Rückerlangung ihrer Freiheit, Selbstbestimmung und zur Wiederherstellung des Welt-Friedens wahrzunehmen.
Den letzten, überlebenden indigenen Deutschen muss bei Ihren Bemühungen, das Potsdamer Abkommen Teil III ihrerseits umzusetzen, umgehend geholfen werden, bevor die heutigen Nazi-Teufel ihr mörderisches Vernichtungswerk mittels des forstbestehenden sog. „Dritten Reiches“ bzw. „Nazi-Deutschlands“ vollendet haben!
Quelle: http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html
Das Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945:
1. Einsatz einer geeigneten Regierung für den handlungsunfähigen Staat Deutschland:
Original-Wortlaut - Zitat:
Teil II Rat der Außenminister der alliierten Mächte
„Die Einrichtung eines Rates der Außenminister
Die Konferenz erreichte eine Einigung über die Errichtung eines Rates der Außenminister, welche die fünf Hauptmächte vertreten zur Fortsetzung der notwendigen vorbereitenden Arbeit zur friedlichen Regelung (…). Der Text der Übereinkunft über die Errichtung des Rates der Außenminister lautet
1. Es ist ein Rat zu errichten, bestehend aus den Außenministern des Vereinigten Königreiches, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Chinas, Frankreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (…).
3. (I) Als eine vordringliche und wichtige Aufgabe des Rates wird ihm aufgetragen, Friedensverträge für Italien, Rumänien, Bulgarien, Ungarn und Finnland aufzusetzen (…).
Der Rat wird zur Vorbereitung einer friedlichen Regelung für Deutschland benutzt werden, damit das entsprechende Dokument durch die für diesen Zweck geeignete Regierung Deutschlands angenommen werden kann, nachdem eine solche Regierung gebildet sein wird.“ - Quelle: https://nrw-archiv.vvn-bda.de/bilder/potsdamerabkommen.pdf
Teil IX (Teil 9):
„Bezüglich der Westgrenze Polens wurde folgendes Abkommen erzielt:
Die Häupter der drei Regierung bekräftigen ihre Auffassung, dass die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zur Friedenskonferenz zurückgestellt werden soll.“ Quelle: http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html
2. Die völkerrechtliche Bedeutung der Entnazifizierung:
Die hohen Ziele der Beschlüsse vom 2. August 1945 und die damit verbundene Beendigung des Kriegszustandes mit „Nazi-Deutschland“ sind bis heute in Vergessenheit geraten!
Zitat: „Das Potsdamer Abkommen enthielt als verbindliche Festlegungen vor allem: völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands, Verbot jeglicher nazistischer Tätigkeit und Propaganda, Säuberung des gesamten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens von Naziaktivisten und Kriegsschuldigen, Bestrafung der Kriegsverbrecher, Zerschlagung der Macht des Monopolkapitals als des Hauptschuldigen an der Errichtung der faschistischen Diktatur und der Entfesselung des Aggressionskrieges (…)
Die konsequente Erfüllung des Potsdamer Abkommens entsprach voll und ganz den Lebensinteressen aller Völker, darunter auch des deutschen Volkes selbst.
Die konkrete Verwirklichung der Forderungen, die es mit völkerrechtlicher Verbindlichkeit gestellt hatte, musste dabei Aufgabe des deutschen Volkes selbst sein. In der bürgerlichen Geschichtsschreibung wird vielfach die Ansicht vertreten, die weitere Entwicklung, die in der sowjetischen Besatzungszone und in den drei westlichen Besatzungszonen diametral verlaufen ist, wäre 1945 bereits vorausbestimmt gewesen. Diese These hält jedoch einer Überprüfung nicht stand. So gab es in der ersten Zeit bis hin zum Jahre 1947 eine ganze Reihe von Gesetzen und Beschlüssen des Alliierten Kontrollrates, die auf die Verwirklichung des Potsdamer Abkommens hinzielten und den Weg zu einer antifaschistisch-demokratischen Entwicklung förderten.“ - Quelle: © 1975 by Staatsverlag der DDR, Berlin 3., durchgesehene Auflage 1980 VLN 610 DDR LSV 0436 Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) Bestell-Nr. 771 312 0 EVP
Quelle: https://ulis-buecherecke.ch/pdf_neben_dem_krieg/potsdamer_abkommen.pdf
Entnazifizierung bedeutet die vollständige Ausrottung des Nationalsozialismus auf allen Ebenen, insbesondere staatsrechtlich-juristisch!
SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III
Zitat:„…Die Auslegung oder Anwendung deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Lehren, gleichgültig wie und wann dieselben kundgemacht wurden, ist verboten!“
Quelle: https://archive.org/details/SHAEF-Gesetz_1-161
Die alliierten Siegermächte des „Zweiten Weltkrieges“ einschließlich die Russische Föderation als Rechtsnachfolger der alliierten Hauptsiegermacht UdSSR sind gemäß dem gültigen Potsdamer Abkommen Teil 1 bis 3 Deutschland verpflichtet, die Entnazifizierung der Deutschen durchzuführen!
Die völkerrechtliche Bedeutung der Entnazifizierung ist ein Vorgang in Bezug auf den Staat Deutschland und ein verbindlicher „politischer Grundsatz“:
Verweis Zitat: „Alle nazistischen Gesetze, welche die Grundlagen für das Hitlerregime geliefert haben oder eine Diskriminierung auf Grund der Rasse, Religion oder politischer Überzeugung errichteten, müssen abgeschafft werden. Keine solche Diskriminierung, weder eine rechtliche noch eine administrative oder irgendeiner anderen Art, wird geduldet werden.“
Quelle: https://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0011_pot&l=de
Original-Auszug aus dem Potsdamer Abkommen Teil III Deutschland
Zitat: „Alliierte Armeen führen die Besetzung von ganz Deutschland durch und das deutsche Volk fängt an, die furchtbaren Verbrechen zu büßen, die unter der Leitung derer, welche es zurzeit ihrer Erfolge offen gebilligt hat und denen es blind gehorcht hat, begangen wurden. Auf der Konferenz wurde eine Übereinkunft erzielt über die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Alliierten in Bezug auf das besiegte Deutschland in der Periode der alliierten Kontrolle.
Das Ziel dieser Übereinkunft bildet die Durchführung der Krim-Deklaration über Deutschland.
Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgerottet und die Alliierten treffen nach gegenseitiger Vereinbarung in der Gegenwart und in der Zukunft auch andere Maßnahmen, die notwendig sind, damit Deutschland niemals mehr seine Nachbarn oder die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann.
(…)Entsprechend der Übereinkunft über das Kontrollsystem in Deutschland wird die höchste Regierungsgewalt in Deutschland durch die Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Französischen Republik nach den Weisungen ihrer entsprechenden Regierungen ausgeübt - und zwar von jedem in seiner Besatzungszone - sowie gemeinsam in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Kontrollrates in den Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen. (…)“
„Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn die eigenen Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.“ Quelle: https://www.1000dokumente.de/pdf/dok_0011_pot_de.pdf
Weitere Auszüge aus dem Potsdamer Abkommen Teil III Deutschland (Original-Wortlaut)
Zitat: „Die Ziele der Besetzung Deutschlands, durch welche der Kontrollrat sich leiten lassen soll, sind:
(I) Völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands und die Ausschaltung der gesamten deutschen Industrie, welche für eine Kriegsproduktion benutzt werden kann, oder deren Überwachung.
Zu diesem Zweck:
(…)
b) müssen sich alle Waffen, Munition und Kriegsgerät und alle Spezial-mittel zu deren Herstellung in der Gewalt der Alliierten befinden oder vernichtet werden. Der Unterhaltung und Herstellung aller Flugzeuge und aller Waffen, Ausrüstung und Kriegsgeräte wird vorgebeugt werden.
(II) Das deutsche Volk muss überzeugt werden, dass es eine totale militärische Niederlage erlitten hat und dass es sich nicht der Verantwortung entziehen kann für das, was es selbst dadurch auf sich geladen hat, dass seine eigene mitleidlose Kriegführung und der fanatische Widerstand der Nazis die deutsche Wirtschaft zerstört und Chaos und Elend unvermeidlich gemacht haben.
(III) Die Nationalsozialistische Partei mit ihren angeschlossenen Gliederungen und Unterorganisationen ist zu vernichten; alle nationalsozialistischen Ämter sind aufzulösen; es sind Sicherheiten dafür zu schaffen, dass sie in keiner Form wieder auferstehen können; jeder nazistischen und militaristischen Betätigung und Propaganda ist vorzubeugen.
(IV) Die endgültige Umgestaltung des deutschen politischen Lebens auf demokratischer Grundlage und eine eventuelle friedliche Mitarbeit Deutschlands am internationalen Leben sind vorzubereiten.
4. Alle nazistischen Gesetze, welche die Grundlagen für das Hitlerregime geliefert haben oder eine Diskriminierung auf Grund der Rasse, Religion oder politischer Überzeugung errichteten, müssen abgeschafft werden. Keine solche Diskriminierung, weder eine rechtliche noch eine administrative oder irgendeiner anderen Art, wird geduldet werden. (…)“
Quelle: https://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0011_pot&l=de
Kontrollratsdirektive Nr. 38 zur Entnazifizierung der Deutschen:
Zitat: „Kontrollratsdirektive Nr. 38
Verhaftung und Bestrafung von Kriegsverbrechern, Nationalsozialisten und Militaristen und Internierung, Kontrolle und Überwachung von möglicherweise gefährlichen Deutschen
vom 12. Oktober 1946
Der Kontrollrat erläßt folgende Direktive:
Abschnitt I
1. Zweck.
Der Zweck dieser Direktive ist es, für ganz Deutschland gemeinsame Richtlinien zu schaffen betreffend:
a) die Bestrafung von Kriegsverbrechern, Nationalsozialisten, Militaristen und Industriellen, welche das nationalsozialistische Regime gefördert und gestützt haben;
b) die vollständige und endgültige Vernichtung des Nationalsozialismus und des Militarismus durch Gefangensetzung oder Tätigkeitsbeschränkung von bedeutenden Teilnehmern oder Anhängern dieser Lehren;
c) die Internierung von Deutschen, welche, ohne bestimmter Verbrechen schuldig zu sein, als für die Ziele der Alliierten gefährlich zu betrachten sind, sowie die Kontrolle und Überwachung von Deutschen, die möglicherweise gefährlich werden können.
2. Verweisungen:
a) Potsdamer Abkommen, Art. III, § 3 (I) a;
b) Potsdamer Abkommen, Art. III, § 3 (III);
c) Potsdamer Abkommen, Art. 111, §5;
d) Direktive Nr. 24 des Kontrollrats;
e) Kontrollratsgesetz Nr. 10, Art. II. § 3 und Art. III, § 1 und 2.
3. Das Problem und die allgemeinen Grundsätze.
Zwecks Durchführung der in Potsdam aufgestellten Grundsätze wird es für notwendig erachtet, Kriegsverbrecher und Personen, die möglicherweise gefährlich werden können, in fünf Hauptgruppen einzuteilen und einer jeden Gruppe angemessene Strafen und Sühnemaßnahmen festzusetzen. (…)
Abschnitt II
Artikel 1. Gruppen der Verantwortlichen. Zur gerechten Beurteilung der Verantwortlichkeit und zur Heranziehung zu Sühnemaßnahmen (ausgenommen in dem unten folgenden Falle 5) werden folgende Gruppen gebildet:
1. Hauptschuldige;
2. Belastete (Aktivisten, Militaristen und Nutznießer);
3. Minderbelastete (Bewährungsgruppe);
4. Mitläufer;
5. Entlastete (Personen der vorstehenden Gruppen, welche vor einer Spruchkammer nachweisen können, daß sie nicht schuldig sind). (…)“
Quelle: https://www.verfassungen.de/de45-49/kr-direktive38.htm
Die Entnazifizierung und die Maßnahmen, jeden einzelnen Deutschen in der jeweiligen Besatzungszone in die Verantwortung zu ziehen, wurde in der westalliierten „Trizone“ ab 1949 vorsätzlich abgebrochen bzw. nicht eingeleitet!
Ab 1955 wurden die Maßnahmen zur Entnazifizierung in den vier Besatzungszonen lediglich „außer Wirkung“ gesetzt, aber nicht aufgehoben!
Zitat: „Kontrollratsdirektive Nr. 38 vom 12. Oktober 1946
für die Bundesrepublik Deutschland außer Wirkung gesetzt durch Artikel 2 des Gesetzes Nr. A-37 der Alliierten Hohen Kommission vom 5. Mai 1955 (ABl. AHK S. 3268)
für die DDR außer Wirkung gesetzt durch Beschluß des Ministerrats der UdSSR über die Auflösung der Hohen Kommission der Sowjetunion in Deutschland vom 20. September 1955 (…)“ Quelle: https://www.verfassungen.de/de45-49/kr-direktive38.htm
Das UN-Minderheitenschutzrecht!
„Kultur der Deutschen Vergangenheit und Abstammung; Sprache und Mundarten; Traditionen; Werte, Moral, Sittlichkeit und Zugang zu Gott Die Kultur eines Volkes fundiert immer auf vier Kulturpfeilern.“
Das Minderheitenrecht verleiht allen indigenen Völkern, Eingeborenen, Zugehörigen eines Volkstums und weiteren Minderheiten die Möglichkeit, ihre Rechte durchsetzen zu können!
Grundsätzlich haben sich die Nationen durch die Ratifizierung völkerrechtlich-verbindlicher Verträge gegenseitig zur Wahrung der Rechte von Minderheiten geeinigt.
Regierungen, die in einem Gebiet hoheitliche Rechte der Verwaltung ausüben, sind zu deren Einhaltung verpflichtet!
Indigene Völker, Eingeborene oder Zugehörige eines Volkstums dürfen gemäß den ratifizierten völkerrechtlichen Verträgen bei der Ausübung ihrer Rechte in ihrer Heimat nicht eingeschränkt werden!
Sollten sich derartige Minderheiten unter fremder Verwaltung oder sich in Treuhandgebieten befinden, dürfen die Einheimischen bei der Ausübung ihrer Rechte ebenfalls nicht durch die Verwaltung eingeschränkt werden.
Kolonial- oder Besatzungsmächte tragen die völkerrechtlich verbindliche Aufgabe, unter Beteiligung der betreffenden Minderheiten koordinierte Maßnahmen auszuarbeiten, um die Rechte dieser Minderheiten durchzusetzen und zu schützen.
Die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung muss beachtet und gefördert werden. Das Gefühl der Eingeborenen-, Stammes- bzw. Kultur-Zugehörigkeit ist als grundlegendes Kriterium für die Bestimmung einer kollektiven Minderheit anzusehen.
Indigene Völker, Eingeborene oder Zugehörige eines Volkstums dürfen nicht ihrer natürlichen Lebensgrundlagen beraubt werden. Die Achtung ihrer Unversehrtheit ist sicherzustellen!
Feststellung!
Die Lösung kann nur auf völkerrechtlicher Ebene mithilfe des Potsdamer Abkommens erfolgen!
Das betrifft die völkerrechtlich-verbindlichen alliierten Bestimmungen vom 02. August 1945 zur Beendigung des völkerrechtlichen Kriegszustandes.
Siehe dazu Teil II und Teil III in Bezug auf Deutschland.
Quelle: http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html
Die indigenen Deutschen können das Potsdamer Abkommen NICHT ohne die Hilfe der alliierten Siegermächte – einschließlich der Russischen Föderation als Rechtsnachfolger der alliierten Hauptsiegermacht UdSSR umsetzen!
Wie bereits der Völkerbund sind die Vereinte Nationen offenbar nur ein angloamerikanisches Instrument und in diesem Fall das Feindstaatenbündnis gegen den handlungsunfähigen Staat Deutschland bis heute.
Die UN propagieren in Artikel 1 der UN-Charta unter Anwendung von Kriegslisten einen angeblichen“ Welt-Frieden“, der völkerrechtlich nie vollbracht worden ist!
Unter Ausnutzung des seit 1939 andauernden Kriegszustandes im Kriegsvölkerrecht zwischen dem handlungsunfähigen Deutschland und allen kriegsbeteiligten Nationen, haben die UN-Sonderorganisationen „Internationaler Währungsfond“ („IWF“) und „Weltbank“ alle Mitgliedsstaaten auf handelsrechtlicher Ebene völlig abhängig gemacht! (versklavt)
Alle Schieflagen sind die Auswirkungen des Kriegszustandes im Kriegsvölkerrecht mit dem handlungsunfähigen Deutschland bis zum heutigen Tage und können nicht durch Bündnisse oder Verträge auf handelsrechtlicher Grundlage gelöst werden!
Das Potsdamer Abkommen ist die völkerrechtlich-verbindliche Festlegung zur Beendigung des fortwährenden Kriegszustandes für die drei Siegermächte!
Damit ist das Potsdamer Abkommen auch völkerrechtlich-verbindlich für die „Russische Föderation“ als Rechtsnachfolger der alliierten Hauptsiegermacht UdSSR!
Die Umsetzung des Potsdamer Abkommens wird durch die Beendigung des dauerhaften Kriegszustandes den herrschenden Kreisen der faschistischen Macht-Eliten die Grundlage für deren „Weltherrschaft“ dauerhaft entziehen!
Wenn die indigenen Deutschen endgültig ausgerottet sind, ist Europa und die gesamte Menschheit in einen ewigen Weltkrieg und satanischer Verdammnis für immer verloren!
In Teil II der völkerrechtlichen Bestimmungen des Potsdamer Abkommens ist vorgesehen, dass zu gegebener Zeit eine Regierung für den Staat Deutschland gebildet werden muss.
Auch gemäß den Bestimmungen des humanitären Völkerrechts, dem Minderheitenrecht und der Rechte von eingeborenen Völkern haben die letzten Deutschen auf ihrem Heimatboden ihre völkerrechtlich-verbrieften Rechte zur Durchführung der Entnazifizierung zur Rückerlangung ihrer Freiheit, Selbstbestimmung und zur Wiederherstellung des Welt-Friedens wahrzunehmen!
Quelle: //www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/@ed_norm/@normes/documents/publication/wcms_100900.pdf">https://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/@ed_norm/@normes/documents/publication/wcms_100900.pdf
http://www.humanitaeres-voelkerrecht.de/ERiV.pdf
In der Praxis hat sich gezeigt, dass die angloamerikanischen Mächte stets ihre eigenen imperialen Interessen verfolgen.
Die UdSSR hat ihrerseits auf ihren endgültigen Sieg über den teuflischen Nationalsozialismus verzichtet.
Die gleichgeschaltete „deutsche“ Nazi-Bevölkerung wurde nicht durch die beschlossenen Sühnemaßnahmen geläutert und die Sowjetarmee ist 1990 unverrichteter Dinge abgezogen.
Durch das Ausbleiben der Sühnemaßnahmen im Sinne der Bestrafung hat sich keine Lehre des „Zweiten Weltkrieges“ in das kollektive Gedächtnis des sog. „Deutschen Volkes“ verankern können.
Somit konnte aus der Vergangenheit nicht gelernt werden und der Nazismus, Militarismus und Satanismus triumphieren im Zentrum von Europa.
Wer die „Deutsche Staatsangehörigkeit“ bzw. die entsprechende Glaubhaftmachung „DEUTSCH“ der NSDAP von Adolf Hitler gemäß dem „Reichsgesetzblatt Nr.14“ vom 5. Februar 1934 besitzt, ist juristisch nazifiziert und muss gemäß dem Potsdamer Abkommen zwingend notwendig entnazifiziert werden!
Artikel 139 Grundgesetz für die „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD)
Zitat: „Fortgelten der Vorschriften über Entnazifizierung: Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes
nicht berührt.“ Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_139.html
Alle „deutschen Staatsangehörigen“, die dieser absoluten Verpflichtung nicht nachkommen, befinden sich gemäß der Kontrollratsdirektiven zur Entnazifizierung „automatisch“ in den Kategorien der Verantwortlichen 1 bis 4.