Nürnberg 2.0 - SHAEF- Verfahren zur Vorbereitung Militärgericht in Deutschland
SHAEF ist die Abkürzung für Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces (Expeditionary = schnell, rasch, prompt, eine Expedition betreffend), das Oberkommando der Alliierten Streitkräfte im Zweiten Weltkrieg. Die SHAEF-Gesetzgebung wurde nach Aussage der amerikanischen Botschaft, uns gegenüber, am 14. Juli 1945 aufgelöst und durch die Militärgesetzgebung abgelöst.
Kurzer Geschichtsabriß:
SHAEF wurde Mitte Februar 1944 durch Zusammenfassung des COSSAC (Chief of Staff Supreme Allied Commander, unter General Morgan) und AFHQ (Allied Force Headquarters) gegründet. SHAEF unterstand dem Oberbefehlshaber Dwight. D. Eisenhower. Zunächst war SHAEF für die Planung der Landung in der Normandie verantwortlich, danach leitete, koordinierte und organisierte SHAEF den Vormarsch der im September 1944 3.1 Millionen Mann starken alliierten Streitkräfte auf dem Kontinent. Dafür verfügte SHAEF im Februar 1945 über 16.000 Mann Personal (zwei Drittel davon waren Amerikaner) in Versailles und Reims. SHAEF wurde dann, während der Potsdamer Konferenz (17. Juli bis 2. August 1945) am 14. Juli 1945 aufgelöst. Am 30. Juli 1945 trat dann die Allied Control Commission (ACC), der Militärische Kontrollrat, im Berliner Kammergericht zum ersten Mal zusammen.
SHAEF war Vorbild späterer gemeinsamer Stäbe u.a. in der NATO.
B E S A T Z U N G S R E C H T
KURZFASSUNG DES BESATZUNGSRECHTS:
Wissen Sie schon, daß mancher nicht weiß was er wissen soll, obwohl er schon viel weiß und es selbst unbewußt nicht gewußt hat?
Verweis: Fortgelten der Entnazifizierungsvorschriften (SHAEF, SMAD)
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 - 146)
Artikel 139
Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.
Grundgesetz
XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 - 146)
Artikel 120
(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. Soweit Aufwendungen für Kriegsfolgelasten, die in Bundesgesetzen weder geregelt worden sind noch geregelt werden, bis zum 1. Oktober 1965 von den Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder sonstigen Aufgabenträgern, die Aufgaben von Ländern oder Gemeinden erfüllen, erbracht worden sind, ist der Bund zur Übernahme von Aufwendungen dieser Art auch nach diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet. Der Bund trägt die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung mit Einschluß der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe. Die durch diesen Absatz geregelte Verteilung der Kriegsfolgelasten auf Bund und Länder läßt die gesetzliche Regelung von Entschädigungsansprüchen für Kriegsfolgen unberührt.
(2) Die Einnahmen gehen auf den Bund zu demselben Zeitpunkte über, an dem der Bund die Ausgaben übernimmt.
Auszug aus der: Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 187 vom 28. September 1961 vorhanden in der Hauptbibliothek der Freien Universität Berlin Signatur 4 ZA 117, kann für den Lesesaal bestellt werden.
Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 1390
Bekanntmachung der Vereinbarungen vom 25. September 1990 zu dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland Vom 8. Oktober 1990
Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 1386
Bekanntmachung der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)
Vom 8. Oktober 1990
Der verfassungsrechtlich Besondere Status von Berlin
SAMMLUNG der Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung - Deutschland
Vorlage der SHAEF-Gesetze in Original von Eisenhower
Beweis Dokumente + Veträge unter:
http://staatenlos.info/index.php/alliierte-rechtsgrundlagen
BRD GmbH? Stillstand der Rechtspflege Rechtsbankrott in Mecklenburg Vorpommern Deutschland
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND - BUNDESREGIERUNG
Anzeigen und Beschwerden:
Beschwerde Einstellung Generalstaatsanwaltschaft:
WAHLBETRUG in der Bundesrepublik Deutschland
Staatsangehörigkeitsprüfung Landkreis Ludwigslust Parchim - Verwaltungsgericht Schwerin - Oberverwaltungsgericht *Mecklenburg- Vorpommern*
Klage- Verfahren gegen das Land *Mecklenburg- Vorpommern*
Verfahren gegen das privatisierte Gleichschaltungsland *Mecklenburg- Vorpommern*
Verwaltungsgericht-Schwerin-PKH Beschluss | Verwaltungsgericht-Schwerin-Fahrkosten-Beschluss |
Verwaltungsgericht-Schwerin2014-1 | Verwaltungsgericht-Schwerin2014-2 |
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Strafverfahren gegen den Inlandsgeheimdienst *Verfassungsschutz* der Bundesrepublik Deutschland
Inszenierte politische Racheaktion der Justiz von *Mecklenburg- Vorpommern* gegen staatenlos.info
Demonstration gegen Leichenzirkus Schwerin Gunther von Hagen
OWi- Vefahren Amtsgericht Tiergarten in Berlin wegen angeblicher „Flyerverteilung“
Verfahrenseinstellung nach Gegenanzeige bzgl. Flyerverteilung Berlin Treptow
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AG PERLEBERG FIRMEN | Landkreis Prignitz |
AG Perleberg 1 | AG Perleberg 2 Prozeßkosten |
AG Perleberg 3 Prozeßkosten | AG Perleberg 4 |
Beschluss-AG-Perleberg |
Verfahren privatisierte, staatlose Stadt und Amt Wittenburg
Verfahren privatisierte, staatlose Stadt Hagenow
Verfahren privatisierte, staatlose Stadt Zarrentin
Zarrentin-owi 1 | Zarrentin-owi 2 |
Zarrentin-owi 3 | Bußgeldbescheid-1 |
Verfahren privatisierte, staatlose Landeshauptstadt Schwerin
Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg- Vorpommern
Verfahren privatisiertes, staatloses Hauptzollamt Stralsund
Verfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung Nord