Staatsangehörigkeitsprüfung
Die Behörden der Bundesrepublik Deutschland verweigern bisher hartnäckig die Prüfung der Staatsangehörigkeit Ihres angestellten Personals.
Wir sind durch den geheimen Staatstseich seit dem 8.12.2010 juristisch offenkundig staatenlos.
Beantragen/ fordern wir daher jetzt pflichtgemäß nach dem Aufenthaltsgesetz die Prüfung der Staatsangehörigkeit c/o Staatenlosigkeit unserer Personen bei
den dafür zuständigen Verwaltungsstellen.
Downloads:
StA- Prüfung Stadt- bzw. Landkreis
Antrag auf Verfahrenseinstellung
§ Beweisanlagen:
EU- Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit
Beschluß AG Goslar (Niedersachsen)
Zusammenfassung zum Zustand der Bundesrepublik Deutschland