Zwingend-notwendige Entnazifizierung des nicht untergegangenen NaZi-Deutschlands!
Rechtliche Voraussetzungen und Feststellungen in Bezug auf Deutschland im gegenwärtigen Rechtszustand vom 31.12.1937:
Erstens:
Der sog. „völkerrechtliche Vollstaat Deutschland“ = das sog. „Deutsche Reich“ unterliegt weiterhin der sog. „Feindstaatenklausel“ (Artikel 53 der UN-Charta) und befindet sich noch immer im Kriegszustand mit über 54 kriegsbeteiligten Nationen.
Dies führt in Bezug auf dieses „Deutschland“ automatisch zur Anwendung des „humanitären Völkerrechts“ (Kriegsvölkerrecht) und damit für alle eingeborenen Deutschen, in Deutschland eingebürgerte Migranten und die gesamte internationale Welt-Gemeinschaft zur Anwendung des Artikels 24 der Haager Landkriegsordnung von 1907.
Haager Landkriegsordnung (HLKO) - Artikel 24 Kriegslisten sind erlaubt – Zitat:
Kriegslisten und die Anwendung der notwendigen Mittel, um sich Nachrichten über den Gegner und das Gelände zu verschaffen, sind erlaubt.
Beweis-Quelle: https://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0201_haa&object=translation&l=de
Die Anwendungen von Lug und Trug, Täuschungen, Tarnungen (falscher Anschein), Glaubhaftmachungen, Scheinstellungen, Attrappen, irreführende Falschinformationen im Rahmen der psychologischen Kampfführung, um den Gegner zu unvorsichtigen Handlungen zu veranlassen, Ängste zu schüren oder falsche Hoffnungen zu wecken usw. gelten allesamt als erlaubte Kriegslisten bei der fortgesetzten Kriegsführung gegen die Deutschen, in Deutschland eingebürgerte Migranten und die gesamte internationale Weltgemeinschaft.
1. irreführende Falschinformation/ Lüge:
„Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist der bis heute weiter existierende völkerrechtlich Staat Deutschland = das Deutsche Reich.“
Die Wahrheit: Die „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD) wurde am 23. Mai 1949 im Rahmen des Besatzungsstatutes der westalliierten Siegermächte auf westdeutschem Boden (sog. „Trizone“) gegründet.
Die provisorische angloamerikanische Treuhandverwaltung BRD ist NICHT der völkerrechtliche Vollstaat Deutschland!
„Deutschland“ ist der völkerrechtliche Vollstaat „Deutsches Reich“ im Gebiets- und Rechtsstand vom 31.12.1937 = beide Begriffe bedeuten ein und dasselbe – siehe dazu u. a. die SHAEF Gesetze Nr. 52, 53 und 161.
Tarnung, Scheinstellung und irreführende Information als angewendete Kriegslisten: Die irreführende Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland“ täuscht der internationalen Weltgemeinschaft vor, dass die angloamerikanische Besatzungs-Treuhandverwaltung „Bundesrepublik Deutschland“ der deutsche Staat „Deutschland“ = das „Deutsche Reich“ sei.
Zwecks dieser Täuschung werden auch staatliche Symbole und Hoheitszeichen, wie z. Bsp. die Schwarz-Rot-Goldene Staatsflagge und der Hexagon-Hoheitsadler des Deutschen Reiches = Deutschland mißbräuchlich eingesetzt.
2. irreführende Falschinformation/ Lüge:
„Die Europäische Union ist Europa und ein völkerrechtlicher Staat.“
Wahrheit: Die private Interessensgemeinschaft „Europäische Union“, das NSDAP-Projekt Walter Hallstein-Plan „Europa“, ist nicht der Kontinent „Europa“, sondern befindet sich nur auf demselben.
Die private Vereinigung „Europäische Union“ – Walter Hallstein-NS-Projekt „Europa“ ist und wird kein völkerrechtlicher Vollstaat.
3. irreführende Falschinformation/ Lüge:
„Dritter Weltkrieg“
Wahrheit: Der Zweite Weltkrieg wurde offenkundig wegen fehlender Friedensverträge mit über 54 kriegsbeteiligten Staaten bzw. Nationen NICHT beendet!
Heute sind es 193 Staaten als Mitglieder der „Vereinten Nationen – UN“, die als Feindstaatenbündnis gegen Deutschland gegründet wurde!
Der „Zweite Welt-Krieg“ läuft bis heute als sog. „kalter Krieg“ mit partiell „heißen“ Kriegsschauplätzen weiter!
Sefton Delmer (1904-1979) – bedeutender englischer Journalist:"
Jeder Griff ist erlaubt. Je übler, um so besser. Lügen, Betrug – alles." Quelle: Die Deutschen und ich, Hamburg 1963, S. 590
Zweitens:
Ein Staatsvolk ist die Summe aller Staatsangehörigen.
„Ein Staatsangehöriger eines Staates oder einer Regierung bedeutet ein Untertan oder Staatsbürger sowie eine Personengesellschaft, Handelsgesellschaft, Körperschaft oder sonstige juristische Person, die auf Grund der Gesetze eines derartigen Staates oder einer derartigen Regierung besteht oder in dem Gebiet eines derartigen Staates oder einer derartigen Regierung eine Hauptniederlassung hat;“ - SHAEF-Gesetz Nr.52 VII Begriffsbestimmung 9d und Beschluss der Alliierten Militärregierung: Gesetz Nr. 52 „Sperre und Beaufsichtigung von Vermögen“ Artikel VII Begriffsbestimmungen
Der Begriff „Deutschland“ und „Deutsches Reich“ sind im Sinne des Staatsbegriffs ein und dasselbe!
Drittens:
Das Deutsche Reich existiert im nationalsozialistischen Zustand - im Gebiets- und Rechtszustand vom 31. Dezember 1937 - weiter fort. Es ist seit dem 23. Mai 1945 handlungsunfähig und wird von der angloamerikanischen Treuhandverwaltung „Bundesrepublik Deutschland“ verwaltet und das Vermögen verwertet.
Das sog. Staatsvolk wurde als „entwaffnete Feinde“ entrechtet und entmachtet.
Die Hoheitsgewalt ist in Treuhänderschaft bzw. an die Besatzungsmächte übergegangen:
a) Haager Landkriegsordnung Artikel 43.
Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.
Artikel 55.
Der besetzende Staat hat sich nur als Verwalter und Nutznießer der öffentlichen Gebäude, Liegenschaften, Wälder und landwirtschaftlichen Betriebe zu betrachten, die dem feindlichen Staate gehören und sich in dem besetzten Gebiete befinden. Er soll den Bestand dieser Güter erhalten und sie nach den Regeln des Nießbrauchs verwalten.
b) UN-Charta
KAPITEL XII (römisch 12)
DAS INTERNATIONALE TREUHANDSYSTEM
Artikel 75
Die Vereinten Nationen errichten unter ihrer Autorität ein internationales Treuhandsystem für die Verwaltung und Beaufsichtigung der Hoheitsgebiete, die aufgrund späterer Einzelabkommen in dieses System einbezogen werden. Diese Hoheitsgebiete werden im Folgenden als Treuhandgebiete bezeichnet.
Artikel 76
Im Einklang mit den in Artikel 1 dieser Charta dargelegten Zielen der Vereinten Nationen dient das Treuhandsystem hauptsächlich folgenden Zwecken:
a) den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu festigen;
b) den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und erzieherischen Fortschritt der Einwohner der Treuhandgebiete und ihre fortschreitende Entwicklung zur Selbstregierung oder Unabhängigkeit so zu fördern, wie es den besonderen Verhältnissen eines jeden dieser Hoheitsgebiete und seiner Bevölkerung sowie deren frei geäußerten Wünschen entspricht und in dem diesbezüglichen Treuhandabkommen vorgesehen ist;
Gemäß diesen Vorgaben liegt die Hoheitsgewalt für den handlungsunfähigen Staat „Deutschland“ bei der Besatzungs- und Treuhandverwaltung der westalliierten Siegermächte.
Diese angloamerikanische Treuhand- und Besatzungsorganisation trägt die (irreführende) eigenständige Bezeichnung: „Bundesrepublik Deutschland“.
Viertens:
Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin ("Potsdamer Abkommen") vom 2. August 1945 III. Deutschland
„Alliierte Armeen führen die Besetzung von ganz Deutschland durch und das deutsche Volk fängt an, die furchtbaren Verbrechen zu büßen, die es unter der Leitung derer, welche es zur Zeit ihrer Erfolge offen gebilligt und denen es blind gehorcht hat, begangen hat. Auf der Konferenz wurde eine Übereinkunft erzielt über die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Alliierten in Bezug auf das besiegte Deutschland in der Periode der alliierten Kontrolle.
Das Ziel dieser Übereinkunft bildet die Durchführung der Krim-Deklaration über Deutschland.
Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgerottet und die Alliierten treffen nach gegenseitiger Vereinbarung in der Gegenwart und in der Zukunft auch andere Maßnahmen, die notwendig sind, damit Deutschland niemals mehr seine Nachbarn oder die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann.
Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn die eigenen Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.“
A. P o l i t i s c h e G r u n d s ä t z e
Entmilitarisierung
„3. Die Ziele der Besetzung Deutschlands, durch welche der Kontrollrat sich leiten lassen soll, sind:
(I) Völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands und die Ausschaltung der gesamten deutschen Industrie, welche für eine Kriegsproduktion benutzt werden kann oder deren Überwachung.“
Entnazifizierung:
„4. Alle nazistischen Gesetze, welche die Grundlagen für das Hitlerregime geliefert haben oder eine Diskriminierung auf Grund der Rasse, Religion oder politischer Überzeugung errichteten, müssen abgeschafft werden.
Keine solche Diskriminierung, weder eine rechtliche noch eine administrative oder irgendeiner anderen Art, wird geduldet werden.“
- Quelle: http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html
Alle nationalsozialistischen Gesetze und Rechtsgrundlagen wurden durch die alliierten Siegermächte im rechtsgültigen SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III strafbewehrt verboten und aufgehoben -
SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III
„…Die Auslegung oder Anwendung deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Lehren, gleichgültig wie und wann dieselben kundgemacht wurden, ist verboten!“
Folgen bei Nichterfüllung der Entnazifizierung und Entmilitarisierung Deutschlands:
Das Gesetz Nr. 104
„Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus“ vom 05.03.1946 enthält zahlreiche Rechtsvorschriften.
1. Nationalsozialismus und Militarismus haben in Deutschland zwölf Jahre die Gewaltherrschaft ausgeübt, schwerste Verbrechen gegen das deutsche Volk und die Welt begangen, Deutschland in Not und Elend gestürzt und das Deutsche Reich zerstört. Die Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus ist eine unerläßliche Vorbedingung für den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Wiederaufbau…
3. Der Kontrollrat hat am 12. Januar 1946 für ganz Deutschland Richtlinien für diese Entfernung und den Ausschluß in der Anweisung Nr. 24 aufgestellt, die für die deutschen Regierungen und für das deutsche Volk verbindlich sind…“
Die mit dem Befreiungsgesetz vom Nationalsozialismus und Militarismus verbundene Kontrollratsdirektive Nr. 24, die die „Entfernung von Nationalsozialisten und Personen, die den Bestrebungen der Alliierten feindlich gegenüberstehen, aus Ämtern und verantwortlichen Stellungen“ vom 12. Januar 1946 vorsah, wurde in der BRD am 05. Mai 1955 und in der DDR am 20. September 1955 außer Wirkung gesetzt.
Die Vorschriften über Entnazifizierung sind offenbar bis heute weiter uneingeschränkt gültig:
Artikel 139 Grundgesetz für die BRD: Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.
Quellen:
https://www.verfassungen.de/de45-49/kr-direktive24.htm
https://www.verfassungen.de/bw/wuerttemberg-baden/befreiungsgesetz46.htm
Im März 1946 wurde das Gesetz zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassen.
Belastete Personen mussten sich, wie auf dieser Aufnahme gezeigt, vor Spruchkammern verantworten.
Für den demokratischen Neubeginn Nachkriegsdeutschlands war die Entnazifizierung von großer Bedeutung.
Die mit der Direktive JCS 1067 auf der Potsdamer Konferenz 1945 bekannt gegebene Absicht der Alliierten war die völlige Ausrottung der nationalsozialistischen Ideologie und deren Urheber, Repräsentanten und Anhänger zur Verantwortung zu ziehen – auf staatlicher, gesellschaftlicher und privatwirtschaftlicher Ebene -
Quelle: Paul Hoser Mainpost Verantwortlicher Walter Röder
Die alliierten Siegermächte haben am 02.08.1945 in Potsdam erklärt, dass sie das militärisch niedergeworfene Deutschland weder vernichten noch das Staatsvolk versklaven wollen:
Als Vorgehensweise wurden die Beschlüsse des Potsdamer Abkommens („…Teil III Deutschland“ usw.) die völkerrechtlich bindende Vereinbarung, die die vollständige Entnazifizierung und Entmilitarisierung Deutschlands mit einschließt.
Beweis-Quellen: https://archive.org/details/SHAEF-Gesetz_1-161
+ https://archive.org/details/ShaefS.h.a.e.fDeutschlandGermanyWorldWar
Dabei ist zu den Deutschen absolut folgende naturgesetzliche Regel jederzeit uneingeschränkt zu beachten:
Quelle: https://de.cleanpng.com/png-795jie/
Die Deutschen sind vergleichbar mit den Bienen ungemein fleißig und geistig im höchsten Maße erfinderisch und einfallsreich.
Werden sie von einem guten Imker gehütet ist dies ein Segen für Gottes Schöpfung!
Wehe dem, wenn sich aber ein falscher Imker der Deutschen bemächtigt!
Dann werden diese göttlichen deutschen Bienen zu satanischen „Mörderbienen“!
Damit verkehrt sich dieser Segen in einen wahren Fluch mit der Folge, dass die gesamte Schöpfung der Vernichtung anheimfällt!
Genau das lehrt Euch die Vergangenheit!
Darum merke gut: ACHTE STETS AUF DEM IMKER!
Führe die Deutschen in die natürliche Ordnung Gottes, gebe Ihnen gemütliche Heimstätten mit großzügigen Gärten, schaffe einen freien Nährstand, ein familiäres Manufakturwesen und lass alles zum Guten gedeihen!
Beseitigt gründlich den Kapitalismus mit der Wurzel allen Übels; dem dämonischen Geld, „Edelmetallen“ und „Edelstein“-Fantasie.
Bringt alle Rohstoffe aus Gottes Natur in einen gleichen Wert und der Menschheit entsteht ein Paradies auf Erden!
Beachtet Ihr dies nicht wird jeden Einzelnen von Euch das Nichts verschlingen und Eure Seele ist dahin!
Fünftens:
Bedingungslose Umsetzung Potsdamer Abkommen!
Sobald das Deutsche Reich im Rahmen der Erfüllung des Potsdamer Abkommens durch die indigenen berechtigten Deutschen unter Alliierter Aufsicht /Kontrolle/Absprache wieder handlungsfähig wird, tritt das „Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland“ automatisch außer Kraft, weil die Hoheitsgewalt Deutschlands ab diesem Moment bei der neu eingesetzten Regierung Deutschlands liegen würde und nicht mehr treuhänderisch von der Bundesrepublik Deutschland organisiert werden müsste. Zu diesem Zeitpunkt würde sich Deutschland weiterhin im Zustand vom 31. Dezember 1937 befinden.
1937 war die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.08.1919 die gesetzgebende Verfassung.
Diese Verfassung wurde allerdings von der nationalsozialistischen Gesetzgebung Adolf Hitlers NSDAP - dem Staatsgrundgesetz (sog. „Neuen Staatsrecht“) überlagert.
Nach dem Abschluss von Friedensverträgen mit allen UN-Mitgliedstaaten beginnt sofort die Entnazifizierung:
Erster Schritt:
Sofortige Bereinigung des Staates von allen nationalsozialistischen Rechtsinhalten, Verordnungen und Gesetzen insbesondere den Ersatz der „deutschen Staatsangehörigkeit“ vom 05.02.1934 mit der zu vorigen Staatsangehörigkeit!
Dadurch wird automatisch die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.08.1919 reaktiviert.
Das Deutsche Reich ist in diesem Zustand ein einziger Gesamtstaat, mit der Handelsflagge Schwarz-Rot-Gold als Nationalflagge und ein Bündnis, bestehend aus 17 + 1 Bundesländern Zuvor waren es die 26 Bundes-Staaten im Deutschen Reich, das vor 1919 noch ein Staatenbund aus 26 Einzel-Staaten war! Diese Bundes-Staaten wurden in der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.08.1919 zu Bundes-Ländern transformiert und zu insgesamt 17 Bundesländern teilweise zusammengefasst. 17 + 1 bezieht sich auf das Saarland, dass sich bis 1935 unter der Verwaltung des Völkerbundes befand.
Siehe dazu: Gesetz betreffend die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871
Artikel 1 Das Bundesgebiet besteht aus den Staaten Preußen mit Lauenburg, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Koburg-Gotha, Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen und Hamburg.“
„Verfassung des Deutschen Reiches“ vom 11. August 1919:
Artikel 2 Das Reichsgebiet besteht aus den Gebieten der deutschen Länder. Andere Gebiete können durch Reichsgesetz in das Reich aufgenommen werden, wenn es ihre Bevölkerung kraft des Selbstbestimmungsrechts begehrt.
Das größte Land war Preußen, dann folgten Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Thüringen und Hessen. Zu den Kleinstaaten gehörten Oldenburg, Braunschweig, Anhalt, Hamburg, Bremen, Lippe, Lübeck, Waldeck (ab 1929 zu Preußen), Schaumburg-Lippe, Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz -
Quelle: https://www.zeitklicks.de/weimarer-republik/politik/typisch-weimar/die-laender-der-republik
Mit den Ergebnissen des ersten Weltkrieges, dem Versailler Vertrag, der Gründung des Völkerbundes am 10. Januar 1920 und der Aufnahme „Deutschlands“ in diesen Völkerbund am 8. September 1926 wurde dem ehemaligen Staatenbund „Deutsches Reich“ in Gestalt der „Weimarer Republik“ die Eigenschaft eines nationalen Gesamtstaats verliehen.
Regelung der Staatsangehörigkeit in der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919:
Artikel 110
Die Staatsangehörigkeit im Reiche und in den Ländern wird nach den Bestimmungen eines Reichsgesetzes erworben und verloren.
Jeder Angehörige eines Landes ist zugleich Reichsangehöriger.
Jeder Deutsche hat in jedem Lande des Reichs die gleichen Rechte und Pflichten wie die Angehörigen des Landes selbst.
Da für den Artikel 110 das umsetzende Gesetz offenbar fehlt (?) müsste ein Übergangsgesetz bzgl. der Staatsangehörigkeit hergestellt werden.
(Hinweis: Die sog. „unmittelbare“ bzw. „mittelbare Reichsangehörigkeit“ ist keine eigenständige Staatsangehörigkeit.)
Provisorische Regelung zum Erwerb der Staatsangehörigkeit in Deutschland bis zum endgültigen Abschluss der Entnazifizierung und Entmilitarisierung durch entsprechende Abänderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913:
§ 1 „Deutscher ist, wer die Angehörigkeit in einem Bundesland besitzt.
Die Angehörigkeit in einem Bundesland führt automatisch zum Besitz der Staatsangehörigkeit in Deutschland.“
Die Oder-Funktion „unmittelbare Reichsangehörigkeit“ entfällt gemäß Artikel 119 des Vertrags von Versailles (RGBl. I. S. 687), da Deutschland auf die deutschen Kolonien bzw. Schutzgebiete ab 1919 verzichtet hat und von der deutschen Minderheit auch nicht gewollt sind.
§ 2. Die Angehörigkeit in einem Bundesland wird erworben:
1. durch Geburt
2. durch Legitimation
3. durch Eheschließung
4. für einen Auslandsdeutschen durch Aufnahme
5. für einen Ausländer durch Einbürgerung über Ehrenbürgerschaft und durch Eheschließung
Eventuell mögliche Alternative:
Die indigenen Deutschen dürfen in Abstimmung mit den alliierten Siegermächten sofort die Reform der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 durch Einführung des Stammesrechts im Sinne der Staatsangehörigkeit zum Heimatreich der Deutschen als der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, gemäß dem internationalen Völkerrecht einschließlich des Minderheitenrechts durchführen.
Siehe dazu: „Sechstens: Die Reformation von Staatsaufbau und Staatsangehörigkeit (...)“
Siehe bisherige Entwicklung der Staatsangehörigkeit mit allen Bestimmungen – Stand 18.12.2022 – Quelle http://www.verfassungen.de/de67-18/rustag13.htm
Reformation von Staatsaufbau und Staatsangehörigkeit durch die deutsche Minderheit bedeutet Rückbesinnung!
Allgemeine Erklärung zur Rechtslage und dem künftigen Staat der deutschen Volksstämme in Europa:
Zum erfolgreichen und unumkehrbaren Abschluss der Entnazifizierung und Entmilitarisierung Deutschlands, der Umsetzung der Beschlüsse von Potsdamer und der Krim-Deklaration, einschließlich der Ergebnisse des Nürnberger Tribunals sind folgende Punkte umzusetzen:
1. Zum Schutz der deutschen Minderheit, deren Kulturen, Traditionen, Sprache, Moral und Sittlichkeit und Religion, ist es zwingend notwendig die veraltete, von Mängeln und Defekten belastete „Verfassung des Deutschen Reiches“ vom 11. August 1919 entsprechend den Erfordernissen des künftigen gesellschaftlichen Zusammenlebens vollständig zu reformieren.
2. Die Entnazifizierung von Deutschland bedeutet in Folge ein völlig neues Staats- und Gesellschaftssystem.
Deutschland = das Deutsche Reich ist 1926 als völkerrechtlicher Staat in den damaligen Völkerbund aufgenommen worden und wurde ab 1933 durch Adolf Hitlers NSDAP schrittweise in den gleichgeschalteten, souveränen Nationalstaat „Deutschland“ = Deutsches Reich überführt.
Aktuell ist dieser Staat „Deutschland“ = das Deutsche Reich, handlungsunfähig und wird von der angloamerikanischen Treuhandverwaltung und Verwertungsgesellschaft „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD) im Rechtszustand vom 31.12.1937 haftend weitergeführt.
3. Die Entnazifizierung von Deutschland bedeutet die komplette Beseitigung des gesamten verbotenen nationalsozialistischen Rechts und der gesamten unzulässigen NS-Staatsstruktur.
Damit bedeutet die Entnazifizierung von Deutschland auch den konkreten Ersatz des nationalsozialistischen Führungsstaates durch ein neues staatliches Gebilde in Rechtsnachfolge Deutschlands = dem Deutschen Reich.
Dieser Rechtsnachfolger trägt künftig die Bezeichnung „Heimatreich der Deutschen“.
Das Heimatreich der Deutschen ist ein föderativer Verbund der traditionellen deutschen Volksstämme und deren Heimatgebiete.
Daraus folgt, dass sich das künftige Staatsgebiet auf der Basis der natürlich-göttlichen Ordnung heraus entwickeln wird.
4. Im formellen Rahmen der „Vorschriften über Entnazifizierung“ wird das Staatsgebiet des Heimatreichs der Deutschen zunächst übergangsweise so bestehen, wie „Deutschland“ am 31.12.1937 bestanden hat, ohne dass die stammesdeutsche Minderheit Gebietsansprüche gegenüber den europäischen Nachbarvölkern erheben will und wird.
Das künftige Staatsgebiet des Heimatreichs der Deutschen entwickelt sich im Sinne der Völkerverständigung aus den deutschen Stämmen und deren Heimat-Stammesgebieten, welche dem Heimatreich der Deutschen zugehörig sein wollen.
1. Reform Staatsstruktur
Das griechisch-römische Demokratieprinzip wird durch die direkte Volksherrschaft mittels der Stammesversammlung (Thing) und der königlich- alt-germanischen Leistungsführung ersetzt.
Gesellschaftliche Naturregel:
Nur die weisesten und klügsten Führungspersönlichkeiten mit allumfassender Weitsicht auf allen Ebenen führen die gesamte Stammesgesellschaft und das Heimatreich der Deutschen!
Das Heimatreich der Deutschen ist als Gesamtstaat ein fester Stammesverbund mit einer gesamtdeutschen Verfassung, einer königlichen Gesamtführung und einem Bundesrat der einzelnen deutschen Volksstämme.
Der Bundesrat besteht aus den Führern der einzelnen deutschen Volksstämme, auf der Ebene der einzelnen Stammesgebiete den Stammesführern und den Stammesräten,
auf der Ebene der Dörfer und Städte den Ortsführern mit den Ortsräten.
Der reformierte Staat der Deutschen ist ein föderativer Stammesverbund mit der Angehörigkeit der einzelnen deutschen Volksstämme im Heimatreich der Deutschen.
Dieser Stammesverbund gestaltet sich in dem Maße föderativ, dass jeder deutsche Stamm dem Heimatreich der Deutschen zugehörig und der gemeinsamen Verfassung des Heimatreichs der Deutschen bedingungslos verpflichtet ist.
Das Heimatreich der Deutschen wird demzufolge eine gemeinsame Verfassung als verbindliches Rechtsfundament haben, welches in allen Stammesgebieten im Heimatreich der Deutschen gleichermaßen das allgemeine Fundament allen Tuns und Handelns ist.
Der Heimatreich der Deutschen wird künftig vom König geführt, der von den Stammesführern nach altgermanischem Leistungsprinzip als der Klügste und Weiseste gekürt wird!
Der König kann deshalb jederzeit bei grob-fahrlässigen Versagen wie zum Beispiel Verstoß gegen die Verfassung abberufen werden.
Dasselbe betrifft alle Führungskräfte im Heimatreich.
Die Stammesherrschaft selbst wird auf der Basis der direkten Volksherrschaft ausgeübt.
Das Heimatreich der Deutschen dient ausschließlich dem Schutz, der Sicherheit und der Stabilität der deutschen Stämme, deren Kulturen, Sprachen, Traditionen, Moral und Sittlichkeit, der Religion – dem geistigen Zugang zu Gott und der natürlich-göttlichen Ordnung.
Potsdamer Abkommen = Die Hauptstadt dieses neuen Heimatreiches der Deutschen ist Potsdam,
welches in dem städtebaulich-strukturellen Zustand der Zeit Friedrich des Großen unter den für Mensch und Natur dienlichsten Anforderungen umgebaut wird.
Der repräsentative Regierungssitz ist das sog. „Neue Palais“ in Potsdam- Sanssouci und dient neben Verwaltung, Museum für Staatsempfänge.
Das von der BRD bereits äußerlich wiederhergestellte Stadtschloß wird nach historisch innerer Umgestaltung der Verwaltungssitz der Regierung, deren Ministerien und Ämter.
Das schließt traditionelle Gebäude wie das Rathaus und das Stadthaus mit ein.
Das Schloß Sanssouci ist der Wohn- und Arbeitssitz des Königs.
Schloß Sanouss
Neues Palais in Sanoussi
Stadtschloß Potsdam
Rathaus von Potsdam
Stadthaus von Potsdam
2. Reform Staatsangehörigkeit
Die Staatsangehörigen im Heimatreich der Deutschen sind demnach die sog. Stammesdeutschen in ihren jeweiligen Heimat-Stammesgebieten.
Das nicht gleichgeschaltete „Staatsvolk als Ganzes“ im Heimatreich der Deutschen besteht demnach aus den Angehörigen bzw. Volkszugehörigen, die sich in ihrer Heimat zu ihrem eigenen traditionellen Volkstum bekannt haben und die Abstammung in dem jeweiligen deutschen Stamm und damit in ihren Heimat-Stammesgebiet innehaben.
§ 1 unveränderliche Staatsangehörigkeit:
Die Staatsangehörigkeit im Heimatreich der Deutschen wird ausschließlich über die Stammesangehörigkeit in einem der neudeutschen Stämme erworben:
Stammesdeutscher ist, wer die Zugehörigkeit in einem der neudeutschen Stämme besitzt!
§ 2 Die Stammesangehörigkeit wird verbindlich erworben:
1. durch Geburt in einem der neudeutschen Stämme
2. für einen im Ausland befindlichen Stammesdeutschen durch Aufnahme
3. Die Angehörigkeit ergibt sich auch für den einzelnen Menschen mit dem seelisch-geistigen Zugehörigkeitsgefühl zu einem der neudeutschen Stämme mit Hinweis auf Zeichen der Erbinformation. Es bedarf zum Erwerb der Stammesangehörigkeit die uneingeschränkte Erfüllung aller zuvor aufgeführten Voraussetzungen.
§ 3 Stammesbürgerschaft
Eheschließung mit einem Ausländer, Ehrenzugehörigkeit:
Der Ausländer kann eine Stammesbürgerschaft und zeitgleich ein unbefristetes Aufenthaltsrecht erhalten. Ein eingeheirateter Ausländer bürgt für die bedingungslose Einhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung des deutschen Heimatreiches.
Die Stammesangehörigkeit bedeutet zudem auch die Angehörigkeit zum
Heimatreich der Deutschen - indirekte Reichsangehörigkeit.
Neudeutsche Stämme:
Friesen
Holsteiner
Flamen
Niederfranken
Rheinländer
Luxemburger
Lothringer
Elsässer
Deutschschweizer
Schwaben
Pfälzer
Mosel
Rheinländer
Westfalen
Ostfalen
Niedersachsen
Mecklenburger
Brandenburger
Pommern
Preußen
Thüringer
Hessen
Franken
Oberpfälzer
Baiern
Tiroler
Kämtner
Steirer
Österreicher
Sudeten-deutsche
Nordsudetendeutsche = Erzgebirgler
Obersachsen
Schlesier
Altdeutsche Stämme:
Baiern
Schwaben
Franken
Sachsen
Thüringer
Friesen
3. Die zwingend Not-Wendige Reform der menschlichen Gesellschaft in allen Bereichen und Ebenen des Lebens:
Siehe dazu das Heimat- und Friedensprogramm – das Reform-Programm für Deutschland, welches Bestandteil der reformierten Vollverfassung sein wird!
Quelle: https://staatenlos.info/heimat-friedensprogramm
Dieses völlig neue Heimat-Reich der Deutschen wird zusammen mit Russland und allen europäischen Nachbarvölkern ein Sicherheits- und Stabilitätsgarant in einem gemeinsamen Europa freier Nationen in der sog. „multipolaren Welt-Ordnung“ sein.
Nur so kann auch ein Zukunftsprojekt wie zum Beispiel eine sog. „Eurasische Union“ im Sinne der natürlich-göttlichen Ordnung Wirklichkeit werden.
4. Historische Beispiele traditioneller Gebiete deutscher Volksstämme
Altdeutsche Stämme in Deutschland
Deutsche Altstämme in Deutschland ca. um 962 römische Zeitrechnung
Entwicklung Alt-Stämme zu Neu-Stämme ca. ab 1000 – 1600 römische Zeitrechnung
Deutsche Altstämme in Deutschland ca. um 962 römische Zeitrechnung
Deutsche Neustämme in Deutschland ca. um 1100-1200 römische Zeitrechnung
Quelle: https://deutschland-im-mittelalter.de/Landkarten/Habsburgerzeit
Karte der deutschen Mundarten
Widerherstellung des von Gott gegebenen Naturrechtes:
Der Mensch steht als frei beseeltes Lebewesen über dem Gesetz!
- Befreiung der Menschen durch schrittweise Abschaffung der Person – Persona – der Maske: Das staatsrechtliche Endziel ist damit die endgültige Aufhebung des Personenstandes c/o der Geburtsurkunde. Künftig gilt nur noch der Mensch nach Naturrecht. Der souveräne, selbstverantwortliche Mensch steht über allen irdischen Erfindungen und untersteht einzig und allein GOTT, dem einzigen und wahren Schöpfer.
Das künftige Rechtesystem
Aufhebung des gesamten römischen Rechtssystems
- Aufkündigung aller römischen Verträge u. a. des nationalsozialistischen Reichskonkordats gegenüber dem Vatikan in Rom
Staats- und Völkerrecht sowie das Naturrecht:
- Aktivierung des Völkerrechts und des Naturrechts im vom NaZismus befreiten Heimatreich der deutschen Stämme
- Aktivierung aller menschlichen Naturrechte wie das Recht auf Heimat und freier Selbstbestimmung
- Wiederherstellung der Recht-Staatlichkeit mit vollständiger Aufhebung des römischen See- und Handelsrechts UCC im Staatswesen
– es gilt künftig Staats- und Völkerrecht an zweiter Stelle unter dem Naturrecht
- vollständige Reformation des staatlich deutschen Rechts im „Zivilrecht“
- Nationales Recht steht stets über dem internationalen Recht!
- Keine ausländische Organisation hat ein Recht sich in innere Angelegenheiten der geeinten deutschen Stämme einzumischen!
- kostenfreie unabhängige Rechtsprechung und Rechtsberatung für alle Menschen
See- und Handelsrecht:
- das Handelsrecht gilt künftig ausschließlich nur noch für private Unternehmen in der Wirtschaft; freiwillige geschäftliche Annahme durch die Menschen
Strafrecht:
- vollständige Reformation des staatlich deutschen Strafrechts
- dazu zählt strafbewehrtes Verbot von Wucher/ Spekulation
- strafbewehrtes Verbot aller sozialistischen, kommunistischen Gleichschaltungsideologien und Organisationen, Glaubhaftmachung, wohnhaft, zwang(haft), allgemeine Überwachung, unmittelbare Reichsangehörigkeit - Kolonie, gesteuerte Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Geheimgesellschaften, Gleichschaltung, u. a. Gleichschaltung der Geschlechter („Genderismus“), Pornografie und Gewaltverherrlichung, Kriegs- und Terrorpropaganda, Konzerne und Kartelle, Wucher & Spekulation, Ausnutzung von Abhängigkeiten und Schwächen, Ausplünderung jeglicher Art, Natur- und Umweltzerstörung
- dasselbe betrifft sog. missionarische Buchreligionen, welche Unfrieden, Krieg & Terror, Verachtung, Hass gegen die Schöpfung andersdenkender Menschen und deren Kulturen beinhalten
- Die Ausübung u./ o. Verbreitung satanisch-sozialistischer Ideologien u./ o. satanischer Religionen in jedweder Form, die Mitgliedschaft sowie die aktive Teilhabe in derartigen ideologischen bzw. religiösen Organisationen, eingeschlossen Logen und Geheimbünde, werden im deutschen Heimatreich mit der Höchststrafe Acht und Bann – der Reichsacht mit aller Härte bestraft!
- strafbewehrter Schutz der Ethik, Sittlichkeit und Moral
- Regelstrafen sind gemeinnützige Arbeiten zum Wohl der Gesellschaft einschließlich Militär-Hilfsdienste
- strafbewehrtes Verbot jeglicher Art von Folter
- Abschaffung der allgemeinen Todesstrafe und langjähriger Gefängnisstrafen außer bei schweren Verbrechen wie z. Bsp. Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Kindesmissbrauch, schwere Körperverletzung, Folter, schwerer Diebstahl, Heimat-Verrat sowie im Kriegsfall.
- Alle Verbote werden im künftigen Deutschland strafbewehrt umgesetzt.
- Bei Tatverdacht gilt stets die Unschuldsvermutung.
- Die höchste Strafe in Friedenszeiten ist Acht und Bann - die Reichsacht
- im Verteidigungsfall gilt das allgemeine Kriegsrecht gemäß der HLKO
Generale Abwicklung der alliierten Treuhandverwaltung BRD
- Revision und generelle Aufhebung aller durch die BRD und DDR abgeschlossenen Verträge auf nationaler und internationaler Ebene
- Revision und generelle Aufhebung aller in den Besatzungsverwaltungen BRD und DDR abgeschlossenen Verträge - insbesondere Immobilen-, Versicherungs-, Finanz- und Wirtschaftsverträge aller Art
- Alle Verträge werden im Rahmen einer umfassenden Generalrevision überprüft und ggf. neu verhandelt und abgeschlossen.
- Das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Treuhandverwaltungen BRD und DDR und alle ihrer Strukturen wird vom deutschen Volksstaat beschlagnahmt bzw. sichergestellt wegen erhärtetem Verdacht der Täuschung im Rechtsverkehr = dem Verbrechen Betrug
- Nach gerichtlich unabhängiger Feststellung der Rechtmäßigkeit ist das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der BRD und DDR in das Volkseigentum in Rahmen einer kompletten Abwicklung zu überführen!
- Alle verantwortlichen Entscheidungsträger, Beauftragte, Helfer und Helfershelfer der BRD-Treuhandverwaltung, welche sich im Sinne des Potsdamer Abkommens eventuell schuldig gemacht haben sind im Rahmen der justiziellen Revision „Nürnberg 2“ in die direkte „persönliche“ Verantwortung bis in das letzte Glied zu nehmen!
Bodenrechte
Die deutschen Stämme sind uneingeschränkter Eigentümer an Grund und Boden in ihrem Stammesgebiet.
Bodenreform:
- Wiederherstellung des Volksvermögens und/ oder Volkseigentums an öffentlichen Immobilien, des gesamten Grund und Bodens, wie Wald, Wiesen, Felder, Gewässer-Wasser und der Atmosphäre (Atemluft) - ausgenommen sind private Wohnhaus- und Kleingewerbegrundstücke sowie Gärten.
- Alle in der BRD privat und gewerblich abgeschlossenen Immobilien-Kaufverträge werden generell aufgehoben und überprüft, ob diese gegen ein gültiges deutsches Gesetz verstoßen haben oder eventuell ein krimineller Hintergrund vorliegt.
- Eine Ausnahmegenehmigung u./ o. Bestätigung für alle vor der Befreiung abgeschlossenen Kaufverträge von privat für eigene Wohn- und Arbeitszwecke genutzte Gebäude-, Garten- und Werkstattflächen kann während der Überprüfung beantragt werden.
Staats-Strukturreform
- Aufhebung aller provisorischen BRD-Regierungsstrukturen auf deutschem Boden
- sofortige Auflösung der ab 1949 sozialistisch-gleichgeschalteten BRD-Länder durch Wiedereinführung der Bundesländer gemäß Artikel 110 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 und später der Stammesgebiete nach alt-historischem Vorbild der neudeutschen Stämme und deren aktuellen Siedlungsgebiete, welche einen festen, aber in sich flexiblen Reichsverbund bilden.
Damit erfolgt auch die Aufhebung der sozialistischen BRD-Gleichschaltungsstruktur (sog. „Großgemeinden“ und „Landkreise“) durch vollständige Dezentralisierung der Gesellschaft mittels Schaffung kleiner, überschaubarer, in sich unabhängiger Strukturen der Gemeinden (Städte und Dörfer)
Aufhebung der Gleichschaltung in Deutschland und Europa
- Wiederherstellung der Selbstbestimmung und traditionell-kulturellen Vielfalt der europäischen Volksstämme nach Völkerrecht und Schutz indigener Minderheiten
- siehe dazu Karten europäischer Sprach-, Siedlungs- und Kulturraum aus dem sog. „Mittelalter“ bis „frühe Neuzeit“ als gemeinschaftliche Anregung für alle europäischen Volksstämme
Zur Heimatstruktur-Reform im deutschsprachigen Kulturraum erfolgt auch die Wiedereinführung der ursprünglich traditionellen Original-Wappen -
Quelle: http://www.wappenbuch.de/index.htm
Ideologien und Religionen
Der religiöse Wahn findet auf deutschem Boden ein jähes Ende!
Notwendige Sofort-Maßnahmen:
- Es herrscht in Deutschland Glaubens- und Religionsfreiheit, sofern diese nicht Menschen und/ oder Volksgruppen missionieren und Schaden zufügen.
- Religionsgemeinschaften und deren Gotteshäuser dürfen keine hoheitlich amtlichen Rechte ausüben
- die öffentliche Ausübung missionarischer nichtchristlicher „Weltreligionen“ im sog. „christlichen Abendland“ bedürfen einer staatlich speziellen Sondergenehmigung
- sozialistische, kommunistische, Ideologien und extremistisch-aggressive, missionarische Religionen, insbesondere der Satanismus sind auf deutschen Boden streng strafbewehrt verboten! (Einzelheiten siehe Menü „Rechtesystem“ Seite 156)
Einheit und Freiheit der neudeutschen Volksstämme
Nach über 80 Jahren muss und wird die völkerrechtliche Umsetzung der Einheit und Freiheit der Deutschen erfolgen!
Notwendige Sofort-Maßnahmen:
Einheit und Freiheit der Deutschen gemäß Artikel 146 Grundgesetz für die BRD = Umsetzung völkerrechtliche Wiedervereinigung der deutschen Stämme im gegenseitigen Einvernehmen:
- strukturelle Herstellung der deutschen Stammesgebiete und der Außengrenzen des deutschen Heimatreiches im Rahmen der Entnazifizierung
- ausdrücklicher Verzicht auf die ehemaligen deutschen Schutzgebiete u./ o. Kolonien
- ausdrücklicher Verzicht auf Gebietsansprüche bzgl. „Deutschland“ von vom 31.12.1937
Umsetzung Welt-Frieden
Der fast hundertjährig andauernde Welt-Krieg = Kriegszustand gegen die Menschheit muss endlich beendet werden!
Notwendige Maßnahmen:
- Nach Abschluss aller Friedensverträge Anregung zur Schaffung einer internationalen, speziellen Militär-Gendarmerie (sog. „Blauhelme“) zur vollständigen Beseitigung der Söldner – und Terroristenorganisationen, sog. „5. Kolonnen“ des sog. „Tiefen Staates“ (sog. „Deep State“) und aller deren Helfershelfer und Nichtregierungsorganisationen
(sog. „NGOs“)
- In betroffene Staaten einreisende Agenten und politische und wirtschaftliche Aktivisten (Geschäftsleute) der NaZis sind vorsorglich zur Überprüfung festzustellen und ggf. der zuständigen Justiz zuzuführen.
- Schädigende Unternehmungen dieser international agierenden Personenkreise sind sofort zu stoppen.
- Schaffung einer internationalen militärpolizeilichen Kulturgüterkommission zur globalen Sicherstellung deutschen und internationalen Kulturgutes
- Sicherstellung und Rückgabe jedweder Raubkunst an die rechtmäßigen Eigentümer
Ausländer auf deutschem Boden – andere Ethnien
Die BRD-Okkupationsverwaltung hat ab 1949 für eine stufenweise inszenierte Masseneinwanderung fremder Völker und deren Kulturen zum Nachteil der einheimischen deutschen Bevölkerung gesorgt!
Überfremdung und soziale Ungleichbehandlung der Deutschen sind heute Alltag in der BRD!
Ursache sind die völkerrechtswidrigen Kriege auf der ganzen Erde.
Heimat- und Kulturzerstörung und Vernichtung der natürlichen Lebensgrundlagen sind durch den kapitalkommunistischen Imperialismus über die Völker hereingebrochen und zwingen die Menschenopfer zur Flucht. Ethnische Säuberungen und Völkermord gegen die einheimischen Deutschen und gegen alle Völker der Erde!
Allein die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) haben in 231 Jahren seit ihrer Gründung, insgesamt 219-mal selbst Krieg geführt, militärisch interveniert oder waren in kriegsähnliche Handlungen verwickelt, beispielsweise über eine Geheimdienstbeteiligung an Terroranschlägen, Putsch- und Umsturzversuchen auf dem Territorium eines anderen Staates.
Dabei wurde die USA kein einziges Mal selbst angegriffen.
Allein diese Kriege der USA und später der NATO belegen das zweifelsfrei!
Notwendige Maßnahmen:
- Nach der endgültigen Wiederherstellung des Weltfriedens und der Beendigung der lokalen Kriegsherde erfolgt die schrittweise, sozialverträgliche und geförderte Rückführung/ Rücksiedlung aller nach 1949 nach Deutschland eingewanderten Kriegs- und Wirtschaftseinwanderer in ihre befriedeten Heimatgebiete.*
- Nachweislich politisch und militärisch verfolgte Personen genießen weiterhin Schutz- und Bleiberecht im deutschen Heimatreich.
- Familienzusammenführungen und Aufbauhilfsprogramme für die vom Krieg zerstörten Gebiete
- in Heimatreich der deutschen Stämme vollständig integrierte Ausländer und deren Nachkommen können durch besondere Verdienste und Bereicherungen für die Gesellschaft im deutschen Heimatgebiet ehrenhalber verbleiben, erhalten neben ihrer jeweiligen ethnischen Stammeszugehörigkeit eine Ehren-Staatsbürgerschaft „Reichsangehöriger“ (sog. „mittelbare Reichsangehörigkeit“) mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht.
- in der BRD geschlossene Mischehen zwischen Stammesdeutschen und Ausländern bleiben bei praktischer Ausübung bestehen und genießen rechtlichen Bestandsschutz.
Die Eheleute und deren Sprösslinge erwerben die Staatsbürgerschaft „Reichsangehöriger“ (sog. „mittelbare Reichsangehörigkeit“) durch Heirat mit dauerhaften Aufenthaltsrecht!
Betrügerische Scheinehen sind strafbewehrt verboten.
- Menschen anderer Ethnien (Ausländer) in Deutschland haben kein Recht auf gesellschaftlich-politische Mitbestimmung wie z. Bsp. Teilnahme an Referenden und Wahlen der deutsche Stämme.
Dazu unabdingbar die Treue – und Loyalitätserklärung unter Eid.
Jeder eingebürgerte ausländische Staatsbürger hat ebenfalls einen bedingungslosen Treue-Eid auf die Verfassung, die Rechtsordnung, für das Wohlergehen der deutschen Völker und des deutschen Heimatreiches zu leisten!
Wortlaut: Ich, <Name, Vorname<, trete freiwillig und bewusst in die Staatsbürgerschaft des Völkerrechtssubjekts Heimatreich der Deutschen ein und schwöre unter Eid, bedingungslos der Verfassung und der Ordnung des Heimatreiches der Deutschen zu folgen sowie die Rechte und Freiheiten dessen Bürger zu achten, die Pflichten eines Bürgers des Heimatreiches der Deutschen zum Nutzen der neudeutschen Volksstämme zu erfüllen, die Freiheit und Unabhängigkeit des Reiches zu schützen, den deutschen Stämmen und dessen Heimat-Reich treu zu sein, deren Kulturen, Traditionen, Sprachen, Zugang zu Gott zu achten, zu ehren und zu pflegen.
Eidbruch ist Verrat an den deutschen Stämmen und führt zu Acht und Bann, dazu zur dauerhaften Aberkennung der Staatsbürgerschaft „mittelbare Reichsangehörigkeit“ sowie des Aufenthaltsrechtes!
Souveränität und Völkerbund
Ursache angloamerikanische Treuhandverwaltung „Bundesrepublik Deutschland“: Alle Völker leiden durch den weltweiten Kriegszustand und Kolonialismus!
Notwendige Maßnahmen:
- Souveränitätsbestrebungen von einzelnen Völkern in sog. „Kunststaaten“ und/ oder Kolonien sollten stets durch Referenden unter international unabhängiger Beobachtung des Völkerbundes in den betreffenden Staaten entschieden werden und sind danach im internationalen Völkerbund nach Völkerrecht durch das Heimatreich der deutschen Stämme anzuerkennen.
- Der Schutz von Volksminderheiten wird vom Heimatreich der Deutschen im internationalen Völkerbund garantiert und auf dem deutschen Heimatgebiet sichergestellt.
Nationalfarben, Hoheitsadler, Staatsflagge, Siegel und Nationalhymne
Die Staatsflagge und das Hoheitszeichen bildet ein reformierter deutsch-preußischer Adler mit Wappenschild auf der Brust mit dem Heiligen Drachentöter St. Georg.
Der Adler trägt in dem rechten Fang das Schwert und in dem linken Fang das Zepter.
Über dem Haupt des stolzen Adlers schwebt die königliche Krone der deutschen Stämme.
Die einzelnen Stämme und Regionen führen wieder die ursprünglich- traditionellen Wappen, welche alle von römischen Fremdbeeinflussungen bereinigt werden.
Der Hoheitsadler ist auch das staatliche Siegel.
Den Hoheitsadler, Staatsflagge und Siegel des deutschen Heimatreiches und dessen Stämme dürfen ausschließlich nur von dessen staatlichen Regierungsorganisationen und den Stammesführern verwendet werden!
Nationalfarben in der Kombination Gold-Rot-Schwarz auf weißer Basis:
- Gold für eine goldene Zukunft
- Rot für die Blutslinien der Stämme
- Schwarz für die Heimaterde
- Weiße Basis für die göttlichen Tugenden
Die Nationalhymne der deutschen Stämme
1. Strophe
Auferstanden aus Ruinen und der Zukunft zugewandt,
lass uns dir zum Guten dienen, unser deutsches Heimatreich.
Alte Not gilt es zu zwingen und wir zwingen sie vereint,
denn es wird uns gelingen, dass die Sonne schön wie nie
über unsere Heimat scheint.
2. Strophe
Glück und Friede sei beschieden oh unser deutsches Heimatreich.
Alle Völker sehnen sich nach Frieden, reicht den Völkern eure Hand.
Wenn wir brüderlich uns einen, schlagen wir des Volkes Feind.
Lasst das Licht des Friedens scheinen,
dass nie eine Mutter mehr ihren Sohn beweint.
3. Strophe
Lasst uns pflügen, lasst uns bauen, lernt und schafft wie nie zuvor
Gott - der eignen Kraft vertrauend, steigt ein freies Geschlecht empor.
Deutsche Jugend, bestes Streben unsrer Stämme in dir vereint,
wirst du Heimat neues Leben.
Und die Sonne schön wie nie über unsere Heimat scheint.