Diese Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnung des rüdiger aus dem Hause manthey - bezeichnet als Rüdiger Hoffmann A. R. gilt für jegliche, handelsrechtliche, kommerzielle Beziehung zwischen dem Herausgeber und dem jeweiligen Anbieter, Vertragspartner, Stelle in der Öffentlichkeit. Diese Allgemeinen Handelsbedingungen mit ihrer Gebührenordnung sind auf dem Stand vom ersten Tag im ersten Monat im Jahr zweitausendeinundzwanzig. Alle vorherigen Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnungen verlieren mit Erstellung dieser ihre Gültigkeit.

1. Herausgeber

Diese Allgemeinen Handelsbedingungen sind von dem geistig-sittlichen und lebenden Wesen (auch bezeichnet als Mensch) rüdiger aus dem Hause manthey - bezeichnet als Rüdiger Hoffmann A. R. (weiterführend Herausgeber genannt), herausgegeben.

2. Geltungsbereich

Territorial sind diese Allgemeinen Handelsbedingungen weltweit gültig. Administrativ sind diese Allgemeinen Handelsbedingungen für alle Menschen, Personen und sonstigen kommerziellen Einheiten gültig, welche mit dem Herausgeber in einer kommerziellen Beziehung stehen, eine solche beginnen, beenden, ablehnen oder negieren, dass eine solche bestanden hatte, sei es auch nur durch die Ablehnung eines Angebotes oder die Verweigerung der Annahme dieser Bedingungen (siehe Punkt Entehrungen in diesen Allgemeinen Handelsbedingungen). Diese Allgemeinen Handelsbedingungen sind für alle handelsrechtlichen und/oder kommerziellen Beziehungen mit dem Herausgeber gültig, unabhängig davon, ob jemand von diesen Allgemeinen Handelsbedingungen gewusst hat oder nicht.

3. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht

Soweit nichts anderes zwischen dem Herausgeber und der/die andere Partei/en vereinbart ist, gilt als Gerichtsstand und Erfüllungsort Schwerin/ Mecklenburg. Es gilt das internationale Handelsrecht (Kommerzielles Recht). Es gilt die Tatsache: Alles Recht ist Vertrag.

4. Fristen

Alle Fristen gegen den Herausgeber beginnen frühestens erst nach seiner tatsächlichen Anwesenheit am jeweiligen Zustellort (Immobilie) an ihn selbst (Mensch) zu laufen. Sowohl Krankentage als auch Urlaubstage gelten als ortsabwesend und sind als Zustellungstage oder Tage an dem Fristen laufen ausgeschlossen. Im Urlaubsfalle gelten An- und Abreisetage als ganze Urlaubstage. Zum Nachweis der Krankentage genügt eine Erklärung des Herausgebers. Fristen von hundertsiebenundsechzig Stunden oder weniger sind gegenüber dem Herausgeber in jedem Fall unwirksam.

5. Grundsätze

Für alle Verträge gelten die folgenden Grundsätze: Das Fundament des Gesetzes und Handels ist im Sprechen der Wahrheit, der ganzen Wahrheit, und nichts als der Wahrheit. Die Wahrheit als ein gültiger Ausdruck der Realität ist souverän im Handel und Kommerz. Eine unwiderlegte und beeidete Erklärung gilt als Wahrheit im Handel und Kommerz. Eine unwiderlegte und beeidete Erklärung steht als das Urteil im Handel und Kommerz. Alle Menschen sollen ein garantiertes Rechtsmittel durch den festgeschriebenen Kurs des Gesetzes haben. Wenn ein Rechtsmittel nicht existiert, oder wenn das vorhandene Rechtsmittel unterwandert oder sinnentleert ist, dann muss man aus Notwendigkeit ein Rechtsmittel in seinem Sinne schaffen, welches mit der Glaubwürdigkeit der eigenen Erklärung unter Eid unterlegt ist. Ein Gesetz zu ignorieren könnte entschuldigt werden, aber es ist kein gültiger Grund für das Begehen eines Verbrechens, wenn das Gesetz für Jedermann leicht zugänglich ist, der eine angemessene Anstrengung unternimmt, sich über jene Gesetze zu informieren. Das ganze Corporate Government basiert auf kommerziellen und beeideten Erklärungen, kommerziellen Versicherungen, kommerziellen Pfandrechten und kommerzieller Notwendigkeit (engl.: commercial distress), folglich haben Regierungen keine delegierten Rechte, kommerzielle Prozesse aufzuheben. Die rechtmäßige politische Macht eines Firmenobjekts ist unbedingt von dessen Besitz einer kommerziellen Versicherung gegen öffentlichen Schaden abhängig, denn es gilt: Keine Versicherung - keine Verantwortung, welches gleichzusetzen ist mit der Ungültigkeit einer offiziellen Unterschrift, was gleichzusetzen ist mit dem Fehlen einer wirklichen politischen Macht des Firmenobjekts, was gleichzusetzen ist mit dem Fehlen von delegierten Rechten nach Statuten als Firmenstütze zu arbeiten. Die rechtliche Macht der Firma ist den kommerziellen Bürgen untergeordnet. Rechtsprechung ist kein geeigneter Ersatz für eine Versicherung (engl.: bond). Kommunale Firmen, die Städte, Landkreise, Bezirksregierungen, Staaten und nationalen Verwaltungen haben keine kommerzielle Realität ohne eine Versicherung ihrer selbst, ihrer Gesetze und der Effekte dieser Gesetze.

6. Freier Wille und freier Weg

Der freie Wille und der freie Weg des Herausgebers sind immer gewährleistet. Dies gilt im Besonderen auch für die Ein- und Ausreise aus/nach/in Deutschland und aus/nach/in die BRD. Das Brechen und Unterbrechen des freien Willens und/oder des freien Weges des Herausgebers, unabhängig von der jeweiligen Form der Unterbrechung (sei es z.B. durch Ankündigung von Zwang, Übeln oder gar Gefahr für den Körper oder das Leben, das Ausüben von Zugzwang auf die Herausgeberin, Verwaltungsakte gegen den Willen der Herausgeberin oder ihrer Familie, etc.) gilt als schwere Entehrung und Entrechtung des Menschen (des Herausgebers), sofern keine direkte, konkrete und unmittelbare Gefahr gegen andere Menschen durch den Herausgeber zweifelsfrei, direkt und beweisbar ausgeübt wurde.

7. Unverletzlichkeit der Familie und der Menschen

Die Menschen des Herausgebers sind unverletzlich. Ihrem freien Willen ist immer zu gewähren, solange diese keinen konkreten, nachweislichen Schaden an anderen Menschen verursachen. Kinder sind immer bei Ihren Eltern zu belassen. Kinder genießen bis zur Vollendung Ihres einundzwanzigsten Lebensjahres besonderen Schutz; hier im einzelnen Schutz vor Deliktfähigkeit, Schuldfähigkeit und Strafmündigkeit in der Öffentlichkeit.

8. Kaufleute

Kaufleute im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen sind die jeweiligen, einzeln handelnden Menschen. Im Falle von Stellen in der Öffentlichkeit sind die Kaufleute im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen die Inhaber der Weisungsbefugnis, der Kommandogewalt bzw. in Situationen mit der Exekutive die jeweiligen Führer der Gruppe(n). Grundsätzlich ist der jeweilige Behördenleiter, Vorstand einer AG, Geschäftsführer, Geschäftsleiter, etc. im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen als die verantwortliche Kauffrau (analog der verantwortliche Kaufmann, die verantwortlichen Kaufleute) anzusehen; die jeweilige Stelle in der Öffentlichkeit und die sie leitenden Personen sind Gesamtschuldner. Selbständige Einheiten wie zum Beispiel selbständige Inkassobüros, Gerichtsvollzieher, Anwälte, etc. gelten im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen als eigenverantwortliche Kaufleute. Deren beauftragende Stelle gilt als zusätzlicher Kaufmann; in solch einem Falle werden die Punkte der Gebührenordnung pro Vorfall und pro Kaufmann valutiert. Richter und Staatsanwälte gelten neben Ihren Behördenleitern als eigenständiger Kaufmann im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen. Die Kaufleute treten im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen als Gesamtschuldner auf.

9. Unterschrift und Identität

Die Identität der Verfasserin/ des Verfassers der jeweiligen Korrespondenz muss eindeutig aus dieser hervorgehen. Hierzu gehört die Nennung von Vornamen und Familiennamen als auch die vollständige, eigenhändige und leserliche Unterschrift der Verfasserin/ des Verfassers. Schreiben, welche den Herausgeber erreichen und keine oder nur unleserliche oder unvollständige Unterschrift(en) tragen, werden zum einen gemäß dieser Allgemeinen Handelsbedingungen akzeptiert und zwischen dem Herausgeber und der/den anderen Partei/en so angesehen, als ob diese direkt vom Kaufmann (hier auch Vorsteher einer Behörde, Leiter, Geschäftsführer, Geschäftsleiter, Verantwortlichen, Vorstand, etc.) selbst eigenhändig, leserlich und vollständig unterschrieben wurden. Dies gilt nicht für Schreiben, in welchen sich der richterliche Wille ausdrücken muss (wie zum Beispiel in Urteilen, Beschlüssen, Verfügungen, Haft- oder Räumungsbefehlen, etc.).

10. Auskunftspflicht, Amtspflicht

Die Auskunftspflicht / Amtspflicht beinhaltet auch die vollumfängliche, eindeutige und nachweisbare Benennung von Normen und sonstigen Vorschriften nach denen Stellen in der Öffentlichkeit vorgeben zu handeln. Verweigert die betreffende Stelle die Benennung dieser Normen und/ oder Vorschriften und den jeweiligen Nachweis über das ordnungsgemäße, grundgesetzgemäße (verfassungsgemäße) Zustandekommen der jeweiligen Norm / Vorschrift zum Zeitpunkt der Ankündigung und/oder Durchführung der jeweiligen Handlung gilt die Leistungspflicht gemäß der hier beinhalteten Gebührenordnung der Stelle in der Öffentlichkeit.

11. Handeln von Stellen in der Öffentlichkeit

Jeder Stelle in der Öffentlichkeit, welche für sich in Anspruch nimmt, sog. hoheitliche Akte vollziehen zu dürfen, hat sich zweifelsfrei als solche zu legitimieren. Dasselbe gilt für deren Bedienstete. Staatliche Ämter stellen Amtsausweise für Ihre Mitarbeiter (Amtspersonen) aus. Dienstausweise gelten als Beweis der Widerspiegelung von Privatinteressen und/ oder Interessen von kommerziellen Einheiten und/ oder verschuldeten Konstrukten und als Beweis des Fehlens staatlichen und souveränen Handelns. Auf Anfrage müssen Stellen in der Öffentlichkeit das Original und/ oder die notariell beglaubigte Kopie der staatlichen Rechtsvorschriften vorlegen, auf welche sich diese in Ihrer Korrespondenz und in Ihrem Handeln beziehen.

12. Kommunikation mit und Forderung von Stellen in der Öffentlichkeit

Die Kommunikation mit Stellen in der Öffentlichkeit geschieht vollständig nach dem Grundsatz: Engl.: Notice to agent is notice to principal, notice to principal is notice to agent. Der Herausgeber verweist bezüglich möglicher Forderungen von Stellen in der Öffentlichkeit auf seine Willenserklärungen. Sollten Stellen in der Öffentlichkeit den Versuch unternehmen, gegen den freien Willen des Herausgebers zu agieren oder ihn selbst zu verletzen, gilt dies als unwiderrufliche und absolute Zustimmung der Stelle, welche die Verletzung herbeigeführt hat oder dieses ankündigte, in a.) ein sofortiges, kommerzielles Pfandrecht, b.) die Veröffentlichung der Notiz über dieses Pfandrecht und c.) die Liquidation des Pfandrechtes auf eine durch den Herausgeber frei bestimmbare Weise. Dies gilt auch für die Menschen in voller, kommerzieller, unbegrenzter Haftung (und für die Personen gleichlautenden Namens), welche im Namen der Stelle in der Öffentlichkeit vorgaben, zu handeln.

13. Annahme von Angeboten

Der Herausgeber behält sich vor, Angebote anzunehmen. In einem solchen Fall sichert die andere Vertragspartei die Vertragsleistung auch nach einer konditionierten Akzeptanz des Herausgebers entsprechend, ordnungsgemäß und innerhalb der jeweiligen und unwiderruflichen Frist zu.

14. Vertragstreue

Es gilt der (lateinische) Rechtsgrundsatz pacta sunt servanda; Verträge sind einzuhalten. Entsprechend ist die jeweilige Vertragsleistung zu erbringen. Im Falle der Akzeptanz durch den Herausgeber gilt jegliche Kontroverse als erledigt; hierdurch ist jegliche öffentliche Gerichtsbarkeit ausgeschlossen. Die Anwendung, Initiierung oder Ankündigung unlauterer Mittel zur Abwendung seiner vertragsgemäßen Leistung(en) gilt unter den Vertragsparteien als ausgeschlossen und untersagt. Hierunter fallen auch sog. Strafanzeigen gegen den Herausgeber und seine Beschäftigten auf Grund des Erstellens und Zustellens von Rechnungen, Mahnungen oder sonstigen kommerziellen Papieren im Rahmen eines Vertrages zwischen den Parteien.

15. Treuhand

Dem Herausgeber ist es erlaubt, die Treuhand für die Person Rüdiger Hoffmann für einzelne Sach- und Themengebiete auf andere Personen und/oder Menschen zu übertragen. Eine Ablehnung dieser Übertragung der Treuhand gilt als Bruch der Treuhand gemäß dieser Allgemeinen Handelsbedingungen. Unwissenheit

Die mit dem Herausgeber in Beziehung stehenden Parteien verzichten unwiderruflich und absolut auf eine Berufung auf Unwissenheit - besonders in Bezug auf handelsrechtliche, seerechtliche, vertragsrechtliche oder admiralitätsrechtliche Formen und Konsequenzen.

16. Entehrungen

Als Entehrung gilt jegliches unehrenhafte Verhalten einer Partei. Im Besonderen gilt dies für: Bruch des Vertrages, aktiv oder passiv verweigerte Auskunft von Stellen in der Öffentlichkeit, aktives oder passives Verschweigen von Vertragsdetails oder Anhangsverträgen, unfreiwillige Dienstbarkeit, Vollstreckungen auf Grund nicht staatlich ordnungsgemäß zu Stande gekommener Gesetze, Anwendung ungültiger oder nichtiger oder rechts- oder grundgesetzwidriger (verfassungswidriger) Gesetze, rechtswidriges Zurückweisen von Wertpapieren des Herausgebers, Durchführung von hoheitlichen Akten ohne die zweifelsfreie Berechtigung durch den ursprünglichen Souverän (das jeweilige Volk) nachzuweisen, Anwendung oder Ankündigung unlauterer Mittel zur Abwendung seiner vertragsgemäßen Leistung, Bruch der Treuhand, Transfer der Treuhandschaft für die Person / den Menschen mit gleichem Namen wie der Herausgeber oder der Versuch hierzu ohne explizites Benennen dieses Vorganges als solchen, etc. Eine Entehrung gilt als unwiderrufliche und absolute Zustimmung des jeweiligen Angebots- bzw. Vertragspartners des Herausgebers zum zehnfachen Schadensersatz – mindestens jedoch zu einhundertfünfundzwanzigtausend Euro oder vorzugsweise in Gold oder Silber des Gewichtes der Kursstellung Euro/Gold/Silber vom Tage des Standes dieser AGB pro Einzelfall und Position.

17. Gebührenordnung

Es gilt die Gebührenordnung des Herausgebers für die darin enthaltenen Entehrungen und Sachverhalte als verbindlich, explizit, unwiderruflich und absolut zwischen den Parteien als vereinbart, solange von dem Herausgeber im Einzelfall nichts anderes festgesetzt wurde. Die Festsetzung ist bereits jetzt durch die Angebots- und/ oder Vertragspartner für diesen Fall anerkannt. Für die Prinzipale (Kaufleute) ist die Berechnung im Punkt „Kaufleute“ geregelt. Für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen fallen die Beträge pro Person, Mensch und Vorfall an. Im Falle der Beauftragung eines Kaufmannes durch einen anderen, erhalten beide Kaufleute und Ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen die jeweiligen Positionen der Gebührenordnung berechnet. Die berechneten Leistungen sind sofort fällig und an den Herausgeber in frei konvertierbarer und allgemein weltweit akzeptierter Währung zu leisten (siehe auch folgend).

18. Leistungspflicht

Die Vertragspartei gibt ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zur Leistungspflicht in Euro (siehe auch Pkt. 18) oder vorzugsweise in Gold oder Silber des Gewichtes der Kursstellung Euro/Gold/Silber vom Tag des Standes dieser AGB an den Herausgeber gemäß der hier integrierten Gebührenordnung im Falle eines Verstoßes gegen die Allgemeinen Handelsbedingungen. Konvertierungskosten sowie sonstige Kosten der Leistung der Vertragspflicht trägt die leistende Vertragspartei.

19. Verzug

Der Verzug für, vom Herausgeber berechnete Positionen dieser Allgemeinen Handelsbedingungen, tritt automatisch einen Tag nach Fälligkeit der Rechnung ein, so lange wie vom Herausgeber im Einzelfall nichts Abweichendes festgelegt wurde.

20. Untersagungen

Es gilt zwischen den Parteien als untersagt, Korrespondenz und sonstige Vertragsbestandteile, welche in einer Weise als privat und vertraulich und/oder nicht für das öffentliche Protokoll gekennzeichnet wurden, in die Öffentlichkeit zu tragen. Eine Verletzung dieser Untersagung ist eine unheilbare Entehrung. Die Klage in der Öffentlichkeit für einen privaten Anspruch, eine private Forderung ist zwischen den Parteien gestattet.

21. Bevollmächtigungen

Der Herausgeber beauftragt fallweise auch Dritte, freie Mitarbeiter, freie Rechtsvertreter, Beistände, Rechtsbeistande, Anwälte oder Beauftragte. Die Beauftragung bzw. Bevollmächtigung sind nachzuweisen. Eine Abweisung oder Zurückweisung der Vertreterschaft des Herausgebers gilt zwischen den Vertragsparteien als Entehrung und begründet die unwiderrufliche und absolute Zustimmung zur Leistungspflicht der anderen Vertragspartei. Analog gilt dies für den Fall der Abweisung / Zurückweisung von Bevollmächtigten und/oder Beauftragten des Herausgebers.

22. Diskriminierung, Rassismus und politische Verfolgung

Jegliche Form von Diskriminierung, Rassismus gegen den Herausgeber oder die politische Verfolgung des Herausgebers durch die andere Vertragspartei wird durch die Parteien absolut und unwiderruflich ausgeschlossen. Ein Verstoß hiergegen stellt eine unheilbare Entehrung dar. Die Zurechnung und/oder gar Ausgrenzung des Herausgebers zu sog. politischen Gruppen oder Bewegungen, ohne zweifelsfreie und nachvollziehbare Beweise zu präsentieren gilt als Diskriminierung und/oder politische Verfolgung innerhalb dieser Allgemeinen Handelsbedingungen.



Gebührenordnung in Euro aber vorzugsweise in Gold oder Silber des Gewichtes der Kursstellung Euro/Gold/Silber vom Tage des Standes dieser AGB

Position

Sache / Tatbestand

Je Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe (Agent)

Je Kaufmann (Prinzipal)

1

Behinderung des freien Weges / der freien Fahrt

500 € pauschal

1.000 € pauschal

2

Androhung von Zwangsmaßnahmen.

3.000 € pauschal

10.000 € pauschal

3

Fehlende, nicht eigenhändige oder unvollständige Unterschrift.

100 € pauschal

2.000 € pauschal

4

Missachtung der Ausweispflicht durch in der Öffentlichkeit handelnde Personen.

500 €pauschal

1.000 € pauschal

5

Missachtung der öffentlichen Auskunftspflicht / Amtspflicht.

1.000 € pauschal

2.000 € pauschal

6

Bearbeitungsgebühren für Nötigungen zu Schreiben und Antworten aufgrund rechtswidriger, formal und inhaltlich falscher Zustellungen u.a. auch Schreiben für Verwarnungen, Ordnungsgelder, Gebühren etc.,

Annahme von Angeboten jeglicher Art

300.- € pauschal plus 10 facher Satz der Forderung oder des Preises

600.- € pauschal plus 10 facher Satz der Forderung oder des Preises

6

Unwirksame „Inlands-Zustellung“.

500 € pauschal

1.000 € pauschal

7

Tragen von Dokumenten in die Öffentlichkeit, welche als „privat“, „streng privat und vertraulich“ oder „nicht für das öffentliche Protokoll“ gekennzeichnet wurden.

500 € pauschal

1.000 € pauschal

8

Übergehen / Ignorieren einer Patientenverfügung

50.000 € pauschal

500.000 € pauschal

9

Unfreiwillige Dienstbarkeit.

5.000 €pauschal

10.000 € pauschal

10

Rechtswidriges Zurückweisen (auch Verweigerungen von Annahmen) von Wertpapieren oder Erklärungen unter Eid die durch den Herausgeber präsentiert wurden.

100.000 € pauschal

1.500.000 € pauschal

11

Einbehalten / Zurückbehalten von Wertpapieren, unter gleichzeitiger Weigerung das entsprechende Konto auszugleichen.

100.000 € pauschal

1.500.000 € pauschal

12

Inkasso ohne nachgewiesenen, originären Schuldtitel.

50.000 € mindestens

200.000 € mindestens

13

Verpflichtung und/oder Ausübung von Zugzwang zu einer ärztlichen und/oder psychiatrischen Untersuchung.

100.000 € pauschal

2.000.000 € pauschal

14

Vertragsbruch durch öffentliche Stellen und/oder öffentliche Personen

100.000 € pauschal

2.000.000 € mindestens

15

Personenstandfälschung.

100.000 € pauschal

1.000.000 € pauschal

16

Diskriminierung oder Rassismus

100.000 € pauschal

1.000.000 € pauschal

17

Politische Verfolgung

100.000 € pauschal

1.000.000 € pauschal

18

Der „Nazi-Zuschlag“: Anwendung von Normen und sonstigen Vorschriften mit einer nationalsozialistischen Entstehungsgeschichte (auch analog Artikel 139 GG).

Zzgl. 30,00% der ursprünglichen Summe der Gesamtrechnung auf Basis dieser Gebührenordnung, jedoch mindestens 50.000 €

Zzgl. 30,00% der ursprünglichen Summe der Gesamtrechnung auf Basis dieser Gebührenordnung, jedoch mindestens 250.000 €

19

Öffentliche Führung von Berufsbezeichnungen mit nationalsozialistischer Entstehungs- und/oder Einführungsgeschichte – oder die Unterstellung der Führung einer solchen Bezeichnung gegen den Herausgeber.

75.000 € pauschal

500.000 € pauschal

20

Anwendung ungültiger oder nichtiger oder rechts- oder grundgesetzwidriger (verfassungswidriger) Gesetze.

250.000 € pauschal

1.000.000 € pauschal

21

Anwendung von Normen und sonstigen Vorschriften, deren Gültigkeit auf Nachfrage nicht durch Vorlage des Originals oder der notariell beglaubigten Kopie der benannten Norm vorgelegt bzw. nachgewiesen wurden.

250.000 € pauschal

3.000.000 € pauschal

22

Vollstreckungen auf Grund nicht staatlich ordnungsgemäß zu Stande gekommener Gesetze.

250.000 € pauschal

1.000.000 € pauschal

23

Durchführen von Maßnahmen unter Zwang (z.B. Pfändungen, Strafen, Beitragsrechnungen, etc.) ohne zu hoheitliches Handeln befugt zu sein oder sich nicht diesbezüglich zweifelsfrei als staatliche Amtsperson legitimiert zu haben.

100.000 € pauschal

1.000.000 € pauschal

24

Ausübung ärztlicher und/oder psychiatrischer Maßnahmen (z.B. Gutachten) gegen den Willen des Herausgebers

150.000 € mindestens

10.000.000 € mindestens

25

Abnahme / Einziehung von Ausweisdokumenten gegen den Willen des Herausgebers (z.B. Reisepässe, Führerscheine, etc.).

50.000 € mindestens

200.000 € mindestens

26

Ablehnung von zweifelsfrei Bevollmächtigten des Herausgebers

100.000 € pauschal, zzgl. Schadensersatz

500.000 € pauschal, zzgl. Schadensersatz

27

Ablehnung des Herausgebers als Bevollmächtigter einer Drittpartei.

100.000 € pauschal, zzgl. Schadensersatz

500.000 € pauschal, zzgl. Schadensersatz

28

Eindringen in das vom Herausgeber genutzte Fahrzeug ohne dessen explizite und freie Zustimmung.

50.000 € pauschal

100.000 € pauschal

29

Eindringen in die vom Herausgeber genutzte Flugmaschine ohne dessen explizite und freie Zustimmung.

50.000 € pauschal

100.000 € pauschal

30

Eindringen in das vom Herausgeber genutzte Schiff, Boot oder sonstiges Wasserfahrzeug ohne dessen explizite und freie Zustimmung.

50.000 € pauschal

100.000 € pauschal

31

Eindringen auf das vom Herausgebe bewohnte Grund / Flurstück ohne dessen explizite und freie Zustimmung.

50.000 € pauschal

5.000.000 € pauschal

32

Eindringen auf das Territorium des Herausgebers Tätigkeit ohne dessen explizite und freie Zustimmung

150.000 € pauschal

5.000.000 € pauschal

33

Eindringen in die vom Herausgeber bewohnte Wohnung und sonstigen zugehörigen umbauten Raumes ohne dessen explizite und freie Zustimmung

250.000 € pauschal

5.000.000 € pauschal

34

Handanlegen, physische Gewalt (Einzelne Handlungen, Ziehen, Rempeln, Schlagen, Fesseln, Knebeln, Handschellen anlegen, etc. - Handlungsfolgen bestehen aus einzelnen Handlungen) gegen den Herausgeber

75.000 €

1.000.000 €

35

Verhaftung

250.000 € pauschal

5.000.000 € pauschal

36

Den Herausgeber in Haft halten, Freiheitsentzug

5.000 € pro Stunde

75.000 € pro Stunde

37

Transfer der Treuhänderschaft für die Person / den Menschen mit gleichem Namen wie der Herausgeber oder der Versuch hierzu ohne explizites Benennen dieses Vorganges als solchen

250.000 € pauschal

5.000.000 € pauschal

38

Unter Betreuung stellen des Herausgebers gegen seinen Willen oder das Voraussetzen dieses Willens hierzu

2.500.000 € pauschal

10.000.000 € pauschal

39

Entziehung des Sorgerechts für die leiblichen und/oder adoptierten Kinder.

1.000.000 €

pauschal pro Kind

10.000.000 €

pauschal pro Kind

40

Wegnahme der leiblichen und/oder adoptierten Kinder.

5.000.000 €

pauschal pro Kind

20.000.000 €

pauschal pro Kind